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   KG, 12.05.2015 - (4) 121 Ss 152/14 (1/15)   

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https://dejure.org/2015,18272
KG, 12.05.2015 - (4) 121 Ss 152/14 (1/15) (https://dejure.org/2015,18272)
KG, Entscheidung vom 12.05.2015 - (4) 121 Ss 152/14 (1/15) (https://dejure.org/2015,18272)
KG, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - (4) 121 Ss 152/14 (1/15) (https://dejure.org/2015,18272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Misshandlung von Schutzbefohlenen; Unwirksamkeit der Anklage wegen inhaltlicher Mängel (hier: keine hinreichende Umgrenzung des dem Angeklagten vorgeworfenen Tatgeschehens)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Misshandlung von Schutzbefohlenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 547
  • StRR 2015, 385
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus KG, 12.05.2015 - 121 Ss 152/14
    Fehlt es hieran, so ist die Anklage unwirksam (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 151; BGHSt 40, 44, 45 = NJW 1994, 2556, jeweils mwN).

    Diese Ausnahme ist auf Fälle beschränkt, in denen typischerweise bei einer Serie gleichartiger Handlungen einzelne Taten etwa wegen des Zeitablaufs oder der Besonderheiten in der Beweislage nicht mehr genau von einander unterschieden werden können (vgl. BGH NStZ 1999, 42; BGHSt 40, 44, 46).

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04

    Verfahrenseinstellung wegen Nichteinhaltung der Umgrenzungsfunktion einer Anklage

    Auszug aus KG, 12.05.2015 - 121 Ss 152/14
    Dies gilt in gleicher Weise für die Teilakte einer Tat im Rahmen einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. OLG Karlsruhe StV 2005, 598 mwN; LR-Stuckenberg aaO).
  • BGH, 04.02.2014 - 2 StR 533/13

    Anforderungen an die Feststellung und die Anklage von Tatserien

    Auszug aus KG, 12.05.2015 - 121 Ss 152/14
    Fehlt es hieran, so ist die Anklage unwirksam (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 151; BGHSt 40, 44, 45 = NJW 1994, 2556, jeweils mwN).
  • BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95

    Anklage - Anforderungen an Anklageschrift - Konkrete Lebenssachverhalte -

    Auszug aus KG, 12.05.2015 - 121 Ss 152/14
    Schließlich konnten der Versuch des Landgerichts, die jeweiligen Einzelfälle im Rahmen der Hauptverhandlung zu konkretisieren, und die in diesem Zusammenhang erteilten rechtlichen Hinweise nach § 265 StPO die unwirksame Anklage nicht heilen (vgl. BGH NStZ 1996, 294, 295 und NStZ 1991, 448; Senat aaO).
  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Vergewaltigung;

    Auszug aus KG, 12.05.2015 - 121 Ss 152/14
    In einem solchen Fall werden die jeweiligen Einzelakte zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit zusammengefasst, die den Tatbestand des § 225 Abs. 1 StGB verwirklicht (vgl. BGH NStZ 2013, 466, 467 mwN).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Sexueller Missbrauch von Kindern

    Auszug aus KG, 12.05.2015 - 121 Ss 152/14
    Diese Ausnahme ist auf Fälle beschränkt, in denen typischerweise bei einer Serie gleichartiger Handlungen einzelne Taten etwa wegen des Zeitablaufs oder der Besonderheiten in der Beweislage nicht mehr genau von einander unterschieden werden können (vgl. BGH NStZ 1999, 42; BGHSt 40, 44, 46).
  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten

    Auszug aus KG, 12.05.2015 - 121 Ss 152/14
    Die Schilderung muss umso konkreter sein, je größer die Möglichkeit ist, dass der Angeklagte verwechselbar weitere Straftaten begangen hat (vgl. BGH NStZ 2006, 649, 650, mwN).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus KG, 12.05.2015 - 121 Ss 152/14
    a) Die Anklage stellt, wie die Bestimmungen der §§ 151, 155 Abs. 1, 264 Abs. 1 StPO zeigen, die Grundlage und unabdingbare Voraussetzung für das gerichtliche Verfahren insgesamt dar (vgl. BGHSt 46, 130, 137).
  • KG, 23.03.2005 - 1 Ss 356/03

    Verfahrenseinstellung bei Verurteilung wegen anderer als der angeklagten Taten

    Auszug aus KG, 12.05.2015 - 121 Ss 152/14
    Aus ihr muss der Angeklagte zum Zwecke seiner Verteidigung zweifelsfrei entnehmen können, innerhalb welcher tatsächlichen Grenzen sich die Hauptverhandlung und die Urteilsfindung zu bewegen haben (vgl. BGH aaO, 134; Senat, Beschluss vom 23. März 2005 - [4] 1 Ss 356/03 [189/03] -).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus KG, 12.05.2015 - 121 Ss 152/14
    Bei solchen Serientaten reicht es aus, dass in der Anklage das Tatopfer, die Art und Weise der Tatbegehung in ihren Grundzügen, ein bestimmter Tatzeitraum und die Zahl der den Gegenstand des Vorwurfs bildenden Straftaten mitgeteilt werden (vgl. BGHSt 44, 153, 154 f. mwN = NJW 1998, 3788 f.).
  • KG, 09.10.2017 - 121 Ss 121/17

    Berufung in Strafsachen: Zurückverweisung durch das Berufungsgericht bei

    Dabei muss die Schilderung umso konkreter sein, je größer die Möglichkeit ist, dass der Angeklagte verwechselbare weitere Straftaten begangen hat (vgl. bezüglich der Anklageschrift Senat StV 2016, 547, 548; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, § 200 Rdn. 18, mwN).
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