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   BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12   

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BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12 (https://dejure.org/2013,15605)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2013 - 2 StR 195/12 (https://dejure.org/2013,15605)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12 (https://dejure.org/2013,15605)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 243 Abs. 4 StPO; § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 337 Abs. 1 StPO
    Protokollierung Gesprächen, die auf eine Verständigung abzielen (Umfang der Protokollierung); revisionsrechtliche Rüge der fehlenden Protokollierung (Begründungsanforderungen, Beruhen des Urteils auf fehlenden Protokollierung)

  • lexetius.com

    StPO §§ 243 Abs. 4, 273 Abs. 1a Satz 2, 344 Abs. 2 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 StPO, § 273 Abs 1a S 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revisionsbegründung in Strafsachen: Protokollrüge bei Nichterfassung des Inhalts außerhalb der Hauptverhandlung geführter Verständigungsgespräche

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer bloßen Protokollrüge Stützen der Verfahrensrüge auf fehlende Wiedergabe des Inhalts von außerhalb der Verhandlung geführten Verständigungsgesprächen im Hauptverhandlungsprotokoll

  • rewis.io

    Revisionsbegründung in Strafsachen: Protokollrüge bei Nichterfassung des Inhalts außerhalb der Hauptverhandlung geführter Verständigungsgespräche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4; StPO § 273 Abs. 1a
    Unzulässigkeit einer bloßen Protokollrüge Stützen der Verfahrensrüge auf fehlende Wiedergabe des Inhalts von außerhalb der Verhandlung geführten Verständigungsgesprächen im Hauptverhandlungsprotokoll

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vertrauen ist gut, Kontrolle (durch den BGH) ist besser

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Protokollrüge bei unzureichender Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Dokumentationspflicht beim Deal im Strafprozess (§ 257c StPO)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Der Deal im Strafprozess bleibt ein Problemfall

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 58, 310
  • NJW 2013, 3046
  • NStZ 2013, 667
  • StV 2013, 677
  • StRR 2013, 362
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12
    Sie sind Elemente eines einheitlichen Konzepts (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1067 f., Tz. 96 f.).

    Alle Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit sollen nicht nur darüber informiert werden, ob solche Erörterungen stattgefunden haben, sondern auch darüber, welche Standpunkte gegebenenfalls von den Teilnehmern vertreten wurden, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (vgl. BVerfG aaO NJW 2013, 1058, 1065, Tz. 85; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72 f.).

    Das Fehlen der Protokollierung ist ein Rechtsfehler des Verständigungsverfahrens (vgl. BVerfG aaO NJW 2013, 1058, 1067, Tz. 97); er wird durch das Protokoll der Hauptverhandlung bewiesen.

    b) Ein Mangel des Verfahrens an Transparenz und Dokumentation der Gespräche, die mit dem Ziel der Verständigung außerhalb der Hauptverhandlung geführt wurden, führt - ebenso wie die mangelhafte Dokumentation einer Verständigung - regelmäßig dazu, dass ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler nicht auszuschließen ist (vgl. BVerfG aaO NJW 2013, 1058, 1067, Tz. 97).

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 287/10

    Gespräche mit Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12
    Gespräche außerhalb der Hauptverhandlung dürfen kein informelles und unkontrollierbares Verfahren eröffnen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72 f.).

    Alle Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit sollen nicht nur darüber informiert werden, ob solche Erörterungen stattgefunden haben, sondern auch darüber, welche Standpunkte gegebenenfalls von den Teilnehmern vertreten wurden, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (vgl. BVerfG aaO NJW 2013, 1058, 1065, Tz. 85; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72 f.).

  • BGH, 13.07.2011 - 4 StR 181/11

    Unzulässige erhobene Rüge der Verletzung des § 52 Abs. 2 und 3 StPO

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12
    Zwar ist eine Verfahrensrüge im Allgemeinen unzulässig, wenn sich dem Revisionsvorbringen nicht die bestimmte Behauptung entnehmen lässt, dass ein Verfahrensfehler vorliegt, sondern nur, dass er sich aus dem Protokoll ergebe (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 4 StR 181/11, StV 2012, 73).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12
    a) Nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO teilt der Vorsitzende nach Verlesung des Anklagesatzes mit, ob Erörterungen im Sinne der §§ 202a, 212 StPO stattgefunden haben, wenn deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung gewesen ist, und gegebenenfalls deren wesentlichen Inhalt (vgl. dazu auch Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12
    Nach dem Rechtsgedanken des § 300 StPO, der auf die Auslegung von Verfahrensrügen entsprechend angewendet wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99 u.a., BVerfGE 112, 185, 211), schadet es nicht, dass der Beschwerdeführer nur auf § 257c StPO verweist, denn die Regelungen der §§ 243 Abs. 4 Satz 2, 273 Abs. 1a Satz 2 StPO betreffen das Verfahren auf dem Weg zu einer Verständigung im Sinne von § 257c Abs. 3 StPO.
  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Mehrdeutiges Vorbringen führt zur Unzulässigkeit der Rüge (BeckOK-StPO/Wiedner, StPO, 21. Edition, § 344 Rn. 40 ff.; differenzierend Norouzi, NStZ 2013, 203, 205 f.), soweit nicht durch Auslegung ein eindeutiges Ergebnis zu erzielen ist (Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 312).
  • BGH, 05.06.2014 - 2 StR 381/13

    Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bei Gesprächen, die auf eine

    Wie der Senat bereits in seiner Grundsatzentscheidung vom 10. Juli 2013 (2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 314) näher ausgeführt hat, will das Gesetz die Transparenz der Gespräche, die außerhalb der Hauptverhandlung geführt werden, durch die Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts in der Verhandlung für die Öffentlichkeit und alle Verfahrensbeteiligten, insbesondere aber für den Angeklagten herbeiführen.

