Rechtsprechung
   LG Bonn, 08.02.2001 - 27 B 13/00 (100 Js 368/96)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21332
LG Bonn, 08.02.2001 - 27 B 13/00 (100 Js 368/96) (https://dejure.org/2001,21332)
LG Bonn, Entscheidung vom 08.02.2001 - 27 B 13/00 (100 Js 368/96) (https://dejure.org/2001,21332)
LG Bonn, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 27 B 13/00 (100 Js 368/96) (https://dejure.org/2001,21332)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,21332) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • aerzteblatt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Drittmittel-Einwerbung: Imagegewinn ist nicht strafbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2001, 292
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG Essen, 12.03.2010 - 56 KLs 20/08

    Christoph Broelsch

    Vielmehr müsse der Tatbestand des § 332 StGB seinem Sinn und Zweck nach einschränkend ausgelegt werden (vgl. LG Bonn, StV 2001, S. 292).
  • OLG Köln, 21.09.2001 - 2 Ws 170/01

    Vorteilsannahme als Klinikleiter einer Uniklinik

    Ein besonderer Grund für die Zuweisung an eine andere Strafkammer besteht vorliegend deswegen, weil die Wirtschaftstrafkammer sich in ihrer in der Öffentlichkeit mit großem Interesse bedachten und auch veröffentlichten (StV 01, 292 ff.) Entscheidung in einer für die Beurteilung des angeklagten Sachverhaltes entscheidenden Rechtsfrage, nämlich hinsichtlich der rechtlichen Einordnung der Zahlungen auf das Drittmittelkonto als Vorteile im Sinne des § 331 ff. StGB, festgelegt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht