Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 7 KE 1/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19969
OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 7 KE 1/11 (https://dejure.org/2012,19969)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.07.2012 - 7 KE 1/11 (https://dejure.org/2012,19969)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - 7 KE 1/11 (https://dejure.org/2012,19969)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richten der Angemessenheit der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und Bedeutung für einen Kläger sowie des Verhaltens der Verfahrensbeteiligten; Gewährung einer Entschädigung für immaterielle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zu den Voraussetzungen und zum Umfang von Entschädigungsansprüchen wegen überlanger Verfahrensdauer

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Klägerin kriegt Geld

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Zwei Jahre sind zu lang - erstes Urteil wegen überlanger Verfahrensdauer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlange Verfahrensdauer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur überlangen Verfahrensdauer - Zwei Jahre von Klageeingang bis Verfahrensabschluss sind zu lang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Richten der Angemessenheit der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und Bedeutung für einen Kläger sowie des Verhaltens der Verfahrensbeteiligten; Gewährung einer Entschädigung für immaterielle ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstmals Entschädigung für überlange Verfahrensdauer gewährt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahrensdauer von über einem Jahr in einem wenig komplexen Verfahren pro Rechtszug kann Schadensersatz begründen

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Zur erstmaligen Anwendung des § 198 Abs. 1 S. 2 GVG

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Lange Gerichtsverfahren - Erste Entschädigung

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Zu langsame Richter: Klägerin bekommt 3000 Euro Entschädigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erstmals Entschädigung nach Gesetz über Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Für überlange Verfahren gibts Entschädigung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Oberverwaltungsgericht gewährt Polizistin Entschädigung für überlange Verfahrensdauer - Verfahrensdauer von zwei Jahren bei geringer Schwierigkeit und Komplexität unangemessen lang

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 251
  • NVwZ 2012, 1637
  • StRR 2012, 323
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (16)

  • EGMR, 11.01.2007 - 20027/02

    Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines Zivilrechtsstreits

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 7 KE 1/11
    (EGMR, Entscheidung vom 29. Juni 2010, Nr. 29035/06, Rdnr. 56; Entscheidung vom 11. Januar 2007, Nr. 20027/02, Rdnr. 76; Entscheidung vom 26. März 2009, Nr. 20271/05, Rdnr. 64).

    Eine derartige Feststellung ohne Zuerkennung eines materiellen Entschädigungsanspruches kommt nach der Rechtsprechung des EGMR (vgl. Entscheidung vom 11. Januar 2007, Nr. 20027/02, Rdnr. 90; Entscheidung vom 7. Januar 2010, Nr. 40009/04, Rdnr. 177; Entscheidung vom 13. Juli 2006, Nr. 38033/02, Rdnr. 51) vor allem dann in Betracht, wenn die Feststellung einer Verletzung allein eine hinreichend gerechte Entschädigung von erlittenem Schaden darstellt.

  • EGMR, 25.09.2007 - 71475/01

    E.-C. H. und A. H. gegen Deutschland

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 7 KE 1/11
    Von Bedeutung sind der Umfang der gebotenen Anhörungen, das Ausmaß an erforderlicher Tatsachenaufklärung sowie das Erfordernis der Einholung von Sachverständigengutachten (EGMR, Entscheidung vom 25. September 2007, Nr. 71475/01, Rdnr. 172).

    (EGMR, Entscheidung vom 25. September 2007, Nr. 71475/01, Rdnr. 172:.

  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 7 KE 1/11
    Krankheit sei im Übrigen durch den EGMR (Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 -) als "force majeur" anerkannt worden, wenn der Fall nicht zu lange liegen bleibe; so sei es hier.

    Soweit der Beklagte aus dem Urteil des EGMR vom 16. Juli 2009 (Nr. 8453/04) die Bestätigung seiner Rechtsauffassung herzuleiten sucht, die Krankheit eines Richters sei quasi als "force majeur" anzusehen und führe nicht zu Entschädigungsansprüchen, wenn "der Fall nicht zu lange liegen bleibe", vermag der Senat dem - jedenfalls in dieser Verallgemeinerung - nicht zu folgen: abgesehen davon, dass der EGMR die v. g. Formulierung selbst nicht verwendet hat und die vom Beklagten in Bezug genommene Textstelle des Urteils (Nr. 53) das Verhalten der Staatsanwaltschaft, nicht des Gerichts oder einzelner Richter betrifft, hat der EGMR lediglich ausgeführt, er "akzeptiere, dass eine Verzögerung der Erstellung der Anschuldigungsschrift durch die Krankheit des Vertreters der Einleitungsbehörde verursacht wurde ..", andererseits aber zugleich bemerkt, dass die damit verbundene Verzögerung von fast zwei Jahren zu lang war.

