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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6054
OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12 (https://dejure.org/2012,6054)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.04.2012 - 1 Ws 66/12 (https://dejure.org/2012,6054)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. April 2012 - 1 Ws 66/12 (https://dejure.org/2012,6054)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, Auswahlverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf ein faires Verfahren im Fall der Beiordnung eines Pflichtverteidigers gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO durch Bestellen eines Verteidigers seines Vertrauens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 1 Nr. 4; StPO § 141 Abs. 3 S. 4
    Anspruch auf ein faires Verfahren im Fall der Beiordnung eines Pflichtverteidigers gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO durch Bestellen eines Verteidigers seines Vertrauens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Unverzüglich” ist nicht sofort - jedenfalls bei der Pflichtverteidigerbestellung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 213
  • StRR 2012, 264
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00

    Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren, dem § 142 Abs. 1 StPO Rechnung trägt, verlangt, dass dem Angeschuldigten - wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen - ein Verteidiger seines Vertrauens bestellt werden muss, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Angeschuldigtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine Verteidigung ist (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243; 68, 237, 256; BGH StV 1998, 414 f.; BGH StV 2001, 3 f.).

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts hat der Angeschuldigte vorliegend auch nicht über einen wesentlichen Zeitraum die Verteidigung durch Rechtsanwalt H. widerspruchslos hingenommen (BGH StV 2001, 3 f.), mit der Folge, dass er hieran dauerhaft festgehalten werden könnte.

  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ws 213/07

    Pflichtverteidiger; notwendige Verteidigung; Auswechselung des

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    In Fällen, in denen bei der Pflichtverteidigerbeiordnung das Anhörungsrecht des Beschuldigten bzw. sein Recht, innerhalb einer angemessenen Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen, nicht beachtet und damit die Bedeutung seines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf einen Vertrauensanwalt (BVerfG NJW 2001, 3695) außer Acht gelassen worden ist, gilt der strenge Maßstab für die Auswechslung von Pflichtverteidigern, der die Erschütterung eines Vertrauensverhältnisses voraussetzt, nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2007 - 4 Ws 213/07 - BGH NStZ-RR 2005, 240 f.).
  • LG Frankfurt/Oder, 26.02.2010 - 21 Qs 18/10

    Pflichtverteidigung: Anhörung und Belehrung des Beschuldigten vor Beiordnung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Hier kann vielmehr auf Antrag des Beschuldigten der bestellte Pflichtverteidiger gegen den von dem Beschuldigten nunmehr benannten Verteidiger seines Vertrauens ausgewechselt werden, ohne dass es auf eine Störung der Vertrauensbeziehung zu dem bestellten Pflichtverteidiger ankommt (LG Frankfurt/Oder, StV 2010, 235; OLG Düsseldorf, StV 2010, 350 f.; LG Krefeld, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    In Fällen, in denen bei der Pflichtverteidigerbeiordnung das Anhörungsrecht des Beschuldigten bzw. sein Recht, innerhalb einer angemessenen Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen, nicht beachtet und damit die Bedeutung seines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf einen Vertrauensanwalt (BVerfG NJW 2001, 3695) außer Acht gelassen worden ist, gilt der strenge Maßstab für die Auswechslung von Pflichtverteidigern, der die Erschütterung eines Vertrauensverhältnisses voraussetzt, nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2007 - 4 Ws 213/07 - BGH NStZ-RR 2005, 240 f.).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren, dem § 142 Abs. 1 StPO Rechnung trägt, verlangt, dass dem Angeschuldigten - wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen - ein Verteidiger seines Vertrauens bestellt werden muss, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Angeschuldigtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine Verteidigung ist (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243; 68, 237, 256; BGH StV 1998, 414 f.; BGH StV 2001, 3 f.).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren, dem § 142 Abs. 1 StPO Rechnung trägt, verlangt, dass dem Angeschuldigten - wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen - ein Verteidiger seines Vertrauens bestellt werden muss, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Angeschuldigtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine Verteidigung ist (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243; 68, 237, 256; BGH StV 1998, 414 f.; BGH StV 2001, 3 f.).
  • BGH, 10.03.2005 - 4 StR 506/04

