Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 16.02.2012

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12   

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OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12 (https://dejure.org/2012,8459)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.03.2012 - 3 Ws 4/12 (https://dejure.org/2012,8459)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. März 2012 - 3 Ws 4/12 (https://dejure.org/2012,8459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Betrug durch Unterlassen, Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten; Substantiierung im Klageerzwingungsantrag

  • openjur.de

    1. Die Strafbarkeit eines Verkäufers wegen Betrugs durch Unterlassen i.S.d. §§ 263 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB setzt eine von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängige und nach Abwägung der Interessenlage und des Verantwortungsbereichs der Beteiligten zu bestimmende ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Einleitung eines Klageerzwingungsverfahrens; Voraussetzungen für die Strafbarkeit eines Verkäufers wegen Betrugs durch Unterlassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klageerzwingungsverfahren; Voraussetzungen der Strafbarkeit eines Verkäufers wegen Betrugs durch Unterlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Klageerzwingungsverfahren: (Noch höhere) Anforderungen beim "Unterlassunsgedelikt”

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Täuschung durch Unterlassen (Prof. Dr. Katharina Beckemper; ZJS 2012, 697)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 248
  • StRR 2012, 273
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93

    Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    Gesteigerte Anforderungen für nach § 263 Abs. 1 StGB strafbewehrte Einstandspflichten nach § 13 Abs. 1 StGB aus vorvertraglichen Pflichten gelten in den Fällen, in denen das Gesetz - wie in § 311 b Abs. 1 Satz 1 BGB - den Vertragsabschluss selbst einer besonderen, der Warnung und dem Schutz der Beteiligten vor Übereilung dienenden Form unterwirft (u.a. Anschluss an BGHSt 39, 392/399; OLG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 13 U 165/05 [bei juris] und BGH NStZ 2010, 502 f.).

    Regelmäßig handelt es sich um Konstellationen, in denen der eine Vertragsteil darauf angewiesen ist, dass ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände auch ungefragt offenbart (BGH a.a.O.; BGHSt 39, 392/399; OLG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 13 U 165/05 [bei juris]; BGH NStZ 2010, 502 f.; aus der Kommentarliteratur vgl. u.a. Schönke/Schröder-Cramer/Perron § 263 Rn. 18 ff., insbesondere Rn. 22 f.; Fischer § 263 Rn. 38 ff., insbesondere Rn. 45 f.; BeckOK-Beukelmann StGB [Stand: 01.12.2011] § 263 Rn. 18 f.; MüKo-Hefendehl StGB § 263 Rn. 136 ff.; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen StGB 3. Aufl. § 263 Rn. 160 f. und Lackner/Kühl StGB 27. Aufl. § 263 Rn. 12 ff., jeweils m.w.N.).

  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 345/09

    Vermögensschaden beim Betrug auf der Grundlage der HOAI (Abrechnung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    Gesteigerte Anforderungen für nach § 263 Abs. 1 StGB strafbewehrte Einstandspflichten nach § 13 Abs. 1 StGB aus vorvertraglichen Pflichten gelten in den Fällen, in denen das Gesetz - wie in § 311 b Abs. 1 Satz 1 BGB - den Vertragsabschluss selbst einer besonderen, der Warnung und dem Schutz der Beteiligten vor Übereilung dienenden Form unterwirft (u.a. Anschluss an BGHSt 39, 392/399; OLG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 13 U 165/05 [bei juris] und BGH NStZ 2010, 502 f.).

    Regelmäßig handelt es sich um Konstellationen, in denen der eine Vertragsteil darauf angewiesen ist, dass ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände auch ungefragt offenbart (BGH a.a.O.; BGHSt 39, 392/399; OLG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 13 U 165/05 [bei juris]; BGH NStZ 2010, 502 f.; aus der Kommentarliteratur vgl. u.a. Schönke/Schröder-Cramer/Perron § 263 Rn. 18 ff., insbesondere Rn. 22 f.; Fischer § 263 Rn. 38 ff., insbesondere Rn. 45 f.; BeckOK-Beukelmann StGB [Stand: 01.12.2011] § 263 Rn. 18 f.; MüKo-Hefendehl StGB § 263 Rn. 136 ff.; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen StGB 3. Aufl. § 263 Rn. 160 f. und Lackner/Kühl StGB 27. Aufl. § 263 Rn. 12 ff., jeweils m.w.N.).