  • EGMR, 07.01.2010 - 40009/04

    Rechtssache v. K. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 7 KE 1/11
    Eine derartige Feststellung ohne Zuerkennung eines materiellen Entschädigungsanspruches kommt nach der Rechtsprechung des EGMR (vgl. Entscheidung vom 11. Januar 2007, Nr. 20027/02, Rdnr. 90; Entscheidung vom 7. Januar 2010, Nr. 40009/04, Rdnr. 177; Entscheidung vom 13. Juli 2006, Nr. 38033/02, Rdnr. 51) vor allem dann in Betracht, wenn die Feststellung einer Verletzung allein eine hinreichend gerechte Entschädigung von erlittenem Schaden darstellt.
  • EGMR, 02.03.2005 - 71916/01

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes über die Wiedergutmachung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 7 KE 1/11
    (EGMR, Entscheidung vom 2. März 2005, Nr. 71916/01 u. a., Rdnr. 131: Bodenreformgesetz).
  • EGMR, 26.11.2009 - 13591/05

    NAZAROV v. RUSSIA

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 7 KE 1/11
    Als grober Anhaltspunkt kann die Rechtsprechung des EGMR insoweit gelten, als dort in mehreren Entscheidungen eine Verfahrenslaufzeit von etwa einem Jahr pro Instanz als angemessen angesehen worden ist (" one year per instance may be a rough rule of thumb in Article 6 § 1 cases" - so etwa EGMR, Entscheidung vom 26. November 2009, Nr. 13591/05, Rdnr. 126).
  • EGMR, 26.03.2009 - 20271/05

    Rechtssache V. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 7 KE 1/11
    (EGMR, Entscheidung vom 29. Juni 2010, Nr. 29035/06, Rdnr. 56; Entscheidung vom 11. Januar 2007, Nr. 20027/02, Rdnr. 76; Entscheidung vom 26. März 2009, Nr. 20271/05, Rdnr. 64).
  • EGMR, 26.03.2009 - 7369/04

    Rechtssache D. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 7 KE 1/11
    (EGMR, Entscheidung vom 30. Juni 2011, Nr. 11811/10, Rdnr. 28; Entscheidung vom 26. März 2009, Nr. 7369/04, Rdnr. 31).
  • EGMR, 13.07.2006 - 38033/02

    Menschenrechte - Überlange Verfahrensdauer: Entscheidung über einen Widerspruch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 7 KE 1/11
    Eine derartige Feststellung ohne Zuerkennung eines materiellen Entschädigungsanspruches kommt nach der Rechtsprechung des EGMR (vgl. Entscheidung vom 11. Januar 2007, Nr. 20027/02, Rdnr. 90; Entscheidung vom 7. Januar 2010, Nr. 40009/04, Rdnr. 177; Entscheidung vom 13. Juli 2006, Nr. 38033/02, Rdnr. 51) vor allem dann in Betracht, wenn die Feststellung einer Verletzung allein eine hinreichend gerechte Entschädigung von erlittenem Schaden darstellt.
  • EGMR, 02.06.2009 - 36853/05

    G.M. gegen Deutschland

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 7 KE 1/11
    Vielmehr ist in jedem Fall eine konkrete Betrachtung der Aktivitäten des Gerichts zur Förderung bzw. Erledigung des konkreten Rechtsstreits geboten, wobei eine Verzögerung in gewissen Verfahrensstadien vertretbar ist, sofern die Gesamtverfahrensdauer nicht als überlang erachtet werden kann (vgl. EGMR, Entscheidung vom 2. Juni 2009, Nr. 36853/05, Rdnr. 45).
  • EGMR, 29.06.2010 - 29035/06

    BAUER v. GERMANY

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2012 - 3 A 1.12

    Rechtsschutz wegen der überlangen Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

  • EGMR, 10.02.2011 - 1521/06

    Rechtssache T. gegen DEUTSCHLAND

  • EGMR, 30.06.2011 - 11811/10

    Rechtssache K. gegen DEUTSCHLAND

  • EGMR, 23.04.2009 - 1479/08

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

  • EGMR, 02.09.2010 - 46344/06

    Beschwerderecht gegen lange Verfahren gefordert

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - L 10 SF 5/12

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens - Altverfahren - Angemessenheit

    aufzustellen (für zwei Jahre OVG Berlin-Brandenburg, 27. März 2012, 3 A 1.12., Juris; unklar OVG Sachsen-Anhalt, 25. Juli 2012, 7 KE 1/11, Juris Rn. 57 und Meyer-Ladewig, EMRK-Kommentar, Art. 6 Rn. 199 unter Hinweis auf EGMR, 26. November 2009, 13591/05, Rn. 126 [Entscheidung betreffend Art. 5 Abs. 4 EMRK, Anspruch auf Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung innerhalb kurzer Frist]; in einem anderen Zusammenhang für drei Jahre BSG, 13. Dezember 2005, B 4 RA 220/04 B, Juris; daran anknüpfend für Fälle wie vorliegend LSG Berlin-Brandenburg 13. September 2012 L 38 SF 73/12 EK AS; Wenner, Soziale Sicherheit 2012, 32).

    Eine weitere (terminologische) Abstufung hinsichtlich der Komplexität eines Falles ist nach Ansicht des Senats der jeweils der individuellen Sachlage angepassten Rspr. des EGMR nicht zu entnehmen und ist auch nicht weiterführend (a.A. OVG Sachsen-Anhalt, 25. Juli 2012, 7 KE 1/11, Juris).

    § 198 Abs. 1 GVG sieht zwar nicht zwangsläufig immer einen vollständigen Schadenausgleich vor; der Anspruch umfasst aber entgegen der Rechtsansicht der Beklagten, der bisherigen Rspr. (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, 25. Juli 2012, 7 KE 1/11, Juris Rn. 80) und Teilen der Literatur (Söhngen, NZS 2012, 496; Neff in Prütting/Gehrlein, ZPO-Kommentar, § 198 GVG Rn. 5; Wenner, Soziale Sicherheit 2012, 33; Scholz, SGb 2012, 23; Althammer/Schäuble, NJW 2012, 3) auch einen Ausgleich für einen entgangenen Gewinn (überzeugend Wolff, Verwaltungsrundschau 2012, 290; Ossenbühl, DVBl. 2012, 858; Magnus, ZZP 2012, 84).

    Eine monatsgenaue Festlegung der Verzögerung jeweils "nach den Umständen des Einzelfalles" erscheint dem Senat zudem praktisch nicht möglich zu sein (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, 25. Juli 2012, 7 KE 1/11, Juris; vgl. weiter Schmidt-Aßmann in Maunz/Dürig, GG-Kommentar, Art. 19 GG, Rn. 262).

  • VGH Hessen, 11.02.2015 - 29 C 1241/12

    Der Kläger zu 1. war bis Ende 1995 Eigentümer des Hausgrundstücks A...straße ...

    Insofern gibt es keine allgemein gültigen und pauschalen Richtsätze für eine angemessene Verfahrensdauer (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2014 - 5 C 1.13 D -, juris Rn. 19 und  vom 11. Juli 2013 - 5 C 23.12 -, juris Rn. 28; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.07.2012 - 7 KE 1/11 -, juris Rn. 60).

    Beteiligte können aus diesem Grunde ein gerechtfertigtes Interesse an einem schnellen Ausgang des Verfahrens haben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Juli 2012 - 7 KE 1/11 -, juris Rn. 54).

    Das Gericht wird von seinen verfahrensfördernden Pflichten auch nicht dadurch entbunden, dass die Kläger nicht auf eine zügige Abwicklung des Verfahrens hinwirken (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Juli.2012 - 7 KE 1/11 -, juris Rn. 56; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. September 2012 - OVG 3 A 2.12 -, juris Rn. 31).

  • BFH, 26.10.2016 - X K 2/15

    Entschädigungsklage: Verfahrensförderung - Verzögerungsrüge

    Ebenso habe das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 25. Juli 2012  7 KE 1/11 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2012, 1637) eine Entschädigung bei einer erst nach zwei Jahren durch das Verwaltungsgericht abgeschlossenen Klage zugesprochen.

    bb) Aus der Entscheidung des OVG des Landes Sachsen-Anhalt in NVwZ 2012, 1637 lässt sich ebenfalls nichts gegen die Senatsrechtsprechung herleiten.

