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   OLG Hamm, 08.10.2015 - III-3 RBs 254/15   

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OLG Hamm, 08.10.2015 - III-3 RBs 254/15 (https://dejure.org/2015,31552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.10.2015 - III-3 RBs 254/15 (https://dejure.org/2015,31552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - III-3 RBs 254/15 (https://dejure.org/2015,31552)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Parallelvollstreckung von Fahrverboten im "Mischfall"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Parallelvollstreckung von Fahrverboten in Mischfällen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Zusammenlegung von Fahrverboten, keine Parallelvollstreckung in Mischfällen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Parallelvollstreckung von Fahrverboten in sog. Mischfällen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Parallelvollstreckung eines Fahrverbots

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Parallelvollstreckung von Fahrverboten in sog. Mischfällen

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Kein Mengenrabatt bei der Vollstreckung des Fahrverbots

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Fahrverbote in sogenannten Mischfällen - Keine Parallelvollstreckung erlaubt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn in zwei Fällen jeweils Fahrverbote rechtskräftig verhängt und zu vollstrecken sind

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zwei Fahrverbote - Parallelvollstreckung nicht immer möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Parallelvollstreckung von Fahrverboten in sogenannten Mischfällen - Fahrverbote sind grundsätzlich nebeneinander zu vollstrecken

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Parallelvollstreckung bei Fahrverboten mit und ohne Viermonatsfrist unzulässig

Verfahrensgang

  • AG Kassel - 388 OWi 9873 Js 22233/14
  • AG Lübbecke - 9 OWi 268/14
  • OLG Hamm, 08.10.2015 - III-3 RBs 254/15

Papierfundstellen

  • StRR 2015, 443
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2015 - 3 RBs 254/15
    1) Es ist allgemein anerkannt und entspricht herrschender Meinung, dass die jeweils ohne Gewährung der 4-Monatsfrist in verschiedenen Bußgeldbescheiden angeordneten Fahrverbote grundsätzlich nebeneinander vollstreckt werden können (vgl. Göhler-Seitz, OWiG, 16. Auflage, § 90, Rdnr. 31b m.w.N.; BHJJ/Burmann, 23. Auflage, § 25 StVG, Rdnr. 46 m.w.N.; BayObLG, Urteil vom 20. Juli 1993 - 2 St RR 81/93 - NZV 1993, 489; Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 3 RBs 116/15 - BeckRS 2015, 12204; Seutter, Die Parallelvollstreckung von Fahrverboten, DAR 2015, 428 m.w.N.; Krumm, Parallelvollstreckung von Fahrverboten: So geht's!, ZfSch 2013, 368 m.w.N.).

    Soweit für die Zulässigkeit der Parallelvollstreckung vereinzelt auch auf eine Entscheidung des Senats vom 27. Oktober 2009 (Az.: 3 Ss OWi 451/09, NZV 2010, 159) abstellt wird, wird darauf hingewiesen, dass der Senat an dieser Rechtsprechung nicht mehr festhält (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 3 RBs 116/15, BeckRS 2015, 12204).

  • OLG Hamm, 27.10.2009 - 3 Ss OWi 451/09

    Keine zwei Fahrverbote in einem Urteil trotz Schonfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2015 - 3 RBs 254/15
    Soweit für die Zulässigkeit der Parallelvollstreckung vereinzelt auch auf eine Entscheidung des Senats vom 27. Oktober 2009 (Az.: 3 Ss OWi 451/09, NZV 2010, 159) abstellt wird, wird darauf hingewiesen, dass der Senat an dieser Rechtsprechung nicht mehr festhält (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 3 RBs 116/15, BeckRS 2015, 12204).
  • AG Bremen, 20.08.2010 - 82 OWi 4/10

    Zulässigkeit einer Parallelvollstreckung mehrerer Fahrverbote in sog. Mischfällen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2015 - 3 RBs 254/15
    3) Umstritten ist hingegen, wie in den Fällen zu verfahren ist, in denen es um die Vollstreckung zweier Fahrverbote geht, von denen eines mit und eines ohne Gewährung der 4-Monatsfrist des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG vollstreckt wird (Für die Zulässigkeit einer Parallelvollstreckung auch in diesen Fällen: vgl. BHJJ/Burmann, StraßenverkehrsR, 23. Auflage, § 25 StVG, Rdnr. 46; Gübner in Burhoff, Handbuch f.d. straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Auflage, Rdnr. 1104 f.; Seutter, Die Parallelvollstreckung von Fahrverboten, DAR 2015, 428; Krumm, Parallelvollstreckung von Fahrverboten: So geht's!, ZfSch 2013, 368; AG Viechtach, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 7 II OWi 289/07 - BeckRS 2007, 11975; AG Münster, Beschluss vom 4. April 2007 - 51 OWi 290/07 -, BeckRS 2007, 11947; AG Herford, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 11a OWi 1693/07 - juris, AG Cottbus, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 83 OWi 562/09 - juris; AG Bremen, Beschluss vom 20. August 2010 - 82 OWi 660 Js 71292/09 (4/10) - juris.
  • BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07

