Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.07.1981

Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81   

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BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81 (https://dejure.org/1981,691)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1981 - 1 StR 256/81 (https://dejure.org/1981,691)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81 (https://dejure.org/1981,691)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat, Identifizierung der Einzeltaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 542
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.1977 - 3 StR 52/77

    Anfertigung sexualbezogener Aufnahmen - Konkurrenzverhältnisse zwischen den

    Auszug aus BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81
    Die Strafkammer hat nicht beachtet, daß bei einer fortgesetzten Handlung grundsätzlich in den Urteilsgründen mitzuteilen ist, von welcher festgestellten Mindestzahl der Einzelakte das Gericht ausgegangen ist (BGH, Beschluß vom 30. März 1977 - 3 StR 52/77 -).
  • BGH, 01.10.1980 - 4 StR 547/80
    Auszug aus BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81
    Bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist ferner anzugeben, von welcher Mindestmenge das Gericht ausgegangen ist (BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1980 - 4 StR 547/80 -).
  • BGH, 26.01.1981 - 4 StR 2/81

    Ersatz der Vernehmung eines Zeugen zum Beweis einer auf dessen Wahrnehmung

    Auszug aus BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81
    Hiervon darf nur dann abgesehen werden, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne die Angabe der Zahl und ohne Beschreibung der Einzelakte entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt, deshalb Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1980 - 4 StR 2/81 - m.w.N.).
  • BGH, 11.02.1976 - 3 StR 472/75

    Bedeutung des Gesamtvorsatzes bei Annahme einer fortgesetzten Tat - Maß der

    Auszug aus BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81
    Auch bei Vorliegen einer fortgesetzten Handlung ist das Gericht grundsätzlich verpflichtet, jeden Einzelfall kurz zu identifizieren (BGH, Urteil vom 11. Februar 1976 - 3 StR 472/75 -), schon damit über seine rechtskräftige Aburteilung keine Zweifel auftreten können.
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Läßt sich die Häufigkeit der Tatbestandsverwirklichungen nicht sicher ermitteln, muß in Anwendung des Zweifelssatzes eine Mindestzahl festgestellt werden (vgl. BGH GA 1959, 371; BGH NStZ 1983, 326; BGH StV 1981, 542; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 267 Rdn. 40 m.w.Nachw.).

    Nicht als Beleg für verfahrensrechtliche Erleichterungen kann herangezogen werden, daß der Bundesgerichtshof in Einzelfällen Entscheidungen nicht beanstandet hat, in denen eine Mindestzahl der Teilakte nicht festgestellt war, wenn der Schuldumfang auch ohne sie hinreichend abgegrenzt war, Zweifel über die Rechtskraftwirkung nicht entstehen konnten und eine genauere Aufklärung den Angeklagten nicht begünstigt hätte (vgl. u.a. BGHR StPO § 267 I 1 Schuldumfang 3, 4, 5; BGH NStZ 1983, 326; BGH StV 1981, 542; BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - 4 StR 288/93).

  • BayObLG, 26.02.1990 - 1 ObOWi 340/89

    Geldbuße wegen regelmäßigen verbotswidrigen Parkens eines Kraftfahrzeuges mit

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  • OLG Karlsruhe, 27.07.1982 - 1 Ss 65/82

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs,

    Bei der Verurteilung wegen einer fortgesetzten Handlung ist in den Urteilsgründen grundsätzlich mitzuteilen, von welcher festgestellten Mindestzahl der Einzelakte das Gericht ausgegangen ist (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.1981 - 1 StR 256/81 - ; Beschl. v. 09.02.1982 - 1 StR 798/81 -, jeweils m.w.N.).

    Auch bei Vorliegen einer fortgesetzten Handlung ist das Gericht aber grundsätzlich verpflichtet, jeden Einzelfall zumindest kurz zu identifizieren (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.1981 - 1 StR 256/81 - m.w.N.), schon damit über seine rechtskräftige Aburteilung keine Zweifel entstehen können.

  • BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84

    Strafbarkeit wegen Betrugs und versuchten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

    Überdies hat die Strafkammer die von ihr angenommene, für die Bestimmung des Schuldumfangs bedeutsame Mindestzahl von Einzelakten nicht angegeben (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 542; 1984, 243; BGH NStZ 1982, 128; 1983, 326).
  • BGH, 02.11.1982 - 5 StR 622/82

    Vorbringen besonderer Umstände gemäß § 267 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)

    Die Einzelakte des fortgesetzten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sind entgegen der Meinung der Beschwerdeführer in den Urteilsgründen noch hinreichend festgestellt worden (vgl. BGH Urteil vom 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81 -).
  • BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88

