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Rechtsprechung
   LG Kleve, 14.11.2014 - 120 Qs 96/14   

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https://dejure.org/2014,37449
LG Kleve, 14.11.2014 - 120 Qs 96/14 (https://dejure.org/2014,37449)
LG Kleve, Entscheidung vom 14.11.2014 - 120 Qs 96/14 (https://dejure.org/2014,37449)
LG Kleve, Entscheidung vom 14. November 2014 - 120 Qs 96/14 (https://dejure.org/2014,37449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Geldstrafe, drohender Widerruf

  • openjur.de

    Schwere der Tat, drohender Bewährungswiderruf, Pflichtverteidiger

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schwere der Tat, drohender Bewährungswiderruf, Pflichtverteidiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der zu erwartenden Strafe bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Geldstrafe - Pflichtverteidiger? - Nein, auch nicht bei drohendem Bewährungswiderruf, oder: Ein Teufelkreis

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Geldstrafe - Pflichtverteidiger? - Nein, auch nicht bei drohendem Bewährungswiderruf, oder: Ein Teufelkreis

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 51
  • StRR 2015, 183
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 02.03.2012 - 2 Ws 37/12

    Strafverfahren: Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei voraussichtlicher

    Auszug aus LG Kleve, 14.11.2014 - 120 Qs 96/14
    Meist wird angenommen, dass die Erwartung von 1 Jahr Freiheitsstrafe die Grenze bildet, ab der regelmäßig Anlass zur Beiordnung besteht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012 - 2 Ws 37/12, NStZ-RR 2012, 214; LG Kleve, Beschluss vom 18.08.2014 - 120 Qs 83/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 140 Rn. 23 mwN; strenger HansOLG Hamburg NJW 1978, 1171 [bei 1 Jahr noch nicht zwingend]; OLG Frankfurt/Main StV 1984, 370 und OLG Celle StV 1985, 184 [beide: ab 2 Jahren Freiheitsstrafe] sowie BGHSt 6, 199, 200 und BayObLG …

    Es bedarf deshalb der Prüfung im Einzelfall, ob die weiteren Folgen auch anderer Verfahren das Gewicht des vorliegend abzuurteilenden Falles tatsächlich so erhöhen, dass die Mitwirkung eines Verteidigers geboten ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012 - 2 Ws 37/12, NStZ-RR 2012, 214; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2000 - 2 Ws 282/00, NStZ-RR 2001, 52: Straferwartung von 6 Monaten + Widerruf von 6 Monaten reicht alleine nicht; keine starre Grenze; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls).

  • BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54
    Auszug aus LG Kleve, 14.11.2014 - 120 Qs 96/14
    Meist wird angenommen, dass die Erwartung von 1 Jahr Freiheitsstrafe die Grenze bildet, ab der regelmäßig Anlass zur Beiordnung besteht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012 - 2 Ws 37/12, NStZ-RR 2012, 214; LG Kleve, Beschluss vom 18.08.2014 - 120 Qs 83/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 140 Rn. 23 mwN; strenger HansOLG Hamburg NJW 1978, 1171 [bei 1 Jahr noch nicht zwingend]; OLG Frankfurt/Main StV 1984, 370 und OLG Celle StV 1985, 184 [beide: ab 2 Jahren Freiheitsstrafe] sowie BGHSt 6, 199, 200 und BayObLG …

    Schließlich ist auch von Bedeutung, dass dem Angeschuldigten bei einer Anklage zum Strafrichter zwei Tatsacheninstanzen zur Verfügung stehen (vgl. BGHSt 6, 199, 200).

