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   BGH, 13.06.2012 - 2 StR 112/12   

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BGH, 13.06.2012 - 2 StR 112/12 (https://dejure.org/2012,25746)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2012 - 2 StR 112/12 (https://dejure.org/2012,25746)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12 (https://dejure.org/2012,25746)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StPO; § 251 Abs. 2 Nr. 3 StPO; § 252 StPO; § 273 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. d EMRK
    Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei der Rüge der Verletzung des Verwertungsverbots hinsichtlich der Aussagen zeugnisverweigerungsberechtigter Zeugen (Negativtatsache des Verzichts nach qualifizierter Belehrung als wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens; Verlesung der ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 52, 251 Abs. 2 Nr. 3, 252, 273 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StPO, § 251 Abs 2 Nr 3 StPO, § 252 StPO, § 273 Abs 1 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Strafverfahren: Notwendiger Inhalt der Verfahrensrüge unstatthafter Verlesung des Vernehmungsprotokolls eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen; notwendige Protokollierung eines Verzichts auf das Verwertungsverbot durch den qualifiziert belehrten Zeugen; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufnahme der qualifizierten Belehrung über Möglichkeit und Rechtsfolgen eines Verzichts auf das Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO als wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens in das Hauptverhandlungsprotokoll

  • rewis.io

    Strafverfahren: Notwendiger Inhalt der Verfahrensrüge unstatthafter Verlesung des Vernehmungsprotokolls eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen; notwendige Protokollierung eines Verzichts auf das Verwertungsverbot durch den qualifiziert belehrten Zeugen; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufnahme der qualifizierten Belehrung über Möglichkeit und Rechtsfolgen eines Verzichts auf das Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO als wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens in das Hauptverhandlungsprotokoll

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Belehrung eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Verlesung einer Vernehmung nach Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Strafprozess - Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht - Verwertbarkeit früherer Aussagen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung - Verzicht auf Verwertungsverbot (Prof. Dr. Hans Theile; ZJS 2013, 128)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wirksamkeitsvoraussetzungen für einen Verzicht auf das Verwertungsverbot des § 252 StPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 254
  • NJW 2012, 3192
  • StV 2012, 705
  • StRR 2012, 362
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - 2 StR 112/12
    Aus § 252 StPO ergibt sich, wenn ein Zeuge unter Berufung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung die Aussage verweigert, grundsätzlich ein umfassendes Verwertungsverbot (vgl. BGHSt 29, 230, 232; 32, 25, 29).

    Eine Ausnahme gilt nach ständiger Rechtsprechung insoweit nur für eine Vernehmung eines Richters als Zeuge über eine frühere Aussage der Auskunftsperson, wenn diese bei jener früheren Vernehmung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht ordnungsgemäß belehrt worden war ( BGHSt 32, 25, 29; 36, 384, 385; 46, 189, 195; st. Rspr.).

  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - 2 StR 112/12
    Eine Ausnahme gilt nach ständiger Rechtsprechung insoweit nur für eine Vernehmung eines Richters als Zeuge über eine frühere Aussage der Auskunftsperson, wenn diese bei jener früheren Vernehmung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht ordnungsgemäß belehrt worden war ( BGHSt 32, 25, 29; 36, 384, 385; 46, 189, 195; st. Rspr.).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - 2 StR 112/12
    Eine Ausnahme gilt nach ständiger Rechtsprechung insoweit nur für eine Vernehmung eines Richters als Zeuge über eine frühere Aussage der Auskunftsperson, wenn diese bei jener früheren Vernehmung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht ordnungsgemäß belehrt worden war ( BGHSt 32, 25, 29; 36, 384, 385; 46, 189, 195; st. Rspr.).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - 2 StR 112/12
    Weitergehend erlaubt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine Verwertung früherer Aussagen, wenn der verweigerungsberechtigte Zeuge nach ausdrücklicher, qualifizierter Belehrung hierüber mitteilt, er mache von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, gestatte jedoch die Verwertung jener früheren Aussage ( BGHSt 45, 203; BGH NStZ 2007, 352; vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 252 Rn. 16a m.zahlr.Nachw.).
  • BGH, 25.03.1980 - 5 StR 36/80

