Rechtsprechung
   BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11   

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https://dejure.org/2013,4158
BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11 (https://dejure.org/2013,4158)
BVerfG, Entscheidung vom 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11 (https://dejure.org/2013,4158)
BVerfG, Entscheidung vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11 (https://dejure.org/2013,4158)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; ... Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 97 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 35a StPO; § 160b StPO; § 202a StPO; § 212 StPO; § 243 Abs. 4 StPO; § 257b StPO, § 257c StPO; § 273 StPO; § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Verständigungsgesetz; "Deal"); Grundsätze für das Strafverfahren (Rechtsstaatsprinzip; Schuldgrundsatz; materielle Wahrheit; funktionstüchtige Strafrechtspflege; Beschleunigungsgrundsatz; faires Verfahren; Aussagefreiheit; ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Verständigungsgesetz

  • openjur.de

    § 257c StPO; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG
    Gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess ist verfassungsgemäß - informelle Absprachen sind unzulässig

  • Bundesverfassungsgericht

    Gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess ist verfassungsgemäß - informelle Absprachen sind unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 243 Abs 4 StPO, § 244 Abs 2 StPO
    Zur Zulässigkeit von Verständigungen im Strafverfahren - "Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren" (juris: StVVerstG) verfassungsgemäß - zwar Vollzugsdefizit, aber kein strukturelles Regelungsdefizit - angegriffene Entscheidungen verletzen Schuldgrundsatz ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Stellens der Handhabung der Wahrheitserforschung, der rechtlichen Subsumtion und die Grundsätze der Strafzumessung zur freien Disposition der Verfahrensbeteiligten und des Gerichts; Vereinbarkeit von strafprozessualen Verständigungen zwischen Gericht ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Stellens der Handhabung der Wahrheitserforschung, der rechtlichen Subsumtion und die Grundsätze der Strafzumessung zur freien Disposition der Verfahrensbeteiligten und des Gerichts; Vereinbarkeit von strafprozessualen Verständigungen zwischen Gericht ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Stellens der Handhabung der Wahrheitserforschung, der rechtlichen Subsumtion und die Grundsätze der Strafzumessung zur freien Disposition der Verfahrensbeteiligten und des Gerichts; Vereinbarkeit von strafprozessualen Verständigungen zwischen Gericht ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG

  • Betriebs-Berater

    Verständigungsgesetz (noch) verfassungskonform

  • Anwaltsblatt

    Art 1 GG, § 257 StPO
    "Deal": Das Recht bestimmt die Praxis -und nicht umgekehrt

  • Anwaltsblatt

    Art 1 GG, § 257 StPO
    "Deal": Das Recht bestimmt die Praxis - und nicht umgekehrt

  • rewis.io

    Zur Zulässigkeit von Verständigungen im Strafverfahren - "Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren" (juris: StVVerstG) verfassungsgemäß - zwar Vollzugsdefizit, aber kein strukturelles Regelungsdefizit - angegriffene Entscheidungen verletzen Schuldgrundsatz ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess ist verfassungsgemäß - informelle Absprachen sind unzulässig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafprozess: Vorgespräche mit allen Beteiligten sind jederzeit ausserhalb des Hauptverfahrens möglich

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Der Deal bleibt

  • faz.net (Pressebericht, 19.03.2013)

    Absprachen im Strafprozess sind zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absprachen im Strafprozess: Ja, aber...

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Die gesetzlichen Regelungen zur Verständigung im Strafprozess & informelle Absprachen

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Verständigung im Strafprozess verfassungsgemäß - Informelle Absprachen abseits von § 257c StPO sind verfassungswidrig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess ist verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess ist verfassungsgemäß - informelle Absprachen sind unzulässig

  • spiegel.de (Pressebericht, 19.03.2013)

    Deal im Strafprozess: "Es war alles so falsch" // Interview mit dem Beschwerdeführer Jens Rohde

  • spiegel.de (Pressebericht, 19.03.2013)

    Verfassungsgericht zu Deals im Strafprozess: Blamage für die Justiz

  • taz.de (Pressebericht, 19.03.2013)

    Deals mit Angeklagten sind okay

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess verfassungsgemäß

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Aufgabe des Strafprozesses - Stellung des Beschuldigten

  • welt.de (Pressebericht, 19.03.2013)

    Wenn Richter im Verfahren die Wahrheit aushandeln

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Deal im Strafprozess

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BVerfG billigt den Deal im Strafprozess

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren - welche Auswirkungen hat der Deal im Strafverfahren auf ein späteres Disziplinarverfahren?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Absprachen im Strafprozess

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Was sind die Voraussetzungen eines strafrechtlichen Deals? Folgen der Verständigung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG zur gesetzlichen Regelung: Verständigung im Strafprozess ist verfassungsgemäß - Informelle Absprachen sind unzulässig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mündliche Verhandlung in Sachen "Absprachen im Strafprozess" (mit Verhandlungsgliederung)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 19.02.2013)

    Urteilsverkündung in Sachen "Absprachen im Strafprozess"

  • internet-law.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Der "Deal” im Strafrecht vor dem BVerfG

  • beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.11.2012)

    Jetzt geht's ums Ganze: BVerfG verhandelt über "Absprachen im Strafprozess"

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.10.2012)

    Strafprozesse: Der Deal

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.11.2012)

    Soll der Staat mit Angeklagten Deals schließen?