    Insbesondere beruhten die dortigen Entscheidungen auf Besonderheiten (jahrelange persönliche Belastungen auch im Bereich der täglichen Lebensführung bei einem bereits für einen früheren Zeitraum zugunsten der damaligen Klägerin abgeschlossenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit), die im Finanzprozess nicht typisch sind und nur als besondere Umstände im Einzelfall gewürdigt werden könnten (so bereits das Senatsurteil vom 19. März 2014 X K 3/13, BFH/NV 2014, 1053, unter II.2.c; unter ausdrücklicher Auseinandersetzung mit den Urteilen des OVG des Landes Sachsen-Anhalt in NVwZ 2012, 1637, sowie des BVerwG in BayVBl 2014, 149).

  • OLG Frankfurt, 30.01.2013 - 4 EntV 9/12

    Entschädigung für überlange Verfahren: Feststellung der unangemessenen

    Deswegen scheidet es schon aus methodischen Gründen aus, eine festgestellte Verzögerung in einem Verfahrensstadium oder bei mehreren prozessualen Handlungen unmittelbar mit einer unangemessenen Verfahrensdauer gleichzusetzen in dem Sinne, dass beispielsweise eine Verfahrensverzögerung in einem Verfahrensstadium von einem Jahr die Annahme einer entsprechenden Überlänge des Gesamtverfahrens rechtfertigt (so ausdrücklich auch Ott, a.a.O. Rn. 79; a.A. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 25.07.2012, 7 KE 1/11, Rn. 71, zitiert nach juris).

    Ebenso wird in der bisherigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu § 198 GVG die Auffassung vertreten, dass allein eine Verfahrensdauer von zwei Jahren als solche unabhängig von einer in dieser Zeit infolge mangelnder Verfahrensförderung durch das Gericht eingetretenen Verzögerung noch nicht gegen die vom EGMR zu Artikel 6 Abs. 1 S. 1 EMRK entwickelten Maßstäbe verstoße (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 27.03.2012, 3 A 1.12, zitiert nach juris; a.A. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 25.07.2012, 7 KE 1/11, Rn. 71).

  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 27.12

    Enteignungsentschädigung; Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch;

    OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 25.07.2012 - AZ: OVG 7 KE 1/11.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 11 SF 211/14

    Prüfung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine auf Entschädigung

    Denn § 198 GVG, der wiederum auf den Vorgaben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts z.B. BVerfG, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 BvR 404/10 -) beruht (vgl. dazu OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.07.2012 - 7 KE 1/11 - m.w.N.), gibt keine gesetzlich definierte Grenze für die Angemessenheit der Verfahrensdauer vor, sondern knüpft im Gegenteil an eine im Einzelfall unangemessene Verfahrenslänge an.

    Mit § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG hat der Gesetzgeber ausdrücklich von einer "Fristenlösung" abgesehen, weil sie der Vielfältigkeit prozessualer Situationen nicht gerecht würde (u.v.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.07.2013 - 5 C 27/12 - OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.07.2012 a.a.O.; OLG Köln; Urteil vom 21.03.2013 - 7 SchH 5/12 - vgl. auch Scholz, Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauer in SGb 2012, 19, 21 f.).

    Die Verfahrensdauer ist damit als unangemessen anzusehen, wenn eine Abwägung aller Umstände ergibt, dass die aus den §§ 198 ff. GVG folgende Verpflichtung des Staates, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen, verletzt ist (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.07.2012 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2014 - L 2 SF 3694/12
    Der EGMR unterscheidet hinsichtlich der Komplexität eines Falles 5 Kategorien in folgender Abstufung (siehe hierzu auch OVG Magdeburg Urteil vom 25. Juli 2012 - 7 KE 1/11 - juris Rdnr. 39ff):.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 11 SF 489/13

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine auf Entschädigung gerichtete Klage

    Denn § 198 GVG, der wiederum auf den Vorgaben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, s. z.B. BVerfG, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 BvR 404/10 -) beruht (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.07.2012 - 7 KE 1/11 - m.w.N.), gibt keine gesetzlich definierte Grenze für die Angemessenheit der Verfahrensdauer vor, sondern knüpft im Gegenteil an eine im Einzelfall unangemessene Verfahrenslänge an.

    Mit § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG hat der Gesetzgeber ausdrücklich von einer "Fristenlösung" abgesehen, weil sie der Vielfältigkeit prozessualer Situationen nicht gerecht würde (u.v.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.07.2013 - 5 C 27/12 - OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.07.2012 a.a.O.; OLG Köln; Urteil vom 21.03.2013 - 7 SchH 5/12 - vgl. auch Scholz, Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauer in SGb 2012, 19, 21 f.).

    Die Verfahrensdauer ist damit als unangemessen anzusehen, wenn eine Abwägung aller Umstände ergibt, dass die aus den §§ 198 ff. GVG folgende Verpflichtung des Staates, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen, verletzt ist (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.07.2012 a.a.O.).

  • BFH, 04.06.2014 - X K 12/13

    Entschädigungsklage - Verfahrensruhe im Ausgangsverfahren

    So betrachte es auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der BFH in seinem Beschluss vom 26. Juli 2012 X S 18/12 (PKH) (BFH/NV 2012, 1822) und das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 25. Juli 2012  7 KE 1/11 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2012, 1637) hätten es so gesehen.
  • OLG Naumburg, 30.05.2013 - 1 ESV 4/12

    Gerichtsverfahren: Beurteilungskriterien für eine unangemessene Verfahrensdauer

    Verschulden des Gerichts ist keine Voraussetzung für Ansprüche nach § 198 GVG (OVG Magdeburg, NJW 2013, S. 251), weshalb Überlastung oder eine angespannte Personalsituation die Annahme einer überlangen Verfahrensdauer nicht verhindern (BR-Drs. 540/10 S. 25; BT-Drs. 17/3802 S. 19; Althammer/Schäuble NJW 2012, 1, 2).

    Seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurde bereits mehrfach entschieden, dass nicht allein ein Vergleich mit durchschnittlichen Verfahrensdauern (hier bei Land- und Oberlandesgerichten in Zivilverfahren) Maßstab sein kann (OLG Hamm, OLG Report NRW 50/2012 Anm. 10; OLG Celle, OLG Report Nord 50/2012 Anm. 10; OVG Magdeburg, NJW 2013, S. 251).

  • OLG Celle, 24.10.2012 - 23 SchH 3/12

    Ansprüche wegen überlanger Dauer eines Ermttlungs- und des anschließenden

  • EGMR, 05.12.2013 - 46344/06

    RUMPF ET 70 AUTRES AFFAIRES CONTRE L'ALLEMAGNE

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 3 A 2.12

    Entschädigung; Verfahrensdauer; unangemessene Länge; Rechtsmittelinstanz;

  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 2 SF 3228/13

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Dauer eines einstweiligen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 11 SF 201/13

    Prozesskostenhilfe für eine auf Entschädigung gerichtete Klage wegen

  • OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 4 EntV 18/12

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer: angemessener Zeitraum für die

  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 23 A 14.2252

    Asylverfahrensrechtliche Streitigkeit, überlange Verfahrensdauer,

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2013 - 23 SchH 2/13

    Überlange Verfahrensdauer: Entschädigungsanspruch bei Verzögerung eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 11 SF 155/13

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Ausgangsverfahrens; Prüfung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 11 SF 210/14

    Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer des Gerichtsverfahrens

  • OLG Frankfurt, 05.06.2013 - 4 EntV 10/12

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer: Verfahrensverzögerungen durch den

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2013 - 2 K 9/12

    Entschädigungsklage nach §§ 173 VwGO, 201 GVG - Verfahrensdauer des

  • OVG Sachsen, 15.01.2013 - 11 F 1/12

    Grundsätze zur Anwendbarkeit des § 193 BGB auf die Frist des Art. 23 S. 6

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 11 SF 208/14

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Ausgangsverfahrens; Prüfung der

  • VGH Bayern, 13.06.2019 - 24 A 18.2049

    Überlange Dauer eines Berufungszulassungsverfahrens - teilweise erfolgreiche

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 11 SF 209/14

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Ausgangsverfahrens; Prüfung der

  • OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 23 SchH 4/12

    Was schnell gehen sollte, dauerte sehr lange

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2013 - L 2 SF 1534/12
  • OLG Bremen, 20.02.2013 - 1 SchH 9/12

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines gerichtsverfahrens in Übergangsfällen

  • OVG Thüringen, 23.03.2023 - 3 SO 322/21

    Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer, Mitwirkungsobliegenheiten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2013 - L 15 SF 4/12
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 2 SF 1916/14
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.07.2012 - 2 Ws 278/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17096
OLG Dresden, 03.07.2012 - 2 Ws 278/12 (https://dejure.org/2012,17096)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.07.2012 - 2 Ws 278/12 (https://dejure.org/2012,17096)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 2 Ws 278/12 (https://dejure.org/2012,17096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,17096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Verfahren über die befristete Wiederinvollzugsetzung einer ausgesetzten Unterbringungsmaßregel, Tätigkeit im Verfahren über die Krisenintervention gemäß § 67h StGB

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kostenrechtliche Beurteilung Rechtsanwaltsvergütung des Verfahrens über die befristete Wiederinvollzugsetzung einer ausgesetzten Unterbringungsmaßregel; Tätigkeit im Verfahren über die Krisenintervention gemäß § 67h StGB

  • rechtsportal.de

    StGB § 63; StGB § 64; StGB § 67h
    Rechtsanwaltsvergütung; Tätigkeit im Verfahren über die Krisenintervention gemäß § 67h StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 326
  • Rpfleger 2012, 712
  • StRR 2012, 323
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.09.2010 - 2 ARs 293/10

    Krisenintervention als Vollstreckung einer Maßregel; Zuständigkeit für die

    Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2012 - 2 Ws 278/12
    Die sozialfürsorgerische Terminologie der Interventionsmaßnahme darf deshalb nicht den Blick darauf verstellen, dass es sich bei ihr um eine gravierende, freiheitsbeschränkende strafrechtliche Maßnahme handelt und Vollstreckung einer Maßregel im Sinne des § 463 StPO ist (BGHSt 56, 1).
  • OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 2 HEs 145/12

    Besondere Haftprüfung: Schwangerschaft einer Richterin des erkennenden

    Bereits zuvor war mit Senatsbeschluss vom 28. November 2012 (Az.: 2 Ws 278/12) die vom Angeklagten P. gegen eine Haftentscheidung des Landgerichts Stuttgart eingelegte weitere Beschwerde als unbegründet verworfen worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2012 - 5 StR 327/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20401
BGH, 18.07.2012 - 5 StR 327/12 (https://dejure.org/2012,20401)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2012 - 5 StR 327/12 (https://dejure.org/2012,20401)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 5 StR 327/12 (https://dejure.org/2012,20401)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,20401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Schwerer Raub: Schreckschusspistole als Waffe

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Überprüfung der vom Landgericht getroffenen Feststellungen zu der vom Angeklagten als Drohmittel verwendeten geladenen und funktionsfähigen Schreckschusspistole

  • rewis.io

    Schwerer Raub: Schreckschusspistole als Waffe

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; StPO § 349 Abs. 4
    Gerichtliche Überprüfung der vom Landgericht getroffenen Feststellungen zu der vom Angeklagten als Drohmittel verwendeten geladenen und funktionsfähigen Schreckschusspistole

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Gerichtliches Basiswissen: Wann ist eine Schreckschusspistole eine Waffe?

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Schreckschusspistole als Waffe beim derschweren räuberischen Erpressung - Bei einer Schreckschusspistole muss festgestellt werden, dass der Explosionsdruck nach vorne durch den Lauf austritt, wenn sie als Waffe gelten soll

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 364
  • StRR 2012, 323
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.06.2012 - 5 StR 233/12

    Konkurrenzverhältnis von schwerem Raub und schwerem räuberischem Diebstahl bei

    Auszug aus BGH, 18.07.2012 - 5 StR 327/12
    Denn sie belegen nicht, dass nach der Bauart der Schreckschusspistole beim Abfeuern der Munition der Explosionsdruck nach vorne durch den Lauf austritt und es sich deshalb um eine Waffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, Abs. 2 Nr. 1 StGB handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02, BGHSt 48, 197, 201; vom 6. Juni 2012 - 5 StR 233/12).
  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Auszug aus BGH, 18.07.2012 - 5 StR 327/12
    Denn sie belegen nicht, dass nach der Bauart der Schreckschusspistole beim Abfeuern der Munition der Explosionsdruck nach vorne durch den Lauf austritt und es sich deshalb um eine Waffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, Abs. 2 Nr. 1 StGB handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02, BGHSt 48, 197, 201; vom 6. Juni 2012 - 5 StR 233/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Verden, 05.07.2012 - 1 Qs 109/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19146
LG Verden, 05.07.2012 - 1 Qs 109/12 (https://dejure.org/2012,19146)
LG Verden, Entscheidung vom 05.07.2012 - 1 Qs 109/12 (https://dejure.org/2012,19146)
LG Verden, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - 1 Qs 109/12 (https://dejure.org/2012,19146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Revision, Staatsanwaltschaft, Rücknahme, Kostenerstattung

  • Burhoff online

    Revision, Rücknahme, Auslagenerstattung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 464a Abs. 1 S. 1 StPO; § 464a Abs. 2 StPO
    Erstattung von Auslagen eines Verteidigers vor Begründung der eingelegten Revision durch die Staatsanwaltschaft im Falle ihrer Rücknahme der Revision

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Auslagen eines Verteidigers vor Begründung der eingelegten Revision durch die Staatsanwaltschaft im Falle ihrer Rücknahme der Revision

  • rechtsportal.de

    StPO § 464a Abs. 1 S. 1; StPO § 464a Abs. 2
    Erstattung von Auslagen eines Verteidigers vor Begründung der eingelegten Revision durch die Staatsanwaltschaft im Falle ihrer Rücknahme der Revision

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StRR 2012, 323
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 10.07.2000 - 3 Ws 122/00

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Sofortige Beschwerde; Frist ; Rechtspfleger;

    Auszug aus LG Verden, 05.07.2012 - 1 Qs 109/12
    Insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 464b S. 3 i.V.m. §§ 304, 311 Abs. 2 StPO, vgl. OLG Celle, Rpfleger 2001, 97), und der Wert des Beschwerdegegenstandes (321,30 EUR nebst Zinsen) übersteigt die Grenze von 200, 00 EUR (§ 464b S. 3 i.V.m. § 304 Abs. 3 StPO).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2003 - 2 Ws 213/03

    Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LG Verden, 05.07.2012 - 1 Qs 109/12
    Zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist sodann nach ständiger Rechtsprechung der Beschwerdekammer des Landgerichts Verden nicht gemäß § 568 S. 1 ZPO der Einzelrichter, sondern gemäß §§ 73 Abs. 1, 76 Abs. 1 GVG die Strafkammer berufen (vgl. LG Verden, Beschl. v. 29. Juni 2009, Az. 1 Qs 98/09; ebenso z.B. OLG Koblenz, NJW 2005, 917 (917); Beschl. v. 26. März 2007, Az. 1 Ws 153/07, Rdnr. 18; OLG Düsseldorf (2. Strafsenat), Rpfleger 2004, 120 (120 f.); Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., 2012, § 464b Rdnr. 7).
  • OLG Koblenz, 15.09.2004 - 1 Ws 562/04

    Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) auf das

    Auszug aus LG Verden, 05.07.2012 - 1 Qs 109/12
    Zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist sodann nach ständiger Rechtsprechung der Beschwerdekammer des Landgerichts Verden nicht gemäß § 568 S. 1 ZPO der Einzelrichter, sondern gemäß §§ 73 Abs. 1, 76 Abs. 1 GVG die Strafkammer berufen (vgl. LG Verden, Beschl. v. 29. Juni 2009, Az. 1 Qs 98/09; ebenso z.B. OLG Koblenz, NJW 2005, 917 (917); Beschl. v. 26. März 2007, Az. 1 Ws 153/07, Rdnr. 18; OLG Düsseldorf (2. Strafsenat), Rpfleger 2004, 120 (120 f.); Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., 2012, § 464b Rdnr. 7).
  • OLG Koblenz, 03.07.2006 - 2 Ws 424/06

    Gebühren und Kosten: Notwendige Auslagen bei Revisionsrücknahme durch die

    Auszug aus LG Verden, 05.07.2012 - 1 Qs 109/12
    Erst wenn Ziel und Gegenstand der Revision anhand der ausgeführten Rügen feststehe, sei es möglich und mache es für den Angeklagten Sinn, sich mit seinem Verteidiger über deren Erfolgsaussichten und über das mögliche weitere Vorgehen zu beraten (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 13. Juli 2009, Az. 1 Ws 192/09, Rdnrn. 4 f.; ebenso z.B. OLG Koblenz, Beschl. v. 3. Juli 2006, Az. 2 Ws 424/06, Rdnr. 3; OLG Oldenburg, Beschl. v. 21. Dezember 2001, Az. 1 Ws 647/01, Rdnr. 1; OLG Celle, NdsRpfl. 1995, 167 f.).
  • LG Zweibrücken, 29.10.2009 - Qs 98/09
    Auszug aus LG Verden, 05.07.2012 - 1 Qs 109/12
    Zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist sodann nach ständiger Rechtsprechung der Beschwerdekammer des Landgerichts Verden nicht gemäß § 568 S. 1 ZPO der Einzelrichter, sondern gemäß §§ 73 Abs. 1, 76 Abs. 1 GVG die Strafkammer berufen (vgl. LG Verden, Beschl. v. 29. Juni 2009, Az. 1 Qs 98/09; ebenso z.B. OLG Koblenz, NJW 2005, 917 (917); Beschl. v. 26. März 2007, Az. 1 Ws 153/07, Rdnr. 18; OLG Düsseldorf (2. Strafsenat), Rpfleger 2004, 120 (120 f.); Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., 2012, § 464b Rdnr. 7).
  • OLG Koblenz, 26.03.2007 - 1 Ws 153/07

    Verteidigervergütung: Nichtberücksichtigung einer Rechtsanwaltsgebühr für das

    Auszug aus LG Verden, 05.07.2012 - 1 Qs 109/12
    Zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist sodann nach ständiger Rechtsprechung der Beschwerdekammer des Landgerichts Verden nicht gemäß § 568 S. 1 ZPO der Einzelrichter, sondern gemäß §§ 73 Abs. 1, 76 Abs. 1 GVG die Strafkammer berufen (vgl. LG Verden, Beschl. v. 29. Juni 2009, Az. 1 Qs 98/09; ebenso z.B. OLG Koblenz, NJW 2005, 917 (917); Beschl. v. 26. März 2007, Az. 1 Ws 153/07, Rdnr. 18; OLG Düsseldorf (2. Strafsenat), Rpfleger 2004, 120 (120 f.); Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., 2012, § 464b Rdnr. 7).
  • OLG Oldenburg, 21.12.2001 - 1 Ws 647/01

    Rücknahme der Revision durch die Staatsanwaltschaft noch vor Einreichung der

    Auszug aus LG Verden, 05.07.2012 - 1 Qs 109/12
    Erst wenn Ziel und Gegenstand der Revision anhand der ausgeführten Rügen feststehe, sei es möglich und mache es für den Angeklagten Sinn, sich mit seinem Verteidiger über deren Erfolgsaussichten und über das mögliche weitere Vorgehen zu beraten (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 13. Juli 2009, Az. 1 Ws 192/09, Rdnrn. 4 f.; ebenso z.B. OLG Koblenz, Beschl. v. 3. Juli 2006, Az. 2 Ws 424/06, Rdnr. 3; OLG Oldenburg, Beschl. v. 21. Dezember 2001, Az. 1 Ws 647/01, Rdnr. 1; OLG Celle, NdsRpfl. 1995, 167 f.).
  • OLG Stuttgart, 02.04.1998 - 3 Ws 102/95
    Auszug aus LG Verden, 05.07.2012 - 1 Qs 109/12
    Der Grundsatz der "Waffengleichheit" im Strafprozess verlange, dass sich der Angeklagte in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen dürfe (vgl. Hilger in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 6, 25. Aufl., 2001, § 464a Rdnrn. 35 u. 37; Meyer-Goßner, aaO., § 464a Rdnr. 10; Gieg in: Hannich (Hrsg.), Karlsruher Komm. zur StPO, 6. Aufl., 2008, § 464a Rdnr. 10; OLG Stuttgart, Beschl. v. 2. April 1998, Az. 3 Ws 102/95 u.a., Rdnrn. 13 f.).
  • OLG Rostock, 13.07.2009 - I Ws 192/09

    Revision im Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der vor der Begründung der

    Auszug aus LG Verden, 05.07.2012 - 1 Qs 109/12
    Erst wenn Ziel und Gegenstand der Revision anhand der ausgeführten Rügen feststehe, sei es möglich und mache es für den Angeklagten Sinn, sich mit seinem Verteidiger über deren Erfolgsaussichten und über das mögliche weitere Vorgehen zu beraten (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 13. Juli 2009, Az. 1 Ws 192/09, Rdnrn. 4 f.; ebenso z.B. OLG Koblenz, Beschl. v. 3. Juli 2006, Az. 2 Ws 424/06, Rdnr. 3; OLG Oldenburg, Beschl. v. 21. Dezember 2001, Az. 1 Ws 647/01, Rdnr. 1; OLG Celle, NdsRpfl. 1995, 167 f.).
  • LG Verden, 05.06.2012 - 12 Ns 64/11

    Möglichkeit des Angriffs von nach Zurücknahme einer Revision erlassenen

    Auszug aus LG Verden, 05.07.2012 - 1 Qs 109/12
    Der Angeklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts Nienburg (Weser) vom 29. März 2011 (vgl. Bl. 20 ff. Bd. II d.A.) in der Fassung des Berufungsurteils des Landgerichts Verden vom 6. Juli 2011 (Az. 12 Ns 64/11, vgl. Bl. 70 ff. Bd. II d.A.), rechtskräftig seit dem 16. September 2011, wegen fahrlässigen Eingriffs in den Bahnverkehr verwarnt; die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 40, 00 EUR blieb vorbehalten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht