Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 14.11.2013

Rechtsprechung
   OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,188
OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13 (https://dejure.org/2014,188)
OLG München, Entscheidung vom 09.01.2014 - 4St RR 261/13 (https://dejure.org/2014,188)
OLG München, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - 4St RR 261/13 (https://dejure.org/2014,188)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 273 Abs. 1a S. 3; StPO § 274
    Unzulässigkeit einer einseitigen Verpflichtungserklärung des Gerichts zum Strafmaß nach gescheiterten Verständigungsgesprächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässigkeit einer einseitigen Verpflichtungserklärung des Gerichts zum Strafmaß nach gescheiterten Verständigungsgesprächen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verständigung ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verständigung ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 523
  • StRR 2014, 104
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13
    Die einseitige Verpflichtungserklärung war gesetzeswidrig (BVerfG Urteil vom 19. März 2013 NJW 2013 1058/1069 und 1070; Griesbaum-KK § 257c Rdn. 44) und konnte deshalb keiner Bindungswirkung oder Vertrauenstatbestand entfalten (BGH Beschluss vom 12. Juli.2011 Az.: 1 StR 274/11 zit. nach juris Rdn. 3), selbst wenn im Übrigen die Strafkammer den gesetzlich geforderten Dokumentations- und Transparenzanforderungen gerecht geworden ist und den Anforderungen des § 257c Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 244 Abs. 2 StPO folgend das verständigungsbasierte Geständnis einer Überprüfung durch Beweisaufnahme unterzogen hat (dazu BGH Beschluss vom 21. Januar 2012 Az.: 3 StR 285/11 zit. nach juris Rdn. 7; BGH NStZ-RR 2012 52; BGH Beschluss vom 22. September 2011 Az.: 2 StR 383/11 zit. nach juris Rdn. 3; OLG Celle Beschluss vom 9. November 2010 Az.: 32 Ss 152/10 zit. nach juris Rdn. 19 f.; BGH Beschluss vom 25. Juni 2013 Az.: 1 StR 163/13 zit. nach juris; BGH Beschluss vom 6. August 2013 Az.: 3 StR 212/13 zit. nach juris Rdn. 4).

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Verständigung im Strafverfahren (Urteil vom 19. März 2013 NJW 2013 1058 ff.; zur MRK-Konformität EGMR Urteil vom 3. November 2011 Az.: 29090/06 zit. nach juris Rdn. 73) bei der Frage nach Vollzugsdefiziten in der Anwendung der Neuregelungen des Verständigungsgesetzes zur verfassungsrechtlich erheblichen Kontrolle von verständigungsbasierten Strafurteilen zu den Kontrollaufgaben von Staatsanwaltschaft und Rechtsmittelinstanzen Stellung genommen und beiden Institutionen eine besondere Aufgabe bei der Umsetzung der verständigungsbezogenen Regelungen zugewiesen (NJW 2013 1058/1066).

  • OLG Celle, 30.08.2011 - 32 Ss 87/11

    Zweck der Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 S. 1 StPO über die Möglichkeit der

    Auszug aus OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13
    Das so zustande gekommene Urteil beruht auch auf dem Gesetzesverstoß (Meyer-Goßner § 344 Rdn. 27; § 337 Rdn. 38; Gericke-KK § 344 Rdn. 65, § 337Rdn. 33 ff.; OLG Celle Beschluss vom 30. August 2011 Az.: 32 Ss 87/11 zit.nach juris Rdn. 13).

    Der Senat ist sich hierbei der Tatsache bewusst, dass auf der Grundlage dieser Rechtsansicht der eindeutige Verstoß gegen § 257c Abs. 1 Satz 1 StPO eine solche Rechtsverletzung in die Nähe eines absoluten Revisionsgrundes nach § 338 StPO rückt, obwohl der Gesetzgeber mit der Neuregelung des Verständigungsgesetzes eine so weit reichende Regelung nicht getroffen hat(OLG Celle Beschluss vom 30. August 2011Az.: 32 Ss 87/11 zit. nach juris Rdn. 12).

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13
    Diese im Übrigen früher gepflogene Praxis der strafrechtlichen Tatgerichte (vgl. dazu Meyer-Goßner § 257c Rdn. 2; Griesbaum-KK § 257c Rdn. 2 f.; BGHSt 50, 40/46 ff.).
  • BGH, 25.06.2013 - 1 StR 163/13

    Rüge der mangelnden Existenz einer im Urteil vorausgesetzten Verständigung

    Auszug aus OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13
    Die einseitige Verpflichtungserklärung war gesetzeswidrig (BVerfG Urteil vom 19. März 2013 NJW 2013 1058/1069 und 1070; Griesbaum-KK § 257c Rdn. 44) und konnte deshalb keiner Bindungswirkung oder Vertrauenstatbestand entfalten (BGH Beschluss vom 12. Juli.2011 Az.: 1 StR 274/11 zit. nach juris Rdn. 3), selbst wenn im Übrigen die Strafkammer den gesetzlich geforderten Dokumentations- und Transparenzanforderungen gerecht geworden ist und den Anforderungen des § 257c Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 244 Abs. 2 StPO folgend das verständigungsbasierte Geständnis einer Überprüfung durch Beweisaufnahme unterzogen hat (dazu BGH Beschluss vom 21. Januar 2012 Az.: 3 StR 285/11 zit. nach juris Rdn. 7; BGH NStZ-RR 2012 52; BGH Beschluss vom 22. September 2011 Az.: 2 StR 383/11 zit. nach juris Rdn. 3; OLG Celle Beschluss vom 9. November 2010 Az.: 32 Ss 152/10 zit. nach juris Rdn. 19 f.; BGH Beschluss vom 25. Juni 2013 Az.: 1 StR 163/13 zit. nach juris; BGH Beschluss vom 6. August 2013 Az.: 3 StR 212/13 zit. nach juris Rdn. 4).
  • BGH, 31.01.2012 - 3 StR 285/11

    Inbegriffsrüge (richterliche Überzeugung bei Verfahrensabsprache); Betrug

    Auszug aus OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13
    Die einseitige Verpflichtungserklärung war gesetzeswidrig (BVerfG Urteil vom 19. März 2013 NJW 2013 1058/1069 und 1070; Griesbaum-KK § 257c Rdn. 44) und konnte deshalb keiner Bindungswirkung oder Vertrauenstatbestand entfalten (BGH Beschluss vom 12. Juli.2011 Az.: 1 StR 274/11 zit. nach juris Rdn. 3), selbst wenn im Übrigen die Strafkammer den gesetzlich geforderten Dokumentations- und Transparenzanforderungen gerecht geworden ist und den Anforderungen des § 257c Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 244 Abs. 2 StPO folgend das verständigungsbasierte Geständnis einer Überprüfung durch Beweisaufnahme unterzogen hat (dazu BGH Beschluss vom 21. Januar 2012 Az.: 3 StR 285/11 zit. nach juris Rdn. 7; BGH NStZ-RR 2012 52; BGH Beschluss vom 22. September 2011 Az.: 2 StR 383/11 zit. nach juris Rdn. 3; OLG Celle Beschluss vom 9. November 2010 Az.: 32 Ss 152/10 zit. nach juris Rdn. 19 f.; BGH Beschluss vom 25. Juni 2013 Az.: 1 StR 163/13 zit. nach juris; BGH Beschluss vom 6. August 2013 Az.: 3 StR 212/13 zit. nach juris Rdn. 4).
  • OLG Zweibrücken, 31.07.2012 - 1 Ws 169/12

    Rechtsmittelverzicht nach Verständigung in der Hauptverhandlung:

    Auszug aus OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13
    c) Der Verfahrensgang sowie die Dokumentation der von der Revision vorgetragenen und von der Strafkammer angenommenen und darüber hinaus im Urteil ausgesprochenen Bindung an die gesetzeswidrige Absprache mit dem Angeklagten und seinem Verteidiger sind eindeutig und entheben das Revisionsgericht von weiteren freibeweislichen Nachforschungen (vgl. dazu OLG Zweibrücken Beschluss vom 31. Juli 2012 Az.: 1 Ws 169/12 zit. nach juris Rdn. 12).
  • EGMR, 20.10.2011 - 29090/06

