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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.2012 - 3 StR 434/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9026
BGH, 01.03.2012 - 3 StR 434/11 (https://dejure.org/2012,9026)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2012 - 3 StR 434/11 (https://dejure.org/2012,9026)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2012 - 3 StR 434/11 (https://dejure.org/2012,9026)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB, § 242 StGB
    Ladendiebstahl: Zueignungsabsicht eines Täters mit einer organischen Persönlichkeitsstörung; Manifestation der Zueignungsabsicht durch Verlassen des Einkaufsmarktes

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven Tatseite der Diebstähle i.R.d. Auseinandersetzung mit den belastenden Umständen eines Angeklagten

  • rewis.io

    Ladendiebstahl: Zueignungsabsicht eines Täters mit einer organischen Persönlichkeitsstörung; Manifestation der Zueignungsabsicht durch Verlassen des Einkaufsmarktes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2
    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven Tatseite der Diebstähle i.R.d. Auseinandersetzung mit den belastenden Umständen eines Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Diebstahl/Unterschlagung: Spätere Realisierung der Zueignungsabsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 207
  • NStZ-RR 2014, 168
  • StRR 2012, 203
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.1968 - 4 StR 398/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Diebstahls - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 01.03.2012 - 3 StR 434/11
    Die im Ausgangspunkt zutreffende Erwägung des Landgerichts, der Täter, der fremde bewegliche Sachen wegnehme, um sodann gestellt zu werden und sie sogleich wieder an den Eigentümer zurückgelangen zu lassen, handele ohne die für einen vollendeten oder versuchten Diebstahl erforderliche Zueignungsabsicht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1968 - 4 StR 398/68, GA 1969, 306, 307; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 242 Rn. 41 a.E.), greift daher zu kurz.
  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08

    Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel,

    Auszug aus BGH, 01.03.2012 - 3 StR 434/11
    Diese konnte im Falle noch nicht vollendeter Wegnahme der Waren im Zeitpunkt des Verlassens des jeweiligen Marktes (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 12) zur Strafbarkeit der Angeklagten wegen (versuchten) Diebstahls führen.
  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 317/10

    Revision im Strafverfahren: Beanstandung von Beweiswürdigung und nicht erhobener

    Auszug aus BGH, 01.03.2012 - 3 StR 434/11
    Soweit sich die Revision gegen den Freispruch im Fall VII. 6 der Urteilsgründe wendet, liegt dagegen weder ein durchgreifender Darstellungsmangel noch ein aus den Urteilsgründen ersichtlicher Fehler in der Beweiswürdigung vor, die allein Grundlage der rechtlichen Überprüfung durch das Revisionsgericht aufgrund der erhobenen Sachrüge sind (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 317/10, NStZ-RR 2011, 88, 89).
  • BGH, 26.04.2019 - 1 StR 37/19

    Raub (Zueignungsabsicht)

    Eine Zueignungsabsicht scheidet aber aus, wenn der Täter die fremde bewegliche Sache nur wegnimmt, um sodann gestellt zu werden und die Sache sogleich wieder an den Eigentümer zurückgelangen zu lassen (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2012 - 3 StR 434/11 Rn. 13 und vom 25. Oktober 1968 - 4 StR 398/68, GA 1969, 306 f.).
  • OLG Hamm, 06.05.2013 - 5 RVs 38/13

    Anforderungen an die Feststellungen zur "Wegnahme" i.S.d. § 242 StGB

    Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe vermag der Senat, dem ein Rückgriff auf die Akten für die rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils verwehrt ist (Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 31. Juli 2007, 4 Ss 208/07, zitiert nach juris Rn. 8), anhand der Feststellungen im Urteil nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung der Angeklagten - jeweils eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß §§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 01. März 2010, 3 StR 434/11, zitiert nach juris Orientierungssatz 3).
  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 5 RVs 111/13

    Anforderungen an die Darstellung des Entwendungsvorgangs beim Diebstahl in den

    Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe vermag der Senat, dem ein Rückgriff auf die Akten für die rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils verwehrt ist, anhand der Feststellungen im Urteil nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung des Angeklagten - eine vollendete oder doch lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß §§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2010 - 3 StR 434/11 - Senatsbeschluss vom 6. Mai 2013 - 5 RVs 38/13 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8787
BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11 (https://dejure.org/2012,8787)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2012 - 4 StR 669/11 (https://dejure.org/2012,8787)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2012 - 4 StR 669/11 (https://dejure.org/2012,8787)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 5 StGB; § 15 StGB; § 357 StPO
    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (Vermögensschaden; betrügerische Einreichung gefälschter Schecks: Erteilung der Vorbehaltsgutschrift, schadensausschließende Sicherungen; Betrugsvorsatz); Erstreckung des Erfolgs der Revision

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB
    Betrug: Vermögensgefährdung durch Einreichung gefälschter Schecks zur Gutschrift auf einem Kontokorrentkonto

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Vermögensschadens bei Verurteilung wegen Betruges durch Einreichen von gefälschten Schecks

  • rewis.io

    Betrug: Vermögensgefährdung durch Einreichung gefälschter Schecks zur Gutschrift auf einem Kontokorrentkonto

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 263 Abs. 1; StGB § 263 Abs. 5
    Feststellung eines Vermögensschadens bei Verurteilung wegen Betruges durch Einreichen von gefälschten Schecks

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Vermögensschaden der Bank bei Einreichung gefälschter Schecks und gesichertem Rückforderungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 80 (Ls.)
  • StV 2012, 407
  • StRR 2012, 203
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95

    Betrug - Zins- oder Gewinnerwartung - Vermögensschaden

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11
    Die teilweise Aufhebung des angefochtenen Urteils in den Schuldsprüchen ist nach § 357 Satz 1 StPO auf den nach Rücknahme seiner Revision nicht mehr revidierenden Angeklagten O. und den Angeklagten Y., der sein Rechtsmittel wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat, zu erstrecken, soweit sie wegen der nämlichen Taten im prozessualen Sinne (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95, bei Kusch, NStZ 1996, 327; v. 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58, BGHSt 12, 335, 341) wie die Angeklagten U. oder L. verurteilt worden sind.

    Eine Aufhebung der Verurteilungen des Angeklagten Y. in den Fällen II. 2. Taten 54 und 55 der Urteilsgründe kommt im Wege der Erstreckung nach § 357 Satz 1 StPO nicht in Betracht, weil diesen Fällen selbständige Betrugstaten im Sinne des § 264 StPO zu Grunde liegen, wegen derer weder der Angeklagte U. noch der Angeklagte L. verurteilt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95 aaO).

  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58
    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11
    Die teilweise Aufhebung des angefochtenen Urteils in den Schuldsprüchen ist nach § 357 Satz 1 StPO auf den nach Rücknahme seiner Revision nicht mehr revidierenden Angeklagten O. und den Angeklagten Y., der sein Rechtsmittel wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat, zu erstrecken, soweit sie wegen der nämlichen Taten im prozessualen Sinne (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95, bei Kusch, NStZ 1996, 327; v. 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58, BGHSt 12, 335, 341) wie die Angeklagten U. oder L. verurteilt worden sind.
  • BGH, 03.06.1960 - 4 StR 121/60

    Täuschung über den guten Willen zur Rückzahlung - Sicherungsübereignung zur

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11
    In den Gesamtvermögensvergleich vor und nach der Verfügung miteinzubeziehen sind auch bestehende Sicherungsmöglichkeiten, die, sofern sie werthaltig sind und von dem durch die Vermögensverfügung nachteilig Betroffenen ohne Schwierigkeiten realisiert werden können, geeignet sind, einen verfügungsbedingten Vermögensnachteil zu kompensieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2009 - 5 StR 91/09, NStZ-RR 2010, 109; vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 71; vom 17. August 2005 - 2 StR 6/05, NStZ-RR 2005, 374; Urteile vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199, 202; vom 3. Juni 1960 - 4 StR 121/60, BGHSt 15, 24, 27; vgl. SSWStGB/ Satzger, § 263 Rn. 154 ff. m.w.N.).
  • BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86

    Vermögensschaden bei vereinbartem Rücktrittsrecht

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11
    In den Gesamtvermögensvergleich vor und nach der Verfügung miteinzubeziehen sind auch bestehende Sicherungsmöglichkeiten, die, sofern sie werthaltig sind und von dem durch die Vermögensverfügung nachteilig Betroffenen ohne Schwierigkeiten realisiert werden können, geeignet sind, einen verfügungsbedingten Vermögensnachteil zu kompensieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2009 - 5 StR 91/09, NStZ-RR 2010, 109; vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 71; vom 17. August 2005 - 2 StR 6/05, NStZ-RR 2005, 374; Urteile vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199, 202; vom 3. Juni 1960 - 4 StR 121/60, BGHSt 15, 24, 27; vgl. SSWStGB/ Satzger, § 263 Rn. 154 ff. m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 178/91

    Strafbestimmung bei Betäubungsmittelverstößen - Abgrenzung von Handelsmenge zu

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11
    Die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Revision des Angeklagten Y. ist durch die teilweise Aufhebung des Schuldspruchs im Wege der Erstreckung nach § 357 Satz 1 StPO in diesem Umfang erledigt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1991 - 5 StR 178/91; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 357 Rn. 7; Wohlers in SK-StPO Stand: Oktober 2003, § 357 Rn. 28).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11
    Er führt insoweit zur Aufhebung der Schuldsprüche, die auch jeweils die an sich rechtsfehlerfrei erfolgten Verurteilungen wegen tateinheitlich begangener Urkundenfälschung oder gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung gemäß § 267 Abs. 1 und 4 StGB umfasst (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11
    Die Scheckeinreichungen stehen daher jedenfalls in natürlicher Handlungseinheit (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 386 f; Beschluss vom 3. August 2010 - 4 StR 157/10 Tz. 6) und bilden ein einheitliches Geschehen im Sinne einer materiell-rechtlichen Tat.
  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 361/03

    Entschädigung für Veruntreuungen im Rahmen einer Aktienemission

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11
    Die als abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis zu qualifizierende Gutschrift (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2004 - XI ZR 361/03, BGHZ 161, 273, 278 m.w.N.) erfolgt im Vorgriff auf die spätere Einlösung des Schecks und steht nach Nr. 9 Abs. 1 Satz 1 AGB-Banken unter dem Vorbehalt seiner Einlösung.
  • BGH, 15.06.2005 - 2 StR 30/05

    Betrug im Lastschriftverfahren (konkludente Täuschung über

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11
    Aber auch in Fällen, in denen auf Grund der Rückbuchung mit einem Debetsaldo zu rechnen ist, fehlt es an einer schadensgleichen Vermögensgefährdung, soweit ein aus dem Wegfall der Vorbehaltsgutschrift resultierender Ausgleichsanspruch der Bank anderweitig, etwa durch das Pfandrecht der Bank aus Nr. 14 AGB-Banken, gesichert ist oder seitens der Bank ohne Schwierigkeiten realisiert werden kann, weil der Kontoinhaber zum Ausgleich des Kontos willens und in der Lage ist (vgl. zum Lastschriftbetrug BGH, Urteil vom 15. Juni 2005 - 2 StR 30/05, BGHSt 50, 147, 154; Beschluss vom 24. August 2005 - 5 StR 221/05, wistra 2006, 20; vom 14. September 2010 - 4 StR 422/10, wistra 2010, 476; a.A. OLG Hamm NJW 1977, 1834, 1836).
  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05

    Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11
    In den Gesamtvermögensvergleich vor und nach der Verfügung miteinzubeziehen sind auch bestehende Sicherungsmöglichkeiten, die, sofern sie werthaltig sind und von dem durch die Vermögensverfügung nachteilig Betroffenen ohne Schwierigkeiten realisiert werden können, geeignet sind, einen verfügungsbedingten Vermögensnachteil zu kompensieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2009 - 5 StR 91/09, NStZ-RR 2010, 109; vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 71; vom 17. August 2005 - 2 StR 6/05, NStZ-RR 2005, 374; Urteile vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199, 202; vom 3. Juni 1960 - 4 StR 121/60, BGHSt 15, 24, 27; vgl. SSWStGB/ Satzger, § 263 Rn. 154 ff. m.w.N.).
  • BGH, 24.08.2005 - 5 StR 221/05

    Betrug durch Unterlassen (Lastschriftreitereien und zu erwartender Widerruf;

  • BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06

    Betrug (Feststellung des Vermögensschadens; Eingehungsbetrug: konkrete,

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

  • BGH, 05.03.2009 - 3 StR 559/08

    Betrug (Kreditgewährung; Vermögensschaden; Berücksichtigung von Sicherheiten;

  • BGH, 26.11.2009 - 5 StR 91/09

    Umsatzsteuerkarussell; Eingehungsbetrug; Vermögensvergleich; Gesamtsaldierung;

  • BGH, 21.04.2010 - 4 StR 635/09

    Konkurrenzen (Voraussetzungen der Tatmehrheit; natürliche Handlungseinheit;

  • BGH, 03.08.2010 - 4 StR 157/10

    Konkurrenzen bei der Untreue (natürliche Handlungseinheit)

  • BGH, 14.09.2010 - 4 StR 422/10

    Natürliche Handlungseinheit beim Betrug (Einreichung von Lastschriften an einem

  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

  • BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11

    Konkurrenzverhältnisse beim Betrug (Täterschaft und Teilnahme bei einer

  • OLG Hamm, 15.06.1977 - 4 Ss 363/76
  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 416/12

    Versuchter Computerbetrug im Lastschriftverfahren (unbefugte Verwendung von

    Im Ansatzpunkt zutreffend geht das Landgericht zwar davon aus, dass auch die Erteilung einer Vorbehaltsgutschrift zu einer schadensgleichen Vermögensgefährdung führen kann, soweit der Kontoinhaber tatsächlich die Möglichkeit hat, auf den vorläufig gutgeschriebenen Betrag zuzugreifen (vgl. zum insoweit gleich zu behandelnden Fall der betrügerischen Scheckeinreichung BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11; Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236, 237; Trück aaO, § 49 Rn. 16) und die Erste Inkassostelle nach den konkreten Umständen des Einzelfalles durch das ihr zukommende Rückbelastungsrecht nicht hinreichend gegen eine Vermögenseinbuße gesichert ist.
  • BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13

    Einheitliche Tat des Computerbetruges bei in kurzem zeitlichen Abstand getätigten

    Denn ihr steht bei Fehlbuchungen nach AGB-Banken Nr. 8 ein Stornorecht zu, das sie ohne Beteiligung des Inhabers des Kontos, dem der Betrag fälschlicherweise gutgeschrieben wurde, ausüben kann; diese Rückbuchung beseitigt den materiellen Anspruch des Kontoinhabers aus dem abstrakten Schuldversprechen (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2000 - 5 StR 433/00, BGHSt 46, 196, 201 f.; vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, StV 2012, 407, 408).

    Durch die nicht autorisierte Überweisung wegen eines möglichen Zugriffs des Täters auf das Zielkonto tritt somit allenfalls eine Vermögensgefährdung für die Bank ein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95, NStZ 1996, 203; vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236 f.; vgl. auch Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, StV 2012, 407, 408).

  • BGH, 12.01.2021 - 1 StR 347/20

    Diebstahl mit Waffen (erforderliche Erörterung eines minderschweren Falls beim

    c) Die Strafzumessungserwägungen bezüglich der drei anderen Angeklagten leiden unter dem gleichen Rechtsfehler, sodass die Urteilsaufhebung auf diese, mithin auch auf den Mitangeklagten S., der seine Revision vor dem Senat zurückgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11 Rn. 12 mwN), zu erstrecken ist (§ 357 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2020 - 1 StR 567/19 Rn. 10 und vom 22. April 2020 - 1 StR 61/20 Rn. 18; siehe auch BGH, Beschluss vom 14. März 2013 - 2 StR 49/13 Rn. 5 f.).
  • BGH, 26.03.2013 - 4 StR 548/12

    Schuldspruchänderung

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat mit Beschluss vom 6. März 2012 (4 StR 669/11) das Urteil, soweit es diesen Angeklagten betraf, mit Ausnahme der Verurteilung wegen des Waffendelikts auf und verwies die Sache im Umfang der Aufhebung zur Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bielefeld zurück.

    Das Geschehen stellt sich danach als einheitliche Tat der gewerbs- und bandenmäßigen Urkundenfälschung in Tateinheit mit - und zwar, weil die Schecksumme im Fall II. 26 dem ansonsten ungedeckten Konto der Empfängerin vorläufig gutgeschrieben wurde, eine Kontosperrung erst später erfolgte und weitere Sicherungsmöglichkeiten der Bank nicht bestanden (vgl. Senatsbeschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, StV 2012, 407, 408) - vollendetem gewerbs- und bandenmäßigen Betrug dar.

  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 427/22

    Konkurrenzen bei Deliktsserie (Tateinheit; Tatmehrheit); Beteiligung nach

    Zudem besteht bei der Einziehung des Wertes von Taterträgen insgesamt Gelegenheit, näher in den Blick zu nehmen und darzulegen, ob die Angeklagten insbesondere in denjenigen bislang nicht näher konkretisierten Fällen die faktische Verfügungsgewalt über die überwiesenen Beträge erlangten (s. allgemein etwa BGH, Urteil vom 15. Juni 2022 - 3 StR 295/21, NJW 2022, 3092 Rn. 11 mwN), in denen Abhebungen von den Konten nicht möglich waren (vgl. zur davon unabhängigen Tatvollendung BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13, BGHR StGB § 263a Konkurrenzen 2 Rn. 14 mwN; anders bei Taten zu Lasten der kontoführenden Bank BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, BGHSt 58, 119 Rn. 47; vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, wistra 2012, 267 Rn. 16).
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 3 Ws 159/12

    Anforderungen an die Begründung eines Haftfortdauerbeschlusses gem. § 268 StPO;

    Beschluss vom 6. März 2012 (Az.: 4 StR 669/11) das Urteil vom 25. Juli 2011.
  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 52/16

    Vermögensschaden bei Einreichung ungedeckter Schecks (Zugriffsmöglichkeit des

    Insbesondere ist hier nach der langjährigen, gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. aus neuerer Zeit etwa BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236, 237; Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, wistra 2012, 267, 269), die auch in der Literatur überwiegend Zustimmung gefunden hat (vgl. etwa LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 218; MüKo-StGB/Hefendehl, 2. Aufl., § 263 Rn. 636; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 263 Rn. 166; aA etwa S/S/Perron, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 145) bereits mit der Gutschrift der Scheckbeträge auf den bei der Andelskassen geführten Konten dieser ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB entstanden.
  • BGH, 19.07.2017 - 4 StR 638/16

    Teileinstellung des Verfahrens aus prozessökonomischen Gründen; Änderung des

    Die zu diesen Taten getroffenen Urteilsfeststellungen ergeben nicht, dass durch die unter Vorbehalt erfolgten Gutschriften auf den PayPal-Konten der Zahlungsempfänger bereits ein Vermögensschaden eingetreten war (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 78 zur Scheckeinreichung).
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Rechtsprechung
   KG, 24.02.2012 - 4 Ws 53/10 - 141 AR 66/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12724
KG, 24.02.2012 - 4 Ws 53/10 - 141 AR 66/12 (https://dejure.org/2012,12724)
KG, Entscheidung vom 24.02.2012 - 4 Ws 53/10 - 141 AR 66/12 (https://dejure.org/2012,12724)
KG, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - 4 Ws 53/10 - 141 AR 66/12 (https://dejure.org/2012,12724)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit von Haftbeschränkungen im Fall der Besuchs- und Telekommunikationüberwachung sowie des Schrift- und Paketverkehrs während der Untersuchungshaft; Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnises für einen gegen ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 98 Abs. 2; StPO § 119 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Anordnung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft; Nachträgliche Rechtmäßigkeitskontrolle

  • rechtsportal.de

    StPO § 119 Abs. 1
    Möglichkeit der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit von Haftbeschränkungen im Fall der Besuchs- und Telekommunikationüberwachung sowie des Schrift- und Paketverkehrs während der Untersuchungshaft; Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnises für einen gegen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 612
  • StRR 2012, 203
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

    Auszug aus KG, 24.02.2012 - 4 Ws 53/10
    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, genügt nicht (vgl. BerlVerfGH StV 2011, 165).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10316
OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12 (https://dejure.org/2012,10316)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12 (https://dejure.org/2012,10316)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. März 2012 - 1 Ausl 4/12 (https://dejure.org/2012,10316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslieferungshindernis bei Bewährungswiderruf in Abwesenheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73 IRG; § 81 Nr. 2 IRG; § 83 Nr. 3 IRG
    Erfolgen des Widerrufs der Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen Weisungen oder Auflagen nicht in Anwesenheit eines Verurteilten als Auslieferungshindernis i.R.e. Auslieferungsersuchens zur Strafvollstreckung

  • Wolters Kluwer

    Erfolgen des Widerrufs der Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen Weisungen oder Auflagen nicht in Anwesenheit eines Verurteilten als Auslieferungshindernis i.R.e. Auslieferungsersuchens zur Strafvollstreckung

  • rechtsportal.de

    IRG § 73; IRG § 83 Nr. 3
    Auslieferungshindernis bei Bewährungswiderruf in Abwesenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 260 (Ls.)
  • NStZ-RR 2012, 6
  • StRR 2012, 203
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12
    Nach dem Willen des Gesetzgebers steht der Bewilligungsbehörde hierbei ein sehr weites Ermessen zu, dass gerichtlich nur sehr eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Oktober 2010 -1 Ausl 35/10 - und vom 21. April 2008 - 1 ARs 44/08 (Ausl) - OLG Stuttgart StV 2007, 258).

    Die Generalstaatsanwaltschaft hat alle infolge der Entscheidung des EuGH vom 17. Juli 2008 (NJW 2008, 3201) und der nachfolgenden innerstaatlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu ausführlich OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 203; Böhm NJW 2008, 3183) zu berücksichtigenden Erwägungen zur Bedeutung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Unionsbürgers im ersuchten Staat in ihre Entschließung eingestellt und mit den weiteren Gesichtspunkten rechtsfehlerfrei abgewogen.

  • OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99

    Ausbaubeitrag; Sondersatzung; Kostenfestsetzung; Eilverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12
    Gegenüber einem Durchführungshaftbefehl nach § 34 IRG ist die Wiederinvollzugsetzung des bereits bestehenden Auslieferungshaftbefehls nach § 17 IRG der vorrangige Weg (vgl. OLG Celle NdsRpfl 2000, 17; Schomburg/Hackner, aaO Rn. 3).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12
    Die Generalstaatsanwaltschaft hat alle infolge der Entscheidung des EuGH vom 17. Juli 2008 (NJW 2008, 3201) und der nachfolgenden innerstaatlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu ausführlich OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 203; Böhm NJW 2008, 3183) zu berücksichtigenden Erwägungen zur Bedeutung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Unionsbürgers im ersuchten Staat in ihre Entschließung eingestellt und mit den weiteren Gesichtspunkten rechtsfehlerfrei abgewogen.
  • OLG Celle, 21.10.2010 - 1 Ausl 33/10

    Vorrang der Invollzugsetzung einer Auslieferungshaftbefehls vor Erlass eines

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12
    Gemäß § 83c Abs. 3 Satz 2 IRG soll der Übergabetermin im Auslieferungsverkehr unter den Mitgliedstaaten spätestens zehn Tage nach der Bewilligungsentscheidung liegen, so dass auch die weitere Haft grundsätzlich auf diese Zeitspanne zu beschränken ist (vgl. Senat aaO und Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 1 Ausl 33/10; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 2007, (1) Ausl - III - 47/05, bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12
    Die Generalstaatsanwaltschaft hat alle infolge der Entscheidung des EuGH vom 17. Juli 2008 (NJW 2008, 3201) und der nachfolgenden innerstaatlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu ausführlich OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 203; Böhm NJW 2008, 3183) zu berücksichtigenden Erwägungen zur Bedeutung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Unionsbürgers im ersuchten Staat in ihre Entschließung eingestellt und mit den weiteren Gesichtspunkten rechtsfehlerfrei abgewogen.
  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 76/03

    Auslieferung nach Ungarn: Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12
    Insofern ist der vorliegende Fall auch nicht mit dem vergleichbar, der der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 28. Januar 2005 - 3 Ausl 76/03 (StV 2005, 284) zugrunde lag.
  • OLG Celle, 19.06.2018 - 2 Ws 205/18

    Hinnahme härterer Sanktionen ausländischer Urteile bei Vollstreckungshilfe

    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, zum Widerruf der Bewährung nicht angehört worden zu sein, widerspricht die Leistung der Rechtshilfe deshalb ebenfalls nicht wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung im Sinne von § 73 IRG (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2012, 260).
  • OLG Celle, 16.06.2017 - 2 AR (Ausl) 31/17

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Lettland zum Zwecke der

    Der Umstand, dass der Widerruf einer zunächst zur Bewährung ausgesetzten Vollstreckung der Strafe nicht in Anwesenheit des Verurteilten erfolgt ist, verletzt nicht das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs und stellt kein Auslieferungshindernis nach § 83 Abs. 1 Nr. 3 IRG dar (OLG Celle, NStZ-RR 2012, 260, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2016 - 1 AK 109/15 -, juris).
  • OLG Celle, 18.12.2012 - 1 Ausl 56/12

    Beruhen einer dem Auslieferungsbegehren zugrundeliegenden Verurteilung auf einer

    Dass der Widerruf der zunächst zur Bewährung ausgesetzten Vollstreckung der Strafen nicht in Anwesenheit des Verurteilten erfolgt ist, begründet weder ein Auslieferungshindernis nach § 83 Nr. 3 IRG (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juni 2011 - 1 Ausl 18/11) noch widerspricht die Leistung der Rechtshilfe deshalb wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung im Sinne von § 73 IRG (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2012, 260).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2017 - 1 AuslA R 44/17

    Anordnung von Auslieferungshaft und Auslieferung nach Bulgarien zur

    Für einen Widerrufsbeschluss findet diese Norm deshalb keine Anwendung (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 14.03.2012, Az.: 1 Ausl 4/12; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. § 83 Rn. 7; Meyer in: Ambos/König/Rackow, Rechtshilferecht in Strafsachen, 1. Aufl. Rn. 2 903).
  • KG, 28.08.2012 - 151 AuslA 109/12

    Auslieferung zur Strafvollstreckung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Die Rechtshilfe widerspricht auch nicht deshalb wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung im Sinne von § 73 IRG, weil nach deutschem Recht vor der Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen Weisungen und Auflagen gemäß § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO dem Verurteilten Gelegenheit zur mündlichen Anhörung gegeben werden soll (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14. März 2012 - 1 Ausl 4/12 - [juris Rn. 12] = NStZ-RR 2012, 260 Ls.).
  • OLG Zweibrücken, 06.05.2019 - 1 AR 19/18

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Erweiterung der Auslieferungsbewilligung auf

    Auch nach deutschem Recht kann von einer Anhörung des Verurteilten zum Bewährungswiderruf abgesehen werden, wenn dieser sich dem Bewährungsverfahren entzieht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12, juris Rn. 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.12.2017 - 1 Ausl AR 44/17, juris Rn. 28; s.a. Senat, Beschluss vom 24.05.2018 - 1 AR 5/18 A).
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