Weitere Entscheidung unten: LG Potsdam, 18.09.2003

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.11.2004 - 2 BvR 2236/04   

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BVerfG, 24.11.2004 - 2 BvR 2236/04 (https://dejure.org/2004,1876)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.2004 - 2 BvR 2236/04 (https://dejure.org/2004,1876)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 2004 - 2 BvR 2236/04 (https://dejure.org/2004,1876)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 16 Abs. 2 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 81 Abs. 1 Nr. 4 IRG
    Einstweilige Anordnung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (Folgenabwägung); Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Europäischer Haftbefehl; Auslieferung nach Spanien; unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erlass einer eA: Vorläufige Außervollzugsetzung eines Auslieferungsbeschlusses aufgrund bestehenden Europäischen Haftbefehls

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Übergabe des Beschwerdeführers an die spanischen Behörden bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde; Auslieferung des Beschwerdeführers mit deutscher und syrischer Staatsangehörigkeit auf Grund eines europäischen Haftbefehls; Erlass einer ...

  • Judicialis

    IRG § 81 Abs. 1 Nr. 4; ; IRG § 83b Nr. 1; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 16 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Aussetzung der Auslieferung eines Deutsch-Syrers an die spanischen Behörden im Wege der einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Antrag auf einstweilige Anordnung erfolgreich: Übergabe eines deutschen Staatsangehörigen an Spanien einstweilen ausgesetzt

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag auf einstweilige Anordnung erfolgreich: Übergabe eines deutschen Staatsangehörigen an Spanien einstweilen ausgesetzt

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art. 16 Abs. 2 GG, § 32 Abs. 1 BVerfGG, § 81 Abs. 1 IRG
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Außervollzugsetzung eines Auslieferungsbeschlusses aufgrund bestehenden Europäischen Haftbefehls

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Übergabe eines deutschen Staatsangehörigen an Spanien einstweilen ausgesetzt

  • berliner-zeitung.de (Pressebericht, 26.11.2004)

    Anwälte des terrorverdächtigen Deutsch-Syrers Darkazanli legen Verfassungsbeschwerde ein: Karlsruhe prüft Zulässigkeit des EU-Haftbefehls

Sonstiges (2)

  • nullapoena.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Auslieferung nach Spanien aufgrund Europäischen Haftbefehls: Material zum Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 2236/04

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 04.01.2010)

    Fall Darkazanli: Bericht über CIA-Mordkomplott entsetzt deutsche Politiker

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 112, 90
  • NJW 2005, 2060
  • StV 2005, 29
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2004 - 2 BvR 2236/04
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist jedoch nur begründet, wenn eine vorläufige Regelung zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum allgemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 1198/03 -, NJW 2003, S. 2598 f., m.w.N., stRspr).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Mit Beschluss vom 24. November 2004 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts auf Antrag des Beschwerdeführers eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der die für denselben Tag geplante Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden des Königreichs Spanien bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, ausgesetzt worden ist (EuGRZ 2004, S. 667).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05

    Voraussetzungen der Auslieferung eines Deutschen an einen EU-Mitgliedstaat

    An dem Erlass des Auslieferungshaftbefehls sieht sich der Senat nicht durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. November 2004 - 2 BvR 2236/04 (StV 2005, 29) gehindert.
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2005 - 1 AK 36/04

    Auslieferungsverfahren aufgrund Europäischen Haftbefehls: Anforderung ergänzender

    Zur Prüfung der Frage, ob die dem Verfolgten im Tatvorwurf Nr. 11. - bezüglich des Tatvorwurfs Nr. 1 ergibt sich eine Strafbarkeit nach deutschem Recht nach vorläufiger Bewertung aus §§ 3, 78, 81 Nr. 3 IRG i.V.m. § 370 AO - zur Last gelegte Zugehörigkeit zu einer "organisierten Verbrechensgruppe" bei sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts (Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl. 1998, § 3 Rn. 4) als strafbare Verabredung zu einem Verbrechen (vgl. hierzu das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz - STVBG - vom 18.12.2001 - BGBl. I, 3922 i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsprivileges und zur Änderung von Steuergesetzes - StBAG - vom 23.07.2002, BGBl. I 2715) der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach §§ 30 Abs. 2 StGB, 370 a AO) angesehen werden kann, bedarf es unbeschadet von Fragen der Rückwirkung (BVerfG StV 2005, 29 f.; Kohlmann Steuerstrafrecht; Loseblattkommentar, § 370 a AO Rn. 8) einer näheren Beschreibung der durch die polnischen Justizbehörden erhobenen Tatvorwürfe, eines eventuellen Zusammenhangs beider Taten sowie einer näheren Erläuterung der Strukturen der "Verbrechensgruppe" und der Darlegung, ob deren Ziel auf eine Verkürzung von Steuern in großem Ausmaß (vgl. BGH StV 2004, 543 f.) oder der Erlangung von Steuervorteilen für den Verfolgten oder einen Dritten gerichtet war.
  • OLG Karlsruhe, 08.06.2005 - 1 AK 18/04

    Auslieferung eines Deutschen nach Frankreich: Verfahrensaussetzung wegen

    Die beim Bundesverfassungsgericht derzeit anhängige verfassungsrechtliche Klärung der Zulässigkeit der Auslieferung deutscher Staatsangehöriger an einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (§ 80 Abs. 1 IRG) ist für das vorliegende Verfahren insbesondere deshalb von Bedeutung und vorgreiflich, weil zu klären gilt, ob das IRG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom 21.07.2004 (BGBl. I, S. 1748) gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere die in Art. 16 Abs. 2 GG gewährleisteten unverzichtbaren Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaates verstößt (BVerfG StV 05, 29).
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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 18.09.2003 - 27 Ns 120/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23748
LG Potsdam, 18.09.2003 - 27 Ns 120/02 (https://dejure.org/2003,23748)
LG Potsdam, Entscheidung vom 18.09.2003 - 27 Ns 120/02 (https://dejure.org/2003,23748)
LG Potsdam, Entscheidung vom 18. September 2003 - 27 Ns 120/02 (https://dejure.org/2003,23748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 44 (Kurzinformation)

    §§ 56, 85 AsylVfG
    Voraussetzungen für erlaubnisfreies Verlassen des Geltungsbereichs der Aufenthaltsgestattung eines Asylbewerbers

Verfahrensgang

  • AG Brandenburg - 22 Ds 2/02
  • LG Potsdam, 18.09.2003 - 27 Ns 120/02

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 703
  • StV 2005, 29 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Potsdam, 05.06.2008 - 27 Ns 32/08

    Ausländerrecht: Verstoß gegen Aufenthaltsbeschränkung; analoge Anwendung der

    Liegen diese Ausnahmevoraussetzungen vor, so kommt auch eine Strafbarkeit gemäß § 85 Nr. 2 AsylVfG nicht in Betracht; die Voraussetzungen dieser Erlaubnisnorm sind daher im Strafverfahren zu berücksichtigen (BVerfG, NVwZ 2002, Beilage Nr. 1, S. 11 und 113; BayObLG, BayVBl. 1984, 530; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 221 und 344; OLG Celle, StV 1995, 474; LG Potsdam, NStZ 2004, 703; Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage, § 85 AsylVfG, Rz. 7 und 8).
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