Weitere Entscheidung unten: LG Saarbrücken, 20.07.2000

Rechtsprechung
   AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/2000, 9 Cs 806 Js 52114/00   

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https://dejure.org/2001,12249
AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/2000, 9 Cs 806 Js 52114/00 (https://dejure.org/2001,12249)
AG Braunschweig, Entscheidung vom 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/2000, 9 Cs 806 Js 52114/00 (https://dejure.org/2001,12249)
AG Braunschweig, Entscheidung vom 23. April 2001 - 9 Cs 806 Js 52114/2000, 9 Cs 806 Js 52114/00 (https://dejure.org/2001,12249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozeßrecht: Anforderungen an die Annahme von Gefahr im Verzug, Beweis- und Verwertungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Durchsuchung - Beweisverwertungsverbot

Papierfundstellen

  • StV 2001, 393
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Mangelhaftigkeit der richterlichen Kontrolle häufig beanstandet werde (StV 2001, 207 ).

    Dass jedoch das BVerfG wiederholt, und am 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00 - sehr deutlich, die Einhaltung der Grundrechte eingefordert hat, sollte alle Beteiligten - auch bei der eingesetzten Diskussion bzgl. den sich aus der Entscheidung des BVerfG ergebenden Konsequenzen hinsichtlich der Einrichtung eines gerichtlichen Eil- oder Notdienstes, der Dokumentationspflicht der Polizei sowie der personellen und sachlichen Ausstattung der Justiz und Polizei, um den neuen Aufgaben nachkommen zu können - nachdenklich stimmen.

    Diese Grundsätze wurden vor der Entscheidung des BVerfG vom 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00 - von der Rechtsprechung entwickelt.

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
    In Einzelfällen kann eine Güterabwägung dazu führen, dass die Verwertung im Interesse der Allgemeinheit durch "die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung"(BVerfGE 80, 367 [375]) gerechtfertigt ist.
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
    Abgesehen davon, dass der Angeklagte der Verwertung ausdrücklich widersprochen hat, ist die vom BGH entwickelte Widerspruchslösung bzgl. der Verwertung von Aussagen, die ohne Belehrung gem. § 136 StPO zustande gekommen sind (BGHSt 38, 214 ; 42, 13) nicht anwendbar.
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
    Zwar ist nach den geschilderten Ereignissen davon auszugehen, dass der Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss erlassen hätte; dieser hypothetische Verfahrensverlauf hat jedoch unter Berücksichtigung des Gewichts des Verstoßes und der Eindeutigkeit der Gesetzeslage, um die Umgehung der richterlichen Zuständigkeit zu verhindern, außer Betracht zu bleiben (BGHSt 31, 304 [306]; AG Offenbach StV 1993, 406 ; LG Darmstadt StV 1993, 573 ).
  • OLG Hamm, 15.05.1992 - 3 BL 100/92
    Auszug aus AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
    Nelles hat dies auf den Punkt gebracht: "Findet eine (effiziente) Kontrolle der Ermittlungsbehörden durch die Gerichte nicht statt, verwildern dort die Sitten" (StV 1992, 385 [392]).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99

    Zivilprozessrecht: Verwertungsverbot von unter Verletzung des

    Auszug aus AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
    Dieser Verstoß ist im vorliegenden Fall, da das verfassungsrechtlich geschützte Individualrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung des Art. 13 GG verletzt wurde, so schwerwiegend, dass er zu einem Verwertungsverbot der anlässlich der Durchsuchung gewonnenen Erkenntnisse führt (LG Osnabrück StV 1991, 152 ; LG Darmstadt a.a.O.; LG Bad Kreuznach StV 1993, 629, 635; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577 ).
  • LG Bad Kreuznach, 25.10.1993 - 8 Js 3329/89
    Auszug aus AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
    Dieser Verstoß ist im vorliegenden Fall, da das verfassungsrechtlich geschützte Individualrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung des Art. 13 GG verletzt wurde, so schwerwiegend, dass er zu einem Verwertungsverbot der anlässlich der Durchsuchung gewonnenen Erkenntnisse führt (LG Osnabrück StV 1991, 152 ; LG Darmstadt a.a.O.; LG Bad Kreuznach StV 1993, 629, 635; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577 ).
  • LG Darmstadt, 12.08.1993 - 3 Qs 360/93

    Ermittlung wegen Herstellung synthetischer Betäubungsmittel und Ablehnung der

    Auszug aus AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
    Zwar ist nach den geschilderten Ereignissen davon auszugehen, dass der Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss erlassen hätte; dieser hypothetische Verfahrensverlauf hat jedoch unter Berücksichtigung des Gewichts des Verstoßes und der Eindeutigkeit der Gesetzeslage, um die Umgehung der richterlichen Zuständigkeit zu verhindern, außer Betracht zu bleiben (BGHSt 31, 304 [306]; AG Offenbach StV 1993, 406 ; LG Darmstadt StV 1993, 573 ).
  • LG Osnabrück, 26.11.1990 - 13 Js 13349/90
    Auszug aus AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
    Dieser Verstoß ist im vorliegenden Fall, da das verfassungsrechtlich geschützte Individualrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung des Art. 13 GG verletzt wurde, so schwerwiegend, dass er zu einem Verwertungsverbot der anlässlich der Durchsuchung gewonnenen Erkenntnisse führt (LG Osnabrück StV 1991, 152 ; LG Darmstadt a.a.O.; LG Bad Kreuznach StV 1993, 629, 635; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577 ).
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 20.07.2000 - 8 - 3/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,29538
LG Saarbrücken, 20.07.2000 - 8 - 3/2000 (https://dejure.org/2000,29538)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.07.2000 - 8 - 3/2000 (https://dejure.org/2000,29538)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 8 - 3/2000 (https://dejure.org/2000,29538)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeugenschaftliche Vernehmung eines Minderjährigen und seiner Erziehungsberechtigten nach zuvor erfolgter uneingeschränkter Vertraulichkeitszusage; Entbehrlichkeit einer persönlichen Aussage des Zeugen bei Gefahr für Leib oder Leben i.R.d. Beweisaufnahme

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 44
  • StV 2001, 393
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

    Monika Haas rechtskräftig verurteilt

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.07.2000 - 8-3/2000
    Die Kammer hat entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1980, 464, 465 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 (S)]; BGH NJW 1983, 1572, 1573 [BGH 16.03.1983 - 2 StR 543/82]; BGH NStZ 2000, 265, 266 [BGH 11.02.2000 - 3 StR 377/99]) das Ministerium für Inneres und Sport auf ihre Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit der ausgesprochenen Sperrerklärung hingewiesen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtfertigt eine Sperrerklärung nur dann die Annahme der Unerreichbarkeit eines Zeugen im Sinne des § 251 Abs. 11 StPO und ermöglicht nur dann den Rückgriff auf eine sachfernere Beweiserhebung, wenn sie "nachvollziehbar, überzeugend und einleuchtend" (BGH NStZ 2000, 265 [BGH 11.02.2000 - 3 StR 377/99]) begründet, dass der Zeuge durch eine der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung dienende Vernehmung einer konkreten , aus bestimmten Umständen ableitbaren Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt würde (vgl. BGH NJW 1980, 464 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 (S)]; BGH NJW 1985, 984 [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; BGH NJW 1985, 986 [BGH 14.11.1984 - 3 StR 418/84]; vgl. auch Geißer in GA 1983, S. 385 ff., 407 und GA 1985, S. 246 ff., 259 jew. m.w.N.).

  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.07.2000 - 8-3/2000
    Die zwingend gebotene zeugenschaftliche Vernehmung des Minderjährigen und seiner Erziehungsberechtigten konnte in der Hauptverhandlung jedoch nicht durchgeführt werden, da aufgrund zuvor erfolgter uneingeschränkter Vertraulichkeitszusage (vgl. hierzu BGH NJW 1985, 984, 986 [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]) der Staatsanwaltschaft und der Polizeibehörde gegenüber diesen Zeugen sowie der vom Ministerium des Inneren ausgesprochenen - der uneingeschränkten Vertraulichkeitszusage entsprechenden - Sperrerklärung gemäß § 96 StPO Namen und ladungsfähige Anschriften dieser Zeugen der Kammer nicht bekannt sind.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtfertigt eine Sperrerklärung nur dann die Annahme der Unerreichbarkeit eines Zeugen im Sinne des § 251 Abs. 11 StPO und ermöglicht nur dann den Rückgriff auf eine sachfernere Beweiserhebung, wenn sie "nachvollziehbar, überzeugend und einleuchtend" (BGH NStZ 2000, 265 [BGH 11.02.2000 - 3 StR 377/99]) begründet, dass der Zeuge durch eine der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung dienende Vernehmung einer konkreten , aus bestimmten Umständen ableitbaren Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt würde (vgl. BGH NJW 1980, 464 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 (S)]; BGH NJW 1985, 984 [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; BGH NJW 1985, 986 [BGH 14.11.1984 - 3 StR 418/84]; vgl. auch Geißer in GA 1983, S. 385 ff., 407 und GA 1985, S. 246 ff., 259 jew. m.w.N.).

  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.07.2000 - 8-3/2000
    Die Kammer hat entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1980, 464, 465 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 (S)]; BGH NJW 1983, 1572, 1573 [BGH 16.03.1983 - 2 StR 543/82]; BGH NStZ 2000, 265, 266 [BGH 11.02.2000 - 3 StR 377/99]) das Ministerium für Inneres und Sport auf ihre Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit der ausgesprochenen Sperrerklärung hingewiesen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtfertigt eine Sperrerklärung nur dann die Annahme der Unerreichbarkeit eines Zeugen im Sinne des § 251 Abs. 11 StPO und ermöglicht nur dann den Rückgriff auf eine sachfernere Beweiserhebung, wenn sie "nachvollziehbar, überzeugend und einleuchtend" (BGH NStZ 2000, 265 [BGH 11.02.2000 - 3 StR 377/99]) begründet, dass der Zeuge durch eine der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung dienende Vernehmung einer konkreten , aus bestimmten Umständen ableitbaren Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt würde (vgl. BGH NJW 1980, 464 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 (S)]; BGH NJW 1985, 984 [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; BGH NJW 1985, 986 [BGH 14.11.1984 - 3 StR 418/84]; vgl. auch Geißer in GA 1983, S. 385 ff., 407 und GA 1985, S. 246 ff., 259 jew. m.w.N.).

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 543/82

    Komissarische Vernehmung von Vertrauenspersonen durch die Berufsrichter in

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.07.2000 - 8-3/2000
    Die Kammer hat entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1980, 464, 465 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 (S)]; BGH NJW 1983, 1572, 1573 [BGH 16.03.1983 - 2 StR 543/82]; BGH NStZ 2000, 265, 266 [BGH 11.02.2000 - 3 StR 377/99]) das Ministerium für Inneres und Sport auf ihre Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit der ausgesprochenen Sperrerklärung hingewiesen.
  • BGH, 14.11.1984 - 3 StR 418/84

    Verwertung des Wissens eines unerreichbaren Zeugen; Nichtbekanntgabe der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.07.2000 - 8-3/2000
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtfertigt eine Sperrerklärung nur dann die Annahme der Unerreichbarkeit eines Zeugen im Sinne des § 251 Abs. 11 StPO und ermöglicht nur dann den Rückgriff auf eine sachfernere Beweiserhebung, wenn sie "nachvollziehbar, überzeugend und einleuchtend" (BGH NStZ 2000, 265 [BGH 11.02.2000 - 3 StR 377/99]) begründet, dass der Zeuge durch eine der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung dienende Vernehmung einer konkreten , aus bestimmten Umständen ableitbaren Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt würde (vgl. BGH NJW 1980, 464 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 (S)]; BGH NJW 1985, 984 [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; BGH NJW 1985, 986 [BGH 14.11.1984 - 3 StR 418/84]; vgl. auch Geißer in GA 1983, S. 385 ff., 407 und GA 1985, S. 246 ff., 259 jew. m.w.N.).
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