Rechtsprechung
BGH, 17.03.1981 - 5 StR 56/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Begriff des "Handeltreibens"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Papierfundstellen
- StV 1981, 238
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.01.1979 - 1 StR 643/78
Auslegung der Eigennützigkeit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Annahme …
Auszug aus BGH, 17.03.1981 - 5 StR 56/81
Eigennützig ist eine solche Tätigkeit aber nur, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird, oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht (BGHSt 28, 308, 309; BGH Urt. v. 16. Januar 1979 - 1 StR 643/78 - Besohl, v. 10. Juni 1980 - 5 StR 301/80 -). - BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit …
Auszug aus BGH, 17.03.1981 - 5 StR 56/81
Eigennützig ist eine solche Tätigkeit aber nur, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird, oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht (BGHSt 28, 308, 309;… BGH Urt. v. 16. Januar 1979 - 1 StR 643/78 - Besohl, v. 10. Juni 1980 - 5 StR 301/80 -). - BGH, 10.06.1980 - 5 StR 301/80
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einer …
Auszug aus BGH, 17.03.1981 - 5 StR 56/81
Eigennützig ist eine solche Tätigkeit aber nur, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird, oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht (BGHSt 28, 308, 309; BGH Urt. v. 16. Januar 1979 - 1 StR 643/78 - Besohl, v. 10. Juni 1980 - 5 StR 301/80 -). - BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 17.03.1981 - 5 StR 56/81
Zum Handeltreiben gehört jede eigennützige auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, selbst wenn es sich nur um eine gelegentliche, einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt (BGHSt 25, 290, 291,; 29, 239, 240). - BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des …
Auszug aus BGH, 17.03.1981 - 5 StR 56/81
Zum Handeltreiben gehört jede eigennützige auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, selbst wenn es sich nur um eine gelegentliche, einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt (BGHSt 25, 290, 291,; 29, 239, 240).
- BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
Begriff des unerlaubten Handeltreibens
Eigennützig ist eine Tätigkeit nur, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht (BGHSt 28, 308, 309 [BGH 21.02.1979 - 2 StR 663/78]; BGH GA 1981, 572). - BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92
Kein eigennütziges Handeltreiben bei Liebesbeziehung
Dann aber würde es an dem für die Annahme von täterschaftlichem Handeltreiben erforderlichen persönlichen Eigennutz fehlen (vgl. BGH GA 1981, 572).Eigennützig ist eine solche Tätigkeit nur, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - bei entsprechender Sachlage - immateriell besser gestellt wird (BGHSt 34, 124 (126) [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]; BGH GA 1981, 572).
- BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben …
Dies stünde einem eigennützigen Handeln entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1981 - 5 StR 56/81).
- BGH, 16.03.2016 - 4 StR 42/16
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens: …
Da der Vorteil weder tatsächlich erlangt werden noch unmittelbar aus dem Umsatzgeschäft resultieren muss (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 1981 - 5 StR 56/81, StV 1981, 238; Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07, insoweit in NStZ 2008, 354 nicht abgedruckt;… Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 323), reicht die Erwartung mittelbarer Vorteile aus, um die Eigennützigkeit zu begründen. - BVerfG, 15.02.1995 - 2 BvR 383/94
Verfassungswidrige Änderung des Schuldspruchs in der Revisionsinstanz
Zu dieser inneren Tatbestandsvoraussetzung der Eigennützigkeit des Handeltreibens muß das Urteil konkrete Feststellungen enthalten (…vgl. Körner, a.a.O., Rn. 207 zu § 29 m.w.N.; BGH in StV 1981, S. 238 m.w.N.). - BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96
Eigennützige Mitwirkung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bestimmtes …
Eine solche Vorteilserwartung kann unter Umständen den Begriff der Eigennützigkeit erfüllen (vgl. BGH GA 1981, 572 sowie BGHSt 34, 124, 126) [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]. - BGH, 02.06.1982 - 2 StR 84/82
Verpfändung eines Pkw als eine auf den Umsatz von Heroin gerichtete Tätigkeit - …
Eigennützig ist ein Verhalten dann, wenn der Täter einen Gewinn oder einen sonstigen Vorteil erstrebt, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als Vorteil jede unentgeltliche Leistung gilt, auf die der Täter keinen Anspruch hat und die ihn materiell oder immateriell besser stellt (BGH, Urteil vom 17. März 1981 - 5 StR 56/81). - BGH, 03.09.1985 - 5 StR 550/85
Unzureichende Erörterung einer eigennützigen auf Umsatz gerichteten Tätigkeit …
Eigennützig handelt der Täter, wenn er vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder wenn er sich irgend einen anderen persönlichen Vorteil von seiner den Umsatz fördernden Tätigkeit verspricht (BGHSt 28, 308, 309; BGH GA 1981, 572). - BGH, 28.04.1981 - 5 StR 161/81
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Notwendigkeit der Berichtigung eines …
Zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gehört eine eigennützige Tätigkeit, die dann vorliegt, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird, oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht (BGHSt 28, 308, 309; BGH, Urteil vom 17. März 1981 - 5 StR 56/81).
Rechtsprechung
BayObLG, 18.02.1981 - RReg. 1 St 8/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1981, 599
- StV 1981, 238
- BayObLGSt 1981, 11
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 28.07.1994 - 5St RR 75/94 Entfällt eine Strafaussetzung zur Bewährung wegen Einbeziehung der Strafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, und ist für die Nichterstattung von Geldleistungen, die in Erfüllung einer Auflage nach § 56 b Abs. 2 Nr. 2 StGB erbracht worden sind, ein Ausgleich geboten, so ist dieser durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung (§ 58 Abs. 2 Satz 2, § 56 f Abs. 3 Satz 2 StGB ) auf die Gesamtstrafe zu bewirken (BGHSt 36, 378/382; BGH wistra 1992, 296/298; BayObLGSt 1981, 11 ff.; BayObLG VRS 67, 426 ; NStZ 1989, 432 f.; StV 1991, 264 ).
Zur Streichung der betreffenden zeitlichen Beschränkung im Wege lediglich einer Klarstellung sieht sich der Senat deshalb in der Lage, weil sich den Urteilsgründen nicht entnehmen läßt, daß das Landgericht Geldleistungen des Angeklagten, die dieser in Erfüllung des seinerzeitigen Bewährungsbeschlusses bis zur Rechtskraft des Berufungsurteils noch erbringt, von dem zugebilligten Ausgleich ausschließen wollte (vgl. dazu BGHSt 36, 378 /381; 33, 326/327; BayObLGSt 1981, 11/14;… LK/Gribbohm StGB 11. Aufl. § 56 f Rn. 52;… Schönke/Schröder/Stree StGB 24. Aufl. § 56 f Rn. 19;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 56 f Rn. 10 a).