Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13   

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https://dejure.org/2014,6594
BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13 (https://dejure.org/2014,6594)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2014 - 1 StR 367/13 (https://dejure.org/2014,6594)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - 1 StR 367/13 (https://dejure.org/2014,6594)
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Volltextveröffentlichungen (24)

  • HRR Strafrecht

    § 45 StPO; § 345 Abs. 1 StPO
    Erfolgreiches Wiedereinsetzungsgesuch bei Erkrankung des Verteidigers (Revisionsbegründungsfrist; Hinderung)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB; § 212 StGB; § 52 StGB; § 17 JGG; § 18 Abs. 2 JGG
    Rechtsfehlerhaft abgelehnter Rücktritt von einem Tötungsversuch (Rücktritt mehrerer; einverständliches konkludentes Abstandnehmen; Freiwilligkeit); Tateinheit bei höchstpersönlichen Rechtsgütern; Bemessung von Jugendstrafe (Aufrechterhaltung trotz entfallenden ...

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB; § 212 StGB; § 52 StGB; § 17 JGG; § 18 Abs. 2 JGG
    Rechtsfehlerhaft abgelehnter Rücktritt von einem Tötungsversuch (Rücktritt mehrerer; einverständliches konkludentes Abstandnehmen; Freiwilligkeit); Tateinheit bei höchstpersönlichen Rechtsgütern; Bemessung von Jugendstrafe (Aufrechterhaltung trotz entfallenden ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 S 1 StGB, § 212 StGB
    Totschlagsversuch mehrerer Tatbeteiligter: Einvernehmlicher Rücktritt durch einvernehmliches Nichtweiterhandeln; Absehen von weiteren Verletzungshandlungen wegen des Erreichens der außertatbestandlichen Handlungsziele

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 1 S 1 StPO
    Revisionsbegründung in Strafsachen: Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Nachholung von Verfahrensrügen bei Erkrankung des mit der Revisionsbegründung beauftragten Rechtsanwalts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 24 Abs 2 S 1 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 212 Abs 1 StGB
    Versuchter Totschlag: Einvernehmlicher Rücktritt durch mehrere Tatbeteiligte

  • Wolters Kluwer

    Gesonderte Prüfung der Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch für jedes der im Versuchsstadium stecken gebliebene Tötungsverbrechen (hier: Absehen von weiteren Gewaltanwendungen); Überfall der Mitglieder des Stuttgarter "Chapters" der Gruppierung "Black Jackets" auf ...

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Frist zur Begründung der Revision aufgrund der Erkrankung eines Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom versuchten Totschlag durch Absehen von weiteren Gewaltanwendungen; Überfall der Mitglieder des Stuttgarter "Chapters" der Gruppierung "Black Jackets" auf Angehörige der rivalisierenden Gruppe "La Fraternidad"

  • rewis.io

    Revisionsbegründung in Strafsachen: Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Nachholung von Verfahrensrügen bei Erkrankung des mit der Revisionsbegründung beauftragten Rechtsanwalts

  • ra.de
  • rewis.io

    Totschlagsversuch mehrerer Tatbeteiligter: Einvernehmlicher Rücktritt durch einvernehmliches Nichtweiterhandeln; Absehen von weiteren Verletzungshandlungen wegen des Erreichens der außertatbestandlichen Handlungsziele

  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Einvernehmlicher Rücktritt durch mehrere Tatbeteiligte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • landgericht-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Urteil im Verfahren gegen Mitglieder der "Black Jackets" rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verteidiger plötzlich krank - dann Nachholung der Verfahrensrüge möglich

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Urteil im Verfahren gegen Mitglieder der "Black Jackets" rechtskräftig

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei mehreren Tatbeteiligten auch durch einvernehmliche Passivität möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2014, 163
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.02.2012 - 4 StR 621/11

    Rücktritt vom Versuch der räuberischeren Erpressung (Verhindern durch

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Dafür bedarf es grundsätzlich ebenso wie bei dem Rücktritt des Alleintäters vom beendeten Versuch (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB) einer Mitursächlichkeit des Zurücktretens für das Ausbleiben der Tatvollendung (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168).

    Nach der im Ergebnis einhelligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der Rücktritt gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB aber auch solche Konstellationen, in denen die Tatbeteiligten den Rücktritt einvernehmlich durchführen (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschlüsse vom 4. April 1989 - 4 StR 125/89, NStZ 1989, 317, 318; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168; im Ergebnis ebenso BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - 4 StR 410/02, StraFo 2003, 207; vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10, NStZ 2011, 337, 338).

    Dafür genügt es, dass die Tatbeteiligten einvernehmlich nicht weiterhandelten, obwohl sie dies hätten tun können (BGH jeweils aaO, StraFo 2003, 207; NStZ 2011, 337, 338; NStZ-RR 2012, 167, 168).

  • BGH, 09.01.2003 - 4 StR 410/02

    Rücktritt bei Mittäterschaft (einvernehmliches Nichtweiterhandeln); Tenor bei

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Nach der im Ergebnis einhelligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der Rücktritt gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB aber auch solche Konstellationen, in denen die Tatbeteiligten den Rücktritt einvernehmlich durchführen (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschlüsse vom 4. April 1989 - 4 StR 125/89, NStZ 1989, 317, 318; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168; im Ergebnis ebenso BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - 4 StR 410/02, StraFo 2003, 207; vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10, NStZ 2011, 337, 338).

    Dafür genügt es, dass die Tatbeteiligten einvernehmlich nicht weiterhandelten, obwohl sie dies hätten tun können (BGH jeweils aaO, StraFo 2003, 207; NStZ 2011, 337, 338; NStZ-RR 2012, 167, 168).

  • BGH, 11.01.2011 - 1 StR 537/10

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch (Begriff und Begründung des unbeendeten /

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Nach der im Ergebnis einhelligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der Rücktritt gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB aber auch solche Konstellationen, in denen die Tatbeteiligten den Rücktritt einvernehmlich durchführen (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschlüsse vom 4. April 1989 - 4 StR 125/89, NStZ 1989, 317, 318; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168; im Ergebnis ebenso BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - 4 StR 410/02, StraFo 2003, 207; vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10, NStZ 2011, 337, 338).

    Dafür genügt es, dass die Tatbeteiligten einvernehmlich nicht weiterhandelten, obwohl sie dies hätten tun können (BGH jeweils aaO, StraFo 2003, 207; NStZ 2011, 337, 338; NStZ-RR 2012, 167, 168).

  • BGH, 23.05.2012 - 5 StR 54/12

    Versuchtes Tötungsdelikt; natürliche Handlungseinheit bei mehreren in engem

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Es hat zudem der Höchstpersönlichkeit des jeweils angegriffenen Rechtsguts Leben der drei Nebenkläger durch die Annahme versuchten Totschlags in drei tateinheitlichen Fällen Rechnung getragen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 2012 - 5 StR 54/12, NStZ 2012, 562; siehe auch Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 4 StR 401/13, in NStZ 2014, 85 f. nur teilw.

    Diese konkurrenzrechtliche Bewertung ändert aber nichts daran, dass die Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch gemäß § 24 StGB für jedes der im Versuchsstadium stecken gebliebene Tötungsverbrechen gesondert zu prüfen sind (BGH, aaO, NStZ 2012, 562).

  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Nach der im Ergebnis einhelligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der Rücktritt gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB aber auch solche Konstellationen, in denen die Tatbeteiligten den Rücktritt einvernehmlich durchführen (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschlüsse vom 4. April 1989 - 4 StR 125/89, NStZ 1989, 317, 318; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168; im Ergebnis ebenso BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - 4 StR 410/02, StraFo 2003, 207; vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10, NStZ 2011, 337, 338).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 385/03

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit)

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Die Erstreckung ist auch dann vorzunehmen, wenn sich die Schuldspruchberichtigung wie hier nicht auf den Rechtsfolgenausspruch auswirkt (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 385/03 und vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13 mwN).
  • BGH, 04.04.1989 - 4 StR 125/89

    Rücktritt vom Versuch - Mittäter - Mittäterschaft - Mordversuch - Vollendung der

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Nach der im Ergebnis einhelligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der Rücktritt gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB aber auch solche Konstellationen, in denen die Tatbeteiligten den Rücktritt einvernehmlich durchführen (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschlüsse vom 4. April 1989 - 4 StR 125/89, NStZ 1989, 317, 318; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168; im Ergebnis ebenso BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - 4 StR 410/02, StraFo 2003, 207; vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10, NStZ 2011, 337, 338).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96

    Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Das Landgericht ist ohne Rechtsfehler bei der Strafzumessung von § 18 Abs. 2 JGG ausgegangen und hat sich bei der Bemessung von dem Erziehungsgedanken leiten lassen, ohne den auch bei Verhängung von Jugendstrafe gebotenen gerechten Schuldausgleich (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 4 StR 182/96, NStZ 1996, 496 mwN) zu vernachlässigen.
  • BGH, 23.03.2010 - 5 StR 556/09

    Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Schwere der Schuld);

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Damit hat es ohne Rechtsfehler den äußeren Unrechtsgehalt der Tat bzw. der Taten lediglich insoweit zum Ausgangspunkt für die Beurteilung des jugendspezifisch zu bestimmenden Schuldgehalts gemacht, als sich aus ihm Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe seiner Schuld gewinnen lassen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290, 291; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, NStZ 2012, 164; weit.
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 353/11

    Bemessung der Jugendstrafe (Vorrang des Erziehungszwecks; Schwere der Schuld;

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13
    Damit hat es ohne Rechtsfehler den äußeren Unrechtsgehalt der Tat bzw. der Taten lediglich insoweit zum Ausgangspunkt für die Beurteilung des jugendspezifisch zu bestimmenden Schuldgehalts gemacht, als sich aus ihm Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe seiner Schuld gewinnen lassen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290, 291; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, NStZ 2012, 164; weit.
  • BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13

    Vergewaltigung (Täterschaft: eigenhändige Verwirklichung); Anordnung der

  • BGH, 23.10.2013 - 4 StR 401/13

    Besonders schwere Brandstiftung (Begriff der konkreten Todesgefahr; Versuch)

  • BGH, 16.12.2014 - 1 StR 496/14

    Mord (Heimtücke: Wehrlosigkeit trotz eigener Bewaffnung)

    Ein einvernehmlicher freiwilliger Rücktritt (vgl. hierzu mit weiteren Nachweisen BGH, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 1 StR 367/13, StV 2014, 472, 473) scheidet nach den Feststellungen aus.
  • BGH, 04.06.2014 - 4 StR 168/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs)

    Ob ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt, ist für jedes im Versuchsstadium stecken gebliebene Delikt ungeachtet der konkurrenzrechtlichen Bewertung gesondert zu prüfen (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 1 StR 367/13, Rn. 13; Urteil vom 23. Mai 2012 - 5 StR 54/12, NStZ 2012, 562).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 339/17

    Einheitliche Handhabung der Revisionsbegründungsfrist bei durch mehrere

    Eine besondere Verfahrenslage, bei der ausnahmsweise - insbesondere wegen eines Verschuldens der beteiligten Gerichte oder Behörden - zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) eine Wiedereinsetzung unerlässlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/08, NStZ-RR 2008, 282, 283; vom 18. Juni 2008 - 2 StR 485/07, NStZ 2008, 705, 706; vom 27. Februar 2014 - 1 StR 367/13, StraFo 2014, 333), liegt nicht vor.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,46119
BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13 (https://dejure.org/2013,46119)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2013 - 3 StR 210/13 (https://dejure.org/2013,46119)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13 (https://dejure.org/2013,46119)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 257c Abs. 5 StPO; § 273 Abs. 1a StPO; § 337 Abs. 1 StPO; § 132 GVG; § 52 StGB; § 53 StGB
    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer Verständigung; Ausschluss des Beruhens; Auslegung der Revisionsbegründung; Rüge der fehlenden Protokollierung oder der unterbliebenen Belehrung selbst; erforderlicher Tatsachenvortrag des ...

  • lexetius.com

    StPO § 337 Abs. 1, § 257c Abs. 5, § 273 Abs. 1a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 5 StPO, § 273 Abs 1a S 2 StPO, § 337 Abs 1 StPO
    Revision in Strafsachen: Beruhen eines Urteils auf einer fehlenden oder fehlerhaften Protokollierung der erforderlichen Belehrung zu einem Verständigungsvorschlag

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beruhen eines Urteils allein auf der fehlenden oder fehlerhaften Protokollierung einer Belehrung i.R.e. Verurteilung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Beruhen eines Urteils auf einer fehlenden oder fehlerhaften Protokollierung der erforderlichen Belehrung zu einem Verständigungsvorschlag

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StPO § 337 Abs. 1, § 257c Abs. 5, § 273 Abs. 1a
    Fehlende Protokollierung

  • rechtsportal.de

    Beruhen eines Urteils allein auf der fehlenden oder fehlerhaften Protokollierung einer Belehrung i.R.e. Verurteilung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verständigung, Verständigung, Verständigung….

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absprachen im Strafverfahren - und die nicht protokollierte Belehrung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 130
  • NJW 2014, 1254
  • NStZ 2014, 284
  • StV 2014, 395
  • StRR 2014, 163
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13
    c) Eine abweichende Beurteilung ist auch nicht vor dem Hintergrund geboten, dass das Gesetz zur Regelung der Verständigung in Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (Verständigungsgesetz, BGBl. I S. 2353) unter anderem das Ziel verfolgt, eine wirksame "vollumfängliche" Kontrolle verständigungsbasierter Urteile durch das Rechtsmittelgericht zu ermöglichen (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1066 (Rn. 94)).

    Zum anderen hat das Verständigungsgesetz davon abgesehen, Verstöße gegen die verfahrensrechtlichen Sicherungen der Verständigung den absoluten Revisionsgründen zuzuordnen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1067 (Rn. 97)).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht davon ausgegangen ist, dass ein Urteil regelmäßig auf einem Verstoß gegen "Transparenz- und Dokumentationspflichten" des Verständigungsverfahrens beruhe (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1067 (Rn. 97 ff.); Beschluss vom 30. Juni 2013 - 2 BvR 85/13, NStZ-RR 2013, 315, 316), war jeweils nicht allein die fehlende oder fehlerhafte spätere Protokollierung Entscheidungsgegenstand, sondern zumindest auch die Nichtbeachtung einer vor dem Urteilsspruch gegenüber Verfahrensbeteiligten bestehenden Transparenzpflicht an sich.

    Einer solchen unverbindlichen Beurteilung der Sach- und Rechtslage steht weder Verfassungs- noch Strafverfahrensrecht entgegen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1068 (Rn. 106)).

  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass dem Vorbringen in der Revisionsbegründung, ein bestimmter Verfahrensvorgang sei nicht protokolliert worden, regelmäßig nicht die Behauptung zu entnehmen ist, dieser Verfahrensvorgang habe tatsächlich in der Hauptverhandlung auch nicht stattgefunden (vgl. allgemein BGH, Urteile vom 1. Februar 1955 - 5 StR 678/54, BGHSt 7, 162 ff. mwN; vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53; vom 12. Januar 2005 - 2 StR 138/04, NStZ 2005, 281vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 225/70; Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 23/06; RG, Urteil vom 26. Mai 1914 - II 374/14, RGSt 48, 288, 289 f.; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 86).

    Liegt mithin das Protokoll erst nach der Urteilsverkündung vor, ist ausgeschlossen, dass die Protokollierung einen Einfluss auf das bereits zuvor ergangene Urteil hat (st. Rspr.; instruktiv RG, Urteil vom 29. Januar 1909 - II 975/08, RGSt 42, 168, 170 f.; s. auch BGH, Urteile vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53; vom 1. Februar 1955 - 5 StR 678/54, BGHSt 7, 162, 163; Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, NStZ 2011, 170; Radtke, NStZ 2013, 669).

  • BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen: vollständige Mitteilung eines

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass dem Vorbringen in der Revisionsbegründung, ein bestimmter Verfahrensvorgang sei nicht protokolliert worden, regelmäßig nicht die Behauptung zu entnehmen ist, dieser Verfahrensvorgang habe tatsächlich in der Hauptverhandlung auch nicht stattgefunden (vgl. allgemein BGH, Urteile vom 1. Februar 1955 - 5 StR 678/54, BGHSt 7, 162 ff. mwN; vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53; vom 12. Januar 2005 - 2 StR 138/04, NStZ 2005, 281vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 225/70; Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 23/06; RG, Urteil vom 26. Mai 1914 - II 374/14, RGSt 48, 288, 289 f.; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 86).

