Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11   

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BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11 (https://dejure.org/2011,4691)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2011 - 4 StR 344/11 (https://dejure.org/2011,4691)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11 (https://dejure.org/2011,4691)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 306 Abs. 1 Fall 2 StGB; § 22 StGB; § 303 StGB
    Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Gebäudes); Zerstörung von Bauwerken; Sachbeschädigung

  • lexetius.com

    StGB § 306 Abs. 1 Fall 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 306 Abs 1 Alt 2 StGB
    Brandstiftung: Teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Gebäudes

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unbrauchbarmachung eines wesentlichen Teils eines Gebäudes als Voraussetzung für eine teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Gebäudes im Zusammenhang mit vorsätzlicher Brandstiftung

  • rewis.io

    Brandstiftung: Teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Gebäudes

  • ra.de
  • rewis.io

    Brandstiftung: Teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Gebäudes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 306 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
    Unbrauchbarmachung eines wesentlichen Teils eines Gebäudes als Voraussetzung für eine teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Gebäudes im Zusammenhang mit vorsätzlicher Brandstiftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Brandstiftung und die teilweise Zerstörung eines gewerblich genutzten Gebäudes

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Brandstiftung in einem gewerblich genutzten Gebäude

  • juraexamen.info (Kurzinformation und Leitsatz)

    Einschränkende Auslegung des § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB erforderlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Brandstiftung gem. § 306 StGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Brandstiftung

Besprechungen u.ä. (3)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Teilweises Zerstören von Gebäuden durch eine Brandlegung (Prof. Dr. Michael Heghmanns; ZJS 2012, 553)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Teilweise Zerstörung durch Brandlegung" bei gewerblichen Zwecken dienenden Gebäuden

  • strafrechtsblogger.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Brandstiftung durch teilweise Zerstörung eines Gebäudes gemäß § 306 Abs. 1 StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 50
  • NJW 2012, 693
  • NStZ 2012, 215
  • NZM 2012, 129
  • NJ 2012, 302
  • StV 2012, 469
  • JR 2012, 308
  • StRR 2012, 43
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11
    Sie liegt wie im Fall der teilweisen Zerstörung eines Wohngebäudes regelmäßig erst dann vor, wenn das Gebäude für eine nicht unbeträchtliche Zeit wenigstens für einzelne seiner Zweckbestimmungen oder wenn ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar gemacht wird, ferner dann, wenn einzelne Bestandteile des Gebäudes, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, wie etwa eine einzelne Abteilung des Gebäudes, gänzlich vernichtet werden (im Anschluss an Senatsurteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14).

    Danach ist ein Gebäude im Sinne der §§ 306 Abs. 1, 306a Abs. 1, 2 StGB teilweise zerstört, wenn es für eine nicht unbeträchtliche Zeit wenigstens für einzelne seiner Zweckbestimmungen unbrauchbar gemacht, wenn ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar wird oder wenn einzelne Bestandteile der Sache, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, gänzlich vernichtet werden (Senatsurteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20 zu § 306a StGB m. Anm. Radtke, NStZ 2003, 432; LK-StGB/Wolff, 12. Aufl., § 306 Rn. 13 f.; SSW-StGB/Wolters § 306 Rn. 14).

  • BGH, 20.04.1988 - 3 StR 138/88

    Unterlassen der Festsetzung der Tagessatzhöhe im tatrichterlichen Urteil

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11
    Dies ist auch dann erforderlich, wenn aus einer Geldstrafe und Freiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (BGH, Beschluss vom 20. April 1988 - 3 StR 138/88, BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 2).
  • BGH, 06.05.2008 - 4 StR 20/08

    Schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören durch Brandlegung bei einem

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11
    Die teilweise Zerstörung etwa eines Mehrfamilienhauses hat der Bundesgerichtshof daher nicht schon dann angenommen, wenn Mobiliar zerstört wird, sondern erst dann, wenn eine zu Wohnzwecken bestimmte "Untereinheit" wegen der Brandlegungsfolgen aus der Sicht eines "verständigen" Wohnungsinhabers für eine beträchtliche Zeitspanne nicht mehr benutzbar ist (Senatsbeschluss vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08, NStZ 2008, 519, Tz. 2; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 401/06, NStZ 2007, 270, Tz. 11).
  • BGH, 05.12.2001 - 3 StR 422/01

