Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.07.1981

Rechtsprechung
   BGH, 25.08.1981 - 1 StR 364/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2244
BGH, 25.08.1981 - 1 StR 364/81 (https://dejure.org/1981,2244)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1981 - 1 StR 364/81 (https://dejure.org/1981,2244)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1981 - 1 StR 364/81 (https://dejure.org/1981,2244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer Gesamtstrafe aus den Einzelstrafen der Vorverurteilung und eine weitere Gesamtstrafe aus den Strafen wegen fortgesetzten Betruges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1981, 620
  • StV 1981, 621
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1955 - 3 StR 369/55
    Auszug aus BGH, 25.08.1981 - 1 StR 364/81
    Durch die Bildung zweier neuer Gesamtstrafen darf jedoch keine Schlechterstellung des Beschwerdeführers eintreten, da nur er Revision eingelegt hat (BGHSt 8, 203, 204 f).".
  • BGH, 27.03.1991 - 3 StR 358/90

    Strafaussetzung - Bewährungszeit - Gesamtfreiheitsstrafe - Umsatzsteuer -

    Bei fortgesetzten Taten kommt es insoweit auf den letzten Teilakt an (BGHSt 9, 370, 383 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]; BGH StV 1981, 621).
  • BGH, 09.01.1992 - 1 StR 744/91

    Rechenfehler - Ausschluß einer nachteiligen Auswirkung - Schuldumfang -

    Voraussetzung der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe aus einer Strafe wegen einer fortgesetzten Tat und einer früher abgeurteilten Tat ist, daß der letzte Teilakt der fortgesetzten Tat vor der früheren Verurteilung begangen wurde (BGH StV 1981, 621; w. Nachw. bei Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 55 Rdn. 4).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 197/90
    Vorsorglich wird auf die Entscheidungen BGH StV 1981, 620 f.BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 3 und BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 sowie auf die Antragsschrift des Generalbundesanwalts hingewiesen.
  • BGH, 10.07.1985 - 3 StR 124/85

    Zäsurwirkung früherer Verurteilungen hinsichtlich späterer Taten bei der

    Diese Zäsurwirkung entfällt jedoch, wenn die in der früheren Verurteilung verhängte Strafe bereits im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt ist (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH NJW 1982, 2080, 2081; BGH Strafverteidiger 1981, 620, 621; vgl. auch Vogler in LK, 10. Aufl. Rdn 14, 15; Stree in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. Rdn 14, 15; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. Rdn 5 jeweils zu § 55 StGB).
  • BGH, 04.02.1986 - 4 StR 721/85

    Anforderungen an eine Gesamtstrafenbildung bei Bandendiebstahl

    Dabei mußte aber berücksichtigt werden, daß mit der Strafe aus dem frühesten der Urteile alle Strafen gesamtstrafenfähig sind, die für Taten verhängt wurden, die vor dem Erlaß dieses Urteils begangen worden sind (BGHSt 9, 370, 383 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]/384; BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - 4 StR 250/79 - bei Holtz MDR 1979, 987; BGH StV 1981, 620/621).
  • BGH, 21.05.1985 - 1 StR 224/85

    Beendigung der Tatbestandserfüllung des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit

    Denn bei fortgesetzten Taten, wie sie hier vorliegen, ist Voraussetzung der nachträglichen Gesamtstrafenbildung, daß auch der letzte Teilakt vor der früheren Verurteilung liegt (RGSt 59, 168/169; BGH StV 1981, 620, 621).
  • BGH, 03.04.1986 - 4 StR 103/86

    Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung

    In diese Gesamtstrafe können die Einzelstrafen für die erst im Jahre 1983 begangenen beiden Taten des vorliegenden Verfahrens nicht einbezogen werden, weil insoweit die Zäsurwirkung des Urteils vom 23. September 1982 entgegensteht (vgl. BGH StV 1981, 620, 621; BGHSt 32, 190, 193) [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83].
  • BGH, 09.12.1982 - 2 StR 621/82

    Anforderungen an die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Durch die Bildung einer neuen Gesamtstrafe dürfte er ohnehin nicht schlechter gestellt werden, da er allein Revision eingelegt hat (BGHSt 8, 203, 204 f; BGH, Beschluß vom 25. August 1981 - 1 StR 364/81; vom 8. Oktober 1981 - 1 StR 571/81).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1981 - 2 StR 238/81   

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https://dejure.org/1981,4145
BGH, 01.07.1981 - 2 StR 238/81 (https://dejure.org/1981,4145)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1981 - 2 StR 238/81 (https://dejure.org/1981,4145)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1981 - 2 StR 238/81 (https://dejure.org/1981,4145)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Formelle und materielle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Voraussetzung für die Bewertung von Straftaten als erhebliche Straftaten - Voraussetzung für das Darstellen einer Gefahr für die Allgemeinheit

Papierfundstellen

  • StV 1981, 621
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 2 StR 238/81
    Daß ein Täter aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht widerstehen kann und so jeder Versuchung zum Opfer fällt, steht der Annahme eines verbrecherischen Hanges nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember. 1979 - 3 StR 436/79 - NJW 1980, 1055 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79]).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 295/95

    Zeitpunkt der Hauptverhandlung - Gefährlichkeitsprognose

    Diese Entscheidung des Tatrichters, die vom Revisionsgericht nur in begrenztem Umfang nachprüfbar ist (BGH StV 1981, 621), weist keinen Rechtsfehler auf.

    Doch beruht das angefochtene Urteil nicht auf dieser rechtlich bedenklichen Erwägung der Strafkammer, da sie schon das Fortbestehen eines verbrecherischen Hanges beim Angeklagten rechtsfehlerfrei verneint hat (vgl. BGH StV 1981, 621, 622).

  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der

    Irgendwelche zwischen Tatbegehung und Aburteilung eingetretenen einschneidenden Änderungen im persönlichen Lebensbereich des Angeklagten, die geeignet sein könnten, seine zukünftige Gefährlichkeit entfallen zu lassen (vgl. BGHR StGB § 66 I Gefährlichkeit 1 und Hang 3; BGH StV 81, 621), zeigen die Urteilsgründe nicht auf.
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