    Liegt mithin das Protokoll erst nach der Urteilsverkündung vor, ist ausgeschlossen, dass die Protokollierung einen Einfluss auf das bereits zuvor ergangene Urteil hat (st. Rspr.; instruktiv RG, Urteil vom 29. Januar 1909 - II 975/08, RGSt 42, 168, 170 f.; s. auch BGH, Urteile vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53; vom 1. Februar 1955 - 5 StR 678/54, BGHSt 7, 162, 163; Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, NStZ 2011, 170; Radtke, NStZ 2013, 669).

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13
    b) Es kann offen bleiben, ob die danach allein zu prüfende Rüge, aus dem Protokoll lasse sich die Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO nicht erkennen, - wie für "Protokollrügen" regelmäßig angenommen (etwa BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 23/06; Urteil vom 17. Januar 1978 - 1 StR 734/77) - bereits unzulässig oder in der konkreten Konstellation ausnahmsweise zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310).

    bb) Soweit der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 10. Juli 2013 (2 StR 195/12, BGHSt 58, 310) die Auffassung vertreten hat, dass das Prozessverhalten des Angeklagten durch das Fehlen einer Dokumentation im Protokoll beeinflusst und ein Beruhen des Urteils auf dem Protokollierungsfehler nicht ausgeschlossen werden könne, vermag der Senat dem aus den dargelegten Gründen nicht zu folgen.

  • BGH, 04.04.2006 - 3 StR 23/06

    Protokollrüge; Beruhen

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass dem Vorbringen in der Revisionsbegründung, ein bestimmter Verfahrensvorgang sei nicht protokolliert worden, regelmäßig nicht die Behauptung zu entnehmen ist, dieser Verfahrensvorgang habe tatsächlich in der Hauptverhandlung auch nicht stattgefunden (vgl. allgemein BGH, Urteile vom 1. Februar 1955 - 5 StR 678/54, BGHSt 7, 162 ff. mwN; vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53; vom 12. Januar 2005 - 2 StR 138/04, NStZ 2005, 281vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 225/70; Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 23/06; RG, Urteil vom 26. Mai 1914 - II 374/14, RGSt 48, 288, 289 f.; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 86).

    b) Es kann offen bleiben, ob die danach allein zu prüfende Rüge, aus dem Protokoll lasse sich die Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO nicht erkennen, - wie für "Protokollrügen" regelmäßig angenommen (etwa BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 23/06; Urteil vom 17. Januar 1978 - 1 StR 734/77) - bereits unzulässig oder in der konkreten Konstellation ausnahmsweise zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310).

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13
    Dagegen stehen Unterstützungshandlungen zugunsten einer (ausländischen) terroristischen Vereinigung (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB), so sie nicht zur Erreichung eines einheitlichen Unterstützungserfolgs begangen werden, zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit (BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 131 f.); davon ist zutreffend auch das Oberlandesgericht ausgegangen.
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13
    Nur dieses Delikt verbindet indes aufgrund seiner Struktur die einzelnen Betätigungsakte des Mitglieds zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2007 - StB 19/06, NStZ 2007, 401); erweist sich der Betätigungsakt noch nach einer weiteren Bestimmung als strafbar, so besteht Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) zwischen diesem Delikt und der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Vereinigung (vgl. allgemein dazu BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290 f. mwN).
  • BGH, 07.01.1988 - 4 StR 669/87

    Zur Möglichkeit des Freispruchs bei nicht erwiesenen Einzelakten einer

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13
    Erweist sich in diesem Falle ein dem Angeklagten von Anklage und Eröffnungsbeschluss vorgeworfener Einzelakt als nicht nachweisbar, so ist der Angeklagte insoweit freizusprechen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 StR 90/11, juris Rn. 19; KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 260 Rn. 20; zur fortgesetzten Handlung bereits BGH, Beschluss vom 7. Januar 1988 - 4 StR 669/87, BGHR 21 22 StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4; RG, Urteil vom 29. Mai 1923 - I 1161/22, RGSt 57, 302, 303 f.).
  • BGH, 01.06.2011 - 2 StR 90/11

    Voraussetzungen für die Annahme von Handlungseinheit (Tateinheit; teilweise

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13
    Erweist sich in diesem Falle ein dem Angeklagten von Anklage und Eröffnungsbeschluss vorgeworfener Einzelakt als nicht nachweisbar, so ist der Angeklagte insoweit freizusprechen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 StR 90/11, juris Rn. 19; KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 260 Rn. 20; zur fortgesetzten Handlung bereits BGH, Beschluss vom 7. Januar 1988 - 4 StR 669/87, BGHR 21 22 StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4; RG, Urteil vom 29. Mai 1923 - I 1161/22, RGSt 57, 302, 303 f.).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03

    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13
    Entfällt lediglich ein in Tateinheit stehender Tatvorwurf, kommt ein Freispruch nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2004 - 5 StR 548/03, NJW 2005, 2720, 2723).
  • BGH, 25.10.2012 - 1 StR 421/12

    Bindungswirkung einer Verständigung

  • BGH, 15.02.2007 - StB 19/06

    Tateinheit und Tatmehrheit bei mehreren Betätigungsakten für eine oder mehrere

  • BGH, 16.02.1956 - 3 StR 473/55
  • RG, 29.05.1923 - I 1161/22

    1. Wie hat das Urteil zu lauten, wenn ein Teil der Einzelhandlungen, die der

  • BFH, 11.08.1999 - XI R 77/97

    Kein Halbteilungsgrundsatz bei der Einkommensteuer

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65

    Hessisches Schulgebet

  • BVerfG, 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84

    Verfassungsrechtliche Folgen der Mitwirkung nicht regelgerecht ausgewählter

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung

  • BGH, 20.10.1970 - 1 StR 225/70

    Mangelhaftigkeit einer Sitzungsniederschrift als unbeachtliche Protokollrüge -

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

  • BGH, 16.04.1999 - 3 StR 642/98

    Zulässigkeitsvoraussetzungen von Rügen in einer Revision; Unvollständiger

  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten

  • BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10

    Gewerbsmäßige Untreue; Verständigung (Angabe einer Strafuntergrenze;

  • BGH, 29.10.1980 - 1 StE 4/78

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen abgelehnten Antrag

  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BGH, 17.01.1978 - 1 StR 734/77

    Verstoß des Gerichts gegen die Hinweispflicht - Veranlassung zu einer anderen

  • BVerfG, 30.06.2013 - 2 BvR 85/13

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Rechtsstaatsprinzip; faires

  • RG, 29.01.1909 - II 975/08

    Kann die Revision darauf gestützt werden, 1. daß eine sog. instruktionelle

  • RG, 26.05.1914 - II 374/14

    Wie ist die Revision zu begründen, wenn das Urteil wegen Verletzung einer

  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Wesen des Glücksspiels; nicht

    Dieser enthält schon nicht die bestimmte Behauptung eines verfahrensfehlerhaften tatsächlichen Geschehens (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, NJW 2014, 1254).
  • BGH, 05.06.2014 - 2 StR 381/13

    Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bei Gesprächen, die auf eine

    Zwar hat das Verständigungsgesetz davon abgesehen, den Verstoß gegen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO den absoluten Revisionsgründen zuzuordnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, StV 2013, 740 (für § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO); vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, NJW 2014, 1254, 1256); indes ist, sofern die Mitteilung über das Gespräch unterbleibt oder sich auf eine unzureichende Darstellung beschränkt, grundsätzlich die Verteidigungsposition des Angeklagten tangiert (vgl. BVerfGE 133, 168, 223 f.; BGH, Beschluss vom 25. November 2013 - 5 StR 502/13, NStZ-RR 2014, 52).
  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

    Die Verfahrensbeanstandung bleibt ohne Erfolg, weil Mängel des Hauptverhandlungsprotokolls in der Revision nicht gerügt werden können (unzulässige Protokollrüge; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, BGHSt 59, 130 Rn. 8 ff.; Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 133 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 344 Rn. 26).

    Dies gilt auch für die in § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO normierte Pflicht zur Protokollierung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 2 BvR 1043/15, juris Rn. 9 ff.; BGH, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Hinweis 4 Rn. 11 ff.; vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, BGHSt 59, 130 Rn. 12 ff.; aA BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14, NStZ 2015, 353, 354; Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310 Rn. 9 ff.; s. auch MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 138 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 273 Rn. 12c, § 344 Rn. 26a; Radtke, NStZ 2013, 669 f.; Schneider, NStZ 2014, 252, 255 f.).

  • BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18

    Volksverhetzung (Leugnen oder Verherrlichen des Holocausts; böswillige

    Dass das Landgericht (auch) im Eröffnungsbeschluss von Tateinheit ausgegangen ist, ändert an der Notwendigkeit des Teilfreispruchs nichts (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, juris Rn. 22 f. mwN (insoweit in BGHSt 59, 130 nicht abgedruckt)).
  • BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15

    Absprachen im Strafverfahren (Verfahrensverständigung; Recht auf ein faires

    Dies führt aber nicht dazu, dass für Rügen, mit denen eine Verletzung von § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO geltend gemacht wird, von Verfassungs wegen eine Ausnahme vom ansonsten geltenden Grundsatz der Unzulässigkeit sogenannter "Protokollrügen' gelten würde, mit denen lediglich die Fehlerhaftigkeit der Sitzungsniederschrift gerügt wird, auf der das Urteil nicht beruhen kann (vgl. dazu BGHSt 7, 162 ; BGH, Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05 -, NStZ-RR 2007, S. 52 ; Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11 -, juris, Rn. 3; BGHSt 59, 130 ; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 344 Rn. 26; Gericke, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 344 Rn. 21; Momsen, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl. 2016, § 344 Rn. 38, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.01.2024 - 4 StR 403/23

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Nach der Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs ist von vornherein auszuschließen, dass das Urteil auf einer unzureichenden Protokollierung beruht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - 3 StR 455/21 Rn. 33 mwN; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, BGHSt 59, 130 Rn. 12 ff.; anders hingegen BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310 Rn. 13 f.; s. auch BGH, Beschluss vom 1. März 2023 - 2 StR 56/22 Rn. 18 f.).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19

    Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung

    Statt dessen hat sie - allerdings vielfach lediglich mit dem unzureichenden Hinweis, Entsprechendes sei protokolliert worden (vgl. dagegen BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, BGHSt 59, 130, 132 f. mwN) - vorab eine umfassende Schilderung des Verfahrensgeschehens vorgenommen und dieses anschließend unter verschiedenen Gesichtspunkten gerügt.

    Das Gericht hat für den Verständigungsvorschlag eine antizipierte strafzumessungsrechtliche Bewertung des Anklagevorwurfs für den Fall der Erfüllung des erwarteten Prozessverhaltens des Angeklagten vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 277 f.; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, insoweit in BGHSt 59, 130 nicht abgedruckt).

  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14

    Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei

    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, dass allein auf einer fehlenden oder fehlerhaften Protokollierung das Urteil ohnehin nicht beruhen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, NJW 2014, 1254, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Zwar hat das Verständigungsgesetz davon abgesehen, den Verstoß gegen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO den absoluten Revisionsgründen zuzuordnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, StV 2013, 740 (für § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO); vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, NJW 2014, 1254, 1256), indes ist, sofern die Mitteilung über das Gespräch unterbleibt oder sich auf eine unzureichende Darstellung beschränkt, grundsätzlich die Verteidigungsposition des Angeklagten tangiert (vgl. BVerfG aaO, NJW 2013, 1058, 1067; BGH, Beschluss vom 25. November 2013 - 5 StR 502/13, NStZ-RR 2014, 52).

  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19

    Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag

    Die in diesem Zusammenhang an ein wörtliches Zitat aus dem Sitzungsprotokoll anknüpfende Formulierung in der Revisionsbegründungsschrift, wonach der beisitzende Richter "danach' - nach dem zitierten Protokollinhalt - nicht anwesend war, dient allein der Beweisführung hinsichtlich des behaupteten Verfahrensfehlers (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 497/14) und beanstandet nicht lediglich eine unzureichende Protokollierung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, BGHSt 59, 130, 132 f.).
  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15

    Verständigung (zulässiger Gegenstand einer Verständigung: Höhe der Kompensation

    Das ist aber nicht zu beanstanden, vielmehr ist eine Klarstellung der materiellen Grundlagen der zu gewährenden Kompensation Voraussetzung für eine nachvollziehbare Bemessung derselben (vgl. zur strafzumessungsrechtlichen Bewertung des Anklagevorwurfs BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13 mit insoweit zust. Anm. Kudlich NStZ 2014, 284, 286).
  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 56/22

    Verfahrensrüge betreffend eine Verletzung der Vorschriften zur Verständigung

  • BGH, 01.09.2015 - 1 StR 12/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung); Dokumentation einer Verständigung

  • OLG Hamburg, 05.08.2014 - 1-27/14

    Revision im Strafverfahren: Erklärung der Berufungsrücknahme nach Verstoß gegen

  • BGH, 09.12.2021 - 2 StR 364/21

    Jugendstrafe (schädliche Neigung); Einziehung von Tatmitteln; Teilfreispruch

  • BGH, 22.02.2022 - 3 StR 484/21

    Teilfreispruch bei gegenüber Anklage und Eröffnungsbeschluss abweichender

  • OLG Brandenburg, 13.01.2020 - 53 Ss 152/19

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

  • BGH, 11.11.2014 - 3 StR 497/14

    Erfolgreiche Rüge der fehlenden Belehrung über mögliche Abweichungen des Gerichts

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.03.2014 - 1 Ws 56/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6377
OLG Koblenz, 17.03.2014 - 1 Ws 56/14 (https://dejure.org/2014,6377)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.03.2014 - 1 Ws 56/14 (https://dejure.org/2014,6377)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. März 2014 - 1 Ws 56/14 (https://dejure.org/2014,6377)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Sexueller Missbrauch, Schutzbefohlener, Schule, Lehrer, Obhutsverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bejahung eines notwendigen Obhutsverhältnisses zwischen Lehrern und Schülern i.S.d. § 174 Abs. 1 StGB

  • rechtsportal.de

    StGB § 174 Abs. 1
    Kein Obhutsverhältnis zwischen Lehrer und Schüler nach Auflösung des Klassenverbands

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2014, 163
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 29.12.2011 - 1 Ss 213/11

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Sexuelles Verhältnis zwischen einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2014 - 1 Ws 56/14
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 29. Dezember 2011 (1 Ss 213/11) festgestellt hat, ist das nach § 174 Abs. 1 StGB notwendige Obhutsverhältnis nicht ohne weiteres zwischen allen Lehrern und Schülern der Regionalen Schule in A. zu bejahen.
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 74/12

    Missbrauchsvorwürfe gegen Realschullehrer müssen neu verhandelt werden

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2014 - 1 Ws 56/14
    Sachlich fundierte Kritik gegen diese Rechtsauffassung gab es nicht; sie wurde inzwischen vom Bundesgerichtshof bestätigt (BGH v. 25.04.2012 - 4 StR 74/12 - [...] Rn. 8 - StV 2012, 531 ).
  • BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63

    Anforderungen an die Begründung einer Ablehnung eines Beweisantrages wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2014 - 1 Ws 56/14
    Dies ist zu verneinen, weil das Lehrer-Schüler-Verhältnis und damit das Obhutsverhältnis mit der Auflösung des Klasseverbandes am 24. Juni 2005 endete (vgl. BGH v. 30.10.1963 - 2 StR 357/63 - [...] n. 17 - BGHSt 19, 163).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2014 - 1 StR 15/14   

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https://dejure.org/2014,5374
BGH, 27.02.2014 - 1 StR 15/14 (https://dejure.org/2014,5374)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2014 - 1 StR 15/14 (https://dejure.org/2014,5374)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - 1 StR 15/14 (https://dejure.org/2014,5374)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 259 StGB
    Gewerbsmäßige Hehlerei: Gewerbsmäßigkeit beim einmaligen Verschaffen gestohlener Gegenstände und sukzessivem Verkauf

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßigkeit der Hehlerei beim einmaligen Sichverschaffen mehrerer gestohlener Gegenstände

  • rewis.io

    Gewerbsmäßige Hehlerei: Gewerbsmäßigkeit beim einmaligen Verschaffen gestohlener Gegenstände und sukzessivem Verkauf

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Gewerbsmäßigkeit der Hehlerei beim einmaligen Sichverschaffen mehrerer gestohlener Gegenstände

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wann ist eine Hehlerei "gewerbsmäßig”?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 271
  • StRR 2014, 163
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10

    Gewerbsmäßigkeit bei der Geldfälschung (Sich Verschaffen einer Falschgeldmenge in

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 15/14
    Die Wiederholungsabsicht des Täters muss sich dabei auf dasjenige Delikt beziehen, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (st. Rspr.; vgl. nur Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).

    Die Revisionen und der Generalbundesanwalt weisen zutreffend darauf hin, dass - anders als das Landgericht meint - beim einmaligen Sichverschaffen mehrerer gestohlener Gegenstände die Gewerbsmäßigkeit der Hehlerei nicht daraus geschlossen werden kann, dass die Hehlerware anschließend sukzessive nur einzeln verkauft wird (vgl. Reichsgericht, Urteil vom 22. November 1918 - IV 740/18, RGSt 53, 155; BGH, Urteil vom 19. Juni 1952 - 5 StR 491/52; Fischer, StGB, 61. Aufl., Vor § 52 Rn. 61a mwN; vgl. auch (jeweils zu § 146 Abs. 1 StGB) BGH, Beschlüsse vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, NStZ 2010, 148, 149; vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).

  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08

    Geldfälschung (Gewerbsmäßigkeit)

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 15/14
    Die Revisionen und der Generalbundesanwalt weisen zutreffend darauf hin, dass - anders als das Landgericht meint - beim einmaligen Sichverschaffen mehrerer gestohlener Gegenstände die Gewerbsmäßigkeit der Hehlerei nicht daraus geschlossen werden kann, dass die Hehlerware anschließend sukzessive nur einzeln verkauft wird (vgl. Reichsgericht, Urteil vom 22. November 1918 - IV 740/18, RGSt 53, 155; BGH, Urteil vom 19. Juni 1952 - 5 StR 491/52; Fischer, StGB, 61. Aufl., Vor § 52 Rn. 61a mwN; vgl. auch (jeweils zu § 146 Abs. 1 StGB) BGH, Beschlüsse vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, NStZ 2010, 148, 149; vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).
  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 37/11

    Steuerhehlerei (Vortat der Hinterziehung von Tabaksteuer; rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 15/14
    Bezüglich der darüber hinaus gehenden Summe, die sich aus den Erlösen des Waffenverkaufs und des Verkaufs unverzollter Zigaretten zusammensetzt, hat das Landgericht nicht bedacht, dass insoweit Ansprüche Verletzter einer Verfallsanordnung entgegenstehen (§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 StR 96/08 zur Hehlerei; Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 37/11 zur Steuerhehlerei, jeweils mwN).
  • BGH, 28.05.2008 - 2 StR 96/08

    Urteilsgründe (Widerspruchsfreiheit; tragende Feststellungen); Hehlerei

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 15/14
    Bezüglich der darüber hinaus gehenden Summe, die sich aus den Erlösen des Waffenverkaufs und des Verkaufs unverzollter Zigaretten zusammensetzt, hat das Landgericht nicht bedacht, dass insoweit Ansprüche Verletzter einer Verfallsanordnung entgegenstehen (§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 StR 96/08 zur Hehlerei; Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 37/11 zur Steuerhehlerei, jeweils mwN).
  • BGH, 19.06.1952 - 5 StR 491/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 15/14
    Die Revisionen und der Generalbundesanwalt weisen zutreffend darauf hin, dass - anders als das Landgericht meint - beim einmaligen Sichverschaffen mehrerer gestohlener Gegenstände die Gewerbsmäßigkeit der Hehlerei nicht daraus geschlossen werden kann, dass die Hehlerware anschließend sukzessive nur einzeln verkauft wird (vgl. Reichsgericht, Urteil vom 22. November 1918 - IV 740/18, RGSt 53, 155; BGH, Urteil vom 19. Juni 1952 - 5 StR 491/52; Fischer, StGB, 61. Aufl., Vor § 52 Rn. 61a mwN; vgl. auch (jeweils zu § 146 Abs. 1 StGB) BGH, Beschlüsse vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, NStZ 2010, 148, 149; vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 15/14
    Da der Rechtsfehler den Schuldspruch betrifft, ist es dem Senat verwehrt, von sich aus auf die ausgeurteilte Strafe als angemessene Strafe zu erkennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 136/05, 1447/05, BVerfGE 118, 212), auch wenn die in diesen Fällen jeweils verhängten Strafen (drei Jahre und neun Monate bzw. drei Jahre und zwei Monate) angesichts der großen Anzahl von Schusswaffen und deren besonders gefährlicher Verbreitung im kriminellen Milieu eher milde erscheinen.
  • RG, 22.11.1918 - IV 740/18

    Genügt für den Tatbestand der gewerbsmäßigen Hehlerei die Absicht des Täters, das

    Auszug aus BGH, 27.02.2014 - 1 StR 15/14
    Die Revisionen und der Generalbundesanwalt weisen zutreffend darauf hin, dass - anders als das Landgericht meint - beim einmaligen Sichverschaffen mehrerer gestohlener Gegenstände die Gewerbsmäßigkeit der Hehlerei nicht daraus geschlossen werden kann, dass die Hehlerware anschließend sukzessive nur einzeln verkauft wird (vgl. Reichsgericht, Urteil vom 22. November 1918 - IV 740/18, RGSt 53, 155; BGH, Urteil vom 19. Juni 1952 - 5 StR 491/52; Fischer, StGB, 61. Aufl., Vor § 52 Rn. 61a mwN; vgl. auch (jeweils zu § 146 Abs. 1 StGB) BGH, Beschlüsse vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, NStZ 2010, 148, 149; vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 194/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Eine Einwilligung der Fa. L. GmbH lag nicht vor (vgl. Ernst in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl., 2016, § 17 UWG Rn. 37; Mühlbauer, NStZ 2014, 271 f., wistra 2003, 247).

    Da trotz des einheitlichen Verschaffungsvorgangs die Regelung des § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG in dieser Alternative auf das unbefugte Verwerten, also die wirtschaftliche Nutzung des Geheimnisses (vgl. Ernst in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl., 2016, § 17 UWG Rn. 34) abstellt, liegt das deliktische Handeln in der Verwendung des Geheimnisses, nicht in dessen einheitlichen Verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 1 StR 15/14, NStZ 2014, 271 f.; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NJW 2014, 1604, 1606).

  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 153/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Da trotz des einheitlichen Verschaffungsvorgangs die Regelung des § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG in dieser Alternative auf das unbefugte Verwerten, also die wirtschaftliche Nutzung des Geheimnisses (vgl. Ernst in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl., 2016, § 17 UWG Rn. 34) abstellt, liegt das deliktische Handeln in der Verwendung des Geheimnisses, nicht in dessen einheitlichem Verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 1 StR 15/14, NStZ 2014, 271 f.; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NJW 2014, 1604, 1606).
  • BGH, 09.03.2016 - 2 StR 450/15

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Voraussetzungen)

    Die Wiederholungsabsicht des Täters muss sich dabei auf dasjenige Delikt beziehen, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (st. Rspr, vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 1 StR 15/14, NStZ 2014, 271; Senat, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 203/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Da trotz des einheitlichen Verschaffungsvorgangs die Regelung des § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG in dieser Alternative auf das unbefugte Verwerten, also die wirtschaftliche Nutzung des Geheimnisses (vgl. Ernst in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl., 2016, § 17 UWG Rn. 34) abstellt, liegt das deliktische Handeln in der Verwendung des Geheimnisses, nicht in dessen einheitlichem Verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 1 StR 15/14, NStZ 2014, 271 f.; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NJW 2014, 1604, 1606).
  • BGH, 08.03.2022 - 3 StR 456/21

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (gemischte Banden; Absatzerfolg; Drittverschaffen);

    Daraus geht nicht hervor, dass er selbst sich durch wiederholte (Hehlerei-)Taten eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang verschaffen wollte (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 1 StR 15/14, BGHR StGB § 260 Gewerbsmäßig 4).
  • BGH, 16.11.2023 - 1 StR 378/23

    Schuldspruch wegen unerlaubter Einfuhr von Kriegswaffen in Tateinheit mit

    Dabei ist stets erforderlich, dass sich die Wiederholungsabsicht des Täters auf dasjenige Delikt bezieht, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert oder mit einem Regelbeispiel versehen ist (BGH, Urteile vom 3. Juli 2019 - 2 StR 67/19 Rn. 21 und vom 12. April 2018 - 4 StR 336/17 Rn. 16; Beschlüsse vom 1. Juni 2022 - 1 StR 65/22 Rn. 12; vom 27. Februar 2014 - 1 StR 15/14, BGHR StGB § 260 Gewerbsmäßig 4 Rn. 5 und vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, BGHR StGB § 146 Abs. 2 Gewerbsmäßig 1 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 05.09.2023 - 1 StR 109/23

    Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in Tateinheit mit gewerbsmäßiger

    c) Die Gewerbsmäßigkeit setzt die Absicht des Täters voraus, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 433/20 Rn. 22; Beschluss vom 27. Februar 2014 - 1 StR 15/14 Rn. 5 jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2014 - 5 StR 29/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5624
BGH, 11.03.2014 - 5 StR 29/14 (https://dejure.org/2014,5624)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2014 - 5 StR 29/14 (https://dejure.org/2014,5624)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2014 - 5 StR 29/14 (https://dejure.org/2014,5624)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 100a Abs 2 StPO, § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 StGB, § 25 Abs 2 StGB
    Strafzumessung: Fakultative Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe trotz eines strafbefreienden Rücktritts des Belasteten von einer Katalogtat

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Aufklärungshilfe bei strafbefreiendem Rücktritt des durch den Aufklärenden Belasteten

  • rewis.io

    Strafzumessung: Fakultative Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe trotz eines strafbefreienden Rücktritts des Belasteten von einer Katalogtat

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 46b
    § 46b StGB bei Rücktritt von Katalogtat

  • rechtsportal.de

    StGB § 46b
    Berücksichtigung von Aufklärungshilfe bei strafbefreiendem Rücktritt des durch den Aufklärenden Belasteten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Kronzeugenregelung”: Gilt auch beim Rücktritt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafmildernde Aufklärungshilfe - und der strafbefreiende Rücktritt vom Versuch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Möglichkeit der Strafmilderung wegen Hilfe bei Aufklärung auch bei strafbefreiendem Rücktritt vom Versuch

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vorschrift über Strafmilderung wegen Hilfe bei Aufklärung kann anwendbar sein bei Rücktritt vom Versuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 193
  • NJW 2014, 1752
  • NStZ-RR 2014, 161
  • StV 2014, 480
  • StRR 2014, 163
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81

    Bewußtes Verschweigen von Wahrnehmungen, die den Angeklagten belasten -

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 29/14
    Ein Rücktritt lässt jedoch die Rechtswidrigkeit und Schuld des Täters - auch insoweit - unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 433/81, NStZ 1982, 78), hier also diejenige des vom Angeklagten I.  versuchten Totschlags.
  • BGH, 13.04.2011 - 4 StR 124/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer Anwendung der Kronzeugenregelung

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 29/14
    Denn erfasst werden nicht nur - wie der Generalbundesanwalt meint - vollendete Delikte, sondern alle mit Strafe bedrohten Stadien der aufgeführten Tatbestände (zum versuchten Raub vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 4 StR 124/11, StV 2011, 534).
  • BGH, 21.06.2016 - 5 StR 83/16

    Strafzumessung (revisionsrechtlich nicht zu beanstandende Annahme eines minder

    Maßgeblicher Zeitpunkt für deren Beurteilung ist derjenige zum Zeitpunkt der Aburteilung durch das Tatgericht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2014 - 5 StR 29/14, BGHSt 59, 193, 194 f.; vom 30. April 2015 - 5 StR 132/15).
  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 497/20

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum Hilfeleisten)

    Die rechtsfehlerhaft unterbliebene Auseinandersetzung mit der Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung nach § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 49 StGB betrifft in gleicher Weise die nicht revidierenden Mitangeklagten Br. und I., weil auch diese bereits im Ermittlungsverfahren ein umfassendes, weiterführendes Geständnis abgelegt haben, ohne dass die Strafkammer den vertypten Strafmilderungsgrund des § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB in den Blick genommen hätte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2019 - 2 StR 274/18 Rn. 8 ff. und vom 11. März 2014 - 5 StR 29/14 Rn. 8 f.).
  • LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19

    Selbstjustiz und Rache: Versuchter Mord und schwere Körperverletzung durch Schuss

    Ausreichend für die Anwendung des § 46b Abs. 1 S. 1 StGB ist insoweit, dass der Angeklagte zur Aufdeckung des tatbestandsmäßigen Handels eines Mittäters beigetragen hat (vgl. zu § 31 BtMG BGH NStZ 1991, 290) und dass es sich um eine versuchte Katalogstraftat handelt (vgl. BGHSt 59, 193, 195).
  • BGH, 24.03.2020 - 6 StR 18/20

    Erpresserischer Menschenraub (Tätige Reue: Voraussetzungen)

    Einer Revisionserstreckung gemäß § 357 StPO auf den Mitangeklagten bedarf es nicht, weil der Senat auch im Hinblick auf das einbezogene Urteil (Jugendstrafe von acht Monaten) ausschließt, dass die verhängte Jugendstrafe bei Annahme tätiger Reue noch niedriger ausgefallen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 29/14, NJW 2014, 1752).
  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 216/20

    Erfolglose Revision gegen die Verurteilung wegen besonders schwerer räuberischer

    Zwar ist § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB entgegen der Auffassung des Landgerichts auch anwendbar, wenn die Katalogtat nach § 100a Abs. 2 StPO lediglich in Verbindung mit § 30 StGB strafbar ist; denn erfasst werden alle mit Strafe bedrohten Stadien der angeführten Tatbestände (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 29/14, BGHSt 59, 193, 195).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 18.12.2013 - 2 Ws 61/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45772
OLG Bamberg, 18.12.2013 - 2 Ws 61/13 (https://dejure.org/2013,45772)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.12.2013 - 2 Ws 61/13 (https://dejure.org/2013,45772)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 2 Ws 61/13 (https://dejure.org/2013,45772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung bei Missachtung einer Arbeitsauflage; Anforderungen an die Bestimmtheit der verhängten Arbeitsauflage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Bewährungswiderruf wegen Verstoßes gegen unbestimmte Arbeitsauflage

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 205
  • StRR 2014, 163
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11

    Recht auf Freiheit der Person; Strafaussetzung zur Bewährung (Widerruf);

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2013 - 2 Ws 61/13
    Insoweit hat grundsätzlich bereits das Gericht die Vorgaben so bestimmt zu formulieren, dass Verstöße einwandfrei festgestellt werden können, weil der Gesetzgeber in §§ 56 b und 56 c StGB nur dem Richter die Befugnis eingeräumt hat, dem Verurteilten besondere Pflichten aufzuerlegen (BVerfG, Beschluss vom 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11 = StV 2012, 481 ff. m.w.N.).

    19 e) Soweit auf dieser Grundlage bestimmte Konkretisierungen der Arbeitsauflage durch den Bewährungshelfer zulässig sind, ändert dies aber nichts daran, dass der Bewährungswiderruf nur dann in Betracht kommt, wenn dem Verurteilten zuvor unmissverständlich verdeutlicht wurde, was genau von ihm erwartet wird und wann er einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zu erwarten hat (BVerfG, Beschluss vom 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11 a.a.O.).

  • OLG Dresden, 07.09.2012 - 2 Ws 401/12

    Arbeitsauflage; Bewähungswiderruf

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2013 - 2 Ws 61/13
    Insoweit entscheidet der Senat aus prozessökonomischen Gründen zur Schaffung von Rechtsklarheit selbst durch (OLG Dresden, Beschluss vom 07.09.2012 - 2 Ws 401/12 [bei juris] = BeckRS 2012, 19288).
  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung; Vorlage von Unterlagen;

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2013 - 2 Ws 61/13
    Ist jedoch die Bewährungszeit abgelaufen, so muss der Widerruf binnen einer angemessenen Frist erfolgen, wobei sich die Angemessenheit der Frist nach den Umständen des Einzelfalles bemisst (BVerfG, Beschluss vom 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12 = NJW 2013, 2414 ff.).
  • OLG Koblenz, 29.01.2007 - 1 Ws 49/07

    Bewährungswiderruf: Widerruf der Strafaussetzung wegen Auflagen- und

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2013 - 2 Ws 61/13
    Wenn er in einem solchen Falle nichts unternimmt, kann ein Widerruf hierauf nicht gestützt werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 29.01.2007 - 1 Ws 49/07 [bei juris]).
  • OLG Frankfurt, 02.07.1996 - 3 Ws 552/96
    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2013 - 2 Ws 61/13
    Ob das Gericht darüber hinaus die Auswahl der Art der gemeinnützigen Tätigkeit dem Bewährungshelfer überlassen darf, wenn es jegliche Art gemeinnütziger Arbeit als Genugtuung für das begangene Unrecht ansieht und die Festlegung einer bestimmten Art von gemeinnütziger Arbeit nicht für erforderlich hält (OLG Hamm a.a.O.), oder ob es auch die Art und nach Möglichkeit den Ort der Arbeitsleistung und die Institution, bei der sie abzuleisten ist, zu bestimmen hat (OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 220 f. = wistra 1996, 318 f.; NStZ-RR 1997, 2 f. sowie OLG Köln NJOZ 2011, 779 ff.), muss der Senat nicht abschließend entscheiden.
  • BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung (Verstoß des Verurteilten gegen ihm

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2013 - 2 Ws 61/13
    Das Sich-Entziehen der Aufsicht und Leitung des Bewährungshelfers lässt für sich allein nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf eine kriminelle Prognose zu (BVerfG, Beschluss vom 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07 [bei juris] = NStZ-RR 2007, 338).
  • OLG Köln, 02.11.2010 - 2 Ws 704/10
    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2013 - 2 Ws 61/13
    Ob das Gericht darüber hinaus die Auswahl der Art der gemeinnützigen Tätigkeit dem Bewährungshelfer überlassen darf, wenn es jegliche Art gemeinnütziger Arbeit als Genugtuung für das begangene Unrecht ansieht und die Festlegung einer bestimmten Art von gemeinnütziger Arbeit nicht für erforderlich hält (OLG Hamm a.a.O.), oder ob es auch die Art und nach Möglichkeit den Ort der Arbeitsleistung und die Institution, bei der sie abzuleisten ist, zu bestimmen hat (OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 220 f. = wistra 1996, 318 f.; NStZ-RR 1997, 2 f. sowie OLG Köln NJOZ 2011, 779 ff.), muss der Senat nicht abschließend entscheiden.
  • OLG Hamm, 26.06.1997 - 2 Ws 189/97
    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2013 - 2 Ws 61/13
    17 c) Vor diesem Hintergrund ist das Gericht bei Verhängung einer Arbeitsauflage jedenfalls verpflichtet, die Anzahl der abzuleistenden Stunden und die Frist zur Erfüllung der Auflage selbst zu bestimmen (LK/ Hubrach StGB 12. Aufl. § 56 b Rn. 19 unter Hinweis auf OLG Hamm NStZ 1998, 56; vgl. auch OLG Braunschweig NStZ 2012, 575 f.; KG, Beschluss vom 13.04.2005 - 5 Ws 157/05 [bei juris]).
  • OLG Frankfurt, 27.02.1996 - 3 Ws 159/96
    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2013 - 2 Ws 61/13
    Ob das Gericht darüber hinaus die Auswahl der Art der gemeinnützigen Tätigkeit dem Bewährungshelfer überlassen darf, wenn es jegliche Art gemeinnütziger Arbeit als Genugtuung für das begangene Unrecht ansieht und die Festlegung einer bestimmten Art von gemeinnütziger Arbeit nicht für erforderlich hält (OLG Hamm a.a.O.), oder ob es auch die Art und nach Möglichkeit den Ort der Arbeitsleistung und die Institution, bei der sie abzuleisten ist, zu bestimmen hat (OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 220 f. = wistra 1996, 318 f.; NStZ-RR 1997, 2 f. sowie OLG Köln NJOZ 2011, 779 ff.), muss der Senat nicht abschließend entscheiden.
  • BVerfG, 09.06.1993 - 2 BvR 368/92

    Verfassungsmäßigkeit der Bewährungsweisung der Erbringung von Urinproben zum

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2013 - 2 Ws 61/13
    Eine entsprechende Anordnungs- und Ausgestaltungskompetenz des Bewährungshelfers ist in § 56 d Abs. 3 und 4 StGB gerade nicht vorgesehen (BVerfG, Beschluss vom 09.06.1993 - 2 BvR 368/92 [bei juris]).
  • BGH, 21.07.2004 - 2 ARs 189/04

    Nachträgliche Entscheidungen über die Bewährung (Zuständigkeitskonzentration;

  • OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 3 Ws 528/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Anforderungen an die Bestimmtheit von

  • OLG Braunschweig, 09.01.2006 - Ws 1/06

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Auflage zur Ableistung gemeinnütziger

  • OLG Braunschweig, 13.06.2012 - Ss 19/12

    JGG; Jugendgerichtshilfe; Arbeitsleistungen; Jugendrichterliche Weisung;

  • OLG Hamm, 26.03.2013 - 1 Ws 124/13

    Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • KG, 13.04.2005 - 5 Ws 157/05

    Strafprozessrecht: Inhaltliche Ausgestaltung einer Bewährungsauflage

  • BVerfG, 02.09.2015 - 2 BvR 2343/14

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen eine

    aa) Die Frage, ob das Gericht bei der Festsetzung einer Arbeitsauflage gemäß § 56b Abs. 2 Nr. 3 StGB gehalten ist, neben Art, Umfang und Zeitraum der Arbeitsleistung auch den Ort oder die Institution zu bestimmen, bei der diese abzuleisten ist, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (vgl. zustimmend: OLG Köln, Beschluss vom 2. November 2010 - 2 Ws 704/10 - juris, Rn. 5 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 29. April 2008 - 2 Ss 40/08, 2 Ws 81/08 -, juris, Rn. 5; OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. Januar 2006 - Wa 1/06 - juris, Rn. 5; KG Berlin , Beschluss vom 13. April 2005 - 1 AR 319/05, 5 Ws 157/05 - juris, Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Januar 2004 - 3 Ss 512/03, 3 Ws 373/03 - juris, Rn. 30; dagegen ablehnend: OLG Rostock, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 20 Ws 110/15 -, juris, Rn. 6; KG Berlin, Beschluss vom 4. April 2014 - 3 Ws 165/14, 3 Ws 165/14 - 141 AR 133/14 -, juris, Rn. 6; KG Berlin, Beschluss vom 18. März 2014 - 4 Ws 23/14, 4 Ws 23/14 - 141 AR 93/14 -, juris, Rn. 7; OLG Bamberg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 2 Ws 61/13 -, juris, Rn. 18; OLG Braunschweig, Urteil vom 13. Juni 2012 - Ss 19/12 -, juris, Rn. 21, zu § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 JGG; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 23. März 1988 - 2 Ws 767/87 -, SchlHA 1988, S. 168 ; früher auch: OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juni 1997 - 2 Ws 189/97 -, NStZ 1998, S. 56; Fischer, StGB, 62. Aufl. 2015, § 56b Rn. 8; Hubrach, in: Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2007, § 56b Rn. 19; Mosbacher, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, 2. Aufl. 2014, § 56b Rn. 18; Peglau, jurisPR-StrafR 3/2012, Anm. 1 C.; offenhaltend: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats im vorliegenden Verfahren vom 14. Oktober 2014 - 2 BvR 2343/14 - juris, Rn. 16).

    bb) Hingegen hat das Gericht, wenn es den Verurteilten in einem Bewährungsbeschluss zur Ableistung einer bestimmten Anzahl von Stunden gemeinnütziger Arbeit verpflichtet, in dem Beschluss einen Zeitraum festzusetzen, innerhalb dessen der Verurteilte der auferlegten Verpflichtung nachzukommen hat (so auch OLG Rostock, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 20 Ws 110/15 -, juris, Rn. 6; KG Berlin, Beschluss vom 4. April 2014 - 3 Ws 165/14, 3 Ws 165/14 - 141 AR 133/14 -, juris, Rn. 6; KG Berlin, Beschluss vom 18. März 2014 - 4 Ws 23/14, 4 Ws 23/14 - 141 AR 93/14 -, juris, Rn. 5; OLG Bamberg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 2 Ws 61/13 -, juris, Rn. 17; OLG Braunschweig, Urteil vom 13. Juni 2012 - Ss 19/12 -, juris, Rn. 23 (zu § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 JGG); OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. Januar 2006 - Ws 1/06 -, juris, Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 13. April 2005 - 1 AR 319/05 - 5 Ws 157/05, 1 AR 319/05, 5 Ws 157/05 -, juris, Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Januar 2004 - 3 Ss 512/03, 3 Ws 373/03 -, juris, Rn. 30; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juni 1997 - 2 Ws 189/97 -, NStZ 1998, S. 56; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 3 Ws 552/96 -, NStZ-RR 1997, S. 2 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 3 Ws 159/96 -, NStZ-RR 1996, S. 220; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 5 Qs 101/14 -, juris, Rn. 8 f.; Bußmann, in: Matt/Renzikowski, StGB, 1. Aufl. 2013, § 56b Rn. 10; Fischer, StGB, 62. Aufl. 2015, § 56b Rn. 8; Groß, jurisPR-StrafR 16/2014, Anm. 3 C I; von Heintschel- Heinegg, in: BeckOKStGB, Edition 26, 2015, § 56b Rn. 13; Hubrach, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl. 2007, § 56b Rn. 19; Mosbacher, in: Satzger/ Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl. 2014, § 56b Rn. 8, 18; Schall, in: Systematischer Kommentar, StGB, Stand 121. Lieferung 2010, § 56b Rn. 16; Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 56b Rn. 7).

    Stünde es dem Bewährungshelfer frei, innerhalb der Bewährungszeit über den Beginn und das Ende der Arbeitsleistungspflicht zu entscheiden, käme dies einer eigenständigen Anordnungsbefugnis gleich (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 2 Ws 61/13 -, juris, Rn. 17).

    Gegen die Festlegung von zeitlichen Vorgaben im Bewährungsbeschluss sprechen auch keinerlei Praktikabilitätserwägungen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 2 Ws 61/13 -, juris, Rn. 18).

  • OLG Bamberg, 07.04.2017 - 22 Ws 13/17

    Bestimmtheitserfordernis für Bewährungsauflagen

    Darüber hinaus gehende notwendige Konkretisierungen, wie etwa organisatorische Festlegungen zum Ort und zur Institution der Arbeitsableistung dürfen dem Bewährungshelfer oder der Gerichtshilfe überlassen werden (Anschluss an BVerfG [2. Kammer des 2. Senats], Beschl. v. 02.09.2015 - 2 BvR 2343/14 = NJW 2016, 148 = StV 2016, 576; OLG Bamberg, Beschl. v. 18.12.2013 - 2 Ws 61/13 = StraFo 2014, 213 = NStZ-RR 2014, 205 = OLGSt StGB § 56b Nr. 7).

    Nicht zwingend bedarf es zur Einhaltung des Bestimmtheitserfordernisses auch der Angabe der konkreten Einsatzstelle, weil dies praktisch kaum durchführbar wäre und ggf. zur Blockade von Stellen führen würde (vgl. neben OLG Bamberg, Beschluss vom 18.12.2013 - 2 Ws 61/13 = StraFo 2014, 213 = NStZ-RR 2014, 205 = OLGSt StGB § 56b Nr. 7 zuletzt insbesondere BVerfG [2. Kammer des 2. Senats], Beschluss vom 02.09.2015 - 2 BvR 2343/14 = NJW 2016, 148 = StV 2016, 576 m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 07.04.2017 - 2 Ws 13/17

    Bestimmtheitsgebot für bewährungsflankierende Arbeitsauflagen

    Darüber hinaus gehende notwendige Konkretisierungen, wie etwa organisatorische Festlegungen zum Ort und zur Institution der Arbeitsableistung dürfen dem Bewährungshelfer oder der Gerichtshilfe überlassen werden (Anschluss an BVerfG [2. Kammer des 2. Senats], Beschl. v. 02.09.2015 - 2 BvR 2343/14 = NJW 2016, 148 = StV 2016, 576; OLG Bamberg, Beschl. v. 18.12.2013 - 2 Ws 61/13 = StraFo 2014, 213 = NStZ-RR 2014, 205 = OLGSt StGB § 56b).

    Nicht zwingend bedarf es zur Einhaltung des Bestimmtheitserfordernisses auch der Angabe der konkreten Einsatzstelle, weil dies praktisch kaum durchführbar wäre und ggf. zur Blockade von Stellen führen würde (vgl. neben OLG Bamberg, Beschluss vom 18.12.2013 - 2 Ws 61/13 = StraFo 2014, 213 = NStZ-RR 2014, 205 = OLGSt StGB § 56b Nr. 7 insbesondere BVerfG [2. Kammer des 2. Senats], Beschluss vom 02.09.2015 - 2 BvR 2343/14 = NJW 2016, 148 = StV 2016, 576 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 12.05.2020 - 1 Ws 147/20

    Widerruf der Strafaussetzung, Arbeitsauflage, Bestimmtheit, Konkretisierung,

    Damit setzt ein Bewährungswiderruf wegen eines Verstoßes gegen eine im Bewährungsbeschluss noch nicht im Einzelnen konkretisierte Auflage voraus, dass das bewährungsüberwachende Gericht oder der Bewährungshelfer diese Auflage zuvor konkretisiert hat (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 2 Ws 61/13 -, juris, Rn. 19).
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 18.03.2014 - IV StVK 1366/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13219
LG Saarbrücken, 18.03.2014 - IV StVK 1366/13 (https://dejure.org/2014,13219)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.03.2014 - IV StVK 1366/13 (https://dejure.org/2014,13219)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. März 2014 - IV StVK 1366/13 (https://dejure.org/2014,13219)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Strafvollzug, Ablösung, Arbeitsverhältnis

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Gefangenen von einer zugewiesenen Arbeit gegen dessen Willen wegen des Verdachts einer Straftat durch widerrechtliche Drohung; Ausschluss eines Gefangenen von einer zugewiesenen Arbeit gegen dessen Willen ("Ablösung") als Widerruf eines begünstigten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitsrecht meets Strafvollzug - die "Ablösung” des Gefangenen von der Arbeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Ausschluss eines Gefangenen von einer zugewiesenen Arbeit nur aufgrund der bloßen Behauptung einer Verfehlung

Papierfundstellen

  • StRR 2014, 163
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.02.2004 - 3 Sa 491/03

    Verdachtskündigung; strafbare Handlung; Vermögensdelikt; Diebstahl;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.03.2014 - IV StVK 1366/13
    Es ist zu prüfen, ob eine große Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gekündigte Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat (LAG Schleswig-Holstein vom 25.02.2004 - 3 Sa 491/03; KR-Fischermeier, Gemeinschaftskommentar zum KSchG, 6. Auflage, Rdnr. 212 und 214 zu § 626 BGB; KR-Etzel, Rdnr. 508 zu § 1 KSchG, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.03.2014 - IV StVK 1366/13
    Eine Verdachtskündigung liegt dann vor, wenn und sobald der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (ständige Rsp. des BAG; vgl. nur BAG vorn 26.09.2002 - 2 SZR 424/02 = AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vom 05.04.2011 - 2 AZR 217/00 = AP Nr. 34 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vorn 20.08.1997 - 2 AZR 620/96 = AP Nr. 27 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vom 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 AP Nr. 24 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00

    Verdachtskündigung; Suspendierung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.03.2014 - IV StVK 1366/13
    Eine Verdachtskündigung liegt dann vor, wenn und sobald der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (ständige Rsp. des BAG; vgl. nur BAG vorn 26.09.2002 - 2 SZR 424/02 = AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vom 05.04.2011 - 2 AZR 217/00 = AP Nr. 34 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vorn 20.08.1997 - 2 AZR 620/96 = AP Nr. 27 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vom 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 AP Nr. 24 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.03.2014 - IV StVK 1366/13
    Eine Verdachtskündigung liegt dann vor, wenn und sobald der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (ständige Rsp. des BAG; vgl. nur BAG vorn 26.09.2002 - 2 SZR 424/02 = AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vom 05.04.2011 - 2 AZR 217/00 = AP Nr. 34 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vorn 20.08.1997 - 2 AZR 620/96 = AP Nr. 27 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vom 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 AP Nr. 24 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1055/04

    Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug: Voraussetzungen für die dauerhafte

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.03.2014 - IV StVK 1366/13
    Besteht nur der Verdacht einer Verfehlung, so muss er seiner Intensität nach ebenso gravierend wie in jenen Fällen sein, in denen die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ihn als Kündigungsgrund genügen lässt (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 158; Feest-Lesting, StVollzG, 6. Auflage, § 37 Rdnr. 17).
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