    Besonders schwere Brandstiftung; Inbrandsetzen eines zur Wohnung von Menschen

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11
    Dabei kann sich die länger andauernde Unbenutzbarkeit auch aus einer starken Verrußung ergeben (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01, StV 2002, 145).
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 401/06

    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (ein zur Wohnung von Menschen dienendes

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11
    Die teilweise Zerstörung etwa eines Mehrfamilienhauses hat der Bundesgerichtshof daher nicht schon dann angenommen, wenn Mobiliar zerstört wird, sondern erst dann, wenn eine zu Wohnzwecken bestimmte "Untereinheit" wegen der Brandlegungsfolgen aus der Sicht eines "verständigen" Wohnungsinhabers für eine beträchtliche Zeitspanne nicht mehr benutzbar ist (Senatsbeschluss vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08, NStZ 2008, 519, Tz. 2; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 401/06, NStZ 2007, 270, Tz. 11).
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 578/12

    Brandstiftung (Vorsatz; Versuch: unmittelbares Ansetzen); schwere Brandstiftung

    Eine teilweise Zerstörung, bei der es sich um eine solche von Gewicht handeln muss (BGH, Urteile vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20 und vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f. Rn. 7 mwN), ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, aaO, BGHSt 57, 50, 51 f. Rn. 7 mwN).

    Ob ein Zerstörungserfolg vorliegt, muss der Tatrichter nach den Umständen des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der konkreten Nutzungszwecke bei wertender Betrachtung beurteilen (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 52 Rn. 8).

    Zwar können erhebliche Verrußungen in einem Tatobjekt grundsätzlich genügen, um einen Taterfolg in Gestalt der teilweisen Zerstörung durch Brandlegung anzunehmen (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01, StV 2002, 145; BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 95 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 52 Rn. 7 aE).

  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20

    Wohnungseinbruchdiebstahl (falscher Schlüssel: bei dem Berechtigten in

    Eine teilweise Zerstörung ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 ? 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f.; vom 14. Januar 2014 ? 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124; vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17).
  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21

    Teilweise Zerstören eines der Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes bei

    Die Unbrauchbarkeit einer Untereinheit ist vielmehr für die Frage von Belang, ob die Beeinträchtigungen von solchem Gewicht sind, dass ein teilweises Zerstören des Gebäudes vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50 Rn. 7; Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94 Rn. 9).
  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 628/13

    Schwere Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung eines Wohngebäudes durch

    Eine teilweise Zerstörung, bei der es sich um eine solche von Gewicht handeln muss (BGH, Urteile vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20 und vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f. Rn. 7 und vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, StV 2013, 632, 634 mwN), ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f. Rn. 7 und vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, StV 2013, 632, 634 mwN).

    Ob ein Zerstörungserfolg vorliegt, muss der Tatrichter nach den Umständen des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der konkreten Nutzungszwecke bei wertender Betrachtung beurteilen (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 52 Rn. 8; vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, StV 2013, 632, 634).

    Zwar können erhebliche Verrußungen in einem Tatobjekt grundsätzlich genügen, um einen Taterfolg in Gestalt der teilweisen Zerstörung durch Brandlegung anzunehmen (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01, StV 2002, 145; BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 95 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 52 Rn. 7 aE; vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, StV 2013, 632, 634).

  • BGH, 21.01.2020 - 3 StR 392/19

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung bei Unbrauchbarkeit für

    Zum anderen liegt eine teilweise Zerstörung auch dann vor, wenn ein wesentlicher, funktionell selbständiger Teil des Gebäudes nicht mehr bestimmungsgemäß nutzbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50 Rn. 7 f.; vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, juris Rn. 27).
  • BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17

    Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung; Vorliegen eines minderschweren

    Eine teilweise Zerstörung, bei der es sich um eine solche von Gewicht handeln muss (BGH, Urteile vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20, und vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 zu § 306a Abs. 2, § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Verrußung von Kellerräumen in einem Wohnblock) ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f., und vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124).
  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Ein Gebäude ist im Sinne des § 306a Abs. 1 StGB teilweise zerstört, wenn für eine nicht nur unerhebliche Zeit ein für das ganze Objekt zwecknötiger Teil oder dieses wenigstens für einzelne seiner wesentlichen Zweckbestimmungen unbrauchbar wird oder wenn einzelne seiner Bestandteile, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, vernichtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f.; vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, NStZ 2014, 647, 648; vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17, juris Rn. 9).
  • BGH, 26.04.2018 - 4 StR 624/17

    Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines Gebäudes)

    aa) Ein Gebäude ist teilweise zerstört, wenn es für eine nicht unbeträchtliche Zeit wenigstens für einzelne seiner Zweckbestimmungen unbrauchbar gemacht wird, wenn ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar wird oder wenn einzelne Bestandteile der Sache, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, gänzlich vernichtet werden (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f.; vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17, StraFo 2017, 474; vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, Rn. 24; LK/Wolff, StGB, 12. Aufl., § 306 Rn. 13; MüKo-StGB/Radtke, 2. Aufl., § 306 Rn. 56).

    Ob ein Zerstörungserfolg vorliegt, muss der Tatrichter nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der konkreten Nutzungszwecke beurteilen (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 52; vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124).

  • OLG Bamberg, 15.04.2014 - 3 Ss 56/14

    Revision, Sachrüge, Berufung, Urteilsaufhebung, Zurückverweisung,

    Ist die Bestimmung unterblieben, ist das Verfahren in der Regel zur Nachholung an die Vorinstanz zurückzuverweisen; einer Aufhebung der Gesamtstrafe oder der Anzahl der Tagessätze der einbezogenen Geldstrafe bedarf es nicht (Anschluss u.a. an BGHSt 30, 93; 34, 90; 57, 50 und BayObLG NStZ 1985, 502 = VRS 69, 433).

    Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der statthaften und auch im Übrigen zulässigen Revision hat mit Ausnahme der vom Landgericht entgegen § 40 Abs. 2 StGB unterlassenen, jedoch auch im Falle des § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (BGHSt 30, 93; 34, 90; 57, 50; BGH, Beschlüsse vom 11.12.1980 - 4StR 653/80 = VRS 60 [1981], 192, vom 09.03.1993 - 4 StR 68/93 [bei Nack], vom 13.02.1992 4 StR 549/91 [bei Nack], vom 11.08.2004 - 2 StR 224/04 [bei juris] und vom 08.08.2007 - 2 StR 316/07 [bei juris]; vgl. auch BayObLG …

  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 322/18

    Vorwegvollzug eines Teils der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe vor der Maßregel

    Eine solche Festsetzung ist auch dann erforderlich, wenn - wie hier - aus einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11).
  • BGH, 16.12.2014 - 1 StR 509/14

    Nachholung einer versehentlich unterbliebenen Festsetzung der Höhe eines

  • BGH, 07.02.2012 - 5 StR 13/12

    Unbegründete Revision; Rücknahme der Revision (Kosten)

  • LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.01.2012 - III-1 RVs 258/11   

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https://dejure.org/2012,216
OLG Köln, 10.01.2012 - III-1 RVs 258/11 (https://dejure.org/2012,216)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.2012 - III-1 RVs 258/11 (https://dejure.org/2012,216)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - III-1 RVs 258/11 (https://dejure.org/2012,216)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Verwirklichung eines Diebstahls mit Waffen im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; Einstufung eines Schweizer Offiziersmessers als "anderes gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; Objektive Eignung eines ...

  • strafrechtsiegen.de

    Diebstahl mit Waffen - Schweizer Offiziersmesser als gefährliches Werkzeug

  • rechtsportal.de

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1a
    Diebstahl mit Waffen [Taschenmesser]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Das "Schweizer Offiziersmesser” - ein gefährliches Werkzeug…

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bewaffneter Ladendieb

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Schweizer Taschenmesser ist gefährliches Werkzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 327
  • StRR 2012, 43
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09

    Diebstahl mit Waffen bei mitgeführtem Schraubenzieher: Intention des Täters zum

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11
    Die Kammer folgt insoweit der einschränkenden Auslegung des Oberlandesgerichts Stuttgart in einem Urteil vom 05.05.2009 (4 Ss 144/09, NJW 2009, 2756), dessen Prämisse keinesfalls "überraschend erscheint" (so Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 244 Rn. 20 a).

    Auch diese - den objektiven Tatbestand weiter einschränkende - Erwägung, die der im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidung des OLG Stuttgart (NJW 2009, 2756 = StV 2009, 531 = StraFo 2009, 297) entnommen ist, teilt der Senat nicht.

