Weitere Entscheidungen unten: BGH, 04.12.1980 | BGH, 13.01.1981

Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1980 - 1 StR 451/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1066
BGH, 21.10.1980 - 1 StR 451/80 (https://dejure.org/1980,1066)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1980 - 1 StR 451/80 (https://dejure.org/1980,1066)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 451/80 (https://dejure.org/1980,1066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Einheitsstrafe - Erwachsenenstrafrecht - Bildung einer Einheitsjugendstrafe bei Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht - Auseinandersetzung eines Gerichts hinsichtlich eines minder schweren Falles räuberischer Erpressung nach dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 251
  • NStZ 1981, 355
  • StV 1981, 130
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 107/60
    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - 1 StR 451/80
    Die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage (BGHSt 14, 287; Urteil vom 25. Juli 1972 - 1 StR 252/72) ist damit überholt.
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - 1 StR 451/80
    Die Aufklärungsrüge kann jedoch nicht darauf gestützt werden, daß das Gericht es versäumt habe, einem vernommenen Sachverständigen weitere Fragen zu stellen oder ihm Vorhalte zu machen (vgl. BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352).
  • BGH, 25.07.1972 - 1 StR 252/72

    Verweisung der Jugendkammer auf ein früheres Urteil ohne Wiedergabe des

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - 1 StR 451/80
    Die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage (BGHSt 14, 287; Urteil vom 25. Juli 1972 - 1 StR 252/72) ist damit überholt.
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - 1 StR 451/80
    Die Aufklärungsrüge kann jedoch nicht darauf gestützt werden, daß das Gericht es versäumt habe, einem vernommenen Sachverständigen weitere Fragen zu stellen oder ihm Vorhalte zu machen (vgl. BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352).
  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - 1 StR 451/80
    Die fUr erwachsene Täter möglicherweise die Anwendung des gemilderten Strafrahmens nach §§ 255, 250 Abs. 2 StGB begründenden umstände behalten freilich bei Verhängung von Jugendstrafe ihre Bedeutung im Rahmen der hier gebotenen Strafzumessungserwägungen (BGH MDR 1972, 791, 792).
  • RG, 15.02.1921 - IV 41/21

    1. Kann räuberische Erpressung mit Raub in Tateinheit zusammentreffen? 2. Sind

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - 1 StR 451/80
    Der weitere Einwand der Revision, der Angeklagte hätte wegen der Tat vom 22. Oktober 1979 nicht nur wegen räuberischer Erpressung, sondern auch wegen Raubes verurteilt werden müssen, ist bei den getroffenen Feststellungen an sich begründet (vgl. BGH LM Nr. 17 zu § 73 StGB a.F.; RGSt 55, 239, 241).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Eine solche "Gesamtstrafenbildung" wird in analoger Anwendung des § 32 JGG in der Literatur teilweise befürwortet (Brunner JGG 8. Aufl. § 32 Rdn. 5, Dingeldey ZBlJugR 1981, 150 und NStZ 1981, 355; Eisenberg JGG 3. Aufl. § 32 Rdn. 8; Knüllig-Dingeldey NStZ 1987, 226), auch in der Rechtsprechung ist diese Ansicht gelegentlich vertreten worden (OLG Koblenz GA 1954, 281 zu § 66 JGG; LG Osnabrück MDR 1980, 957 [LG Osnabrück 07.06.1980 - 18 Ls 191/78] zur Bildung einer einheitlichen Geldbuße aus einer Geldbuße nach Jugend- und einer Geldstrafe nach Erwachsenenstrafrecht; AG - Jugendschöffengericht - Hannover bei Böhm NStZ 1981, 253).
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 281/86

    Jugendstrafe - Freiheitsstrafe - Analoge Anwendung

    Die Entscheidung des BGH in NStZ 1981, 355 besage zu dieser Frage nichts anderes.

    [daraus] Argumente für eine Ä von der Rechtspr. des BGH bisher abgelehnte Ä analoge Anwendung des § 32 JGG auf Fälle nicht gleichzeitiger Aburteilung einer Erwachsenen-Tat herleiten lassen, kann offen bleiben (vgl. dazu [u. a.] LG Osnabrück, MDR 1980, 957 [hier: III (340) 101 a-b]; Dingeldey, ZBlJR 1981, 150 f.; ders., NStZ 1981, 355 ).«.

  • BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81

    Strafbarkeit wegen Mordes, sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung -

    Soweit damit mangelnde Sachaufklärung beanstandet wird, scheitert die Rüge schon daran, daß mit der Revision grundsätzlich nicht geltend gemacht werden kann, das Gericht habe ein benutztes Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 451/80 -).
  • LG Kassel, 18.06.2020 - 1 KLs 4760 Js 46916/19
    Bei der Anwendung des Jugendstrafrechts auf zum Tatzeitpunkt Heranwachsende ist eine Einbeziehung auch dann vorgesehen, wenn der Heranwachsende wegen eines Teils der Straftaten bereits nach allgemeinem Strafrecht verurteilt worden ist (BGH, Urteil vom 21.10.1980 - 1 StR 451/80 - NStZ 1981, 355).
  • LG Kassel, 18.06.2020 - 1 KLs
    Bei der Anwendung des Jugendstrafrechts auf zum Tatzeitpunkt Heranwachsende ist eine Einbeziehung auch dann vorgesehen, wenn der Heranwachsende wegen eines Teils der Straftaten bereits nach allgemeinem Strafrecht verurteilt worden ist (BGH, Urteil vom 21.10.1980 - 1 StR 451/80 - NStZ 1981, 355).
  • OLG Bremen, 14.02.1992 - Ws 6/92

    Voraussetzungen für die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe; Möglichkeit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 10.11.1988 - 1 StR 498/88
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Schleswig, 15.09.1986 - 1 Ss 323/86
    NStZ 1981, 355 davon spricht, daß es dem das JGG beherrschenden Erziehungsgedanken widerspricht, Strafen und Maßnahmen aus den verschiedenen Strafrechtsordnungen nebeneinander bestehen zu lassen und zu vollstrecken, bezieht sich dieser Ausspruch lediglich auf die vom BGH zu prüfende Frage der Anwendung des § 105 Abs. 2 JGG in einem Fall, in dem ein heranwachsender Angekl. in einem anderen Verfahren nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden war und später in einem weiteren Verfahren zu Jugendstrafe verurteilt wurde.
  • BGH, 16.01.1985 - 3 StR 529/84

    Aufhebung eines jugendgerichtlichen Urteils nach Revision

    Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, ob es sich der nach den Feststellungen nicht ausgeschlossenen Möglichkeit bewußt war, unter Einbeziehung der früheren Verurteilung gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1, § 105 Abs. 2 JGG auf eine einheitliche Jugendstrafe zu erkennen (BGH NStZ 1981, 355).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 04.12.1980 - 4 StR 582/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1137
BGH, 04.12.1980 - 4 StR 582/80 (https://dejure.org/1980,1137)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1980 - 4 StR 582/80 (https://dejure.org/1980,1137)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1980 - 4 StR 582/80 (https://dejure.org/1980,1137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eingehende Darlegung der Unerlässlichkeit einer umgehenden Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt - Vollziehung einer Strafe vor der Maßregel bei Fehlen einer geeigneten Therapiestätte - Wahl der geeigneten Therapiestätte als Aufgabe der ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 64, § 67 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 492
  • StV 1981, 130
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 04.12.1980 - 4 StR 582/80
    Danach (vgl. im einzelnen BGHSt 28, 327 = NJW 1979, 1941 = MDR 1979, 684) kann es nicht Sache der Gerichte sein, einem eindeutigen Gesetzesanliegen, wie es sowohl dem § 64 Abs. 1 StGB als auch § 67 Abs. 1 StGB in gleicher Weise zugrunde liegt, die Gefolgschaft deshalb zu versagen, weil die Exekutive nicht die zu seiner Durchführung erforderlichen Mittel bereit hält.
  • BGH, 23.05.1989 - 1 StR 128/89

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Suchtbehandlung

    Auf der anderen Seite haben nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs solche Gesichtspunkte, die - wie etwa das Fehlen eines geeigneten Therapieplatzes im Zuständigkeitsbereich des erkennenden Gerichts - unabhängig von der Persönlichkeit des Täters ausschließlich die organisatorische Ausgestaltung und praktische Durchführung der Maßregel betreffen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben; insoweit hat "der Richter das Gesetz anzuwenden und es der Verwaltung zu überlassen, die für die Vollstreckung seines Urteilsspruchs erforderlichen Einrichtungen bereitzustellen" (so ausdrücklich BGHSt 28, 327, 329; BGH, Urt. vom 9. Dezember 1980 - 1 StR 583/80; für die Frage des Vorwegvollzugs der Unterbringung nach § 67 Abs. 1 StGB ebenso BGH NStZ 1981, 492 und 1982, 132; ferner Dreher/Tröndle a.a.O.; Stree a.a.O.; Körner, BtMG 2. Aufl. § 35 Rdn. 80 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 491/81

    Reihenfolge der richterlichen Anordnung von Strafvollzug und Unterbringung in

    Nach § 67 Abs. 2 StGB kann die Strafe nur dann vor der Maßregel vollzogen werden, wenn sie als Vorstufe der Behandlung für deren Zweck erforderlich ist; aus anderen Gründen - etwa wegen eines fehlenden Therapieplatzes - darf eine derartige Anordnung nicht getroffen werden (BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78, bei Holtz MDR 1978, 803; vgl. ferner BGHSt 28, 327, 329; BGH Strafverteidiger 1981, 66; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1980 - 4 StR 582/80).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 164/81

    Bestimmung einer Strafe nach dem Gesetz, das die schwerste Strafe androht -

    Entscheidet er sich aber für den ungünstigeren Regelstrafrahmen, müssen die Urteilsgründe ferner erkennen lassen, ob die Strafe wegen der erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert oder ob die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nur allgemein strafmildernd berücksichtigt worden ist (BGH, Beschlüsse vom 15. April 1980 - 5 StR 146/80 -, vom 1. Oktober 1980 - 4 StR 536/80 - und Urteil vom 4. Dezember 1980 - 4 StR 582/80).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1981 - 1 StR 582/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2066
BGH, 13.01.1981 - 1 StR 582/80 (https://dejure.org/1981,2066)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1981 - 1 StR 582/80 (https://dejure.org/1981,2066)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80 (https://dejure.org/1981,2066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,2066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 130
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.05.1980 - 1 StR 169/80

    Gesetzlicher Richter: Heranziehung eines Hilfsschöffen bei Terminskollision des

    Auszug aus BGH, 13.01.1981 - 1 StR 582/80
    Da das Ende der Frist auf Pfingstmontag fiel, genügte der Eingang bei der Geschäftsstelle am folgenden Tag (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1980 - 1 StR 169/80; Löwe-Rosenberg-Gollwitzer, StPO, 23. Aufl., § 275 Rdn. 13).
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 13.01.1981 - 1 StR 582/80
    Auch wegen der Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG) darf Jugendstrafe nur (und nur in solcher Höhe) verhängt werden, wie dies aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (vgl. BGHSt 15, 224 und 16, 261, 263).
  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 13.01.1981 - 1 StR 582/80
    Auch wegen der Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG) darf Jugendstrafe nur (und nur in solcher Höhe) verhängt werden, wie dies aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (vgl. BGHSt 15, 224 und 16, 261, 263).
  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23

    Rechtsfehlerhafte Nichtfestlegung eines Zeitraums für die Erbringung von

    a) Der 1. Strafsenat hat mehrfach entschieden, dass auf Jugendstrafe nur erkannt werden dürfe, wenn die Strafe aus erzieherischen Gründen erforderlich sei (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1971 - 1 StR 437/71; Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80; vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80; vom 14. Mai 1981 - 1 StR 211/81).
  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 234/04

    Jugendstrafe; Erforderlichkeit; Abwägung; Erziehungsgedanke; Strafzweck;

    Die Problematik, ob eine Jugendstrafe aus erzieherischen Gründen erforderlich ist, wird sowohl bei der Frage, ob eine Jugendstrafe überhaupt verhängt werden darf, als auch bei der konkreten Bemessung einer verhängten Jugendstrafe relevant, wobei ein identischer Maßstab angewendet wird (BGH StV 1981, 130).
  • BGH, 01.12.1981 - 1 StR 634/81

    Vorrang des Erziehungszwecks bei der Bemessung der Jugendstrafe - Eigenständige

    Soweit Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus neuerer Zeit dahin verstanden werden könnten, der Erziehungszweck sei bei Prüfung der Rechtsfolge gemäß § 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG das allein ausschlaggebende Kriterium und bestimme auch allein die Obergrenze der nach § 18 Abs. 2 JGG zu bemessenden Jugendstrafe (Beschl. v. 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80; Beschl. v. 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80; Beschl. v. 11. März 1981 - 2 StR 104/81; Beschl. v. 14. Mai 1981 - 1 StR 211/81), wird hieran nicht festgehalten.
  • BGH, 11.03.1981 - 2 StR 104/81

    Mitberücksichtigung des Gesichtspunkts der Abschreckung bei der Bemessung einer

    Auf Jugendstrafe darf auch bei schwerer Schuld gemäß § 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG nur dann und gemäß § 18 Abs. 2 JGG nur in dem Umfang erkannt werden, wie dies aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (vgl. BGHSt 15, 224; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80).
  • BGH, 04.06.1981 - 4 StR 248/81

    Umfang der Berücksichtigung des Erziehungsgedankens im Rahmen der Bemessung einer

    Sie lassen besorgen, daß die Jugendkammer verkannt hat, daß auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe, die nur wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (§ 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG), der Erziehungsgedanke vorrangig zu berücksichtigen ist (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH Strafverteidiger 1981, 26; Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80 -, vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80 -, vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81 - und vom 14. Mai 1981 - 1 StR 211/81).
  • BGH, 23.06.1981 - 1 StR 198/81

    Aufhebung des Ausspruchs über die Rechtsfolge der Taten - Erforderlichkeit der

    Diese Ausführungen lassen nicht erkennen, ob das Landgericht hinreichend berücksichtigt hat, daß auch bei schwerer Schuld auf Jugendstrafe nur in dem Umfang erkannt werden darf, wie dies aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (vgl. BGHSt 15, 224; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80 und vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht