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   BVerfG, 13.08.2012 - 1 BvR 1098/11   

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https://dejure.org/2012,30688
BVerfG, 13.08.2012 - 1 BvR 1098/11 (https://dejure.org/2012,30688)
BVerfG, Entscheidung vom 13.08.2012 - 1 BvR 1098/11 (https://dejure.org/2012,30688)
BVerfG, Entscheidung vom 13. August 2012 - 1 BvR 1098/11 (https://dejure.org/2012,30688)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 90 BVerfGG, §§ 198 ff GVG vom 24.11.2011, § 198 GVG vom 24.11.2011, § 202 S 2 SGG vom 24.11.2011
    Nichtannahmebeschluss: Überlange Dauer eines erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahrens bei gerichtlicher Untätigkeit über 30 Monate - knappe personelle Ausstattung des Gerichts unerheblich - jedoch keine Wiederholungsgefahr wegen zwischenzeitlich geschaffener ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 90 BVerfGG, §§ 198 ff GVG vom 24.11.2011, § 198 GVG vom 24.11.2011, § 202 S 2 SGG vom 24.11.2011
    Nichtannahmebeschluss: Überlange Dauer eines erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahrens bei gerichtlicher Untätigkeit über 30 Monate - knappe personelle Ausstattung des Gerichts unerheblich - jedoch keine Wiederholungsgefahr wegen zwischenzeitlich geschaffener ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit eines über 30 Monate durch das Gericht nicht betriebenen sozialgerichtlichen Verfahrens

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Überlange Dauer eines erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahrens bei gerichtlicher Untätigkeit über 30 Monate - knappe personelle Ausstattung des Gerichts unerheblich - jedoch keine Wiederholungsgefahr wegen zwischenzeitlich geschaffener ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
    Verfassungsmäßigkeit eines über 30 Monate durch das Gericht nicht betriebenen sozialgerichtlichen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Überlange Verfahrensdauer: Verfassungsbeschwerde unzulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die überlange Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untätigkeit eines Sozialgerichts über 30 Monate

  • lto.de (Kurzinformation)

    Überlange Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens - BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die überlange Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gerichte dürfen nicht über Jahre untätig bleiben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen überlange Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens erfolglos - Mangels Wiederholungsgefahr besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für Feststellung einer überlangen Verfahrensdauer durch Bundesverfassungsgericht

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 33
  • NJW 2012, 3714
  • NZS 2013, 21
  • DÖV 2013, 35
  • StRR 2012, 458
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer beim

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2012 - 1 BvR 1098/11
    Die Beschwerdeführerin hat angesichts des Umstandes, dass das fachgerichtliche Verfahren inzwischen abgeschlossen ist, kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für das Ziel, eine überlange Verfahrensdauer durch das Bundesverfassungsgericht feststellen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 331/10 -, juris, Rn. 16).Ein solches Rechtsschutzbedürfnis kann insbesondere nicht durch die von der Beschwerdeführerin behauptete Gefahr, dass es in zukünftigen, von ihr geführten sozialgerichtlichen Verfahren erneut zu einer überlangen Verfahrensdauer komme, begründet werden.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht unter der früheren Rechtslage ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis wegen Wiederholungsgefahr unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 331/10 -, juris, Rn. 17 ff.).

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2012 - 1 BvR 1098/11
    Wirksamer Rechtsschutz bedeutet auch Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 93, 1 ).

    Vielmehr ist die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (vgl. BVerfGE 55, 349 ).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2012 - 1 BvR 1098/11
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht, die Gerichte gegen Handlungen der öffentlichen Gewalt anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 93, 1 ).

    Wirksamer Rechtsschutz bedeutet auch Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 93, 1 ).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2012 - 1 BvR 1098/11
    Die Überlastung eines Gerichts fällt - anders als unvorhersehbare Zufälle oder schicksalhafte Ereignisse - in den Verantwortungsbereich der staatlich verfassten Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 36, 264 ).

    Es obliegt in ihrem Zuständigkeitsbereich den Ländern, für eine hinreichende materielle und personelle Ausstattung der Gerichte zu sorgen, damit diese ihrem Rechtsprechungsauftrag in einer Weise nachkommen können, die den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG genügt (vgl. BVerfGE 36, 264 ; Ibler, in: Friauf/Höfling, Berliner Kommentar zum GG, Art. 19 Abs. 4 Rn. 25 ; Huber, in: von Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 1, 6. Aufl. 2010, Art. 19 Rn. 380).

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2012 - 1 BvR 1098/11
    Die Verfassungsbeschwerde, die sich nur noch gegen die Dauer des erstinstanzlichen Verfahrens richtet, nachdem die Beschwerdeführerin sie im Übrigen zurückgenommen hat (vgl. zur Zulässigkeit der Teilrücknahme BVerfGE 126, 1 ), ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen.
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Maßgeblich sind Verzögerungen, vgl § 200 GVG, also sachlich nicht gerechtfertigte Zeiten des Verfahrens (vgl Bub, Deutsche Richterzeitung 2014, S 94) , insbesondere aufgrund von Untätigkeit des Gerichts (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 13.8.2012 - 1 BvR 1098/11 - Juris) .
  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

    Vor diesem Hintergrund hat das BVerfG in seiner jüngeren Rechtsprechung entschieden, dass bei einem Instanzgericht jedenfalls ein Abwarten von 30 Monaten den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr genügt (Beschluss vom 13. August 2012  1 BvR 1098/11, Europäische Grundrechte Zeitschrift --EuGRZ-- 2012, 666, unter B.I.2.).

    Geht man mit der jüngeren Rechtsprechung des BVerfG davon aus, dass "jedenfalls ein Abwarten von 30 Monaten" den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt (Beschluss in EuGRZ 2012, 666, unter B.I.2.), das Gericht also im Regelfall nach etwa 24 bis 30 Monaten tätig werden muss, hätte das FG das Ausgangsverfahren im ersten Halbjahr 2008 zumindest in die Richtung einer Entscheidung vorantreiben müssen.

  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - Zwölfmonatsregel -

    Maßgeblich sind Verzögerungen, vgl § 200 GVG, also sachlich nicht gerechtfertigte Zeiten des Verfahrens (Bub, Deutsche Richterzeitung 2014, S 94) , insbesondere aufgrund von Untätigkeit des Gerichts (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 13.8.2012 - 1 BvR 1098/11 - Juris) .
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