    Vereinbarkeit einer Verfahrensdauer von fast 4 Jahren bei Durchlaufen von 3

    Auszug aus OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13
    b) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Verständigung im Strafverfahren (Urteil vom 19. März 2013 NJW 2013 1058 ff.; zur MRK-Konformität EGMR Urteil vom 3. November 2011 Az.: 29090/06 zit. nach juris Rdn. 73) bei der Frage nach Vollzugsdefiziten in der Anwendung der Neuregelungen des Verständigungsgesetzes zur verfassungsrechtlich erheblichen Kontrolle von verständigungsbasierten Strafurteilen zu den Kontrollaufgaben von Staatsanwaltschaft und Rechtsmittelinstanzen Stellung genommen und beiden Institutionen eine besondere Aufgabe bei der Umsetzung der verständigungsbezogenen Regelungen zugewiesen (NJW 2013 1058/1066).
  • BGH, 12.07.2011 - 1 StR 274/11

    Informelle, verfahrensverkürzende Verständigung; Beweiswürdigung bei der

    Auszug aus OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13
    Die einseitige Verpflichtungserklärung war gesetzeswidrig (BVerfG Urteil vom 19. März 2013 NJW 2013 1058/1069 und 1070; Griesbaum-KK § 257c Rdn. 44) und konnte deshalb keiner Bindungswirkung oder Vertrauenstatbestand entfalten (BGH Beschluss vom 12. Juli.2011 Az.: 1 StR 274/11 zit. nach juris Rdn. 3), selbst wenn im Übrigen die Strafkammer den gesetzlich geforderten Dokumentations- und Transparenzanforderungen gerecht geworden ist und den Anforderungen des § 257c Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 244 Abs. 2 StPO folgend das verständigungsbasierte Geständnis einer Überprüfung durch Beweisaufnahme unterzogen hat (dazu BGH Beschluss vom 21. Januar 2012 Az.: 3 StR 285/11 zit. nach juris Rdn. 7; BGH NStZ-RR 2012 52; BGH Beschluss vom 22. September 2011 Az.: 2 StR 383/11 zit. nach juris Rdn. 3; OLG Celle Beschluss vom 9. November 2010 Az.: 32 Ss 152/10 zit. nach juris Rdn. 19 f.; BGH Beschluss vom 25. Juni 2013 Az.: 1 StR 163/13 zit. nach juris; BGH Beschluss vom 6. August 2013 Az.: 3 StR 212/13 zit. nach juris Rdn. 4).
  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 383/11

    Unzureichende Beweiswürdigung nach Verständigung (Erstreckung des Erfolgs der

    Auszug aus OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13
    Die einseitige Verpflichtungserklärung war gesetzeswidrig (BVerfG Urteil vom 19. März 2013 NJW 2013 1058/1069 und 1070; Griesbaum-KK § 257c Rdn. 44) und konnte deshalb keiner Bindungswirkung oder Vertrauenstatbestand entfalten (BGH Beschluss vom 12. Juli.2011 Az.: 1 StR 274/11 zit. nach juris Rdn. 3), selbst wenn im Übrigen die Strafkammer den gesetzlich geforderten Dokumentations- und Transparenzanforderungen gerecht geworden ist und den Anforderungen des § 257c Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 244 Abs. 2 StPO folgend das verständigungsbasierte Geständnis einer Überprüfung durch Beweisaufnahme unterzogen hat (dazu BGH Beschluss vom 21. Januar 2012 Az.: 3 StR 285/11 zit. nach juris Rdn. 7; BGH NStZ-RR 2012 52; BGH Beschluss vom 22. September 2011 Az.: 2 StR 383/11 zit. nach juris Rdn. 3; OLG Celle Beschluss vom 9. November 2010 Az.: 32 Ss 152/10 zit. nach juris Rdn. 19 f.; BGH Beschluss vom 25. Juni 2013 Az.: 1 StR 163/13 zit. nach juris; BGH Beschluss vom 6. August 2013 Az.: 3 StR 212/13 zit. nach juris Rdn. 4).
  • BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Bande); Absprache

