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Rechtsprechung
   LG Berlin, 28.01.2004 - 504 Qs 8/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29826
LG Berlin, 28.01.2004 - 504 Qs 8/04 (https://dejure.org/2004,29826)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.01.2004 - 504 Qs 8/04 (https://dejure.org/2004,29826)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 504 Qs 8/04 (https://dejure.org/2004,29826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Nichtbescheidung eines Antrags auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei bereits erfolgter Einstellung des Verfahrens; Anfechtung der Unterlassung einer rechtlich gebotenen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Tiergarten - 337 Cs 367/02
  • LG Berlin, 28.01.2004 - 504 Qs 8/04

Papierfundstellen

  • StV 2005, 83
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 27.05.1999 - 620 Qs 14/99
    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2004 - 504 Qs 8/04
    Nur so kann verhindert werden, dass sich Umstände zu Lasten des Beschuldigten auswirken, auf die er als Außenstehender keinen Einfluss hat (vgl. LG Osnabrück, LG Braunschweig, StV 2001, 447; LG Hamburg, StV 2000, 16).
  • LG Trier, 02.06.2015 - 5 Qs 34/15

    Pflichtverteidiger, Beiordnung, inhaftierter Mandant, Einstellung nach § 154 StPO

    Zwar ist die Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers umstritten, wird jedoch überwiegend in den Fällen anerkannt, wo der Antrag auf gerichtliche Beiordnung, vor Verfahrensabschluss gestellt wurde und die Voraussetzungen des § 140 StPO zu diesem Zeitpunkt bereits vorgelegen haben (LG Osnabrück, Beschluss vorn 08.12.2000, 1 Qs 167/00; LG Dortmund, Beschluss vom 05.01.2009, 39 Qs 238/08; LG Berlin, Beschluss vorn 28.01.2004, 504 Qs 8/04; LG Itzehoe, Beschluss vorn 07.06.2010, 1 Qs 95/10).
  • LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16

    Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde,

    Eine geringe Anzahl obergerichtlicher Entscheidungen (OLG Koblenz, 1 Ws 876/94 = StV 1995, 537; OLG Hamm, 2 Ws 374/07 für den Fall der "internen Zurückstellung einer Entscheidung bis nach Verfahrensabschluss"; OLG Karlsruhe, 1 AK 30/05, für den Sonderfall einer Beiordnung im Auslieferungsverfahren nach Überstellung des Betroffenen ins Ausland; OLG Stuttgart, 4 Ss 313/10 für den Fall, dass "Fälle der Nichtbescheidung gehäuft auftreten"), die überwiegende Anzahl landgerichtlicher Entscheidungen (vgl. etwa u.a. LG Aachen, StV 125; LG Berlin StV 2005, 83; LG Bonn StraFo 2009, 106; LG Itzehoe, 1 Qs 95/10; LG Bremen, NStZ-RR 2004, 113 mit ausführlicher Begründung; LG Dortmund StV 2007, 344, StraFo 2009, 106; LG Düsseldorf StraFo 2009, 106; LG Erfurt StV 2007, 346; LG Frankenthal StV 2007, 344; LG Schweinfurt StraFo 2006, 25; LG Stendal, 501 AR 9/15; LG Trier, 5 Qs 34/15; LG München, 22 Qs 5/14; LG Heilbronn, StV 2002, 246; LG Verden, 1 Qs 260/10; LG Köln StraFo 2003, 311; LG Koblenz StV 2008, 348, LG Flensburg, II Qs 29/12) und ein Großteil des Schrifttums (Wohlers StV 2007, 377 ff. u. in SK-StPO § 141 Rn 27; Satzger/Schluckebier/Widmair-Beulke § 141 Rn 37; Meyer-Goßner/Schmitt 58 A, § 141 Rn 8 führt aus, "der Auffassung von Wohlers könne zu folgen sein") hält eine rückwirkende Bestellung für möglich, wenn der Beiordnungsantrag vor Beendigung des Verfahrens gestellt und nicht beschieden oder zu Unrecht abgelehnt worden ist, vereinzelt wird auch gefordert, im Beschwerdeverfahren müsse die Beschwerde noch vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens erhoben worden sein.
  • OLG Braunschweig, 18.12.2014 - 1 Ws 343/14

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Maßregelvollstreckungsverfahren nur bei

    Zwar weist der Beschwerdegegner zutreffend darauf hin, dass demgegenüber in der Rechtsprechung vieler Landgerichte eine rückwirkende Bestellung für zulässig und geboten erachtet wird, wenn trotz Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 140, 141 StPO über den Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung nicht entschieden worden ist (vgl. z.B. LG Hamburg, Beschluss vom 03.12.2013 - 632 Qs 31/13; LG Berlin, Beschluss vom 28.01.2004 - 504 Qs 8/04).
  • LG Dessau-Roßlau, 26.06.2015 - 2 Qs 118/15

    Rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung, Zulässigkeit

    Der Verfahrensabschnitt, für den die Beiordnung beantragt wurde, war zum Zeitpunkt der Beantragung noch nicht abgeschlossen und die Beiordnung diente keinem verfahrensfremden Zweck (LG Schweinfurth, StraFo 06, 25; LG Saar-brücken, StV 05, 82; LG Berlin, StV 05, 83).
  • LG Berlin, 08.01.2021 - 512 Qs 62/20

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit, Ausnahme

    Von dieser Regel kann jedoch abgewichen werden, wenn trotz zwischenzeitlich erfolgter Verfahrenseinstellung zum Zeitpünkt der Antragstellung die Voraussetzungen für eine Beiordnung vorlagen und die Entscheidung über diese z.B. aus gerichtsinternen Gründen unterblieben ist (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 504 Qs 08/04 -, juris).
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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 25.08.2004 - 24 Qs 90/03   

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https://dejure.org/2004,25795
LG Potsdam, 25.08.2004 - 24 Qs 90/03 (https://dejure.org/2004,25795)
LG Potsdam, Entscheidung vom 25.08.2004 - 24 Qs 90/03 (https://dejure.org/2004,25795)
LG Potsdam, Entscheidung vom 25. August 2004 - 24 Qs 90/03 (https://dejure.org/2004,25795)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 83
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Beschuldigter, Anwendungsbereich,

    § 140 Abs. 1, 2 StPO vorlagen und das Begehren auf Beiordnung als Pflichtverteidiger in verfahrensfehlerhafter Weise behandelt wurde (so auch LG Hamburg StV 2005, 207; LG Saarbrücken StV 2005, 82 f.; LG Potsdam StV 2005, 83; LG Berlin StV 2005, 83 f.; LG Itzehoe, Beschluss v. 06.11.2004 - Az. 9 Qs 195/04 II).
  • LG Stuttgart, 18.07.2008 - 7 Qs 64/08

    Pflichtverteidigung: Rückwirkende Beiordnung zum Pflichtverteidiger

    Jedoch ist auch nach Verfahrensabschluss eine Beiordnung zulässig, sofern - wie im vorliegenden Fall - der Antrag rechtzeitig vor Verfahrensabschluss gestellt, die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorgelegen haben, der Verurteilte von seinem Verteidiger tatsächlich Beistand erhalten hat und eine Entscheidung über die Beiordnung unterblieben ist ( Müller/Schmidt NStZ 2004, 100; 2005, 131 mit jeweils vier Entscheidungen verschiedener Landgerichte; LG Hamburg StV 2000, 16; LG Osnabrück StV 2001, 447; LG Hildesheim NStZ-RR 2003, 115; LG Bremen StV 2004, 126; LG Saarbrücken StV 2005, 82f., LG Potsdam StV 2005, 83; LG Berlin StV 2005, 83; LG Magdeburg StV 2005, 84; LG Dortmund StV 2007, 344; LG Frankenthal/Pfalz StV 2007, 344; LG Erfurt StV 2007, 346; Karlsruher Kommentar/Laufhütte 5. Auflage § 141 Rdn.8 sowie dieser Ansicht vorsichtig zustimmend Meyer-Goßner 51. Auflage § 141 Rdn.8).
  • LG Potsdam, 31.01.2014 - 25 Qs 8/14

    Zulässigkeit einer nachträglichen Pflichtverteidigerbestellung

    Dieses Prozedere steht im Grunde einer Nichtentscheidung gleich (vgl. dazu Landgericht Potsdam, 4. Strafkammer, Beschluss vom 25. August 2004, 24 Qs 90/03, StV 2/2005, 83).
  • LG Flensburg, 21.05.2012 - II Qs 29/12

    Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Abschluss des Verfahrens

    Die Möglichkeit einer nachträglichen Bestellung des Pflichtverteidigers jedenfalls bei rechtzeitiger Antragstellung wird u.a. auch vertreten von LG Potsdam, Beschluss vom 25.08.2004,Az.: 24 Qs 90/03, zitiert nach beck online; LG Bremen NStZ-RR 2004, 113; LG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2008, Az.: 7 Qs 64/08 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen zitiert nach beck online.
  • LG Zweibrücken, 05.09.2023 - 1 Qs 28/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Zwar wird teilweise in der Rechtsprechung und Literatur eine rückwirkende Bestellung dann für zulässig und geboten angesehen, wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig gestellt sowie vom Gericht nicht, nicht rechtzeitig, ohne Gründe oder fehlerhaft beschieden wurde (vgl. LG Potsdam, Beschluss vom 25. August 2004 - 24 Qs 90/03 - in StraFo 2004, 381; LG Braunschweig, Beschluss vom 28. Dezember 2000 - 43 Qs 52/00 - in StV 2001, 447; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 4 Qs 10/04 - in StV 2005, 82; Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 4. Aufl., 2020, § 141 Rn. 39; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., 2022, § 142 Rn. 20).
  • LG Berlin, 21.12.2022 - 534 Qs 97/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende bestellung, Zulässigkeit

    Zwar wird teilweise in der Rechtsprechung und Literatur eine rückwirkende Bestellung dann für zulässig und geboten angesehen, wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig gestellt sowie vom - Gericht nicht, nicht rechtzeitig, ohne Gründe oder fehlerhaft beschieden wurde (vgl. LG Potsdam, Beschluss vom 25. August 2004 - 24 Qs 90/03 - in StraFo 2004, 381; LG Braunschweig, Beschluss vom 28. Dezember 2000 - 43 Qs 52/00 - in StV 2001, 447; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 4 Qs 10/04 - in StV 2005, 82; Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 4. Aufl., 2020, § 141 Rn. 39; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., 2022, § 142 Rn. 20).
  • LG Berlin, 20.06.2023 - 534 Qs 97/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Zwar wird teilweise in der Rechtsprechung und Literatur eine rückwirkende Bestellung dann für zulässig und geboten angesehen, wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig gestellt sowie vom Gericht nicht, nicht rechtzeitig, ohne Gründe oder fehlerhaft beschieden wurde (vgl. LG Potsdam, Beschluss vom 25. August 2004 - 24 Qs 90/03 - in StraFo 2004, 381; LG Braunschweig, Beschluss vom 28. Dezember 2000 - 43 Qs 52/00 - in StV 2001, 447; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 4 Qs 10/04 - in StV 2005, 82; Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 4. Aufl., 2020, § 141 Rn. 39; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 142 Rn. 20).
  • LG Braunschweig, 06.07.2006 - 7 Qs 198/06

    Beiordnungsantrag; Beiordnungsbeschluss; nachträgliche

    Soweit das OLG Koblenz (StV 1995, 537) und verschiedene Landgerichte (z.B. LG Potsdam, StV 2005, 83, LG Berlin, StV 205, 83, LG Bremen, StV 204, 126, siehe auch LG Braunschweig, Beschlüsse vom 28.12.2000, - 43 Qs 52/00 - , StV 2001, 447 und 25.07.1996, - 35 Qs 56/96 - , StV 1997, 70) die Ansicht vertreten, in derartigen Fällen dürfte sich ein gerichtsinterner Fehler nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken, ist diese Ansicht mit Sinn und Vorschrift der Pflichtverteidigerbestellung nicht vereinbar.
  • LG Potsdam, 15.02.2010 - 24 Qs 11/10
    Von diesem Grundsatz ist jedoch nach Ansicht der Kammer jedenfalls dann abzuweichen, wenn die gerichtliche Beiordnung vor Verfahrensschluss beantragt, darüber aber trotz des Vorliegens der Voraussetzungen des § 140 StPO nicht entschieden wurde (vgl. Beschluss der Kammer vom 25. August 2004 - 24 Qs 90/03, StV 2005, 83; Beschluss der Kammer vom 28. Mai 2004 - 24 Qs 25/03; OLG Koblenz StV 1995, 537; LG Saarbrücken StV 2005, 82; LG Berlin StV 2005, 83; LG Magdeburg StV 2005, 84; LG Braunschweig StV 2001, 447; LG Osnabrück StV 2001, 447).
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