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   LG Neubrandenburg, 30.09.2015 - 82 Qs 112/15   

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LG Neubrandenburg, 30.09.2015 - 82 Qs 112/15 (https://dejure.org/2015,30161)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 30.09.2015 - 82 Qs 112/15 (https://dejure.org/2015,30161)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 30. September 2015 - 82 Qs 112/15 (https://dejure.org/2015,30161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Messfilm, Akteneinsicht, Beschwerde

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdefähigkeit der Versagung von Akteneinsicht nach Eingang der Akte beim zuständigen Gericht; Herausgabegehren des Verteidigers bzgl. einer vollständigen Messsequenz auf Grundlage seines Akteneinsichtsrechts; Anspruch des Betroffenen auf Übersendung einer Kopie des ...

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Einsicht in den ganzen Meßfilm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • StRR 2015, 436
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01

    Akteneinsicht ; Ablehnung; Selbständige Beschwerdemöglichkeit;

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 30.09.2015 - 82 Qs 112/15
    Vorliegend macht der Verteidiger sein Akteneinsichtsrecht gem. § 147 StPO geltend, das den Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren - insbesondere Waffengleichheit - gewährleistet und das vornehmlich der Vorbereitung und/oder Begründung von Beweisanträgen bzw. Beweisanregungen in der bevorstehenden Hauptverhandlung dient und damit eine effektive Verteidigung ermöglichen soll (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 374 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 16.08.2005 - 1 Ws 501/05

    Strafprozessrecht: Beschwerde gegen die Ablehnung der

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 30.09.2015 - 82 Qs 112/15
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn dem Betroffenen ein Rechtsmittel gegen das Urteil nicht zusteht (vgl. OLG Hamm NStZ 1986, 328, 329) oder wenn dem Angeklagten zwar ein Rechtsmittel gegen das Urteil zusteht, die betroffene Entscheidung aber im Rahmen dieses Rechtsmittels nicht überprüft werden kann (vgl. OLG Koblenz, 1 Ws 501/05 vom 16.08.2005).
  • OLG Hamm, 30.01.1986 - 6 Ws 23/86

    Ausschluß der Beschwerde; Entscheidung des Berufungsgerichts;

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 30.09.2015 - 82 Qs 112/15
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn dem Betroffenen ein Rechtsmittel gegen das Urteil nicht zusteht (vgl. OLG Hamm NStZ 1986, 328, 329) oder wenn dem Angeklagten zwar ein Rechtsmittel gegen das Urteil zusteht, die betroffene Entscheidung aber im Rahmen dieses Rechtsmittels nicht überprüft werden kann (vgl. OLG Koblenz, 1 Ws 501/05 vom 16.08.2005).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Pflicht der Verwaltungsbehörde

    Weit überwiegend bejaht wird der Anspruch auf Einsicht in nicht bei den Akten befindliche Messunterlagen auch in den veröffentlichen Entscheidungen im Vorverfahren gem. § 62 OWiG (vgl. LG Ellwangen, DAR 2011, 418; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 24.08.2012 - 6 Qs 593 Js 3917/12 -, juris; LG Neubrandenburg, Beschluss vom 30.09.2015 - 82 Qs 112/15 -, juris; LG Trier, Beschluss vom 14.09.2017 - 1 Qs 46/17 -, juris; LG Baden-Baden, Beschluss vom 14.09.2018 - 2 Qs 104/18 -, juris, das zudem darauf hinweist, dass dem Schutzinteresse der von einer Messreihe erfassten anderen Verkehrsteilnehmer durch Anonymisierung ihrer Daten Rechnung getragen werden kann; AG Kassel, Beschluss vom 23.12.2015 - 381 OWi 315/15 -, juris; AG Völklingen, Beschluss vom 13.07.2016 - 6 Gs 49/16 -, juris, das zutreffend darauf hinweist, dass bei einer Herausgabe nicht bei den Akten befindlicher Messunterlagen und Messdaten an den Verteidiger und einen vom Verteidiger beauftragten Sachverständigen datenschutzrechtliche Bedenken nicht entgegenstehen [vgl. dazu auch BGHSt 52, 58 = NStZ 2008, 104]; AG Neunkirchen, Beschluss vom 05.09.2016 - 19 OWi 531/15 -, juris; AG Hannover, Beschluss vom 28.11.2017 - 214 OWi 298/17 -, juris; AG Bitburg, Beschluss vom 27.06.2018 - 3 OWi 66/18; vgl. auch die inzwischen herrschende Meinung in der Literatur: Grube in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht Rn. 64; Helle in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 3 StVO Rn. 58; Leitmeier, NJW 2016, 1457; Reisert, ZfS 2017, 244; Cierniak, ZfS 2012, 664; Cierniak/Niehaus, NStZ 2014, 526; und Cierniak/Niehaus, DAR 2018, 451, die zusammenfassend pointiert darauf hinweisen: "Der Betroffene ist im Rechtsstaat nicht gezwungen, die Ergebnisse der Verwendung standardisierter Messverfahren hinzunehmen ("black box"), ohne die Gelegenheit dazu zu haben, die Grundlagen dieser Messung zu kennen und ggf. überprüfen zu lassen... Ob der damit für den Betroffenen (oder dessen Rechtschutzversicherung) verbundene Kostenaufwand als "sinnvoll" erscheint, ist eine Frage, deren Beantwortung nicht den Gerichten obliegt").
  • LG Köln, 11.10.2019 - 323 Qs 106/19

    Ablehnung, Einsicht, Beiziehung von Messunterlagen, Beschwerde, Zulässigkeit

    Diesem Zweck entsprechend greift die Ausnahmevorschrift des § 305 Satz 1 StPO jedenfalls dann nicht ein, wenn ein Rechtsmittel gegen das (künftige) Urteil nicht eröffnet ist oder die betroffene Entscheidung im Rahmen eines zulässigen Rechtsmittels nicht überprüft werden kann (OLG Koblenz, Beschl. v. 17.03.2011 - 1 Ws 154/11, juris, dort Tz. 6; OLG Hamm, Beschl. v. 30.01.1986 - 6 Ws 23/86, NStZ 1986, 328f.; LG Neubrandenburg, Beschl. v. 30.09.2015 - 82 Qs 112/15, juris, dort Tz. 14; Meyer-Goßner/Schmitt/ Schmitt , StPO, 62. Auflage 2019, § 305 Rn. 1).

    Gegen ein entsprechendes Urteil ist daher eine Rechtsbeschwerde nicht zulässig, weil die Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 OWiG nicht erfüllt sind (vgl. LG Neubrandenburg, Beschl. v. 30.09.2015 - 82 Qs 112/15, juris, dort Tz. 15) und es sich um keine der in § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3-5 OWiG genannten Fallkonstellationen handelt.

    Da ein Rechtsmittel gegen das (künftige) Urteil somit nicht von vorherein eröffnet ist, kann ein Ausschluss der Beschwerde gemäß § 305 Satz 1 StPO - auch mit Blick auf den Ausnahmecharakter der Vorschrift - nicht auf die bloße Möglichkeit der Zulassung der Rechtsbeschwerde gestützt werden (so auch LG Neubrandenburg, Beschl. v. 30.09.2015 - 82 Qs 112/15, juris, dort Tz. 15).

    Solche weitreichenden Befugnisse stehen dem Verteidiger im Vorfeld der Hauptverhandlung gerade bei standardisierten Messverfahren jedenfalls dann zu, wenn ein entsprechendes Herausgabeverlangen gegenüber der Verwaltungsbehörde ebenso erfolglos geblieben ist wie ein anschließender Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 OWiG (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, juris, dort Tz. 28; KG Berlin, Beschl. v. 06.08.2018 - 3 Ws (B) 168/18, juris, dort Tz. 8; OLG Celle, Beschl. v. 16.06.2016 - 1 Ss (OWi) 96/16, juris, dort Tz. 5; LG Kaiserslautern, Beschl. v. 22.05.2019 - 5 Qs 51/19, ZfSch 2019, 471, 472; LG Hanau, Beschl. v. 07.01.2019 - 4b Qs 114/18, juris, dort Tz. 12ff.; LG Baden-Baden, Beschl. v. 14.09.2018 - 2 Qs 104/18, juris, dort Tz. 1; LG Trier, Beschl. v. 14.06.2017 - 1 Qs 46/17, juris, dort Tz. 30ff.; LG Neubrandenburg, Beschl. v. 30.09.2015 - 82 Qs 112/15, juris, dort Tz. 17ff.; a.A. OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.07.2018 - 2 Ss OWi 197/18, juris, dort Tz. 20ff.; OLG Bamberg, Beschl. v. 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18, juris, dort Tz. 3ff.; offen lassend: OLG Köln, Beschl. v. 27.09.2019 - III-1 RBs 339/19, n.v., abrufbar unter https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5260.htm; jeweils m.w.N.).

  • AG Gummersbach, 20.11.2019 - 85 OWi 269/19

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Umfang Einsichtnahmerecht des Betroffenen in

    Deswegen hat der Betroffene ein Recht auf Einsicht in den gesamten Messfilm (so auch LG Neubrandenburg, Beschl. v. 30.09.2015 - 82 Qs 112/15 m.w.N.; AG Landstuhl, Beschl. v. 06.11.2015 - 2 OWi 4286 Js 2298/15; AG Bergisch Gladbach, Beschl. v. 02.10.2015 - 48 OWi 355/15 [b]).

    Hinzu kommt, dass der aufgezeichnete und festgehaltene Lebenssachverhalt jeweils auf einen sehr kurzen Zeitraum begrenzt ist (vgl. BVerfG NJW 2011, 2783, 2785; LG Neubrandenburg, Beschl. v. 30.09.2015 - 82 Qs 112/15).

  • KG, 08.03.2016 - 3 Ws 114/16

    Unzulässige Beschwerde gegen Versagung der Zugänglichmachung von Audiodateien

    Anm. Altenhain, StraFo 2015, 377]; LG Aurich, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 12 Qs 9/13 - [juris]; LG Neubrandenburg StRR 2015, 436 [Volltext bei juris]; Meyer-Goßner/ Schmitt, aaO, § 147 Rn. 41 mwN; a.A. in Bezug auf Akteneinsicht: OLG Brandenburg NJW 1996, 67).
  • LG Konstanz, 18.09.2018 - 4 Qs 57/18

    Herausgabe Messserie des Messtags an gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Von der nunmehr wohl herrschenden Rechtsprechung wird dies bejaht (vgl. AG Wittlich, Beschluss vom 06.08.2018 - 36b OWi 8011 Js 21030/18 jug, BeckRS 2018, 18700; AG Detmold Beschluss vom 19.06.2018 - 4 OWi 779/18, BeckRS 2018, 13955; AG Neumünster, Beschluss vom 17.05.2018 - 224 OWi 109/18, BeckRS 2018, 13759; AG Daun Beschluss vom 04.04.2018 - 4a OWi 28/18, BeckRS 2018, 5541; AG Saarburg Beschluss vom 01.02.2018 - 8 OWi 1/18, BeckRS 2018, 3969; LG Trier Beschluss vom 14.09.2017 - 1 Qs 46/17 -, juris; LG Neubrandenburg, Beschluss vom 30.09.2015 - 82 Qs 112/15, BeckRS 2015, 20027).
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