Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 25.04.2012

Rechtsprechung
   BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9894
BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12 (https://dejure.org/2012,9894)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2012 - 4 StR 45/12 (https://dejure.org/2012,9894)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2012 - 4 StR 45/12 (https://dejure.org/2012,9894)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,9894) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 2 StGB; § 26 StGB; § 11 Abs. 2 StGB
    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr: Beinahe-Unfall); Anstiftung zu einer Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315c Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 315c Abs 3 Nr 2 StGB
    Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung: Annahme einer konkreten Gefahr für andere Personen oder Sachen bzw. den Mitfahrer

  • verkehrslexikon.de

    Zur konkreten Gefährdung von Mitfahrern bei fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine strafgerichtliche Begründung der konkreten Gefährdung eines Beifahrers im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs

  • blutalkohol PDF, S. 423
  • rewis.io

    Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung: Annahme einer konkreten Gefahr für andere Personen oder Sachen bzw. den Mitfahrer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine strafgerichtliche Begründung der konkreten Gefährdung eines Beifahrers im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Gefährdung des Fahrzeug(mit)insassen im Rahmen des § 315c StGB

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Und noch mal § 315c StGB - es klappt einfach nicht mit der "konkreten Gefahr”

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Die Gefährdung des Tatbeteiligten erfüllt nicht § 315 c StGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 701
  • NStZ-RR 2012, 252
  • NZV 2012, 448
  • StRR 2012, 391
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Auszug aus BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12
    Da für den Eintritt des danach erforderlichen konkreten Gefahrerfolgs das vom Angeklagten geführte fremde Fahrzeug nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, NStZ 1999, 350, 351), auch nicht erkennbar ist, ob der - allein maßgebliche - Gefährdungsschaden an Laterne und Baum die tatbestandsspezifische Wertgrenze erreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 25), kommt es auf die Gefährdung der Beifahrerin an.

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies für an einer solchen Straftat beteiligte Insassen des Fahrzeugs zu verneinen (BGH, Urteile vom 23. Februar 1954 - 1 StR 671/53, BGHSt 6, 100, 102, vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40, 43, und vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, NJW 2009, 1155, 1157; vgl. SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 24 m.w.N.).

  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 671/53
    Auszug aus BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies für an einer solchen Straftat beteiligte Insassen des Fahrzeugs zu verneinen (BGH, Urteile vom 23. Februar 1954 - 1 StR 671/53, BGHSt 6, 100, 102, vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40, 43, und vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, NJW 2009, 1155, 1157; vgl. SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12
    Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f., zu § 315c StGB; Beschluss vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f., zu § 315b StGB; vgl. weiter SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 22 ff.).
  • BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95

    durchschnittener Bremsschlauch - § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, abstrakte - konkrete

    Auszug aus BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12
    Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f., zu § 315c StGB; Beschluss vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f., zu § 315b StGB; vgl. weiter SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 22 ff.).
  • BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98

    Abgrenzung Räuberische Erpressung und Raub; Tateinheit

    Auszug aus BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12
    Da für den Eintritt des danach erforderlichen konkreten Gefahrerfolgs das vom Angeklagten geführte fremde Fahrzeug nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, NStZ 1999, 350, 351), auch nicht erkennbar ist, ob der - allein maßgebliche - Gefährdungsschaden an Laterne und Baum die tatbestandsspezifische Wertgrenze erreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 25), kommt es auf die Gefährdung der Beifahrerin an.
  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    Auszug aus BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies für an einer solchen Straftat beteiligte Insassen des Fahrzeugs zu verneinen (BGH, Urteile vom 23. Februar 1954 - 1 StR 671/53, BGHSt 6, 100, 102, vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40, 43, und vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, NJW 2009, 1155, 1157; vgl. SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Auszug aus BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12
    Da für den Eintritt des danach erforderlichen konkreten Gefahrerfolgs das vom Angeklagten geführte fremde Fahrzeug nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, NStZ 1999, 350, 351), auch nicht erkennbar ist, ob der - allein maßgebliche - Gefährdungsschaden an Laterne und Baum die tatbestandsspezifische Wertgrenze erreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 25), kommt es auf die Gefährdung der Beifahrerin an.
  • BGH, 26.07.2011 - 4 StR 340/11

    Anstiftung zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr:

    Auszug aus BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12
    Einen Vorgang, bei dem es beinahe zu einer Verletzung der Mitfahrerin gekommen wäre - also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (Senat, Urteil vom 30. März 1995 und Beschluss vom 4. September 1995 - jew. aaO; Beschluss vom 26. Juli 2011 - 4 StR 340/11, StV 2012, 217) - hat die Strafkammer auch nach dem Gesamtzusammenhang ihrer auf das Unfallgeschehen bezogenen Feststellungen nicht hinreichend mit Tatsachen belegt.
  • BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Feststellung eines "Beinahe-Unfalls"

    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17 und vom 16. April 2012 - 4 StR 45/12, NStZ-RR 2012, 252).
  • AG Brandenburg, 21.04.2017 - 31 C 37/17

    Wer Flaschen vom Balkon wirft, muss (sofort) ausziehen!

    Eine Gefahr ist in diesem Sinne unter Heranziehung der Rechtsprechung zur konkreten Gefahr nach den §§ 315b, 315c StGB nämlich erst dann konkret, wenn "...das Gefährdungsobjekt so in den Wirkbereich der schadensträchtigen Tathandlung gelangt ..., dass der Eintritt eines Schadens nicht mehr gezielt abgewendet werden kann und sein Ausbleiben folglich nur noch von bloßen Zufälligkeiten abhängt" ( BGH , Beschluss vom 16.04.2012, Az.: 4 StR 45/12, u.a. in: NStZ-RR 2012, Seiten 252 f.; BGH , Urteil vom 25.10.1984, Az.: 4 StR 567/84, u.a. in: NJW 1985, Seiten 1036 f.; BGH , Beschluss vom 05.03.1969, Az.: 4 StR 375/68, u.a. in: NJW 1969, Seite 939; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 27.03.2015, Az.: 4 UF 362/14, u.a. in: FamRZ 2015, Seiten 1898 ff. ).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 177/17

    Adhäsionsverfahren (Umfang: prozessuale Tat, keine Beschränkung durch Schutzgüter

    a) Zwar ist das vom Täter geführte Fahrzeug auch dann nicht als fremde Sache in den Schutzbereich des § 315c StGB einbezogen, wenn es - wie hier - ihm nicht gehört (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40, 41 f.; Beschlüsse vom 18. Dezember 1957 - 4 StR 554/57, BGHSt 11, 148, 150; vom 13. Januar 2000 - 4 StR 598/99, NZV 2000, 213; vom 16. April 2012 - 4 StR 45/12, NStZ-RR 2012, 252; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 315c Rn. 15).
  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 377/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines

    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 4 StR 112/22 Rn. 7; Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17; Beschluss vom 16. April 2012 - 4 StR 45/12, NStZ-RR 2012, 252).
  • OLG Köln, 10.12.2015 - 1 RVs 225/15

    Fahren entgegen der Fahrtrichtung stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

    Eine konkrete Gefährdung ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (BGH DAR 2013, 709; BGH zfs 2013, 48; SenE v. 22.01.2002 - Ss 1/02 - = DAR 2002, 278; SenE v. 10.10.2008 - 81 Ss 48/08 -;OLG Koblenz DAR 2000, 371 [372] = NStZ 2001, 359 [H/L]; OLG Hamm zfs 2006, 49; vgl. auch Hentschel/König/Dauer- König , a.a.O., § 315c Rz. 30 f.).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2015 - 4 UF 362/14

    Unterlassung beleidigender Äußerungen zwischen getrennt lebenden Eheleuten

    Eine Gefahr ist in diesem Sinne unter Heranziehung der Rechtsprechung zur konkreten Gefahr nach den §§ 315b, 315c StGB dann konkret, wenn "... das Gefährdungsobjekt (hier der Verfügungskläger, Anmerkung des Senats) so in den Wirkbereich der schadensträchtigen Tathandlung gelangt..., dass der Eintritt eines Schadens nicht mehr gezielt abgewendet werden kann und sein Ausbleiben folglich nur noch von bloßen Zufälligkeiten abhängt (vgl. auch BGHSt 22, 341, 344 = NJW 199, 939; BGH NJW 1985, 1036 [BGH 25.10.1984 - 4 StR 567/84] ; NStZ 2012, 701 [BGH 16.04.2012 - 4 StR 45/12] ) ..." (BeckOK-Kudlich, § 315c StGB, Rz. 55).
  • VG München, 07.02.2018 - M 7 S 17.4490

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verurteilung in Form einer

    Die vorliegend gewählte Verurteilung in Form der sog. "Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination" des § 315c Abs. 3 Nr. 1 StGB ist nach § 11 Abs. 2 StGB als vorsätzliche Tat zu behandeln (vgl. dazu auch BGH, B.v. 16.4.2012 - 4 StR 45/12 - juris Rn. 4), so dass der Tatbestand des § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a WaffG erfüllt ist.
  • AG Oberhausen, 13.03.2019 - 23 Cs 620/18

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

    Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Angeklagte zu einem oder mehreren Zeitpunkten während seines Fahrvorgangs so in den Wirkbereich der schadensträchtigen Tathandlung gelangt ist, dass der Eintritt eines Schadens nicht mehr gezielt abgewendet werden konnte und sein Ausbleiben folglich nur noch von bloßen Zufälligkeiten abhing (vgl. BGH, Beschluss vom 16.4. 2012 - 4 StR 45/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10952
OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12 (https://dejure.org/2012,10952)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.04.2012 - 31 Ss 7/12 (https://dejure.org/2012,10952)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. April 2012 - 31 Ss 7/12 (https://dejure.org/2012,10952)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,10952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Fahrlässige Tötung, Straßenverkehr, Zurechnung, Kraftprobe

  • openjur.de

    Fahrlässige Tötung: Erfolgszurechnung an mittelbaren Verursacher

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 222 StGB; § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO; § 395 Abs. 3 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
    Zurechnung der Unfallfolgen bei spontaner Veranstalltung eines durch einen Überholvergang veranlassten illegalen Autorennens

  • verkehrslexikon.de

    Zur Erfolgszurechnung an mittelbaren Verursacher einer fahrlässigen Tötung bei einem "Straßenrennen"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung der Unfallfolgen bei spontaner Veranstalltung eines durch einen Überholvergang veranlassten illegalen Autorennens

  • rechtsportal.de

    StGB § 222
    Fahrlässige Tötung: Erfolgszurechnung an mittelbaren Verursacher

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erfolgszurechnung bei tödlichem Wettrennen im Straßenverkehr ("Kraftprobe")

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    (Nochmals) zur Erfolgszurechnung bei mittelbarer Verursachung einer fahrlässigen Tötung - 2 Fast 2 Furious

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 247 (Ls.)
  • NZV 2012, 345
  • NZV 2012, 6
  • StV 2013, 27
  • StRR 2012, 391
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
    30 Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08 - BGHSt 53, 55 (m. Anm. Puppe, GA 2009, 486; Renzikowski, HRRS 2009, 347; Roxin JZ 2009, 399; Duttge NStZ 2009, 690) in einem dem vorliegenden vergleichbaren Fall Grundsätze aufgestellt, nach denen die Strafbarkeit eines Fahrzeugführers wegen fahrlässiger Tötung zu beurteilen ist, der sich im Rahmen eines Überholvorganges pflichtwidrig verhalten, aber nicht unmittelbar den Unfall mit tödlichem Ausgang für die Beifahrer eines anderen, sich bei demselben Überholvorgang ebenfalls pflichtwidrig verhaltenden Fahrzeugführers verursacht hat.

    Denn dies erfordert nicht, dass der Angeklagte die Folgen seines Handelns in allen Einzelheiten voraussehen konnte; vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (BGHSt 53, 55, 60; 39, 322, 324; jew. m.w.N.).

    Für die Prüfung der Kausalität ist bei fahrlässigen Erfolgsdelikten der Eintritt der konkreten Gefährdungslage maßgeblich, die unmittelbar zum schädigenden Erfolg geführt hat (BGHSt 53, 55; 60 ff.; Fischer StGB 59. Aufl. Vor § 13 Rn. 33 m.w.N.).

    Diese könnte allenfalls dann zweifelhaft sein, wenn eine Selbstgefährdung oder eine dieser ausnahmsweise gleichzustellende Fremdgefährdung vorliegen würde (vgl. BGHSt 53, 55, 60 ff.; 39, 322, 324 f.; jew. m.w.N.).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt sich bei Fahrlässigkeitsdelikten die Abgrenzung zwischen der Selbst- und der Fremdgefährdung nach der Herrschaft über den Geschehensablauf, die weitgehend nach den für Vorsatzdelikte zur Tatherrschaft entwickelten objektiven Kriterien festgestellt werden kann (vgl. BGHSt 53, 55, 60 ff.).

    Diese Ansicht ist "weit davon entfernt, in Wissenschaft und Praxis allgemein anerkannt zu sein" (Puppe aaO) und weicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 53, 55, 60 ff.) ab.

    Denn die Argumente, die gegen eine Zurechnung des Erfolges sprechen, wenn der Angeklagte als "Hintermann" ausschließlich zu einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung des "Vordermannes" beigetragen hat, also in erster Linie der Schluss a maiore ad minus aus der Straflosigkeit der Teilnahme am Selbstmord (BGHSt 32, 262, 264), aber auch der Respekt vor der Autonomie dessen, der über die Gefährdung seiner Rechtsgüter selbst entscheiden darf (vgl. Radtke in FS Puppe (2011) 6, 10), greifen nicht, wenn der Angeklagte - wie hier - zugleich auch zu einer Gefährdung Dritter beigetragen hat, die ihrerseits auf das Tatgeschehen keinerlei beherrschenden Einfluss hatten (vgl. BGHSt 53, 55, 60 ff.; Puppe aaO).

    § 265 Abs. 1 StPO steht dem nicht entgegen, da der Vorwurf der fahrlässigen Tötung in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen dem Angeklagten bereits in der Anklageschrift zur Last gelegt und er deswegen auch bereits vom Amtsgericht verurteilt worden war (vgl. BGHSt 53, 55).

    Die Änderung des Schuldspruchs führt indes zur Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs und der diesem zugrunde liegenden Feststellungen (BGHSt 53, 55; Meyer-Goßner aaO Rn. 21).

  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
    Denn dies erfordert nicht, dass der Angeklagte die Folgen seines Handelns in allen Einzelheiten voraussehen konnte; vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (BGHSt 53, 55, 60; 39, 322, 324; jew. m.w.N.).

    Diese könnte allenfalls dann zweifelhaft sein, wenn eine Selbstgefährdung oder eine dieser ausnahmsweise gleichzustellende Fremdgefährdung vorliegen würde (vgl. BGHSt 53, 55, 60 ff.; 39, 322, 324 f.; jew. m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 2 Ss 14/11

    Fahrlässige Tötung: Zurechnung eines Unfallerfolges

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
    Demgegenüber hat sich das Landgericht der Ansicht angeschlossen, dass der Zurechnung eines nur mittelbar verursachten Taterfolgs das "Verantwortungsprinzip" entgegenstehe; danach habe "jeder sein Verhalten grundsätzlich nur darauf auszurichten, dass er selbst Rechtsgüter nicht gefährdet, nicht aber darauf, dass andere dies nicht tun - denn dies fällt in deren eigene "Zuständigkeit" "; dies gelte auch, wenn nicht nur der eigentlich verantwortliche Letztverursacher, sondern zusätzlich Dritte zu Schaden kommen (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. April 2011 - 2 Ss 14/11 - DAR 2011, 4152 mit krit. Anm. Puppe, JR 2012, 164).

    Denn der vorliegende Einzelfall liegt anders als der, welchen das Oberlandesgericht Stuttgart durch seinen Beschluss vom 19. April 2011 - 2 Ss 14/11 - entschieden hat.

  • BGH, 13.05.1969 - 2 StR 616/68

    Verurteilung wegen Entführung wider Willen in Tateinheit mit Beleidigung -

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
    Die Ergänzung der Schuldform durch das Revisionsgericht ist möglich, wenn die Urteilsgründe hierfür sichere Anhaltspunkte ergeben (BGHSt 19, 219; BGH NJW 1969, 1582; LR-Hanack aaO).
  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77

    Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
    In einer derartigen Fallkonstellation wäre ausnahmsweise sogar eine Verurteilung durch das Revisionsgericht möglich gewesen, wenn der Angeklagte vom Berufungsgericht insgesamt freigesprochen worden wäre (vgl. BGH VRS 54, 436; OLG Düsseldorf NZV 1993, 158; LR-Hanack, StPO 25. Aufl. § 354 Rn. 44; KK-Kuckein, StPO 6. Aufl. § 354 Rn. 13; Meyer-Goßner aaO § 354 Rn. 23; jew. m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1997 - 4 StR 542/97

    Auslegung des Begriffs der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln -

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
    Damit bleibt die Tat gemäß § 11 Abs. 2 StGB eine Vorsatztat, die in der Urteilsformel als solche zu bezeichnen ist (BGH NStZ-RR 1998, 150).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1992 - 5 Ss 317/92

    Schnee- und Eisglätte - Fahrzeugführer darf nur noch Schrittgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
    In einer derartigen Fallkonstellation wäre ausnahmsweise sogar eine Verurteilung durch das Revisionsgericht möglich gewesen, wenn der Angeklagte vom Berufungsgericht insgesamt freigesprochen worden wäre (vgl. BGH VRS 54, 436; OLG Düsseldorf NZV 1993, 158; LR-Hanack, StPO 25. Aufl. § 354 Rn. 44; KK-Kuckein, StPO 6. Aufl. § 354 Rn. 13; Meyer-Goßner aaO § 354 Rn. 23; jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
    Denn die Argumente, die gegen eine Zurechnung des Erfolges sprechen, wenn der Angeklagte als "Hintermann" ausschließlich zu einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung des "Vordermannes" beigetragen hat, also in erster Linie der Schluss a maiore ad minus aus der Straflosigkeit der Teilnahme am Selbstmord (BGHSt 32, 262, 264), aber auch der Respekt vor der Autonomie dessen, der über die Gefährdung seiner Rechtsgüter selbst entscheiden darf (vgl. Radtke in FS Puppe (2011) 6, 10), greifen nicht, wenn der Angeklagte - wie hier - zugleich auch zu einer Gefährdung Dritter beigetragen hat, die ihrerseits auf das Tatgeschehen keinerlei beherrschenden Einfluss hatten (vgl. BGHSt 53, 55, 60 ff.; Puppe aaO).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
    Die Einzelheiten des durch das pflichtwidrige Verhalten in Gang gesetzten Kausalverlaufs brauchen dagegen nicht vorhersehbar zu sein (st. Rspr.; vgl. BGHSt 49, 166, 174 m.w.N.).
  • LG Köln, 14.04.2016 - 117 KLs 19/15

    Verurteilung wegen Teilnahme an einem verbotenen Straßenrennen mit Todesfolge

    Subjektive Vorhersehbarkeit erfordert dabei nicht, dass er die Folgen seines Handelns in allen Einzelheiten voraussehen konnte; vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (OLG Celle, NZV 2012, 345; BGHSt 53, 55).
  • LG Deggendorf, 22.11.2019 - 1 Ks 6 Js 5538/18

    Kein Erfordernis eines Siegers zur Einordnung eines Geschehensablaufs als

    aa) Bereits vor Inkrafttreten des § 315d StGB - und damit vor der strafrechtlichen Sanktionierung von unerlaubten Kfz-Rennen - wurde in Literatur (Mitsch, JuS 2013, 20; Rengier, StV 2013, 27) und Rechtsprechung (Landgericht Köln, Urteil vom 14.04.2016, Az. 117 KLs 19/15) die Gefährlichkeit von Kfz-Rennen darin erblickt, dass sich die am Rennen teilnehmenden Verkehrsteilnehmer fortwährend zu übertrumpfen versuchen.
  • LG Köln, 23.05.2016 - 113 KLs 34/15

    Fahrlässige Tötung und Straßenverkehrsgefährdung durch falsches Überholen

    Subjektive Vorhersehbarkeit erfordert dabei nicht, dass der Täter die Folgen seines Handelns in allen Einzelheiten voraussehen konnte; vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Celle, Urt. v. 25.04.2012 - 31 Ss 7/12 -, zitiert nach juris ).
  • LG Hagen, 03.07.2017 - 46 KLs 25/16

    Raser in Hagen verurteilt - Illegales Autorennen "nicht nachweisbar"

    Bei der Prüfung, wer die Gefährdungsherrschaft innehat, kommt dem unmittelbar zum Erfolgseintritt führenden Geschehen besondere Bedeutung zu (OLG Celle, Urteil vom 25.04.2012, Az.: 31 Ss 7/12).
  • LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16

    Prozess um Raser: Tödlicher Temporausch

    Subjektive Vorhersehbarkeit erfordert dabei nicht, dass der Täter die Folgen seines Handelns in allen Einzelheiten voraussehen konnte; vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Celle, Urt. v. 25.04.2012, 31 Ss 7/12).
  • LG Hamburg, 05.01.2018 - 709 Ns 28/17

    Tödliches Autorennen: Beide Unfallfahrer zu Haftstrafen verurteilt

    Deshalb lässt der Umstand, dass sich hier nicht das Verhalten des Q allein, sondern erst in Kombination mit dem Fehlverhalten des S im Erfolg niedergeschlagen hat, nicht die Zurechnung entfallen, sondern findet erst im Rahmen der Strafzumessung Berücksichtigung (vgl. OLG Celle, StV 2013, 27, Rdnr. 40; zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht