Rechtsprechung
   BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14   

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https://dejure.org/2015,5975
BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14 (https://dejure.org/2015,5975)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2015 - 1 StR 444/14 (https://dejure.org/2015,5975)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14 (https://dejure.org/2015,5975)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 249 Abs. 1 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 239b Abs. 1 StGB; § 240 StGB
    Besonders schwerer Raub (konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel für Leib und Leben; Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs); Geiselnahme (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang von Entführung und beabsichtigter Nötigung); Nötigung (Eintritt des Erfolges)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 226 StGB, § 239b StGB, § 249 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Strafverfahren wegen Geiselnahme und besonders schweren Raubes: Erforderlicher Zusammenhang zwischen Entführung und beabsichtigter Nötigungshandlung; aktuelle Drohung von Gewaltanwendung; Verwenden eines anderen gefährlichen Werkzeugs durch Einsatz eines ...

  • IWW

    § 239b StGB, § ... 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 240 StGB, § 239 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB, § 239b Abs. 1 StGB, § 226 StGB, § 46a StGB, § 301 StPO, § 249 Abs. 1, § 239a StGB, § 249 Abs. 1 StGB, § 239a Abs. 1 StGB, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 473 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Fortwirken einer zuvor durch den Einsatz des Elektroschockers verübten Gewalt bei einer späteren Wegnahme

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Geiselnahme und besonders schweren Raubes: Erforderlicher Zusammenhang zwischen Entführung und beabsichtigter Nötigungshandlung; aktuelle Drohung von Gewaltanwendung; Verwenden eines anderen gefährlichen Werkzeugs durch Einsatz eines ...

  • ra.de
  • strafverteidiger-stv.de PDF

    §§ 239b, 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Geiselnahme; (besonders schwerer) Raub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortwirken einer zuvor durch den Einsatz des Elektroschockers verübten Gewalt bei einer späteren Wegnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Zu den Voraussetzungen der Geiselnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raub mit Elektroschocker

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geiselnahme zur Aussagenerpressung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Geiselnahme nur bei Nötigung zur Handlung des Opfers während der Entführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 173
  • StV 2015, 765
  • StRR 2015, 203
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03

    Raub nach Fesselung des Opfers

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Gewalt oder Drohung müssen dabei Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme sein (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 283/03, BGHSt 48, 365, 367).

    Dies gilt auch dann, wenn das gefährliche Werkzeug bereits in anderem Zusammenhang gebraucht worden ist (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 283/03, BGHSt 48, 365, 367).

  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 102/08

    Schwerer Raub (gefährliches Werkzeug; Verwenden: Drohung mit gegenwärtiger Gefahr

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen (BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, NStZ 2008, 687), also durch schlüssiges Verhalten oder mit unbestimmten Andeutungen in versteckter Weise, die ein Übel für das Opfer erkennbar ankündigen.

    Kein Verwenden ist das bloße Mitsichführen des gefährlichen Werkzeugs und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen erfolgt (BGH, Urteile vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, StV 2008, 470; und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158, 159; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, NStZ 2013, 37).

  • BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05

    Geiselnahme (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang); Nötigungserfolg

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Zwischen der Entführung und der beabsichtigten Nötigung muss aber ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will und die abgenötigte Handlung während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 355; BGH, Urteil vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 f.; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - 2 StR 236/13, StV 2014, 218).

    Allerdings kann auch das Erreichen eines Teilerfolges des Täters, der ein weitergehendes Ziel vorbereitet, eine Nötigung darstellen (BGH, Urteile vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, NJW 1997, 1082 f.; und vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 f.), wenn die Handlung des Opfers eine nach der Vorstellung des Täters eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs ist (BGH, Urteile vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, NJW 1997, 1082 f.; und vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 f.).

  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Kein Verwenden ist das bloße Mitsichführen des gefährlichen Werkzeugs und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen erfolgt (BGH, Urteile vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, StV 2008, 470; und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158, 159; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, NStZ 2013, 37).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94

    Finale Verknüpfung der Anwendung von Gewalt zum Zwecke der Wegnahme als

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Nutzt der Täter hingegen die durch die vorangegangene Gewaltanwendung entstandene Angst und Einschüchterung des Opfers nur aus, ohne diese durch eine ausdrückliche oder konkludente Drohung zu aktualisieren, fehlt es an der erforderlichen Finalität (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 1994 - 2 StR 431/94, StV 1995, 416 mwN; Sander in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl. 2012, § 249 Rn. 31).
  • BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09

    Schwerer Raub (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs; Drohung; Versuch;

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Kein Verwenden ist das bloße Mitsichführen des gefährlichen Werkzeugs und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen erfolgt (BGH, Urteile vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, StV 2008, 470; und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158, 159; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, NStZ 2013, 37).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Zwischen der Entführung und der beabsichtigten Nötigung muss aber ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will und die abgenötigte Handlung während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 355; BGH, Urteil vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 f.; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - 2 StR 236/13, StV 2014, 218).
  • BGH, 11.11.2003 - 3 StR 345/03

    Schwerer Raub (ungeladene Schreckschusspistole; Waffe; Verwendung eines anderen

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Das Elektroimpulsgerät ist ein gefährliches Werkzeug (BGH, Beschluss vom 11. November 2003 - 3 StR 345/03, NStZ-RR 2004, 169).
  • BGH, 12.09.2013 - 2 StR 236/13

    Voraussetzungen der Geiselnahme (funktionaler Zusammenhang)

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Zwischen der Entführung und der beabsichtigten Nötigung muss aber ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will und die abgenötigte Handlung während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 355; BGH, Urteil vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 f.; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - 2 StR 236/13, StV 2014, 218).
  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11

    Schwerer Raub; besonders schwerer Raub (Wahrnehmung des Drohmittels durch das

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Ein anderes gefährliches Werkzeug wird nur dann gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der Tat verwendet, wenn es der Täter als Raubmittel zweckgerichtet einsetzt und das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des gefährlichen Werkzeugs wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153 mwN).
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96

    Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte

  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Der Revision des Angeklagten R.     ist im rechtlichen Ansatz dahin zuzustimmen, dass im Jugendstrafrecht die Kriterien zu berücksichtigen sind, die nach allgemeinem Strafrecht Strafrahmenverschiebungen begründen können, wozu insbesondere vertypte Strafmilderungsgründe gehören (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14, juris Rn. 56; Beschluss vom 5. Februar 2019 - 3 StR 549/18, NStZ-RR 2019, 159; Urteil vom 12. August 2021 - 3 StR 415/20, NJW 2022, 254 Rn. 19).
  • BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16

    Geiselnahme (Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Nötigung:

    Zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Nötigung muss ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang in der Weise bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Zwangslage nötigen will und die abgenötigte Handlung während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14, StV 2015, 765 mwN; Beschluss vom 12. September 2013 - 2 StR 236/13, BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 2).

    Ob der erforderliche funktionale Zusammenhang angenommen werden könnte, weil der Angeklagte nach seiner Vorstellung mit dem während der Bemächtigungslage erzwungenen Telefonat der Geschädigten einen Teilerfolg erreichen wollte, der mit Blick auf das erstrebte Endziel vorbereitend wirken sollte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14, StV 2015, 765 und vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36), lässt sich dem Urteil nicht hinreichend sicher entnehmen.

  • BGH, 07.11.2023 - 4 StR 115/23

    Schuldspruch wegen besonders schwerem Raub und räuberischer Erpressung

    Vielmehr muss sich den Gesamtumständen einschließlich der zuvor verübten Gewalt die aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung entnehmen lassen, der Täter also in irgendeiner Form schlüssig erklärt haben, er werde einen eventuell geleisteten Widerstand mit Gewalt gegen Leib oder Leben brechen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2022 - 4 StR 351/22 Rn. 8; Urteil vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14 Rn. 39).
  • BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20

    Raub; schwerer Raub (qualifiziertes Nötigungsmittel: Motivwechsel bei

    Erforderlich hierfür ist etwa, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch Äußerungen oder sonstige Handlungen genügend erkennbar macht; es genügt nicht, wenn der andere nur erwartet, der Täter werde ihm ein empfindliches Übel zufügen (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1955 - 4 StR 8/55, BGHSt 7, 252, 253; Urteil vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14, BeckRS 2015, 6005).
  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 351/22

    Besonders schwerer Raub (Finalität: Entschluss zur Wegnahme nach Abschluss der

    Vielmehr muss sich den Gesamtumständen einschließlich der zuvor verübten Gewalt die aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung entnehmen lassen, der Täter also in irgendeiner Form schlüssig erklärt haben, er werde einen eventuell geleisteten Widerstand mit Gewalt gegen Leib oder Leben brechen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14 Rn. 39; Beschluss vom 22. April 1997 ? 4 StR 105/97 Rn. 6).
  • LG Bochum, 24.02.2021 - 12 KLs 7/19
    Nutzt der Täter hingegen die durch die vorangegangene Gewaltanwendung entstandene Angst und Einschüchterung des Opfers nur aus, ohne diese durch eine ausdrückliche oder konkludente Drohung zu aktualisieren, fehlt es an der erforderlichen Finalität (BGH Urt. v. 12.2.2015 - 1 StR 444/14 = BeckRS 2015, 6005).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6682
OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15 (https://dejure.org/2015,6682)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15 (https://dejure.org/2015,6682)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. März 2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15 (https://dejure.org/2015,6682)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Diebstahl, Wegnahmehandlung, kurze Freiheitsstrafe, Feststellungen, Urteilsgründe

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Diebstahl von Bekleidung; Entfernen der Sicherheitsetiketten mit Hilfe eines Magneten; Erfordernis der Schilderung des tatsächlichen Entwendungsvorgangs zur Belegung des Tatbestandsmerkmals der Wegnahme in den Urteilsgründen; Voraussetzungen für die Annahme eines ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Stellt die Manipulation von Sicherheitsetiketten einen "besonders schweren" Diebstahl dar; § 243 Abs.1 S.2 Nr.2 ?

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Volltext)

    Verurteilung wegen Ladendiebstahls?

  • rechtsportal.de

    Diebstahl von Bekleidung

  • rechtsportal.de

    Diebstahl von Bekleidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Diebstahl und besonders schwerer Fall des Diebstahls - Zu den notwendigen Feststellungen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das hätte für drei Aufhebungen gereicht….

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Klare Worte ans Amtsgericht zum Thema "vollendeter Diebstahl"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Diebstahls erfordert Feststellungen zur Wegnahmehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 211
  • StV 2016, 649
  • StRR 2015, 203
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08

    Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel,

    Auszug aus OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15
    Entscheidend für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben kann (BGHSt 16, 271 ff. [273]; BGH, NStZ 2008, 624 [625]) und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen.

    Auch wäre der Diebstahlstatbestand - auch bei größeren Sachen, wie vorliegend Jacken und Schuhe - zweifelsfrei dann vollendet gewesen, wenn der Angeklagte mit den Gegenständen die Geschäftsräume verlassen hätte (BGHR StGB § 242 I Wegnahme 1; BGH, NStZ 2008, 624 [625]).

    Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe vermag der Senat, dem ein Rückgriff auf die Akten für die rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils verwehrt ist (OLG Hamm NStZ 2008, 154 f.), anhand der Urteilsgründe nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung des Angeklagten - jeweils eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß §§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 207; BGH StraFo 2008, 478).

  • OLG Düsseldorf, 24.07.1985 - 5 Ss 152/85
    Auszug aus OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15
    Gemäß § 47 Abs. 1 StGB dürfen Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur verhängt werden, wenn besondere Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters eine Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf ihn oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen (sogenannte ultima-ratio-Klausel; BT-Drs. V/4094 Seiten 5 und 6; BGHSt 24, 40 ff.; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1986, 63 [64]; Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 02. Mai 2002 - 2 Ss 167/02 -, juris; Beschluss vom 10. September 2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14 -, Rdnr. 37, juris ).

    Dieses dem Ausnahmecharakter der Vorschrift Rechnung tragende Erfordernis ist selbst bei mehreren einschlägigen Vorstrafen und Rückfälligkeit während des Laufs einer Bewährungszeit zu beachten (vgl. OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1986, 63 [64]; Senat a.a.O.).

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15
    Entscheidend für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben kann (BGHSt 16, 271 ff. [273]; BGH, NStZ 2008, 624 [625]) und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen.

    Zwar würde (bei Sachen geringen Umfangs) bereits das Einstecken in die Tasche oder das Verbergen der Beute (Bilden einer sog. Gewahrsamsenklave; vgl. BGHSt 16, 271 ff.) für die Vollendung der Wegnahme genügen (BGH NStZ-RR 2013, 276; Fischer StGB 62. Aufl. § 242 Rdnr. 18).

  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Auszug aus OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15
    Weil aber die Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe des allgemeinen Strafrechts bei getrennter Aburteilung nicht zulässig ist (BGHSt 36, 270), muss die in der unverkürzten Vollstreckung sowohl der Jugendstrafe als auch der nach Erwachsenenstrafrecht zu verhängenden Strafe liegende Härte nach ständiger Rechtsprechung bei der Strafzumessung zu berücksichtigt und ausgeglichen werden (BGHSt 36, 270, [275 ff.]; BGHSt 41, 310, [312]).
  • BGH, 16.09.2008 - 4 StR 316/08

    Gebotener Härteausgleich bei der Strafzumessung (unzulässige Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15
    Das Amtsgericht hat es versäumt, bei der Zumessung dieser Strafe einen Härteausgleich zu berücksichtigen, der im Hinblick auf die frühere Verurteilung des Angeklagten zu einer Jugendstrafe von acht Monaten durch Urteil des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal vom 06. Februar 2014 veranlasst war (BGH NStZ-RR 2008, 388).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15
    Weil aber die Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe des allgemeinen Strafrechts bei getrennter Aburteilung nicht zulässig ist (BGHSt 36, 270), muss die in der unverkürzten Vollstreckung sowohl der Jugendstrafe als auch der nach Erwachsenenstrafrecht zu verhängenden Strafe liegende Härte nach ständiger Rechtsprechung bei der Strafzumessung zu berücksichtigt und ausgeglichen werden (BGHSt 36, 270, [275 ff.]; BGHSt 41, 310, [312]).
  • OLG Hamm, 31.07.2007 - 4 Ss 208/07

    Leergutdiebstahl; Leergut; zivilrechtliche Grundlagen; Leihe; standardisiertes

    Auszug aus OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15
    Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe vermag der Senat, dem ein Rückgriff auf die Akten für die rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils verwehrt ist (OLG Hamm NStZ 2008, 154 f.), anhand der Urteilsgründe nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung des Angeklagten - jeweils eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß §§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 207; BGH StraFo 2008, 478).
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15
    Denn die Annahme eines (allgemeinen) besonders schweren Falls setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 29, 319 [322]; 28, 318 [319]; 2, 181; wistra 1987, 257; NStZ 1981, 391; 1982, 246; 1983, 407) voraus, dass "das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist".
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15
    Gemäß § 47 Abs. 1 StGB dürfen Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur verhängt werden, wenn besondere Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters eine Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf ihn oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen (sogenannte ultima-ratio-Klausel; BT-Drs. V/4094 Seiten 5 und 6; BGHSt 24, 40 ff.; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1986, 63 [64]; Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 02. Mai 2002 - 2 Ss 167/02 -, juris; Beschluss vom 10. September 2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14 -, Rdnr. 37, juris ).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15
    Denn die Annahme eines (allgemeinen) besonders schweren Falls setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 29, 319 [322]; 28, 318 [319]; 2, 181; wistra 1987, 257; NStZ 1981, 391; 1982, 246; 1983, 407) voraus, dass "das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist".
  • OLG Hamm, 06.05.2013 - 5 RVs 38/13

    Anforderungen an die Feststellungen zur "Wegnahme" i.S.d. § 242 StGB

  • OLG Frankfurt, 16.01.1993 - 3 Ss 396/92

    Diebstahl eines Kleidungsstücks; Zeitpunkt der Vollendung; Warenhaus;

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

  • OLG Dresden, 02.05.2002 - 2 Ss 167/02

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe; Freiheitsstrafe von

  • KG, 04.02.1998 - 1 Ss 209/97
  • BGH, 18.06.2013 - 2 StR 145/13

    Vollendung des Diebstahls im Selbstbedienungsladen (Wegnahme: Gewahrsamsenklave)

  • OLG Dresden, 19.10.2012 - 2 Ss 643/12

    Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe

  • BGH, 30.06.1981 - 1 StR 266/81

    Voraussetzungen eines besonders schweren Falles im Sinne von § 263 Abs. 3

  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51

    Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens -

  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86

    Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der

  • OLG Frankfurt, 18.02.1970 - 2 Ss 631/69
  • OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12

    Rechtsmittel; Berufungsbeschränkung; Bewährung

  • OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19

    Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Gericht einen zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt hat (vgl. OLG Dresden StV 2016, 649) und sich des verfassungsrechtlichen Übermaßverbotes bewusst gewesen ist (vgl. KG StV 2007, 35; KG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2017 - (5) 161 Ss 44/17 (28/17); MüKo/Maier, StGB, 3. Aufl., § 47 Rdn. 58).

    Unerlässlichkeit bedeutet mehr als Gebotenheit (vgl. BGH StraFo 2010, 500; OLG Dresden StV 2016, 649).

    Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB darf dabei nicht schematisch aus einschlägigen Vorstrafen geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen, wobei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der Tat und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Dresden StV 2016, 649; OLG Frankfurt a.M. StV 1995, 27).

  • KG, 22.05.2017 - 161 Ss 44/17

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Gericht einen zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt hat (vgl. BGH StraFo 2010, 500 - juris; OLG Dresden StV 2016, 649 - juris Rdn. 19) und sich des verfassungsrechtlichen Übermaßverbotes bewusst gewesen ist (vgl. KG StV 2007, 35 - juris Rdn. 5; Maier, a.a.O., § 47 Rdn. 58).
  • OLG Dresden, 28.05.2020 - 2 OLG 22 Ss 369/20

    Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch beim Diebstahl

    Seite4 innerhalb der Sphäre des Berechtigten in seine Kleidung oder in eine mitgebrachte Tasche steckt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15 -, juris, Rdnr. 6 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 922), auch wenn er die mitgebrachte Tasche bis zur späteren Abholung in der fremden Gewahrsamssphäre zurücklässt (vgl. OLG Hamm a.a.O.).
  • BayObLG, 07.04.2021 - 202 StRR 33/21

    Unzureichende Feststellungen für Wegnahme bei Ladendiebstahl

    Dies lässt indes nicht den Schluss zu, dass die in § 242 Abs. 1 StGB vorausgesetzte Wegnahme auch vollendet wurde (vgl. nur OLG Hamm, Beschluss vom 06.05.2013 - III-5 RVs 38/13 = NStZ-RR 2013, 343; OLG Bamberg, Beschluss vom 01.10.2013 - 3 Ss 96/13 bei juris; OLG Dresden, Beschluss vom 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15 = NStZ-RR 2015, 211 = StV 2016, 649; im Ergebnis ebenso: KG, Beschluss vom 23.10.2019 - 3 Ss 89/19 = StV 2020, 851, das sogar die Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei unzulänglichen Feststellungen im Ersturteil verneint).
  • KG, 08.11.2018 - 121 Ss 167/18

