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   OLG Brandenburg, 20.10.2014 - 1 Ws 162/14   

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https://dejure.org/2014,45073
OLG Brandenburg, 20.10.2014 - 1 Ws 162/14 (https://dejure.org/2014,45073)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.10.2014 - 1 Ws 162/14 (https://dejure.org/2014,45073)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2014 - 1 Ws 162/14 (https://dejure.org/2014,45073)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    614 km = hohe Fahrtkosten, aber dennoch Pflichtverteidiger

Papierfundstellen

  • StRR 2015, 181
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2014 - 1 Ws 162/14
    Allerdings ist dieses Ermessen unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 239; BVerfG NJW 2001 3695, 3696) dahin eingeschränkt, dass bei der Auswahl des Verteidigers auch dem Interesse des Beschuldigten, von einem Anwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, ausreichend Rechnung getragen werden muss.

    Im Bestellungsverfahren tritt der Gesichtspunkt der Ortsnähe im Rahmen der gebotenen Interessensabwägung aber grundsätzlich gegenüber dem besonderen Vertrauensverhältnis des Beschuldigten zu seinem Verteidiger zurück (vgl. BVerfG NJW 2001, 3695, 3696, 3697; BGHSt 43, 153, 157; OLG Stuttgart StraFo 2006, 112, 113).

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2014 - 1 Ws 162/14
    Allerdings ist dieses Ermessen unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 239; BVerfG NJW 2001 3695, 3696) dahin eingeschränkt, dass bei der Auswahl des Verteidigers auch dem Interesse des Beschuldigten, von einem Anwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, ausreichend Rechnung getragen werden muss.

    Grundsätzlich soll der Beschuldigte mit der Beiordnung des Verteidigers seines Vertrauens demjenigen gleichgestellt werden, der sich auf eigene Kosten einen Verteidiger gewählt hat (vgl. BVerfGE 9, 36, 38).

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2014 - 1 Ws 162/14
    Im Bestellungsverfahren tritt der Gesichtspunkt der Ortsnähe im Rahmen der gebotenen Interessensabwägung aber grundsätzlich gegenüber dem besonderen Vertrauensverhältnis des Beschuldigten zu seinem Verteidiger zurück (vgl. BVerfG NJW 2001, 3695, 3696, 3697; BGHSt 43, 153, 157; OLG Stuttgart StraFo 2006, 112, 113).
  • OLG Stuttgart, 13.01.2006 - 2 Ws 5/06

    Pflichtverteidigerbestellung eines auswärtigen Rechtsanwalts als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2014 - 1 Ws 162/14
    Im Bestellungsverfahren tritt der Gesichtspunkt der Ortsnähe im Rahmen der gebotenen Interessensabwägung aber grundsätzlich gegenüber dem besonderen Vertrauensverhältnis des Beschuldigten zu seinem Verteidiger zurück (vgl. BVerfG NJW 2001, 3695, 3696, 3697; BGHSt 43, 153, 157; OLG Stuttgart StraFo 2006, 112, 113).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2014 - 1 Ws 162/14
    Allerdings ist dieses Ermessen unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 239; BVerfG NJW 2001 3695, 3696) dahin eingeschränkt, dass bei der Auswahl des Verteidigers auch dem Interesse des Beschuldigten, von einem Anwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, ausreichend Rechnung getragen werden muss.
  • OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17

    Kostenerstattung im Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des

    Das Gleiche muss aber dann gelten, wenn eine Bestellung als Pflichtverteidiger zwar nicht erfolgt ist, die Voraussetzungen hierfür aber vorgelegen hätten, denn der Beschuldigte soll mit der Beiordnung des Verteidigers seines Vertrauens demjenigen gleichgestellt werden, der sich auf eigene Kosten einen Verteidiger gewählt hat (OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. Dezember 2010, 2 Ws 567/10, juris Rn. 13; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. Oktober 2014, 1 Ws 162/14, juris Rn. 13).
  • OLG Celle, 06.02.2019 - 2 Ws 37/19

    Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder sind keine Mehrkosten

    Der Umstand der Ortsferne steht nur dann der Bestellung entgegen, wenn dadurch eine sachdienliche Verteidigung des Beschuldigten bzw. der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gefährdet werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2014, 1 Ws 162/14).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2019 - 2 Ws 226/19

    Pflichtverteidigerwechsel während laufender Vollstreckung der

    Es dürfte zwar auch, nachdem mit dem Zweiten Opferrechtsreformgesetz die bis dahin in § 142 Satz 1 StPO vorgesehene Einschränkung, dass der Pflichtverteidiger möglichst aus der Zahl der im Bezirk niedergelassenen Rechtsanwälte ausgewählt werden soll, gestrichen wurde (Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren v. 29.07.2009 m.W.v. 01.10.2009, BGBl I, 2280, 2281), weiterhin im Grundsatz Konsens darüber bestehen, dass bei der Verteidigerauswahl der Auswahlgesichtspunkt der mit der Bestellung eines auswärtigen Verteidigers verbundenen Mehrkosten zwar an Bedeutung verloren hat, aber bei minderer Gewichtung weiterhin Berücksichtigung finden kann (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.08.2016 - 1 Ws 198/16, BeckRS 2016, 15834 Rn. 9; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.10.2014 - 1 Ws 162/14 -, juris Rn. 13; BeckOK StPO/Krawczyk a.a.O., § 142 Rn. 13 m.w.N.; KK-StPO/Willnow, 8. Aufl. 2019, StPO § 142 Rn.5; Lehmann, NStZ 2012, 188, spricht insoweit von einer Missbrauchskontrolle).
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