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   OLG Celle, 10.06.2013 - 311 SsRs 98/13   

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https://dejure.org/2013,15428
OLG Celle, 10.06.2013 - 311 SsRs 98/13 (https://dejure.org/2013,15428)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.06.2013 - 311 SsRs 98/13 (https://dejure.org/2013,15428)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 311 SsRs 98/13 (https://dejure.org/2013,15428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Bedienungsanleitung, Rechtsbeschwerde,

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 344 Abs. 2 S. 2 StPO
    Umfang der Begründung der Verfahrensrüge bei nicht gewährter Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes

  • verkehrslexikon.de

    Zur Begründung der Verfahrensrüge bei nicht gewährter Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgeräts

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Begründung der Verfahrensrüge bei nicht gewährter Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Akteneinsicht a la OLG Celle: Da mutet man dem Betroffenen aber ein wenig viel zu…

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 526
  • NStZ-RR 2013, 5
  • NStZ-RR 2014, 5
  • NStZ-RR 2014, 6
  • NZV 2014, 6
  • StRR 2013, 299
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 11.09.1998 - 2 Ss OWi 1021/98

    Ausreichende Begründung des Zulassungsantrags; Verletzung des rechtlichen Gehörs,

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2013 - 311 SsRs 98/13
    im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 23 [OLG Hamm 11.09.1998 - 2 Ss OWi 1021/98] ).
  • OLG Hamm, 14.11.2012 - 1 RBs 105/12

    Beschränkung der Verteidigung; Versagung der Einsicht in Bedienungsanleitung

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2013 - 311 SsRs 98/13
    Beruft sich der Antragsteller darauf, dass ihm aufgrund verwehrter Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen dieses gerade nicht möglich ist, muss er sich, damit die Ausnahme von der Ansicht nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragspflicht gerechtfertigt und belegt wird, jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen, gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. OLG Celle, DAR 2013, 283 [OLG Celle 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13] ; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2012, 1 RBs 105/12, [...]).
  • OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13

    Darlegung der Verfahrensrüge bzgl. Versagung der Einsichtnahme in die

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2013 - 311 SsRs 98/13
    Beruft sich der Antragsteller darauf, dass ihm aufgrund verwehrter Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen dieses gerade nicht möglich ist, muss er sich, damit die Ausnahme von der Ansicht nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragspflicht gerechtfertigt und belegt wird, jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen, gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. OLG Celle, DAR 2013, 283 [OLG Celle 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13] ; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2012, 1 RBs 105/12, [...]).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Pflicht der Verwaltungsbehörde

    Weit überwiegend bejaht wird der Anspruch auf Einsicht in nicht bei den Akten befindliche Messunterlagen auch in den veröffentlichen Entscheidungen im Vorverfahren gem. § 62 OWiG (vgl. LG Ellwangen, DAR 2011, 418; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 24.08.2012 - 6 Qs 593 Js 3917/12 -, juris; LG Neubrandenburg, Beschluss vom 30.09.2015 - 82 Qs 112/15 -, juris; LG Trier, Beschluss vom 14.09.2017 - 1 Qs 46/17 -, juris; LG Baden-Baden, Beschluss vom 14.09.2018 - 2 Qs 104/18 -, juris, das zudem darauf hinweist, dass dem Schutzinteresse der von einer Messreihe erfassten anderen Verkehrsteilnehmer durch Anonymisierung ihrer Daten Rechnung getragen werden kann; AG Kassel, Beschluss vom 23.12.2015 - 381 OWi 315/15 -, juris; AG Völklingen, Beschluss vom 13.07.2016 - 6 Gs 49/16 -, juris, das zutreffend darauf hinweist, dass bei einer Herausgabe nicht bei den Akten befindlicher Messunterlagen und Messdaten an den Verteidiger und einen vom Verteidiger beauftragten Sachverständigen datenschutzrechtliche Bedenken nicht entgegenstehen [vgl. dazu auch BGHSt 52, 58 = NStZ 2008, 104]; AG Neunkirchen, Beschluss vom 05.09.2016 - 19 OWi 531/15 -, juris; AG Hannover, Beschluss vom 28.11.2017 - 214 OWi 298/17 -, juris; AG Bitburg, Beschluss vom 27.06.2018 - 3 OWi 66/18; vgl. auch die inzwischen herrschende Meinung in der Literatur: Grube in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht Rn. 64; Helle in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 3 StVO Rn. 58; Leitmeier, NJW 2016, 1457; Reisert, ZfS 2017, 244; Cierniak, ZfS 2012, 664; Cierniak/Niehaus, NStZ 2014, 526; und Cierniak/Niehaus, DAR 2018, 451, die zusammenfassend pointiert darauf hinweisen: "Der Betroffene ist im Rechtsstaat nicht gezwungen, die Ergebnisse der Verwendung standardisierter Messverfahren hinzunehmen ("black box"), ohne die Gelegenheit dazu zu haben, die Grundlagen dieser Messung zu kennen und ggf. überprüfen zu lassen... Ob der damit für den Betroffenen (oder dessen Rechtschutzversicherung) verbundene Kostenaufwand als "sinnvoll" erscheint, ist eine Frage, deren Beantwortung nicht den Gerichten obliegt").
  • OLG Oldenburg, 06.05.2015 - 2 Ss OWi 65/15

    PoliscanSpeed, Messdatei, Herausgabe, Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Da die Verwaltungsbehörde ungeachtet einer gerichtlichen Bitte die Herausgabe verweigert hatte, und das Gericht dem im Urteil im Ergebnis gefolgt war, war eine erneute Bitte unzumutbar und nicht erfolgversprechend, weshalb ihre Unterlassung die Rechtsbeschwerde nicht unzulässig macht (vgl. Cierniak/Niehaus, NStZ 2014, 526).
  • OLG Bamberg, 04.10.2017 - 3 Ss OWi 1232/17

    Anforderungen an einen Beweisantrag (Beweisthema); kein Verstoß gegen den

    (1) Entgegen einer verbreiteten Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur (OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.03.2017 - 2 Ss [OWi] 40/17 = ZfS 2017, 469 = NZV 2017, 392; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08.09.2016 - 53 Ss-OWi 343/16 = StraFo 2017, 31 = VM 2017 Nr. 4; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.03.2016 - 2 OLG 101 Ss Rs 131/15 = NJW 2016, 1457 = NStZ-RR 2016, 186 = DAR 2016, 399 = NJ 2016, 468; Cierniak ZfS 2012, 664; ders./Niehaus NStZ 2014, 526; Grube in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht Rn. 64; Helle in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 3 StVO Rn. 58; Leitmeier NJW 2016, 1457; Reisert ZfS 2017, 244) verletzt die Ablehnung des Antrags auf Beiziehung der Lebensakte nicht den fair-trial-Grundsatz.

    (f) Ebenso wenig ist der Grundsatz der "Waffengleichheit" tangiert (a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 05.11.2012 - 2 Ss [Bz] 100/12 = DAR 2013, 37 [zur Bedienungsanleitung]; Cierniak ZfS 2012, 664; ders./Niehaus NStZ 2014, 526).

  • OLG Karlsruhe, 12.01.2018 - 2 Rb 8 Ss 839/17

    Rechtsbeschwerde gegen eine Einspruchsverwerfung in der Bußgeldhauptverhandlung

    Beruft sich der Betroffene darauf, dass ihm aufgrund verwehrter Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen - hier die Bedienungsanleitung des Messgeräts - entsprechender Vortrag nicht möglich ist, muss er sich, damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragsfrist gerechtfertigt und belegt wird, nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung (OLG Celle VRS 124, 333; NStZ 2014, 526; Beschluss vom 21.04.2016 - 2 Ss (OWi) 82/16 , juris; OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 354; OLG Hamm, Beschluss vom 14.11.2012 - III-1 RBs 105/12, juris; a.A. OLG Jena NJW 2016, 1457) jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Unterlagen bemühen und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun.
  • OLG Celle, 21.03.2016 - 2 Ss OWi 77/16

    Herausgabe und Entschlüsselung von Rohmessdaten im standardisierten Messverfahren

    Zwar ist die Übertragung dieser Grundsätze zu den Anforderungen an die Darlegungspflichten im Rahmen der Verfahrensrüge auf die Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung teilweise kritisiert worden (vgl. dazu Cierniak/Neuhaus, NStZ 2014, 526).
  • OLG Braunschweig, 12.05.2014 - 1 Ss OWi 34/14

    Stützung einer Verfahrensrüge auf die fehlende Gewährung von Einsicht in die

    Sofern eine konkrete Benennung dieser Tatsachen mangels Zugriffs auf die Bedienungsanleitung nicht möglich ist, muss sich der Rechtsbeschwerdebegründung jedenfalls entnehmen lassen, welche Anstrengungen der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge (= Rechtsbeschwerdebegründungsfrist) unternommen hat, um sich Einsicht in die Bedienungsanleitung zu verschaffen (Anschluss: OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013, 311 SsRs 9/13, juris = ZfSch 2013, 412; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2013, 311 SsRs 98/13, juris = ZfSch 2013, 652).

    Sofern eine konkrete Benennung dieser Tatsachen mangels Zugriffs auf die Bedienungsanleitung nicht möglich ist, muss sich der Rechtsbeschwerdebegründung jedenfalls entnehmen lassen, welche Anstrengungen der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge (= Rechtsbeschwerdebegründungsfrist) unternommen hat, um sich Einsicht in die Bedienungsanleitung zu verschaffen (OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013, 311 SsRs 9/13, juris = ZfSch 2013, 412; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2013, 311 SsRs 98/13, juris = ZfSch 2013, 652).

  • KG, 02.04.2019 - 3 Ws (B) 97/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Akteneinsichtsgewährung

    Der hier einschlägige Grundsatz der "Waffengleichheit", der dem Betroffenen die Möglichkeit verschafft, sich kritisch mit den durch die Verfolgungsbehörden zusammengetragenen Informationen auseinanderzusetzen, hat seinen Ursprung vielmehr im Recht auf Gewährleistung eines fairen Verfahrens nach Art. 6 EMRK (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2018 - 3 Ws (B) 168/18 - juris; StraFo 2018, 472; OLG Brandenburg NZV 2017, 144; Cierniak/Niehaus a.a.O. und NStZ 2014, 526; König a.a.O.; zur Einsichtnahme in Spurenakten vgl. BVerfG a.a.O.).
  • KG, 13.06.2019 - 3 Ws (B) 173/19

    Aktenübersendung an Privatsachverständigen

    Das Recht auf einen "Gleichstand des Wissens" und auf Zugang zu den jedenfalls den Betroffenen betreffenden Messdaten ist jedoch nicht Ausfluss des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern hat seinen Ursprung vielmehr im Recht auf Gewährleistung eines fairen Verfahrens nach Art. 6 EMRK (ausführlich dazu Senat a.a.O.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 6. August 2018 - 3 Ws (B) 168/18 - juris; StraFo 2018, 472; OLG Brandenburg NZV 2017, 144; Cierniak/Niehaus a.a.O. und NStZ 2014, 526; König a.a.O.; zur Einsichtnahme in Spurenakten vgl. BVerfGE 63, 45).
  • AG Daun, 15.11.2017 - 4 OWi 68/17

    Einsicht, Messunterlagen, Lebensakte, Falldatei usw.

    3.2 Selbst dann, wenn man der Auffassung zuneigte, eine Ablehnung der Beiziehung der Lebensakte verletze den fair-trial-Grundsatz (so wohl OLG Oldenburg, Beschl. v. 13.03.2017- 2 Ss [OWi] 40/17 = ZfS 2017, 469 = NZV 2017, 392; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 08.09.2016 - 53 Ss-OWi 343/16 = StraFo 2017, 31 = VM 2017 Nr. 4; Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 01 03.2016- 2 OLG 101 Ss Rs 131/15 = NJW 2016, 1457 = NStZ-RR 2016, 186 Ü =DAR 2016, 399 = NJ 2016, 468; Cierniak ZfS 2012, 664; ders./Niehaus NStZ 2014, 526; Grube in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht Rn. 64; Helle in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 3 StVO Rn. 58; Leitmeier NJW 2016, 1457; Reisert ZfS 2017, 244), ist dieser vorliegend nicht tangiert.
  • LG Lüneburg, 27.11.2015 - 26 Qs 271/15

    Akteneinsicht; Beiziehung; Beschwerde; Messreihe; Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Die Ablehnung des Antrags auf Beiziehung der Daten der gesamten Messreihe des Tattages in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kann aufgrund eines Rechtsmittels - auch im Rahmen eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde - überprüft werden, vgl. etwa OLG Celle, NStZ 2014, 526 und BeckRS 2013, 04159; OLG Düsseldorf, NJOZ 2015, 1717; OLG Oldenburg, Az. 2 Ss (OWi) 65/15; OLG Naumburg, BeckRS 2013, 01694; OLG Bamberg, 3 Ss OWi 58/15.
  • KG, 05.11.2020 - 3 Ws (B) 263/20

    Einsicht in sog. "TUFF"- Dateien bei Geschwindigkeitsmessungen

  • OLG Hamm, 07.06.2021 - 3 RBs 110/21

    Verfahrensrüge wegen abgelehnter Akteneinsicht Nicht ordnungsgemäße Erhebung der

  • OLG Hamm, 06.03.2018 - 3 RBs 38/18

    Begründung, Verfahrensrüge, Akteneinsicht

  • KG, 17.04.2023 - 3 ORbs 78/23

    Anspruch auf Erweiterung der Gerichtsakte; Anforderungen an Verfahrensrüge

  • LG Limburg, 26.06.2018 - 1 Qs 80/18
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