    Vernehmung einer Verhörsperson nach Inanspruchnahme des

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - 2 StR 112/12
    Aus § 252 StPO ergibt sich, wenn ein Zeuge unter Berufung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung die Aussage verweigert, grundsätzlich ein umfassendes Verwertungsverbot (vgl. BGHSt 29, 230, 232; 32, 25, 29).
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06

    Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (unberechtigte Abwesenheit;

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - 2 StR 112/12
    Weitergehend erlaubt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine Verwertung früherer Aussagen, wenn der verweigerungsberechtigte Zeuge nach ausdrücklicher, qualifizierter Belehrung hierüber mitteilt, er mache von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, gestatte jedoch die Verwertung jener früheren Aussage ( BGHSt 45, 203; BGH NStZ 2007, 352; vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 252 Rn. 16a m.zahlr.Nachw.).
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Sie dürfen durch Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der Urteilsfindung verwertet werden (vgl. aus neuerer Zeit etwa BGH, Urteile vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345; vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195; vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 76 f.; Beschluss vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256 jeweils mwN).
  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    (2) Der Anwendungsbereich des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes kann nicht im Wege der Analogie auf Art. 9 Abs. 3 AK erstreckt werden (so auch Schlacke, a.a.O. S. 316; unklar Kahl, JZ 2012, 667 ).
  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Sie dürfen durch Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der Urteilsfindung verwertet werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGHSt 45, 342, 345; 46, 189, 195; 49, 68, 76 f.; 57, 254, 256, jew. mwN).
  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13

    Rücknahme einer Divergenzvorlage

    Sie dürfen durch Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der Urteilsfindung verwertet werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345; Senatsurteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195; Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 76 f.; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256 jew. mwN).
  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20

    Mord (niedrige Beweggründe: Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die

    Die zulässig erhobene (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. Juni 2012 ? 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256 Rn. 6 f.; vom 17. Dezember 2019 ? 2 StR 419/19, NStZ 2020, 432 Rn. 15) Verfahrensbeanstandung ist begründet.

    Zwar kann ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Zeuge die Verwertung seiner in einer polizeilichen Vernehmung getätigten Angaben wirksam gestatten, wenn er zuvor über die Folgen des Verzichts ausdrücklich belehrt worden ist (sog. "qualifizierte Belehrung'; st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353; Beschluss vom 10. Februar 2015 ? 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232; Senat, Beschluss vom 13. Juni 2012, aaO).

    Da die Belehrung eine wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens darstellt (§ 273 Abs. 1 StPO), beweist das Schweigen des Protokolls, dass sie nicht stattgefunden hat (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juni 2012, aaO, Rn. 8).

  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Verbot der Verwertung einer

    Sie dürfen durch Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der Urteilsfindung verwertet werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345; Senatsurteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195; Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 76 f.; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256 jew. mwN).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15

    Zeugnisverweigerungsrecht (Genehmigung der Verwertung der Aussage im

    Danach kann ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Zeuge die Verwertung seiner in einer polizeilichen Vernehmung getätigten Angaben wirksam gestatten, wenn er zuvor über die Folgen des Verzichts ausdrücklich belehrt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; BGH, Beschlüsse vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353 und vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256).
  • BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19

    Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (Zulässigkeit der

    Die Zulässigkeit der Verfahrensrüge eines Verstoßes gegen § 252 StPO setzt auch im Hinblick auf § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO keinen Vortrag des Beschwerdeführers voraus, der zeugnisverweigerungsberechtigte Zeuge habe nicht nach qualifizierter Belehrung auf das Verwertungsverbot verzichtet (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 265).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Sie wäre zu protokollieren gewesen (§ 273 Abs. 1a Satz 2 StPO analog; vgl. auch BGHSt 57, 254); ihr Unterbleiben ist durch die fehlende Beurkundung im Protokoll der Berufungshauptverhandlung vom 15.7.2013 bewiesen (§ 274 StPO).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.08.2012 - 3 Ss 336/12   

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OLG Dresden, 21.08.2012 - 3 Ss 336/12 (https://dejure.org/2012,24799)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.08.2012 - 3 Ss 336/12 (https://dejure.org/2012,24799)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. August 2012 - 3 Ss 336/12 (https://dejure.org/2012,24799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formfreiheit einer Vollmacht zur Vertretung eines Angeklagten vor Gericht

  • rechtsportal.de

    StPO § 411 Abs. 2
    Formfreiheit einer Vollmacht zur Vertretung eines Angeklagten vor Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Absurdes Theater? Verteidiger unterschreibt sich seine Vertretungsvollmacht einfach selbst...