    Urteil wegen der Tötung einer Erzieherin des Jugendheims in Rodalben

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    In Fällen, in denen bei der Pflichtverteidigerbeiordnung das Anhörungsrecht des Beschuldigten bzw. sein Recht, innerhalb einer angemessenen Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen, nicht beachtet und damit die Bedeutung seines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf einen Vertrauensanwalt (BVerfG NJW 2001, 3695) außer Acht gelassen worden ist, gilt der strenge Maßstab für die Auswechslung von Pflichtverteidigern, der die Erschütterung eines Vertrauensverhältnisses voraussetzt, nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2007 - 4 Ws 213/07 - BGH NStZ-RR 2005, 240 f.).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2010 - 4 Ws 163/10

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, Beiordnungsverfahren, Entpflichtung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Hier kann vielmehr auf Antrag des Beschuldigten der bestellte Pflichtverteidiger gegen den von dem Beschuldigten nunmehr benannten Verteidiger seines Vertrauens ausgewechselt werden, ohne dass es auf eine Störung der Vertrauensbeziehung zu dem bestellten Pflichtverteidiger ankommt (LG Frankfurt/Oder, StV 2010, 235; OLG Düsseldorf, StV 2010, 350 f.; LG Krefeld, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren, dem § 142 Abs. 1 StPO Rechnung trägt, verlangt, dass dem Angeschuldigten - wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen - ein Verteidiger seines Vertrauens bestellt werden muss, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Angeschuldigtem und Verteidiger eine wesentliche Voraussetzung für eine Verteidigung ist (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 243; 68, 237, 256; BGH StV 1998, 414 f.; BGH StV 2001, 3 f.).
  • LG Krefeld, 13.07.2010 - 21 Qs 190/10

    Auswechselung des Pflichtverteidigers bei Anhaltspunkten für ein fehlendes

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
    Das Gebot der "Unverzüglichkeit" im Sinne des § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO ist nicht gleichbedeutend mit "zeitgleich" mit dem Erlass des Haftbefehls, sondern bedeutet - wie auch sonst im Recht (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB ) - "ohne schuldhaftes Zögern" (LG Krefeld, StV 2011, 274 f.).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2018 - 2 Ws 58/18

    Verfahrenspflegerbestellung wegen Zwangsbehandlung bei einstweiliger

    Ist die Bestellung ohne Mitwirkungsmöglichkeit des Beschuldigten erfolgt, ist auf nachfolgende Benennung eines Verteidigers seines Vertrauens durch den Beschuldigten die Bestellung aufzuheben und der vom Beschuldigten vorgeschlagene Verteidiger zu bestellen, soweit keine anderen Gründe dagegen sprechen (BVerfG NJW 2011, 3695; BGH NJW 2001, 237; OLG Stuttgart StV 2014, 11; 2007, 288; OLG Dresden NStZ-RR 2012, 213; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.11.2004 - 1 Ws 550/04, juris; OLG Celle a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 141 Rn. 3a, § 142 Rn. 19; KK-Laufhütte/Willnow a.a.O., § 142 Rn. 8).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21

    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers wegen fehlender freier Termine für die

    So wurden etwa in der obergerichtlichen Rechtsprechung solche Fälle anerkannt, dass der Beschuldigte seine ursprüngliche Auswahl unter hohem Zeitdruck, mitunter unverzüglich treffen musste (vgl. etwa OLG Dresden, Beschluss vom 04. April 2012 - 1 Ws 66/12, juris; KG Berlin, Beschluss vom 30. April 2012 - 4 Ws 40/12, juris).
  • OLG Koblenz, 28.10.2020 - 4 Ws 639/20

    In-Lauf-Setzen der Frist für einen Antrag auf Auswechslung des

    Einer Geltendmachung dieses Rechts steht auch nicht etwa eine widerspruchslose Hinnahme der Verteidigung durch den bisher bestellten Pflichtverteidiger über einen wesentlichen Zeitraum entgegen (so die Eingrenzung durch die bisherige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschl. 5 StR 408/00 v. 25.10.2000 - Rn. 11 n. juris; OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 50/11 v. 02.02.2011 - Rn. 17 n. juris; 2 Ws 748/13 v. 16.01.2014 - BeckRS 2014, 8898; OLG Dresden, Beschl. 1 Ws 66/12 v. 04.04.2012 - NStZ-RR 2012, 213; OLG Köln, Beschl. 2 Ws 469/05 v. 07.10.2005 - juris).
  • LG Hagen, 03.08.2015 - 31 Qs 1/15

    Pflichtverteidiger, Auswechselung, Kostenneutralität

    Zwar kann über den Wortlaut des § 143 StPO hinaus ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung vorliegen, wenn der wesentliche Verfahrensgrundsatz der ordnungsgemäßen Anhörung eines Beschuldigten verletzt worden ist (vgl. KG, Beschluss v. 30.04.2012 - 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12, BeckRS 2012, 2211; OLG Dresden, Beschluss v. 04.04.2012 - 1 Ws 66/12, NStZ-RR 2012, 213); beispielsweise, wenn dem Beschuldigten keine Gelegenheit gegeben wurde, binnen einer zu bestimmenden Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen (§ 142 Abs. 1 Satz 1 StPO).
  • LG Stendal, 15.04.2015 - 501 Qs 19/15

    Pflichtverteidigerbestellung: Unverzüglichkeit der Bestellung nach Verkündung

    Jedenfalls dann, wenn er -wie hier- binnen kurzer Frist einen Verteidiger seines Vertrauens benennt und die Entpflichtung des bestellten Pflichtverteidigers beantragt, ist ein Pflichtverteidigerwechsel auch ohne Darlegung wichtiger Anhaltspunkte, die für eine Störung des Vertrauensverhältnisses zu dem vom Gericht bestellten Verteidiger sprechen, begründet (LG Krefeld, Beschluss vom 13. Juli 2010 -21 Qs 8 Js 353/10-190/10, 21 Qs 190/10-, juris; LG Bochum, Beschluss vom 01. Dezember 2010 -II-21 KLs-36 Js 370/10-25/10, 21 KLs-36 Js 370/10-25/10-, juris; KG, Beschluss vom 30. April 2012 -4 Ws 40/12, NStZ-RR 2012, 351; OLG Dresden, Beschluss vom 04. April 2012 -1 Ws 66/12, NStZ-RR 2012, 213).
  • LG Osnabrück, 16.01.2014 - 1 Qs 4/14

    Bestehen einer Anhörungspflicht bei Notwendigkeit der Verteidigung durch

    Vielmehr ist die Bestellung aufzuheben und der nunmehr bezeichnete Rechtsanwalt beizuordnen auch wenn Anhaltspunkte für eine Störung - des Vertrauensverhältnisses zum früheren Verteidiger nicht bestehen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2012 - 4 Ws 40/12, 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12 [...]; OLG Dresden, Beschluss vom 04.04,2012 - 1 Ws 66/12 -, [...]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2011 - 111-4 Ws 127/11; 4 Ws 127/11 [...]; OLG Koblenz, Beschluss vorn 02.02.2011 - 2 Ws 5.0/11 [...]; LG Krefeld, Beschluss vom 13.07.2010 - 21 Os 8 Js 353/10 - 190/10, 21 Os 190/10 -, [...]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2010e- Ill-4 Ws 163/10, 4 Ws 163/10 -, [...], alle jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 20.10.2011 - 1 Ss Bs 31/11 (109), 1 Ss Bs 31/11   

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https://dejure.org/2011,10739
OLG Jena, 20.10.2011 - 1 Ss Bs 31/11 (109), 1 Ss Bs 31/11 (https://dejure.org/2011,10739)
OLG Jena, Entscheidung vom 20.10.2011 - 1 Ss Bs 31/11 (109), 1 Ss Bs 31/11 (https://dejure.org/2011,10739)
OLG Jena, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 1 Ss Bs 31/11 (109), 1 Ss Bs 31/11 (https://dejure.org/2011,10739)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    Ordnungswidrigkeiten, Identitätsgutachten, anthropologisches, Sachverständigengutachten, Darstellung, Urteilsgründe

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung im Bußgeldurteil bei Verwertung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens zur Fahreridentifizierung

  • Justiz Thüringen

    § 261 StPO, § 267 Abs 1 StPO
    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Darstellung eines anthropologischen Identitätsgutachtens

  • rechtsportal.de

    StPO § 261; StPO § 267 Abs. 1
    Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung im Bußgeldurteil bei Verwertung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens zur Fahreridentifizierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeiten, Identitätsgutachten, anthropologisches, Sachverständigengutachten, Darstellung, Urteilsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2012, 264
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Tatgericht, das ein nicht auf einem standardisierten Verfahren fußendes Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (siehe BGH, Urteil vom 20.3.1991, 2 StR 610/90, NStZ 1991, 596; Urteil vom 26.5.1999, 3 StR 110/99, BGHR StPO, § 261 Beweiswürdigung 20).

    Liegt der abschließenden Aussage des anthropologischen Identitätsgutachtens eine Wahrscheinlichkeitsberechnung zugrunde, verlangt der Bundesgerichtshof Angaben im Urteil dazu, auf welches biostatistische Vergleichsmaterial sich die Wahrscheinlichkeitsberechnung stützt, damit beurteilt werden kann, ob dieses Vergleichsmaterial im Hinblick auf die Bevölkerungsabgrenzung, die Größe des Probandenkreises und das wegen der Akzeleration der Bevölkerung bedeutsame Alter der Untersuchung repräsentativ ist, also das Vorkommen des einzelnen Merkmals in der Bevölkerung zur Tatzeit zutreffend widerspiegelt oder ob es sich nur um mehr oder weniger genaue, den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage relativierende Anhaltswerte handelt (BGH, Urteil vom 27.10.1999, 3 StR 241/99, NStZ 2000, 106, 107; BGH, Urteil vom 26.5.1999, 3 StR 110/99, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20).

    Zum Beweiswert der durch eine Wahrscheinlichkeitsberechnung ermittelten Wahrscheinlichkeitszahlen merkt der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang allerdings an, dass diese Wahrscheinlichkeitszahlen in der Regel nur als Anhaltswerte verstanden werden dürfen, weil die ihnen zugrunde liegenden Häufigkeiten - sowohl hinsichtlich der Merkmalsdefinition als auch der Bevölkerungsabgrenzung - nur geschätzt werden können (BGH, Urteil vom 26.5.1999, 3 StR 110/99, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20).

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
    Anders als bei Gutachten zur Blutalkoholanalyse oder zur Bestimmung von Blutgruppen handelt es sich deshalb um kein standardisiertes Verfahren (so BGH, Urteil vom 27.10.1999, 3 StR 241/99, NStZ 2000, 106, 107).

    Liegt der abschließenden Aussage des anthropologischen Identitätsgutachtens eine Wahrscheinlichkeitsberechnung zugrunde, verlangt der Bundesgerichtshof Angaben im Urteil dazu, auf welches biostatistische Vergleichsmaterial sich die Wahrscheinlichkeitsberechnung stützt, damit beurteilt werden kann, ob dieses Vergleichsmaterial im Hinblick auf die Bevölkerungsabgrenzung, die Größe des Probandenkreises und das wegen der Akzeleration der Bevölkerung bedeutsame Alter der Untersuchung repräsentativ ist, also das Vorkommen des einzelnen Merkmals in der Bevölkerung zur Tatzeit zutreffend widerspiegelt oder ob es sich nur um mehr oder weniger genaue, den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage relativierende Anhaltswerte handelt (BGH, Urteil vom 27.10.1999, 3 StR 241/99, NStZ 2000, 106, 107; BGH, Urteil vom 26.5.1999, 3 StR 110/99, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20).

  • OLG Jena, 24.03.2006 - Ss 57/06
    Auszug aus OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat in der Vergangenheit angeschlossen und sie dahin verstanden, dass das Urteil des Tatgerichts in jedem Falle der Verwertung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens Aussagen zur Häufigkeit des Vorkommens der zur Identifikation des Täters herangezogenen morphologischen Merkmale in der Bevölkerung enthalten müsse (siehe etwa Senatsbeschluss vom 24.3.2006, 1 Ss 57/06, VRS 110 (2006), 424, 425 f, Senatsbeschluss vom 30.9.2008, 1 Ss 187/08, NZV 2009, 246, 247).
  • OLG Jena, 24.03.2006 - 1 Ss 57/06

    Verkehr

    Auszug aus OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat in der Vergangenheit angeschlossen und sie dahin verstanden, dass das Urteil des Tatgerichts in jedem Falle der Verwertung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens Aussagen zur Häufigkeit des Vorkommens der zur Identifikation des Täters herangezogenen morphologischen Merkmale in der Bevölkerung enthalten müsse (siehe etwa Senatsbeschluss vom 24.3.2006, 1 Ss 57/06, VRS 110 (2006), 424, 425 f, Senatsbeschluss vom 30.9.2008, 1 Ss 187/08, NZV 2009, 246, 247).
  • OLG Hamm, 26.05.2008 - 3 Ss OWi 793/07

    Sachverständigengutachten; Urteilsgründe; Anforderungen; anthropolisches

    Auszug aus OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
    Denn allein in diesem Fall bedarf es der Kenntnis der in die Berechnung eingestellten Rechengrößen, um die Richtigkeit der Berechnung überprüfen und die Berechnung nachvollziehen zu können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.5.2008, 3 Ss OWi 793/07, bei juris, und Beschluss vom 30.9.2008, 3 Ss 178/08, StraFo 2009, 109, 110).
  • OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08

    Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
    Denn allein in diesem Fall bedarf es der Kenntnis der in die Berechnung eingestellten Rechengrößen, um die Richtigkeit der Berechnung überprüfen und die Berechnung nachvollziehen zu können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.5.2008, 3 Ss OWi 793/07, bei juris, und Beschluss vom 30.9.2008, 3 Ss 178/08, StraFo 2009, 109, 110).
  • OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08

    Unzulässige Verwertung eines anthropologischen Identitätsgutachtens ohne Angaben

    Auszug aus OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat in der Vergangenheit angeschlossen und sie dahin verstanden, dass das Urteil des Tatgerichts in jedem Falle der Verwertung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens Aussagen zur Häufigkeit des Vorkommens der zur Identifikation des Täters herangezogenen morphologischen Merkmale in der Bevölkerung enthalten müsse (siehe etwa Senatsbeschluss vom 24.3.2006, 1 Ss 57/06, VRS 110 (2006), 424, 425 f, Senatsbeschluss vom 30.9.2008, 1 Ss 187/08, NZV 2009, 246, 247).
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Tatgericht, das ein nicht auf einem standardisierten Verfahren fußendes Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (siehe BGH, Urteil vom 20.3.1991, 2 StR 610/90, NStZ 1991, 596; Urteil vom 26.5.1999, 3 StR 110/99, BGHR StPO, § 261 Beweiswürdigung 20).
  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

    Auszug aus OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
    Aufgrund dieser "weichen" Kriterien ist die Abschätzung der Beweiswertigkeit nach der persönlichen Erfahrung eines Sachverständigen subjektiv; graduelle Abweichungen sind zwischen verschiedenen Sachverständigen möglich (so BGH, Urteil vom 15.2.2005, 1 StR 91/4, NStZ 2005, 458, 459).
  • OLG Zweibrücken, 22.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 92/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Konkreter Angaben zum statistischen Verbreitungsgrad einzelner Merkmale in der Gesamtbevölkerung bedarf es dagegen allenfalls dann, wenn der Sachverständige seine Bewertung auf eine Wahrscheinlichkeitsberechnung gestützt hat (Thüringer OLG, Beschluss vom 20.10.2011 - 1 Ss Bs 31/11 (109), juris Rn. 16 [unter Bezugnahme auf ein von ihm eingeholtes Gutachten zum Stand der anthropologischen Wissenschaft bei Aufgabe früherer Rechtsprechung]; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2007 - Ss (OWi) 4/07, NStZ 2008, 652; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10, zfs 2010, 469; Beschluss vom 29.12.2016 - 3 Ss OWi 1566/16, juris Rn. 7 [jew. zur Wahrscheinlichkeitsberechnung]; OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12, NZV 2013, 47, 48; KG Berlin, Beschluss vom 10.08.2017 - 3 Ws (B) 202/17, VRS 132, 58, 60; vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 27.10.1999 - 3 StR 241/99, NJW 2000, 1350, 1351; Gabriel/Huckenbeck/Kürpiers, Über die Fragwürdigkeit der Berechnung einer Identitätswahrscheinlichkeit in anthropologischen Gutachten, NZV 2014, 346).
  • OLG Zweibrücken, 25.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 104/17

    Identifizierung des Fahrzeugführers im Bußgeldverfahren mit einem

    Konkreter Angaben zum statistischen Verbreitungsgrad einzelner Merkmale in der Gesamtbevölkerung bedarf es dagegen allenfalls dann, wenn der Sachverständige seine Bewertung auf eine Wahrscheinlichkeitsberechnung gestützt hat (Thüringer OLG, Beschluss vom 20.10.2011 - 1 Ss Bs 31/11 (109), juris Rn. 16 [unter Bezugnahme auf ein von ihm eingeholtes Gutachten zum Stand der anthropologischen Wissenschaft bei Aufgabe früherer Rechtsprechung]; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2007 - Ss (OWi) 4/07, NStZ 2008, 652; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10, zfs 2010, 469; Beschluss vom 29.12.2016 - 3 Ss OWi 1566/16, juris Rn. 7 [jew. zur Wahrscheinlichkeitsberechnung]; OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12, NZV 2013, 47, 48; KG Berlin, Beschluss vom 10.08.2017 - 3 Ws (B) 202/17, VRS 132, 58, 60; vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 27.10.1999 - 3 StR 241/99, NJW 2000, 1350, 1351; Gabriel/Huckenbeck/Kürpiers, Über die Fragwürdigkeit der Berechnung einer Identitätswahrscheinlichkeit in anthropologischen Gutachten, NZV 2014, 346).
  • OLG Zweibrücken, 29.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 98/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Konkreter Angaben zum statistischen Verbreitungsgrad einzelner Merkmale in der Gesamtbevölkerung bedarf es dagegen allenfalls dann, wenn der Sachverständige seine Bewertung auf eine Wahrscheinlichkeitsberechnung gestützt hat (Thüringer OLG, Beschluss vom 20.10.2011 - 1 Ss Bs 31/11 (109), juris Rn. 16 [unter Bezugnahme auf ein von ihm eingeholtes Gutachten zum Stand der anthropologischen Wissenschaft bei Aufgabe früherer Rechtsprechung]; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2007 - Ss (OWi) 4/07, NStZ 2008, 652; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10, zfs 2010, 469; Beschluss vom 29.12.2016 - 3 Ss OWi 1566/16, juris Rn. 7 [jew. zur Wahrscheinlichkeitsberechnung]; OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12, NZV 2013, 47, 48; KG Berlin, Beschluss vom 10.08.2017 - 3 Ws (B) 202/17, VRS 132, 58, 60; vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 27.10.1999 - 3 StR 241/99, NJW 2000, 1350, 1351; Gabriel/Huckenbeck/Kürpiers, Über die Fragwürdigkeit der Berechnung einer Identitätswahrscheinlichkeit in anthropologischen Gutachten, NZV 2014, 346).
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