Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.03.1981

Rechtsprechung
   BGH, 26.02.1981 - 4 StR 713/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,4453
BGH, 26.02.1981 - 4 StR 713/80 (https://dejure.org/1981,4453)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1981 - 4 StR 713/80 (https://dejure.org/1981,4453)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1981 - 4 StR 713/80 (https://dejure.org/1981,4453)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Urteilsaufhebung wegen unzureichender Festellungen bezüglich des Tätervorsatzes

Papierfundstellen

  • StV 1981, 221
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.1972 - 1 StR 658/71

    Erforderlichkeit der Würdigung und Feststellung des äußeren Tatbestandes bei

    Auszug aus BGH, 26.02.1981 - 4 StR 713/80
    Denn nur unter der Voraussetzung, daß das Tatgericht den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, in den Entscheidungsgründen erschöpfend würdigt, gilt der Grundsatz, daß die von ihm gezogenen Schlüsse möglich, aber nicht zwingend sein müssen (BGH NJW 1951, 325; BGH, Urteil vom 13. Juni 1972 - 1 StR 658/71).
  • BGH, 27.02.1991 - 3 StR 449/90

    Beweiswürdigung - Unwiderlegbarkeit - Unwiderlegbarkeit innerer Tatsachen -

    Es entspricht daher der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Richter sich in der Regel eine zuverlässige Überzeugung über den Vorsatz eines Angeklagten nur bilden kann, wenn er sich darüber klar geworden ist, was dieser getan und mit seinem Tun gewollt und bezweckt hat (BGH bei Dallinger MDR 1956, 269, 272; BGH, Urteile vom 13. Juni 1972 - 1 StR 658/71 - und vom 26. Februar 1981 - 4 StR 713/80).
  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 239/81

    Rechtfertigung einer Tötung durch Notwehr - Annahme eines Tötungsvorsatzes bei

    Denn nur unter der Voraussetzung, daß das Tatgericht den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten der Angeklagten nahelegt, in den Entscheidungsgründen erschöpfend würdigt, gilt der Grundsatz, daß die von ihm gezogenen Schlüsse möglich, aber nicht zwingend sein müssen (BGH NJW 1951, 325; BGH, Urteile vom 13. Juni 1972 - 1 StR 658/71 - und vom 26. Februar 1981 - 4 StR 713/80).
  • BGH, 21.06.1982 - 4 StR 299/82

    Vorliegen von Vorsatz bzgl. der Unechtheit eines Wertgegenstandes im Zusammenhang

    Denn nur unter der Voraussetzung, daß das Tatgericht den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, in den Entscheidungsgründen erschöpfend würdigt, gilt der Grundsatz, daß die von ihm gezogenen Schlüsse möglich, aber nicht zwingend sein müssen (BGH, Urteil vom 26. Februar 1981 - 4 StR 713/80 = Strafverteidiger 1981, 221; Urteil vom 21. Mai 1981 - 4 StR 239/81 = Strafverteidiger 1981, 508; Hürxthal in KK, Rdn. 49 f. zu § 261 StPO).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1981 - 5 StR 28/81   

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https://dejure.org/1981,5798
BGH, 03.03.1981 - 5 StR 28/81 (https://dejure.org/1981,5798)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1981 - 5 StR 28/81 (https://dejure.org/1981,5798)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1981 - 5 StR 28/81 (https://dejure.org/1981,5798)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revision aufgrund fehlender Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten

Papierfundstellen

  • StV 1981, 221
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 03.03.1981 - 5 StR 28/81
    Das nahm den vorausgegangenen Schlußerklärungen der Angeklagten die rechtliche Bedeutung des letzten Wortes und machte seine nochmalige Gewährung unausweichlich (vgl. BGHSt 22, 278,279 f mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

    Die Ablehnung der Strafkammervorsitzenden war allerdings nicht schon deshalb verspätet, weil sie erst nach der erstmaligen Erteilung des letzten Wortes und damit dem in § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO bezeichneten Zeitpunkt, ab dem eine Ablehnung nicht mehr zulässig ist, angebracht worden war; denn dadurch, dass die Kammer erneut in die Beweisaufnahme eingetreten ist, haben die früheren Schlussvorträge und das frühere letzte Wort ihre bisherige Bedeutung verloren (vgl. BGHSt 20, 273, 275; BGH StV 1981, 221; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 258 Rdn. 27).
  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 193/96

    Verfahrensfehler wegen Nichtgewährung des letzten Wortes - Voraussetzungen für

    Das nahm der vorausgegangenen Schlußerklärung des Angeklagten die Bedeutung des letzten Wortes und machte dessen nochmalige Gewährung erforderlich (BGHSt 22, 278, 279/280 m.w.N.; BGH StV 1981, 221; 1982, 4; 1988, 93; NStZ 1983, 469; 1984, 376).
  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Spätere Entscheidungen haben in ähnlichen - freilich nicht genau gleichliegenden - Fällen § 258 Abs. 2 StPO als verletzt angesehen (BGH NStZ. 1983, 469; BGH StrVert. 1984, 104; BGH, Urteil vom 3. Juni 1980 - 5 StR 289/80; Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81; Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81; Beschluß vom 30. März 1983 - 3 StR 91/83).
  • BGH, 03.01.1984 - 5 StR 936/83

    Haftbefehl - Aufrechterhaltung - Schlusserklärung - Letztes Wort

    Das nahm der vorausgegangenen Schlußerklärung des Angeklagten die Bedeutung des letzten Wortes und machte dessen nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Beschluß vom 12. April 1983 - 5 StR 162/83 - in NStZ 1983, 469; Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81 - in StrVert 1982, 4; Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81 - in StrVert 1981, 221).
  • BGH, 13.10.1981 - 5 StR 595/81

    Erneuter Eintritt in eine Verhandlung nach Verkündung eines Beschlusses -

    Das nahm den vorausgegangenen Schlußerklärungen des Angeklagten die rechtliche Bedeutung des letzten Wortes und machte seine nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81 - StVert 1981, 221).
  • BGH, 08.05.1984 - 5 StR 127/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Heroin in einem Fall trotz

    Die Strafkammer war mit der Verkündung dieses Beschlusses wieder in die Verhandlung eingetreten (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 4; auch Strafverteidiger 1981, 221).
  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 136/82

    Erfordernis der erneuten Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten nach

    Das nahm den vorausgegangenen Schlußerklärungen der Angeklagten die rechtliche Bedeutung des letzten Wortes und machte seine nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Strafverteidiger 1981, 221; BGH Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81).
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