    Auszug aus OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13
    Wie der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 entnommen werden kann, kommen den gesetzlich statuierten Dokumentationspflichten insbesondere nach § 257c Abs. 3 Satz 1 StPO wegen des Schutzes des Angeklagten vor gesetzwidrigen oder sachfremden Erwägungen (KG Urteil vom 23. April 2012 zit. nach juris Rdn. 3; BGH Urteil vom 17. Februar 2011 Az.: 3 StR 426/100 zit. nach juris Rdn. 4 f.; BGH Beschluss vom 28. September 2010 Az.: 3 StR 359/10 zit. nach juris Rdn. 8, 10) und wegen der Kontrolleverständigungsbasierter Verfahrenserledigungen durch die Öffentlichkeit (§ 169 GVG) und durch das Rechtsmittelgericht hervorragende Bedeutung zu.
  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 528/09

    Verständigung (Prüfung auf Verfahrensfehler; Verfahrensrüge; Dokumentation in den

  • OLG Celle, 09.11.2010 - 32 Ss 152/10

    Pflicht zur Ausschöpfung der Beweismittel trotz Verständigung im Strafverfahren;

  • BGH, 06.08.2013 - 3 StR 212/13

    Einfuhr von/Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 07.08.2013 - 5 StR 253/13

    Verständigung (Verstoß gegen die Pflicht zur Belehrung hinsichtlich der

  • OLG München, 31.05.2013 - 1 Ws 469/13
  • OLG Nürnberg, 03.03.2014 - 2 Ws 63/14

    Strafverfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer:

    Dem Beschuldigten, der die Gerichtssprache nicht versteht oder sich nicht in ihr ausdrücken kann, dürfen daher keine Nachteile im Vergleich zu einem dieser Sprache kundigen Beschuldigten entstehen (vgl. zusammenfassend BVerfG, NJW 2004, 50, Rdn. 16 f. nach juris; OLG München, Beschluss vom 18.11.2013 - 4 StRR 120/13, NJW-Spezial 2014, 89, Rdn. 11 nach juris).
  • KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19

    Wirksamkeit einer Beschränkung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid

    Eine Verständigung liegt bei zumindest einseitig bindenden Absprachen zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten über mit dem Urteil zu verhängende Rechtsfolgen vor, die unter Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Maßgaben erfolgen (vgl. OLG München, Urteil vom 09. Januar 2014 - 4 StRR 261/13 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2018 - 3 RVs 46/18

    Befangenheit des Richters wegen Hinweiserteilung

    Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Fall auch nicht mit der von der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang ins Feld geführten Entscheidung des OLG München vom 9. Januar 2014 (4 StRR 261/13) zu vergleichen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.11.2013 - III-5 RVs 111/13   

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https://dejure.org/2013,36955
OLG Hamm, 14.11.2013 - III-5 RVs 111/13 (https://dejure.org/2013,36955)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2013 - III-5 RVs 111/13 (https://dejure.org/2013,36955)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darstellung des Entwendungsvorgangs beim Diebstahl in den Urteilsfeststellungen; Kriterien zur Abgrenzung von vollendeter und versuchter Wegnahme

  • rechtsportal.de

    StGB § 242
    Anforderungen an die Darstellung des Entwendungsvorgangs beim Diebstahl in den Urteilsfeststellungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 3 Ns 31/13
  • OLG Hamm, 14.11.2013 - III-5 RVs 111/13

Papierfundstellen

  • StRR 2014, 104
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08

    Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel,

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 5 RVs 111/13
    Entscheidend für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben kann (vgl. BGHSt 16, 271, 273 ff.; BGH, NStZ 2008, 624, 625) und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen (vgl. BGH, a.a.O.).

    Bei handlichen und leicht beweglichen Sachen reicht andererseits regelmäßig schon ein Ergreifen und Festhalten bzw. das (offene) Wegtragen des Gegenstandes als Wegnahmehandlung aus, wobei die Rechtsprechung dann, wenn der Täter einen leicht zu transportierenden Gegenstand an sich gebracht hat, ihm jedenfalls dann die ausschließliche Sachherrschaft im Sinne einer vollendeten Wegnahme zuweist, wenn er den umschlossenen Herrschaftsbereich des (ursprünglichen) Gewahrsamsinhabers, z.B. das Ladenlokal, verlassen hat (vgl. BGHR StGB, § 242 I Wegnahme 1; BGH, NStZ 2008, 624, 625).

  • OLG Hamm, 06.05.2013 - 5 RVs 38/13

    Anforderungen an die Feststellungen zur "Wegnahme" i.S.d. § 242 StGB

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 5 RVs 111/13
    Ungeachtet dessen, dass der Angeklagte ausweislich der Urteilsgründe in vollem Umfang geständig war, reicht dies zur Feststellung des Gewahrsamswechsels nicht aus (zu vgl. Senatsbeschluss v. 06.05.2013 - III-5 RVs 38/13 -, zitiert nach juris).

    Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe vermag der Senat, dem ein Rückgriff auf die Akten für die rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils verwehrt ist, anhand der Feststellungen im Urteil nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung des Angeklagten - eine vollendete oder doch lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß §§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2010 - 3 StR 434/11 - Senatsbeschluss vom 6. Mai 2013 - 5 RVs 38/13 -).

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 5 RVs 111/13
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens (vgl. BGHSt 23, 254, 255).
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 5 RVs 111/13
    Entscheidend für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben kann (vgl. BGHSt 16, 271, 273 ff.; BGH, NStZ 2008, 624, 625) und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen (vgl. BGH, a.a.O.).
  • BGH, 01.03.2012 - 3 StR 434/11

    Diebstahl (Zueignungsabsicht) und Unterschlagung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 5 RVs 111/13
    Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe vermag der Senat, dem ein Rückgriff auf die Akten für die rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils verwehrt ist, anhand der Feststellungen im Urteil nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung des Angeklagten - eine vollendete oder doch lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß §§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2010 - 3 StR 434/11 - Senatsbeschluss vom 6. Mai 2013 - 5 RVs 38/13 -).
  • OLG Bamberg, 25.02.2019 - 2 OLG 110 Ss 6/19

    Urkundenfälschung bei Vorlage einer Kopie durch Gebrauchmachen der Urschrift

    Der Schuldspruch wegen Diebstahls [...] hält trotz der unzulänglichen Darstellung des Tatgeschehens im Rahmen der Sachverhaltsschilderung, wo lediglich ohne nähere Beschreibung des Tathergangs von einer "Entwendung" die Rede ist, so dass das Revisionsgericht aufgrund dessen noch nicht beurteilen kann, ob es überhaupt zur Vollendung des Diebstahlstatbestands gekommen ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 01.10.2013 - 3 Ss 96/13; OLG Hamm, Beschluss vom 14.11.2013 - III-5 RVs 111/13 [jew. bei juris], der rechtlichen Nachprüfung stand.
  • KG, 08.11.2018 - 121 Ss 167/18

    Mögliche Wechselwirkungen einer Entscheidung nach § 64 StGB mit dem

    Denn anhand dessen vermag das Revisionsgericht mangels näherer Beschreibung der Handlung nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung des Angeklagten - eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß §§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12. März 2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15 -, juris Rdn. 4; OLG Hamm, Beschlüsse vom 14. November 2013 - III-5 RVs 111/13 -, juris Rdn. 6, und 6. Mai 2013 - III 5-RVs 38/13 -, juris Rdn. 7 und 10; OLG Bamberg, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 Ss 96/13 -, juris Rdn. 3 [zur Formulierung "an sich genommen"]).
  • KG, 23.10.2019 - 3 Ss 89/19

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Aus den Urteilsgründen vermag der Senat somit mangels näherer Beschreibung der Wegnahmehandlung nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung der Angeklagten - eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß § 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12. März 2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15 - OLG Hamm, Beschlüsse vom 14. November 2013 - III-5 RVs 111/13 -, und vom 6. Mai 2013 - III 5-RVs 38/13 -, jeweils bei juris).
  • KG, 23.10.2019 - 121 Ss 152/19

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Aus den Urteilsgründen vermag der Senat somit mangels näherer Beschreibung der Wegnahmehandlung nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung der Angeklagten - eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß § 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12. März 2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15 - OLG Hamm, Beschlüsse vom 14. November 2013 - III- 5 RVs 111/13 -, und vom 6. Mai 2013 - III 5-RVs 38/13 -, jeweils bei juris).
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