    Für die Entscheidung des Angeklagten, die meist mit der Frage nach einem Geständnis in der Hauptverhandlung verbunden wird, ist es von besonderer Bedeutung, ob er über die Einzelheiten der in seiner Abwesenheit geführten Gespräche nur zusammenfassend und in nicht dokumentierter Weise von seinem Verteidiger nach dessen Wahrnehmung und Verständnis informiert wird, oder ob ihn das Gericht unter Dokumentation seiner Mitteilungen im Protokoll der Hauptverhandlung unterrichtet (BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 314; anders wohl BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418, 419 und Schneider, NStZ 2014, 252, 253).

  • BGH, 17.01.2024 - 4 StR 403/23

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Dabei kann dahinstehen, ob es sich um eine unzulässige Protokollrüge handelt (so BGH, Urteil vom 3. November 2022 - 3 StR 127/22 Rn. 9 mwN; aA BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14 Rn. 8; Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310 Rn. 7; offen nunmehr BGH, Beschluss vom 1. März 2023 - 2 StR 56/22 Rn. 21).

    Denn die - von der Revision in der Sache unbeanstandete - Mitteilung ist damit ihrem Inhalt nach (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310 Rn. 8) in einer Weise protokolliert, die dem Revisionsgericht die effektive Kontrolle ermöglicht.

    Nach der Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs ist von vornherein auszuschließen, dass das Urteil auf einer unzureichenden Protokollierung beruht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - 3 StR 455/21 Rn. 33 mwN; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, BGHSt 59, 130 Rn. 12 ff.; anders hingegen BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310 Rn. 13 f.; s. auch BGH, Beschluss vom 1. März 2023 - 2 StR 56/22 Rn. 18 f.).

  • BGH, 15.01.2015 - 1 StR 315/14

    Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anlass; Umfang; Beruhen des

    Wird entgegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO eine Erörterung, die vor der Eröffnung des Hauptverfahrens stattgefunden hat (§ 202a StPO), nach Beginn der Hauptverhandlung nicht bekannt gemacht und damit die Informationspflicht nicht beachtet, so ergibt sich aus dem Schweigen des Protokolls kein zusätzlicher Rechtsfehler; im Gegenteil gibt dieses den Gang der Hauptverhandlung gerade zutreffend wieder (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 312 f.; Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418).

    Aus den dargelegten Erwägungen kann die Frage, ob die Fähigkeit des Angeklagten zu autonomer Willensbildung über sein weiteres Prozessverhalten auf einer tragfähigeren Grundlage beruht, wenn er nicht nur von seinem Verteidiger zusammenfassend und in nicht dokumentierter Weise nach dessen Wahrnehmung und Verständnis informiert wird, sondern durch das Gericht durch Mitteilung in der Hauptverhandlung (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 314 und vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601, 603), nicht allgemeingültig beantwortet werden.

  • BGH, 21.07.2015 - 2 StR 75/14

    Mitteilung über den Inhalt von Verständigungsgesprächen (Mitteilungspflicht bei

    Zur Gewährleistung einer effektiven Kontrolle ist die Mitteilung des Vorsitzenden hierüber gemäß § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO in das Protokoll der Hauptverhandlung aufzunehmen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 255 f.).

    Zu dem gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO mitzuteilenden Inhalt der Erörterungen gehört dann auch, welche Standpunkte von den Gesprächsteilnehmern vertreten wurden, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628, 2883/10, 2155/11, BVerfGE 133, 168, 217; Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313).

    Deshalb kann das Beruhen des Urteils auf einem solchen Verfahrensfehler nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313 f.; Schmitt aaO S. 408).

  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    b) Es kann offen bleiben, ob die danach allein zu prüfende Rüge, aus dem Protokoll lasse sich die Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO nicht erkennen, - wie für "Protokollrügen" regelmäßig angenommen (etwa BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 23/06; Urteil vom 17. Januar 1978 - 1 StR 734/77) - bereits unzulässig oder in der konkreten Konstellation ausnahmsweise zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310).

    bb) Soweit der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 10. Juli 2013 (2 StR 195/12, BGHSt 58, 310) die Auffassung vertreten hat, dass das Prozessverhalten des Angeklagten durch das Fehlen einer Dokumentation im Protokoll beeinflusst und ein Beruhen des Urteils auf dem Protokollierungsfehler nicht ausgeschlossen werden könne, vermag der Senat dem aus den dargelegten Gründen nicht zu folgen.

  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 267/13

    Verständigung (Umgehung der gesetzlichen Vorschriften durch informelle

    Ein Angeklagter, der an Erörterungen der Richter, Verteidiger und Vertreter der Staatsanwaltschaft im Beratungszimmer nicht beteiligt war, dem die für das Verständigungsverfahren vorgesehenen Informationen über den wesentlichen Inhalt der Erörterungen (§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO) nicht protokollfest (§ 273 Abs. 1 Nr. 1a StPO) erteilt wurden (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, NJW 2013, 3046, 3047 f., für BGHSt bestimmt) und der nach der Urteilsverkündung vom Gericht nicht qualifiziert über seine Rechtsmittelmöglichkeit belehrt wurde (§ 35a Satz 3 StPO), ist besonders schutzwürdig.
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 520/15

    Gründungsschwindel (falsche Angaben über die Erhöhung des Stammkapitals:

    Dieses Urteil hat der Senat mit Urteil vom 10. Juni 2013 - 2 StR 195/12 (BGHSt 58, 310 ff.) aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

    Dies gilt auch für die in § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO normierte Pflicht zur Protokollierung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 2 BvR 1043/15, juris Rn. 9 ff.; BGH, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Hinweis 4 Rn. 11 ff.; vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, BGHSt 59, 130 Rn. 12 ff.; aA BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14, NStZ 2015, 353, 354; Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310 Rn. 9 ff.; s. auch MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 138 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 273 Rn. 12c, § 344 Rn. 26a; Radtke, NStZ 2013, 669 f.; Schneider, NStZ 2014, 252, 255 f.).

    Zum Nachweis eines solchen Verstoßes kann gegebenenfalls das Hauptverhandlungsprotokoll dienen, weil diese Mitteilung gemäß § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO nicht nur als solche, sondern auch ihrem Inhalt nach zu protokollieren ist (BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310 Rn. 8; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 139; KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 65).

  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 56/22

    Verfahrensrüge betreffend eine Verletzung der Vorschriften zur Verständigung

    (2) Die Revision weist zwar zutreffend darauf hin, dass der Senat in einer früheren Entscheidung das Vorbringen eines Revisionsführers zu § 273 Abs. 1a StPO grundsätzlich bereits dann als den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügend erachtet hat, sofern sich daraus ergibt, dass Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung geführt wurden und eine (mündliche) Mitteilung des Vorsitzenden über deren wesentlichen Inhalt jedenfalls nicht entsprechend § 273 Abs. 1a StPO im Protokoll dokumentiert wurde (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 311 f.).

    Auch der Senat hat in seiner Entscheidung vom 10. Juli 2013 auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ein Angeklagter "im Einzelfall auch bei fehlerhaftem Hauptverhandlungsprotokoll durch eine ebenso zuverlässige Dokumentation in anderer Weise so unterrichtet wird, dass das Beruhen des Urteils auf dem Protokollierungsfehler ausgeschlossen werden kann" (Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 314).

    Aufschluss hierüber gibt im vorliegenden Fall - anders als im Verfahren 2 StR 195/12 - auch nicht der gänzlich abstrakt gehaltene Protokolleintrag vom zweiten Sitzungstag.

  • BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15

    Absprachen im Strafverfahren (Verfahrensverständigung; Recht auf ein faires

  • BGH, 03.12.2013 - 2 StR 410/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Umfang der Dokumentationspflicht;

  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14

    Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei

  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 272/13

    Anforderungen an die Darstellung und die Protokollierung von

  • BGH, 29.07.2014 - 4 StR 126/14

    Mitteilungspflichten über außerhalb der Hauptverhandlung stattfindende

  • BGH, 12.10.2016 - 2 StR 367/16

    Verständigung (zulässiger Inhalt: keine Absprachen über den Schuldspruch durch

  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

  • BGH, 31.08.2021 - 2 StR 339/20

    Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten (Mitteilung des

  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 470/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Umfang der Mitteilungspflicht;

  • OLG Hamburg, 05.08.2014 - 1-27/14

    Revision im Strafverfahren: Erklärung der Berufungsrücknahme nach Verstoß gegen

  • BGH, 25.11.2013 - 5 StR 502/13

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Umfang der Mitteilungspflicht des

  • BGH, 14.07.2014 - 5 StR 217/14

    Unzureichende Mitteilung über verständigungsbezogene Gespräche; Beruhen

  • OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13

    Revision in Strafsachen: Unwirksamkeit einer durch den Angeklagten erklärten

  • BGH, 02.12.2014 - 1 StR 422/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Inhalt der Mitteilung: keine

  • OLG Koblenz, 20.07.2023 - 4 ORs 4 Ss 16/23

    Straßenverkehrsgefährdung, grob verkehrswidrig, rücksichtslos, Urteilsgründe

  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 499/20

    Betrug (erforderliche Bezifferung des Vermögensschadens); Steuerhinterziehung;

  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 411/13

    Mitteilungspflicht bei erfolglosen Verständigungsversuchen (Anforderungen an den

  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 2 RVs 47/15

    Verständigung, informelle, Zulässigkeit

  • BGH, 05.08.2015 - 5 StR 255/15

    Verstoß gegen die Transparenz- und Dokumentationspflichten bei auf eine

  • BGH, 30.07.2019 - 5 StR 288/19

    Protokollierung von Mitteilungen über Verständigungsgespräche außerhalb der

  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 526/19

    Mitteilungspflicht des Vorsitzenden (Umfang; Zielrichtungen; Unterscheidung

  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 352/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (nur Gespräche außerhalb der

  • OLG Hamburg, 27.11.2015 - 1 Rev 32/15

    Erörterungen vor Beginn der Hauptverhandlung über Möglichkeiten einer

  • OLG Hamburg, 19.12.2022 - 2 Rev 28/22

    Revision: Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche

  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14

    Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei Verständigung

  • OLG Brandenburg, 13.01.2020 - 53 Ss 152/19

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

  • BGH, 16.09.2015 - 5 StR 364/15

    Fehlende Mitteilung über ein nicht öffentlich und ohne den Angeklagten geführtes

  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 294/14

    Hinweispflicht des Gerichts im Hinblick auf die Erwägung von Bewährungsauflagen

  • KG, 17.06.2019 - 3 Ws (B) 183/19
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17117
OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13 (https://dejure.org/2013,17117)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.07.2013 - 1 Ws 123/13 (https://dejure.org/2013,17117)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 1 Ws 123/13 (https://dejure.org/2013,17117)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 154 StPO; § 200 StPO; § 7 Abs. 1 SGB IV
    Anforderungen an die Darstellung der Veruntreuung von Arbeitsentgelt wegen des Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen für bestimmte Personen an konkret benannte Sozialversicherungsträger

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darstellung der Veruntreuung von Arbeitsentgelt wegen des Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen für bestimmte Personen an konkret benannte Sozialversicherungsträger

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 Abs. 1
    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Anklageschrift

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 Abs. 1
    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Anklageschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Anklage gegen Geschäftsführer des Klinikums Region Hannover mit Einschränkungen zugelassen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesamtverantwortung, Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Inhalt der allgemeinen Überwachungspflicht: Wird auch das laufende Tagesgeschäft von der allgemeinen Überwachungspflicht des Aufsichtsrates erfasst?, Maßregeln zur Prüfung und ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anklage gegen Geschäftsführer des Klinikums Region Hannover mit Einschränkungen zugelassen

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 719
  • NZS 2013, 6
  • StRR 2013, 362
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10

    Beschwer des Angeklagten nach Verfahrenseinstellung wegen eines

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Mängel der Informationsfunktion berühren ihre Wirksamkeit dagegen nicht (vgl. BGHSt 44, 153 (156); 56, 183).

    Dies wäre nur anders zu sehen, wenn die einzelne Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge für eine bestimmte Person jeweils eine eigene prozessuale Tat darstellen würde (vgl. BGHSt 56, 183), was aber nicht der Fall ist.

    Da die Angeschuldigten über die Einzelheiten des Tatvorwurfs jedoch zu unterrichten sind, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Prozessverhalten darauf einzustellen (vgl. BGHSt 40, 44, 47), wird die Kammer im Laufe der Hauptverhandlung durch Hinweise nach § 265 Abs. 1 StPO den durch die Deutsche Rentenversicherung vorgenommenen Neuberechnungen und den Nachermittlungen der Staatsanwaltschaft Rechnung zu tragen haben (vgl. BGHSt 56, 183 (191)).

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Gemäß § 203 StPO kommt es für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens allein darauf an, ob gegen die Angeschuldigten hinreichender Tatverdacht besteht, wofür nicht nur die sich aus der Anklage ergebenden Informationen, sondern der komplette Akteninhalt heranzuziehen ist (vgl. BGHSt 40, 44 (45)).

    Da die Angeschuldigten über die Einzelheiten des Tatvorwurfs jedoch zu unterrichten sind, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Prozessverhalten darauf einzustellen (vgl. BGHSt 40, 44, 47), wird die Kammer im Laufe der Hauptverhandlung durch Hinweise nach § 265 Abs. 1 StPO den durch die Deutsche Rentenversicherung vorgenommenen Neuberechnungen und den Nachermittlungen der Staatsanwaltschaft Rechnung zu tragen haben (vgl. BGHSt 56, 183 (191)).

  • BGH, 08.08.2012 - 1 StR 296/12

    Wirksame Anklageschrift und wirksamer Eröffnungsbeschluss (Berechnungsdarstellung

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Dies gilt auch für die von der Kammer vermisste Darstellung der Berechnung der einzelnen Beiträge, da Ausführungen zur Schadensberechnung keinen Beitrag zur Individualisierung der Tat leisten (vgl. BGH wistra 2012, 489).

    Die für Urteile geltenden Darstellungsmaßstäbe können angesichts der unterschiedlichen Anforderungen nicht auf Anklageschriften übertragen werden (vgl. BGH wistra 2012, 489).

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Unter dieser Voraussetzung ist der Vorsatz selbst dann nicht in Frage gestellt, wenn der Gehilfe dem Täter ausdrücklich erklären würde, er missbillige die Haupttat (vgl. BGH NJW 2000, 3010).

    Auch der Hinweis im angefochtenen Beschluss auf die Rechtsprechung des BGH zur neutralen, berufstypischen Tätigkeit von Mitarbeitern (vgl. BGH NJW 2000, 3010) führt beim Angeschuldigten M. nicht zur Verneinung des hinreichenden Tatverdachts.

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Denn der Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen können sich die Geschäftsführer durch eine interne Zuständigkeitsverteilung nicht entziehen (vgl. BGHZ 133, 370 (377); BGH NJW 2001, 969), denn jedenfalls bleiben Überwachungspflichten, die Veranlassung zum Eingreifen geben, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Erfüllung von der Gesellschaft obliegenden Aufgaben durch den intern zuständigen Geschäftsführer oder den mit der Erledigung beauftragten Arbeitnehmer nicht mehr gewährleistet ist (BGHZ, a. a. O., 378).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Mängel der Informationsfunktion berühren ihre Wirksamkeit dagegen nicht (vgl. BGHSt 44, 153 (156); 56, 183).
  • BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99

    Pflichten des Geschäftsführers im Bezug auf die Zahlung von

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Denn der Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen können sich die Geschäftsführer durch eine interne Zuständigkeitsverteilung nicht entziehen (vgl. BGHZ 133, 370 (377); BGH NJW 2001, 969), denn jedenfalls bleiben Überwachungspflichten, die Veranlassung zum Eingreifen geben, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Erfüllung von der Gesellschaft obliegenden Aufgaben durch den intern zuständigen Geschäftsführer oder den mit der Erledigung beauftragten Arbeitnehmer nicht mehr gewährleistet ist (BGHZ, a. a. O., 378).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Beim Zusammentreffen von Merkmalen der Abhängigkeit und Selbstständigkeit entscheidet über das Überwiegen das Gesamtbild der tatsächlichen Umstände (vgl. BSG NJW 1994, 341).
  • OLG Schleswig, 03.05.1995 - 1 Ws 456/94

    Anklage ; Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen; Einlassung des Angeschuldigten;

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Soweit teilweise vertreten wird, dass eine Anklage bei fundamentalen Mängeln in ihrer Informationsaufgabe deren Unwirksamkeit zur Folge habe (vgl. OLG Schleswig, NStZ-RR 1996, 111), folgt dem der Senat nicht.
  • OLG München, 26.03.2010 - 4St RR 7/10

    Wirksamkeit der Anklageerhebung bei nicht unterzeichneter Anklageschrift

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13
    Zudem ist auch die korrigierte Fassung der Anklage mit Wissen und Wollen der nun zuständigen Dezernentin zu den gerichtlichen Akten gereicht worden, sodass selbst ein Fehlen der Unterschrift nicht zur Einstellung des Strafverfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses geführt hätte (vgl. OLG München, wistra 2011, 280).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.1995 - 1 AR 88/94
  • BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialabgaben; Arbeitgeber;

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Grundlage für die Entscheidung, ob hinreichender Tatverdacht besteht, sind nicht nur die in der Anklageschrift bezeichneten Tatsachen und Beweismittel, sondern die gesamten in den Akten dokumentierten Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, ggf. einschließlich der im Zwischenverfahren nach § 202 StGB gewonnenen Erkenntnisse und der Ausführungen der Angeschuldigten in ihrer Stellungnahme zur Anklageschrift (vgl. OLG Hamm BeckRS 2007, 12721; OLG Celle NZWiSt 2015, 430, 433; Stuckenberg in: Löwe/Rosenberg a.a.O. § 203 Rdn. 5; Schneider in: Karlsruher Kommentar a.a.O. § 203 Rdn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 203 Rdn. 1).
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 370/17

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (notwendiger Inhalt bei Anklage wegen

    Zur Begründung wird - vor allem unter Bezugnahme auf Beschlüsse des OLG Hamm vom 18. August 2015 (III-3 Ws 269/15, wistra 2016, 86) und des OLG Celle vom 19. Juli 2011 (1 Ws 271-274/11, wistra 2011, 434) und vom 3. Juli 2013 (1 Ws 123/13, NZWiSt 2015, 430) - darauf abgestellt, dass im Fall des Vorwurfs des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt die Umgrenzungsfunktion der Anklage nur gewahrt werde, "wenn die einzelnen verfahrensgegenständlichen Taten - namentlich das jeweils einen konkreten Zeitraum betreffende Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen für bestimmte Personen an konkret benannte Sozialversicherungsträger trotz bestehender Pflicht hierzu - bezeichnet werden' (UA S. 18).

    bb) Soweit das Landgericht sich zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf die Rechtsprechung des OLG Hamm (Beschluss vom 18. August 2015 - III-3 Ws 269/15, wistra 2016, 86) und des OLG Celle (Beschlüsse vom 19. Juli 2011 - 1 Ws 271-274/11, wistra 2011, 434 und vom 3. Juli 2013 - 1 Ws 123/13, NZWiSt 2015, 430) stützt, lagen - soweit darin überhaupt ein Widerspruch zur vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sehen sein sollte - hier teilweise abweichende Fallgestaltungen zu Grunde, die im Blick auf die vorliegende Anklage eine Einstellung des Verfahrens nicht rechtfertigen.

    So wäre es auch nach Auffassung des OLG Celle (Beschluss vom 3. Juli 2013 - 1 Ws 123/13 aaO 433) für die Erfüllung der Umgrenzungsfunktion der Anklage unschädlich, "dass die Anklage bei der Auflistung der einzelnen Taten hinsichtlich der betreffenden Monate nicht nach den einzelnen Personen, für die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen waren, differenziert, sondern die Personen nur pauschal den jeweiligen Sozialversicherungsträgern zuordnet'.

  • BGH, 12.04.2018 - 5 StR 538/17

    Begriff und Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Insolvenzstrafrecht

    Für die Erfüllung der Umgrenzungsfunktion der Anklage bedurfte es deshalb weder näherer Angaben zu den Einkünften der einzelnen Arbeitnehmer und zu dem jeweiligen Berechnungssatz für die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge noch einer Differenzierung nach einzelnen Personen bei der Auflistung der Taten, die nach Beschäftigungsmonaten abgegrenzt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2018 - 1 StR 370/17, NJW 2018, 878, 880, und Beschluss vom 26. April 2017 - 2 StR 242/16, wistra 2018, 49, 50, jeweils in Abgrenzung zu OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 1 Ws 123/13, und OLG Hamm, wistra 2016, 86, 87).
  • OLG Hamm, 18.08.2015 - 3 Ws 269/15

    Mangelhafter Eröffnungsbeschluss bei unveränderter Zulassung einer gegen die

    Bei dem Vorwurf des Veruntreuens von Arbeitsentgelt wird die Umgrenzungsfunktion der Anklage nur dadurch gewahrt, dass die einzelnen verfahrensgegenständlichen Taten, nämlich das jeweils einen konkreten Zeitraum betreffende Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen für bestimmte Personen an konkret benannte Sozialversicherungsträger trotz bestehender Pflicht, bezeichnet werden (OLG Celle, Beschluss vom 03. Juli 2013 - 1 Ws 123/13 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 Ws 271-274/11 -, juris).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 242/16

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (erforderliche Darstellung der Tat als

    Zwar benennt die Anklageschrift nicht im Einzelnen diejenigen Arbeitnehmer, welche die An1geklagte jeweils zu den Stichtagen "nicht bzw. nicht vollständig' gegenüber der Einzugsstelle gemeldet haben soll; dies stellt die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift unter den hier gegebenen Umständen jedoch nicht in Frage (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12, wistra 2012, 489, 490; siehe aber OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - III-3 Ws 269/15, wistra 2016, 86, 87; OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 1 Ws 123/13, juris Rn. 15).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 04.07.2013 - 1 Ws 53/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36077
OLG Dresden, 04.07.2013 - 1 Ws 53/13 (https://dejure.org/2013,36077)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.07.2013 - 1 Ws 53/13 (https://dejure.org/2013,36077)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 1 Ws 53/13 (https://dejure.org/2013,36077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einsichtsrecht eines nach § 5 Abs. 2 S. 1 InsO gerichtlich bestellten Gutachters im Insolvenzverfahren in die Strafakten i.R.d. Prüfung der Beurteilung der Vermögenslage des Insolvenzschuldners

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Akteneinsichtsrecht des Insolvenzgutachters in Strafakten möglicher Anspruchsgegner

  • zvi-online.de

    InsO § 5 Abs. 2; StPO § 475 Abs. 1
    Akteneinsichtsrecht des Insolvenz-Sachverständigen in Strafakten möglicher Anspruchsgegner

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gerichtlich bestellter Insolvenzgutachter hat Akteneinsichtsrecht in die Strafakten möglicher regresspflichtiger Subventionsbetrüger

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 436
  • NZI 2014, 17
  • NZI 2014, 358
  • StRR 2013, 362
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Braunschweig, 07.11.2018 - 16 KLs 5/17

    Akteneinsicht, Sachverständiger, Insolvenzverwalter

    Nach der h.M. ist der im Insolvenzverfahren bestellte Sachverständige zu einer umfassenden Einsicht in die Strafakten berechtigt, wenn sich daraus Hinweise dazu ergeben können, ob Ansprüche mit Bezug zum Insolvenzschuldner bestehen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 10.03.2016, Az.: 1 Ws 56/16 = NJW 2016, 1834; OLG Dresden, ZVI 2014, 145).

    In diesem Falle ist die Gewährung uneingeschränkter Akteneinsicht rechtmäßig, weil sie der Erfüllung des gerichtlichen Gutachtenauftrages dient (OLG Dresden, ZVI 2014, 145).

    Das erforderliche Interesse an der Akteneinsicht ist durch Vorlage des Beschlusses über die Bestellung zum Sachverständigen (hier: Bd. IV, BI 277 der Akte) hinreichend dargelegt (OLG Dresden, ZVI 2014, 145).

  • OVG Hamburg, 08.02.2018 - 3 Bf 107/17

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Kenntnis der den Insolvenzschuldner

    a) Soweit sich der Kläger auf den zu § 475 Abs. 1 StPO ergangenen Beschluss des OLG Dresden vom 4. Juli 2013 (1 Ws 53/13, ZInsO 2014, 242, juris) beruft und meint, seinem Interesse an dem begehrten Informationszugang sei ein vergleichbares Gewicht beizumessen wie der Justizbehörde, führt dies hier nicht weiter.
  • VG Stade, 28.03.2018 - 1 A 2323/15

    Auskunft; Finanzamt; Insolvenzverwalter

    a) Soweit sich der Kläger auf den zu § 475 Abs. 1 StPO ergangenen Beschluss des OLG Dresden vom 4. Juli 2013 (1 Ws 53/13, ZInsO 2014, 242, juris) beruft und meint, seinem Interesse an dem begehrten Informationszugang sei ein vergleichbares Gewicht beizumessen wie der Justizbehörde, führt dies hier nicht weiter.
  • OLG Braunschweig, 29.04.2019 - 1 Ws 9/19

    Akteneinsicht, Gutachter, Insolvenzsstrafverfahren

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der durch das Gericht bestellte Sachverständige im Insolvenzeröffnungsverfahren nicht nur im Interesse einer Privatperson, sondern auch für die Rechtspflege tätig wird und seinem Interesse daher ein vergleichbares Gewicht beizumessen ist wie dem Interesse einer Justizbehörde, die nach § 474 Abs. 1 StPO Akteneinsicht verlangen kann (OLG Braunschweig, Beschl. v. 10.03.2016, 1 Ws 56/16, juris, Rn. 12; OLG Dresden, Beschl. v. 04.07.2013, 1 Ws 53/13, juris, Rn. 8).
  • AG Kiel, 06.10.2017 - 43 Gs 4159/17

    Insolvenz

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft der Insolvenzverwalter, ebenso wie der Insolvenzgutachter, nicht nur im Interesse einer Privatperson, sondern gerade auch für die Rechtspflege tätig wird und seinem Interesse daher ein vergleichbares Gewicht beizumessen ist, wie dem Interesse einer Justizbehörde, die nach § 474 Abs. 1 StPO Akteneinsicht verlangen kann (OLG Dresden ZIP 2014, 436).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.06.2013 - 1 StR 126/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21491
BGH, 05.06.2013 - 1 StR 126/13 (https://dejure.org/2013,21491)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2013 - 1 StR 126/13 (https://dejure.org/2013,21491)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 1 StR 126/13 (https://dejure.org/2013,21491)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 103 III GG; § 265 StPO; §§ 14 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
    Recht auf faires Verfahren (Hinweispflicht bei der Einbeziehung aus der Hauptverhandlung ausgeschiedener Tatvorwürfe in die Beweiswürdigung); Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweiswürdigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154 Abs 2 StPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG
    Beweiswürdigung im Strafprozess: Hinweispflicht des Gerichts vor der beabsichtigten Berücksichtigung ausgeschiedener Tatteile

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Angeklagten bei fehlender Möglichkeit des Ausschlusses der Tatbegehung durch den Angeklagten

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafprozess: Hinweispflicht des Gerichts vor der beabsichtigten Berücksichtigung ausgeschiedener Tatteile

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 154 Abs. 2
    Verurteilung eines Angeklagten bei fehlender Möglichkeit des Ausschlusses der Tatbegehung durch den Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nicht "unfair” sein: Was eingestellt ist, kann nur nach Hinweis verwendet werden

  • haerlein.de (Leitsatz)

    Strafverfahren - Hinweispflicht bei Berücksichtigung eines ausgeschiedenen Prozessstoffs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2013, 362
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 126/13
    Deswegen gebieten es die faire Verfahrensgestaltung, aber auch der Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs, vor einer dennoch beabsichtigten nachteiligen Verwertung einen Hinweis zu erteilen, um den Vertrauenstatbestand wieder zu beseitigen (BGHSt 30, 197; BGHR § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 126/13
    Beabsichtigt das Gericht, im Rahmen der Beweiswürdigung Sachverhalte zu berücksichtigen, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde, ist der Angeklagte zuvor auf diese Möglichkeit hinzuweisen (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656); denn durch die Verfahrenseinstellung wird regelmäßig ein Vertrauen des Angeklagten darauf begründet, dass ihm der ausgeschiedene Prozessstoff nicht mehr angelastet werde.
  • BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 126/13
    Beabsichtigt das Gericht, im Rahmen der Beweiswürdigung Sachverhalte zu berücksichtigen, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde, ist der Angeklagte zuvor auf diese Möglichkeit hinzuweisen (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656); denn durch die Verfahrenseinstellung wird regelmäßig ein Vertrauen des Angeklagten darauf begründet, dass ihm der ausgeschiedene Prozessstoff nicht mehr angelastet werde.
  • BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95

    Gericht - Verfahren wegen Betrugsversuchs - Vorläufige Einstellung -

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 126/13
    Beabsichtigt das Gericht, im Rahmen der Beweiswürdigung Sachverhalte zu berücksichtigen, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde, ist der Angeklagte zuvor auf diese Möglichkeit hinzuweisen (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656); denn durch die Verfahrenseinstellung wird regelmäßig ein Vertrauen des Angeklagten darauf begründet, dass ihm der ausgeschiedene Prozessstoff nicht mehr angelastet werde.
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 199/96

    Verfahrenseinstellung trotz Widerspruchs der Verteidigung - Freispruchziel -

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 126/13
    Beabsichtigt das Gericht, im Rahmen der Beweiswürdigung Sachverhalte zu berücksichtigen, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde, ist der Angeklagte zuvor auf diese Möglichkeit hinzuweisen (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656); denn durch die Verfahrenseinstellung wird regelmäßig ein Vertrauen des Angeklagten darauf begründet, dass ihm der ausgeschiedene Prozessstoff nicht mehr angelastet werde.
  • BGH, 12.09.2000 - 4 StR 305/00

    Tateinheit; Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 126/13
    Beabsichtigt das Gericht, im Rahmen der Beweiswürdigung Sachverhalte zu berücksichtigen, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde, ist der Angeklagte zuvor auf diese Möglichkeit hinzuweisen (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656); denn durch die Verfahrenseinstellung wird regelmäßig ein Vertrauen des Angeklagten darauf begründet, dass ihm der ausgeschiedene Prozessstoff nicht mehr angelastet werde.
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Rechtsprechung
   KG, 15.07.2013 - 2 Ws 336/13 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21361
KG, 15.07.2013 - 2 Ws 336/13 Vollz (https://dejure.org/2013,21361)
KG, Entscheidung vom 15.07.2013 - 2 Ws 336/13 Vollz (https://dejure.org/2013,21361)
KG, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - 2 Ws 336/13 Vollz (https://dejure.org/2013,21361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 StVollzG, § 115 Abs 1 S 4 StVollzG, § 267 StPO
    Strafvollzugssache: Notwendige Begründung der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Ablehnung von Vollzugslockerungen; Bezugnahme auf mündlich bekannt gegebene Entscheidungen der Anstaltsleitung

  • Wolters Kluwer

    Umfang der gerichtlichen Darlegung der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen in Strafvollzugssachen nach § 267 StPO

  • rechtsportal.de

    Begründungsanforderungen des § 267 StPO gelten auch für Beschlüsse der Strafvollstreckungskammern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 31
  • StRR 2013, 362
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05

    Umfang der Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen

    Auszug aus KG, 15.07.2013 - 2 Ws 336/13
    Dementsprechend hat die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung überprüfen kann (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat NStZ-RR 2004, 255).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 2 Ws 122/12

    Klageerzwingung: Voraussetzungen an den Vortrag des Antragstellers (hier:

    Auszug aus KG, 15.07.2013 - 2 Ws 336/13
    Hiernach haben sich die Gerichte auf die Prüfung zu beschränken, ob der Anstaltsleiter von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, seiner Entscheidung den rechtlich richtig ausgelegten Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt hat und ob seine Beurteilung des Gefangenen vertretbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 19. April 2012 - 2 Ws 122/12 Vollz - mit weiteren Nachw.).
  • OLG Köln, 24.11.2008 - 2 Ws 586/08

    Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf Erstattung von Reisekosten

    Auszug aus KG, 15.07.2013 - 2 Ws 336/13
    Eine solche Bezugnahme setzt indes voraus, dass die Verständlichkeit aus sich heraus nicht in Frage gestellt und deutlich wird, dass sich das Gericht diese Überlegungen zu eigen macht (vgl. OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122, 13; OLG Celle NStZ-RR 356, 357; Senat Beschluss vom 27. November 2008 - 2 Ws 586/08 Vollz -).
  • OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer;

    Auszug aus KG, 15.07.2013 - 2 Ws 336/13
    Eine solche Bezugnahme setzt indes voraus, dass die Verständlichkeit aus sich heraus nicht in Frage gestellt und deutlich wird, dass sich das Gericht diese Überlegungen zu eigen macht (vgl. OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122, 13; OLG Celle NStZ-RR 356, 357; Senat Beschluss vom 27. November 2008 - 2 Ws 586/08 Vollz -).
  • KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03Vollz

    Rechtsbeschwerde eines Strafgefangenen; Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der

    Auszug aus KG, 15.07.2013 - 2 Ws 336/13
    Dementsprechend hat die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung überprüfen kann (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat NStZ-RR 2004, 255).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2016 - 2 Ws 570/15

    Einwendungen eines Strafgefangenen in Baden-Württemberg gegen Lohnabrechnung:

    Auch der Verweis auf die Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt vom 03.07.2015 ist zur Begründung der angefochtenen Entscheidung unzureichend (vgl. zur Verweisung auf eine im gerichtlichen Verfahren eingeholten Stellungnahme KG Berlin StraFo 2013, 483 mwN).

    Durch den in § 123 Abs. 3 VwGO enthaltenen Verweis auf § 920 ZPO sind in dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz sowohl der begehrte Anspruch als auch der Grund dafür glaubhaft zu machen, dass es des vorläufigen Rechtsschutzes konkret bedarf (KG Berlin StraFo 2013, 483).

  • KG, 27.02.2014 - 2 Ws 55/14

    Widerruf von Maßnahmen im Vollzug der Sicherungsverwahrung

    Dementsprechend hat die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung überprüfen kann (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 2 Ws 336/13 Vollz - [juris]; NStZ-RR 2004, 255).

    In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Strafvollstreckungskammer eine eigene Sachverhaltsdarstellung grundsätzlich nicht durch die Bezugnahme auf (streitiges) Parteivorbringen ersparen darf (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 2 Ws 336/13 Vollz - [juris]).

    Hiernach haben sich die Gerichte auf die Prüfung zu beschränken, ob der Anstaltsleiter von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, seiner Entscheidung den rechtlich richtig ausgelegten Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt hat und ob seine Beurteilung des Gefangenen vertretbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 2 Ws 336/13 Vollz - [juris]).

  • KG, 18.06.2014 - 2 Ws 123/14

    Computer in der Sicherungsverwahrung.

    Dementsprechend hat die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung überprüfen kann (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 2 Ws 336/13 Vollz - juris; NStZ-RR 2004, 255).

    In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Strafvollstreckungskammer eine eigene Sachverhaltsdarstellung grundsätzlich nicht durch die Bezugnahme auf (streitiges) Parteivorbringen ersparen darf (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 2 Ws 336/13 Vollz - juris).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2018 - 2 Ws 112/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Rechtsbeschwerde gegen den ablehnenden

    Der Sach- und Streitstand muss dabei in den Gründen selbst seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt dargestellt sein (§ 115 Abs. 1 Satz 2 StVollzG); nur wegen der weiteren Einzelheiten kann auf bei den Akten befindliche - genau bezeichnete - Schriftstücke verwiesen werden (zum Ganzen OLG Karlsruhe - Senat - RuP 2017, 245; OLG Hamburg NStZ 2005, 346; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG München NStZ-RR 2012, 295; KG StraFo 2013, 483, OLGSt StVollzG § 109 Nr. 12 und NStZ 2018, 172; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.2014 - III 1 Vollz (Ws) 497/14, juris).
  • KG, 15.04.2016 - 2 Ws 81/16

    Sicherungsverwahrung: Kostenerstattungsanspruch eines Sicherungsverwahrten für

    Dementsprechend hat die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung überprüfen kann (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 151/12 - [juris]; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg StraFo 2010, 171; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat StraFo 2013, 483-484; Beschluss vom 3. Juni 2011 a.a.O.).

    Insbesondere darf sich die Strafvollstreckungskammer eine eigene Sachverhaltsdarstellung grundsätzlich nicht durch die Bezugnahme auf (streitiges) Parteivorbringen ersparen (vgl. Senat StraFo 2013, 483-484).

  • KG, 30.06.2021 - 5 Ws 66/21

    Anforderungen an die Zwangsbehandlung nach § 57 PsychKG BE und deren gerichtliche

    Hieraus folgt, dass die Strafvollstreckungskammern die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen haben, dass sie eine rechtliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ermöglichen (ständ. Rspr., z. B. KG, Beschlüsse vom 23. August 2019, a. a. O., juris Rdnr. 21 und 15. Juli 2013 - 2 Ws 336/13 Vollz -, juris Rdnr. 4; Senat, Beschlüsse vom 1. Februar 2021, a. a. O., 4. Mai 2020, a. a. O., 22. August 2016, a. a. O., juris Rdnr. 9 f. und 18. August 2016, a. a. O., juris Rdnr. 7, jeweils m. w. Nachw.; ferner [zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben] Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 151/12 -, juris Rdnr. 20).
  • KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16

    Überweisung eines Sicherungsverwahrten in das Krankenhaus des Maßregelvollzuges:

    Die Prüfung der Gerichte hat sich hiernach darauf zu beschränken, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, den Gewährungstatbestand rechtlich richtig ausgelegt hat und zu einer vertretbaren Beurteilung der untergebrachten Person gelangt ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. Dezember 2016 - 2 Ws 235/16 Vollz - und vom 15. Juli 2013 - 2 Ws 336/13 Vollz -, juris).
  • KG, 15.08.2018 - 2 Ws 130/18

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung in einer Strafvollzugssache:

    Dementsprechend hat die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung überprüfen kann (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 151/12 - [juris]; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg StraFo 2010, 171; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat StraFo 2013, 483).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2019 - 2 Ws 364/18

    Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg: Umfang und Ausgestaltung des Rechts

    Der Sach- und Streitstand muss dabei in den Gründen selbst seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt dargestellt sein (§ 115 Abs. 1 Satz 2 StVollzG); nur wegen der weiteren Einzelheiten kann auf bei den Akten befindliche - genau bezeichnete - Schriftstücke verwiesen werden (zum Ganzen OLG Karlsruhe - Senat - RuP 2017, 245; OLG Hamburg NStZ 2005, 346; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG München NStZ-RR 2012, 295; KG StraFo 2013, 483, OLGSt StVollzG § 109 Nr. 12 und NStZ 2018, 172; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.2014 - III-1 Vollz (Ws) 497/14, juris).
  • KG, 10.01.2019 - 2 Ws 260/18

    Maßregelvollzug in Berlin: Erlass und Anfechtbarkeit von Eilentscheidungen;

    Dementsprechend sind in einem Beschluss im Sinne des § 115 StVollzG (Bund) die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung überprüfen kann (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg StraFo 2010, 171; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat, Beschluss vom 15. August 2018 - 2 Ws 130/18 Vollz -, juris; StraFo 2013, 483).
  • KG, 28.12.2016 - 2 Ws 235/16

    Vollzugsöffnende Maßnahmen im Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin:

  • OLG Karlsruhe, 08.06.2018 - 2 Ws 144/18

    Gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im Vollzug der Sicherungsverwahrung

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