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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1980 - 3 StR 433/80   

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BGH, 17.12.1980 - 3 StR 433/80 (https://dejure.org/1980,1605)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1980 - 3 StR 433/80 (https://dejure.org/1980,1605)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1980 - 3 StR 433/80 (https://dejure.org/1980,1605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung als alleinige Sache des Strafrichters - Mordmerkmal der Heimtücke - Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit infolge krankhafter seelischer Störung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 49; StGB § 213
    Totschlag im minderschweren Fall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 124
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 3 StR 433/80
    Feindseliges Handeln des Täters gegen sein Opfer gibt aber nach allgemeinem Sprachgebrauch dem Begriff der heimtückischen Tat das Gepräge (BGHSt 9, 385, 390; BGH NJW 1978, 709; Urteil vom 18. Januar 1979 - 4 StR 694/78.
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 3 StR 433/80
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts kommt in Betracht, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77; vom 28. Juni 1978 - 3 StR 199/78; vom 13. Juni 1979 - 3 StR 127/79 (S) - und vom 28. November 1979 - 3 StR 407/79; vgl. auch BGH NJW 1978, 174; BGHSt 28, 318 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]).
  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77

    Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden

    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 3 StR 433/80
    Feindseliges Handeln des Täters gegen sein Opfer gibt aber nach allgemeinem Sprachgebrauch dem Begriff der heimtückischen Tat das Gepräge (BGHSt 9, 385, 390; BGH NJW 1978, 709; Urteil vom 18. Januar 1979 - 4 StR 694/78.
  • BGH, 28.11.1979 - 3 StR 407/79

    Unerlaubtes Führen einer Schusswaffe - Strafbemessung unter Würdigung einer

    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 3 StR 433/80
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts kommt in Betracht, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77; vom 28. Juni 1978 - 3 StR 199/78; vom 13. Juni 1979 - 3 StR 127/79 (S) - und vom 28. November 1979 - 3 StR 407/79; vgl. auch BGH NJW 1978, 174; BGHSt 28, 318 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 3 StR 433/80
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts kommt in Betracht, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77; vom 28. Juni 1978 - 3 StR 199/78; vom 13. Juni 1979 - 3 StR 127/79 (S) - und vom 28. November 1979 - 3 StR 407/79; vgl. auch BGH NJW 1978, 174; BGHSt 28, 318 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]).
  • BGH, 23.11.1977 - 3 StR 397/77

    Verbot der Doppelverwertung von Milderungsgründen im Rahmen der Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 3 StR 433/80
    Denn ein Täter, der in einer ihm ausweglos erscheinenden Situation die ihn treffenden Folgen vorsätzlich herbeiführt, wird häufig mehr Mitgefühl verdienen als derjenige, der durch sein Tun nur anderen zu schaden glaubt (BGHSt 27, 298, 301) [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77].
  • BGH, 28.06.1978 - 3 StR 199/78

    Beanstandung der Straffestsetzung des Tatrichters mit der Sachrüge durch das

    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 3 StR 433/80
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts kommt in Betracht, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77; vom 28. Juni 1978 - 3 StR 199/78; vom 13. Juni 1979 - 3 StR 127/79 (S) - und vom 28. November 1979 - 3 StR 407/79; vgl. auch BGH NJW 1978, 174; BGHSt 28, 318 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]).
  • BGH, 13.06.1979 - 3 StR 127/79

    Revision wegen fehlerhafter Strafzumessung bei Wahl eines falschen Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 3 StR 433/80
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts kommt in Betracht, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77; vom 28. Juni 1978 - 3 StR 199/78; vom 13. Juni 1979 - 3 StR 127/79 (S) - und vom 28. November 1979 - 3 StR 407/79; vgl. auch BGH NJW 1978, 174; BGHSt 28, 318 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]).
  • BGH, 14.09.1977 - 3 StR 220/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Werbens für eine kriminelle Vereinigung in

    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 3 StR 433/80
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts kommt in Betracht, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77; vom 28. Juni 1978 - 3 StR 199/78; vom 13. Juni 1979 - 3 StR 127/79 (S) - und vom 28. November 1979 - 3 StR 407/79; vgl. auch BGH NJW 1978, 174; BGHSt 28, 318 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]).
  • BGH, 23.11.1977 - 3 StR 431/77

