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   OLG Braunschweig, 11.01.2013 - Ws 2/13   

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https://dejure.org/2013,4094
OLG Braunschweig, 11.01.2013 - Ws 2/13 (https://dejure.org/2013,4094)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.01.2013 - Ws 2/13 (https://dejure.org/2013,4094)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. Januar 2013 - Ws 2/13 (https://dejure.org/2013,4094)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Rechtsanwalt, Verhinderung, Bestellung, Pflichtverteidiger, Beschleunigungsgrundsatz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 142 Abs. 1 S. 1, 2 StPO; § 143 StPO
    Rücknahme der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Falle des Sichmeldens eines Wahlverteidigers für den Angeschuldigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Falle des Sichmeldens eines Wahlverteidigers für den Angeschuldigten

  • kuczyfu.de PDF

    StGB §§ 142 Abs. 1, 143
    Rücknahme Beiordnung Pflichtvert./ Meldung Wahlverteid.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 142 Abs. 1 S. 1, 2; StPO § 143
    Rücknahme der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Falle des Sichmeldens eines Wahlverteidigers für den Angeschuldigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die zeitweilige Verhinderung des Verteidigers- sie steht der Pflichtverteidigerbestellung nicht unbedingt entgegen

  • kuczyfu.de PDF (Auszüge)

    StPO §§ 142, 143
    Auswechslung Pflichtverteidiger

Besprechungen u.ä.

  • kuczyfu.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    StPO §§ 140, 142, 143
    Teilw. Verhinderung Pflichtverteidiger

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 382
  • StV 2013, 612
  • StRR 2013, 102
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 2 Ws 97/11

    Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung wegen nicht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.01.2013 - Ws 2/13
    Zwar hat das Landgericht den bisherigen Pflichtverteidiger des Angeschuldigten, Rechtsanwalt Jan Robert Funck, unter Berücksichtigung des Interesses des Angeschuldigten, vom Verteidiger seiner Wahl vertreten zu werden einerseits und dem Interesse an einem ordnungsgemäßen Verfahrensablauf unter besonderer Berücksichtigung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen andererseits zu Recht entpflichtet, weil dieser bezüglich der überwiegenden Mehrheit der vorgesehenen Hauptverhandlungstermine verhindert gewesen wäre (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 17.05.2011, 2 Ws 97-88/11, [...]; Thüringer OLG, Beschluss v. 09.05.2008, 1 WS 168/08); Meyer-Goßner, StPO, 55, Auflage, § 143, Rn. 3).
  • KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Angeklagten gegen die Aufrechterhaltung einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.01.2013 - Ws 2/13
    § 305 5.1 StPO bezieht sich nur auf solche Entscheidungen, die in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung stehen, ausschließlich ihrer Vorbereitung dienen und bei der Urteilsfällung selbst der nochmaligen Überprüfung des Gerichts unterliegen, wozu die Bestellung und Entpflichtung eines Verteidigers nicht gehören, weil eine nachträgliche Berichtigung einer möglicherweise fehlerhaften Entscheidung hinsichtlich der Beiordnung bei Urteilsfällung nichts mehr bewirken und eine Überprüfung erst in der Revisionsinstanz die Verteidigungsmöglichkeiten in unzulässiger Weise beschränken würde (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 03.12.2008, 4 Ws 119/08, [...]).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2010 - 4 Ws 163/10

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, Beiordnungsverfahren, Entpflichtung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.01.2013 - Ws 2/13
    Dies gilt aber nicht, wenn das Gericht - wie hier - bei der Pflichtverteidigerbeiordnung das Anhörungsrecht sowie das sich aus § 142 Abs. S. 2 StPO grundsätzliche Bestimmungsrecht des Angeschuldigten, das Ausfluss des Rechts auf ein faires Verfahren ist, nicht beachtet hat (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.04.2010, 4 Ws 163/10).
  • KG, 30.07.2008 - 1 Ws 168/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Einheit von Ermittlungsverfahren und gerichtlichem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.01.2013 - Ws 2/13
    Zwar hat das Landgericht den bisherigen Pflichtverteidiger des Angeschuldigten, Rechtsanwalt Jan Robert Funck, unter Berücksichtigung des Interesses des Angeschuldigten, vom Verteidiger seiner Wahl vertreten zu werden einerseits und dem Interesse an einem ordnungsgemäßen Verfahrensablauf unter besonderer Berücksichtigung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen andererseits zu Recht entpflichtet, weil dieser bezüglich der überwiegenden Mehrheit der vorgesehenen Hauptverhandlungstermine verhindert gewesen wäre (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 17.05.2011, 2 Ws 97-88/11, [...]; Thüringer OLG, Beschluss v. 09.05.2008, 1 WS 168/08); Meyer-Goßner, StPO, 55, Auflage, § 143, Rn. 3).
  • OLG Hamm, 19.12.2001 - 2 BL 221/01

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, wichtiger Grund, Fortdauer der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.01.2013 - Ws 2/13
    Zwar sind durch Verhinderung des Verteidigers bedingte Verfahrensverzögerungen wegen des Anspruchs des Angeschuldigten auf beschleunigte Aburteilung nicht unbegrenzt hinnehmbar (OLG Hamm NStZ-RR 2002, 124).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.1994 - 2 Ws 1/94
    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.01.2013 - Ws 2/13
    Die Fürsorgepflicht des Gerichts gebietet es jedoch auch, dem Wunsch eines Angeschuldigten auf Beiordnung eines Verteidigers seines Vertrauens innerhalb eines begrenzten Zeitraums nach Möglichkeit Rechnung zu tragen; und zwar insbesondere dann, wenn sich das Verfahren - wie hier - nur gegen den Angeschuldigten richtet und auf die Interessen anderer Angeschuldigter keine Rücksicht genommen werden muss (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1994, 608 [OLG Düsseldorf 18.01.1994 - 2 Ws 1/94] ; Senat: HEs 2/08).
  • OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13

    Die Anordnung der Untersuchungshaft bei einem Jugendlichen

    Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: Ws 5/13 (2 Ws 2/13 GenStA) 41 Qs 409/12 (422 Js 48220/12 StA Bremen).
  • OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21

    Absehen von Vorwegvollstreckung geringerer Verurteilungen gegenüber lebenslanger

    Zwar ist die Strafvollstreckungskammer beim Zusammentreffen von Freiheitsstrafen und Strafresten grundsätzlich an die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde über die Reihenfolge der Vollstreckung gebunden, denn dem Verurteilten steht gegen die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde der Rechtsweg gemäß § 23 EGGVG zum Oberlandesgericht offen (Senat, Beschluss vom 18. Januar 2013, Az.: 2 Ws 2/13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 13. November 1992 - 2 Ws 523 - 525/92 -, juris).
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