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   OLG Hamm, 25.02.2013 - III-5 Ws 74/13   

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https://dejure.org/2013,11380
OLG Hamm, 25.02.2013 - III-5 Ws 74/13 (https://dejure.org/2013,11380)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.2013 - III-5 Ws 74/13 (https://dejure.org/2013,11380)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - III-5 Ws 74/13 (https://dejure.org/2013,11380)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch Erlass eines Haftbefehls bei Ausbleiben eines Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3; StPO § 230; StPO § 329 Abs. 4
    Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch Erlass eines Haftbefehls bei Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 30 Ns 3/13
  • OLG Hamm, 25.02.2013 - III-5 Ws 74/13

Papierfundstellen

  • StRR 2013, 275
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.10.2006 - 2 BvR 473/06

    Vorführungshaftbefehl (Anordnungsvoraussetzung; Terminverschiebung); Freiheit der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2013 - 5 Ws 74/13
    Jedoch ist eine Verhaftung nach §§ 329 Abs. 4, 230 StPO mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht mehr zu vereinbaren, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände die Erwartung gerechtfertigt wäre, dass der Angeklagte in der neu anzuberaumenden Hauptverhandlung erscheinen wird (vgl. BVerfGE 32, 87, 93 f.; BVerfG NJW 2007, 2318, 2319; NJW 2001, 1341, 1342; Paul, in: Karlsruher Kommentar StPO, 6. Aufl., § 329 Rdnr. 21; Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 45).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2013 - 5 Ws 74/13
    Jedoch ist eine Verhaftung nach §§ 329 Abs. 4, 230 StPO mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht mehr zu vereinbaren, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände die Erwartung gerechtfertigt wäre, dass der Angeklagte in der neu anzuberaumenden Hauptverhandlung erscheinen wird (vgl. BVerfGE 32, 87, 93 f.; BVerfG NJW 2007, 2318, 2319; NJW 2001, 1341, 1342; Paul, in: Karlsruher Kommentar StPO, 6. Aufl., § 329 Rdnr. 21; Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 45).
  • BVerfG, 18.12.2000 - 2 BvR 1706/00

    Verfassungswidriger Haftbefehl

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2013 - 5 Ws 74/13
    Jedoch ist eine Verhaftung nach §§ 329 Abs. 4, 230 StPO mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht mehr zu vereinbaren, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände die Erwartung gerechtfertigt wäre, dass der Angeklagte in der neu anzuberaumenden Hauptverhandlung erscheinen wird (vgl. BVerfGE 32, 87, 93 f.; BVerfG NJW 2007, 2318, 2319; NJW 2001, 1341, 1342; Paul, in: Karlsruher Kommentar StPO, 6. Aufl., § 329 Rdnr. 21; Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 45).
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