Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 14.02.2006 - 1 Ws 119/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hersbruck, 04.02.2004 - 3 Gs 39/04
- OLG Nürnberg, 14.02.2006 - 1 Ws 119/06
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 214 (Ls.)
- StV 2006, 685
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 09.02.2005 - 2 Ws 15/05
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Aufhebung bei Verletzung des …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2006 - 1 Ws 119/06
Dies folgt aus dem die Fortdauer des Eingriffs begrenzenden Übermaßverbot sowie aus dem Recht des Beschuldigten auf ein rechtsstaatliches faires Verfahren, das bei Versäumnissen im Justizbereich und daraus resultierenden erheblichen Verfahrensverzögerungen verletzt ist (vgl. den Beschluss des OLG Karlsruhe vom 09.02.2005, 2 Ws 15/05).Daraus kann sich ein von den ausdrücklich in § 111a Abs. 2 StPO aufgeführten Aufhebungsgründen unabhängiger Grund zur Aufhebung der Anordnung ergeben: Selbst dann, wenn nicht nur der dringende Tatverdacht fortbesteht, sondern auch trotz der seit der angeklagten Tat verstrichenen Zeit noch ein Eignungsmangel nach § 69 StGB und damit ein dringender Grund für eine Maßnahme nach § 111 a StPO besteht, ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis aufzuheben, wenn durch schwerwiegende Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot eine erhebliche Verzögerung des Verfahrens eintritt (vgl. die zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe, teilweise abgedruckt in NStZ 2005, 402, und Meyer-Goßner, 48. Auflage, § 111 a StPO Rn. 10).
- LG Berlin, 17.07.2014 - 525 Qs 74/14
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und Verfahrensbeschleunigung
Verfahren, in denen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet ist, müssen mit besonderer Beschleunigung geführt werden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Februar 2006, 1 Ws 119/06, bei juris). - OLG Köln, 28.03.2008 - 2 Ws 136/08
Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis allein aufgrund des …
Nach obergerichtlicher Rechtsprechung kann bei groben Pflichtverletzungen und erheblichen Verzögerungen die Unzulässigkeit der Aufrechterhaltung einer einstweiligen Entziehung der Fahrerlaubnis eintreten (SenE StV 91, 248 und vom 26.2.2002 - 2 Ws 78/02 - OLG Nürnberg StV 2006, 685; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 402; OLG Düsseldorf NZV 2001, 354;… vgl auch Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 10). - LG Berlin, 17.07.2014 - 525 Cs 74/14
Vorläufige Entziehung, Fahrerlaubnis, Beschleunigung
Verfahren, in denen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet ist, müssen mit besonderer Beschleunigung geführt werden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Februar 2006, 1 Ws 119/06, bei juris).
Rechtsprechung
OLG Köln, 30.06.2006 - 1 Ss 62/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2006, 685