    Unterbrechungswirkung eines allgemein gehaltenen Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2015 - 3 RBs 254/15
    3) Umstritten ist hingegen, wie in den Fällen zu verfahren ist, in denen es um die Vollstreckung zweier Fahrverbote geht, von denen eines mit und eines ohne Gewährung der 4-Monatsfrist des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG vollstreckt wird (Für die Zulässigkeit einer Parallelvollstreckung auch in diesen Fällen: vgl. BHJJ/Burmann, StraßenverkehrsR, 23. Auflage, § 25 StVG, Rdnr. 46; Gübner in Burhoff, Handbuch f.d. straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Auflage, Rdnr. 1104 f.; Seutter, Die Parallelvollstreckung von Fahrverboten, DAR 2015, 428; Krumm, Parallelvollstreckung von Fahrverboten: So geht's!, ZfSch 2013, 368; AG Viechtach, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 7 II OWi 289/07 - BeckRS 2007, 11975; AG Münster, Beschluss vom 4. April 2007 - 51 OWi 290/07 -, BeckRS 2007, 11947; AG Herford, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 11a OWi 1693/07 - juris, AG Cottbus, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 83 OWi 562/09 - juris; AG Bremen, Beschluss vom 20. August 2010 - 82 OWi 660 Js 71292/09 (4/10) - juris.
  • BayObLG, 20.07.1993 - 2St RR 81/93

    Wird der Ausspruch über ein Fahrverbot während der Zeit rechtskräftig, in der der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2015 - 3 RBs 254/15
    1) Es ist allgemein anerkannt und entspricht herrschender Meinung, dass die jeweils ohne Gewährung der 4-Monatsfrist in verschiedenen Bußgeldbescheiden angeordneten Fahrverbote grundsätzlich nebeneinander vollstreckt werden können (vgl. Göhler-Seitz, OWiG, 16. Auflage, § 90, Rdnr. 31b m.w.N.; BHJJ/Burmann, 23. Auflage, § 25 StVG, Rdnr. 46 m.w.N.; BayObLG, Urteil vom 20. Juli 1993 - 2 St RR 81/93 - NZV 1993, 489; Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 3 RBs 116/15 - BeckRS 2015, 12204; Seutter, Die Parallelvollstreckung von Fahrverboten, DAR 2015, 428 m.w.N.; Krumm, Parallelvollstreckung von Fahrverboten: So geht's!, ZfSch 2013, 368 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.09.1997 - 1 Ws 694/97
    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2015 - 3 RBs 254/15
    Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens sowie die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen aus Gründen der sachlichen Gerechtigkeit der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 473, Rdnr. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. September 1997 - 1 Ws 694/97 - NStZ-RR 1998, 159) kam nicht in Betracht, weil die fehlerhafte Entscheidung in erster Linie auf dem Antrag des Betroffenen beruhte.
  • AG Velbert, 08.01.2009 - 20 OWi 12/08

    Mal wieder Fahrverbotsvollstreckung: Parallelvollstreckung "gemischter"

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2015 - 3 RBs 254/15
    Für die gegenteilige Auffassung, wonach die Fahrverbote in diesen Fällen nacheinander zu vollstrecken sind: vgl. Göhler-Seitz, OWiG, 16. Auflage, § 90, Rdnr. 31 b; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 25 StVG, Rdnr. 30; KK-OWiG/Mitsch, 4. Auflage, § 90, Rdnr. 47; AG Viechtach, Beschluss vom 4. März 2008 - 7 II OWi 307/08 - juris; AG Velbert, Beschluss vom 8. Januar 2009 - 20 OWi 12/08 - juris; AG Bielefeld, Beschluss vom 25. März 2011 - 10 OWi 468/11 - juris; AG Nördlingen, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 OWi 608 Js 125792/11 - juris).
  • AG Cottbus, 14.07.2009 - 83 OWi 562/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Parallelvollstreckung mehrerer verhängter Fahrverbote

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2015 - 3 RBs 254/15
    3) Umstritten ist hingegen, wie in den Fällen zu verfahren ist, in denen es um die Vollstreckung zweier Fahrverbote geht, von denen eines mit und eines ohne Gewährung der 4-Monatsfrist des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG vollstreckt wird (Für die Zulässigkeit einer Parallelvollstreckung auch in diesen Fällen: vgl. BHJJ/Burmann, StraßenverkehrsR, 23. Auflage, § 25 StVG, Rdnr. 46; Gübner in Burhoff, Handbuch f.d. straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Auflage, Rdnr. 1104 f.; Seutter, Die Parallelvollstreckung von Fahrverboten, DAR 2015, 428; Krumm, Parallelvollstreckung von Fahrverboten: So geht's!, ZfSch 2013, 368; AG Viechtach, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 7 II OWi 289/07 - BeckRS 2007, 11975; AG Münster, Beschluss vom 4. April 2007 - 51 OWi 290/07 -, BeckRS 2007, 11947; AG Herford, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 11a OWi 1693/07 - juris, AG Cottbus, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 83 OWi 562/09 - juris; AG Bremen, Beschluss vom 20. August 2010 - 82 OWi 660 Js 71292/09 (4/10) - juris.
  • AG Viechtach, 22.02.2007 - 7 II OWi 289/07

    Fahrverbot - Vollstreckung mehrerer "gemischter Fahrverbote"

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2015 - 3 RBs 254/15
    3) Umstritten ist hingegen, wie in den Fällen zu verfahren ist, in denen es um die Vollstreckung zweier Fahrverbote geht, von denen eines mit und eines ohne Gewährung der 4-Monatsfrist des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG vollstreckt wird (Für die Zulässigkeit einer Parallelvollstreckung auch in diesen Fällen: vgl. BHJJ/Burmann, StraßenverkehrsR, 23. Auflage, § 25 StVG, Rdnr. 46; Gübner in Burhoff, Handbuch f.d. straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Auflage, Rdnr. 1104 f.; Seutter, Die Parallelvollstreckung von Fahrverboten, DAR 2015, 428; Krumm, Parallelvollstreckung von Fahrverboten: So geht's!, ZfSch 2013, 368; AG Viechtach, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 7 II OWi 289/07 - BeckRS 2007, 11975; AG Münster, Beschluss vom 4. April 2007 - 51 OWi 290/07 -, BeckRS 2007, 11947; AG Herford, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 11a OWi 1693/07 - juris, AG Cottbus, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 83 OWi 562/09 - juris; AG Bremen, Beschluss vom 20. August 2010 - 82 OWi 660 Js 71292/09 (4/10) - juris.
  • AG Münster, 04.04.2007 - 51 OWi 290/07
    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2015 - 3 RBs 254/15
    3) Umstritten ist hingegen, wie in den Fällen zu verfahren ist, in denen es um die Vollstreckung zweier Fahrverbote geht, von denen eines mit und eines ohne Gewährung der 4-Monatsfrist des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG vollstreckt wird (Für die Zulässigkeit einer Parallelvollstreckung auch in diesen Fällen: vgl. BHJJ/Burmann, StraßenverkehrsR, 23. Auflage, § 25 StVG, Rdnr. 46; Gübner in Burhoff, Handbuch f.d. straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Auflage, Rdnr. 1104 f.; Seutter, Die Parallelvollstreckung von Fahrverboten, DAR 2015, 428; Krumm, Parallelvollstreckung von Fahrverboten: So geht's!, ZfSch 2013, 368; AG Viechtach, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 7 II OWi 289/07 - BeckRS 2007, 11975; AG Münster, Beschluss vom 4. April 2007 - 51 OWi 290/07 -, BeckRS 2007, 11947; AG Herford, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 11a OWi 1693/07 - juris, AG Cottbus, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 83 OWi 562/09 - juris; AG Bremen, Beschluss vom 20. August 2010 - 82 OWi 660 Js 71292/09 (4/10) - juris.
  • AG Nördlingen, 17.09.2012 - 1 OWi 608 Js 125792/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Parallelvollstreckung mehrerer Fahrverbote

  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 468/14

    Beschränkung der Revision (Auslegung der Revisionsbegründung durch das

  • AG Bielefeld, 25.03.2011 - 10 OWi 468/11

    Keine Einschränkung des § 25 Abs. 2a S. 2 Straßenverkehrsgesetz ( StVG )

  • AG Viechtach, 04.03.2008 - 7 II OWi 307/08

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Vollzugsreihenfolge für

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Rechtsprechung
   BGH, 12.08.2015 - 2 StR 115/15   

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https://dejure.org/2015,29702
BGH, 12.08.2015 - 2 StR 115/15 (https://dejure.org/2015,29702)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2015 - 2 StR 115/15 (https://dejure.org/2015,29702)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 323c StGB
    Unterlassene Hilfeleistung: Körperverletzung als Unglücksfall

  • IWW

    § 323c StGB

  • Wolters Kluwer

    Unterlassene Hilfe trotz gegebenenfalls erkannter Erforderlichkeit und Zumutbarkeit der Hilfeleistung; Feststellung der Warnehmung des Vorliegens eines Unglücksfalls durch den Angeklagten

  • rewis.io

    Unterlassene Hilfeleistung: Körperverletzung als Unglücksfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 323c
    Unterlassene Hilfe trotz gegebenenfalls erkannter Erforderlichkeit und Zumutbarkeit der Hilfeleistung; Feststellung der Warnehmung des Vorliegens eines Unglücksfalls durch den Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Straftat kann Unglücksfall im Sinne einer unterlassenen Hilfeleistung sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 375
  • StRR 2015, 443
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.01.1993 - 1 StR 792/92

    Unterlassene Hilfeleistung - Art der Hilfeleistung - Schrecksekunde

    Auszug aus BGH, 12.08.2015 - 2 StR 115/15
    Als drohender Schaden genügt zwar nicht jede Körperverletzung, sondern es muss das Risiko einer erheblichen Verletzung gegeben sein (BGH, Urteil vom 12. Januar 1992 - 1 StR 792/92, BGHR StGB § 323c Unglücksfall 3).
  • BGH, 11.04.2017 - 2 StR 345/16

    Unterlassene Hilfeleistung (Straftat als Unglücksfall; Darstellung der

    Zutreffend geht das Landgericht zwar davon aus, dass auch eine Straftat für das Opfer ein Unglücksfall im Sinne des § 323c StGB sein kann, sofern das Risiko erheblicher Verletzung besteht (Senat, Urteil vom 12. August 2015 - 2 StR 115/15, NStZ-RR 2015, 375; BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - 1 StR 792/92, BGHR StGB § 323c Unglücksfall 3).
  • BGH, 07.03.2017 - 2 StR 435/16

    Räuberische Erpressung (Beihilfe: Feststellung des Gehilfenvorsatzes)

    Nach Aufhebung dieses Urteils aufgrund einer Revision der Staatsanwaltschaft durch Urteil des Senats vom 12. August 2015 - 2 StR 115/15 - hat das Landgericht den Angeklagten nunmehr wegen tateinheitlich begangener Beihilfe zur versuchten räuberischen Erpressung, zur gefährlichen Körperverletzung und zur Freiheitsberaubung unter Einbeziehung der Strafe aus einem zwischenzeitlich ergangenen Strafbefehl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
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Rechtsprechung
   KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15 - 141 AR 487/15   

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https://dejure.org/2015,33743
KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15 - 141 AR 487/15 (https://dejure.org/2015,33743)
KG, Entscheidung vom 22.10.2015 - 2 ARs 22/15 - 141 AR 487/15 (https://dejure.org/2015,33743)
KG, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 2 ARs 22/15 - 141 AR 487/15 (https://dejure.org/2015,33743)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, verzögerte Aktenrückgabe, Strafvereitelung, Verteidigerausschluss

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 138a StPO, § 138c Abs 2 StPO, § 172 Abs 3 S 1 StPO, § 258 StGB
    Ausschluss des Verteidigers von der Mitwirkung im Strafverfahren: Inhaltliche Anforderungen an den Vorlagebeschluss; erforderlicher Verdachtsgrad; Strafvereitelung durch verzögerte Rückgabe der zur Akteneinsicht überlassenen Akten

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafvereitelung durch den Verteidiger wegen verspäteter Aktenrückgabe?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 18
  • StRR 2015, 443
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 Ws 481/98

    Ausschluss des Verteidigers, Anforderungen an Vorlage, Bezugnahme auf Anlagen zur

    Auszug aus KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15
    Angesichts der strukturellen Parallelen zum Klageerzwingungsverfahren gelten die dortigen Anforderungen für das Verfahren nach den §§ 138a ff. StPO entsprechend (OLG Jena NStZ 2005, 49; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 50; Senat Beschluss vom 2. April 2007 - 5 [A] - 1/07 -).

