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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1981 - 4 StR 177/81   

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https://dejure.org/1981,1979
BGH, 30.04.1981 - 4 StR 177/81 (https://dejure.org/1981,1979)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1981 - 4 StR 177/81 (https://dejure.org/1981,1979)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1981 - 4 StR 177/81 (https://dejure.org/1981,1979)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Anforderungen an die Beweiswürdigung - Anforderungen an die Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 401
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75

    Rechtsmittelbefugnis der Eltern eines volljährigen Verurteilten

    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 4 StR 177/81
    Der unerlaubte Besitz geht als rechtlich unselbständiger Teilakt in diesen Tatbeständen auf (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Schmidt in MDR 1978, 5 ff).

    Für die neue Verhandlung und Entscheidung weist der Senat auf die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgezeigten Grundsätze für die Beurteilung von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz hin, die das Landgericht zu beachten haben wird (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Schmidt in MDR 1978, 5 ff; 1979, 884 ff).

  • BGH, 14.06.1955 - 2 StR 136/55
    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 4 StR 177/81
    Eine solche Erwägung ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BGHSt 7, 359/360).
  • BGH, 12.03.1965 - 4 StR 77/65

    Beeinträchtigung der Zurechnungsfähigkeit durch syphilitische Hirnerkrankung -

    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 4 StR 177/81
    Falls die Angeklagten vermindert schuldfähig waren, wird es ferner zu beachten haben, daß eine Strafmilderung nach §§ 21, 49 StGB nicht allein deshalb versagt werden darf, weil der Täter früher ähnliche Taten begangen hat, ohne daß verminderte Schuldfähigkeit vorlag (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1965 - 4 StR 77/65).
  • BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84

    Annahme der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen eines

    Dabei läßt die Jugendkammer außer acht, daß dieses Verhalten möglicherweise gerade Ausfluß von "Panikreaktion" und "Affektsturm" war; es handelte sich keinesfalls um einen eindeutigen Befund, der eine geistigseelische Ausnahmesituation ausschloß (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH Strafverteidiger 1981, 401; Eser NStZ 1984, 49, 55).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1995 - 5 Ss 267/95
    Eine solche Erwägung ist grundsätzlich unzulässig, da eine hypothetische Strafzumessung notwendigerweise die Bewertung der konkreten Schuld verfehlt (so: BGHSt 7, 359 mit Hinweisen zur Rechtsprechung des Reichsgerichts; BGH in Strafverteidiger 1981, 401 ; Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 21 Rdnr. 8; LK-Jähnke, StGB , 11. Aufl., § 21 Rdnr. 25).
  • BGH, 26.08.1982 - 4 StR 439/82

    Verwendung eines munitionslosen und funktionsuntüchtigen Trommelrevolvers beim

    Der Ausspruch über die Einziehung des sichergestellten Trommelrevolvers, der keinen Rechtsfehler erkennen läßt, kann dagegen bestehen bleiben (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Juli 1981 - 4 StR 343/81 - und vom 30. April 1981 - 4 StR 177/81 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.07.1981 - 4 StR 343/81

    Vom Gesamtvorsatz umfasste Einzelhandlungen als Teil einer fortgesetzten Handlung

    Bestehenbleiben kann auch der Ausspruch über die Einziehung der sichergestellten Gegenstände, der keinen Rechtsfehler erkennen läßt (vgl. BGH, Beschluß vom 30. April 1981 - 4 StR 177/81 - mit weiterem Nachweis).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.1981 - 3 StR 89/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,6533
BGH, 23.03.1981 - 3 StR 89/81 (https://dejure.org/1981,6533)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1981 - 3 StR 89/81 (https://dejure.org/1981,6533)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1981 - 3 StR 89/81 (https://dejure.org/1981,6533)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Annahme eines minder schweren Falles trotz erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit - Zulässigkeit des Ausschlusses eines minder schweren Falles trotz erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit aufgrund eines hohen Maßes an Aggressivität und Brutalität ...

Papierfundstellen

  • StV 1981, 401
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Therapiebereitschaft)

    Dies wäre rechtsfehlerhaft (BGH, Beschluss vom 23. März 1981 - 3 StR 89/81, StV 1981, 401, Fischer, StGB, 64. Aufl., § 46 Rn. 42).
  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 149/81

    'untergeladene' Gaspistole - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, Wegnahme - Herausgabe

    Deshalb ist nicht auszuschließen, daß sie fehlerhaft ein Verhalten als bedenkenlos, dreist und kaltblütig strafschärfend gewertet hat, das Folge der mildernd berücksichtigten erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten war (vgl. BGHSt 16, 360, 373/364; Beschlüsse vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79 - und vom 23. März 1981 - 3 StR 89/81 - sowie Urteil vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Diese Möglichkeit ist einmal dann gegeben, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten - insbesondere Gewaltdelikte - zu begehen, und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch bewußt hätte sein können (BGH, Beschl. vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH, Beschl. vom 26. Juli 1977 - 1 StR 317/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80 - bei Mösl NStZ 1981, 135; BGH, Beschl. vom 15. November 1984 - 4 StR 663/84 - StV 1985, 102, dort mit falschem Datum abgedruckt; sowohl zur Frage eines minder schweren Falles als auch zur Herabsetzung des Strafrahmens nach § 49 Abs. 1 StGB vgl. BGH StV 1981, 401; zur Frage eines selbst verschuldeten Affektstaus vgl. BGH, Urt. vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75 - bei Holtz MDR 1976, 633).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

    Rechtsfehlerhaft wäre es, wenn das Landgericht auch solche Umstände strafschärfend verwertet hätte, die eine unverschuldete Folge des geistig-seelischen Ausnahmezustandes waren, in dem sich der Angeklagte bei Begehung der Tat befand (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH NStZ 1982, 200/201; 1986, 114, 115; BGH StV 1981, 401; 1984, 202; BGH, Beschl. vom 24. September 1986 - 2 StR 497/86 - bei Theune NStZ 1987, 162).
  • BGH, 22.04.1986 - 1 StR 133/86

    Versuchter Totschlag im minder schweren Fall - Auswirkungen "starker psychischer

    Die Art der Tatausführung darf insoweit, als sie gerade unverschuldete Folge der psychischen Verfassung ist, die zur erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit führte, nicht strafschärfend verwertet werden (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StV 1981, 401; 1984, 202; 1985, 55; 1986, 101; BGH NStZ 1982, 200/201).
  • BGH, 23.03.1983 - 2 StR 59/83

    Aufhebung eines Strafausspruchs

    Das ist fehlerhaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 1981 - 2 StR 626/81, vom 13. Oktober 1981 - 1 StR 607/81 - und 23. März 1981 - 3 StR 89/81).
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