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   BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12   

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https://dejure.org/2014,526
BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12 (https://dejure.org/2014,526)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2014 - 2 StR 495/12 (https://dejure.org/2014,526)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 2 StR 495/12 (https://dejure.org/2014,526)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 1 StGB; § 261 StPO; § 242 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB; § 259 StGB; § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Verstoß gegen das Gesetzlichkeitsprinzip durch die ungleichartige Wahlfeststellung (Bestimmtheitsgrundsatz; Tatsachenalternativität; echte und unechte Wahlfeststellung); gewerbsmäßige Hehlerei; gewerbsmäßiger Diebstahl (besonders schwerer Fall; Regelbeispiel); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 132 Abs 3 S 1 GVG, § 243 Abs 1 StGB, § 260 Abs 1 StGB
    Anfragebeschluss nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG: Zulässigkeit der Rechtsfigur der ungleichartigen Wahlfeststellung

  • Wolters Kluwer

    Richterrechtlich entwickelte Rechtsfigur der ungleichartigen Wahlfeststellung; Zulässigkeit einer wahldeutigen Verurteilung wegen (gewerbsmäßigen) Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei

  • rewis.io

    Anfragebeschluss nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG: Zulässigkeit der Rechtsfigur der ungleichartigen Wahlfeststellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 2
    Richterrechtlich entwickelte Rechtsfigur der ungleichartigen Wahlfeststellung; Zulässigkeit einer wahldeutigen Verurteilung wegen (gewerbsmäßigen) Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei

  • datenbank.nwb.de

    Anfragebeschluss nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG: Zulässigkeit der Rechtsfigur der ungleichartigen Wahlfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der Wahlfeststellung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Ungleichartige Wahlfeststellung ade?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Entweder oder steht nicht im Grundgesetz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Ende der ungleichartigen Wahlfeststellung?

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Wahlweise Verurteilung" - Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der Wahlfeststellung

  • strafakte.de (Kurzinformation)

    Gesetzesalternative Wahlfeststellung: Rück- und Ausblick

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist (ungleichartige) Wahlfeststellung verfassungswidrig?

Besprechungen u.ä. (8)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Bundesgerichtshof als Akteur der Kriminalpolitik - Oder: Warum es (noch) Wahlfeststellungen gibt (RA Dr. Ali B. Norouzi; HRRS 2016, 285-292)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    GG Art. 103 Abs. 2; StGB §§ 1, 242, 259; GVG § 132
    Anfragebeschluss zur Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung: Verfassungswidrigkeit der echten Wahlfeststellung

  • hiesige-meinung.de (Entscheidungsanmerkung)

    Neue Besen kehren gut?

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung und Diskussion)

    Demnächst wird der BGH das Institut der "ungleichartigen Wahlfeststellung" vermutlich kippen

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wahlfeststellungs-Fall

    Art. 103 II GG
    Verfassungsmäßigkeit der Wahlfeststellung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 242, 246, 259 StGB; Art. 20 Abs. 3, 103 Abs. 2 GG
    Ist die ungleichartige Wahlfeststellung verfassungswidrig?

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Streit beim BGH um die Wahlfeststellung: Keine Gerechtigkeit ohne Gesetzlichkeit

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der echten Wahlfeststellung (Prof. Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg; ZIS 2014, 461)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 392
  • NStZ-RR 2014, 307
  • StV 2014, 580
  • JR 2015, 152
  • StRR 2014, 243
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (35)

  • RG, 02.05.1934 - 1 D 1096/33

    I. Ist innerhalb der Grenzen, die sich für die Umgestaltung der Strafklage aus §

    Auszug aus BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12
    Von dieser Rechtsprechung rückten die Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts durch Beschluss vom 2. Mai 1934 - 1 D 1096/33 (RGSt 68, 257, 259 ff. mit Anm. Oetker GS 106 (1935), 401, 408 ff.) ab, soweit es die Variante von Diebstahl oder Hehlerei betraf.

    Die Rechtsprechung sei aber dazu berechtigt, zur Ergänzung einer im Verfahrensrecht vorhandenen Gesetzeslücke rechtsschöpferisch tätig zu werden, wobei sie "gleich dem Gesetzgeber arbeiten" müsse (RGSt 68, 257, 259).

    Die Zulassung einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl oder Hehlerei trage dem allgemeinen Rechtsempfinden Rechnung, weil es der Tat des Hehlers dieselbe sittliche Missbilligung angedeihen lasse, wie derjenigen des Diebes (RGSt 68, 257, 262).

    Für andere Tatbestandsalternativen wurde eine Wahlfeststellung weiter abgelehnt (RGSt 68, 257, 260 f.).

    Die zur Legitimation der gesetzesalternativen Wahlfeststellung angeführten Gründe, die ausschließlich auf einer Abwägung von Gerechtigkeitsüberlegungen und kriminalpolitischen Erwägungen beruhen (vgl. RG, Beschluss vom 2. Mai 1934 - 1 D 1096/33, RGSt 68, 257, 260), halten einer Überprüfung anhand der Verfassungsnorm nicht stand.

    Der vom Reichsgericht angenommene Missstand im Fall der Nichtfeststellbarkeit von Diebstahl oder Hehlerei als Ursache für den festgestellten Gewahrsam eines Angeklagten an gestohlenen Gegenständen (RG aaO, RGSt 68, 257, 262) ist auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welche die gesetzesalternative Wahlfeststellung zur "Vermeidung lebensfremder und der Gerechtigkeit widersprechender Ergebnisse" fordert (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 411/58, BGHSt 12, 386, 388), als tragender Grund für die Rechtsfigur angeführt worden.

  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 411/58
    Auszug aus BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12
    Die Annahme der Zulässigkeit einer gesetzesalternativen Wahlfeststellung wegen rechtsethischer und psychologischer Vergleichbarkeit betraf zunächst erneut nur die Alternative zwischen Diebstahl oder Hehlerei (BGH, Urteil vom 12. September 1951 - 4 StR 533/51, BGHSt 1, 302, 304; Urteil vom 2. Oktober 1951 - 1 StR 353/51, BGHSt 1, 327, 328; Urteil vom 16. April 1953 - 4 StR 377/52, BGHSt 4, 128, 129; Urteil vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 411/58, BGHSt 12, 386, 388; Urteil vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 411/58, BGHSt 12, 386, 388), im Folgenden aber auch weitere Konstellationen, wie etwa die Alternative zwischen Raub oder räuberischer Erpressung (BGH, Urteil vom 12. Januar 1954 - 1 StR 631/53, BGHSt 5, 280, 281), Diebstahl oder Begünstigung (Senat, Urteil vom 21. Oktober 1970 - 2 StR 316/70, BGHSt 23, 360 f.), Betrug oder Hehlerei (BGH, Urteil vom 20. Februar 1974 - 3 StR 1/74, NJW 1974, 804, 805; krit. BGH, Urteil vom 23. Februar 1989 - 4 StR 628/88, NJW 1989, 1867).

    Wenn die Voraussetzungen der alternativ in Frage kommenden Strafnormen jeweils nicht sämtlich zur Überzeugung des Tatgerichts feststellbar sind, führt die gesetzesalternative Verurteilung, die keinen eindeutigen Schuldspruch anhand des mildesten Gesetzes zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1973 - 4 StR 172/73, BGHSt 25, 182, 186), nicht zur Anwendung einer der in Frage kommenden Strafnormen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 411/58, BGHSt 12, 386, 389), sondern zur Aburteilung nur aufgrund eines gemeinsamen Unrechtskerns; denn aus der exklusiven Alternativität von zwei Verdachtsfällen ergibt sich eine die Aburteilung tragende Sachverhaltsgewissheit nur in Bezug auf einen solchen Unrechtskern; sie lassen sich dagegen nicht zu einer einheitlichen Schuldfeststellung verbinden (vgl. Alwart GA 1992, 545, 565).