    Annahme eines minder schweren Falles des Totschlags bei verminderter

    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 3 StR 433/80
    Darin liegt hier, da der Tatrichter die Tatsache der verminderten Schuldfähigkeit bei der Bejahung des minder schweren Falles im Sinne des § 213 StGB ohne Rechtsfehler nicht berücksichtigt hat (UA S. 40), keine Verletzung des § 50 StGB (BGH, Beschluß vom 23. November 1977 - 3 StR 431/77).
  • BGH, 23.08.1977 - 1 StR 124/77

    Vorliegen eines offenkundig groben Missverhältnisses zwischen Schuld und Strafe -

  • BGH, 18.01.1979 - 4 StR 694/78

    Annahme von Heimtücke bei heftiger Gemütsbewegung - Tötung des Beifahrers bei dem

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Die bisherige Rechtsprechung hat punktuell - in dem Erfordernis der "feindlichen Willensrichtung" - Beweggründe des Täters berücksichtigt und heimtückische Tatbegehung verneint, wenn er "zum Besten" des Opfers zu handeln glaubte (BGHSt 9, 385, 390; BGH NJW 1978, 709; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 3 StR 433/80 - bei Holtz MDR 1981, 267 ).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 317/81

    Revision wegen fehlender Feststellung des Vorliegens eines minder schweren Fall

    Dieses sieht beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 213 StGB als Höchststrafe eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren vor, die nochmals gemäß §§ 23, 49 StGB sowie - wenn der Tatrichter die Tatsache der verminderten Schuldfähigkeit nicht bei der Bejahung des minder schweren Falles im Sinne des § 213 StGB mit berücksichtigt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 3 StR 433/80 - gemäß §§ 21, 49 StGB gemildert werden kann).
  • BGH, 05.01.1994 - 2 StR 621/93

    Sexueller Missbrauch der eigenen Enkeltochter - Vernehmung der Mutter des Opfers

    Daß - wie die Staatsanwaltschaft an sich zutreffend hervorhebt - der Angeklagte diese Folge selbst verschuldet hat, steht der strafmildernden Berücksichtigung nicht zwingend entgegen (vgl. BGH StV 1981, 124).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.1980 - 2 StR 680/80   

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https://dejure.org/1980,4364
BGH, 28.11.1980 - 2 StR 680/80 (https://dejure.org/1980,4364)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1980 - 2 StR 680/80 (https://dejure.org/1980,4364)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1980 - 2 StR 680/80 (https://dejure.org/1980,4364)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines für eine Fortsetzungstat erforderlichen Gesamtvorsatzes

Papierfundstellen

  • StV 1981, 124
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 28.11.1980 - 2 StR 680/80
    Der zur Annahme einer Fortsetzungstat erforderliche Gesamtvorsatz muß so beschaffen sein, daß er sämtliche Teile der vom Täter geplanten Handlungsreihe zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit umfaßt, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Begehung der Tat in Betracht kommen (BGHSt 1, 313, 315, ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 28.11.1980 - 2 StR 680/80
    Darüberhinaus muß sich der Gesamtvorsatz nicht schon im Anfang auf sämtliche Teile der gesamten Handlungsreihe beziehen; vielmehr kann er bis zur Beendigung eines der Teilakte gefaßt und danach jeweils auf weitere Teilakte ausgedehnt werden (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH, Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 847/79).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 28.11.1980 - 2 StR 680/80
    Darüberhinaus muß sich der Gesamtvorsatz nicht schon im Anfang auf sämtliche Teile der gesamten Handlungsreihe beziehen; vielmehr kann er bis zur Beendigung eines der Teilakte gefaßt und danach jeweils auf weitere Teilakte ausgedehnt werden (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH, Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 847/79).
  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 28.11.1980 - 2 StR 680/80
    Dabei braucht zu Beginn des ersten Teilaktes das genaue oder auch nur einigermaßen bestimmte zeitliche Ende des letzten Teilaktes nicht festzustehen; es genügt, wenn die Tat von vornherein bis in alle Einzelheiten geplant ist und zum Ziel hat, in kürzeren Zeitabständen dasselbe Rechtsgut auf immer dieselbe Art und Weise "so lange wie möglich" zu verletzen (BGHSt 26, 4, 7 f.).
  • BGH, 20.08.1980 - 2 StR 847/79

    Ausdehnung des Gesamtvorsatzes auf weitere Taten bis zur Beendigung einer der

    Auszug aus BGH, 28.11.1980 - 2 StR 680/80
    Darüberhinaus muß sich der Gesamtvorsatz nicht schon im Anfang auf sämtliche Teile der gesamten Handlungsreihe beziehen; vielmehr kann er bis zur Beendigung eines der Teilakte gefaßt und danach jeweils auf weitere Teilakte ausgedehnt werden (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH, Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 847/79).
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