Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 14.09.2012 | BGH, 09.10.2012

Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2012 - 3 StR 370/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39260
BGH, 13.11.2012 - 3 StR 370/12 (https://dejure.org/2012,39260)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2012 - 3 StR 370/12 (https://dejure.org/2012,39260)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12 (https://dejure.org/2012,39260)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB; § 184g Nr. 2 StGB
    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem Kind; einschränkende Auslegung; Vergewaltigung der Mutter vor den Augen des Kindes)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 176 Abs 4 Nr 1 StGB
    Sexualdelikt: Sexueller Missbrauch eines Kindes bei Vergewaltigung der Kindesmutter in Anwesenheit des Kindes

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in der Form der Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem Kind i.R.d. Vergewaltigung der Lebensgefährtin und Mutter eines diese Tat wahrnehmenden Kindes

  • rewis.io

    Sexualdelikt: Sexueller Missbrauch eines Kindes bei Vergewaltigung der Kindesmutter in Anwesenheit des Kindes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176 Abs. 4 Nr. 1
    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in der Form der Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem Kind i.R.d. Vergewaltigung der Lebensgefährtin und Mutter eines diese Tat wahrnehmenden Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Vergewaltigung vor einem Kind ist nicht immer Kindesmissbrauch

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Fünfjähriges Kind bekommt die Vergewaltigung seiner Mutter mit - Sexueller Missbrauch eines Kindes, § 176 IV Nr. 1 StGB?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 278
  • NStZ-RR 2013, 362
  • StRR 2013, 3
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04

    Sexueller Missbrauch eines Kindes bei der Vornahme von sexuellen Handlungen vor

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 370/12
    Erforderlich soll vielmehr sein, dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind von Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633).

    Diese Einschränkung des Tatbestands durch eine einengende Auslegung des Merkmals "wahrnehmen" in § 184g Nr. 2 StGB in subjektiver Hinsicht mag in bestimmten Situationen (z.B. sexuellen Handlungen von Eltern in Anwesenheit des Kindes bei beengten Wohnverhältnissen) geboten sein, um einer Ausdehnung der Strafbarkeit entgegenzuwirken, die dadurch entstanden ist, dass der Gesetzgeber bei der Neufassung der Vorschrift durch das 6. Strafrechtsreformgesetz auf das Erfordernis der Tatmotivation einer sexuellen Erregung verzichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 380).

  • BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 370/12
    Erforderlich soll vielmehr sein, dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind von Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633).
  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Der Senat hält daran fest, dass eine derartige Einschränkung des Tatbestands unter Rückgriff auf subjektive Kriterien in bestimmten Situationen (z.B. bei sexuellen Handlungen von Eltern in Anwesenheit des Kindes bei beengten Wohnverhältnissen) geboten sein mag, dass es indes zweifelhaft erscheint, ob dem auch für eine Konstellation zu folgen wäre, in der das Kind - wie hier - Zeuge einer Vergewaltigung der Mutter wird (Senatsbeschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278; anders jedoch BGH, Urteile vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 4 5 376, 381; vom 9. Dezember 2015 - 2 StR 261/15, NStZ 2016, 467 f.).
  • BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Ausdehnung der Strafbarkeit zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof die Regelung der § 176 Abs. 4 Nr. 1, § 184g Nr. 2 StGB aber insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus erforderlich ist, dass der Täter das Kind so in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278).
  • BGH, 09.12.2015 - 2 StR 261/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind:

    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Ausdehnung der Strafbarkeit zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof die Regelung der § 176 Abs. 4 Nr. 1, § 184g Nr. 2 StGB aber insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus erforderlich ist, dass der Täter das Kind so in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; Senatsbeschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278).
  • BGH, 17.01.2023 - 4 StR 216/22

    Schwerer sexuelle Missbrauch von Kindern (sexuelle Handlungen vor einem Kind);

    Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist, es ihm hierauf also ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 2 StR 261/15 Rn. 5; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 1 StR 79/14, BGHSt 60, 44 Rn. 19; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10 Rn. 4; Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 378 ff.; offen BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 3 StR 427/18 Rn. 5 f.; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.09.2012 - 1 Ws 360/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36547
OLG Celle, 14.09.2012 - 1 Ws 360/12 (https://dejure.org/2012,36547)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.09.2012 - 1 Ws 360/12 (https://dejure.org/2012,36547)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. September 2012 - 1 Ws 360/12 (https://dejure.org/2012,36547)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 5 JVEG; § 464b S. 3 StPO; § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO
    Anspruch des Freigesprochenen auf Ersatz seiner Reisekosten bei fehlender unverzüglicher Anzeige der Anreise von einem anderen als dem in der Ladung angegebenen Ort

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Freigesprochenen auf Ersatz seiner Reisekosten bei fehlender unverzüglicher Anzeige der Anreise von einem anderen als dem in der Ladung angegebenen Ort

  • rechtsportal.de

    Erstattung notwendiger Auslagen bei Freispruch; Reisekosten des Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 62
  • Rpfleger 2013, 174
  • StRR 2013, 3
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 27.05.2008 - 5 Ws 131/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung von Kosten für eine nicht vorab "genehmigte"

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2012 - 1 Ws 360/12
    Darüber hinaus ist auch die allgemeine Pflicht zur kostenschonenden Prozessführung zu beachten (vgl. Senatsbeschluss vom 28. November 2011 - 1 Ws 415/11, JurBüro 2012, 136; ebenso KG, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 2/5 Ws 131/06).
  • OLG Celle, 28.11.2011 - 1 Ws 415/11

    Gebotenheit der Anfertigung von Ausdrucken durch den Verteidiger von i.R.d.

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2012 - 1 Ws 360/12
    Darüber hinaus ist auch die allgemeine Pflicht zur kostenschonenden Prozessführung zu beachten (vgl. Senatsbeschluss vom 28. November 2011 - 1 Ws 415/11, JurBüro 2012, 136; ebenso KG, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 2/5 Ws 131/06).
  • OLG Dresden, 03.09.1997 - 10 W 918/97

    Anfechtung der Entscheidung über die Erstattung von Mehrkosten der Anreise eines

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2012 - 1 Ws 360/12
    Die unverzügliche Anzeige soll dem Gericht nur die Prüfung ermöglichen, ob es den Zeugen oder Sachverständigen zunächst abbestellen will (vgl. OLG Dresden JurBüro 1998, 269; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl. JVEG § 5 Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2002 - 3 Ws 336/02

    Kostenfestsetzung nach Durchführung eines Strafverfahrens gem. § 464b Satz 3 StPO

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2012 - 1 Ws 360/12
    Für die zu treffende Entscheidung ist nach § 464b Satz 3 StPO i.V.m. § 568 Satz 1 ZPO der Einzelrichter des Strafsenats zuständig (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2009 - 1 Ws 488/09; ebenso OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, NStZ 2003, 324; OLG Hamm, Beschlüsse vom 21.12.2006 - 4 Ws 544/06 - und vom 17.04.2007 - 4 Ws 97/07 - juris; OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2009 - I Ws 192/09 RVG - juris; LR-Hilger, StPO 26. Aufl. § 464 b Rn. 9; KK-Gieg, StPO 6. Aufl. § 464 b Rn. 4).
  • OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 Ws 544/06

    Kostenerstattung bei echtem Teilfreispruch unter Anwendung der Differenztheorie

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2012 - 1 Ws 360/12
    Für die zu treffende Entscheidung ist nach § 464b Satz 3 StPO i.V.m. § 568 Satz 1 ZPO der Einzelrichter des Strafsenats zuständig (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2009 - 1 Ws 488/09; ebenso OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, NStZ 2003, 324; OLG Hamm, Beschlüsse vom 21.12.2006 - 4 Ws 544/06 - und vom 17.04.2007 - 4 Ws 97/07 - juris; OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2009 - I Ws 192/09 RVG - juris; LR-Hilger, StPO 26. Aufl. § 464 b Rn. 9; KK-Gieg, StPO 6. Aufl. § 464 b Rn. 4).
  • OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07

    Beschwerde; Kostenentscheidung; Zuständigkeit; Differenztheorie

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2012 - 1 Ws 360/12
    Für die zu treffende Entscheidung ist nach § 464b Satz 3 StPO i.V.m. § 568 Satz 1 ZPO der Einzelrichter des Strafsenats zuständig (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2009 - 1 Ws 488/09; ebenso OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, NStZ 2003, 324; OLG Hamm, Beschlüsse vom 21.12.2006 - 4 Ws 544/06 - und vom 17.04.2007 - 4 Ws 97/07 - juris; OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2009 - I Ws 192/09 RVG - juris; LR-Hilger, StPO 26. Aufl. § 464 b Rn. 9; KK-Gieg, StPO 6. Aufl. § 464 b Rn. 4).
  • OLG Rostock, 13.07.2009 - I Ws 192/09

    Revision im Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der vor der Begründung der

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2012 - 1 Ws 360/12
    Für die zu treffende Entscheidung ist nach § 464b Satz 3 StPO i.V.m. § 568 Satz 1 ZPO der Einzelrichter des Strafsenats zuständig (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2009 - 1 Ws 488/09; ebenso OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, NStZ 2003, 324; OLG Hamm, Beschlüsse vom 21.12.2006 - 4 Ws 544/06 - und vom 17.04.2007 - 4 Ws 97/07 - juris; OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2009 - I Ws 192/09 RVG - juris; LR-Hilger, StPO 26. Aufl. § 464 b Rn. 9; KK-Gieg, StPO 6. Aufl. § 464 b Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 Ws 104/22

    Umfang der Erstattung notwendiger Auslagen nach Freispruch des Angeklagten

    Die Ladung des (vormaligen) Angeklagten wäre vorliegend wegen seiner notwendigen Anwesenheit in jedem Fall aufrechterhalten worden, sodass ihm die Mehrkosten zu erstatten sind, die durch die An- und Rückreise von und zu seinem Wohnsitz in der Schweiz entstanden sind (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2013, 62; Schneider, JVEG, 4. Auflage, § 5 Rdnr. 80).
  • LG Potsdam, 22.02.2013 - 24 Qs 177/12

    Kostenerstattung im Bußgeldverfahren: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten bei

    a) Zu den erstattungsfähigen notwendigen Auslagen des freigesprochenen Betroffenen, die nach der Auslagenentscheidung im amtsgerichtlichen Urteil die Landeskasse zu tragen hat, zählen grundsätzlich die Kosten für die Fahrt des Betroffenen zum Verhandlungstermin und zurück (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2012, 1 Ws 360/12, bei juris; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 55. Auflage, § 464a, Rdn. 15 m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 06.12.2023 - 16 Qs 57/23

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten ohne unverzüglicher Meldung einer

    Hätte das Gericht die Ladung aber in jedem Fall aufrechterhalten, so sind dem Beteiligten die Mehrkosten der An- und/oder Rückreise von oder zu einem anderen als dem in der Ladung angegebenen Ort auch dann zu erstatten, wenn er die Anreise von dem anderen Ort verspätet oder überhaupt nicht angezeigt hat (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2013, 62; OLG Dresden, JurBüro 1998, 269; OLG Schleswig, RPfl 1962, 367; Hartmann, § 5 JVEG Rn. 24; Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Aufl., § 5 Rn 5.23).
  • OLG Celle, 21.09.2015 - 2 Ws 148/15

    Entscheidung des Senats mit drei Berufsrichtern bei Beschwerde gegen

    Eine Entscheidungsbefugnis des Einzelrichters gemäß § 464b Satz 3 StPO i. V. m. § 568 Satz 1 ZPO ist nicht gegeben (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 03.09.2013, 2 Ws 462/13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.02.2012, 3 Ws 41/12; OLG Hamm, Beschl. v. 03.12.2009, 2 Ws 270/09; Meyer-Goßner/Schmitt, 58. Aufl., § 464b Rn. 7; KK-Gieg, 7. Aufl., § 464b, Rn. 4b; abweichend OLG Celle, Beschluss v. 06.10.2009, 1 Ws 488/09; Beschluss v. 14.09.2012, 1 Ws 360/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2016 - L 10 SF 1/16
    Nur so wäre es dem Gericht möglich gewesen, zu prüfen, ob es an der Begutachtung durch Dr. D. festhält oder gegebenenfalls den Sachverhalt auf andere Weise aufklärt (Vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14. September 2012 - 1 WS 360/12).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2012 - 5 StR 453/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34106
BGH, 09.10.2012 - 5 StR 453/12 (https://dejure.org/2012,34106)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2012 - 5 StR 453/12 (https://dejure.org/2012,34106)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - 5 StR 453/12 (https://dejure.org/2012,34106)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Rechtsfehlerhafte Strafzumessungserwägungen (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung prozessual zulässigen Verteidigungsverhaltens; rechtsfehlerhafte straferhöhende Wertung der Tatbegehung als solcher)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB
    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung eines falschen Alibis

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Bewertung der Angabe unzutreffender Angaben zur Verschaffung eines falschen Alibi im Rahmen der Strafzumessung und bei der Prüfung der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung eines falschen Alibis

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Strafschärfende Bewertung der Angabe unzutreffender Angaben zur Verschaffung eines falschen Alibi im Rahmen der Strafzumessung und bei der Prüfung der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Strafschärfung wegen des versuchten Ablenkens des Tatverdachts auf Dritte

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Vorgetäuschtes Alibi ist zulässiges Verteidigungsverhalten - Täuscht ein Angeklagter ein Alibi vor, darf dies nicht strafschärfend gewertet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2013, 3
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs strafzumessungsrechtlich die Grenze zulässigen und damit nicht strafschärfend berücksichtigungsfähigen Verteidigungsverhaltens selbst bei unberechtigten Anschuldigungen gegen Dritte noch nicht überschritten (etwa BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 453/12 Rn. 2 bzgl. Alternativtäterschaft); dies sei vielmehr erst dann der Fall, wenn sich dieses Verhalten als Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung erweise (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170 f. mwN sowie vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692).
  • OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen einer konkreten Gefährdung und

    Es kann hier offen bleiben, ob das in der Beweiswürdigung zu subjektiven Tatbestandsmerkmalen ebenso unzulässig ist, wie es regelmäßig bei der Strafzumessung (vgl. dazu BGH, 4 StR 532/12 v. 29.01.2013, juris Rn. 7, NStZ-RR 2013, 170; BGH, 5 StR 453/12 v. 09.10.2012, juris Rn. 2; 3 StR 219/10 v. 06.07.2010, juris Rn. 5, NStZ 2010, 692) und der Anordnung der Sicherungsverwahrung (vgl. dazu BGH, 1 StR 320/14 v. 21.08.2014, juris Rn. 7 mwN, NStZ-RR 2015, 9; 1 StR 64/12 v. 20.03.2012) der Fall ist.
  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 532/12

    Zulässiges Verteidigungsverhalten (Berufen auf Notwehr); Doppelverwertungsverbot

    Ergänzende - hierzu nicht in Widerspruch tretende - Feststellungen sind möglich (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 453/12).
  • BGH, 22.07.2015 - 1 StR 323/15

    Strafzumessung (Verteidigungsverhalten des Angeklagten: Dulden einer

    Nachdem das Leugnen der Tat ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692), dessen Grenzen auch dann nicht überschritten sein dürften, wenn dadurch der Tatverdacht gegen einen anderen, hier den Mittäter I., wesentlich verstärkt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 453/12), kann auch dieses Verhalten für sich genommen nicht zur Begründung einer entsprechenden Gesinnung herangezogen werden sein.
  • BGH, 14.03.2013 - 2 StR 49/13

    Strafzumessung (Beutehöhe als Bemessungsgrund)

    Ergänzende und hierzu nicht in Widerspruch tretende Feststellungen sind möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 453/12).
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