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2000 - 2 Ws 282/00

    Stellung eines Verteidigers bei zu erwartendem Bewährungswiderruf

    Auszug aus LG Kleve, 14.11.2014 - 120 Qs 96/14
    Es bedarf deshalb der Prüfung im Einzelfall, ob die weiteren Folgen auch anderer Verfahren das Gewicht des vorliegend abzuurteilenden Falles tatsächlich so erhöhen, dass die Mitwirkung eines Verteidigers geboten ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012 - 2 Ws 37/12, NStZ-RR 2012, 214; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2000 - 2 Ws 282/00, NStZ-RR 2001, 52: Straferwartung von 6 Monaten + Widerruf von 6 Monaten reicht alleine nicht; keine starre Grenze; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls).
  • OLG Celle, 05.02.1985 - 2 Ws 26/85
    Auszug aus LG Kleve, 14.11.2014 - 120 Qs 96/14
    Meist wird angenommen, dass die Erwartung von 1 Jahr Freiheitsstrafe die Grenze bildet, ab der regelmäßig Anlass zur Beiordnung besteht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012 - 2 Ws 37/12, NStZ-RR 2012, 214; LG Kleve, Beschluss vom 18.08.2014 - 120 Qs 83/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 140 Rn. 23 mwN; strenger HansOLG Hamburg NJW 1978, 1171 [bei 1 Jahr noch nicht zwingend]; OLG Frankfurt/Main StV 1984, 370 und OLG Celle StV 1985, 184 [beide: ab 2 Jahren Freiheitsstrafe] sowie BGHSt 6, 199, 200 und BayObLG …
  • OLG Frankfurt, 17.04.1984 - 2 Ss 82/84
    Auszug aus LG Kleve, 14.11.2014 - 120 Qs 96/14
    Meist wird angenommen, dass die Erwartung von 1 Jahr Freiheitsstrafe die Grenze bildet, ab der regelmäßig Anlass zur Beiordnung besteht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012 - 2 Ws 37/12, NStZ-RR 2012, 214; LG Kleve, Beschluss vom 18.08.2014 - 120 Qs 83/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 140 Rn. 23 mwN; strenger HansOLG Hamburg NJW 1978, 1171 [bei 1 Jahr noch nicht zwingend]; OLG Frankfurt/Main StV 1984, 370 und OLG Celle StV 1985, 184 [beide: ab 2 Jahren Freiheitsstrafe] sowie BGHSt 6, 199, 200 und BayObLG …
  • OLG Hamburg, 01.11.1977 - 2 Ss 219/77
    Auszug aus LG Kleve, 14.11.2014 - 120 Qs 96/14
    Meist wird angenommen, dass die Erwartung von 1 Jahr Freiheitsstrafe die Grenze bildet, ab der regelmäßig Anlass zur Beiordnung besteht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012 - 2 Ws 37/12, NStZ-RR 2012, 214; LG Kleve, Beschluss vom 18.08.2014 - 120 Qs 83/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 140 Rn. 23 mwN; strenger HansOLG Hamburg NJW 1978, 1171 [bei 1 Jahr noch nicht zwingend]; OLG Frankfurt/Main StV 1984, 370 und OLG Celle StV 1985, 184 [beide: ab 2 Jahren Freiheitsstrafe] sowie BGHSt 6, 199, 200 und BayObLG …
  • KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei

    b) Diese Voraussetzungen sind im Übrigen auch dann zu bejahen, wenn man einschränkend davon ausgeht, dass ein geringfügiges Delikt nicht allein deshalb zur schweren Tat im Sinn von § 140 Abs. 2 StPO wird, weil die Strafe später voraussichtlich in einem anderen Verfahren in eine Gesamtstrafenbildung von (mehr als) einem Jahr einzubeziehen sein wird (in diesem Sinne OLG Stuttgart aaO; LG Frankfurt NStZ-RR 2011, 183;LG Kleve NStZ-RR 2015, 51); denn der hiesige Verfahrensgegenstand besitzt angesichts des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und der erstinstanzlich verhängten Freiheitsstrafe von acht Monaten eine Geringfügigkeit im Sinne dieser Rechtsprechung nicht.
  • LG Kleve, 02.07.2021 - 120 Qs 61/21
    2128) offen, ob bereits deshalb eine notwendige Verteidigung anzunehmen ist, weil dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr droht (vgl. dazu LG Kleve, Beschluss vom 14.11.2014 - 120 Qs 96/14 - juris).

    Sie hat jedoch offengelassen, ob eine drohende Freiheitsstrafe von einem Jahr immer auch die Schwere der Tat indiziert, und sich für eine Prüfung aller Einzelumstände ausgesprochen (LG Kleve, Beschluss vom 14.11.2014 - 120 Qs 96/14 -, Rn. 14-16, juris i NStZ-RR 2015, 51).

    Die Kammer hatte sich in ihrer Entscheidung vom 14.11.2014 (a. a. O.) gegen eine schematische Berücksichtigung dieses Umstands ausgesprochen.

  • OLG Celle, 04.05.2023 - 2 Ws 135/23

    Notwendige Verteidigung bei Abgabe eines Rechtsmittelverzichts; Hauptverhandlung

    Mithin drohte dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung wegen der im hiesigen Verfahren angeklagten Taten nicht nur ein Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten 9-monatigen Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Oldenburg vom 10. September 2020, sondern auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gem. § 64 StGB und damit ein weiterer sonstiger schwerwiegender Nachteil, der bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 140 Abs. 2 StPO zu berücksichtigen war (KK-StPO/Willnow, 8. Aufl. 2019 Rn. 21, StPO § 140 Rn. 21; MüKoStGB/van Gemmeren, 3. Aufl. 2016, StGB § 64 Rn. 105; LG Kleve, Beschluss vom 14. November 2014 - 120 Qs 96/14 -, juris).
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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2014 - 16 Qs 35/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35676
LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2014 - 16 Qs 35/14 (https://dejure.org/2014,35676)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 23.10.2014 - 16 Qs 35/14 (https://dejure.org/2014,35676)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 16 Qs 35/14 (https://dejure.org/2014,35676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Strafvollstreckung, Pflichtverteidiger, Bestellung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Pflichtverteidiger im Strafvollstreckungsverfahren? Geht doch

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StRR 2015, 183
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