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11
    Bei dem vom Angeklagten mitgeführten Taschenmesser handelt es sich nicht um ein gefährliches Werkzeug im Sinne der vorerwähnten Vorschrift, und zwar auch nicht vor dem Hintergrund des Beschlusses des BGH vom 03.06.2008 (3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 ff.).

    Es ist - anders als z.B. Spring- oder Faustmesser - nach seiner Beschaffenheit nicht von vornherein zur Verwendung als Angriffs- oder Verteidigungsmittel bestimmt (vgl. BGHSt 52, 257 = NJW 2008, 2861 = NStZ 2008, 512 = StV 2008, 411 = StraFo 2008, 392).

  • OLG Köln, 16.10.2007 - 82 Ss 154/07

    Messer als gefährliches Werkzeug - erforderliche Feststellungen zur konkreten

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11
    Ein "gefährliches Werkzeug" ist jeder körperliche Gegenstand, der sich bei der konkreten Art seiner Benutzung dazu eignet, einem Menschen erhebliche körperliche Verletzungen zuzufügen (vgl. nur BGH a.a.O.; SenE v. 16.10.2007 - 82 Ss 154/07 - = BeckRS 2007, 19647).
  • KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07

    Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11
    So hat der Senat (a.a.O.) diese Eignung für Messer verneint, deren Klinge so klein ist, dass sie - quasi anstelle eines Schlüssels - in das Schlüsselloch eines Fahrradschlosses eingeführt werden können (vgl. zu dieser Einschränkung auch: KG StV 2008, 473 = StraFo 2008, 340).
  • OLG Schleswig, 16.06.2003 - 1 Ss 41/03

    Gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1 a StGB

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11
    Der Vorsatz muss sich auch auf die Gefährlichkeit des Werkzeugs erstrecken (vgl. OLG Schleswig NStZ 2004, 212; Fischer a.a.O.).
  • BGH, 09.10.1997 - 3 StR 465/97

    "sonstiger Gegenstand" im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (subjektive

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11
    Das gilt auch für Taschenmesser (grundlegend BGH a.a.O.), namentlich für ein Multifunktionsgerät wie das sog. Schweizer Offiziersmesser mit integriertem Taschenmesser (vgl. BGHSt 43, 266; KG a.a.O.; OLG München BeckRS 2006, 06212).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06

    Diebstahl mit Waffen: Einordnung eines Taschenmessers als gefährliches Werkzeug

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11
    Für Messer, die - etwa aufgrund von Rostzersetzung - nur eine ganz geringe Bruchfestigkeit aufweisen, mag dies ebenfalls gelten (vgl. Senat a.a.O.; OLG Frankfurt StraFo 2006, 467).
  • OLG München, 16.05.2006 - 5St RR 169/05

    Schweizer Messer als gefährliches Werkzeug

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11
    Das gilt auch für Taschenmesser (grundlegend BGH a.a.O.), namentlich für ein Multifunktionsgerät wie das sog. Schweizer Offiziersmesser mit integriertem Taschenmesser (vgl. BGHSt 43, 266; KG a.a.O.; OLG München BeckRS 2006, 06212).
  • KG, 02.12.2013 - 161 Ss 208/13

    Zange als "anderes gefährliches Werkzeug"

    Das Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs" im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen körperlichen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, im Falle seines Einsatzes gegen Personen erhebliche - nach der von BGHSt 52, 257 zur Begründung der Interpretation dieses Tatbestandsmerkmals allein anhand objektiver Kriterien herangezogenen Absicht des Gesetzgebers schwere - Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGHSt 52, 257; BGH NStZ 2012, 571 m.w.Nachw.; OLG Köln NStZ 2012, 327; OLG Schleswig NStZ 2004, 212).

    Letztere fehlen bislang vollständig, sind jedoch unabdingbar für den Tatnachweis im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1a) StGB, da sich der Vorsatz des Täters auf alle Merkmale des objektiven Tatbestandes, mithin auch auf die Gefährlichkeit des mitgeführten Werkzeugs in vorbeschriebenem Sinne beziehen muss (vgl. OLG Schleswig NStZ 2004, 212; OLG Köln NStZ 2012, 327).

  • LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2017 - 16 KLs 412 Js 64048/17

    Seitenschneider als ein gefährliches Werkzeug

    Das Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs" im Sinne § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB setzt voraus, dass es sich um einen körperlichen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, im Falle seines Einsatzes gegen Personen erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGHSt 52, 257; BGH NStZ 2012, 571 m. w. Nachw.; OLG Köln NStZ 2012, 327; OLG Schleswig NStZ 2004, 212; KG Beschluss vom 2.12.2013 - (4) 161 Ss 208/13).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2015 - 2 Ss 209/15

    Diebstahl mit Waffen: Begriff des anderen gefährlichen Werkzeugs; Geißfuß als

    Das OLG Köln (Beschluss vom 10. Januar 2012, NStZ 2012, 327f., III-1 RVs 258/11) ist der Auffassung des OLG Stuttgart entgegengetreten und sieht ein Taschenmesser, das der Täter während der Öffnungszeiten eines Ladengeschäfts mitführte, unabhängig von dessen Gebrauchsabsicht in aller Regel als gefährliches Werkzeug im Sinne der Vorschrift an.
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2016 - 2 (4) Ss 356/16

    Strafverfahren: Gegenstand der Strafanklage bei prozessual selbstständigen Taten;

    Auch wäre es - jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der Bemessung der Schuldschwere im Rahmen der Strafzumessung - erforderlich gewesen, nähere Feststellungen zur Größe und Beschaffenheit der Messer zu treffen (vgl. BGH, NJW 2008, 2861 ff.; KG, Urteil vom 17.04.2008, 1 Ss 394/07; OLG Köln, Beschluss vom 16.10.2007, 82 Ss 154/07; Beschluss vom 10.01.2012, III-1 RVs 258/11).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ss 356/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,787
OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ss 356/11 (https://dejure.org/2011,787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.11.2011 - 3 Ss 356/11 (https://dejure.org/2011,787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. November 2011 - 3 Ss 356/11 (https://dejure.org/2011,787)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Strafbemessung bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und schweren Unfallfolgen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Schwere eines Unfalls und seiner Folgen zum Nachteil des Täters bei der Strafzumessung

  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 1; StGB § 142
    Besonders schwerer Fall des unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei schweren bzw. tödlichen Unfallfolgen; Strafzumessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beck-blog (Kurzinformation und Diskussion)

    Unfallflucht: Strafzumessung darf auch Schwere des Unfalls berücksichtigen!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Unfallflucht” - schwere Folgen führen zu höherer Strafe

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Strafzumessung bei Unfallflucht

  • fr-online.de (Pressemeldung, 02.12.2011)

    Tod eines Skaters: Fahrer muss ins Gefängnis

  • fnp.de (Pressebericht, 02.12.2011)

    Gerechtigkeit für Marc

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Strafzumessung bei Unfallflucht

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Schwere Unfallfolgen können bei der Strafzumessung zu Lasten des Täters berücksichtigt werden

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Schwere Unfallfolgen können bei der Strafzumessung zu Lasten des Täters berücksichtigt werden

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Schwere Unfallfolgen können bei der Strafzumessung zu Lasten des Täters berücksichtigt werden

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Schwere Unfallfolgen können bei der Strafzumessung zu Lasten des Täters berücksichtigt werden

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Schwere Unfallfolgen können bei der Strafzumessung zu Lasten des Täters berücksichtigt werden

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Schwere Unfallfolgen können bei der Strafzumessung zu Lasten des Täters berücksichtigt werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Kurzinformation und Diskussion)

    Unfallflucht: Strafzumessung darf auch Schwere des Unfalls berücksichtigen!

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Fahrerflucht als Auffangtatbestand für das gesunde Volksempfinden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 283
  • NZV 2012, 349
  • StRR 2012, 43
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ss 356/11
    Die Feststellungspflicht trifft auch einen Verkehrsteilnehmer, der ohne jede eigene Schuld in Verdacht gerät, einen Unfall verursacht zuhaben (BGHSt 12, 253, 255).

    8 Bis zur Neufassung des § 142 StGB aufgrund des 13. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. Juni 1975 (BGBl. I 1975 S. 1349) war zudem anerkannt, dass in Fällen wie hier, in denen der Täter erkannte, dass bei dem Unfall ein Mensch schwer oder gar tödlich verletzt worden war, regelmäßig ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 142 Abs. 3 StGB a.F. vorlag (vgl. BGHSt 12, 253, 256; 18, 9, 12; BGH VRS 17, 185; 22, 271, 273; 22, 276, 278; 27, 105; 28, 359, 361; 33, 108).

  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 234/62

    Tatbestand der Unfallflucht in besonders schwerem Fall durch die wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ss 356/11
    8 Bis zur Neufassung des § 142 StGB aufgrund des 13. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. Juni 1975 (BGBl. I 1975 S. 1349) war zudem anerkannt, dass in Fällen wie hier, in denen der Täter erkannte, dass bei dem Unfall ein Mensch schwer oder gar tödlich verletzt worden war, regelmäßig ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 142 Abs. 3 StGB a.F. vorlag (vgl. BGHSt 12, 253, 256; 18, 9, 12; BGH VRS 17, 185; 22, 271, 273; 22, 276, 278; 27, 105; 28, 359, 361; 33, 108).
  • BGH, 19.01.1962 - 4 StR 341/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ss 356/11
    8 Bis zur Neufassung des § 142 StGB aufgrund des 13. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. Juni 1975 (BGBl. I 1975 S. 1349) war zudem anerkannt, dass in Fällen wie hier, in denen der Täter erkannte, dass bei dem Unfall ein Mensch schwer oder gar tödlich verletzt worden war, regelmäßig ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 142 Abs. 3 StGB a.F. vorlag (vgl. BGHSt 12, 253, 256; 18, 9, 12; BGH VRS 17, 185; 22, 271, 273; 22, 276, 278; 27, 105; 28, 359, 361; 33, 108).
  • OLG Bamberg, 30.03.2012 - 3 Ss OWi 360/12

    Gerichtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verletzung des Teilnahmerechts bei

    Denn selbst dann, wenn der Betroffene ohne ausreichende Entschuldigung nicht pünktlich zur Hauptverhandlung erschienen ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er nicht mehr erscheinen werde, ist eine Wartezeit von 15 Minuten bis zu einer Verwerfungsentscheidung angemessen (OLG Jena NJW-Spezial 2012, 43 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2011 - 3 StR 359/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4503
BGH, 17.11.2011 - 3 StR 359/11 (https://dejure.org/2011,4503)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2011 - 3 StR 359/11 (https://dejure.org/2011,4503)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2011 - 3 StR 359/11 (https://dejure.org/2011,4503)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 1 Nr 3 StGB
    Sexuelle Nötigung: Ausnutzen einer schutzlosen Lage; Voraussetzungen der Schutzlosigkeit und des Ausnutzungsbewusstseins

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Feststellung des Ausnutzungsbewusstseins auf Grund einer hinreichenden Beweiswürdigung im Urteil bei einer Verurteilung wegen sexueller Nötigung; Voraussetzungen für eine sexuelle Nötigung unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage

  • rewis.io

    Sexuelle Nötigung: Ausnutzen einer schutzlosen Lage; Voraussetzungen der Schutzlosigkeit und des Ausnutzungsbewusstseins

  • ra.de
  • rewis.io

    Sexuelle Nötigung: Ausnutzen einer schutzlosen Lage; Voraussetzungen der Schutzlosigkeit und des Ausnutzungsbewusstseins

  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3
    Notwendigkeit des Vorliegens einer Feststellung des Ausnutzungsbewusstseins auf Grund einer hinreichenden Beweiswürdigung im Urteil bei einer Verurteilung wegen sexueller Nötigung; Voraussetzungen für eine sexuelle Nötigung unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 268
  • NStZ-RR 2012, 332
  • StRR 2012, 43
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.2009 - 3 StR 479/09

    Sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall ; Vergewaltigung; schutzlose

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - 3 StR 359/11
    Dies bedeutet, dass er die tatsächlichen Voraussetzungen der Schutzlosigkeit auch als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlungen erkennen muss, so dass der subjektive Tatbestand zumindest bedingten Vorsatz dahin voraussetzt, dass das Opfer in die sexuellen Handlungen nicht einwilligt und dass es gerade wegen seiner Schutzlosigkeit auf einen grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet, das Opfer also die Handlungen nur wegen seiner Schutzlosigkeit vornimmt oder geschehen lässt (Ausnutzungsbewusstsein - vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 3 StR 479/09, NStZ 2010, 273 mwN).
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - 3 StR 359/11
    Für das Tatbestandsmerkmal kommt es vielmehr allein darauf an, "dass das Tatopfer nach objektiver ex-ante-Prognose möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters schutzlos ausgeliefert wäre" (BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 362).
  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Vergewaltigung;

    Dazu ist eine Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände vorzunehmen, bei der neben den äußeren Gegebenheiten (Beschaffenheit des Tatortes, Vorhandensein von Fluchtmöglichkeiten, Erreichbarkeit fremder Hilfe etc.) auch das individuelle Vermögen des Tatopfers zu wirksamem Widerstand oder erfolgreicher Flucht und die Fähigkeit des Täters zur Anwendung von nötigender Gewalt in den Blick zu nehmen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2011 - 3 StR 359/11 Rn. 5 und 7; Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 362 f.; Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 44).