    Mögliche Wechselwirkungen einer Entscheidung nach § 64 StGB mit dem

    Denn anhand dessen vermag das Revisionsgericht mangels näherer Beschreibung der Handlung nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung des Angeklagten - eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß §§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12. März 2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15 -, juris Rdn. 4; OLG Hamm, Beschlüsse vom 14. November 2013 - III-5 RVs 111/13 -, juris Rdn. 6, und 6. Mai 2013 - III 5-RVs 38/13 -, juris Rdn. 7 und 10; OLG Bamberg, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 Ss 96/13 -, juris Rdn. 3 [zur Formulierung "an sich genommen"]).
  • KG, 23.10.2019 - 3 Ss 89/19

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Aus den Urteilsgründen vermag der Senat somit mangels näherer Beschreibung der Wegnahmehandlung nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung der Angeklagten - eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß § 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12. März 2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15 - OLG Hamm, Beschlüsse vom 14. November 2013 - III-5 RVs 111/13 -, und vom 6. Mai 2013 - III 5-RVs 38/13 -, jeweils bei juris).
  • KG, 23.10.2019 - 121 Ss 152/19

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Aus den Urteilsgründen vermag der Senat somit mangels näherer Beschreibung der Wegnahmehandlung nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung der Angeklagten - eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß § 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12. März 2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15 - OLG Hamm, Beschlüsse vom 14. November 2013 - III- 5 RVs 111/13 -, und vom 6. Mai 2013 - III 5-RVs 38/13 -, jeweils bei juris).
  • KG, 22.05.2017 - 5 Ss 28/17
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Gericht einen zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt hat (vgl. BGH StraFo 2010, 500 - juris; OLG Dresden StV 2016, 649 - juris Rdn. 19) und sich des verfassungsrechtlichen Übermaßverbotes bewusst gewesen ist (vgl. KG StV 2007, 35 - juris Rdn. 5; Maier, a.a.O., § 47 Rdn. 58).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10752
OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14 (https://dejure.org/2015,10752)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.03.2015 - 2 Ws 426/14 (https://dejure.org/2015,10752)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. März 2015 - 2 Ws 426/14 (https://dejure.org/2015,10752)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Unwirksamkeit der Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs des Beschuldigten gegen die Staatskasse

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs des Beschuldigten gegen die Staatskasse an seinen Verteidiger; Abtretungsregelung in der Vollmachtsurkunde als überraschende Klausel gem. § 305c BGB

  • rewis.io

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs des Beschuldigten gegen die Staatskasse an seinen Verteidiger

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Leitsätze Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de

    RVG § 43 S. 1; BGB § 398; BGB § 167 Abs. 1
    Wirksamkeit der Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs des Beschuldigten gegen die Staatskasse an seinen Verteidiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verteidiger aufgepasst: Keine Abtretung in der Vollmacht

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs in der Vollmacht?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Klausel über Abtretung eines Kostenerstattungsanspruchs in einer Anwaltsvollmacht unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen in Verteidigervollmacht ist unzulässig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 600
  • StRR 2015, 203
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13

    Strafrestaussetzung unter Auflagen: Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    Der Senat hat im Strafvollstreckungsverfahren 2 Ws 704/13 mit Beschluss vom 05.05.2014 auf die Beschwerde des Verurteilten den Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing vom 22.11.2013 hinsichtlich bestimmter Weisungen aufgehoben und die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Verurteilten im Beschwerdeverfahren der Staatskasse auferlegt.

    a) Bei der vorliegenden Fallkonstellation, in der die Beschwerdeführerin zunächst als Wahlverteidigerin des Verurteilten tätig war, diesem später als Pflichtverteidigerin beigeordnet wurde und gemäß dem Beschluss des Senats vom 05.05.2014 (2 Ws 704/13) die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Verurteilten zu tragen hat, bestehen folgende Möglichkeiten, Anwaltsgebühren gegenüber der Staatskasse geltend zu machen:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1987 - 11 B 43/87
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    In der Rechtsprechung wird dies teilweise unter Hinweis auf § 305c BGB abgelehnt (vgl. OLG Koblenz VersR 2009, 1348 Rdn. 50 nach juris; LG Düsseldorf AGS 2007, 34; LG Konstanz Rpfleger 2008, 596; LG Nürnberg-Fürth AnwBl 1976, 166; LG Regensburg Beschluss vom 26.09.2013 - 1 Qs 63/2013 [unveröffentlicht]; OVG Münster NJW 1987, 3029 [für Unwirksamkeit außerhalb von Strafprozessen]; so auch Mayer/Kroiß RVG 6. Aufl. § 43 Rdn. 7).

    Denn inhaltlich handelt es sich um eine zweiseitige Abrede, die mit der Erteilung der Vollmacht nicht im Zusammenhang steht (vgl. OVG Münster NJW 1987, 3029).

