Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11   

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https://dejure.org/2012,5225
BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11 (https://dejure.org/2012,5225)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2012 - 1 StR 623/11 (https://dejure.org/2012,5225)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2012 - 1 StR 623/11 (https://dejure.org/2012,5225)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 265 Abs. 1, Abs. 4 StPO; § 211 StGB; § 163a Abs. 4 StPO; § 136 Abs. 1 Satz 2 bis 4 StPO; § 136a StPO
    Pflicht zur Eröffnung des Tatvorwurfs (Täuschung; kriminalistische List; Verwertungsverbot bei Vorenthaltung des Tatvorwurfs: Auswirkung auf das Aussageverhalten); Hinweispflicht bei der Annahme eines anderen Mordmerkmals und gebotene Aussetzung oder Unterbrechung des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 136 Abs 1 S 2 StPO, § 163a Abs 4 S 1 StPO
    Strafverfahren: Verwertbarkeit der Aussage des Beschuldigten bei unzureichender Eröffnung des Tatvorwurfs bei der polizeilichen Vernehmung

  • Wolters Kluwer

    Verwertungsverbot hinsichtlich der Angaben eines Beschuldigten bei Unklarheit über die konkret vorgeworfene Tat

  • rewis.io

    Strafverfahren: Verwertbarkeit der Aussage des Beschuldigten bei unzureichender Eröffnung des Tatvorwurfs bei der polizeilichen Vernehmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertungsverbot hinsichtlich der Angaben eines Beschuldigten bei Unklarheit über die konkret vorgeworfene Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Mangelnde Klarheit, auf die sich die "Verteidigung längst hätte einstellen können”, oder: Der Verteidiger (k)ein Hellseher

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Heimtückischer Mord an der Ex-Frau? - Ein klarer Fall zieht sich wegen einer formellen Panne lange hin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 581
  • NStZ-RR 2014, 136
  • StV 2013, 485
  • StRR 2012, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
    Dieser Gesichtspunkt, der sich insbesondere dann auswirkt, wenn der Vernommene das Recht, über das er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, trotzdem kannte (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11 ; Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94 ; Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94 mwN), kommt auch hier zum Tragen.

    Dies gilt für alle Ermittlungsverfahren, hat aber in sog. Kapitalsachen besonderes Gewicht (vgl. zu alledem BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09; Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07).

  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09

    Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
    d) Die Fragen, ob der Angeklagte nach der präzisen Eröffnung des Tatvorwurfs seine früheren Angaben bestätigt und ergänzt hat und wie sich - gegebenenfalls ist dies nach Maßgabe des Einzelfalls zu beurteilen - auswirkt, dass eine "qualifizierte Belehrung" dabei unterblieben ist (vgl. zusammenfassend BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09 mwN zu einer zunächst unterbliebenen Belehrung gemäß § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO), können daher auf sich beruhen.
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94

    Verwendung ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zwecke der Beweiserhebung

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
    Dieser Gesichtspunkt, der sich insbesondere dann auswirkt, wenn der Vernommene das Recht, über das er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, trotzdem kannte (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11 ; Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94 ; Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94 mwN), kommt auch hier zum Tragen.
  • BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94

    Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
    Dieser Gesichtspunkt, der sich insbesondere dann auswirkt, wenn der Vernommene das Recht, über das er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, trotzdem kannte (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11 ; Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94 ; Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94 mwN), kommt auch hier zum Tragen.
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
    Dies gilt für alle Ermittlungsverfahren, hat aber in sog. Kapitalsachen besonderes Gewicht (vgl. zu alledem BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09; Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07).
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09

    Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
    Dies gilt für alle Ermittlungsverfahren, hat aber in sog. Kapitalsachen besonderes Gewicht (vgl. zu alledem BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09; Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.08.2002 - 3 K 284/00

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Rechte des Beschuldigten bei der

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
    Die Frage, ob ein Verwertungsverbot hinsichtlich einer Aussage besteht, der, wie hier, ein Verstoß gegen § 163a Abs. 4 Satz 1 StPO vorangegangen ist, wird nicht einheitlich beurteilt (bejahend Wohlers in SK-StPO, 4. Aufl., § 163a Rn. 75 mwN in Fn. 210, auch für eine einschränkende Auffassung; offen geblieben bei Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern wistra 2003, 473, 475).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

    Eine Ausnahme gilt nach § 163a Abs. 4 Satz 1 StPO lediglich insoweit, als ein Polizeibeamter, anders als ein Richter oder Staatsanwalt, nicht verpflichtet ist, die möglichen Strafvorschriften zu nennen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 623/11, NStZ 2012, 581, 582; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 163a Rn. 4).

    So ist der Vernehmende nicht verpflichtet, dem Beschuldigten alle bis dahin bereits bekannten Tatumstände mitzuteilen; insbesondere hat der Vernehmende hinsichtlich der Ausgestaltung der Eröffnung im Einzelnen einen gewissen Beurteilungsspielraum (BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 623/11, NStZ 2012, 581, 582; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO; KK-StPO/Diemer, aaO; SSW-StPO/Ziegler/ Vordermayer, 2. Aufl., § 163a Rn. 25; MüKo-StPO/Schuhr, § 136 Rn. 21).

    Der Senat muss ebenfalls nicht entscheiden, ob die - möglicherweise unzulängliche - Belehrung überhaupt das Aussageverhalten des Beschuldigten beeinflusst hat und damit ein Verwertungsverbot begründen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 623/11, NStZ 2012, 581, 582), zumal der noch mehrere Wochen vor Anklageerhebung umfassend über den Tatvorwurf unterrichtete Beschuldigte in der Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat.

  • AG Düsseldorf, 26.02.2024 - 37 C 158/22

    Schmerzensgeld "Polizeibeamter im Einsatz" Gewaltbegriff

    Damit sollen Polizeibeamte gerade in rechtlich schwierigen Fällen davon befreit werden, genaue und im Einzelfall rechtlich diffizile Bewertungen der zur Last liegenden Tat vornehmen zu müssen wie etwa eine Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag (BGH NStZ 2012, 581 (582)).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4309
BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11 (https://dejure.org/2012,4309)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2012 - 3 StR 455/11 (https://dejure.org/2012,4309)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11 (https://dejure.org/2012,4309)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 StPO, § 24 Abs 2 S 1 Nr 2 StPO
    Ablehnung eines Strafrichters: Befangenheitsbesorgnis wegen der Verhandlungsführung des vorsitzenden Richters

  • Wolters Kluwer

    Befangenheit eines Richters bei Bezeichnung des Verhaltens des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft als "unanständig"

  • rewis.io

    Ablehnung eines Strafrichters: Befangenheitsbesorgnis wegen der Verhandlungsführung des vorsitzenden Richters

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 24 Abs. 2; StPO § 25 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
    Befangenheit eines Richters bei Bezeichnung des Verhaltens des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft als "unanständig"

  • rechtsportal.de

    StPO § 24 Abs. 2 ; StPO § 25 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
    Befangenheit eines Richters bei Bezeichnung des Verhaltens des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft als "unanständig"

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfahrensrüge: Wenn der Staatsanwalt "unanständig" ist und "in Sippenhaft" nimmt...

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Ablehnung IV: "Wir machen am nächsten Tag den Sack zu” - oder: Das liest man selten: Erfolgreiche Ablehnung des Kammervorsitzenden durch die StA

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 211
  • StV 2013, 372
  • StRR 2012, 202
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.03.1988 - 3 StR 567/87

    Schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Eindruck einer Voreingenommenheit, der sich schon aus dem nachhaltigen und intensiven Hinwirken auf einen Verzicht der Vernehmung von Zeugen ergeben konnte, durch das weitere Verhalten des Vorsitzenden gestützt und verstärkt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1988 - 3 StR 567/87, StV 1988, 281).

    Nach dem Verlauf des ersten Hauptverhandlungstages musste sich der Staatsanwaltschaft die Besorgnis aufdrängen, der Vorsitzende ziehe eine schnelle Prozesserledigung ohne Beachtung ihrer prozessualen Beteiligtenrechte einer sachgemäßen Aufklärung der Anklagevorwürfe vor (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2003 - 3 StR 28/03, NStZ 2003, 666, 667; Urteil vom 9. März 1988 - 3 StR 567/87, StV 1988, 281 f.).

  • BGH, 05.09.1984 - 2 StR 347/84

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11
    Zwar kann ein Vorsitzender zur Verfahrensförderung bestimmte Prozesshandlungen der Verfahrensbeteiligten anregen, hat dabei aber die gebotene Zurückhaltung zu wahren (BGH, Urteil vom 5. September 1984 - 2 StR 347/84, NStZ 1985, 36, 37).
  • BGH, 04.10.1984 - 4 StR 429/84

    Mitwirkung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters bei dem

    Auszug aus BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11
    Der Umstand jedoch, dass er in diesem Zusammenhang den Vorwurf erhob, der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft verhalte sich mit seiner Weigerung "unanständig" und nehme die anderen Verteidiger "in Sippenhaft", musste dieser als unzulässigen Druck verstehen, zum Zwecke einer schnellen Verfahrenserledigung gegen seine Überzeugung bereits vor abgeschlossener Befragung des Angeklagten den vom Vorsitzenden gewünschten Zeugenverzicht zu erklären (s. dazu BGH, Beschluss vom 4. Oktober 1984 - 4 StR 429/84, wistra 1985, 27, 28).
  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

    Auszug aus BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11
    Dazu ist entscheidend auf den nach außen deutlich gewordenen Eindruck von der inneren Haltung des Richters abzustellen (BGH, Urteil vom 23. Januar 1991 - 3 StR 365/90, BGHSt 37, 298, 302 f.), ohne dass es maßgeblich darauf ankommt, inwieweit dieser Eindruck tatsächlich der inneren Haltung des Richters entspricht.
  • BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95

    Unterbrechung der Verhandlung - Ablehnungsgesuch - Ablehnung - Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11
    Dem zur Ablehnung Berechtigten ist eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen des Gesuchs zuzugestehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1995 - 2 StR 19/95, BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 3 mwN).
  • BGH, 11.03.2003 - 3 StR 28/03

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11
    Nach dem Verlauf des ersten Hauptverhandlungstages musste sich der Staatsanwaltschaft die Besorgnis aufdrängen, der Vorsitzende ziehe eine schnelle Prozesserledigung ohne Beachtung ihrer prozessualen Beteiligtenrechte einer sachgemäßen Aufklärung der Anklagevorwürfe vor (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2003 - 3 StR 28/03, NStZ 2003, 666, 667; Urteil vom 9. März 1988 - 3 StR 567/87, StV 1988, 281 f.).
  • LG Essen, 09.03.2007 - 52 KLs 24/06

    Betrug durch Installation von Dialer-Programmen

    Auszug aus BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11
    Im Falle eines erneuten Schuldspruchs wird näher auf eine Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug Bedacht zu nehmen sein (vgl. Buggisch, NStZ 2002, 178, 181; Frank, CR 2004, 123, 125 ff.; Fülling/Rath, JuS 2005, 598 ff.; Hilgendorf/Frank/Valerius, Computer- und Internetstrafrecht, 2005, Rn. 555 f.; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 263 Rn. 24; jurisPKInternetrecht/Heckmann, 3. Aufl., Kapitel 8 Rn. 155; (ohne nähere Begründung zur rechtlichen Bewertung) LG Essen, Urteil vom 9. März 2007 - 52 KLs 24/06, juris Rn. 84).
  • OLG Köln, 07.08.1984 - 3 Ss 242/84
    Auszug aus BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11
    Die Belehrung des Angeklagten, es könne nach § 231 Abs. 2 StPO auch in seiner Abwesenheit weiterverhandelt werden, weil er bereits zur Anklage vernommen worden sei, und die zunächst unmittelbar darauf beabsichtigte Unterbrechung der Hauptverhandlung konnten unter Berücksichtigung des vorangegangenen Geschehens aus Sicht der Beschwerdeführerin den Eindruck erwecken, ein Ausbleiben finde die Billigung des Gerichts (vgl. RG, Urteil vom 11. April 1924 - I 180/24, RGSt 58, 149, 152 f.; OLG Köln, Beschluss vom 7. August 1984 - 3 Ss 242/84, StV 1985, 50; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 231 Rn. 22).
  • RG, 11.04.1924 - I 180/24

    1. Kann durch die nachträgliche Erklärung eines verhafteten Angeklagten, der zu

    Auszug aus BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11
    Die Belehrung des Angeklagten, es könne nach § 231 Abs. 2 StPO auch in seiner Abwesenheit weiterverhandelt werden, weil er bereits zur Anklage vernommen worden sei, und die zunächst unmittelbar darauf beabsichtigte Unterbrechung der Hauptverhandlung konnten unter Berücksichtigung des vorangegangenen Geschehens aus Sicht der Beschwerdeführerin den Eindruck erwecken, ein Ausbleiben finde die Billigung des Gerichts (vgl. RG, Urteil vom 11. April 1924 - I 180/24, RGSt 58, 149, 152 f.; OLG Köln, Beschluss vom 7. August 1984 - 3 Ss 242/84, StV 1985, 50; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 231 Rn. 22).
  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 292/11

    Inbegriff der Hauptverhandlung (Allgemeinkundigkeit; Gerichtkundigkeit; Beruhen);

    Auszug aus BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11
    Die anschließende Äußerung des Vorsitzenden, der Begriff "unanständig" sei mit Anführungszeichen gesprochen gewesen, konnte den durch die drastische Wortwahl hervorgerufenen Eindruck der Voreingenommenheit nicht beseitigen, auch wenn die Abmilderung bei der Bewertung zu beachten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 292/11 mwN).
  • LG Koblenz, 19.12.2012 - 12 KLs 2090 Js 29752/10

    Besorgnis der Befangenheit durch das Hinlegen von zwei "Schokoladenikoläusen" auf

    Dabei ist entscheidend auf den nach außen deutlich gewordenen Eindruck von der inneren Haltung des Richters abzustellen (BGHSt 37, 298, 302 = NJW 1991, 1692 ), ohne dass dieser Eindruck tatsächlich der inneren Haltung des Richters entsprechen müsste (BGH NStZ-RR 2012, 211 f).
  • BGH, 28.02.2018 - 2 StR 234/16

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des

    Entscheidend ist auf den nach außen hervorgerufenen Eindruck von der inneren Haltung des Richters abzustellen, ohne dass es maßgeblich darauf ankommt, inwieweit dieser Eindruck tatsächlich seiner inneren Haltung entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211, 212).
  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 236/20

    Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs (Mitwirkung des

    Trotz des dabei anzulegenden strengen Maßstabes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, NStZ 2006, 644; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, NStZ 2015, 175; Urteil vom 10. November 2015 - 5 StR 303/15) ist dem ablehnungsbefugten Angeklagten Zeit zur Überlegung, zur Besprechung mit seinem Verteidiger und zur Abfassung des Gesuchs einzuräumen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211; Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, aaO; vom 8. Juni 2016 - 5 StR 48/16; vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17, aaO, S. 611).
  • LG Koblenz, 28.09.2015 - 12 KLs 2090 Js 29752/10

    Schöffe, Besorgnis der Befangenheit, Handynutzung während der Hauptverhandlung

    Dabei ist entscheidend auf den nach außen deutlich gewordenen Eindruck von der inneren Haltung des Richters abzustellen (BGHSt 37, 298, 302 = NJW 1991, 1692), ohne dass dieser Eindruck tatsächlich der inneren Haltung des Richters entsprechen müsste (BGH NStZ-RR 2012, 211 f).
  • BGH, 07.07.2015 - 3 StR 66/15

    Rechtmäßige Verwerfung von Ablehnungsgesuchen (Prozessverschleppung; fehlender

    Dem zur Ablehnung Berechtigten ist dabei eine gewisse Zeit zum Überlegen und Abfassen des Gesuchs zuzugestehen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Mai 1995 - 2 StR 19/95, BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 3 mwN; vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211).
  • OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18

    Besorgnis der Befangenheit, Vorsitzender Berufungskammer, Rat Berufungsrücknahem

    Dazu ist entscheidend auf den nach außen deutlich gewordenen Eindruck von der inneren Haltung des Richters abzustellen, ohne dass es maßgeblich darauf ankommt, inwieweit dieser Eindruck tatsächlich der inneren Haltung des Richters entspricht (BGH, Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211).

    Dabei hat er stets die gebotene Zurückhaltung zu wahren (BGH, Urteil vom 5. September 1984 - 2 StR 347/84, NStZ 1985, 36, 37; Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211, 212).

  • LG Kassel, 12.04.2021 - 3 KLs 7740 Js 216449/17

    Unsachliche Diskussion des Strafkammervorsitzenden mit der Strafverteidigerin -

    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG, NJW 1993, 2230 m. w. N.; vgl. BGHSt 4, 264, 269, 270; BGH wistra 2002, 267 m.w.N.; NStZ-RR 2012, 211; Meyer-Goßner, StPO, 67. Aufl. 2020, § 24 Rn. 6, 8 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6054
OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12 (https://dejure.org/2012,6054)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.04.2012 - 1 Ws 66/12 (https://dejure.org/2012,6054)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. April 2012 - 1 Ws 66/12 (https://dejure.org/2012,6054)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, Auswahlverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf ein faires Verfahren im Fall der Beiordnung eines Pflichtverteidigers gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO durch Bestellen eines Verteidigers seines Vertrauens

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 1 Nr. 4; StPO § 141 Abs. 3 S. 4
    Anspruch auf ein faires Verfahren im Fall der Beiordnung eines Pflichtverteidigers gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO durch Bestellen eines Verteidigers seines Vertrauens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Unverzüglich” ist nicht sofort - jedenfalls bei der Pflichtverteidigerbestellung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 213
  • StRR 2012, 202
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00

    Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren, dem § 142 Abs. 1 StPO Rechnung trägt, verlangt, dass dem Angeschuldigten - wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen - ein Verteidiger seines Vertrauens bestellt werden muss, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Angeschuldigtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine Verteidigung ist (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243; 68, 237, 256; BGH StV 1998, 414 f.; BGH StV 2001, 3 f.).

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts hat der Angeschuldigte vorliegend auch nicht über einen wesentlichen Zeitraum die Verteidigung durch Rechtsanwalt H. widerspruchslos hingenommen (BGH StV 2001, 3 f.), mit der Folge, dass er hieran dauerhaft festgehalten werden könnte.

  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ws 213/07

    Pflichtverteidiger; notwendige Verteidigung; Auswechselung des

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    In Fällen, in denen bei der Pflichtverteidigerbeiordnung das Anhörungsrecht des Beschuldigten bzw. sein Recht, innerhalb einer angemessenen Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen, nicht beachtet und damit die Bedeutung seines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf einen Vertrauensanwalt (BVerfG NJW 2001, 3695) außer Acht gelassen worden ist, gilt der strenge Maßstab für die Auswechslung von Pflichtverteidigern, der die Erschütterung eines Vertrauensverhältnisses voraussetzt, nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2007 - 4 Ws 213/07 - BGH NStZ-RR 2005, 240 f.).
  • LG Frankfurt/Oder, 26.02.2010 - 21 Qs 18/10

    Pflichtverteidigung: Anhörung und Belehrung des Beschuldigten vor Beiordnung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Hier kann vielmehr auf Antrag des Beschuldigten der bestellte Pflichtverteidiger gegen den von dem Beschuldigten nunmehr benannten Verteidiger seines Vertrauens ausgewechselt werden, ohne dass es auf eine Störung der Vertrauensbeziehung zu dem bestellten Pflichtverteidiger ankommt (LG Frankfurt/Oder, StV 2010, 235; OLG Düsseldorf, StV 2010, 350 f.; LG Krefeld, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    In Fällen, in denen bei der Pflichtverteidigerbeiordnung das Anhörungsrecht des Beschuldigten bzw. sein Recht, innerhalb einer angemessenen Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen, nicht beachtet und damit die Bedeutung seines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf einen Vertrauensanwalt (BVerfG NJW 2001, 3695) außer Acht gelassen worden ist, gilt der strenge Maßstab für die Auswechslung von Pflichtverteidigern, der die Erschütterung eines Vertrauensverhältnisses voraussetzt, nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2007 - 4 Ws 213/07 - BGH NStZ-RR 2005, 240 f.).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren, dem § 142 Abs. 1 StPO Rechnung trägt, verlangt, dass dem Angeschuldigten - wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen - ein Verteidiger seines Vertrauens bestellt werden muss, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Angeschuldigtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine Verteidigung ist (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243; 68, 237, 256; BGH StV 1998, 414 f.; BGH StV 2001, 3 f.).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren, dem § 142 Abs. 1 StPO Rechnung trägt, verlangt, dass dem Angeschuldigten - wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen - ein Verteidiger seines Vertrauens bestellt werden muss, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Angeschuldigtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine Verteidigung ist (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243; 68, 237, 256; BGH StV 1998, 414 f.; BGH StV 2001, 3 f.).
  • BGH, 10.03.2005 - 4 StR 506/04

    Urteil wegen der Tötung einer Erzieherin des Jugendheims in Rodalben

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    In Fällen, in denen bei der Pflichtverteidigerbeiordnung das Anhörungsrecht des Beschuldigten bzw. sein Recht, innerhalb einer angemessenen Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen, nicht beachtet und damit die Bedeutung seines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf einen Vertrauensanwalt (BVerfG NJW 2001, 3695) außer Acht gelassen worden ist, gilt der strenge Maßstab für die Auswechslung von Pflichtverteidigern, der die Erschütterung eines Vertrauensverhältnisses voraussetzt, nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2007 - 4 Ws 213/07 - BGH NStZ-RR 2005, 240 f.).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2010 - 4 Ws 163/10

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, Beiordnungsverfahren, Entpflichtung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Hier kann vielmehr auf Antrag des Beschuldigten der bestellte Pflichtverteidiger gegen den von dem Beschuldigten nunmehr benannten Verteidiger seines Vertrauens ausgewechselt werden, ohne dass es auf eine Störung der Vertrauensbeziehung zu dem bestellten Pflichtverteidiger ankommt (LG Frankfurt/Oder, StV 2010, 235; OLG Düsseldorf, StV 2010, 350 f.; LG Krefeld, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren, dem § 142 Abs. 1 StPO Rechnung trägt, verlangt, dass dem Angeschuldigten - wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen - ein Verteidiger seines Vertrauens bestellt werden muss, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Angeschuldigtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine Verteidigung ist (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243; 68, 237, 256; BGH StV 1998, 414 f.; BGH StV 2001, 3 f.).
  • LG Krefeld, 13.07.2010 - 21 Qs 190/10

    Auswechselung des Pflichtverteidigers bei Anhaltspunkten für ein fehlendes

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Das Gebot der "Unverzüglichkeit" im Sinne des § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO ist nicht gleichbedeutend mit "zeitgleich" mit dem Erlass des Haftbefehls, sondern bedeutet - wie auch sonst im Recht (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB ) - "ohne schuldhaftes Zögern" (LG Krefeld, StV 2011, 274 f.).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2018 - 2 Ws 58/18

    Verfahrenspflegerbestellung wegen Zwangsbehandlung bei einstweiliger

    Ist die Bestellung ohne Mitwirkungsmöglichkeit des Beschuldigten erfolgt, ist auf nachfolgende Benennung eines Verteidigers seines Vertrauens durch den Beschuldigten die Bestellung aufzuheben und der vom Beschuldigten vorgeschlagene Verteidiger zu bestellen, soweit keine anderen Gründe dagegen sprechen (BVerfG NJW 2011, 3695; BGH NJW 2001, 237; OLG Stuttgart StV 2014, 11; 2007, 288; OLG Dresden NStZ-RR 2012, 213; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.11.2004 - 1 Ws 550/04, juris; OLG Celle a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 141 Rn. 3a, § 142 Rn. 19; KK-Laufhütte/Willnow a.a.O., § 142 Rn. 8).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21

    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers wegen fehlender freier Termine für die

    So wurden etwa in der obergerichtlichen Rechtsprechung solche Fälle anerkannt, dass der Beschuldigte seine ursprüngliche Auswahl unter hohem Zeitdruck, mitunter unverzüglich treffen musste (vgl. etwa OLG Dresden, Beschluss vom 04. April 2012 - 1 Ws 66/12, juris; KG Berlin, Beschluss vom 30. April 2012 - 4 Ws 40/12, juris).
  • OLG Koblenz, 28.10.2020 - 4 Ws 639/20

    In-Lauf-Setzen der Frist für einen Antrag auf Auswechslung des

    Einer Geltendmachung dieses Rechts steht auch nicht etwa eine widerspruchslose Hinnahme der Verteidigung durch den bisher bestellten Pflichtverteidiger über einen wesentlichen Zeitraum entgegen (so die Eingrenzung durch die bisherige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschl. 5 StR 408/00 v. 25.10.2000 - Rn. 11 n. juris; OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 50/11 v. 02.02.2011 - Rn. 17 n. juris; 2 Ws 748/13 v. 16.01.2014 - BeckRS 2014, 8898; OLG Dresden, Beschl. 1 Ws 66/12 v. 04.04.2012 - NStZ-RR 2012, 213; OLG Köln, Beschl. 2 Ws 469/05 v. 07.10.2005 - juris).
  • LG Hagen, 03.08.2015 - 31 Qs 1/15

    Pflichtverteidiger, Auswechselung, Kostenneutralität

    Zwar kann über den Wortlaut des § 143 StPO hinaus ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung vorliegen, wenn der wesentliche Verfahrensgrundsatz der ordnungsgemäßen Anhörung eines Beschuldigten verletzt worden ist (vgl. KG, Beschluss v. 30.04.2012 - 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12, BeckRS 2012, 2211; OLG Dresden, Beschluss v. 04.04.2012 - 1 Ws 66/12, NStZ-RR 2012, 213); beispielsweise, wenn dem Beschuldigten keine Gelegenheit gegeben wurde, binnen einer zu bestimmenden Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen (§ 142 Abs. 1 Satz 1 StPO).
  • LG Stendal, 15.04.2015 - 501 Qs 19/15

    Pflichtverteidigerbestellung: Unverzüglichkeit der Bestellung nach Verkündung

    Jedenfalls dann, wenn er -wie hier- binnen kurzer Frist einen Verteidiger seines Vertrauens benennt und die Entpflichtung des bestellten Pflichtverteidigers beantragt, ist ein Pflichtverteidigerwechsel auch ohne Darlegung wichtiger Anhaltspunkte, die für eine Störung des Vertrauensverhältnisses zu dem vom Gericht bestellten Verteidiger sprechen, begründet (LG Krefeld, Beschluss vom 13. Juli 2010 -21 Qs 8 Js 353/10-190/10, 21 Qs 190/10-, juris; LG Bochum, Beschluss vom 01. Dezember 2010 -II-21 KLs-36 Js 370/10-25/10, 21 KLs-36 Js 370/10-25/10-, juris; KG, Beschluss vom 30. April 2012 -4 Ws 40/12, NStZ-RR 2012, 351; OLG Dresden, Beschluss vom 04. April 2012 -1 Ws 66/12, NStZ-RR 2012, 213).
  • LG Osnabrück, 16.01.2014 - 1 Qs 4/14

    Bestehen einer Anhörungspflicht bei Notwendigkeit der Verteidigung durch

    Vielmehr ist die Bestellung aufzuheben und der nunmehr bezeichnete Rechtsanwalt beizuordnen auch wenn Anhaltspunkte für eine Störung - des Vertrauensverhältnisses zum früheren Verteidiger nicht bestehen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2012 - 4 Ws 40/12, 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12 [...]; OLG Dresden, Beschluss vom 04.04,2012 - 1 Ws 66/12 -, [...]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2011 - 111-4 Ws 127/11; 4 Ws 127/11 [...]; OLG Koblenz, Beschluss vorn 02.02.2011 - 2 Ws 5.0/11 [...]; LG Krefeld, Beschluss vom 13.07.2010 - 21 Os 8 Js 353/10 - 190/10, 21 Os 190/10 -, [...]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2010e- Ill-4 Ws 163/10, 4 Ws 163/10 -, [...], alle jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   KG, 18.04.2012 - 3 Ws 213/12 - 141 AR 190/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12422
KG, 18.04.2012 - 3 Ws 213/12 - 141 AR 190/12 (https://dejure.org/2012,12422)
KG, Entscheidung vom 18.04.2012 - 3 Ws 213/12 - 141 AR 190/12 (https://dejure.org/2012,12422)
KG, Entscheidung vom 18. April 2012 - 3 Ws 213/12 - 141 AR 190/12 (https://dejure.org/2012,12422)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 366 Abs 1 StPO, § 79 Abs 1 BVerfGG, § 266 StGB
    Wiederaufnahmeverfahren: Anforderungen an die Begründung des Wiederaufnahmeantrags

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahmeverfahren (§ 79 Abs. 1 BVerfGG); Verfassungskonforme Auslegung des Untreuetatbestands; Anforderungen an den Wiederaufnahmeantrag

  • strafrechtsiegen.de

    Wiederaufnahmeverfahren - Anforderungen an Begründung Wiederaufnahmeantrag

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 79 Abs. 1; StGB § 266; StPO § 366 Abs. 1
    Wiederaufnahmeverfahren [§ 79 Abs. 1 BVerfGG]; Verfassungskonforme Auslegung des Untreuetatbestands; Anforderungen an den Wiederaufnahmeantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 125
  • StRR 2012, 202
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus KG, 18.04.2012 - 3 Ws 213/12
    Bei einem auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2010, 2 BvR 2559/08, 105/09, 491/09, gestützten Wiederaufnahmeantrag muss daher geltend gemacht werden, dass das gegen den Verurteilten ergangene Strafurteil auf der verfassungswidrigen Überdehnung des Begriffs des "Nachteils" durch eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht entsprechende Annahme einer Vermögensgefährdung beruht.(Rn.7).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09, 2 BvR 491/09 -, auf die sich der Verurteilte beruft, lediglich die Anforderungen unter denen eine "Vermögensgefährdung" als Nachteil i.S.d. § 266 Abs. 1 StGB angesehen werden kann konkretisiert, um eine verfassungswidrige Überdehnung des - ansonsten verfassungsrechtlich nicht beanstandeten - Untreuetatbestands in diesen Fällen zu verhindern, wobei auch gegen die Anwendung der dogmatischen Figur des Gefährdungsschadens auf den Untreuetatbestand keine prinzipiellen verfassungsrechtlichen Einwände erhoben wurden (BVerfGE 126, 170, 226).Es hat insoweit aber den Strafgerichten aufgegeben, auch in den Fällen eines Gefährdungsschadens eine konkrete Bezifferung der Höhe nach vorzunehmen (vgl. BVerfG a.a.O. 229 ff).

  • OLG Köln, 28.02.2013 - 2 Ws 81/13

    Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 79 Abs. 1 BVerfGG bei Weitergeltung

    Das bedeutet, dass auch in dem auf § 79 Abs. 1 BVerfGG gestützten Wiederaufnahmeantrag entsprechend § 366 Abs. 1 StPO der gesetzliche Grund der Wiederaufnahme angegeben werden muss mit der Folge, dass dessen fehlende Geltendmachung zur Verwerfung des Antrages nach § 368 Abs. 1 StPO führt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18.04.2012, NStZ 2013, 125).
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Rechtsprechung
   KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12 - 141 AR 42/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10671
KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12 - 141 AR 42/12 (https://dejure.org/2012,10671)
KG, Entscheidung vom 23.01.2012 - 4 Ws 3/12 - 141 AR 42/12 (https://dejure.org/2012,10671)
KG, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - 141 AR 42/12 (https://dejure.org/2012,10671)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Drängen auf Vergütungsvereinbarung

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Widerruf, Bestellung, Drängen, Abschluss, Honorarvereinbarung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Pflichtverteidigung: Widerruf der Bestellung wegen Drängens des Pflichtverteidigers auf Abschluss einer Honorarvereinbarung

  • Wolters Kluwer

    Zurücknahme einer Beiordnung wegen einer ernsthaften Störung des Vertrauensverhältnisses aufgrund des Drängens des Pflichtverteidigers auf Abschluss einer Honorarvereinbarung

  • rechtsportal.de

    StPO § 143
    Entpflichtung des Verteidigers; Störung des Vertrauensverhältnisses infolge unzulässiger Honorarforderungen

  • rechtsportal.de

    StPO § 143
    Zurücknahme einer Beiordnung wegen einer ernsthaften Störung des Vertrauensverhältnisses aufgrund des Drängens des Pflichtverteidigers auf Abschluss einer Honorarvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Ohne Moos, nix los” - das Drängen des Pflichtverteidigers auf eine Vergütungsvereinbarung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Drängen des Pflichtverteidigers auf teuere Vergütungsvereinbarung zerstört das Vertrauensverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 287 (Ls.)
  • StRR 2012, 202
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 26.03.1997 - 1 Ss 57/97
    Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
    Die Behauptung einer Zerstörung des Vertrauensverhältnisses muss mit konkreten Tatsachen belegt werden (vgl. BGHR aaO; KG, Beschluss vom 26. März 1997 - [5] 1 Ss 57/97 [16/97] -, bei juris).
  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

    Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
    Denn der Angeklagte hat keinen Anspruch auf Abberufung eines Verteidigers, zu dem er kein Vertrauen zu haben glaubt (vgl. BGH NStZ 1993, 600, 601; BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
    Als wichtiger Grund kommt jeder Umstand in Frage, der den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 39, 238, 244 f.; KG JR 1982, 349).
  • KG, 19.04.1982 - 2 Ws 85/82

    Verteidiger; Informationen; Zurückhalten; Aussetzung; Hauptverhandlung;

    Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
    Als wichtiger Grund kommt jeder Umstand in Frage, der den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 39, 238, 244 f.; KG JR 1982, 349).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
    Denn der Angeklagte hat keinen Anspruch auf Abberufung eines Verteidigers, zu dem er kein Vertrauen zu haben glaubt (vgl. BGH NStZ 1993, 600, 601; BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2).
  • KG, 24.07.2008 - 2 Ws 362/08

    Entpflichtung des Verteidigers: Besorgnis mangelnder Verteidigungsbereitschaft

    Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
    a) Es ist anerkannt, dass über den Wortlaut des § 143 StPO hinaus der Widerruf der Bestellung des Pflichtverteidigers aus wichtigem Grund zulässig ist (vgl. KG NJW 2008, 3652 = StV 2009 571 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 09.06.2004 - Ws 54/04
    Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
    Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat deshalb eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. KG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2006 - 5 Ws 612/06 - und 21. Mai 2004 - 4 Ws 54/04 - Meyer-Goßner aaO, Rn. 5).
  • KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12

    Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei nicht

    Über den Wortlaut des § 143 StPO hinaus liegt ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung unter anderem vor, wenn der wesentliche Verfahrensgrundsatz der ordnungsgemäßen Anhörung des Beschuldigten verletzt worden ist (vergleiche KG Berlin, 23. Januar 2012, 4 Ws 3/12, m. w. Nachw.).

    Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - und 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - = StV 2010, 63; Meyer-Goßner aaO, Rdn. 5 und § 143 Rdn. 7).

    Ein solcher liegt unter anderem vor, wenn ein wesentlicher Verfahrensgrundsatz verletzt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - m.w.Nachw.).

  • KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12

    Pflichtverteidigerwechsel wegen eines Interessenkonflikts

    Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat deshalb eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. KG, Beschlüsse vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 -, vom 13. Dezember 2006 - 5 Ws 612/06 - und 21. Mai 2004 - 4 Ws 54/04 - Meyer-Goßner a.a.O., Rdn. 5).

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 2012 a.a.O.; vom 17. Juli 2008 - 4 Ws 63/08 - m.w.Nachw.) kommt eine Auswechselung eines Pflichtverteidigers nicht allein deshalb in Betracht, weil der Angeklagte oder der Pflichtverteidiger dies wünscht, sondern nur dann, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

  • KG, 23.05.2012 - 4 Ws 46/12

    Fortwirkung einer Pflichtverteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren

    Eine in den Erklärungen der Pflichtverteidigerin enthaltene Verknüpfung zwischen ihren Forderungen auf ein (zusätzliches) Honorar und ihrem weiteren anwaltlichen Engagement, die geeignet wäre, die Grundlage für ein Vertrauen zu dem Pflichtverteidiger zu zerstören (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - ), hat der Beschwerdeführer nicht dargelegt.
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Rechtsprechung
   KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6111
KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12 (https://dejure.org/2012,6111)
KG, Entscheidung vom 30.04.2012 - 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12 (https://dejure.org/2012,6111)
KG, Entscheidung vom 30. April 2012 - 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12 (https://dejure.org/2012,6111)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei Verletzung des wesentlichen Verfahrensgrundsatzes der ordnungsgemäßen Anhörung des Beschuldigten

  • rechtsportal.de

    StPO § 143
    Auswechslung des Pflichtverteidigers mangels Anhörung des Beschuldigten vor der Bestellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Unverzüglich” ist nicht sofort - jedenfalls bei der Pflichtverteidigerbestellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 351
  • StV 2012, 656
  • StRR 2012, 202
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12

    Zum Widerruf der Bestellung bei Drängen des Pflichtverteidigers auf Abschluss

    Auszug aus KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12
    Über den Wortlaut des § 143 StPO hinaus liegt ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung unter anderem vor, wenn der wesentliche Verfahrensgrundsatz der ordnungsgemäßen Anhörung des Beschuldigten verletzt worden ist (vergleiche KG Berlin, 23. Januar 2012, 4 Ws 3/12, m. w. Nachw.).

    Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - und 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - = StV 2010, 63; Meyer-Goßner aaO, Rdn. 5 und § 143 Rdn. 7).

    Ein solcher liegt unter anderem vor, wenn ein wesentlicher Verfahrensgrundsatz verletzt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - m.w.Nachw.).

  • KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Angeklagten gegen die Aufrechterhaltung einer

    Auszug aus KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12
    Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - und 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - = StV 2010, 63; Meyer-Goßner aaO, Rdn. 5 und § 143 Rdn. 7).

    Da gemäß § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO der vom Beschuldigten bezeichnete Verteidiger zu bestellen ist, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen, begründet die Vorschrift des § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO entgegen ihrem Wortlaut ("soll") eine Anhörungspflicht, von der nur in seltenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann (vgl. Senat Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - , m.w.Nachw.).

  • OLG Stuttgart, 11.01.2007 - 2 Ws 12/07

    Beschwerde des Angeklagten gegen eine Pflichtverteidigerbestellung ohne seine

    Auszug aus KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12
    Auf eine etwaige Störung des Vertrauensverhältnisses kommt es dabei ebenfalls nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 408/00 - = NJW 2001, 237; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 2 Ws 12/2007 - = StV 2007, 288; OLG Naumburg, Beschluss vom 18. November 2004 - 1 Ws 550/04 - = StV 2005, 120).
  • OLG Naumburg, 18.11.2004 - 1 Ws 550/04

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers ohne Gelegenheit des Angeklagten zur

    Auszug aus KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12
    Auf eine etwaige Störung des Vertrauensverhältnisses kommt es dabei ebenfalls nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 408/00 - = NJW 2001, 237; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 2 Ws 12/2007 - = StV 2007, 288; OLG Naumburg, Beschluss vom 18. November 2004 - 1 Ws 550/04 - = StV 2005, 120).
  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 2 Ws 50/11

    Pflichtverteidigung: Erforderlichkeit der Anhörung des Beschuldigten vor Auswahl

    Auszug aus KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12
    Dies gilt auch in Haftsachen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 Ws 50/11 - = StV 2011, 349).
  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00

    Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger

    Auszug aus KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12
    Auf eine etwaige Störung des Vertrauensverhältnisses kommt es dabei ebenfalls nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 408/00 - = NJW 2001, 237; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 2 Ws 12/2007 - = StV 2007, 288; OLG Naumburg, Beschluss vom 18. November 2004 - 1 Ws 550/04 - = StV 2005, 120).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21

    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers wegen fehlender freier Termine für die

    So wurden etwa in der obergerichtlichen Rechtsprechung solche Fälle anerkannt, dass der Beschuldigte seine ursprüngliche Auswahl unter hohem Zeitdruck, mitunter unverzüglich treffen musste (vgl. etwa OLG Dresden, Beschluss vom 04. April 2012 - 1 Ws 66/12, juris; KG Berlin, Beschluss vom 30. April 2012 - 4 Ws 40/12, juris).
  • LG Osnabrück, 16.01.2014 - 1 Qs 4/14

    Bestehen einer Anhörungspflicht bei Notwendigkeit der Verteidigung durch

    Ein solcher liegt unter anderem vor, wenn ein wesentlicher Verfahrensgrundsatz verletzt worden ist (vgl, KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2012 - 4 Ws 40/12, 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12 -[...]).

    Vielmehr ist die Bestellung aufzuheben und der nunmehr bezeichnete Rechtsanwalt beizuordnen auch wenn Anhaltspunkte für eine Störung - des Vertrauensverhältnisses zum früheren Verteidiger nicht bestehen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2012 - 4 Ws 40/12, 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12 [...]; OLG Dresden, Beschluss vom 04.04,2012 - 1 Ws 66/12 -, [...]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2011 - 111-4 Ws 127/11; 4 Ws 127/11 [...]; OLG Koblenz, Beschluss vorn 02.02.2011 - 2 Ws 5.0/11 [...]; LG Krefeld, Beschluss vom 13.07.2010 - 21 Os 8 Js 353/10 - 190/10, 21 Os 190/10 -, [...]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2010e- Ill-4 Ws 163/10, 4 Ws 163/10 -, [...], alle jeweils m. w. N.).

  • LG Hagen, 03.08.2015 - 31 Qs 1/15

    Pflichtverteidiger, Auswechselung, Kostenneutralität

    Zwar kann über den Wortlaut des § 143 StPO hinaus ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung vorliegen, wenn der wesentliche Verfahrensgrundsatz der ordnungsgemäßen Anhörung eines Beschuldigten verletzt worden ist (vgl. KG, Beschluss v. 30.04.2012 - 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12, BeckRS 2012, 2211; OLG Dresden, Beschluss v. 04.04.2012 - 1 Ws 66/12, NStZ-RR 2012, 213); beispielsweise, wenn dem Beschuldigten keine Gelegenheit gegeben wurde, binnen einer zu bestimmenden Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen (§ 142 Abs. 1 Satz 1 StPO).
  • LG Bamberg, 15.06.2018 - 19 Qs 27/18

    Wechsel des Pflichtverteidigers

    Bei dieser Sachlage ist der beantragte Pflichtverteidigerwechsel vorzunehmen, ohne dass es auf eine Störung des Vertrauensverhältnisses ankäme (vgl. KG Berlin NStZ-RR 2012, 351; LG Stendal StV 2015, 543; Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 60. Auflage 2017, § 141 Rn. 3a, § 143 Rn. 5a).
  • LG Stendal, 15.04.2015 - 501 Qs 19/15

    Pflichtverteidigerbestellung: Unverzüglichkeit der Bestellung nach Verkündung

    Jedenfalls dann, wenn er -wie hier- binnen kurzer Frist einen Verteidiger seines Vertrauens benennt und die Entpflichtung des bestellten Pflichtverteidigers beantragt, ist ein Pflichtverteidigerwechsel auch ohne Darlegung wichtiger Anhaltspunkte, die für eine Störung des Vertrauensverhältnisses zu dem vom Gericht bestellten Verteidiger sprechen, begründet (LG Krefeld, Beschluss vom 13. Juli 2010 -21 Qs 8 Js 353/10-190/10, 21 Qs 190/10-, juris; LG Bochum, Beschluss vom 01. Dezember 2010 -II-21 KLs-36 Js 370/10-25/10, 21 KLs-36 Js 370/10-25/10-, juris; KG, Beschluss vom 30. April 2012 -4 Ws 40/12, NStZ-RR 2012, 351; OLG Dresden, Beschluss vom 04. April 2012 -1 Ws 66/12, NStZ-RR 2012, 213).
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