    Der vom Reichsgericht angenommene Missstand im Fall der Nichtfeststellbarkeit von Diebstahl oder Hehlerei als Ursache für den festgestellten Gewahrsam eines Angeklagten an gestohlenen Gegenständen (RG aaO, RGSt 68, 257, 262) ist auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welche die gesetzesalternative Wahlfeststellung zur "Vermeidung lebensfremder und der Gerechtigkeit widersprechender Ergebnisse" fordert (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 411/58, BGHSt 12, 386, 388), als tragender Grund für die Rechtsfigur angeführt worden.

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12
    Dem Gesetz muss nicht nur entnommen werden, wann Strafen einer bestimmten Art zu verhängen sind und welcher Strafrahmen dafür gilt, sondern auch nach welchen Leitgesichtspunkten innerhalb dieses Rahmens die Zumessung der Strafe zu erfolgen hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95, BVerfGE 105, 135, 164).

    Lässt der Strafrichter offen, welcher Straftatbestand anzuwenden ist und greift er nur auf den geringsten Strafrahmen aus den Alternativen zurück, begleiten zwangsläufig Ungenauigkeiten den Strafzumessungsvorgang; diese sind mit Art. 103 Abs. 2 GG unvereinbar (vgl. BVerfG aaO, BVerfGE 105, 135, 159 für die Vermögensstrafe).

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12
    Auch dürfen einzelne Tatbestandsmerkmale nicht so ausgelegt werden, dass sie in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen; es besteht ein Verbot der "Entgrenzung" oder "Verschleifung" von Tatbestandsmerkmalen (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 127, 170, 198).

    Dies läuft auf eine "Entgrenzung" von Tatbeständen oder auf "Verschleifung" zweier Straftatbestände durch alternative Vereinigung der Einzelvoraussetzungen hinaus, die über die Verschleifung von verschiedenen Tatbestandsmerkmalen einer einzigen Strafnorm (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 105, 491/09, BVerfGE 126, 170, 198) noch weit hinausgeht.

  • BGH, 15.05.1973 - 4 StR 172/73

    Wahlfeststellung: Raub oder Unterschlagung?

    Auszug aus BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12
    In einem solchen Fall muss sich die Verurteilung auf das Vergleichbare beschränken, so etwa bei den Alternativen von schwerem Raub oder Unterschlagung, wobei auf Diebstahl oder Unterschlagung erkannt wird (BGH, Urteil vom 15. Mai 1973 - 4 StR 172/73, BGHSt 25, 182, 183 f. mit Anm. Hruschka NJW 1973, 1804 ff.; anders für Raub oder Hehlerei BGH, Urteil vom 11. November 1966 - 4 StR 387/66, BGHSt 21, 152, 153 f.).

    Wenn die Voraussetzungen der alternativ in Frage kommenden Strafnormen jeweils nicht sämtlich zur Überzeugung des Tatgerichts feststellbar sind, führt die gesetzesalternative Verurteilung, die keinen eindeutigen Schuldspruch anhand des mildesten Gesetzes zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1973 - 4 StR 172/73, BGHSt 25, 182, 186), nicht zur Anwendung einer der in Frage kommenden Strafnormen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 411/58, BGHSt 12, 386, 389), sondern zur Aburteilung nur aufgrund eines gemeinsamen Unrechtskerns; denn aus der exklusiven Alternativität von zwei Verdachtsfällen ergibt sich eine die Aburteilung tragende Sachverhaltsgewissheit nur in Bezug auf einen solchen Unrechtskern; sie lassen sich dagegen nicht zu einer einheitlichen Schuldfeststellung verbinden (vgl. Alwart GA 1992, 545, 565).

  • BGH, 11.11.1966 - 4 StR 387/66

    Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen schweren Raubes oder Hehlerei -

    Auszug aus BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12
    In einem solchen Fall muss sich die Verurteilung auf das Vergleichbare beschränken, so etwa bei den Alternativen von schwerem Raub oder Unterschlagung, wobei auf Diebstahl oder Unterschlagung erkannt wird (BGH, Urteil vom 15. Mai 1973 - 4 StR 172/73, BGHSt 25, 182, 183 f. mit Anm. Hruschka NJW 1973, 1804 ff.; anders für Raub oder Hehlerei BGH, Urteil vom 11. November 1966 - 4 StR 387/66, BGHSt 21, 152, 153 f.).

    Das Strafverfahrensrecht hat im Verurteilungsfall die Findung eines bestimmten Schuldspruchs zum Ziel und entspricht insoweit dem materiellen Strafrecht, das nur scharf voneinander abgegrenzte Straftatbestände kennt (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1966 - 4 StR 387/66, BGHSt 21, 152).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12
    Daraus folgt ein strenger Gesetzesvorbehalt für das Strafrecht, der die Strafgerichte auf bloße Rechtsanwendung beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 1995 - 1 BvR 718/89 u.a., BVerfGE 92, 1, 12) und richterrechtliche Rechtsfortbildung mit strafbegründender Wirkung ausschließt (vgl. Kunig in: von Münch/Kunig, GG, 6. Aufl., Art. 103 Rn. 26).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12
    aa) Materielles Strafrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die bestimmte, für das gesellschaftliche Zusammenleben als schädlich angesehene Handlungen definieren und unter Strafe stellen sowie die Art und Höhe der jeweiligen Strafe bestimmen (BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834, 1588/02, BVerfGE 109, 190, 212).
  • BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88

    Eilversammlungen

    Auszug aus BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12
    Ausgeschlossen ist jede Rechtsanwendung, die über den Inhalt einer Sanktionsnorm hinausgeht (BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 1991 - 1 BvR 850/88, BVerfGE 85, 69, 78).
  • BGH, 18.09.1984 - 4 StR 483/84

    Pelzhändler - §§ 242, 263 StGB, keine Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und

    Auszug aus BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12
    Eine rechtsethische Gleichwertigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann gegeben, wenn bei Berücksichtigung aller Umstände, die den Unrechtscharakter der Straftatbestände ausmachen, den möglichen Taten im Rechtsempfinden der Allgemeinheit eine ähnliche sittliche Bewertung zuteil wird; psychologische Gleichwertigkeit liegt nur bei einer einigermaßen gleichgearteten seelischen Beziehung des Täters zu den alternativ in Frage kommenden Verhaltensweisen vor (BGH, Urteil vom 18. September 1984 - 4 StR 483/84, NStZ 1985, 123).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BGH, 19.04.1951 - 3 StR 165/51

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Täterschaft und Anstiftung beim

  • BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 275/60

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei - Beihilfe

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 190/61

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl, Hehlerei und Unterschlagung

  • BGH, 12.01.1954 - 1 StR 631/53
  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 628/88

    Verurteilung wegen "Betruges oder Hehlerei" - Abgrenzung zwischen Betrug und

  • BGH, 11.08.1955 - 4 StR 289/55
  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

  • BGH, 20.02.1974 - 3 StR 1/74

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Mitwirken beim Absatz betrügerisch

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 353/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und sachlicher

  • BGH, 12.09.1951 - 4 StR 533/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 377/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei ist zulässig

  • RG, 30.04.1919 - III 156/19

    Unter welchen Voraussetzungen ist eine sogenannte wahlweise Feststellung

  • RG, 18.06.1920 - II 476/20

    Ist beim schweren Diebstahl die wahlweise Feststellung der Erschwerungsgründe des

  • RG, 01.02.1921 - II 899/20

    Ist wahlweise Feststellung von Diebstahl mittels Einbruchs und Diebstahl mittels

  • RG, 04.01.1922 - II 538/22

    1. Dürfen die verschiedenen Begehungsarten des Vergehens nach § 348 Abs. 2 StGB.

  • RG, 24.09.1935 - 1 D 671/35

    1. Kann auf Grund einer Wahlfeststellung der Angeklagte wegen einer Tat

  • RG, 08.04.1892 - 822/92

    Ist es zulässig, die unter den verschiedenen Nummern des §. 243 St.G.B.'s

  • RG, 09.11.1891 - 2638/91

    1. Ist die Geldsumme, welche nach §. 155 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869

  • RG, 29.09.1884 - 1763/84

    Unter welchen Voraussetzungen ist eine alternative Frag- und Feststellung im

  • RG, 19.04.1921 - 483/21

    Ist die wahlweise Feststellung zulässig, daß ein Raub unter Mitführung von Waffen

  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung

    1. Der Senat hat im Hinblick auf die erfolgte Verurteilung der Angeklagten wegen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei durch Beschluss vom 28. Januar 2014 - 2 StR 495/12 (StV 2014, 580 ff.) gemäß § 132 Abs. 3 GVG bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob sie an der Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer gesetzesalternativen Verurteilung festhalten.

    Bei seiner Anwendung können ein abstrakter Rechtsnormvergleich (vgl. LK/Dannecker, StGB, 12. Aufl., Anh. zu § 1 Rn. 136, 154 mwN) oder ein auf die konkrete Fallkonstellation bezogener Vergleich (vgl. Jahn, JuS 2014, 753, 755) oder - nach der Eliminierungsmethode der jüngeren Rechtsprechung - gegebenenfalls ein Vergleich nur der Grundtatbestände unter Ausblendung der in einer Sachverhaltsalternative einseitig vorkommenden Erschwerungsgründe in Frage kommen (abl. dazu Günther aaO S. 120).

  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung

    1. Der Senat hat durch Beschluss vom 28. Januar 2014 - 2 StR 495/12 (StV 2014, 580 ff.) gemäß § 132 Abs. 3 GVG bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob sie an der bisherigen Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer gesetzesalternativen Verurteilung festhalten.

    Bei dessen Anwendung kämen nämlich ein abstrakter Rechtsnormvergleich (LK/Dannecker, StGB, 12. Aufl., Anh. zu § 1 Rn. 136, 154 mwN) oder ein auf die konkrete Fallkonstellation bezogener Vergleich (Jahn JuS 2014, 753, 755) oder gegebenenfalls ein Vergleich nur der Grundtatbestände unter Ausblendung der in einer Sachverhaltsalternative einseitig vorkommenden Erschwerungsgründe in Frage.

  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 495/12

    Wahlfeststellung (Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo; Anwendung

    Der Senat hat durch Beschluss vom 28. Januar 2014 (StV 2014, 580 ff. mit Anm. Bauer, wistra 2014, 475 ff.; Freund/Rostalski, JZ 2015, 164 ff.; Frister, StV 2014, 584 ff.; Kotsoglou, ZStW 127 (2015), 334 ff.; Kröpil, JR 2015, 116 ff.; Schuhr, NStZ 2014, 437 ff.; Stuckenberg, ZIS 2014, 461 ff. und JZ 2015, 714 ff.) gemäß § 132 Abs. 3 GVG bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob diese an der Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer gesetzesalternativen Verurteilung festhalten.
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 (4) Ss 401/16

    Strafbarkeit eines Bestatters und eines Pathologen in Baden-Württemberg wegen

    Der Senat folgt der nach wie vor herrschenden Ansicht des Bundesgerichtshofs, dass die Rechtsfigur der gesetzesalternativen Verurteilung mit Art. 103 Abs. 2 GG in Einklang steht (vgl. hierzu: Beschlüsse 1. StrS NStZ-RR 2014, 308, 3. StrS NStZ-RR 2015, 39, 4. StrS NStZ-RR 2015, 40 und 5. StrS NStZ-RR 2014, 307; 2. StrS: Anfragebeschluss NStZ 2014, 392; Vorlagebeschluss StraFo 2016, 81 [Rücknahmebeschluss vom 09.08.2016, juris]; erneuter Vorlagebeschluss vom 02.11.2016 - 2 StR 495/12).
  • BGH, 30.09.2014 - 3 ARs 13/14

    Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    Da sie aber bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen - anders als der Grundsatz "in dubio pro reo" - für den Fall der sich gegenseitig ausschließenden Sachverhaltsalternativen nicht zu einer bestimmten Verurteilung oder zum Freispruch gelangt, sondern im Schuldspruch zu einer wahldeutigen Verurteilung bei Festsetzung der für die am wenigsten schwerwiegende Sachverhaltsalternative angemessenen Strafe (vgl. SK-StGB/Wolter (Stand: Oktober 2013), Anh. zu § 55 Rn. 5a), mag die Wahlfeststellung in der Tat in einem Spannungsverhältnis zum Zweifelssatz stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 2 StR 495/12, NStZ 2014, 392, 394); dies entspricht - mit Unterschieden im Detail - der überwiegenden Auffassung in der Literatur (vgl. LK/Dannecker, StGB, 12. Aufl., Anh. zu § 1 Rn. 8; SSW-StGB/Satzger, 2. Aufl., § 1 Rn. 71: Durchbrechung des Zweifelssatzes; MüKo-StGB/Schmitz, 2. Aufl., Anh. zu § 1 Rn. 12: Einschränkung; SK-StGB/Wolter aaO, Anh. zu § 55 Rn. 5c; ders., GA 2013, 271, 276: Wahlfeststellung variiert den in dubio-Satz; aA Nüse, GA 1953, 33, 38; Stuckenberg, ZIS 2014, 461, 468: Wahlfeststellung berührt den Zweifelssatz nicht), ändert indes nichts an der Eigenschaft dieses Rechtsinstituts als Entscheidungsregel, durch die die verfahrensrechtliche Frage beantwortet wird, wie mit der genannten Beweissituation umzugehen ist (vgl. Stuckenberg aaO; SK-StGB/Wolter aaO, Anh. zu § 55 Rn. 5a; Günther, Verurteilungen im Strafprozess trotz subsumtionsrelevanter Zweifel, S. 263).
  • BGH, 16.07.2014 - 5 ARs 39/14

    Anfrageverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    Auf den Anfragebeschluss des 2. Strafsenats vom 28. Januar 2014 - 2 StR 495/12 - erklärt der Senat, dass er an seiner Rechtsprechung zur ungleichartigen Wahlfeststellung festhält.
  • BGH, 06.11.2014 - 5 StR 501/14

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Teileinstellung

    Dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, stellt der Senat mit Rücksicht auf das noch nicht abgeschlossene Anfrageverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzesalternativen Wahlfeststellung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 2 StR 495/12, NStZ 2014, 392) das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein, soweit der Angeklagte im Fall 9 des Urteils (Anklagepunkt 20) wahlweise verurteilt worden ist, und ändert den Schuldspruch entsprechend ab.
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 19.05.2014 - 1 Ss 18/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11211
OLG Braunschweig, 19.05.2014 - 1 Ss 18/14 (https://dejure.org/2014,11211)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19.05.2014 - 1 Ss 18/14 (https://dejure.org/2014,11211)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19. Mai 2014 - 1 Ss 18/14 (https://dejure.org/2014,11211)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Tagessatzhöhe bei Empfängern von Leistungen nach dem SGB II

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei Ermittlung der Tagessatzhöhe

  • RA Kotz

    Tagessatz - Berechnung der Höhe bei Empfängern von Leistungen nach dem SGB II

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei Ermittlung der Tagessatzhöhe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Die Höhe der Geldstrafe bei Leistungsempfängern nach dem SGB II - 15 /Tag dürfen es sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tagessatzhöhe bei Hartz-IV-Empfängern

  • Jurion (Kurzinformation)

    SGB II-Leistungsbezug ist kein Anlass zur Herabsetzung von Tagessatzhöhe

  • sokolowski.org (Leitsatz und Auszüge)

    Tagessatzhöhe bei gegen Hartz-IV Empfänger verhängter Geldstrafe

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wie wird die Tagessatzhöhe bei Empfängern von Leistungen nach dem SGB II bestimmt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Höhe der Tagessätze bei Geldstrafe gegen Hartz-IV-Empfänger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geldstrafe für Hartz-IV-Empfänger: Im Rahmen der Tagessatzhöhe bei Geldstrafen sind neben dem Regelbedarf auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen - Verbleib eines Existenzminimums von 70 % des Regelbedarfs muss sichergestellt werden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2014, 243
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 10.06.2011 - 1 RVs 96/11

    Geldstrafe, Tagessatzhöhe, Hartz IV

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.05.2014 - 1 Ss 18/14
    Außerdem ist es anerkannt, dass bei der Ermittlung des Nettoeinkommens weitere Sachbezüge zu berücksichtigen sind (OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2001, III 1 RVs 96/11, juris, Rn. 10; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 40, Rn. 11).

    Es ist jedoch nicht zu beanstanden, dass das Amtsgericht, dessen Strafzumessung nur in eingeschränktem Maß überprüfbar ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2011, III 1 RVs 96/11, juris, Rn. 7), von einer weiteren Absenkung der Tagessatzhöhe abgesehen hat.

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.05.2014 - 1 Ss 18/14
    Die Bemessung des Tagessatzes ist ein abgrenzbarer Beschwerdepunkt, der in der Regel - so auch hier - losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt geprüft werden kann (grundlegend: BGH, Beschluss vom 3.11.1976, 1 StR 319/76, juris, Rn. 2, vgl. auch Fischer, StGB, 61. Aufl., § 40 Rn. 26).
  • OLG Hamm, 02.02.2012 - 3 RVs 4/12

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung; Feststellungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.05.2014 - 1 Ss 18/14
    Dem Angeklagten ist zwar zuzugeben, dass es im Einzelfall bei besonders einkommensschwachen Personen geboten sein kann , nicht nur Zahlungserleichterungen anzuordnen, sondern die Tagessatzhöhe zu senken (OLG Hamm, Beschluss vom 02.02.2012, III 3 RVs 4/12, juris, Rn. 18; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 40 Rn. 11a m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 1 Ss 425/08

    Voraussetzungen der Beförderungserschleichung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.05.2014 - 1 Ss 18/14
    Ob es regelmäßig geboten ist, die Tagessatzhöhe auf das vierfache der Differenz zwischen unerlässlichem Lebensbedarf und Regelbedarf zuzüglich Sachbezügen zu begrenzen (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.02.2010, 1 Ss 425/08, juris, Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2006, 1 Ss 167/06, juris, Rn. 28 [zu SGB XII]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.03.1993, 2 Ss 60/93, juris [zu BSHG]), muss der Senat nicht entscheiden.
  • OLG Stuttgart, 05.03.1993 - 2 Ss 60/93

    Sozialhilfeempfänger; Bemessung einer Geldstrafe; Persönliche Verhältnisse;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.05.2014 - 1 Ss 18/14
    Ob es regelmäßig geboten ist, die Tagessatzhöhe auf das vierfache der Differenz zwischen unerlässlichem Lebensbedarf und Regelbedarf zuzüglich Sachbezügen zu begrenzen (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.02.2010, 1 Ss 425/08, juris, Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2006, 1 Ss 167/06, juris, Rn. 28 [zu SGB XII]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.03.1993, 2 Ss 60/93, juris [zu BSHG]), muss der Senat nicht entscheiden.
  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06

    Strafbarkeit eines Ausländers gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.05.2014 - 1 Ss 18/14
    Ob es regelmäßig geboten ist, die Tagessatzhöhe auf das vierfache der Differenz zwischen unerlässlichem Lebensbedarf und Regelbedarf zuzüglich Sachbezügen zu begrenzen (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.02.2010, 1 Ss 425/08, juris, Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2006, 1 Ss 167/06, juris, Rn. 28 [zu SGB XII]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.03.1993, 2 Ss 60/93, juris [zu BSHG]), muss der Senat nicht entscheiden.
  • OLG Braunschweig, 26.06.2015 - 1 Ss 30/15

    Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II

    Die Bemessung der Höhe eines Tagessatzes ist ein abgrenzbarer Beschwerdepunkt, der in der Regel - so auch hier - losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt geprüft werden kann (BGH, Beschluss vom 3.11.1976, 1 StR 319/76, juris, Rn. 2, BGH, Urteil vom 10.01.1989, 1 StR 682/88 = NStZ 1989, 178; OLG Braunschweig, Beschluss vom 19.05.2014, 1 Ss 18/14, juris, Rn. 5 = NdsRpfl 2014, 258; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 40 Rn. 26).

    Auf der Grundlage des Nettoeinkommens von 732,- EUR errechnet sich vielmehr eine Tagessatzhöhe von 24,- EUR (732,- EUR / 30), weil neben dem Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II in Verbindung mit der jeweiligen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die Höhe der Regelbedarfe) auch die Sachbezüge i.S.d. § 22 SGB II (Unterkunft und Heizung) zu berücksichtigen sind (OLG Braunschweig, Beschluss vom 19.05.2014, 1 Ss 18/14, juris, Rn. 7 = NdsRpfl 2014, 258 m.w.N.; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 40 Rn. 11).

    Dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB II als nahe am Existenzminimum Lebende durch das Nettoeinkommensprinzip "systembedingt härter getroffen werden als Normalverdienende" ist zwar ebenfalls zutreffend und kann durchaus Anlass sein, ein Absenken der Tagessatzhöhe sorgsam zu prüfen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 19.05.2014, 1 Ss 18/14, juris, Rn. 9 = NdsRpfl 2014, 258; OLG Hamm, Beschluss vom 02.02.2012, III-3 RVs 4/12, juris, Rn. 18; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 40 Rn. 11 a).

  • LG Köln, 25.04.2018 - 153 Ns 89/17

    Tagessatz; Tagesatzhöhe; Grundsicherung; Hartz 4

    Die Einbeziehung von Sachleistungen in diese Berechnung scheidet dabei aus Sicht der Kammer allerdings deswegen aus, weil der Angeklagte über die Verwendung dieser Mittel - soweit die Kosten seiner Wohnung in Rede stehen - jedenfalls faktisch nicht frei verfügen kann, ohne seine persönliche Existenz durch Obdachlosigkeit zu gefährden (vgl. auch OLG Celle, Beschl. v. 10.07.2007 - 32 Ss 95/07; OLG Jena, a.a.O.; a.A.: OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Braunschweig, Beschl. v. 19.05.2014 - 1 Ss 18/14, jew. juris).
  • AG Köln, 24.11.2017 - 716 Ds 171/17

    Bestimmung der Tagessatzhöhe nach Schuldspruch wegen fahrlässiger Trunkenheit im

    Dieser umfassende Ansatz sämtlicher Bezüge, d. h. auch weiterer gewährter Bedarfe neben dem Regelsatz, insbesondere auch von Unterkunft und Heizung, entspricht auch der Rechtsprechung der Obergerichte (s. nur OLG Braunschweig, Beschluss vom 19.05.2014 - 1 Ss 18/14; Urteil vom 26.06.2015 - 1 Ss 30/15; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.03.2006 - 2 Ss 30/06; OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.07.2007 - Ss 205/07; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.07.2008 - 2 Ss 346/08).