    Zur Bestimmung des Schuldumfanges bei einer fortgesetzten Handlung -

    Von genaueren Feststellungen darf nur insoweit abgesehen werden, als sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne Angabe der Zahl der Einzelakte entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt, deshalb Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können, und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte und der Rauschgiftmenge das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (vgl. BGH, Strafverteidiger 1981, 542; BGH, Beschlüsse vom 30. November 1983 - 2 StR 697/83; 16. Januar 1986 - 4 StR 667/85 und 15. Januar 1987 - 1 StR 673/86).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 149/90

    Sachverständiger als geeignetes Beweismittel; Bestimmung des Mindestschuldumfangs

    Genauere Feststellungen sind insoweit nur entbehrlich, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne eine solche Zahlenangabe entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt, deshalb Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können, und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Feststellung der Zahl der Einzelakte das Strafmaß beeinflußt hätte (BGH NStZ 1983, 326; StV 1981, 542; BGHR a.a.O. Schuldumfang 3, 4).
  • BGH, 12.01.1982 - 2 StR 752/81

    Revision eines Angeklagten in einer Betäubungsmittelsache - Mitteilungspflicht im

    Ist das nicht möglich, so kann eine Verurteilung nur insoweit erfolgen, als sich der Schuldumfang auch ohne die Angabe der Zahl und der Beschreibung der Einzelakte hinreichend genau bestimmen läßt (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 1981 - 2 StR 116/81 und 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81).
  • BGH, 11.11.1981 - 2 StR 727/80

    Mangelnde Feststellung eines genauen Schuldumfangs - Vermittlung von

    Auch bei Vorliegen einer fortgesetzten Handlung ist das Gericht aber grundsätzlich verpflichtet, jeden Einzelfall kurz zu identifizieren (BGH, Urteil vom 11. Februar 1976 - 3 StR 472/75 - und vom 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81).
  • BGH, 24.06.1988 - 2 StR 291/88

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen

    Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht hat, muß der Mindestschuldumfang aus dem Urteil ersichtlich sein (BGH StV 1981, 542; BGH NStZ 1986, 326 und öfter).
  • BGH, 09.02.1982 - 1 StR 798/81

    Feststellung der Mindestzahl der Erwerbsakte und der im Einzelfall erworbenen

  • BGH, 21.03.1985 - 4 StR 14/85

    Absonderungsrecht bei einer Unterschlagung

  • OLG Frankfurt, 20.01.1992 - 6 Ws (Kart) 5/91

    Folgen der Bekanntgabe der Nullsumme an ein nicht zum Kartell gehörendes

  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 585/83

    Hinweis "auf eine beachtliche kriminelle Intensität" - Ausspruch über die

  • BGH, 04.10.1983 - 1 StR 625/83

    Wirkungen des Unterbleibens der Mitteilung der Anzahl von Einzelfällen in einem

  • BGH, 29.06.1993 - 1 StR 282/93

    Erfordernis der Mitteilung der Mindestzahl der Einzelakte bei einer Verurteilung

  • BGH, 30.11.1983 - 2 StR 697/83

    Unterlassene Angabe der Rauschgiftmenge in den Urteilsgründen

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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81   

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https://dejure.org/1981,758
BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81 (https://dejure.org/1981,758)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1981 - 4 StR 348/81 (https://dejure.org/1981,758)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1981 - 4 StR 348/81 (https://dejure.org/1981,758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung eines fehlenden Motives bei der Annahme von Tötungsvorsatz - Besondere Umstände als Voraussetzung für die Bewährung bei kinderreichen Straftätern

  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 389
  • StV 1981, 542
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.01.1979 - 4 StR 712/78

    Voraussetzungen für die Aussetzung einer länger als ein Jahr dauernden Strafe zur

    Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
    Es muß sich vielmehr um mildernde Umstände von besonderem Gewicht handeln, um Gesichtspunkte, die zu den gewöhnlichen Strafmilderungsgründen hinzutreten und auch über die allgemeinen Voraussetzungen der positiven Sozialpronose hinaus zusätzlich für eine Aussetzung sprechen (vgl. BGH GA 1978, 79, 80; 1979, 313; DRiZ 1979, 187, 188; BGH, Beschluß vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79 - und Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80).

    In Zweifelsfällen ist die innerhalb dieses Beurteilungsspielraums getroffene Wertung des Tatrichters hinzunehmen (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; DRiZ 1979, 187, 188; GA 1979, 339 mit weiteren Nachweisen).

    Wenngleich letzterer Umstand in der Täterpersönlichkeit begründet ist, hat er den Charakter der Tat doch mitgeprägt und konnte deshalb vom Tatrichter bei der Würdigung der Tatumstände ebenfalls berücksichtigt werden (BGH NJW 1977, 639, 640; 1977, 1247 f; DRiZ 1979, 187, 188; GA 1980, 107; BGH, Beschluß vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 660/80).

  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
    In Zweifelsfällen ist die innerhalb dieses Beurteilungsspielraums getroffene Wertung des Tatrichters hinzunehmen (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; DRiZ 1979, 187, 188; GA 1979, 339 mit weiteren Nachweisen).

    Wenngleich letzterer Umstand in der Täterpersönlichkeit begründet ist, hat er den Charakter der Tat doch mitgeprägt und konnte deshalb vom Tatrichter bei der Würdigung der Tatumstände ebenfalls berücksichtigt werden (BGH NJW 1977, 639, 640; 1977, 1247 f; DRiZ 1979, 187, 188; GA 1980, 107; BGH, Beschluß vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 660/80).

    Die Entscheidung des Tatrichters ist deshalb vom Revisionsgericht zu respektieren, auch wenn es die gegenteilige Auffassung der Beschwerdeführerin für überzeugender hält (vgl. BGH NJW 1977, 639; 1978, 599; BGH, Urteil vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81).

  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 624/80

    Änderung von Strafaussprüchen im Revisionsverfahren - Revision gegen

    Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
    Es muß sich vielmehr um mildernde Umstände von besonderem Gewicht handeln, um Gesichtspunkte, die zu den gewöhnlichen Strafmilderungsgründen hinzutreten und auch über die allgemeinen Voraussetzungen der positiven Sozialpronose hinaus zusätzlich für eine Aussetzung sprechen (vgl. BGH GA 1978, 79, 80; 1979, 313; DRiZ 1979, 187, 188; BGH, Beschluß vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79 - und Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
    In Zweifelsfällen ist die innerhalb dieses Beurteilungsspielraums getroffene Wertung des Tatrichters hinzunehmen (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; DRiZ 1979, 187, 188; GA 1979, 339 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
    Auch ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit für die subjektive Einstellung eines Angeklagten kann die notwendige persönliche Überzeugung des Tatrichters nicht ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGK VRS 39, 103, BGH, Beschluß vom 19. März 1981 - 4 StR 78/81 -).
  • BGH, 19.03.1981 - 4 StR 78/81

    Rechtsfolgen des Verbleibens von richterlichen Zweifeln an der Schuld des

    Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
    Auch ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit für die subjektive Einstellung eines Angeklagten kann die notwendige persönliche Überzeugung des Tatrichters nicht ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGK VRS 39, 103, BGH, Beschluß vom 19. März 1981 - 4 StR 78/81 -).
  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
    Unter Bezugnahme auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 7, 363 und BGH NJW 1968, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67]) verweist sie darauf, daß ein Täter mit dem eingetretenen Erfolg selbst dann einverstanden gewesen sein könne, wenn er ihm an sich unerwünscht war und er ihn lieber vermieden hätte.
  • BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79

    Vorliegen eines minder schweren Falles bei Abweichen des gesamten Tatbildes

    Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
    Es muß sich vielmehr um mildernde Umstände von besonderem Gewicht handeln, um Gesichtspunkte, die zu den gewöhnlichen Strafmilderungsgründen hinzutreten und auch über die allgemeinen Voraussetzungen der positiven Sozialpronose hinaus zusätzlich für eine Aussetzung sprechen (vgl. BGH GA 1978, 79, 80; 1979, 313; DRiZ 1979, 187, 188; BGH, Beschluß vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79 - und Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80).
  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 660/80

    Strafaussetzung zur Bewährung: Gesamtschau der zu Gunsten wirkenden Umstände

    Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
    Wenngleich letzterer Umstand in der Täterpersönlichkeit begründet ist, hat er den Charakter der Tat doch mitgeprägt und konnte deshalb vom Tatrichter bei der Würdigung der Tatumstände ebenfalls berücksichtigt werden (BGH NJW 1977, 639, 640; 1977, 1247 f; DRiZ 1979, 187, 188; GA 1980, 107; BGH, Beschluß vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 660/80).
  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 259/81

    Starfbarkeit wegen Beihilfe zur Untreue - Begründung einer günstigen

    Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
    Die Entscheidung des Tatrichters ist deshalb vom Revisionsgericht zu respektieren, auch wenn es die gegenteilige Auffassung der Beschwerdeführerin für überzeugender hält (vgl. BGH NJW 1977, 639; 1978, 599; BGH, Urteil vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81).
  • BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77