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.11.2012)

    BVerfG verhandelt über Deals im Strafprozess: Juristen zwischen Recht und Realität

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.11.2012)

    Prozessabsprachen in der Kritik: Verfassungsrichter rügen Deals

  • Telepolis (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.03.2013)

    Irgendwie legal und irgendwie doch nicht

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.01.2015)

    Ware Gerechtigkeit

  • koehler-klett.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verständigung in Strafverfahren

Besprechungen u.ä. (23)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Der Deal bekommt Bewährung

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Vom (noch) verfassungsgemäßen Gesetz über den defizitären Vollzug zum verfassungswidrigen Zustand

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    § 257c Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 244 Abs. 2 StPO?! (RiAG Dr. Lorenz Leitmeier; HRRS 2013, 362)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zwischen Effektivität und Legitimität: Zum Handlungsspielraum des Gesetzgebers nach der "Deal"-Entscheidung des BVerfG

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Strafbarkeit beim Dealen mit dem Recht? Über Lausbuben- und Staatsstreiche (VRiBGH Thomas Fischer; HRRS 2014, 234)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Deals im Strafprozess: Das Verfassungsgericht als Kesselflicker

  • faz.net (Pressekommentar, 19.03.2013)

    Auf dem Basar

  • zeit.de (Pressekommentar, 19.03.2013)

    Absprachen vor Gericht: Karlsruhe weist richterliche Dealer in die Schranken

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Absprachen im Strafprozess

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verständigungs-Fall

    § 257c StPO
    Verfassungsmäßigkeit des Verständigungsgesetzes, Belehrungspflicht, "Sanktionsschere"

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2, Art. 20 Abs. 3, Art. 93 GG; § 257 c StPO
    Deren verfassungswidrige Anwendung

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 19.03.2013)

    Der alte Strafprozess ist tot

  • grehsin.de (Entscheidungsanmerkung)

    Die Verständigung im Strafprozess

  • taz.de (Pressekommentar, 19.03.2013)

    Karlsruhe zeigt sich fantasielos

  • fr-online.de (Pressekommentar, 19.03.2013)

    Es lebe der Deal!

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetz zu Deals im Strafprozess noch verfassungsgemäß - BVerfG nimmt Staatsanwälte, Gerichte und Gesetzgeber in die Pflicht

  • kanzlei-hoenig.de (Entscheidungsanmerkung)

    Ein richterlicher Kommentar aus schwäbischen Provinz

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verständigungen im Strafverfahren

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Verständigung im Strafverfahren (Prof. Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg; ZIS 2013, 212-219)

  • koehler-klett.de (Entscheidungsbesprechung)

    Absprachen im Strafverfahren

  • De-legibus-Blog (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Er will doch nur "kungeln”

  • verfassungsblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Deals im Strafprozess: Etikettenschwindel im Namen der Effizienz

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.03.2013)

    Deal im Strafprozess: Justitia im Notwehr-Exzess

Sonstiges (2)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • lto.de (Sitzungsbericht, 07.11.2012)

    Deals im Strafprozess vor dem BVerfG: Richter und Sachverständige zweifeln an Legalität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 133, 168
  • NJW 2013, 1058
  • NStZ 2013, 295
  • NJ 2013, 393
  • StV 2013, 353
  • AnwBl 2013, 381
  • AnwBl Online 2013, 142
  • DÖV 2013, 394
  • JR 2013, 315
  • StRR 2013, 122
 
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Wird zitiert von ... (559)Neu Zitiert selbst (130)

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
    Das Rechtsstaatsprinzip umfasst als eine der Leitideen des Grundgesetzes auch die Forderung nach materieller Gerechtigkeit (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 7, 194 ; 45, 187 ; 74, 129 ; 122, 248 ) und schließt den Grundsatz der Rechtsgleichheit als eines der grundlegenden Gerechtigkeitspostulate ein (vgl. BVerfGE 84, 90 ).

    Zentrales Anliegen des Strafprozesses ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts, ohne den sich das materielle Schuldprinzip nicht verwirklichen lässt (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 118, 212 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    a) Der Staat ist von Verfassungs wegen gehalten, eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden kann (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Das erfordert, dass Straftäter im Rahmen der geltenden Gesetze verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten, also schuldangemessenen Bestrafung zugeführt werden (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; 122, 248 ; 129, 208 ).

    aa) Als ein unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet das Recht auf ein faires Verfahren dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ).

    Dies bedeutet allerdings nicht, dass im Strafverfahren - unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" (vgl. BVerfGE 110, 226 ) - in der Rollenverteilung begründete verfahrensspezifische Unterschiede in den Handlungsmöglichkeiten von Staatsanwaltschaft und Verteidigung in jeder Beziehung ausgeglichen werden müssten (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 63, 380 ; 122, 248 ); vielmehr sind angesichts der besonderen, zur Objektivität verpflichtenden Stellung der Staatsanwaltschaft Differenzierungen möglich.

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Gerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 122, 248 ).

    Im Rahmen dieser Gesamtschau sind auch die Erfordernisse einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 47, 239 ; 80, 367 ; 122, 248 ).

    Verfahrensgestaltungen, die den Erfordernissen einer wirksamen Strafrechtspflege dienen, verletzen daher nicht schon dann den grundrechtlichen Anspruch auf ein faires Strafverfahren, wenn verfahrensrechtliche Positionen des Angeklagten oder Beschuldigten dabei eine Zurücksetzung zugunsten einer wirksameren Strafrechtspflege erfahren (BVerfGE 122, 248 ).

    Das Beschleunigungsgebot ist bei der Konkretisierung des Rechts auf ein faires Verfahren ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 41, 246 ; 63, 45 ; 122, 248 ), denn unnötige Verfahrensverzögerungen stellen nicht nur die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ; 93, 1 ) und die Zwecke der Kriminalstrafe in Frage, sondern beeinträchtigen, da die Beweisgrundlage durch Zeitablauf verfälscht werden kann, auch die Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Pflicht zur bestmöglichen Erforschung der materiellen Wahrheit (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Wenngleich das Recht auf ein faires Verfahren keine in allen Einzelheiten bestimmten Gebote und Verbote enthält, sondern der Konkretisierung durch den Gesetzgeber je nach den sachlichen Gegebenheiten bedarf, untersagt es jedenfalls eine Ausgestaltung des Strafverfahrens, bei der rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ).

    Unter Umständen wird erst im Zusammenhang mit Sinn und Zweck des Gesetzes oder anderen Auslegungsgesichtspunkten die im Wortlaut ausgedrückte, vom Gesetzgeber verfolgte Regelungskonzeption deutlich, der sich der Richter nicht entgegenstellen darf (vgl. BVerfGE 122, 248 - abw. M.).

    Anderenfalls wäre es für den Gesetzgeber angesichts der Schwierigkeit, textlich Eindeutigkeit herzustellen, nahezu unmöglich, sein Regelungsanliegen gegenüber der Rechtsprechung über einen längeren Zeitraum durchzusetzen (vgl. BVerfGE 122, 248 - abw. M.).

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
    Der Schuldgrundsatz hat Verfassungsrang; er ist in der Garantie der Würde und Eigenverantwortlichkeit des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG) sowie im Rechtsstaatsprinzip verankert (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 86, 288 ; 95, 96 ; 120, 224 ; 130, 1 ).

    Auf dem Gebiet der Strafrechtspflege bestimmt Art. 1 Abs. 1 GG die Auffassung vom Wesen der Strafe und das Verhältnis von Schuld und Sühne (vgl. BVerfGE 95, 96 ) sowie den Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 80, 367 ; 90, 145 ; 123, 267 ).

    Mit der Strafe wird dem Täter ein sozialethisches Fehlverhalten vorgeworfen (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 95, 96 ; 110, 1 ).

    Eine solche strafrechtliche Reaktion wäre ohne Feststellung der individuellen Vorwerfbarkeit mit der Garantie der Menschenwürde und dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 95, 96 ).

    Es sichert den Gebrauch der Freiheitsrechte, indem es Rechtssicherheit gewährt, die Staatsgewalt an das Gesetz bindet und Vertrauen schützt (BVerfGE 95, 96 ).

    Für den Bereich des Strafrechts werden diese rechtsstaatlichen Anliegen auch im Schuldgrundsatz aufgenommen (BVerfGE 95, 96 ).

    Der Strafprozess hat das aus der Würde des Menschen als eigenverantwortlich handelnder Person und dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Prinzip, dass keine Strafe ohne Schuld verhängt werden darf (vgl. BVerfGE 80, 244 ; 95, 96 ), zu sichern und entsprechende verfahrensrechtliche Vorkehrungen bereitzustellen.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
    Auf dem Gebiet der Strafrechtspflege bestimmt Art. 1 Abs. 1 GG die Auffassung vom Wesen der Strafe und das Verhältnis von Schuld und Sühne (vgl. BVerfGE 95, 96 ) sowie den Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 80, 367 ; 90, 145 ; 123, 267 ).

    Zentrales Anliegen des Strafprozesses ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts, ohne den sich das materielle Schuldprinzip nicht verwirklichen lässt (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 118, 212 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Gerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 122, 248 ).

    Das Beschleunigungsgebot ist bei der Konkretisierung des Rechts auf ein faires Verfahren ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 41, 246 ; 63, 45 ; 122, 248 ), denn unnötige Verfahrensverzögerungen stellen nicht nur die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ; 93, 1 ) und die Zwecke der Kriminalstrafe in Frage, sondern beeinträchtigen, da die Beweisgrundlage durch Zeitablauf verfälscht werden kann, auch die Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Pflicht zur bestmöglichen Erforschung der materiellen Wahrheit (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Dies ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 74, 358 ; vgl. auch BVerfGE 7, 89 ; 57, 250 ; 65, 283 ).

    Wenngleich das Recht auf ein faires Verfahren keine in allen Einzelheiten bestimmten Gebote und Verbote enthält, sondern der Konkretisierung durch den Gesetzgeber je nach den sachlichen Gegebenheiten bedarf, untersagt es jedenfalls eine Ausgestaltung des Strafverfahrens, bei der rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ).

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Der Erfassung des objektiven Willens des Gesetzgebers dienen die anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung aus dem Wortlaut der Norm, der Systematik, ihrem Sinn und Zweck sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (st. Rspr., vgl. nur BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - Rn. 66, BVerfGE 133, 168) .
  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Wird daraus der Wille des Gesetzgebers klar erkennbar, ist dieser zu achten (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 - Rn. 74 f.; 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - Rn. 66, BVerfGE 133, 168; BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 28, BAGE 155, 202) .
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Als ein unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens und daran anknüpfender Verfahren gewährleistet das Recht auf ein faires Verfahren dem Betroffenen, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der im vorstehenden Sinn rechtsstaatlich begrenzten Rechtsausübung staatlicher Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ; 133, 168 ).

    Im Rechtsstaat darf der Betroffene nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein; ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 46, 202 ; 63, 45 ; 63, 380 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 133, 168 ).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau auf das Verfahrensrecht sind auch die Erfordernisse einer funktionstüchtigen Rechtspflege in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 47, 239 ; 80, 367 ; 122, 248 ; 133, 168 ).

    Verfahrensgestaltungen, die den Erfordernissen einer wirksamen Rechtspflege dienen, verletzen daher nicht schon dann den Anspruch auf ein faires Verfahren, wenn verfahrensrechtliche Positionen des Betroffenen dabei eine Zurücksetzung zugunsten einer wirksamen Rechtspflege erfahren (vgl. BVerfGE 122, 248 ; 133, 168 ).

    Das Beschleunigungsgebot ist bei der Konkretisierung des Rechts auf ein faires Verfahren ebenfalls zu berücksichtigen, denn unnötige Verfahrensverzögerungen stellen auch die mit der Ahndung verfolgten Zwecke infrage (vgl. im Zusammenhang mit der Kriminalstrafe BVerfGE 122, 248 ; 133, 168 ).

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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1322
BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12 (https://dejure.org/2013,1322)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2013 - 1 StR 602/12 (https://dejure.org/2013,1322)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - 1 StR 602/12 (https://dejure.org/2013,1322)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfahrensrüge (notwendige Angaben bei behaupteter Verletzung der gerichtlichen Amtsaufklärungspflicht); Glaubwürdigkeit von Zeugen (richterliche Beurteilung; Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revisionsverfahren: Erforderlicher Vortrag bei Aufklärungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Einwilligung des Betroffenen als Voraussetzung für eine gesetzlich nicht geregelte Untersuchung von Zeugen auf ihre Glaubwürdigkeit; Verstoß gegen die Amtsaufklärungspflicht aufgrund fehlender Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens über einen ...

  • rewis.io

    Revisionsverfahren: Erforderlicher Vortrag bei Aufklärungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Begründung der Verfahrensrüge - offenbar für manche Verteidiger doch (zu) schwer? Selbst Klassiker.

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Glaubwürdigkeitsgutachten beim BGH - einmal hopp, einmal topp

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Glaubwürdigkeitsgutachten nicht immer notwendig - Revision schwierig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Revisionsverfahren: Erforderlicher Vortrag bei Aufklärungsrüge

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Begründung der Verfahrensrüge - offenbar für manche Verteidiger doch (zu) schwer? Selbst Klassiker.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 672
  • StV 2013, 552
  • StRR 2013, 122
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.10.2004 - 1 StR 284/04

    Ermessen des Tatrichters über die Beauftragung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift - entgegen der Erwiderung der Revision vom 27. Dezember 2012 - zutreffend aufgezeigt hat, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die gesetzlich nicht geregelte Untersuchung von Zeugen auf ihre Glaubwürdigkeit einer Einwilligung der Betroffenen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - 4 StR 201/89, BGHSt 36, 217, 219; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 81c Rn. 9 mwN).

    Das Vorliegen einer entsprechenden Zustimmung der zu begutachtenden Person muss von der Revision dargetan werden (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04).

  • BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Erkennen durch das Opfer; Vorsatz);

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Solche Umstände können gegeben sein, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erinnerungsfähigkeit einer Beweisperson aus besonderen, psychodiagnostisch erfassbaren Gründen eingeschränkt ist oder dass besondere psychische Dispositionen oder Belastungen - die auch im verfahrensgegenständlichen Geschehen selbst ihre Ursache haben können - die Zuverlässigkeit der Aussage in Frage stellen könnten, und dass für die Feststellung solcher Faktoren und ihrer möglichen Einflüsse auf den Aussageinhalt eine besondere, wissenschaftlich fundierte Sachkunde erforderlich ist, über welche der Tatrichter im konkreten Fall nicht verfügt (BGH, Urteil vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241 mwN).

    Erst recht bestanden keine Besonderheiten im genannten Sinn darin, dass Gegenstand der Aussage Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Zeugin waren und dass diese zur Zeit der geschilderten Vorfälle in kindlichem bzw. jugendlichem Alter war (vgl. BGH, aaO, NStZ-RR 2006, 241).

  • BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89

    Verwertbarkeit von Angaben Angehöriger gegenüber einem gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift - entgegen der Erwiderung der Revision vom 27. Dezember 2012 - zutreffend aufgezeigt hat, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die gesetzlich nicht geregelte Untersuchung von Zeugen auf ihre Glaubwürdigkeit einer Einwilligung der Betroffenen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - 4 StR 201/89, BGHSt 36, 217, 219; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 81c Rn. 9 mwN).
  • BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93

    Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93, StV 1994, 173; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243).
  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Danach müssen die notwendigen Angaben zum Verfahrensgeschehen so umfassend sein, dass dem Revisionsgericht im Sinne einer vorweggenommenen Schlüssigkeitsprüfung ohne Rückgriff auf die Akten die Beurteilung ermöglicht wird, festzustellen, ob der behauptete Verfahrensverstoß vorliegt (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, NJW 1998, 2229; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 344 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 139/03

    Aufklärungspflicht (Zeugenvernehmung; Aufdrängen); Darlegungsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Um dem zu entsprechen, muss bei einer auf die Verletzung von § 244 Abs. 2 StPO gestützten Rüge regelmäßig angegeben werden, welche Umstände das Tatgericht zu weiterer Aufklärung hätten drängen müssen (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03, NStZ 2004, 690, 691; Kuckein in KK-StPO, 6. Aufl., § 344 Rn. 52 mwN).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift - entgegen der Erwiderung der Revision vom 27. Dezember 2012 - zutreffend aufgezeigt hat, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die gesetzlich nicht geregelte Untersuchung von Zeugen auf ihre Glaubwürdigkeit einer Einwilligung der Betroffenen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - 4 StR 201/89, BGHSt 36, 217, 219; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 81c Rn. 9 mwN).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05

    Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93, StV 1994, 173; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243).
  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 155/09

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung; Hilfsbeweisantrag auf Einholung

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter - wie auch hier - zugleich Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen verfügen (BGH, Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09, NStZ 2010, 51, 52).
  • AG Minden, 26.07.2019 - 15 OWi 504/18

    Rohmessdaten, Überprüfbarkeit, Plausibilitätsprüfung, VerfG Saarland

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (BGH, Beschluss vom 08. Januar 2013 -1 StR 602/12).
  • BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (hier: auf Einholung der

    Zwar bedarf es hierfür - was die Revision auch nicht verkennt - grundsätzlich des Vortrags der Einwilligung der zu begutachtenden Person in die beantragte Untersuchung (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12 mwN).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei

    aa) Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen die den behaupteten Verfahrensmangel begründenden Tatsachen so genau und vollständig mitgeteilt werden, dass das Revisionsgericht im Sinne einer vorweggenommenen Schlüssigkeitsprüfung ohne Rückgriff auf die Akten prüfen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; vom 11. März 2014 - 1 StR 711/13, NStZ 2014, 532 f. jeweils mwN).
  • BGH, 12.01.2024 - 1 StR 411/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Antrag auf Auswertung der Standortdaten

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12 und vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04) einen Sachvortrag zur Einwilligung der zu begutachtenden Person in die Untersuchung für erforderlich gehalten hat, hält er hieran jedenfalls für die Fälle, in denen das Tatgericht den Antrag auf Begutachtung wegen eigener Sachkunde abgelehnt hat, aus den Gründen der Beschlüsse des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. August 2014 (3 StR 208/14 Rn. 4) und des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Februar 2021 (4 StR 517/20 Rn. 6) nicht fest.
  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16

    Ablehnung von Beweisanträgen (gebotene Hinzuziehung eines psychologischen

    Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter - wie vorliegend - Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen verfügen (BGH, Urteile vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09 Rn. 7, NStZ 2010, 51, 52 und vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241 mwN; Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672).

    Die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen ist lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (BGH, st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243 und vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93, StV 1994, 173).

  • OLG München, 19.12.2014 - 5 OLG 15 Ss 606/14

    Sexueller Gefangenenmissbrauch, Liebesverhältnis

    In derartigen Fällen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtsgerichtshofes (vgl. BGH, NStZ 2013, 672) nämlich das Vorliegen der erforderlichen Zustimmung der zu begutachtenden Person zur Begutachtung darzutun.
  • BGH, 21.10.2014 - 1 StR 78/14

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen die den behaupteten Verfahrensmangel begründenden Tatsachen so genau und vollständig mitgeteilt werden, dass das Revisionsgericht im Sinne einer vorweggenommenen Schlüssigkeitsprüfung ohne Rückgriff auf die Akten beurteilen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; vom 11. März 2014 - 1 StR 711/13, NStZ 2014, 532 f. jeweils mwN).
  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    b) Es kann dahinstehen, ob - wie der Generalbundesanwalt meint - die Rüge, das Landgericht habe bei der Ablehnung eines Antrages auf Einholung eines Gutachtens zur Aussagetüchtigkeit der Zeugin M. und zur Glaubhaftigkeit ihrer Angaben gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 2 StPO verstoßen, schon deshalb unzulässig ist, weil zu einer Einwilligung der Zeugin in eine Exploration nichts vorgetragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04).
  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 208/14

    Ablehnung des Antrags auf aussagepsychologische Begutachtung eines

    Der Generalbundesanwalt vertritt in seiner Antragsschrift vom 28. Mai 2014 unter Bezugnahme auf den Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2013 (1 StR 602/13, NStZ 2013, 672; s. etwa auch BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11, StV 2013, 73, 74) die Auffassung, die Rüge des Angeklagten, das Landgericht habe seinen Antrag auf aussagepsychologische Begutachtung einer ihn belastenden Zeugin rechtsfehlerhaft wegen eigener Sachkunde abgelehnt, sei bereits unzulässig, weil dem Rügevorbringen nicht entnommen werden könne, ob die Zeugin die Zustimmung zu ihrer Untersuchung (§ 81c Abs. 1 StPO) erklärt habe.
  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 531/16

    Besorgnis der Befangenheit (revisionsrechtlicher Prüfungsumfang; Bindung an

    Es kann dahinstehen, ob die Rüge, die Strafkammer habe bei der Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens hinsichtlich zweier Zeugen gegen Verfahrensrecht verstoßen, deshalb nicht zulässig erhoben ist, weil dem Vorbringen nicht entnommen werden kann, dass die Zeugen mit ihrer Untersuchung einverstanden gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04; dagegen BGH, Urteil vom 21. August 2014 - 3 StR 208/14, NStZ 2015, 299 mwN).
  • BGH, 15.12.2015 - 1 StR 236/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität)

  • OLG Koblenz, 20.07.2023 - 4 ORs 4 Ss 16/23

    Straßenverkehrsgefährdung, grob verkehrswidrig, rücksichtslos, Urteilsgründe

  • AG Minden, 26.07.2019 - 15 OWi 502 Js 2879/18
  • KG, 12.06.2013 - 3 Ws (B) 202/13

    Entbindung, Hauptverhandlung, Vertretungsvollmacht, Unterzeichnung, Verteidiger

  • OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an ordnungsgemäße

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2015 - 3 (5) Ss 724/14

    Asperger-Syndrom - Ablehnung der Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens

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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2013 - 1 StR 560/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2008
BGH, 10.01.2013 - 1 StR 560/12 (https://dejure.org/2013,2008)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2013 - 1 StR 560/12 (https://dejure.org/2013,2008)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - 1 StR 560/12 (https://dejure.org/2013,2008)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 163a Abs. 4 StPO; § 136 Abs. 1 StPO; § 147 StPO; § 244 Abs. 3 StPO
    Recht zur Verteidigerkonsultation (keine qualifizierte Hinweispflicht hinsichtlich der Nichterreichbarkeit einer Rechtsanwältin und des Verbots der Mehrfachverteidigung; Verwertungsverbot); Ablehnung eines Beweisantrags

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Polizeiliche Beschuldigtenvernehmung: Aussageverwertung nach Rechtsbelehrung und Wunsch der Anwesenheit eines Strafverteidigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 299
  • StRR 2013, 122
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 560/12
    Die Angeklagte war über dieses Recht am Beginn beider Vernehmungen belehrt worden; ihren zunächst geäußerten Wunsch auf Verteidigerkonsultation vor der Vernehmung hatten die Beamten respektiert (vgl. demgegenüber BGH, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 126/92, BGHSt 38, 372, 374).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 560/12
    Unbeschadet der Frage, ob nach den Umständen des Einzelfalls eine darüber hinausgehende Hilfestellung bei der Verteidigersuche überhaupt noch erforderlich gewesen wäre (zu einem solchen Fall vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 19; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 588/01, BGHSt 47, 233, 234), hatten sich die Beamten jedenfalls aktiv und ernstlich um die Kontaktaufnahme zu der von der Angeklagten gewählten Verteidigerin bemüht.
  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 560/12
    Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagte nach der zu Beginn der zweiten Vernehmung erfolgten erneuten Belehrung keine frei verantwortliche Entscheidung über die Ausübung ihres Schweigerechts hätte treffen können (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Mai 1996 - 1 StR 154/96, BGHSt 42, 170), sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01

    Hinweis auf anwaltlichen Notdienst

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 560/12
    Unbeschadet der Frage, ob nach den Umständen des Einzelfalls eine darüber hinausgehende Hilfestellung bei der Verteidigersuche überhaupt noch erforderlich gewesen wäre (zu einem solchen Fall vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 19; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 588/01, BGHSt 47, 233, 234), hatten sich die Beamten jedenfalls aktiv und ernstlich um die Kontaktaufnahme zu der von der Angeklagten gewählten Verteidigerin bemüht.
  • BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12

    Selbstbelastungsfreiheit; Recht zur Konsultation eines Verteidigers (Fortführung

    Etwas anderes könnte allenfalls gelten, wenn der Angeklagte erneut über seine Rechte belehrt worden wäre (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 560/12, NStZ 2013, 299, 300).
  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Belehrung; fehlgeschlagener Kontaktversuch;

    Bringt der Beschuldigte zum Ausdruck, sich mit einem Verteidiger besprechen zu wollen, kann die Vernehmung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne vorangegangene Konsultation nur fortgesetzt werden, wenn sich der Beschuldigte nach erneutem Hinweis auf sein Recht auf Zuziehung eines Verteidigers mit der Fortsetzung der Vernehmung einverstanden erklärt (BGH, Urteile vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 19; vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301, 307; Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 560/12, NStZ 2013, 299; darüber hinaus auch ganz hM in der Literatur, vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 136 Rn. 10a; KK/Diemer, StPO, 8. Aufl., § 136 Rn. 14; Geppert, Festschrift Otto, 2007, S. 913, 922).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12 (StrVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45138
OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12 (StrVollz) (https://dejure.org/2012,45138)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.11.2012 - 1 Ws 458/12 (StrVollz) (https://dejure.org/2012,45138)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. November 2012 - 1 Ws 458/12 (StrVollz) (https://dejure.org/2012,45138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Strafvollzug, Besuchsüberstellung, Behinderter, Einzeltransport

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 2 NJVollzG; Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
    Verletzung des Diskriminierungsverbots bei Ablehnung der Überstellung eines auf den Rollstuhl angewiesenen Gefangenen zwecks Besuchszusammenführung wegen eines unverhältnismäßigen Aufwands

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Diskriminierungsverbots bei Ablehnung der Überstellung eines auf den Rollstuhl angewiesenen Gefangenen zwecks Besuchszusammenführung wegen eines unverhältnismäßigen Aufwands

  • rechtsportal.de

    Versagung der Überstellung eines behinderten Gefangenen zwecks Besuchszusammenführung als Verletzung des Diskriminierungsverbots

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Auf den Rollstuhl angewiesen - "keine Notwendigkeit einer Besuchsüberstellung im Einzeltransport

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ablehnung einer Besuchszusammenführung für gehbehinderten Strafgefangenen wegen unverhältnismäßigen Aufwands stellt Diskriminierung dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 360
  • StV 2013, 645
  • StRR 2013, 122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt sowohl aus Art. 6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, als auch aus der Verpflichtung des Staates zu einem am Ziel der Resozialisierung orientierten Strafvollzug der Anspruch Gefangener darauf, dass Kontakt zu ihren Angehörigen in angemessenem Umfang ermöglicht wird (vgl.BVerfGE 42, 95, 101; 89, 315, 322; 116, 69, 85).

    Zwar liegt es in der Natur des Freiheitsentzugs, dass Besuchskontakte zwischen Gefangenen und Angehörigen nur mit Einschränkungen möglich sind, und der Gefangene kann nicht verlangen, dass unbegrenzt personelle und sonstige Mittel aufgewendet werden, um Beschränkungen seiner grundrechtlichen Freiheiten zu vermeiden (vgl. BVerfGE 42, 95, 100 f.; BVerfGK 13, 487).

    Drohen aufgrund unzureichender Ausstattung von Haftanstalten Beeinträchtigungen, die normalerweise von Rechts wegen nicht hinnehmbar sind, so sind den Anstalten besondere Anstrengungen zum Ausgleich des Mangels und zur zügigen Abhilfe abzuverlangen; das Niveau der "zumutbaren Anstrengungen" (vgl. BVerfGE 42, 95, 102) bemisst sich insoweit nach der staatlichen Verantwortung für die Ausstattung des Vollzuges mit den für die rechtmäßige Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mitteln.

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    Eine Behinderung i.S.v. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht (vgl. BVerfGE 96, 288, 301).

    Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verstärkt den Schutz des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG für bestimmte Personengruppen und gibt der staatlichen Gewalt insoweit engere Grenzen vor, als die Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für eine - benachteiligende - Ungleichbehandlung dienen darf (vgl. BVerfGE 96, 288, 302).

  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    Zwar liegt es in der Natur des Freiheitsentzugs, dass Besuchskontakte zwischen Gefangenen und Angehörigen nur mit Einschränkungen möglich sind, und der Gefangene kann nicht verlangen, dass unbegrenzt personelle und sonstige Mittel aufgewendet werden, um Beschränkungen seiner grundrechtlichen Freiheiten zu vermeiden (vgl. BVerfGE 42, 95, 100 f.; BVerfGK 13, 487).

    Andererseits ist der Staat verpflichtet, die Vollzugsanstalten sachlich und personell in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276, 284; 45, 187, 240; BVerfGK 13, 487 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07

    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    Unter anderem kann es geboten sein, räumlich und personell bedingte Engpässe hinsichtlich der Ermöglichung von Besuchen durch den Einsatz von Überstunden auszugleichen (vgl. BVerfG NJW 1995, 1478) und alle Möglichkeiten der Problementschärfung durch Verlegung von Gefangenen - soweit sich diese als das grundrechtsschonendere Mittel darstellt - auszuschöpfen (vgl. BVerfG NStZ 1993, 404; EuGRZ 2008, 83).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    Andererseits ist der Staat verpflichtet, die Vollzugsanstalten sachlich und personell in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276, 284; 45, 187, 240; BVerfGK 13, 487 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    Andererseits ist der Staat verpflichtet, die Vollzugsanstalten sachlich und personell in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276, 284; 45, 187, 240; BVerfGK 13, 487 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93

