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   LG Freiburg, 04.07.2014 - 3 KLs 28/12, 3 KLs 250 Js 24324/12 AK 28/12   

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https://dejure.org/2014,27790
LG Freiburg, 04.07.2014 - 3 KLs 28/12, 3 KLs 250 Js 24324/12 AK 28/12 (https://dejure.org/2014,27790)
LG Freiburg, Entscheidung vom 04.07.2014 - 3 KLs 28/12, 3 KLs 250 Js 24324/12 AK 28/12 (https://dejure.org/2014,27790)
LG Freiburg, Entscheidung vom 04. Juli 2014 - 3 KLs 28/12, 3 KLs 250 Js 24324/12 AK 28/12 (https://dejure.org/2014,27790)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachverständigentermine - und die Terminsgebühr des Verteidigers

Papierfundstellen

  • StRR 2014, 518
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Offenburg, 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Terminsgebühr für die Teilnahme an der

    Auszug aus LG Freiburg, 04.07.2014 - 3 KLs 28/12
    Die Kammer hält es im Einklang mit der Auffassung des Landgerichts Offenburg vom 31.05.2006 (vgl. NStZ-RR 2006, 358 ff.) und des Landgerichts Braunschweig vom 06.05.2011 (JurBüro 2011, 524 ff.) für zutreffend, dass bei einer Teilnahme von Verteidigern an Explorations- oder Ortsterminen gerichtlich bestellter Sachverständiger analog Nr. 4102 VV RVG eine Terminsgebühr anfällt.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die überzeugenden Erwägungen in der Entscheidung des Landgerichts Offenburg vom 31.05.2006 (a.a.O., juris Rdnr. 17 ff.) verwiesen.

  • KG, 30.12.2005 - 4 Ws 160/05

    Pflichtverteidigerkosten: Terminsgebühr für Vorbereitungsgespräch mit dem Gericht

    Auszug aus LG Freiburg, 04.07.2014 - 3 KLs 28/12
    Die angeführte Entscheidung des Kammergerichts (vgl. Beschluss vom 30.12.2005 - 4 Ws 160/05, zitiert nach juris) betraf zudem eine andere Fallkonstellation in Form eines Vorgesprächs über organisatorische Fragen einer Hauptverhandlung und den dafür erforderlichen Umfang - mithin keinen Vernehmungs- oder Augenscheinstermin.
  • LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11

    Anspruch eines Verteidigers auf Terminsgebühr für einen von einem gerichtlich

    Auszug aus LG Freiburg, 04.07.2014 - 3 KLs 28/12
    Die Kammer hält es im Einklang mit der Auffassung des Landgerichts Offenburg vom 31.05.2006 (vgl. NStZ-RR 2006, 358 ff.) und des Landgerichts Braunschweig vom 06.05.2011 (JurBüro 2011, 524 ff.) für zutreffend, dass bei einer Teilnahme von Verteidigern an Explorations- oder Ortsterminen gerichtlich bestellter Sachverständiger analog Nr. 4102 VV RVG eine Terminsgebühr anfällt.
  • LG Düsseldorf, 02.11.2009 - 10 Qs 69/09

    Entstehen einer Verfahrensgebühr bei endgültiger Einstellung eines Verfahrens

    Auszug aus LG Freiburg, 04.07.2014 - 3 KLs 28/12
    Das Landgericht Düsseldorf hat sich in der vom Bezirksrevisor für die Gegenansicht zitierten Entscheidung vom 02.11.2009 (vgl. AGS 2011, 430 f., juris Rdnr. 21) dagegen mit einer analogen Anwendung der Nr. 4102 VV RVG schon nicht auseinandergesetzt.
  • LG Hamburg, 24.11.2016 - 617 Ks 22/16

    Rechtsanwaltsvergütung im Strafverfahren: Terminsgebühr für die Teilnahme des

    Während einerseits davon ausgegangen wird, dass die in Nr. 4102 VV-RVG aufgezählten Fälle der Vergütung von außergerichtlichen Terminsteilnahmen des Rechtsanwalts abschließend seien und sich eine analoge Anwendung verbiete (u.a. LG Zweibrücken, Beschluss vom 29. Juni 2012 - Qs 56/12 -, BeckRS 2012, 17846; LG Düsseldorf, Beschluss vom 2. November 2009 - 10 Qs 69/09 -, BeckRS 2011, 02605; Kotz, in: Beck"scher Online-Kommentar RVG, 33. Edition, RVG VV 4102 - Rn. 12; Burhoff, in: Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl. , Nr. 4102 VV-RVG, Rn. 45), halten andere eine analoge Anwendung der betreffenden Vergütungsvorschrift in einem Fall wie dem vorliegenden für möglich (u.a. LG Offenburg, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 -, NStZ-RR 2006 358 ; LG Braunschweig, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 7 Qs 83/11 - BeckRS 2011, 24885; LG Freiburg, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 3 KLs 250 Js 24324/12 u.a. -, juris).

    Angesichts dieses Schweigens ist aber gerade nicht darauf zu schließen, dass der Gesetzgeber die Problematik erkannt hat und dahingehende Klarheit schaffen wollte, dass eine entsprechende Anwendung der Vergütungsvorschrift nunmehr ausgeschlossen sein soll (vgl. LG Freiburg, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 3 KLs 250 Js 24324/12 u.a. -, juris, Rn. 4).

  • LG Hamburg, 19.10.2020 - 601 Qs 28/20

    Gebühr bei Teilnahme an einem Explorationstermin

    Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des Landgerichts Hamburg in dem Beschluss vom 24. November 2016 (Az.: 617 Ks 22/16 bei Juris) sowie des Landgerichts Freiburg vom 04. Juli 2014 (Az.: 3 KLs 250 Js 24324/12 bei Juris) an, dass eine Terminsgebühr für die Teilnahme des Verteidigers an der Exploration seines Mandanten durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen anfällt und die Vergütungsvorschrift des Nr. 4102 VV RVG insoweit entsprechende Anwendung findet.
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