    Anforderungen an die Strafzumessung - Verbot der Bezugnahme auf inzwischen

  • BGH, 03.11.1977 - 1 StR 417/77

    Anforderungen an eine Sozialprognose zur Aussetzung einer Strafe zur Bewährung

  • BGH, 09.02.1968 - 4 StR 582/67

    Tatbestand des versuchten Mordes - Zufahren auf einen Polzeibeamten - Abdrängen

  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94

    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme

    Für die den Schuldspruch tragenden Feststellungen ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß selbst ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit die notwendige tatrichterliche Überzeugung nicht ersetzen kann (vgl. BGHSt 10, 208, 210; BGH, Urteil vom 30. Juli 1981 - 4 StR 348/81).
  • BGH, 29.10.1981 - 4 StR 541/81

    Verurteilung wegen mehrerer selbständiger Straftaten - Berücksichtigung der

    Damit sind Umstände gemeint, die im Vergleich mit "gewöhnlichen" ("durchschnittlichen", "allgemeinen", "einfachen") Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des insgesamt erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389/390).

    Diese tatrichterliche Wertung kann deshalb nur dann beanstandet werden, wenn die Gründe, auf die sie sich stützt, nicht mehr im Rahmen dessen liegen, was nach den Feststellungen über Tat und Täter sachlich (noch) vertretbar ist (vgl. BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH NStZ 1981, 389, 390 m.w.Nachw.).

  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 76/82

    Bestehen eines tatrichterlichen Beurteilungsspielraum bezüglich der Annahme

    Es genügen vielmehr Umstände, die im Vergleich mit "gewöhnlichen" ("durchschnittlichen", "allgemeinen", "einfachen") Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des insgesamt erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389/390).

    Diese tatrichterliche Wertung kann dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn die Gründe, auf die sie sich stützt, im Rahmen dessen liegen, was nach den Feststellungen über Tat und Täter sachlich (noch) vertretbar ist (vgl. BGH NJW 1976, 1413; BGH NStZ 1981, 389, 390 m.w.Nachw.).

  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung

    Denn besondere Umstände sind solche, die von besonderem Gewicht sind und über die allgemeinen Voraussetzungen der günstigen Prognose hinaus zusätzlich für eine Aussetzung sprechen (vgl. BGH NStZ 1981, 389; Stree a.a.O. § 56 Rdn. 28).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 400/96

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht über Vorstrafen des Täters -

    Diese Wertung liegt innerhalb des dem Tatrichter zustehenden Beurteilungsspielraums und ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, selbst wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1981, 389, 390).
  • BGH, 25.02.1986 - 4 StR 56/86

    Versagung einer Strafaussetzung - Bewährungsstrafe - Vorstrafen - Familiäre

    Diese Formulierung läßt besorgen, daß das Landgericht die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht beachtet hat, wonach als besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB nunmehr auch solche genügen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 375; BGH NStZ 1981, 389/390; BGH StV 1982, 419, 420 m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
    In Zweifelsfällen ist die innerhalb dieses Beurteilungsspielraumes getroffene Wertung hinzunehmen, auch wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich wäre oder wenn das Revisionsgericht die gegenteilige Auffassung der Beschwerdeführerin für überzeugender hält (BGH NStZ 1981, 389, 390; 1982, 285, 286; 1983, 118; 1991, 331; wistra 1987, 211 = BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände besondere 3; BGHR a.a.O. Gesamtwürdigung 4; neuestens BGH, U.v.19.09.1995 -1 StR 431/95-; zum ganzen LK-Gribbohm StGB 11. Aufl. Rdnr. 43; Dreher-Tröndle StGB 47. Aufl. Rdnr. 9 [m.w.N. zur Hinnahme des tatrichterlichen Ergebnisses "bis zur Grenze des Vertretbaren"]; jew. zu § 56; vgl. auch Hanack a.a.O. Rdnr. 239).
  • BGH, 04.09.1996 - 2 StR 200/96

    Revision - Strafzumessung

    Sie ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, auch wenn eine andere Beurteilung möglich gewesen wäre (BGHR StGB § 52 Abs. 2 Umstände besondere 3; Gesamtwürdigung 4; BGH NStZ 81, 389, 390).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 218/82

    Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen -

    Es sei jedoch angemerkt, daß nur allgemeine, durchschnittliche, einfache Milderungsgründe eine Strafaussetzung nicht rechtfertigen können (vgl. BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389, 390).
  • BGH, 18.07.1990 - 2 StR 228/90

    Pflicht zur Begründung von Strafrahmenverschiebungen

    Diese Wertung liegt innerhalb des dem Tatrichter zustehenden Beurteilungsrahmens und ist vom Revisionsgericht auch dann hinzunehmen, wenn eine zum entgegengesetzten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1981, 389, 390).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 325/82

    Geringere Einschränkung der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung nach

  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 105/82

    Anforderungen an den Rechtsbegriff der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs.

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