  • LAG Hamm, 29.01.1976 - 8 Ta 116/75

    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" (§ 12 Abs. 7 ArbGG) - Errechnung -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    In der Rechtsprechung wird dies teilweise unter Hinweis auf § 305c BGB abgelehnt (vgl. OLG Koblenz VersR 2009, 1348 Rdn. 50 nach juris; LG Düsseldorf AGS 2007, 34; LG Konstanz Rpfleger 2008, 596; LG Nürnberg-Fürth AnwBl 1976, 166; LG Regensburg Beschluss vom 26.09.2013 - 1 Qs 63/2013 [unveröffentlicht]; OVG Münster NJW 1987, 3029 [für Unwirksamkeit außerhalb von Strafprozessen]; so auch Mayer/Kroiß RVG 6. Aufl. § 43 Rdn. 7).
  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, NJW 2003, 763 Rdn. 9 nach juris), wonach gemäß § 464 b Satz 3 StPO auf das Verfahren (§§ 103 ff. ZPO) und die Vollstreckung (§§ 794 ff. ZPO) der Kostenfestsetzung die Vorschriften der Zivilprozessordnung lediglich insoweit Anwendung finden, als sie strafprozessualen Prinzipien nicht widersprechen.
  • LG Konstanz, 01.07.2008 - 2 Qs 27/08

    Abtretung - Kostenerstattungsansprüche - Zulässigkeit - Vollmacht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    In der Rechtsprechung wird dies teilweise unter Hinweis auf § 305c BGB abgelehnt (vgl. OLG Koblenz VersR 2009, 1348 Rdn. 50 nach juris; LG Düsseldorf AGS 2007, 34; LG Konstanz Rpfleger 2008, 596; LG Nürnberg-Fürth AnwBl 1976, 166; LG Regensburg Beschluss vom 26.09.2013 - 1 Qs 63/2013 [unveröffentlicht]; OVG Münster NJW 1987, 3029 [für Unwirksamkeit außerhalb von Strafprozessen]; so auch Mayer/Kroiß RVG 6. Aufl. § 43 Rdn. 7).
  • OLG Koblenz, 17.04.2009 - 10 U 691/07

    Unfallversicherung: Erklärung des Versicherers zur Leistungspflicht; Schätzung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    In der Rechtsprechung wird dies teilweise unter Hinweis auf § 305c BGB abgelehnt (vgl. OLG Koblenz VersR 2009, 1348 Rdn. 50 nach juris; LG Düsseldorf AGS 2007, 34; LG Konstanz Rpfleger 2008, 596; LG Nürnberg-Fürth AnwBl 1976, 166; LG Regensburg Beschluss vom 26.09.2013 - 1 Qs 63/2013 [unveröffentlicht]; OVG Münster NJW 1987, 3029 [für Unwirksamkeit außerhalb von Strafprozessen]; so auch Mayer/Kroiß RVG 6. Aufl. § 43 Rdn. 7).
  • OLG Nürnberg, 20.05.2014 - 2 Ws 225/14

    Wahlverteidigergebühren des Pflichtverteidigers: Geltendmachung gegen die

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    Die Strafvollstreckungskammer hat nach Anhörung des Bezirksrevisors und Stellungnahme der Antragstellerin mit Beschluss der Rechtspflegerin vom 10.07.2014 den Antrag der Verteidigerin auf Festsetzung notwendiger Auslagen im eigenen Namen gegen die Staatskasse unter Hinweis auf die in anderer Sache ergangene Entscheidung des Senats vom 20.05.2014 (2 Ws 225/14) zurückgewiesen.
  • LG Leipzig, 06.01.2010 - 11 Qs 372/09

    Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen; Vollmachtsurkunde, Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    Demgegenüber halten Teile der Rechtsprechung und die überwiegende Kommentarliteratur die Abtretung in der Vollmachtsurkunde für zulässig (vgl. OLG Koblenz Rpfleger 1974, 403; LG Hamburg AnwBl 1977, 70 Rdn. 46 nach juris; LG Leipzig RVGreport 2010, 185; 186; Göttlich/Mümmler/Feller, RVG 5. Aufl. "Abtretung" Anm. 2; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl. § 43 Rdn. 19; hiervon geht auch Fromm, NJW 2014, 1708, aus).
  • OLG Nürnberg, 06.12.2010 - 2 Ws 567/10

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    Für die Entscheidung ist somit nicht gemäß § 464b Satz 3 StPO i.V.m. § 568 Satz 1 ZPO der Einzelrichter, sondern der gesamte Senat zuständig (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.12.2010 - 2 Ws 567/10, zfs 2011, 226 Rdn. 7 nach juris).
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 2 Ws 136/12

    Über die aus der Staatskasse gezahlten Beträge hinausgehende Vergütung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
    Demgemäß sind für das Beschwerdeverfahren die §§ 304 ff. StPO und nicht die entsprechenden Vorschriften der Zivilprozessordnung anwendbar (vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm, AGS 2013, 254 Rdn. 15 nach juris m.w.N.).
  • OLG Rostock, 30.04.2018 - 20 Ws 78/18

    Rechtsanwaltskosten in Strafsachen: Wirksamkeit der in der Vollmachtsurkunde

    Denn der Angeklagte hat seine zukünftigen Kostenerstattungsansprüche gegen die Staatskasse bereits mit der Rechtsanwalt J. am 13.11.2013 erteilten und von diesem zu den Akten gereichten Vollmacht wirksam und unwiderruflich zur Abgeltung von dessen Honoraransprüchen (= Kosten und Auslagen) an diesen abgetreten (vgl. zur Wirksamkeit einer in die Vollmachtsurkunde aufgenommenen Abtretungserklärung Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl., § 43 Rdz. 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.03.2015 - 2 Ws 426/14 - jeweils m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - L 20 AS 554/18

    Unzulässigkeit der Aufrechnung eines Freistellungsanspruchs von Kosten des

    Jedenfalls im vorliegenden Fall, in dem sich aus der Überschrift der Urkunde oder sonst in hervorgehobener Weise kein Hinweis darauf ergibt, dass diese neben der Vollmacht noch andere Regelungen enthält, ist die Klausel über die Abtretung gemäß § 305c BGB als unwirksam anzusehen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. März 2015, 2 Ws 426/14, Rn. 19, juris).
  • LG Köln, 13.08.2019 - 323 Qs 87/19

    Gebührenbemessung, Bußgeldverfahren, Verfahrensgebühr, Berufskraftfahrer

    Aufgrund dieser konkreten Gestaltung ist daher davon auszugehen, dass der Inhalt der Klausel für den Betroffenen erkennbar und daher nicht überraschend war (so auch etwa OLG Rostock, Beschluss vom 30.04.2018, 20 Ws 78/18 - juris - OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.03.2015, 2 Ws 426/14 - juris; Meyer/Kroiß- Krois , RVG, 7.A., 2018, § 43 Rn. 7; Gerold/Schmidt- Burhoff , RVG-Kommentar, 23.A., 2017, § 43 Rn. 12; Riedel/Sußbauer- Kremer, RVG, 10.A., 2015, § 43 Rn. 10; Hartung/Schons/Enders- Hartung , RVG, 3.A., 2017, § 43 Rn. 18).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9315
BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14 (https://dejure.org/2015,9315)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2015 - 2 StR 379/14 (https://dejure.org/2015,9315)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2015 - 2 StR 379/14 (https://dejure.org/2015,9315)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 40 Abs. 1 StGB; Art. 12 Abs. 1 EGStGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 22 Abs. 1 StGB; § 23 StGB
    Verhängung einer Geldstrafe bei Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes (Fehlen eines besonderen Mindestmaßes nur wegen der Strafmilderung; tatrichterliches Ermessen); Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit; außertatbestandliches Handlungsziel)

  • lexetius.com

    EGStGB Art. 12 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 StGBEG, § 27 Abs 2 S 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Alt 1 StGB
    Strafzumessung bei Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung: Verhängung von Geldstrafe bei Absenkung der Untergrenze des Strafrahmens durch Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • IWW

    §§ 223, ... 224 Abs. 1 Nr. 3, 4 StGB, § 24 Abs. 1 GVG, § 24 Abs. 2 GVG, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GVG, § 24 Abs. 2 StGB, § 224 Abs. 1 StGB, §§ 27 Abs. 2 Satz 2, 49 Abs. 1 StGB, Art. 12 Abs. 1 EGStGB, § 47 Abs. 2 StGB, § 38 Abs. 2 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 40 Abs. 1 StGB, § 47 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 224 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wahlweise Androhung von Geldstrafe neben der Androhung einer Freiheitsstrafe ohne besonderes Mindestmaß

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung: Verhängung von Geldstrafe bei Absenkung der Untergrenze des Strafrahmens durch Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    EGStGB Art. 12 Abs. 1
    Geldstrafe statt Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    Wahlweise Androhung von Geldstrafe neben der Androhung einer Freiheitsstrafe ohne besonderes Mindestmaß

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Strafzumessung bei vertypter Strafmilderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vertypte Strafmilderungsgrund - und die Geldstrafe

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verhängung einer Geldstrafe durch Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • schadenfixblog.de (Auszüge)

    Strafrecht: Strafzumessung bei vertypter Strafmilderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 60, 215
  • NJW 2015, 1769
  • NStZ 2015, 398
  • NStZ 2016, 153
  • NStZ-RR 2017, 197
  • StV 2015, 561
  • StRR 2015, 203
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Der Raubversuch war unbeendet (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.).

    Auf außertatbestandliche Beweggründe kommt es nicht an (BGH aaO, BGHSt 39, 221, 230).

  • BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94

    Rücktritt vom Versuch - Tatvollendung - Freiwilligkeit des Rücktritts

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Nur wenn die Täter durch einen unvorhergesehenen Umstand psychisch daran gehindert gewesen wären weiter zu handeln, hätte keine Freiwilligkeit vorgelegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, NStZ 1994, 428, 429).
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Entscheidend ist auch nicht, wie der Beweggrund für den Rücktritt sittlich zu bewerten ist, sondern nur, ob es sich für den Täter um ein zwingendes Hindernis für einen freien Willensentschluss gehandelt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186).
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Dafür genügt eine Vorstellung von der Haupttat, die im Vorstellungsbild des Gehilfen nur in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96, BGHSt 42, 135, 137 f.).
  • LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17

    Verurteilung wegen sexuellen Übergriffs nach dem reformierten Sexualstrafrecht

    b) Demgemäß ist der Anwendungsbereich der (möglichen) Strafrahmenerweiterung des § 47 Abs. 2, Abs. 1 StGB (anstatt § 12 Abs. 1 EGStGB) eröffnet, da der auf die Tat anzuwendende konkrete Strafrahmen des § 177 Abs. 9 Hs. 1 StGB ein erhöhtes Mindestmaß der Freiheitsstrafe androht (siehe dazu BGH NJW 2015, 1769, 1770; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2017, § 47 Rn. 12; Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 47 Rn. 9).
  • BGH, 09.06.2016 - 2 StR 70/16

    Besonders schwerer Fall der Nötigung (Entkräftung des Regelbeispiels);

    Soweit die Strafkammer von einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Monat ausgegangen ist und die Möglichkeit der Verhängung einer Geldstrafe nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 EGStGB unberücksichtigt gelassen hat (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 379/14, BGHR EGStGB Art. 12 Abs. 1 Geldstrafe 1), schließt der Senat aus, dass der Strafausspruch hierauf beruht, da die Verhängung einer Geldstrafe offensichtlich ferngelegen hat.
  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 458/22

    Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (Vermögensverlust großen Ausmaßes;

    Da jedenfalls der obere Strafrahmen des § 242 Abs. 1 StGB milder als der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte des § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 379/14, BGHSt 60, 215, 216 f.; siehe aber auch Urteil vom 5. Juli 2017 - 2 StR 526/15 Rn. 7), kann der Senat nicht vollends ausschließen, dass das Landgericht bei zutreffender rechtlicher Prüfung zu einer niedrigeren Strafe gelangt wäre.
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

    Zudem ist zu sehen, dass sich bei Annahme einer Ausnahme von der Regelwirkung nach dem Grundtatbestand des § 114 Abs. 1 StGB eine erhöhte Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten ergeben würde, bei der Milderung über §§ 21, 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB hingegen für den Angeklagten günstiger auf die Mindestfreiheitsstrafe von nur einem Monat oder Geldstrafe nach Art. 12 I EGStGB (so BGH, Urteil vom 17.03.2015, 2 StR 379/14, NStZ 2015, 398, zust. Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 49 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   LG Bad Kreuznach, 30.01.2015 - 2 Qs 132/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10411
LG Bad Kreuznach, 30.01.2015 - 2 Qs 132/14 (https://dejure.org/2015,10411)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 30.01.2015 - 2 Qs 132/14 (https://dejure.org/2015,10411)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 30. Januar 2015 - 2 Qs 132/14 (https://dejure.org/2015,10411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,10411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Tagessatzhöhe, Geldstrafe Erwerbloser, flüchtiger Angeklagter

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 40 Abs 2 StGB
    Tagessatzhöhe bei Geldstrafe: Herabsetzung für einen einkommenslosen und auf der Flucht lebenden Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung für ein Leben auf der Flucht zum Entgehen des Vollzugs einer Freiheitsstrafe als billigenswertes Motiv für den Verzicht auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Gewährung von Zahlungserleichterungen in einem Strafbefehl

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "..die Entscheidung für ein Leben auf der Flucht, …. stellt ein billigenswertes Motiv” dar

  • Jurion (Kurzinformation)

    Festsetzung der Tagessatzhöhe bei einem Angeklagten "auf der Flucht"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2015, 203
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 30.01.2015 - 2 Qs 132/14
    Durch ihre Festsetzung soll erreicht werden, dass wohlhabende wie arme Täter unter sonst gleichen Umständen einen sie gleich schwer treffenden wirtschaftlichen Verlust erleiden (BGHSt 27, 70).
  • BayObLG, 02.02.1998 - 1St RR 1/98
    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 30.01.2015 - 2 Qs 132/14
    Mit der Einbeziehung potentieller Einkünfte soll nämlich insbesondere vorgebeugt werden, dass der Täter die Strafwirkung der Geldstrafe durch Nichtausschöpfen zumutbarer Einkommensmöglichkeiten unterläuft; umgekehrt darf die Geldstrafe nicht durch Verweis auf weitergehende Einkommensmöglichkeiten zu einer unangemessenen Reglementierung des gesamten Lebenszuschnitts führen (vgl. BayOLG, Beschluss vom 2.2.1998 - 1 St RR 1/98 -, zit. nach Juris, m. w. Nachw.).
  • RG, 29.11.1880 - 2826/80

    Ist die von einem Gefangenen bewirkte Anstiftung einer anderen Person dazu, ihn

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 30.01.2015 - 2 Qs 132/14
    Dieses Motiv kann nicht als unbeachtlich oder missbilligenswert angesehen werden, wie sich etwa in der grundsätzlichen Straflosigkeit der Selbstbefreiung des Gefangenen zeigt, die darauf beruht, dass "das Gesetz aus humanen Beweggründen dem Freiheitsdrang eines Menschen glaubte Rücksicht schenken zu sollen" (RGSt 3, 140, 141).
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