Rechtsprechung
   BGH, 27.08.2014 - 4 StR 259/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29595
BGH, 27.08.2014 - 4 StR 259/14 (https://dejure.org/2014,29595)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2014 - 4 StR 259/14 (https://dejure.org/2014,29595)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2014 - 4 StR 259/14 (https://dejure.org/2014,29595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,29595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrerflucht: Entfernen vom Unfallort bei eigener Verletzung rechtfertigt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Abgeknickte, blutende Fingerkuppe - rettet ggf. vor einer "Unfallflucht”

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Erfolgreiche Einlassung nach Unfallflucht: "Fluchtimpuls und verletzte Fingerkuppe"

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entfernen vom Unfallort bei eigener Verletzung kann gerechtfertigt sein

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fahrerflucht: Keine Strafbarkeit wegen blutender Fingerkuppe?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entfernen vom Unfallort zur Versorgung eigener Verletzung kann gerechtfertigt sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallflucht oder Arztbesuch?

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 15.10.2014)

    Verletzte müssen nach Unfall nicht auf Polizei warten

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Fahrerflucht - Muss man auch im Falle einer Verletzung auf die Polizei warten?

  • anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)

    Unfallflucht: Verletzte Fingerkuppe führt zur Aufhebung des Urteils

  • strafrecht.jetzt (Kurzinformation und Auszüge)

    Gerechtfertigtes Entfernen vom Unfallort bei eigener Verletzung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anzeige wegen Fahrerflucht? Neue Verteidigungsmöglichkeit!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Berechtigtes Sich-Entfernen vom Unfallort zum Zwecke der Versorgung eigener Verletzungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anzeige wegen Fahrerflucht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berechtigtes Sich-Entfernen vom Unfallort zum Zwecke der Versorgung eigener Verletzungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Unfallflucht bei eigener Verletzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verlassen des Unfallorts zwecks Versorgung einer stark blutenden Wunde stellt kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort dar - Berechtigtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 265
  • NZV 2014, 534
  • StV 2016, 284
  • StRR 2015, 27
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 28.01.1983 - 3 Ss 28/83
    Auszug aus BGH, 27.08.2014 - 4 StR 259/14
    Wenn der Angeklagte noch vor Verlassen der Unfallstelle seine eigene Verletzung bemerkt hatte und die Unfallstelle zumindest auch deshalb verließ, um seine massiv blutende Wunde versorgen zu lassen, könnte sein Entfernen vom Unfallort gerechtfertigt gewesen sein (vgl. OLG Köln, VRS 63, 349, 350; OLG Frankfurt, VRS 65, 30; König in Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 142 StGB Rn. 51; Geppert in LKStGB, 12. Aufl., § 142 Rn. 126).
  • OLG Köln, 26.05.1982 - 3 Ss 266/82

    Ermöglichung der Feststellung; Feststellungspflicht; Unerlaubtes Entfernen vom

    Auszug aus BGH, 27.08.2014 - 4 StR 259/14
    Wenn der Angeklagte noch vor Verlassen der Unfallstelle seine eigene Verletzung bemerkt hatte und die Unfallstelle zumindest auch deshalb verließ, um seine massiv blutende Wunde versorgen zu lassen, könnte sein Entfernen vom Unfallort gerechtfertigt gewesen sein (vgl. OLG Köln, VRS 63, 349, 350; OLG Frankfurt, VRS 65, 30; König in Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 142 StGB Rn. 51; Geppert in LKStGB, 12. Aufl., § 142 Rn. 126).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.2020 - 12 U 53/20

    Kfz-Kaskoversicherung: Obliegenheitsverletzung durch Entfernen vom Unfallort

    (aa) Das Verlassen der Unfallstelle kann gerechtfertigt sein, wenn der Unfallbeteiligte eine eigene Verletzung bemerkt und ein Verlassen des Unfallortes zumindest auch zwecks ärztlicher Versorgung der Verletzung erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 27.08.2014 - 4 StR 259/14 -, juris Orientierungssatz und Rn. 2 f.; s.a. Zopfs a.a.O. Rn. 98 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht