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   OLG Köln, 09.12.1980 - 1 Ss 926/80   

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https://dejure.org/1980,2046
OLG Köln, 09.12.1980 - 1 Ss 926/80 (https://dejure.org/1980,2046)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.12.1980 - 1 Ss 926/80 (https://dejure.org/1980,2046)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Dezember 1980 - 1 Ss 926/80 (https://dejure.org/1980,2046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 119
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.1980 - 1 Ss 926/80
    Diese Rüge ermöglicht die Überprüfung der Urteilsgründe dahin, ob rechtsfehlerhafte Erwägungen zur Frage der genügenden Entschuldigung vorliegen, insbesondere, ob die bekannten oder erkennbaren Entschuldigungsgründe rechtsfehlerfrei gewürdigt sind, ob das Berufungsgericht den Begriff der genügenden Entschuldigung verkannt oder an ihn zu strenge Anforderungen gestellt hat (BGH NJW 1979, 2319).

    Während die Frage der genügenden Entschuldigung als eines Rechtsbegriffs der uneingeschränkten Nachprüfung des Revisionsgerichts unterliegt (BGH NJW 1979, 2319; Gollwitzer a.a.O. Rdn. 101 u. Meyer in Löwe-Rosenberg, 23. Aufl., Rdn. 92 zu § 337 StPO), gilt dies nicht für die Feststellung des Berufungsgerichts, eine vorgebrachte Entschuldigung sei nicht als genügend anzusehen (BGH NJW 1979, 3219).

  • OLG Düsseldorf, 26.10.1972 - 1 Ss 663/72
    Auszug aus OLG Köln, 09.12.1980 - 1 Ss 926/80
    Genügend entschuldigt ist das Fernbleiben des Angeklagten dann, wenn ihm billigerweise aus dem Fernbleiben kein Vorwurf gemacht werden kann (OLG Düsseldorf NJW 1973, 109; Senatsentscheidung 1 Ss 55/80 v. 10.6.1980; Gollwitzer a.a.O. Rdn. 33, 35 zu § 329 StPO).

    Dabei darf die Bedeutung der jeweiligen Strafsache nicht außer Acht gelassen werden (OLG Düsseldorf NJW 1973, 109).

  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 287/56

    Vertretung des nicht anwesenden Angeklagten durch einen mit schriftlicher

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.1980 - 1 Ss 926/80
    Dem Senat ist es mithin allein anhand der Revisionsbegründungsschrift nicht möglich nachzuprüfen, ob die Strafkammer den behaupteten Verfahrensfehler begangen hat (vgl. BGHSt 9, 356 ff. = NJW 1956, 1727; OLG Düsseldorf JMBlNW 1979, 246 = OLGSt. § 337 StPO S. 13).
  • OLG Stuttgart, 21.03.1980 - 1 Ss 246/80
    Auszug aus OLG Köln, 09.12.1980 - 1 Ss 926/80
    Erwägungen über die Zumutbarkeit treten kann zurück (vgl. OLG Stuttgart VRS 59, 360).
  • OLG Bremen, 19.01.1962 - Ss 120/61
    Auszug aus OLG Köln, 09.12.1980 - 1 Ss 926/80
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die unsubstantiierte Rüge, das Fehlen habe nicht als unentschuldigt angesehen werden dürfen, als ausreichender Vortrag i.S. von § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügt (OLG Bremen NJW 1962, 881; OLG Hamm NJW 1963, 65; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, 23. Rdn. 98 zu § 329 StPO).
  • OLG Köln, 31.03.1980 - 3 Ss 243/80
    Auszug aus OLG Köln, 09.12.1980 - 1 Ss 926/80
    Bei der Entscheidung, ob gleichwohl ausnahmsweise eine Entschuldigung genügt, ist im Einzelfall jeweils die Bedeutung der zu erledigenden Geschäfte nach Wichtigkeit, Dringlichkeit, Unaufschiebbarkeit einerseits und die öffentlich-rechtliche Pflicht zum Erscheinen andererseits abzuwägen (OLG Köln Ss 1014/78 v. 12.12.1978, Ss 354/79 v. 24.7.1979; 3 Ss 243/80 v. 31.3.1980 u.a.).
  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.1980 - 1 Ss 926/80
    Der Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung ist dabei nicht zu eng auszulegen (BGHSt 17, 391, 396; Gollwitzer a.a.O. Rdn. 34).
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