Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.11.2001

Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01   

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https://dejure.org/2002,2935
BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01 (https://dejure.org/2002,2935)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2002 - 1 StR 506/01 (https://dejure.org/2002,2935)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 1 StR 506/01 (https://dejure.org/2002,2935)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 177 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 184c StGB
    Vergewaltigung; sexuelle Nötigung (gefährliches Werkzeug); Beweiswürdigung (Aussagekonstanz; Grenzen der Revision; Umstoßen einer als bereits gesichert erscheinenden Überzeugung); Aufklärungsrüge (Nichtausschöpfung von Beweismitteln); Hilfsbeweisantrag ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Formalrügen - Verletzung der Aufklärungspflicht - Fehlerhafte Ablehnung von Anträgen - Bedeutungslosigkeit einer Beweistatsache - Glaubwürdigkeit von Zeugen - Ausschöpfung von Beweismitteln - Gleichbleibendes Aussageverhalten - Bestimmung des Strafrahmens

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 177 Abs. 3; ; StGB § 177 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1 § 184 c Nr. 1
    Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs; sexuelle Handlung bei ambivalenten Tätigkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 431
  • StV 2002, 350
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01
    Es hätte daher der vollständigen Würdigung der Entstehungsgeschichte ihrer Beschuldigungen bedurft (BGHSt 44, 153, 158 ff.).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97

    Versuchter Totschlag an einer Ehefrau durch versuchtes Erwürgen - Verletzung von

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01
    Insoweit wurden diese Beweismittel nicht ausgeschöpft (vgl. BGH NStZ 1997, 450).
  • BGH, 22.05.1996 - 5 StR 153/96

    Sitzen auf liegender Frau - § 178 StGB aF (=§ 177 StGB nF), § 184c StGB aF (= §

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01
    Zu diesen Umständen gehören auch Äußerungen des Angeklagten in diesem Zusammenhang (BGH, Urteil vom 22. Mai 1996 - 5 StR 153/96).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01
    Daraus kann aber nicht gefolgert werden, daß sich die Sachrüge auf sämtliche Urteilsteile erstreckt (BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3).
  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01
    Damit hat die Strafkammer zwar nicht verkannt, daß das gefährliche Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB nicht Nötigungsmittel sein, muß, es vielmehr genügt, daß es bei der Vornahme der sexuellen Handlung eingesetzt wird (BGHSt 46, 225, 228).
  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97

    afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01
    Die Strafkammer hat zwar - zunächst rechtsfehlerfrei - bei der Prüfung der Bedeutungslosigkeit - hier aus tatsächlichen Gründen - die Beweistatsache so, als sei sie erwiesen, in den Beweisstoff eingefügt - weshalb auch kein Verstoß gegen das Verbot der Beweisantizipation vorliegt - und dann erörtert, ob die bisherige Beweiswürdigung durch die Einfügung in einer für die Sachverhaltsannahmen und den Urteilsspruch relevanten Weise beeinflußt wird (vgl. BGH NStZ 1997, 503; KK-Herdegen StPO, 4. Aufl. § 244 Rdn. 74; LR-Gollwitzer StPO, 25. Aufl. § 244 Rdn. 222).
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 570/17

    Sexuelle Belästigung (Berührung in sexuell bestimmter Weise: Auslegung des

    Hierbei können insbesondere sexuelle Absichten des Täters (etwa gezieltes Herandrängen an eine andere Person in öffentlichen Verkehrsmitteln, um sich hieran zu erregen - vgl. hierzu Fischer, aaO, § 184i Rn. 5) oder flankierende Äußerungen (vgl. BGH, Urteile vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432; vom 22. Mai 1996 - 5 StR 153/96, StV 1997, 524 - jeweils zu § 184c Nr. 1 aF) von Bedeutung sein.

    Insofern gilt im Rahmen von § 184i Abs. 1 StGB nichts anderes als bei der Bestimmung des Sexualbezugs einer Handlung gemäß § 184h Nr. 1 StGB (vgl. hierzu die st. Rspr.; BGH, Urteile vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 389/16 Rn. 7; vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ 2017, 528; vom 10. März 2016 - 3 StR 437/15, BGHSt 61, 173, 176; vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432; Beschlüsse vom 6. Juni 2017 - 2 StR 452/16, StV 2018, 231; vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, StraFo 2015, 471).

  • BGH, 21.09.2016 - 2 StR 558/15

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Begriff der sexuellen Handlung:

    Daneben können auch sog. ambivalente Tätigkeiten, die für sich betrachtet nicht ohne Weiteres einen sexuellen Charakter aufweisen, tatbestandsmäßig sein; insoweit ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalles kennt (BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 437/15

    Erheblichkeit sexueller Handlungen (sozial nicht mehr hinnehmbare

    Daneben können auch sog. ambivalente Tätigkeiten, die für sich betrachtet nicht ohne Weiteres einen sexuellen Charakter aufweisen, tatbestandsmäßig sein; insoweit ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalles kennt (BGH, Beschluss vom 23. August 1991 - 3 StR 292/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 5; Urteil vom 6. Februar 2002 -1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 3 StR 256/04, NStZ-RR 2005, 361, 367 bei Pfister).
  • BGH, 08.12.2016 - 4 StR 389/16

    Besonders schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (Begriff der sexuellen

    Bei äußerlich ambivalenten Handlungen, die - wie hier - für sich betrachtet nicht ohne weiteres einen sexuellen Bezug aufweisen, ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalls, also auch die Zielrichtung des Täters, kennt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432; Beschluss vom 23. August 1991 - 3 StR 292/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 5).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Das gilt auch für sadistische Handlungen in Form körperlicher Züchtigungen, die der sexuellen Erregung des Züchtigenden dienen (vgl. Laufhütte/Roggenbuck in: Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 6, 12. Aufl., § 184 g Rn. 6), wobei es auf das Urteil eines gedachten objektiven Betrachters, der alle Umstände des Einzelfalls kennt, ankommt (vgl. BGH, NStZ 2002, 431, 432; StV 1997, 524; NJW 1992, 325 f.).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02

    Raub; schwere Gesundheitsbeschädigung (individuelle Schadensdisposition; konkrete

    Es kann dahinstehen, ob das Rechtsmittel daher trotz des umfassend gestellten Aufhebungsantrages dahin auszulegen ist, daß es sich auf den Schuldspruch wegen räuberischen Diebstahls nicht erstrecken soll (vgl. BGH NJW 1989, 2760, 2762 - insoweit in BGHSt 36, 167 nicht abgedruckt; BGH, Urt. vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01).
  • BGH, 19.08.2015 - 5 StR 275/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift;

    Bei äußerlich ambivalenten Handlungen, die - wie hier - für sich betrachtet nicht ohne weiteres einen sexuellen Bezug aufweisen, ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalls, also auch die Zielrichtung des Täters, kennt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432; Beschluss vom 23. August 1991 - 3 StR 292/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 5).
  • BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ordnungswidrigkeitentatbestand der

    aa) Dies gilt insbesondere für den Begriff der sexuellen Handlung, der in § 184h StGB definiert wird und von der Rechtsprechung näher konkretisiert wurde (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1996 - 5 StR 153/96 -, StV 1997, S. 524 ; Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01 -, NStZ 2002, S. 431 ).
  • BGH, 08.09.2021 - 4 StR 166/21

    Sexueller Übergriff (Anwendung von Gewalt: Finalzusammenhang; gefährliches

    Dafür genügt es, wenn sich das Geschehen als einheitlicher Vorgang mit Sexualbezug darstellt und die Verwendung des gefährlichen Gegenstandes deshalb ihrerseits sexualbezogen ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 ? 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431 unter IV; Beschluss vom 15. April 2014 - 2 StR 545/13 mwN (jeweils zu § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB aF)).
  • BGH, 25.10.2018 - 4 StR 239/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen

    Dafür genügt es auch, wenn ein "einheitlicher Vorgang mit Sexualbezug' vorliegt (BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07

    Anforderungen an die Auslegung des hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 203

  • LG Kaiserslautern, 22.08.2008 - 1 KLs 6039 Js 17547/07

    Sexueller Missbrauch von Kindern bzw. Schutzbefohlenen: Abgrenzung zwischen

  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung;

  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 501/11

    Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage (Grenzen der

  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.06.2022 - 1 KLs 14 Js 2407/21

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei einer sexuellen Nötigung; besonders

  • BGH, 15.04.2014 - 2 StR 545/13

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei der sexuellen Nötigung

  • BGH, 22.06.2017 - 4 StR 151/17

    Rechtsmittelbegründung (Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft);

  • LG Dortmund, 12.11.2020 - 36 KLs 22/20
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2021 - 1 Ws 126/21

    Umfang der Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils durch Staatsanwaltschaft bei

  • BGH, 05.02.2019 - 5 StR 561/18

    Strangulieren des Opfers als sexuelle Handlung hinsichtlich Verurteilung wegen

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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2001 - 1 StR 470/01   

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BGH, 20.11.2001 - 1 StR 470/01 (https://dejure.org/2001,2802)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 74 StPO; § 20 StGB; § 244 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 168c Abs. 2 und 5 StPO
    Befangenheit des Sachverständigen; Schuldfähigkeit; Beweisantrag; Beweisrecht; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge und Zulässigkeitsanforderungen; Anwesenheitsrechte der Verteidigung und erforderlicher Widerspruch (Verwertungsverbot)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sinn und Zweck eines Befangenheitsantrags - Verhältnis eines Befangenheitsantrags und der Anwendung von Grundsätzen des Beweisrechts - Zulässigkeit einer Verfahrensrüge bei einer Zurückweisung eines in einer Hauptverhandlung nicht wiederholten Antrags vor der ...

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 74 § 244 Abs. 2
    Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen vor der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 110
  • StV 2002, 350
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.2001 - 1 StR 557/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Aufklärungspflicht im

    Auszug aus BGH, 20.11.2001 - 1 StR 470/01
    c) Die Ablehnung des Antrags könnte allenfalls eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) darstellen (vgl. zu einem vor der Hauptverhandlung gestellten und dort nicht wiederholten Beweisantrag BGH, Beschluß vom 17. Januar 2001 - 1 StR 557/00; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 1; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 219 Rdn. 39 m.w.N.).
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Auszug aus BGH, 20.11.2001 - 1 StR 470/01
    Ohne daß der Senat diesem Vorbringen im übrigen näher nachzugehen brauchte, kann die Revision schon deshalb damit nicht gehört werden, weil für ein etwaiges Verwertungsverbot jedenfalls ein sofortiger Widerspruch in der Hauptverhandlung erforderlich gewesen wäre (BGH NJW 1996, 2239, 2241; Wache in KK 4. Auf).
  • BGH, 30.08.1988 - 1 StR 357/88

    Aufklärungsrüge bei unterlassener Vernehmung eines wichtigen Zeugen

    Auszug aus BGH, 20.11.2001 - 1 StR 470/01
    c) Die Ablehnung des Antrags könnte allenfalls eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) darstellen (vgl. zu einem vor der Hauptverhandlung gestellten und dort nicht wiederholten Beweisantrag BGH, Beschluß vom 17. Januar 2001 - 1 StR 557/00; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 1; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 219 Rdn. 39 m.w.N.).
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Zwar geht die Strafkammer zutreffend davon aus, dass weder auf die von der Verteidigung behaupteten Zweifel an der Sachkunde des Sachverständigen noch auf den Umstand, dass der Sachverständige eine wissenschaftliche Meinung vertritt, die sich zum Nachteil des Angeklagten auswirken könnte, ein Befangenheitsantrag gestützt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2006 - 2 StR 436/06; BGH, Beschluss vom 20. November 2001 - 1 StR 470/01; BGH, Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Die darüber hinaus dem Sachverständigen unterstellte mangelnde Sachkunde ist grundsätzlich nicht geeignet, dessen Befangenheit zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2000 - 1 StR 666/99, NStZ 2000, 544, 545; vom 20. November 2001 - 1 StR 470/01, BGHR StPO § 74 Ablehnung 1).
  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

    Denn auch das Übergehen eines außerhalb der Hauptverhandlung gestellten, dort aber nicht wiederholten und daher nicht nach Maßgabe von § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zu verbescheidenden Beweisantrags (vgl. KK-Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 85 mwN) kann nach den Umständen des Einzelfalls eine Verletzung der Aufklärungspflicht darstellen (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2001 - 1 StR 557/00, NStZ-RR 2002, 65, 68; Beschluss vom 20. November 2001 - 1 StR 470/01, NStZ-RR 2002, 110, 111; vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 1988, 1 StR 357/88, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 1).
  • BGH, 01.12.2006 - 2 StR 436/06

    Unterbringung des "Kannibalen von Koblenz" in der Psychiatrie rechtskräftig

    Auf mangelnde Sachkunde kann sich aber ein gegen einen Sachverständigen gerichteter Befangenheitsantrag nicht stützen (BGHR StPO § 74 Ablehnung 1).
  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07

    Gerügte Behinderung der Verteidigung bei der Auseinandersetzung mit einem

    Darauf, dass allein der (im Übrigen nicht in einer den Anforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Weise mitgeteilte) Inhalt eines Gutachtens - also die fachliche Qualität des Gutachters - in aller Regel die Besorgnis der Befangenheit ohnehin nicht begründen könnte (vgl. BGHR StPO § 74 Ablehnung 1 m. w. N.), kommt es daher nicht mehr an.
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    So wird insbesondere nicht mitgeteilt, ob der Verteidiger der Verwertung (rechtzeitig) widersprochen hat (BGHR StPO § 168c Anwesenheitsrecht 1; BGH, Beschluß vom 20. November 2001 - 1 StR 470/01).
  • BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03

    Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte

    Die Revision macht zwar zutreffend geltend, die Zurückweisung des Befangenheitsantrags könne nur Gegenstand einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein, wenn er in der Hauptverhandlung gestellt worden sei (vgl. BGH StV 2002, 350 m.N.).
  • BGH, 23.02.2016 - 3 StR 481/15

    Keine Begründung der Befangenheit des Sachverständigen aufgrund vermeintlich

    Da (vermeintlich) mangelnde Sachkunde keinen Befangenheitsgrund ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2001 - 1 StR 470/01, NStZ-RR 2002, 110 mwN), gilt dies auch dann, wenn sich die Methodenauswahl tatsächlich als fehlerhaft erwiese.
  • BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02

    Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht;

    Hierauf finden die Grundsätze des Beweisrechts Anwendung (vgl. BGHR StPO § 74 Ablehnung 1 m.Nachw.).
  • BGH, 06.06.2002 - 1 StR 158/02

    Widerspruchserfordernis bei Mängeln einer kommissarischen Vernehmung

    Ohne daß der Senat diesem Vorbringen im übrigen näher nachzugehen brauchte, kann die Revision schon deshalb damit nicht gehört werden, weil für ein etwaiges Verwertungsverbot jedenfalls ein sofortiger Widerspruch in der Hauptverhandlung erforderlich gewesen wäre (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH NStZ-RR 2002, 110, 111 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.05.2023 - 5 StR 452/22

    Urteil wegen Mordes im Leipziger Auwald rechtskräftig

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