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Vollmachts-Tricks

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vollmacht kann vom Rechtsanwalt selbst unterzeichnet werden - Im Falle der Beauftragung durch den Mandanten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vom Verteidiger unterzeichnete Vertretungsvollmacht

Papierfundstellen

  • StRR 2012, 362
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 07.11.2001 - 5St RR 285/01

    Selbstunterzeichnete Verteidigervollmacht

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2012 - 3 Ss 336/12
    Dass die dem Gericht vorgelegte Vollmacht aufgrund mündlich erteilten Auftrags des Angeklagten vom Verteidiger für diesen mit seinem eigenen Namen unterzeichnet war, steht dem aber nicht entgegen (BayObLG vom 07. November 2001, NStZ 2002, 277 - 278).
  • OLG Hamburg, 25.07.2017 - 1 Rev 37/17

    Berufung bei Verfahrenseinleitung durch Strafbefehl: Anforderungen an eine

    b) Die Gegenansicht (BayObLG, Beschl. v. 7. November 2001 - 5 St RR 285/01, NStZ 2002, 277 f.; OLG Dresden, Beschl. v. 21. August 2012 - 3 Ss 336/12 [zum Einspruchsverfahren vor dem Amtsgericht]; Beck-OK-StPO/Gorf, 27.Ed., § 234 Rn. 6; SSW-StPO/Grube, 2. Aufl., § 234 Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 234 Rn. 5) wird dem Schutzzweck der Norm nicht hinreichend gerecht.
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    Soweit der Verteidiger Bezug nimmt auf die Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 07. November 2001 (Az.: 5 StRR 285/01) bzw. des Senats vom 21. August 2012 (Az.: 3 Ss 336/12), ist der jeweilige Sachverhalt mit dem Vorliegenden nicht vergleichbar, da dort eine vom Verteidiger mit seinem eigenen Namen unterzeichnete schriftliche Vollmacht aufgrund mündlich erteilten Auftrags des Angeklagten vorlag." Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 38 Satz 1 und Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf. Dem Einspruch seines Verteidigers vom 8. Februar 2012 gegen den Bußgeldbescheid vom 24. Januar 2012 habe eine schriftliche Vollmacht beigelegen, in der der Verteidiger sowohl zur Verteidigung als auch zur Vertretung des Beschwerdeführers, insbesondere auch für Anträge auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung sowie zur Vertretung in der Hauptverhandlung, ermächtigt worden sei.
  • KG, 12.12.2016 - 3 Ws (B) 660/16

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ausbleiben des

    In ihr kann zugleich die Ermächtigung enthalten sein, eine etwa erforderliche Vollmachtsurkunde im Namen des Vollmachtgebers zu unterzeichnen (vgl. Senat VRR 2014, 155 [Volltext bei juris]; BayObLG NStZ 2002, 277; Brandenburgisches OLG zfs 2015, 470; OLG Celle VRR 2014, 83 [Volltext bei juris]; OLG Dresden StRR 2013, 26 [Volltext bei juris]; HK-OWiG/Krumm, OWiG § 73 Rn. 28; Bohnert/Krenberger/Krumm, OWiG 4. Aufl., § 74 Rn. 21; Krumm, Fahrverbot in Bußgeldsachen, 3. Aufl., § 21 Rn. 11).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.2012 - 4 StR 299/12   

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https://dejure.org/2012,25817
BGH, 22.08.2012 - 4 StR 299/12 (https://dejure.org/2012,25817)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2012 - 4 StR 299/12 (https://dejure.org/2012,25817)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2012 - 4 StR 299/12 (https://dejure.org/2012,25817)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 346 Abs. 2 StPO; § 44 StPO; § 45 Abs. 2 StPO
    Unzulässigkeit der Revision (Verspätung; Entscheidung des Revisionsgerichts); Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Verschulden der Fristversäumnis)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 StPO, § 346 Abs 1 StPO
    Strafverfahren: Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags bei schuldhafter Versäumung des Revisionseinlegungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Schuldhafte Versäumung der Revisionseinlegungsfrist durch einen Gefangenen bei Abgabe des Briefes zur Post am Tag des Fristablaufs

  • rewis.io

    Strafverfahren: Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags bei schuldhafter Versäumung des Revisionseinlegungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 346 Abs. 1
    Schuldhafte Versäumung der Revisionseinlegungsfrist durch einen Gefangenen bei Abgabe des Briefes zur Post am Tag des Fristablaufs

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 197
  • NStZ-RR 2015, 67
  • StRR 2012, 362
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1997 - 1 StR 142/97

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Mitverschuldens des

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 299/12
    Durch die Abgabe des Briefes erst am Tage des Fristablaufs hat der Angeklagte die Frist schuldhaft versäumt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 1997 - 1 StR 142/97, BGHR StPO § 44 Verschulden 4).
  • BGH, 03.11.2009 - 3 StR 433/09

    Unzulässige Revision (fehlende Begründung; fehlende Anträge)

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 299/12
    Der vom Verteidiger unter dem 22. Juni 2012 eingelegten Revision kommt daneben keine eigenständige Bedeutung als Revisionseinlegung zu, weil ein Rechtsmittel bereits mit Schreiben vom 6. Juni 2012 eingelegt war und hierüber das Landgericht durch den angefochtenen Beschluss vom 14. Juni 2012 entschieden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2009 - 3 StR 433/09 Rn. 3).
  • BGH, 23.09.2015 - 4 StR 364/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Verschulden der Fristversäumnis:

    Das eigene Verschulden der Angeklagten wird dadurch aber nicht beseitigt (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 299/12).
  • BGH, 11.11.2014 - 3 StR 430/14

    Bedeutungslosigkeit der erneuten Revisionseinlegung nach Verwerfung

    Dieses Rechtsmittel führt zu der Feststellung, dass den Schreiben des Beschwerdeführers vom 3. Januar und vom 11. Februar 2014 hinsichtlich der Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 12. Oktober 2006 keine eigenständige Bedeutung zukommt, weil er dieses Rechtsmittel bereits mit Schreiben vom 29. Dezember 2006 eingelegt hatte und über dessen Zulässigkeit durch den Senat durch den Beschluss vom 8. Februar 2007 abschließend entschieden worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2009 - 3 StR 433/09, vom 9. Mai 2012 - 4 StR 649/11, juris Rn. 3; vom 22. August 2012 - 4 StR 299/12, juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.07.2012 - 2 Ws 196/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28607
OLG Celle, 24.07.2012 - 2 Ws 196/12 (https://dejure.org/2012,28607)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.07.2012 - 2 Ws 196/12 (https://dejure.org/2012,28607)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Juli 2012 - 2 Ws 196/12 (https://dejure.org/2012,28607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidigerbestellung, nachträgliche, Antrag, StA

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 81a Abs. 1 StPO; § 141 Abs. 3 S. 1, 2 StPO
    Antrag der Staatsanwaltschaft als Voraussetzung der Pflichtverteidigerbeiordnung im Vorverfahren; Zulässigkeit einer nachträglichen rückwirkenden Verteidigerbestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Antrag der Staatsanwaltschaft als Voraussetzung der Pflichtverteidigerbeiordnung im Vorverfahren; Zulässigkeit einer nachträglichen rückwirkenden Verteidigerbestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren

  • rechtsportal.de

    StPO § 140; StPO § 141
    Pflichtverteidigerbestellung; Bestellung im vorbereitenden Verfahren nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft; Unzulässigkeit einer rückwirkenden Bestellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2012, 362
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.1996 - 1 StR 76/96
    Auszug aus OLG Celle, 24.07.2012 - 2 Ws 196/12
    3 Eine nachträgliche rückwirkende Bestellung für das im Rechtszug - und hier sogar rechtskräftig - abgeschlossene Verfahren (hier: Entnahme von Körperzellen) ist nicht zulässig (BGH NStZ-RR 2009, 348; StV 1997, 238; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 141 Rdnr. 8 mwN).
  • BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08

    Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die

    Auszug aus OLG Celle, 24.07.2012 - 2 Ws 196/12
    3 Eine nachträgliche rückwirkende Bestellung für das im Rechtszug - und hier sogar rechtskräftig - abgeschlossene Verfahren (hier: Entnahme von Körperzellen) ist nicht zulässig (BGH NStZ-RR 2009, 348; StV 1997, 238; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 141 Rdnr. 8 mwN).
  • LG Bremen, 25.06.1998 - 27 AR 55/98
    Auszug aus OLG Celle, 24.07.2012 - 2 Ws 196/12
    Dies gilt nach der Konzeption des Gesetzgebers und der für das Ermittlungsverfahrenen geschaffenen Sonderregelung in § 141 Abs. 3 StPO auch für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vorverfahren (vgl. OLG Oldenburg, NJW 2009, 3044; OLG Karlsruhe, NStZ 1998, 315; LG Cottbus, Beschluss vom 13.05.2005, 22 Qs 15/05, zitiert nach juris; KK-Laufhütte, StPO, 6 Auflage, Rdnr. 6 zu § 141; Reinhardt in Radtke/Hohmann, StPO, Rdnr. 10 zu § 141; Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, Rdnr. 5 zu § 141; a.A. LG Bremen, Beschluss vom 25.06.1998, 27 AR 55/98, zitiert nach juris; LK-Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, Rdnr. 24 zu § 141; Wohlers in SK-StPO, 4. Auflage, Rdnr. 5 ff. zu § 141).
  • LG Cottbus, 13.05.2005 - 22 Qs 15/05
    Auszug aus OLG Celle, 24.07.2012 - 2 Ws 196/12
    Dies gilt nach der Konzeption des Gesetzgebers und der für das Ermittlungsverfahrenen geschaffenen Sonderregelung in § 141 Abs. 3 StPO auch für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vorverfahren (vgl. OLG Oldenburg, NJW 2009, 3044; OLG Karlsruhe, NStZ 1998, 315; LG Cottbus, Beschluss vom 13.05.2005, 22 Qs 15/05, zitiert nach juris; KK-Laufhütte, StPO, 6 Auflage, Rdnr. 6 zu § 141; Reinhardt in Radtke/Hohmann, StPO, Rdnr. 10 zu § 141; Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, Rdnr. 5 zu § 141; a.A. LG Bremen, Beschluss vom 25.06.1998, 27 AR 55/98, zitiert nach juris; LK-Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, Rdnr. 24 zu § 141; Wohlers in SK-StPO, 4. Auflage, Rdnr. 5 ff. zu § 141).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97

    Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des unerlaubten

    Auszug aus OLG Celle, 24.07.2012 - 2 Ws 196/12
    Dies gilt nach der Konzeption des Gesetzgebers und der für das Ermittlungsverfahrenen geschaffenen Sonderregelung in § 141 Abs. 3 StPO auch für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vorverfahren (vgl. OLG Oldenburg, NJW 2009, 3044; OLG Karlsruhe, NStZ 1998, 315; LG Cottbus, Beschluss vom 13.05.2005, 22 Qs 15/05, zitiert nach juris; KK-Laufhütte, StPO, 6 Auflage, Rdnr. 6 zu § 141; Reinhardt in Radtke/Hohmann, StPO, Rdnr. 10 zu § 141; Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, Rdnr. 5 zu § 141; a.A. LG Bremen, Beschluss vom 25.06.1998, 27 AR 55/98, zitiert nach juris; LK-Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, Rdnr. 24 zu § 141; Wohlers in SK-StPO, 4. Auflage, Rdnr. 5 ff. zu § 141).
  • OLG Oldenburg, 20.04.2009 - 1 Ws 235/09

    Bestellung eines Verteidigers vor Abschluss der Ermittlungen

    Auszug aus OLG Celle, 24.07.2012 - 2 Ws 196/12
    Dies gilt nach der Konzeption des Gesetzgebers und der für das Ermittlungsverfahrenen geschaffenen Sonderregelung in § 141 Abs. 3 StPO auch für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vorverfahren (vgl. OLG Oldenburg, NJW 2009, 3044; OLG Karlsruhe, NStZ 1998, 315; LG Cottbus, Beschluss vom 13.05.2005, 22 Qs 15/05, zitiert nach juris; KK-Laufhütte, StPO, 6 Auflage, Rdnr. 6 zu § 141; Reinhardt in Radtke/Hohmann, StPO, Rdnr. 10 zu § 141; Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, Rdnr. 5 zu § 141; a.A. LG Bremen, Beschluss vom 25.06.1998, 27 AR 55/98, zitiert nach juris; LK-Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, Rdnr. 24 zu § 141; Wohlers in SK-StPO, 4. Auflage, Rdnr. 5 ff. zu § 141).
  • LG Halle, 31.07.2015 - 3 Qs 151/15

    Rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung

    Eine nachträgliche und mit Rückwirkung versehene Pflichtverteidigerbestellung, wie sie die Beschwerdeführerin mit ihrer nach Abschluss des Strafverfahrens erhobenen Beschwerde gegen die Ablehnungsentscheidung des Amtsgerichts vom 01.06.2015 letztlich begehrt, ist nach ganz überwiegender Auffassung, die auch die Kammer teilt, schlechthin unzulässig und mithin grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGH, Verfügung vom 19.12.1996, 1 StR 76/96, Rn. 3; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.12.2014, 1 Ws 343/14, Rn. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 29.04.2013, 5 Ws 113 - 115/13, Rn. 9; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.08.2012, 1 Ws 354/12, Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2012, 2 Ws 196/12, Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2011, III-2 Ws 74/11, 2 Ws 74/11, Rn. 4; OLG Rostock, Beschluss vom 14.04.2010, I Ws 96/10, Rn. 2; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24.01.2008, 2 Ws 8/08 (9/08), Rn. 5f; jeweils zitiert nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 141 Rn. 8; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage, § 141 Rn. 12).
  • LG Halle, 18.01.2016 - 3 Qs 2/16

    Statthaftigkeit einer nachträglichen und mit Rückwirkung versehenen

    Eine nachträgliche und mit Rückwirkung versehene Pflichtverteidigerbestellung, wie sie der Beschuldigte mit seiner nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens erhobenen Beschwerde gegen die Ablehnungsentscheidung des Amtsgerichts vom 23.11.2015 letztlich begehrt, ist nach ganz überwiegender Auffassung, die auch die Kammer teilt, schlechthin unzulässig und mithin grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGH, Verfügung vom 19.12.1996, 1 StR 76/96 , Rn. 3; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.12.2014, 1 Ws 343/14 , Rn. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 29.04.2013, 5 Ws 113 - 115/13, Rn. 9; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.08.2012, 1 Ws 354/12, Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2012, 2 Ws 196/12 , Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2011, 111-2 Ws 74/11, 2 Ws 74/11, Rn. 4; OLG Rostock, Beschluss vom 14.04.2010, 1 Ws 96/10, Rn. 2; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24.01.2008, 2 Ws 8/08 (9/08), Rn. 5f; jeweils zitiert nach ; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 141 Rn. 8; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage, § 141 Rn. 12).
  • LG Hannover, 19.01.2015 - 70 Qs 2/15

    Abschiebungshaft, Strafverfahren, Pflichtverteidigung, unerlaubter Aufenthalt,

    Die Beschwerde ist zulässig, da nach der Aufhebung des Einstellungsbeschlusses vom 04.12.2014 dem Angeklagten wieder ein Rechtsschutzbedürfnis zukommt; er begehrt die Verteidigerbestellung in einem nunmehr (wieder) laufenden Verfahren und keine unzulässige nachträgliche rückwirkende Verteidigerbestellung für ein im Rechtszug abgeschlossenes Verfahren (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 24.07.2012, Az: 2 Ws 196/12).
  • LG Kiel, 31.03.2022 - 10 Qs 19/22

    Pflichtverteiidger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Diese Auffassung haben bislang auch der Bundesgerichtshof und sämtliche Oberlandesgerichte einschließlich des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vertreten (vgl. dazu und zum folgenden nur BGH, Beschluss vom 20. Juli 2009, Az. 1 StR 344/08, Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Februar 2015, Az. 1 Ars 1/15, Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 24. Oktober 2012, Az. 111-3 Ws 215/12, 3 Ws 215/12, Rn. 17; OLG Celle, Beschluss vom 24. Juli 2012, Az. 2 Ws 196/12, Rn. 3; OLG Schleswig, Beschluss vom 24. Januar 2008, Az. 2 Ws 8/08 (9/08); OLG Bamberg, Beschluss vom 15. Oktober 2007, Az. 1 Ws 675/07; KG, Beschluss vom 9. März 2006, Az. 1 AR 1407/05 - 5 Ws 563/05, 1 AR 1407/05, 5 Ws 563/05, Rn. 11ff. (alles zitiert nach juris)).
  • LG Stralsund, 24.11.2020 - 23 Qs 22/20

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Eine nachträgliche und mit Rückwirkung versehene Pflichtverteidigerbestellung ist nach ganz überwiegender Auffassung, die auch die Kammer teilt, schlechthin unzulässig und mithin grundsätzlich ausgeschlossen (BGH NStZ-RR 2009, 113; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.12.2014, Az. 1 Ws 343/14; OLG Hamm, Beschluss vom 29.04.2013, Az. 5 Ws 115/13; Thüringer OLG, Beschluss vom 31.08.2012, Az. 1 Ws 354/12; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2012, Az. 2 Ws 196/12; OLG Rostock, Beschluss vom 14.04.2010, Az. 1Ws 96/10; Mey-er-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 141, Rn. 8).
  • LG Hannover, 20.12.2012 - 40 Qs 135/12

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Bestreiten der Tatbeteiligung von

    Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung ist prozessual überholt, nachdem das Amtsgericht in der Sache am 19.12.2012 durch Urteil entschieden hat; eine rückwirkende Verteidigerbeiordnung nach Abschluss des Verfahrens kommt nicht in Betracht, weil ihr Zweck, eine ordnungsgemäße Verteidigung im Verfahren sicherzustellen, nicht mehr erreicht werden kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2012 2 Ws 196/12 , zitiert nach-[...]).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 31.07.2012 - 1 Ws 169/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26501
OLG Zweibrücken, 31.07.2012 - 1 Ws 169/12 (https://dejure.org/2012,26501)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.07.2012 - 1 Ws 169/12 (https://dejure.org/2012,26501)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 1 Ws 169/12 (https://dejure.org/2012,26501)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verständigung im Strafverfahren; Anfechtung eines Rechtsmittelverzichts; Aufklärung des tatsächlichen Verfahrensablaufs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 202a; StPO § 212; StPO § 257c
    Verständigung im Strafverfahren; Anfechtung eines Rechtsmittelverzichts; Aufklärung des tatsächlichen Verfahrensablaufs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3193
  • StV 2012, 656
  • StRR 2012, 362
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1464/11

    Zur Prüfung des Zustandeskommens eines "Deals" im Strafverfahren durch das

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.07.2012 - 1 Ws 169/12
    Das vom Angeklagten insofern zu tragende Risiko der Unaufklärbarkeit des Sachverhalts findet aber dort seine Grenzen, wo die Unaufklärbarkeit des Sachverhalts und dadurch entstehende Zweifel des Gerichts ihre Ursache in einem Verstoß gegen eine gesetzlich angeordnete Dokumentationspflicht finden (vgl. BVerfG, 2. Senat, 1. Kammer, Beschluss vom 5. März 2012 - 2 BvR 1464/11, zitiert nach juris, Rdnr. 26).
  • OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit des auf gescheiterten Verständigungsgesprächen

    c) Der Verfahrensgang sowie die Dokumentation der von der Revision vorgetragenen und von der Strafkammer angenommenen und darüber hinaus im Urteil ausgesprochenen Bindung an die gesetzeswidrige Absprache mit dem Angeklagten und seinem Verteidiger sind eindeutig und entheben das Revisionsgericht von weiteren freibeweislichen Nachforschungen (vgl. dazu OLG Zweibrücken Beschluss vom 31. Juli 2012 Az.: 1 Ws 169/12 zit. nach juris Rdn. 12).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 16.08.2012 - 5/27 Qs 40/12, 5-27 Qs 40/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25084
LG Frankfurt/Main, 16.08.2012 - 5/27 Qs 40/12, 5-27 Qs 40/12 (https://dejure.org/2012,25084)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.08.2012 - 5/27 Qs 40/12, 5-27 Qs 40/12 (https://dejure.org/2012,25084)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. August 2012 - 5/27 Qs 40/12, 5-27 Qs 40/12 (https://dejure.org/2012,25084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,25084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Beschuldigter, Zeitpunkt, Verfahrensbezogenheit

  • Wolters Kluwer

    Bestellen eines Pflichtverteidigers für einen Beschuldigten bei Vollzug der Untersuchungshaft in anderer Sache

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 1 Nr. 4
    Bestellen eines Pflichtverteidigers für einen Beschuldigten bei Vollzug der Untersuchungshaft in anderer Sache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StRR 2012, 362
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 22.04.2010 - 3 Ws 351/10

    Pflichtverteidigung: Verteidigerbestellung aus Anlass der Vollziehung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.08.2012 - 27 Qs 40/12
    Gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ist einem Beschuldigten, auch wenn die Untersuchungshaft in anderer Sache vollzogen wird, ein Pflichtverteidiger zu bestellen '(vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 22.04.2010, Az. 3 Ws 351/10, [...]).
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