    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es gerade in Fällen niedriger Einkommen bzw. bei Angeklagten, die von Bezügen am Rande des Existenzminimums leben, geboten sein kann, auch unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels des Nettoeinkommens festzusetzen (OLG Köln, Beschluss vom 17.06.2015 - 1 RVs 101/15; Beschluss vom 10.06.2011 - 1 RVs 96/11; vgl. auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 19.05.2014 - 1 Ss 18/14; Urteil vom 26.06.2015 - 1 Ss 30/15).

  • OLG Jena, 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17

    Tagessatzhöhe bei Geldstrafe: Bemessung bei einem Bezieher von ALG II

    Dazu zählt namentlich, dass eine Geldstrafe die Bezieher geringer Einkommen proportional stärker trifft als Bezieher höherer Einkommen oder Vermögende (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 02.02.2012, III-3 RVs 4/12, bei juris; Fischer, a.a.O., § 40 Rdnr. 2), dass der auf die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums hin ausgestaltete Leistungsumfang des ALG II dem Leistungsbezieher lediglich einen sehr geringen finanziellen Spielraum lässt (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 23.02.2011, 533 Qs 7/11, bei juris) und dass dem Angeklagten auf jeden Fall das mit mindestens 70 % des Regelsatzes nach § 20 SGB II anzusetzende "physische Existenzminimum" verbleiben muss (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 19.05.2014, 1 Ss 18/14, m.w.N., bei juris).
  • LG Hildesheim, 11.09.2020 - 13 Ns 32 Js 24643/18

    Nettoeinkommensbestimmung - Tagessatzhöhe für Empfänger von Leistungen nach dem

    Zur Ermittlung einer Bemessungsobergrenze für die Geldstrafe bei besonders einkommensschwachen Personen unter Einbeziehung von nach § 42 StGB möglichen Zahlungserleichterungen werden in der Rechtsprechung zwei unterschiedliche Rechenmodelle diskutiert: Während nach einer Ansicht das Vierfache der Differenz zwischen dem soziokulturellen Existenzminimum (70 % des für den Leistungsberechtigten maßgeblichen Regelbedarfs = unerlässlicher Lebensbedarf) und dem Regelbedarf die Bemessungsobergrenze für die Geldstrafe darstellen soll (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.03.1993 - 2 Ss 60/93 - juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.02.2010 - 1 Ss 425/08 -, juris Rn. 11), sieht die Gegenmeinung eine Geldstrafe bei Hartz IV-Empfängern regelmäßig dann als unverhältnismäßig an, wenn der Angeklagte sie nicht innerhalb von drei Jahren begleichen kann, ohne auf den unerlässlichen Regelbedarf zugreifen zu müssen (so OLG Braunschweig, Beschluss vom 19.05.2014 - 1 Ss 18/14 - juris Rn. 11; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17 -, juris Rn. 18).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.01.2014 - 1 Ws 206/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9247
OLG Frankfurt, 03.01.2014 - 1 Ws 206/13 (https://dejure.org/2014,9247)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.01.2014 - 1 Ws 206/13 (https://dejure.org/2014,9247)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Januar 2014 - 1 Ws 206/13 (https://dejure.org/2014,9247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der Netto-Straferwartung für die Bewertung des Fluchtanreizes bei der Prüfung des Haftgrundes der Fluchtgefahr

  • rechtsportal.de

    Aufhebung des Haftbefehls wegen Wegfalls von Haftgründen (hier nach § 112 Abs. 3 und § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO )

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Fluchtanreiz richtet sich nach Netto-Straferwartung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2014, 243
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2014 - 1 Ws 206/13
    Das Beschwerdegericht kann aber in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht nur eingreifen, wenn die angefochtene Haftentscheidung grob fehlerhaft erscheint oder deren Gründe in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar erscheinen (vgl. BGH Strafverteidiger 1991, 525; Senatsbeschl. v. 26.04.2013, 1 Ws 73/13).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 1 Ws 186/18

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr im Jugendstrafrecht

    Denn das Ergebnis der Beweisaufnahme der Hauptverhandlung, das im Urteil seinen Niederschlag gefunden hat, kann das Beschwerdegericht grundsätzlich nicht anders nachvollziehen, als das Tatgericht es vermittelt (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 3. Januar 2014, Az. 1 Ws 206/13 m.w.N.).
  • LG Marburg, 23.11.2015 - 3 Qs 17/15

    Unverhältnismäßige Untersuchungshaft von mehr als fünf Wochen gegen ausländischen

    Die Rechtsprechung hat dies mehrfach in Fällen so gesehen, in denen der Inhaftierte nur mit einer Freiheitsstrafe bedroht war, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. z.B. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 -, juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2537/94 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1971 - 2 BvR 233/71 -, BVerfGE 32, 87-98, juris); dass es sich dabei teilweise um Aussetzungen von Reststrafen nach § 57 StGB handelte, ist unerheblich, es kommt vielmehr auf die "Nettostraferwartung" an (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Januar 2014 - 1 Ws 206/13 -, juris); auch soweit es sich bei jenen Entscheidungen um solche im Zusammenhang mit einer Haft nach § 230 StPO handelt, hat dies für die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Freiheitsentziehung keine Bedeutung.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.05.2014 - 1 Ws 216/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11520
OLG Celle, 13.05.2014 - 1 Ws 216/14 (https://dejure.org/2014,11520)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.05.2014 - 1 Ws 216/14 (https://dejure.org/2014,11520)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 216/14 (https://dejure.org/2014,11520)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG; § 95 Abs. 2 AufenthG
    Feststellung einer unerlaubten Einreise eines Ausländers im Sinne des § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG zum Zweck der illegalen Arbeitsaufnahme bei rechtmäßig erworbenem nationalen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates

  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer unerlaubten Einreise eines Ausländers im Sinne des § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG zum Zweck der illegalen Arbeitsaufnahme bei rechtmäßig erworbenem nationalen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 3, AufenthG § 96 Abs. 1 Nr. 1 b, SDÜ Art. 21, VO 562/2006 Art. 5, SDÜ Art. 5 Abs. 1 c
    Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, Schengen-Staat, Schengen-Mitgliedstaat, Schengener Übereinkommen, unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt, illegale Arbeitsaufnahme, Schwarzarbeit, Arbeit, Einschleusen von Ausländern, Straftat, Ausländerstrafrecht, Schengener ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de

    Keine unerlaubte Einreise bei Bestehen eines rechtsmäßigen Aufenthaltstitels eines Schengen-Mitgliedstaates selbst bei missbräuchlichem Zweck der Einreise

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unerlaubte Einreise trotz tschechischem Aufenthaltstitel?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein strafbares Einschleusen von Ausländern mit rechtmäßig erlangtem Schengen-Titel

  • migrationsrecht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Aus der Rechtsprechung zum Schengenrecht

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 301
  • StV 2015, 360 (Ls.)
  • StRR 2014, 243
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Frankfurt/Main, 14.12.2010 - 7 K 851/10

    Besonderer Ausweisungsschutz nach § 56 Abs 1 Nr 1 a AufenthG

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2014 - 1 Ws 216/14
    Nicht nur lässt der Begriff der Gefahr für die öffentliche Ordnung schon per se Interpretationsspielraum, er wird durch die Regelung des Art. 5 Abs. 1 lit. c SDÜ auch zusätzlich in der Erkennbarkeit seiner Bedeutung verwässert, weil darin ausdrücklich zugelassen wird, dass die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Aufnahmemitgliedstaat rechtmäßig, gegebenenfalls also auch durch eine legale Erwerbstätigkeit erworben werden (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 14. Dezember 2010, 7 K 851/10.F - juris).
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2014 - 1 Ws 216/14
    Es ist daher allein darauf abzustellen, dass die betroffenen Ausländer über eine wirksame Einreisegenehmigung verfügt haben (vgl. BGH NJW 2005, 2095; Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 53).
  • VG Düsseldorf, 04.06.2012 - 22 L 613/12

    Schengener Durchführungsabkommen Erwerbstätigkeit Ausweisung

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2014 - 1 Ws 216/14
    Danach darf der Ausländer u.a. keine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen, worunter die Aufnahme einer illegalen Beschäftigung fallen könnte (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Juni 2012, 22 L 613/12 - juris).
  • BGH, 06.06.2012 - 4 StR 144/12

    Hehlerei (tatbestandsloses Handeln des Mittäters der Vortat); Strafzumessung

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2014 - 1 Ws 216/14
    Maßgeblich ist, wie weit sich der Täter bereits dem von ihm anvisierten Unterstützungserfolg angenähert und durch sein Handeln eine Gefahr für das betroffene Rechtsgut begründet hat (vgl. BGH NStZ 2013, 483).
  • BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11

    Durchbrechung der Verwaltungsrechtsakzessorietät im Aufenthaltsstrafrecht

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2014 - 1 Ws 216/14
    Insoweit käme eine unerlaubte Einreise nur in Betracht, wenn die tschechischen Aufenthaltstitel selbst auf unlautere Weise erlangt worden wären (§ 95 Abs. 6 AufenthG; vgl. BGH NStZ 2012, 644) oder die Motivation der Ausländer, in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen, Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Einreise entfaltete.
  • BGH, 24.03.2021 - 3 StR 22/21

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet (Positivstaater; Absicht zur Aufnahme

    Die Ersetzung des Ausländergesetzes durch das Aufenthaltsgesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2005 (vgl. Art. 15 Abs. 3 Nr. 1 Zuwanderungsgesetz, BGBl. 2004 I S. 1950 ff.) gibt keinen Anlass zu einer abweichenden rechtlichen Beurteilung (vgl. dazu BGH, Urteile vom 8. März 2017 - 5 StR 333/16, NJW 2017, 1624 Rn. 9; vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20, juris Rn. 55; so auch OLG Celle, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 216/14, juris Rn. 11; Erbs/Kohlhaas/Senge, AufenthG, 199. EL, § 95 Rn. 6; BeckOK Ausländerrecht/Hohoff, 28. Ed., AufenthG, § 95 Rn. 16.1; aA MüKoStGB/ Gericke, 3. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 40; Bergmann/Dienelt/Winkelmann/Kolber, Ausländerrecht, 13. Aufl., § 14 AufenthG Rn. 13).
  • BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21

    Einschleusen von Ausländern (Strafbarkeit von Ausländern bei der Einreise und

    Denn die Strafbarkeit einer Ausländerin bemisst sich bei der Einreise und ihrem Aufenthalt bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ausschließlich nach objektiven Kriterien (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04, BGHSt 50, 105, 119 f.; BGH, Urteil vom 26. Juni 2021 - 1 StR 289/20, BGHSt 65, 257, 271 ff.; Beschluss vom 24. März 2021 - 3 StR 22/21; OLG Celle, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 216/14, Nds. Rpfl.
  • LG Hof, 20.04.2017 - 5 KLs 354 Js 1442/16

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern

    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass diese Frage in Rechtsprechung und Literatur höchst kontrovers diskutiert und unterschiedlich beantwortet wird (wie hier: OVG Münster, Beschl. v. 11.11.2015 - 18 B 387/15, Rz. 3, NVwZ-RR 2016, 354, 355 m.w.N.; BeckOK-AuslR/Dollinger, 13. Ed. 01.11.2016, AufenthG § 14 Rn. 12; Bergmann/Dienelt/Winkelmann, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, AufenthG § 14 Rn. 14.1.2.1.1.7.1; a.A. OLG Celle, Beschl. v. 13.05.2014 - 1 Ws 216/14 - Rz. 11 nach juris; Erbs/Kohlhaas/Senge, a.a.O. AufenthG § 14 Rn. 2; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht, Bd. 1, 75. EL 19.11.2015, AufenthG § 14 Rn. 20).
  • VG Freiburg, 07.01.2020 - 10 K 38/20

    Vorrangige Abschiebung eines ausreisepflichtigen, im Besitz einer

    Verfügt ein Ausländer über einen rechtmäßig erworbenen nationalen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates, das ihn zur Einreise als Tourist nach Deutschland berechtigt, liegt eine unerlaubte Einreise im Sinne des § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG wohl auch dann nicht vor, wenn diese zum Zweck der illegalen Arbeitsaufnahme erfolgt (vgl. Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 4 AufenthG Rn. 15, § 95 AufenthG Rn. 53 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH sowie die Gesetzesmaterialien zum Entwurf des Aufenthaltsgesetzes; OLG Celle, Beschl. v. 13.05.2014 - 1 Ws 216/14 -, juris Rn. 11; a. A. OVG Münster, Beschl. v. 11.11.2015 - 18 B 387/15 -, Rn. 3; LG Hof, Urteil vom 20.04.2017 - 5 KLs 354 Js 1442/16 -, juris Rn. 77).
  • VG Stuttgart, 15.10.2014 - 12 K 1992/14

    Abschiebungsandrohung in die Ukraine - zum Einreiserecht mit einem ausländischen

    Denn aufgrund des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes im Hinblick auf die Strafbarkeit der illegalen Einreise eines Ausgewiesenen gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG muss es bei der Auslegung des Art. 21 SDÜ allein auf objektive Kriterien ankommen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.05.2014 - 1 Ws 216/14 - juris); im Zweifelsfall muss auch der Grenzbeamte durch einfachen Blick in den Computer wissen, ob der Drittausländer nun einreisen darf oder nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.01.2014 - 2 SsBs 364/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15294
OLG Oldenburg, 13.01.2014 - 2 SsBs 364/13 (https://dejure.org/2014,15294)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.01.2014 - 2 SsBs 364/13 (https://dejure.org/2014,15294)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2014 - 2 SsBs 364/13 (https://dejure.org/2014,15294)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, Abstand, Geschwindigkeitsbeschränkung, Messanlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bewertung des Schuldgehalts einer Tat als gering bei Nichteinhaltung der Abstandsvorschrift zwischen geschwindigkeitsbeschränkender Anordnung und Geschwindigkeitsmessanlage; Regelfahrverbot bei grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrers

  • verkehrslexikon.de

    Zur Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei Verstoß der Messung gegen eine Verwaltungsrichtlinie

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bewertung des Schuldgehalts einer Tat als gering bei Nichteinhaltung der Abstandsvorschrift zwischen geschwindigkeitsbeschränkender Anordnung und Geschwindigkeitsmessanlage; Regelfahrverbot bei grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrers

  • kanzlei-heskamp.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn der Abstand zur Messstelle nicht passte, gibt es kein Fahrverbot

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Richtlinienverstoß = Kein Regelfahrverbot

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Blitzer hinterm Ortsschild

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Messabstände zwischen Verkehrszeichen und Messstelle

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Regelfahrverbot kann bei Nichteinhaltung der Abstandsvorschrift für ein Geschwindigkeitsmessgerät rechtswidrig sein

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Blitzer zu nah: Absehen vom Fahrverbot möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessung: Kein Fahrverbot, wenn der Abstand vom Schild zur Messstelle nicht stimmt

Papierfundstellen

  • StRR 2014, 243
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11

    "Besonderer Tatumstand" bei Unterschreitung des Mindestabstands zu dem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.01.2014 - 2 SsBs 364/13
    Bei Nichteinhaltung der Abstandsvorschrift kann der Schuldgehalt einer Tat geringer bewertet werden mit der Folge, dass allein die Verwirklichung des Tatbestandes noch keine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrers darstellt und im Einzelfall daher von einem Regelfahrverbot Abstand genommen werden kann (OLG Celle, NStZ-RR 2012, 26 [OLG Celle 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11] ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.03.2014 - III-1 RVs 10/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6988
OLG Hamm, 06.03.2014 - III-1 RVs 10/14 (https://dejure.org/2014,6988)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.03.2014 - III-1 RVs 10/14 (https://dejure.org/2014,6988)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. März 2014 - III-1 RVs 10/14 (https://dejure.org/2014,6988)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kurze Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikten

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Sieben Monate für 19,3 g Haschisch-Besitz - "kein gerechter und angemessener Schuldausgleich”

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    7 Monate für den Besitz von 19,31 Gramm Haschisch sind zu viel

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzinformation und Diskussion)

    Rache als gerechter Schuldausgleich?

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzinformation und Diskussion)

    Rache als gerechter Schuldausgleich?

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 42 Ns 182/13
  • OLG Hamm, 06.03.2014 - III-1 RVs 10/14

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 214
  • StV 2014, 621
  • StRR 2014, 243
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Besitz von Betäubungsmitteln in

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31 a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 1 Ss 197/09 -, juris, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. September 2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06, III - 104/06, 1 Ss 166/06 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. April 2003 - 3 Ss 54/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 -, juris; III-2 RVs 45/11 OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011).
  • BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14
    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31 a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 1 Ss 197/09 -, juris, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. September 2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06, III - 104/06, 1 Ss 166/06 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. April 2003 - 3 Ss 54/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 -, juris; III-2 RVs 45/11 OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011).
  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14
    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14
    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • BGH, 16.02.1998 - 5 StR 7/98

    Voraussetzungen für einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31 a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 1 Ss 197/09 -, juris, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. September 2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06, III - 104/06, 1 Ss 166/06 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. April 2003 - 3 Ss 54/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 -, juris; III-2 RVs 45/11 OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011).
  • OLG Oldenburg, 11.12.2009 - 1 Ss 197/09

    Strafzumessung bei unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31 a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 1 Ss 197/09 -, juris, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. September 2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06, III - 104/06, 1 Ss 166/06 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. April 2003 - 3 Ss 54/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 -, juris; III-2 RVs 45/11 OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011).
  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    In den Fällen eines vom äußeren Tatbild eher nur geringen kriminellen Unrechts ist daher auch im Fall der Erforderlichkeit der Festsetzung einer Freiheitsstrafe gemäß § 47 Abs. 1 StGB sorgfältig zu prüfen, ob zur Einwirkung auf den Täter sowie zur Herbeiführung eines gerechten Schuldausgleichs tatsächlich auch hinsichtlich deren Höhe die Verhängung einer Freiheitsstrafe tatsächlich rechtlich geboten erscheint (so zutreffend OLG Hamm, Beschluss vom 06. März 2014 - III-1 RVs 10/14, 1 RVs 10/14 -, juris).
  • OLG Hamm, 29.07.2014 - 2 RVs 33/14

    Bestrafung; Besitzes einer geringen Menge von BtM (Marihuana); Eigenverbrauch

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum selbst bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und eine verhängte Strafe sich im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 1 Ss 197/09 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. September 2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06, III - 104/06, 1 Ss 166/06 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. April 2003 - 3 Ss 54/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 -, juris; OLG Hamm, Beschlüsse vom 28.12.2011, III - 2 RVs 45/11 und vom 6. März 2014, III - 1 RVs 10/14).
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    a) Dass auch bei Bagatellstraftaten die Verhängung einer kurzzeitigen, auch vollstreckbaren, Freiheitsstrafe i.S.v. § 47 StGB nicht grundsätzlich ausscheidet, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Senatsbeschluss vom 06.03.2014 - III - 1 RVs 10/14; Senatsbeschluss vom 03.12.2013 - III - 1 RVs 90/13).
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    In den Fällen eines vom äußeren Tatbild eher nur geringen kriminellen Unrechts ist daher auch im Fall der Erforderlichkeit der Festsetzung einer Freiheitsstrafe gemäß § 47 Abs. 1 StGB sorgfältig zu prüfen, ob zur Einwirkung auf den Täter sowie zur Herbeiführung eines gerechten Schuldausgleichs tatsächlich auch hinsichtlich deren Höhe die Verhängung einer Freiheitsstrafe tatsächlich rechtlich geboten erscheint (so zutreffend OLG Hamm, Beschluss vom 06. März 2014 - III-1 RVs 10/14, 1 RVs 10/14 -, juris).
  • BGH, 24.10.2023 - 2 StR 338/23

    Androhung einer rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit

    Zudem ist in den Fällen, in denen der Angeklagte an verschiedenen Tagen bei demselben Onlineanbieter bestellt hat, in den Blick zu nehmen, ob es dabei zu einer mehrfachen Nutzung eines Kundenkontos mit dort gespeicherten unrichtigen beweiserheblichen Daten gekommen ist (vgl. Senat aaO; BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21, NStZ-RR 2014, 214) oder ob es sich jeweils um bloße Einzelbestellungen ohne Rückgriff auf ein vorhandenes Konto gehandelt hat.
  • OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17

    Strafzumessung; kurze Freiheitsstrafe; Besitz geringer Mengen von

    - etwa durch die nahe liegende Möglichkeit der Abgabe von Betäubungsmitteln an Dritte oder durch Beschaffungskriminalität - nicht ersichtlich sind (vgl. Senatsbeschluss vom 26.03.2014 - 1 RVs 10/14).
  • VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 4 K 2270/12

    Speicherung der personenbezogenen Daten bei polizeilichen Ermittlungsverfahren

    Hinzu kommt, dass nach der obergerichtlichen Rechtsprechung in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31 a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Hamm, Beschl. v. 06.03.2014 - III-1 RVs 10/14, 1 RVs 10/14 - ).
  • KG, 29.05.2020 - 4 Ss 77/20

    Übermaßverbot bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 6. März 2014 - III-1 RVs 10/14; OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.12.2009 - 1 Ss 197/09 - Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27.09.2006 - III-104/06 - 1 Ss 166/06 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2003 - 3 Ss 54/03 - BGH, Beschluss vom 16.02.1998 - 5 StR 7/98 -, OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011 - III-2 RVs 45/11 -).
  • BayObLG, 21.05.2019 - 203 StRR 594/19

    Dauer der Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikten

    Darunter fällt aber auch die Überprüfung, ob sich die Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, ob sie also in grobem Missverhältnis zu Tatunrecht und Tatschuld steht und gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.07.2014, 2 OLG 2 Ss 170/14 - unveröffentlicht, OLG Hamm Beschluss vom 06.03.2014, III-1 RVs 10/14 - juris; BGH Beschluss vom 15.04.2014, 2 StR 626/13 - juris; Fischer, StPO, 66. Auflage, § 46 Rn 146, 149a).
  • OLG Hamm, 14.04.2016 - 1 RVs 14/16

    Bagatelldelikt; Diebstahl geringwertiger Sachen; Übermaßverbot; schuldangemessene

    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2014 - 1 RVs 10/14 - unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • KG, 29.05.2020 - 161 Ss 42/20