    Effektivität des Rechtsschutzes im Strafvollzug durch eine Eilentscheidung -

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    Unter anderem kann es geboten sein, räumlich und personell bedingte Engpässe hinsichtlich der Ermöglichung von Besuchen durch den Einsatz von Überstunden auszugleichen (vgl. BVerfG NJW 1995, 1478) und alle Möglichkeiten der Problementschärfung durch Verlegung von Gefangenen - soweit sich diese als das grundrechtsschonendere Mittel darstellt - auszuschöpfen (vgl. BVerfG NStZ 1993, 404; EuGRZ 2008, 83).
  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt sowohl aus Art. 6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, als auch aus der Verpflichtung des Staates zu einem am Ziel der Resozialisierung orientierten Strafvollzug der Anspruch Gefangener darauf, dass Kontakt zu ihren Angehörigen in angemessenem Umfang ermöglicht wird (vgl.BVerfGE 42, 95, 101; 89, 315, 322; 116, 69, 85).
  • BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft:

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    Unter anderem kann es geboten sein, räumlich und personell bedingte Engpässe hinsichtlich der Ermöglichung von Besuchen durch den Einsatz von Überstunden auszugleichen (vgl. BVerfG NJW 1995, 1478) und alle Möglichkeiten der Problementschärfung durch Verlegung von Gefangenen - soweit sich diese als das grundrechtsschonendere Mittel darstellt - auszuschöpfen (vgl. BVerfG NStZ 1993, 404; EuGRZ 2008, 83).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt sowohl aus Art. 6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, als auch aus der Verpflichtung des Staates zu einem am Ziel der Resozialisierung orientierten Strafvollzug der Anspruch Gefangener darauf, dass Kontakt zu ihren Angehörigen in angemessenem Umfang ermöglicht wird (vgl.BVerfGE 42, 95, 101; 89, 315, 322; 116, 69, 85).
  • BVerfG, 10.03.2004 - 2 BvR 577/01

    Benachteiligungsverbot Behinderter (Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für

  • OLG Celle, 17.02.1988 - 3 Ws 46/88
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 2 Ws 118/15

    Behinderung des Sicherungsverwahrten: Ablehnung einer Arbeitstherapie mangels

    Eine Benachteiligung liegt jedenfalls bei Regelungen und Maßnahmen vor, die die Situation des Behinderten wegen seiner Behinderung verschlechtern, indem ihm etwa der tatsächlich mögliche Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen verwehrt wird oder Leistungen, die grundsätzlich jedermann zustehen, verweigert werden (BVerfG, Beschluss vom 08.10.1997, 1 BvR 9/97, Rn 67, 69; BVerfGE 96, 288; OLG Celle, NStZ 2013, 360).

    Die Verweigerung jeglicher arbeitstherapeutischer Maßnahmen mit der Begründung, dass behindertengerechte Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stünden, stellt in dieser pauschalen Form eine Benachteiligung des Untergebrachten dar, da nicht auszuschließen ist, dass derartige arbeitstherapeutische Maßnahmen trotz der körperlichen Einschränkungen des Untergebrachten geeignet sein können, seine Mitwirkungsbereitschaft an den angebotenen psychotherapeutischen Behandlungen, etwa dem bisher verweigerten Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter, zu fördern oder allgemein seine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit i.S. des § 66c Abs. 1 Nr. 1b StGB zu mindern und dem Untergebrachten ohne seine Behinderung eine solche Arbeitstherapie ermöglicht würde (vgl. OLG Celle, NStZ 2013, 360).

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/2012 (57/12), Ss 88/12 (57/12)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6596
OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/2012 (57/12), Ss 88/12 (57/12) (https://dejure.org/2013,6596)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.03.2013 - Ss 88/2012 (57/12), Ss 88/12 (57/12) (https://dejure.org/2013,6596)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. März 2013 - Ss 88/2012 (57/12), Ss 88/12 (57/12) (https://dejure.org/2013,6596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Videoaufnahmen, Bezugnahme, Urteil, Zulässigkeit

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bezugnahme auf ein elektronisches Speichermedium zur Täteridentifizierung

  • IWW
  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 1 S. 3
    Vorliegen einer wirksamen Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO bei Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium als solches

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Bezugnahme auf Videofilm geht nicht - auch in Saarbrücken nicht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen einer wirksamen Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO bei Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium als solches

Papierfundstellen

  • StRR 2013, 122
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 332/11

    Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium (wirksame Bezugnahme; Abbildung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12
    In der Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium als solches liegt keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO (Anschluss an BGHSt 57, 53 ).

    Denn in der Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium als solches liegt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (NStZ 2012, 228 ), der sich der Senat anschließt, keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 S. 3 StPO (vgl. auch OLG Brandenburg, NStZ-RR 2010, 89; OLG Schleswig, SchlHA 1997, 170; a.A. OLG Dresden, NZV 2009, 520; OLG Zweibrücken, VRS 102, 102 f.; KG, VRS 114, 34; OLG Bamberg, NZV 2008, 469).

  • OLG Bamberg, 21.04.2008 - 2 Ss OWi 499/08

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Notwendige tatrichterliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12
    Denn in der Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium als solches liegt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (NStZ 2012, 228 ), der sich der Senat anschließt, keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 S. 3 StPO (vgl. auch OLG Brandenburg, NStZ-RR 2010, 89; OLG Schleswig, SchlHA 1997, 170; a.A. OLG Dresden, NZV 2009, 520; OLG Zweibrücken, VRS 102, 102 f.; KG, VRS 114, 34; OLG Bamberg, NZV 2008, 469).
  • BGH, 01.07.2010 - 1 StR 259/10

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen; abgelehnter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12
    Zur Begründung einer Aufklärungsrüge ist daher erforderlich, dass ausgeführt wird, welche konkrete Tatsache das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, welches genau und bestimmt bezeichnete, geeignete und erreichbare Beweismittel das Gericht zum Beweis für diese Tatsache hätte heranziehen müssen, aufgrund welcher konkreten Umstände sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen und welches - dem Revisionsführer günstige - Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH, a.a.O. sowie Beschlüsse vom 26.8.2003 - 1 StR 298/03, vom 6.4.2005 - 5 StR 22/05 = NStZ-RR 2005, 201 f. sowie vom 1.7.2010 - 1 StR 259/10 = NStZ-RR 2010, 316 f., jeweils zit. nach [...]; Senatsbeschlüsse vom 21.12.2007 - Ss 77/2007 (87/07) und vom 22.4.2010 - Ss 8/2010 (14/10); Meyer-Goßner, StPO , 55. Aufl., § 244 Rn. 81 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 1 Ss 242/01

    Zur Verweisung im Urteil auf während der Hauptverhandlung noch nicht bei den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12
    Denn in der Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium als solches liegt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (NStZ 2012, 228 ), der sich der Senat anschließt, keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 S. 3 StPO (vgl. auch OLG Brandenburg, NStZ-RR 2010, 89; OLG Schleswig, SchlHA 1997, 170; a.A. OLG Dresden, NZV 2009, 520; OLG Zweibrücken, VRS 102, 102 f.; KG, VRS 114, 34; OLG Bamberg, NZV 2008, 469).
  • OLG Dresden, 25.05.2009 - Ss OWi 83/09

    Zulässigkeit der Täteridentifikation durch eine Videoaufzeichnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12
    Denn in der Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium als solches liegt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (NStZ 2012, 228 ), der sich der Senat anschließt, keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 S. 3 StPO (vgl. auch OLG Brandenburg, NStZ-RR 2010, 89; OLG Schleswig, SchlHA 1997, 170; a.A. OLG Dresden, NZV 2009, 520; OLG Zweibrücken, VRS 102, 102 f.; KG, VRS 114, 34; OLG Bamberg, NZV 2008, 469).
  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12
    Die- se Angaben haben mit Bestimmtheit und so genau und vollständig zu geschehen, dass das Revisionsgericht allein auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BGH StV 1998, 635 ).
  • KG, 24.09.2007 - 3 Ws (B) 449/07

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12
    Denn in der Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium als solches liegt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (NStZ 2012, 228 ), der sich der Senat anschließt, keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 S. 3 StPO (vgl. auch OLG Brandenburg, NStZ-RR 2010, 89; OLG Schleswig, SchlHA 1997, 170; a.A. OLG Dresden, NZV 2009, 520; OLG Zweibrücken, VRS 102, 102 f.; KG, VRS 114, 34; OLG Bamberg, NZV 2008, 469).
  • BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05

    Beweiswürdigung (Verletzungsvorsatz und Tötungsvorsatz); Urteilsgründe (Darlegung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12
    Zur Begründung einer Aufklärungsrüge ist daher erforderlich, dass ausgeführt wird, welche konkrete Tatsache das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, welches genau und bestimmt bezeichnete, geeignete und erreichbare Beweismittel das Gericht zum Beweis für diese Tatsache hätte heranziehen müssen, aufgrund welcher konkreten Umstände sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen und welches - dem Revisionsführer günstige - Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH, a.a.O. sowie Beschlüsse vom 26.8.2003 - 1 StR 298/03, vom 6.4.2005 - 5 StR 22/05 = NStZ-RR 2005, 201 f. sowie vom 1.7.2010 - 1 StR 259/10 = NStZ-RR 2010, 316 f., jeweils zit. nach [...]; Senatsbeschlüsse vom 21.12.2007 - Ss 77/2007 (87/07) und vom 22.4.2010 - Ss 8/2010 (14/10); Meyer-Goßner, StPO , 55. Aufl., § 244 Rn. 81 m. w. N.).
  • BGH, 26.08.2003 - 1 StR 298/03

    Verfahrenrüge (Darlegungspflicht; Aufklärungsrüge)

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12
    Zur Begründung einer Aufklärungsrüge ist daher erforderlich, dass ausgeführt wird, welche konkrete Tatsache das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, welches genau und bestimmt bezeichnete, geeignete und erreichbare Beweismittel das Gericht zum Beweis für diese Tatsache hätte heranziehen müssen, aufgrund welcher konkreten Umstände sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen und welches - dem Revisionsführer günstige - Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH, a.a.O. sowie Beschlüsse vom 26.8.2003 - 1 StR 298/03, vom 6.4.2005 - 5 StR 22/05 = NStZ-RR 2005, 201 f. sowie vom 1.7.2010 - 1 StR 259/10 = NStZ-RR 2010, 316 f., jeweils zit. nach [...]; Senatsbeschlüsse vom 21.12.2007 - Ss 77/2007 (87/07) und vom 22.4.2010 - Ss 8/2010 (14/10); Meyer-Goßner, StPO , 55. Aufl., § 244 Rn. 81 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 22.09.2009 - 1 Ss 74/09

    Verstoß gegen Vermummungsverbot

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12
    Denn in der Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium als solches liegt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (NStZ 2012, 228 ), der sich der Senat anschließt, keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 S. 3 StPO (vgl. auch OLG Brandenburg, NStZ-RR 2010, 89; OLG Schleswig, SchlHA 1997, 170; a.A. OLG Dresden, NZV 2009, 520; OLG Zweibrücken, VRS 102, 102 f.; KG, VRS 114, 34; OLG Bamberg, NZV 2008, 469).
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Rechtsprechung
   LG Dresden, 04.02.2013 - 1 Qs 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36126
LG Dresden, 04.02.2013 - 1 Qs 1/13 (https://dejure.org/2013,36126)
LG Dresden, Entscheidung vom 04.02.2013 - 1 Qs 1/13 (https://dejure.org/2013,36126)
LG Dresden, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - 1 Qs 1/13 (https://dejure.org/2013,36126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auswahl eines Pflichtverteidigers durch den Ermittlungsrichter

  • rechtsportal.de

    Auswahl eines Pflichtverteidigers durch den Ermittlungsrichter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2013, 122
 
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