Rechtsprechung
   LG Görlitz, 01.03.2013 - 1 S 51/12   

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https://dejure.org/2013,11381
LG Görlitz, 01.03.2013 - 1 S 51/12 (https://dejure.org/2013,11381)
LG Görlitz, Entscheidung vom 01.03.2013 - 1 S 51/12 (https://dejure.org/2013,11381)
LG Görlitz, Entscheidung vom 01. März 2013 - 1 S 51/12 (https://dejure.org/2013,11381)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Vergütungsvereinbarung, Textform, Anforderungen, Angemessenheit

  • Burhoff online

    Vergütungsvereinbarung, Textform, Anforderungen, Angemessenheit

  • verkehrslexikon.de

    Zum Abschluss einer Honorarvereinbarung per E-Mail

  • webshoprecht.de

    Zum Abschluss einer Honorarvereinbarung per E-Mail

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der in § 3a RVG vorgesehenen Textformdurch wechselseitigen Austausch von Angebot und Annahmeerklärung in Textform

  • Anwaltsblatt

    § 3a RVG
    Vergütungsvereinbarung per Mail gilt - auch wenn Mandant es schriftlich wollte

  • Anwaltsblatt

    § 3a RVG
    Vergütungsvereinbarung per Mail gilt auch wenn Mandant es schriftlich wollte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 3a
    Wahrung der in § 3a RVG vorgesehenen Textformdurch wechselseitigen Austausch von Angebot und Annahmeerklärung in Textform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wirksamer Abschluss der Vergütungsvereinbarung per E-Mail

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    E-Mail kann für Textform einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung ausreichen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gebührenvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant kommt auch per E-Mail zustande

Papierfundstellen

  • AnwBl 2013, 939
  • AnwBl Online 2013, 448
  • StRR 2013, 280
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Auszug aus LG Görlitz, 01.03.2013 - 1 S 51/12
    Nach Rechtsprechung und Kommentierung gelten bei der Anwendung von § 3 a RVG insoweit die folgenden Grundsätze : Übersteigt die vereinbarte Vergütung das Fünf - bis Sechsfache der gesetzlichen Vergütung, spricht eine Vermutung für deren Unangemessenheit (Mayer in Gerold/Schmidt, RVG , 19. Auflage 2010, Rdnr. 25 ff zu § 3 a RVG ; BGH, Urteil vom 4.2.2010, IX ZR 18/09 - [...]).
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