    Erforderlich ist dabei eine in sich geschlossene Darstellung, es darf auf andere Schriftstücke nicht lediglich Bezug genommen werden (vgl. KG, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 5 [A] ARs 1/07 - OLG Hamm NStZ-RR 1999, 50).

    Dabei kann es dahinstehen, ob der Vorlagebeschluss des mit der Sache befassten Gerichts alle für die Schlüssigkeit des Begehrens erforderlichen Merkmale selbst enthalten muss (so z.B. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 50) oder ob man es - bei einem·auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 138c Abs. 2 S. 1, 2 StPO ergangenen Beschluss - genügen lässt, wenn sich diese aus Erklärungen der Staatsanwaltschaft ergibt, auf welche der Beschluss verweisen darf (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 138c Rdn. 7; Freye, NStZ 2005, 50), denn weder der Vorlagebeschluss noch der Antrag der Staatsanwaltschaft genügen vorliegend für sich oder in der Gesamtschau diesen Anforderungen.

  • KG, 03.06.2005 - 2 AR 63/05

    Verteidigerausschluss: Anforderungen an die Begründung des Ausschließungsantrags

    Auszug aus KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15
    Insoweit kommt dem Vorlagebeschluss (hier in Verbindung mit dem zugrundeliegenden Antrag) - nicht anders als einer Anklageschrift - eine Umgrenzungsfunktion zu (vgl. OLG Bamberg StraFo 2012, 187; Senat NJW 2006, 1537).

    Dies ist möglich, wenn der Vorlagebeschluss (wie hier) - etwa wegen Nichteinhaltung der inhaltlichen Mindestanforderungen - schon unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist und mit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung allein eine zeitliche Verzögerung aber kein Aufklärungsgewinn verbunden wäre (vgl. Senat NJW 2006, 1537; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 138d Rdn. 1; Thomas/Kämpfer in MK-StPO § 138c Rdn. 8).

  • OLG Jena, 14.10.2002 - 1 Ws 351/02
    Auszug aus KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15
    Angesichts der strukturellen Parallelen zum Klageerzwingungsverfahren gelten die dortigen Anforderungen für das Verfahren nach den §§ 138a ff. StPO entsprechend (OLG Jena NStZ 2005, 49; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 50; Senat Beschluss vom 2. April 2007 - 5 [A] - 1/07 -).

    Eine Bezugnahme des Beschlusses auf den Antrag der Staatsanwaltschaft ist daher ohne weiteres möglich (so überzeugend Frye NStZ 2005, 50, ebenso Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 138c Rdn. 7; a.A. OLG Jena NStZ 2005, 49), ging hier aber ohnehin ins Leere, da sich die Verfügung der Staatsanwaltschaft neben dem Antrag im Wesentlichen in dem schlichten Hinweis erschöpfte, dass gegen den Verteidiger ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei.

  • KG, 12.11.1987 - 1 AR 1105/87
    Auszug aus KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15
    Tatbestandsmäßig sind allein solche unzulässigen Handlungen, die dazu dienen, den Beschuldigten der Bestrafung zu entziehen und auch mit dieser Zielrichtung vorgenommen werden (vgl. KG NStZ 1988, 178).
  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Auszug aus KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15
    Es bestehen hier erhöhte Nachweisanforderungen an das voluntative Element der Strafvereitelung (vgl. BGHSt 24, 38 f; 46, 53 f.).
  • BGH, 02.12.1970 - 2 StR 455/70

    eidesstattliche Versicherung im Strafverfahren - § 156 StGB, "zuständige

    Auszug aus KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15
    Es bestehen hier erhöhte Nachweisanforderungen an das voluntative Element der Strafvereitelung (vgl. BGHSt 24, 38 f; 46, 53 f.).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15
    "Strafverteidigung ist ihrer Natur nach auf den Schutz des Beschuldigten vor Bestrafung ausgerichtet (vgl. BGHSt 29, 99, 102).
  • OLG Bamberg, 01.08.2011 - 1 Ws 378/11

    Ausschließung des Verteidigers: Anforderungen an den auf versuchte

    Auszug aus KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15
    Insoweit kommt dem Vorlagebeschluss (hier in Verbindung mit dem zugrundeliegenden Antrag) - nicht anders als einer Anklageschrift - eine Umgrenzungsfunktion zu (vgl. OLG Bamberg StraFo 2012, 187; Senat NJW 2006, 1537).
  • BGH, 24.03.1998 - 4 StR 663/97

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung - Beteiligung an einer Schlägerei

    Auszug aus KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15
    Die dem Verteidiger zur Last gelegte Pflichtverletzung muss in objektiver und subjektiver Hinsicht dargelegt werden (vgl. KG, Beschluss vom 25. Juli 2001 - 4 ARs 50/03 - OLG Bamberg, ... [a.a.O.]; OLG Hamm, StraFo 1998, 415 - 417).
  • OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15

    Verteidigerausschluss wegen versuchter Strafvereitelung

    b) Keiner Entscheidung bedarf die Frage, ob für den Ausschluss eines Verteidigers regelmäßig ein dringender Tatverdacht erforderlich ist und ein hinreichender Tatverdacht nur dann genügt, wenn das dem Verteidiger vorgeworfene strafbare Verhalten bereits anklagereif ausermittelt worden ist (KG, Beschl. v. 22.10.2015 - 2 ARs 22/15 = NStZ-RR 2016, 18; KK/Laufhütte/Willnow § 138a Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt § 138a Rn. 14).
  • BGH, 18.04.2018 - 2 ARs 542/17

    Ausschließung des Verteidigers (Anforderungen: hinreichender Verdacht der

    Es ist nicht erforderlich, dass wegen des in Rede stehenden Vorwurfs ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dieses Ermittlungsverfahren bis zur Anklagereife gediehen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 3. März 1989 - 2 ARs 54/89, BGHSt 36, 133, 137; siehe auch KG NStZ-RR 2016, 18).
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Rechtsprechung
   LG Dresden, 11.09.2015 - 5 Qs 89/15   

Zitiervorschläge
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LG Dresden, 11.09.2015 - 5 Qs 89/15 (https://dejure.org/2015,30190)
LG Dresden, Entscheidung vom 11.09.2015 - 5 Qs 89/15 (https://dejure.org/2015,30190)
LG Dresden, Entscheidung vom 11. September 2015 - 5 Qs 89/15 (https://dejure.org/2015,30190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Wiedereinsetzung, Rechtsbeschwerde, Revision, Antragbegrndung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen einen Ablehnungsbeschluss einer beantragten Wiedereinsetzung im Bußgeldverfahren; Glaubhaftmachung einer Reiseunfähigkeit am Hauptverhandlungstag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei der Wiedereinsetzung: Aufpassen, was vorgetragen wird, oder: Schweigen kann Gold sein…..

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung im Bußgeldverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2015, 443
 
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  • OLG Düsseldorf, 21.08.1995 - 1 Ws 624/95
    Auszug aus LG Dresden, 11.09.2015 - 5 Qs 89/15
    Insofern handelt es sich um neuen, wenn auch mit dem früheren Vorbringen im Zusammenhang stehenden Tatsachenvortrag, der deswegen, weil er vom Erstgericht im Verwerfungsurteil gar nicht gewürdigt werden konnte, im Wiedereinsetzungsverfahren vorgebracht werden kann (OLG Düsseldorf, wistra 1996, 158 f.).
  • LG Dresden, 31.03.2009 - 5 Qs 46/08
    Auszug aus LG Dresden, 11.09.2015 - 5 Qs 89/15
    Eine Wiedereinsetzung setzt allerdings auch im Bußgeldverfahren voraus, dass zur Entschuldigung geeignete Tatsachen geltend und glaubhaft gemacht werden, die das Amtsgericht bei der Verwerfung des Einspruchs nicht gewürdigt hat (Beschluss der Kammer vom 31.03.2009 - 5 Qs 46/08 -, Juris; für das Strafverfahren allg. Meinung, vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 329, Rdnr. 42 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   AG Stadtroda, 12.11.2015 - 8 OWi 23/15   

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AG Stadtroda, Entscheidung vom 12.11.2015 - 8 OWi 23/15 (https://dejure.org/2015,34915)
AG Stadtroda, Entscheidung vom 12. November 2015 - 8 OWi 23/15 (https://dejure.org/2015,34915)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Mitwirkung, Zurückverweisungsantrag, Verwaltungsbehörde

  • IWW

    Nr. 5115 Anm. 1 Nr. 1 VV RVG
    Bußgeldverfahren

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zurückweisung des Verfahrens an die Bußgeldstelle wegen offensichtlich ungenügender Aufklärung der Fahreridentität; Anfall der zusätzlichen Verfahrensgebühr bei Erforderlichkeit der Mitwirkung des Anwalts an der späteren Einstellung des Verfahrens durch die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StRR 2015, 443
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