Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.02.2013 - III-5 Ws 74/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
StPO § 329; StPO § 122
Ausbleiben, Berufungshauptverhandlung, Haftbefehl, Vrehältnismäßigkeit - Burhoff online
Ausbleiben Hauptverhandlung, Haftbefehl, Verhältnismäßigkeit, OP-Termin,
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch Erlass eines Haftbefehls bei Ausbleiben eines Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 20 Abs. 3; StPO § 230; StPO § 329 Abs. 4
Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch Erlass eines Haftbefehls bei Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen - 30 Ns 3/13
- OLG Hamm, 25.02.2013 - III-5 Ws 74/13
Papierfundstellen
- StRR 2013, 275
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.10.2006 - 2 BvR 473/06
Vorführungshaftbefehl (Anordnungsvoraussetzung; Terminverschiebung); Freiheit der …
Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2013 - 5 Ws 74/13
Jedoch ist eine Verhaftung nach §§ 329 Abs. 4, 230 StPO mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht mehr zu vereinbaren, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände die Erwartung gerechtfertigt wäre, dass der Angeklagte in der neu anzuberaumenden Hauptverhandlung erscheinen wird (vgl. BVerfGE 32, 87, 93 f.; BVerfG NJW 2007, 2318, 2319; NJW 2001, 1341, 1342;… Paul, in: Karlsruher Kommentar StPO, 6. Aufl., § 329 Rdnr. 21;… Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 45). - BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO
Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2013 - 5 Ws 74/13
Jedoch ist eine Verhaftung nach §§ 329 Abs. 4, 230 StPO mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht mehr zu vereinbaren, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände die Erwartung gerechtfertigt wäre, dass der Angeklagte in der neu anzuberaumenden Hauptverhandlung erscheinen wird (vgl. BVerfGE 32, 87, 93 f.; BVerfG NJW 2007, 2318, 2319; NJW 2001, 1341, 1342;… Paul, in: Karlsruher Kommentar StPO, 6. Aufl., § 329 Rdnr. 21;… Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 45). - BVerfG, 18.12.2000 - 2 BvR 1706/00
Verfassungswidriger Haftbefehl
Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2013 - 5 Ws 74/13
Jedoch ist eine Verhaftung nach §§ 329 Abs. 4, 230 StPO mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht mehr zu vereinbaren, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände die Erwartung gerechtfertigt wäre, dass der Angeklagte in der neu anzuberaumenden Hauptverhandlung erscheinen wird (vgl. BVerfGE 32, 87, 93 f.; BVerfG NJW 2007, 2318, 2319; NJW 2001, 1341, 1342;… Paul, in: Karlsruher Kommentar StPO, 6. Aufl., § 329 Rdnr. 21;… Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 45).