    Ob und inwieweit ihre Befürchtungen tatsächlich berechtigt waren und sie deshalb - worauf es hier maßgeblich ankommt - auch bei objektiver Betrachtung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2011 - 3 StR 359/11, Rn. 7; Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 362 f.; a.A. MüKoStGB/ Renzikowski, 2. Aufl., § 177 Rn. 44 mwN) keine Möglichkeit hatte, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen, hat das Landgericht nicht geprüft, obgleich hierzu Anlass bestand.

  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    Der subjektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF erforderte, dass der Täter die tatsächlichen Voraussetzungen der Schutzlosigkeit auch als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlungen erkennen musste, so dass der subjektive Tatbestand zumindest bedingten Vorsatz dahin voraussetzte, dass das Opfer in die sexuellen Handlungen nicht einwilligte und dass es gerade wegen seiner Schutzlosigkeit auf einen grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtete, das Opfer also die Handlungen nur wegen seiner Schutzlosigkeit vornahm oder geschehen ließ (BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2009 - 3 StR 479/09, juris Rn. 7; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, juris Rn. 8; vom 17. November 2011 - 3 StR 359/11, juris Rn. 6; ebenso Senat, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368; Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 640/11, juris Rn. 25; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12, juris Rn. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.12.2011 - III-3 Ws 338/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18809
OLG Hamm, 13.12.2011 - III-3 Ws 338/11 (https://dejure.org/2011,18809)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.12.2011 - III-3 Ws 338/11 (https://dejure.org/2011,18809)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - III-3 Ws 338/11 (https://dejure.org/2011,18809)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Entstehung einer Verfahrensgebühr bei der Einziehung sowie bei verwandten Maßnahmen; Entstehung der Verfahrensgebühr des Nr. 4142 VV RVG neben derjenigen des Nr. 4124 VV RVG in der Berufungsinstanz; Gebührenrechtliche Berücksichtigung der ...

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4124; RVG -VV Nr. 4142
    Rechtsanwaltsvergütung; Entstehen der Verfahrensgebühr für Einziehung und verwandte Maßnahmen in der Berufungsinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2012, 43
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 20.12.2017 - 1 Ws 70/17

    Vergütung des Strafverteidigers: Gebühren bei Verteidigung gegen

    Daher steht die Gebühr dem Verteidiger nach der amtlichen Anmerkung 3 zu Nr. 4142 VV RVG "für das Verfahren des ersten Rechtszuges einschließlich des vorbereitenden Verfahrens und für jeden weiteren Rechtszug" zu, und zwar selbst dann, wenn das Rechtsmittel auf die Anordnung der Einziehung oder des (erweiterten Wertersatz-) Verfalls beschränkt war (vgl. zum Ganzen nur OLG Hamm, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 3 Ws 338/11 - Rdn. 3 m.w.N. [juris]; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG 23. Aufl., Nr. 4142 VV Rdn. 13 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.01.2012 - 1 AK 1/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,497
OLG Dresden, 11.01.2012 - 1 AK 1/12 (https://dejure.org/2012,497)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.01.2012 - 1 AK 1/12 (https://dejure.org/2012,497)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 1 AK 1/12 (https://dejure.org/2012,497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Untersuchungshaft, Beschleunigung, Ermittlungen, Abgabe des Verfahrens

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Untersuchungshaft gegen einen Beschuldigten über sechs Monate hinaus bei Führen eines Ermittlungsverfahrens ausschließlich zur Vorbereitung einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de

    StPO § 121 Abs. 2; StPO § 154b Abs. 1
    Rechtfertigung der Untersuchungshaft gegen einen Beschuldigten über sechs Monate hinaus bei Führen eines Ermittlungsverfahrens ausschließlich zur Vorbereitung einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Freilassung aus der U-Haft: Auch bei geplanter Abgabe des Verfahrens kein Stillstand zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2012, 43
 
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