    Strafzumessung: Verhängung einer Freiheitsstrafe bei Besitz geringer Mengen von

  • OLG Brandenburg, 18.01.2018 - 53 Ss 144/17

    Diebstahl geringwertiger Sachen - Verhängung einer Freiheitsstrafe

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 12.05.2014 - 1 Ss (OWi) 34/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12738
OLG Braunschweig, 12.05.2014 - 1 Ss (OWi) 34/14 (https://dejure.org/2014,12738)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12.05.2014 - 1 Ss (OWi) 34/14 (https://dejure.org/2014,12738)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12. Mai 2014 - 1 Ss (OWi) 34/14 (https://dejure.org/2014,12738)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an die Verfahrensrüge bei der Versagung von Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgeräts

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Stützung einer Verfahrensrüge auf die fehlende Gewährung von Einsicht in die Bedienungsanleitung des Geschwindigkeitsmessgeräts

  • rechtsportal.de

    Stützung der Verfahrensrüge auf die fehlende Gewährung von Einsicht in die Bedienungsanleitung des Geschwindigkeitsmessgeräts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    (Akten)Einsicht im Bußgeldverfahren - die Hürden in der Rechtsbeschwerde sind (zu) hoch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die versagte Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgeräts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfahrensrüge im Zusammenhang mit Einsicht in Bedienungsanleitung erfordert bestimmten Vortrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 322
  • NZV 2014, 6
  • NZV 2015, 46
  • StRR 2014, 243
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 10.06.2013 - 311 SsRs 98/13

    Umfang der Begründung der Verfahrensrüge bei nicht gewährter Akteneinsicht in die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.05.2014 - 1 Ss OWi 34/14
    Sofern eine konkrete Benennung dieser Tatsachen mangels Zugriffs auf die Bedienungsanleitung nicht möglich ist, muss sich der Rechtsbeschwerdebegründung jedenfalls entnehmen lassen, welche Anstrengungen der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge (= Rechtsbeschwerdebegründungsfrist) unternommen hat, um sich Einsicht in die Bedienungsanleitung zu verschaffen (Anschluss: OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013, 311 SsRs 9/13, juris = ZfSch 2013, 412; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2013, 311 SsRs 98/13, juris = ZfSch 2013, 652).

    Sofern eine konkrete Benennung dieser Tatsachen mangels Zugriffs auf die Bedienungsanleitung nicht möglich ist, muss sich der Rechtsbeschwerdebegründung jedenfalls entnehmen lassen, welche Anstrengungen der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge (= Rechtsbeschwerdebegründungsfrist) unternommen hat, um sich Einsicht in die Bedienungsanleitung zu verschaffen (OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013, 311 SsRs 9/13, juris = ZfSch 2013, 412; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2013, 311 SsRs 98/13, juris = ZfSch 2013, 652).

  • OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13

    Darlegung der Verfahrensrüge bzgl. Versagung der Einsichtnahme in die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.05.2014 - 1 Ss OWi 34/14
    Sofern eine konkrete Benennung dieser Tatsachen mangels Zugriffs auf die Bedienungsanleitung nicht möglich ist, muss sich der Rechtsbeschwerdebegründung jedenfalls entnehmen lassen, welche Anstrengungen der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge (= Rechtsbeschwerdebegründungsfrist) unternommen hat, um sich Einsicht in die Bedienungsanleitung zu verschaffen (Anschluss: OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013, 311 SsRs 9/13, juris = ZfSch 2013, 412; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2013, 311 SsRs 98/13, juris = ZfSch 2013, 652).

    Sofern eine konkrete Benennung dieser Tatsachen mangels Zugriffs auf die Bedienungsanleitung nicht möglich ist, muss sich der Rechtsbeschwerdebegründung jedenfalls entnehmen lassen, welche Anstrengungen der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge (= Rechtsbeschwerdebegründungsfrist) unternommen hat, um sich Einsicht in die Bedienungsanleitung zu verschaffen (OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013, 311 SsRs 9/13, juris = ZfSch 2013, 412; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2013, 311 SsRs 98/13, juris = ZfSch 2013, 652).

  • OLG Celle, 16.06.2016 - 1 Ss OWi 96/16

    Einräumen der Möglichkeit des Zugriffs eines Betroffenen auf die Rohmessdaten;

    Zwar sind die insoweit geltenden Grundsätze bei begehrter Einsichtnahme in eine Bedienungsanleitung eines Messgerätes (vgl. dazu OLG Gelle, DAR 2013, 283 ; OLG Braunschweig ZfS 2014, 473; OLG Hamm, VRR 2013 (79); KG DAR 2013, 211 ) auch auf die Einsichtnahme in Rohmessdaten übertragbar (vgl. OLG Celle, Beschluss des hiesigen 2. Senats für Bußgeldsachen vom 21. März 2016, 2 Ss (OWi) 77/16).
  • OLG Celle, 21.03.2016 - 2 Ss OWi 77/16

    Herausgabe und Entschlüsselung von Rohmessdaten im standardisierten Messverfahren

    Beruft sich der Antragsteller darauf, dass ihm aufgrund verwehrter Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen dieses gerade nicht möglich ist, muss er sich, damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragsfrist gerechtfertigt und belegt wird, jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Unterlagen bemühen und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. dazu OLG Celle, DAR 213, 283; OLG Braunschweig, ZfSch 2014, 473; OLG Hamm, VRR 2013, 79).

    Diese für die Versagung von Akteneinsicht in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätze (vgl. dazu BGH NStZ 2010, 530; BGHSt 49, 317; BGH StraFO 2006, 459) sind auf eine beantragte Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes zu übertragen (vgl. dazu OLG Celle, DAR 213, 283; OLG Braunschweig, ZfSch 2014, 473; OLG Hamm, VRR 2013, 79; insoweit auch KG DAR 2013, 211) und können auch für die hier begehrte Einsichtnahme in die unverschlüsselten Rohdaten der Messung herangezogen werden (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 17.11.2015, 2 Ss (Owi) 360/15).

  • KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer

    Es wäre ein substantiierter Vortrag erforderlich gewesen, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (vgl. BGH NStZ 2010, 530 ; StV 2000, 248 ; OLG Braunschweig ZfSch 2014, 473; OLG Celle ZfSch 2013, 412; OLG Hamm NZV 2016, 291 ; Senat DAR 2013, 211 ).
  • KG, 05.11.2020 - 3 Ws (B) 263/20

    Einsicht in sog. "TUFF"- Dateien bei Geschwindigkeitsmessungen

    Es ist ein substantiierter Vortrag erforderlich, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen die Verteidigung daraus gezogen hätte (vgl.BGH NStZ 2010, 530; StV 2000, 248; Senat VRS 132 Nr. 7; DAR 2013, 211; OLG Braunschweig ZfSch 2014, 473; OLG Celle ZfSch 2013, 412; OLG Hamm NZV 2016, 291).
  • OLG Hamm, 07.06.2021 - 3 RBs 110/21

    Verfahrensrüge wegen abgelehnter Akteneinsicht Nicht ordnungsgemäße Erhebung der

    Falls eine solche konkrete Bezeichnung des wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich ist, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Senat darlegen (vgl. BGH a.a.O. m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 03. September 2012 - III-3 RBs 235/12 -, Rn. 12, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 1 Ss (OWi) 34/14 -, Rn. 3, juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 311 SsRs 98/13 -, juris).
  • OLG Hamm, 06.03.2018 - 3 RBs 38/18

    Begründung, Verfahrensrüge, Akteneinsicht

    Falls eine solche konkrete Bezeichnung des wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich ist, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die AkteneinSicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Senat darlegen (vgl. BGH a.a.O. m.w.N.; Senat, Beschluss vom 3. September 2012 - III-3 RBs 235/12 BeckRS 2012,.22839*, OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2014 1 ss (OWi) 34/14 -, BeckRS 2014, 11792; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 311 SsRs 98/13 -, NStZ 2014, 526).
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