  • OLG Hamm, 08.02.2006 - 13 U 165/05

    Besonderes persönliches Vertrauen - Schadensersatz nach § 280 BGB - Deliktischer

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    Gesteigerte Anforderungen für nach § 263 Abs. 1 StGB strafbewehrte Einstandspflichten nach § 13 Abs. 1 StGB aus vorvertraglichen Pflichten gelten in den Fällen, in denen das Gesetz - wie in § 311 b Abs. 1 Satz 1 BGB - den Vertragsabschluss selbst einer besonderen, der Warnung und dem Schutz der Beteiligten vor Übereilung dienenden Form unterwirft (u.a. Anschluss an BGHSt 39, 392/399; OLG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 13 U 165/05 [bei juris] und BGH NStZ 2010, 502 f.).

    Regelmäßig handelt es sich um Konstellationen, in denen der eine Vertragsteil darauf angewiesen ist, dass ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände auch ungefragt offenbart (BGH a.a.O.; BGHSt 39, 392/399; OLG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 13 U 165/05 [bei juris]; BGH NStZ 2010, 502 f.; aus der Kommentarliteratur vgl. u.a. Schönke/Schröder-Cramer/Perron § 263 Rn. 18 ff., insbesondere Rn. 22 f.; Fischer § 263 Rn. 38 ff., insbesondere Rn. 45 f.; BeckOK-Beukelmann StGB [Stand: 01.12.2011] § 263 Rn. 18 f.; MüKo-Hefendehl StGB § 263 Rn. 136 ff.; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen StGB 3. Aufl. § 263 Rn. 160 f. und Lackner/Kühl StGB 27. Aufl. § 263 Rn. 12 ff., jeweils m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 07.10.2008 - 3 Ws 60/08

    Klageerzwingungsverfahren: Antragsbefugnis einer Erbengemeinschaft bei einem in

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    e) Da der Klageerzwingungsantrag innerhalb der Monatsfrist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO anzubringen ist, können formelle Fehler des Antrags nach Fristablauf nicht mehr wirksam behoben werden, weil dies andernfalls zu einer in der Strafprozessordnung nicht vorgesehenen Verlängerung der Antragsfrist führen würde (OLG Hamm DAR 2003, 87; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.1999 - 1 Ws 624/99 [bei juris]; Meyer-Goßner § 172 Rn. 34 sowie st.Rspr. des Senats, u.a. Beschluss vom 07.10.2008 - 3 Ws 60/08 = OLGSt StPO § 172 Nr. 47).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.1999 - 1 Ws 624/99

    Behebung von Formfehlern nach Ablauf der Monatsfrist

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    e) Da der Klageerzwingungsantrag innerhalb der Monatsfrist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO anzubringen ist, können formelle Fehler des Antrags nach Fristablauf nicht mehr wirksam behoben werden, weil dies andernfalls zu einer in der Strafprozessordnung nicht vorgesehenen Verlängerung der Antragsfrist führen würde (OLG Hamm DAR 2003, 87; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.1999 - 1 Ws 624/99 [bei juris]; Meyer-Goßner § 172 Rn. 34 sowie st.Rspr. des Senats, u.a. Beschluss vom 07.10.2008 - 3 Ws 60/08 = OLGSt StPO § 172 Nr. 47).
  • OLG Hamm, 04.07.2002 - 2 Ws 213/02

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Zulässigkeit des Antrags, Antragsfrist,

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    e) Da der Klageerzwingungsantrag innerhalb der Monatsfrist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO anzubringen ist, können formelle Fehler des Antrags nach Fristablauf nicht mehr wirksam behoben werden, weil dies andernfalls zu einer in der Strafprozessordnung nicht vorgesehenen Verlängerung der Antragsfrist führen würde (OLG Hamm DAR 2003, 87; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.1999 - 1 Ws 624/99 [bei juris]; Meyer-Goßner § 172 Rn. 34 sowie st.Rspr. des Senats, u.a. Beschluss vom 07.10.2008 - 3 Ws 60/08 = OLGSt StPO § 172 Nr. 47).
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    Subjektiv erfordert § 263 Abs. 1 StGB neben Tatvorsatz ein Handeln in der Absicht sog. " stoffgleicher" (Eigen- oder Dritt-) Bereicherung, wobei mit dem einschränkenden Merkmal der sog. " Stoffgleichheit" zum Ausdruck gebracht wird, dass von § 263 StGB nur solche rechtswidrigen Vermögensschädigungen erfasst werden, die durch dieselbe vom Täter veranlasste Vermögensverfügung des Getäuschten unmittelbar herbeigeführt worden sind (st.Rspr.; vgl. z.B. BGHSt 6, 115 /116; 21, 384; 34, 379/391 und zuletzt u.a. BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - 3 StR 434/10 = StraFo 2011, 238 f.; ferner Fischer StGB 59. Aufl. § 263 Rn. 76 f., insbesondere Rn. 187 ff. und Schönke/Schröder-Cramer/Perron StGB 28. Aufl. § 263 Rn. 168 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1967 - 5 StR 556/67

    Provisionsvertreter - § 263 StGB, Vermögensschaden, persönlicher

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    Subjektiv erfordert § 263 Abs. 1 StGB neben Tatvorsatz ein Handeln in der Absicht sog. " stoffgleicher" (Eigen- oder Dritt-) Bereicherung, wobei mit dem einschränkenden Merkmal der sog. " Stoffgleichheit" zum Ausdruck gebracht wird, dass von § 263 StGB nur solche rechtswidrigen Vermögensschädigungen erfasst werden, die durch dieselbe vom Täter veranlasste Vermögensverfügung des Getäuschten unmittelbar herbeigeführt worden sind (st.Rspr.; vgl. z.B. BGHSt 6, 115 /116; 21, 384; 34, 379/391 und zuletzt u.a. BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - 3 StR 434/10 = StraFo 2011, 238 f.; ferner Fischer StGB 59. Aufl. § 263 Rn. 76 f., insbesondere Rn. 187 ff. und Schönke/Schröder-Cramer/Perron StGB 28. Aufl. § 263 Rn. 168 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    Subjektiv erfordert § 263 Abs. 1 StGB neben Tatvorsatz ein Handeln in der Absicht sog. " stoffgleicher" (Eigen- oder Dritt-) Bereicherung, wobei mit dem einschränkenden Merkmal der sog. " Stoffgleichheit" zum Ausdruck gebracht wird, dass von § 263 StGB nur solche rechtswidrigen Vermögensschädigungen erfasst werden, die durch dieselbe vom Täter veranlasste Vermögensverfügung des Getäuschten unmittelbar herbeigeführt worden sind (st.Rspr.; vgl. z.B. BGHSt 6, 115 /116; 21, 384; 34, 379/391 und zuletzt u.a. BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - 3 StR 434/10 = StraFo 2011, 238 f.; ferner Fischer StGB 59. Aufl. § 263 Rn. 76 f., insbesondere Rn. 187 ff. und Schönke/Schröder-Cramer/Perron StGB 28. Aufl. § 263 Rn. 168 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    Es ist nämlich höchstrichterlich anerkannt, dass der Eintritt von Feuchtigkeit in die Wände einen regelmäßig für den Vertragsschluss maßgeblichen Mangel darstellt, den der Verkäufer nicht verschweigen darf (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1990, 42; OLG Celle, Urt. v. 10.05.2007 Az.: 8 U 11/07).
  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00

    Betrug; Garantenpflicht (bei vertraglichen Pflichtverletzungen); Objektive

  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00

    Abhebung fehlgebuchter Gutschriften

  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08

    Betrugsverfahren wegen der Abrechnung überhöhter Straßenreinigungsentgelte

  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

  • BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überdehnung

  • LG München I, 20.11.2003 - 26 O 12901/02

    Arglistiges Verschweigen von Schimmelbildung

  • OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages auf Grund einer

  • OLG Celle, 17.03.2008 - 1 Ws 105/08

    Anforderungen an die Sachverhaltsdarlegung in einem Klageerzwingungsantrag wegen

  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 125/05

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Einhaltung der Beschwerdefrist,

  • OLG Stuttgart, 30.11.2005 - 5 Ws 146/05

    Klageerzwingungsverfahren wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht:

  • LG Braunschweig, 31.08.2017 - 3 O 21/17

    Schadensersatzklage eines Käufers eines vom Abgasskandal betroffen Fahrzeugs

    Diese Erfolgsabwendungspflicht beruht auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person vertrauen und vertrauen dürfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2013, 3 Ws 4/12 Rn. 18 - zitiert nach juris).
  • LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16

    Abgasskandal; Rücktritt; unerhebliche Pflichtverletzung; behebbarer Mangel

    Die Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person - zumal in besonderer Weise - zum Schutz des gefährdeten Rechtsgutes aufgerufen ist und dass alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person vertrauen und vertrauen dürfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2013, 3 Ws 4/12, zit. nach juris, Rn. 18).
  • LG Braunschweig, 16.02.2018 - 11 O 1175/17

    Abgasskandal; Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mangelbeseitigung; illegale

    Die Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person - zumal in besonderer Weise - zum Schutz des gefährdeten Rechtsgutes aufgerufen ist und dass alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person vertrauen und vertrauen dürfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2013, 3 Ws 4/12, zit. nach juris, Rn. 18).
  • LG Braunschweig, 03.01.2019 - 11 O 1172/18

    Abgasskandal; EG-Übereinstimmungsbescheinigung; genehmigter Typ

    Die Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person - zumal in besonderer Weise - zum Schutz des gefährdeten Rechtsgutes aufgerufen ist und dass alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person vertrauen und vertrauen dürfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2013, 3 Ws 4/12, zit. nach juris, Rn. 18).
  • LG Braunschweig, 13.04.2018 - 11 O 1977/17

    Abgasskandal; Mängel aufgrund des Softwareupdates; Beweislast

    Die Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person - zumal in besonderer Weise - zum Schutz des gefährdeten Rechtsgutes aufgerufen ist und dass alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person vertrauen und vertrauen dürfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2013, 3 Ws 4/12, zit. nach juris, Rn. 18).
  • LG Braunschweig, 19.05.2017 - 11 O 4153/16

    Kaufvertrag eines Fahrzeugs mit einem vom sog. Abgasskandal betroffenen Motor:

    Die Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person - zumal in besonderer Weise - zum Schutz des gefährdeten Rechtsgutes aufgerufen ist und dass alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person vertrauen und vertrauen dürfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2013, 3 Ws 4/12, zit. nach juris, Rn. 18).
  • OLG Bamberg, 17.12.2015 - 3 Ws 47/15

    Antragsbefugnis des Erben und Pflichtteilsberechtigten im

    Eine solche Bezugnahme ist - und zwar auch hinsichtlich der gebotenen Angaben zu den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrages, namentlich zur Einhaltung der Fristen des § 172 I 1 StPO und des § 172 II 1 StPO sowie zur Antragsbefugnis des Ast. - nur insoweit unschädlich, als die in Bezug genommenen Anlagen lediglich der näheren Erläuterung einer uneingeschränkt verständlichen, in sich geschlossenen Sachverhaltsdarstellung dienen (OLG Celle NStZ 1997, 406 sowie st.Rspr. des Senats, u. a. OLG Bamberg wistra 2012, 279 m. w. N.; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt § 172 Rn. 30 und KK/Moldenhauer § 172 Rn. 37, jeweils m. w. N.).
  • LG Braunschweig, 15.09.2017 - 11 O 4019/16

    Anspruch auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufvertrages nach Rücktritt wegen

    Die Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person - zumal in besonderer Weise - zum Schutz des gefährdeten Rechtsgutes aufgerufen ist und dass alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person vertrauen und vertrauen dürfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2013, 3 Ws 4/12, zit. nach juris, Rn. 18).
  • KG, 05.11.2015 - 3 Ws 535/15

    Klageerzwingungsverfahren: Erforderliche Angaben zur Darlegung der Einhaltung der

    Die Antragsschrift muss folgerichtig erst recht erweisen, dass die eigentliche Antragsfrist nach § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO eingehalten worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2013 - 3 Ws 396/13 - OLG Celle StraFo 2011, 226; OLG Düsseldorf StraFo 2000, 22; OLG Hamm, Beschluss vom 29. März 2011 - 1 Ws 155/11 - [juris]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 245; wohl auch OLG Bamberg NStZ-RR 2012, 248; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 58. Aufl., § 172 Rn. 27b [alld. mit Hinweise auf überwiegend nicht einschlägige, weil die Frist des § 172 Abs. 1 StPO betreffende Entscheidungen]).

    Daher war auch die durch den Verteidiger beantragte Akteneinsicht nicht vorrangig zu gewähren, und eine tatsächlich mögliche, aber rechtlich unbeachtliche ergänzende Begründung war nicht abzuwarten (vgl. OLG Bamberg NStZ-RR 2012, 248).

  • OLG Karlsruhe, 01.07.2019 - 2 Ws 23/19

    Klageerzwingungsantrag: Verletzteneigenschaft eines GmbH-Gesellschafters;

    Dabei ist auch die Verletzteneigenschaft, sofern sie nicht ohne weiteres ersichtlich ist, zu begründen (OLG Celle, Beschluss vom 28.12.2018 - 2 Ws 472/18, juris Rn. 3; OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2012 - 3 Ws 4/12, NStZ-RR 2012, 248; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2003 - 1 Ws 248/03, Die Justiz 2004, 213; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, § 172 Rn. 27c).
  • LG Braunschweig, 27.04.2018 - 11 O 2709/17

    Abgasskandal; deliktische Haftung bei Verschweigen von Mängeln, insbesondere

  • LG Braunschweig, 26.05.2017 - 11 O 4093/16

    Deliktshaftung: Schadensersatzanspruch eines Käufers eines PKW mit

  • LG Braunschweig, 25.04.2017 - 11 O 3993/16

    Deliktshaftung: Schadensersatzklage eines Käufers eines vom sog. Abgasskandal

  • LG München II, 30.08.2019 - 11 O 5772/13

    Kein Schadensersatz für Wasserschaden

  • LG Braunschweig, 15.09.2017 - 11 O 4073/16

    Kraftfahrzeugkauf: Unzulässiger Einsatz einer Abschalteinrichtung in der

  • LG Braunschweig, 01.09.2017 - 11 O 3828/16

    Kauf eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs: Schadenersatzanspruch des

  • LG Braunschweig, 30.08.2017 - 3 O 1165/16

    Abgasskandal; unzulässige Abschalteinrichtung; Neulieferung

  • OLG Zweibrücken, 29.03.2022 - 1 Ws 36/22

    Ein Hochschullehrer, der nicht zugleich Rechtsanwalt ist, ist gemäß § 172 Abs. 3

  • OLG Celle, 28.12.2018 - 2 Ws 472/18

    Vortrag zur Verletzteneigenschaft als unverzichtbarer Teil des Anspruches auf

  • LG Braunschweig, 01.09.2017 - 11 O 4157/16

    Kauf eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs: Schadenersatzanspruch des

  • OLG Bamberg, 08.12.2015 - 3 Ws 38/15

    Unzulässiger Klageerzwingungsantrag wegen unterlassener Anfechtung früherer

  • LG Würzburg, 02.09.2019 - 71 O 2675/18

    Keine Haftung des Herstellers wegen eines vom sog. Abgasskandal betroffenen

  • LG Aschaffenburg, 08.08.2019 - 15 O 544/18

    Freistellung von den Verbindlichkeiten des Leasingvertrages

  • LG Braunschweig, 30.08.2017 - 3 O 2202/16

    Kauf eines vom Abgasskandal betroffen Fahrzeugs: Gewährleistungsrechte gegen den

  • LG Würzburg, 04.09.2019 - 91 O 237/19

    Kein Anspruch auf Schadensersatz aus einem Kaufvertrag über ein Diesel-Fahrzeug,

  • LG Würzburg, 05.12.2019 - 14 O 1392/19

    Kein Schadensersatzanspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen

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   OLG Hamm, 16.02.2012 - III-3 RVs 8/12   

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  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt - Vorsatz?

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Aus einer hohen Blutalkoholkonzentration folgt nicht automatisch der Vorsatz der Trunkenheitsfahrt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt // Hohe BAK allein rechtfertigt Vorsatzannahme bei Trunkenheitsfahrt nicht

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Urteilsanforderungen bei der vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 4 Ns 180/11
  • OLG Hamm, 16.02.2012 - III-3 RVs 8/12

Papierfundstellen

  • StRR 2012, 273
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 26.03.2004 - 3 Ss 77/04

    Trunkenheit im Verkehr; Vorsatz; weitere Feststellungen, Beweisanzeichen,

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2012 - 3 RVs 8/12
    a) Eine Bestrafung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr setzt voraus, dass der Fahrzeugführer seine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und sie billigend in Kauf nimmt (Senat, Beschluss vom 26. April 2004 - 3 Ss 77/04 - m.w.N.).

    Vielmehr müssen weitere auf die vorsätzliche Tatbegehung hinweisende Umstände hinzutreten (Senat, Beschluss vom 26. April 2004 - 3 Ss 77/04 - ).

  • OLG Hamm, 13.06.1969 - 3 Ss 206/69
    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2012 - 3 RVs 8/12
    Nach der wohl einhelligen Meinung der Oberlandesgerichte kann das Vorliegen von vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr nicht bereits aus einer hohen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit geschlossen werden (Senat, a.a.O.; NJW 1969, 1587).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19

    Trunkenheit im Verkehr: Anforderungen an eine vorsätzliche Begehungsweise

    Nur so wird dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob der Beweis der Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) schlüssig erbracht ist und alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten geprüft worden sind (OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2012 - III-3 RVs 8/12 - juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2010 - 5 Ss 198/10 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 195/19

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt mit nur 1,31 Promille?

    Nur so wird dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob der Beweis der Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) schlüssig erbracht ist und alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten geprüft worden sind (OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2012 - III-3 RVs 8/12 - juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2010 - 5 Ss 198/10 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RVs 59/12

    Beweiswürdigung; Indizienbeweis; Sachrüge

    Dies gilt in besonderem Maße im Falle eines Indizienbeweises; hierbei müssen die für die Überzeugungsbildung des Tatgerichts verwendeten Beweisanzeichen lückenlos zusammengefügt und unter allen für ihre Beurteilung maßgebenden Gesichtspunkten gewürdigt werden (Senat, Beschluss vom 16. Februar 2012 - III-3 RVs 8/12 -, BeckRS 2012, 07644).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2013 - 53 Ss 1/13

    Anforderungen an den gerichtlichen Nachweis der Verwirklichung des subjektiven

    Zu würdigen sind dabei insbesondere - soweit feststellbar - die Täterpersönlichkeit, der Trinkverlauf, der Zusammenhang zwischen Trinkverlauf und Fahrtantritt sowie das Verhalten des Täters vor und während der Fahrt (vgl. Senat, Beschl. vom 13. Juli 2010 - 2 Ss 21/10; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 RVS 8/12, jeweils zit. nach [...]).
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