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   BGH, 11.11.1981 - 2 StR 596/81   

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https://dejure.org/1981,2777
BGH, 11.11.1981 - 2 StR 596/81 (https://dejure.org/1981,2777)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1981 - 2 StR 596/81 (https://dejure.org/1981,2777)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1981 - 2 StR 596/81 (https://dejure.org/1981,2777)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anwendung von Erwachsenemstrafrecht wegen falscher Eintragung eines Geburtsdatums in einem Pass - Ablehnung einer beantragten Zeugenvernehmung - Ablehnung von Anträgen auf Vernehmung von ...

Papierfundstellen

  • StV 1982, 101
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 723/53
    Auszug aus BGH, 11.11.1981 - 2 StR 596/81
    Sollte die Strafkammer Zweifel nicht beheben können, so müßte sie gemäß § 270 Abs. 1, § 209 a Nr. 2 Buchstabe a StPO in Verbindung mit §§ 108, 41 JGG die Sache an die Jugendkammer verweisen (BGHSt 5, 366 [BGH 23.02.1954 - 1 StR 723/53]; Brunner, JGG 6. Aufl. § 1 Rdn. 10, § 33 Rdn. 12).
  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68

    Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens

    Auszug aus BGH, 11.11.1981 - 2 StR 596/81
    Aus einer etwaigen Aussageverweigerung eines hierzu gemäß § 52 StPO berechtigten Angehörigen dürfen keine dem Angeklagten nachteiligen Schlüsse gezogen werden (BGHSt 22, 113; BGH in LM StPO 1975 § 52 Nr. 5 und Nr. 6; BGH, Urteil vom 12. Juli 1979 - 4 StR 291/79).
  • BGH, 12.10.1976 - 1 StR 549/76

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags - Wirkungen einer

    Auszug aus BGH, 11.11.1981 - 2 StR 596/81
    Daran kann auch der Gesichtspunkt der Prozeßökonomie - daß bei einer Zurückverweisung an das Jugendgericht wegen § 47 a JGG in jedem Fall nur dieses eine Gericht sich mit der Sache befassen müßte - nichts ändern (im Ergebnis, wenn auch ohne Begründung, ebenso BGH, Urteil vom 12. Oktober 1976 - 1 StR 549/76).
  • BGH, 01.08.1978 - 5 StR 418/78

    Voraussetzungen der Zurückweiung eines Beweismittels aufgrund völliger

    Auszug aus BGH, 11.11.1981 - 2 StR 596/81
    Die Prüfung, ob das Beweismittel in diesem Sinne ungeeignet ist, muß das Gericht unabhängig von dem Ergebnis der bisher durchgeführten Beweisaufnahme allein auf Grund des Beweisantrags vornehmen (BGH, Urteil vom 6. September 1979 - 4 StR 374/79; Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78; BGH GA 1956, 384; Gollwitzer a.a.O. Rdn. 239 bis 243 mit Nachweisen).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79

    Verwertung einer Zeugnisverweigerung zum Nachteil des Angeklagten - Aussage eines

    Auszug aus BGH, 11.11.1981 - 2 StR 596/81
    Aus einer etwaigen Aussageverweigerung eines hierzu gemäß § 52 StPO berechtigten Angehörigen dürfen keine dem Angeklagten nachteiligen Schlüsse gezogen werden (BGHSt 22, 113; BGH in LM StPO 1975 § 52 Nr. 5 und Nr. 6; BGH, Urteil vom 12. Juli 1979 - 4 StR 291/79).
  • BGH, 06.09.1979 - 4 StR 374/79

    Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 11.11.1981 - 2 StR 596/81
    Die Prüfung, ob das Beweismittel in diesem Sinne ungeeignet ist, muß das Gericht unabhängig von dem Ergebnis der bisher durchgeführten Beweisaufnahme allein auf Grund des Beweisantrags vornehmen (BGH, Urteil vom 6. September 1979 - 4 StR 374/79; Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78; BGH GA 1956, 384; Gollwitzer a.a.O. Rdn. 239 bis 243 mit Nachweisen).
  • BGH, 30.01.2013 - 4 StR 380/12

    Alter des Angeklagten als beweisrelevante Tatsache (Strengbeweisverfahren);

    In einem derartigen Fall darf sich das Gericht für die Feststellung des Alters nicht mit dem Freibeweisverfahren begnügen; diese hat vielmehr im Strengbeweisverfahren zu erfolgen (BGH, Beschluss vom 11. November 1981 - 2 StR 596/81, StV 1982, 101).
  • BGH, 10.03.1992 - 5 StR 538/91

    Verlesung von bei der Beweiswürdigung verwerteten Strafanträgen im Rahmen der

    Zutreffend ist allerdings ihr Ausgangspunkt, daß Tatsachen, die sowohl für eine Verfahrensvoraussetzung als auch für die Schuldfrage von Bedeutung sind, im Strengbeweis festgestellt werden müssen, für den die Vorschrift des § 261 StPO gilt (BGH StV 1982, 101; 1991, 148, 149).
  • BGH, 11.01.2000 - 1 StR 633/99

    Aufklärungspflicht; Doppelrelevante Tatsache; Alter des Angeklagten

    Sie betrifft nicht nur die gerichtliche Zuständigkeit sondern im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen, die das Gesetz für Erwachsene einerseits und Heranwachsende andererseits vorsieht, auch die Anwendung des materiellen Rechts (BGH StV 1982, 101).
  • BGH, 11.01.1990 - 2 StR 311/90

    Beweisaufnahme - Verlesung - Urkundenverlesung - Verwertung - Gegenstand der

    Denn Tatsachen, die sowohl für Prozeßentscheidungen als auch für die Schuld- und Rechtsfolgenfrage von Bedeutung sind, müssen im Strengbeweis festgestellt werden (BGH StV 1982, 101; Kleinknecht/Meyer 39. Aufl. StPO § 244 Rdn. 8; Herdegen in KK 2. Aufl. StPO § 244 Rdn. 8; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. StPO § 244 Rdn. 6; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 131 f).
  • BayObLG, 28.06.2000 - 4St RR 54/00

    Grenzen des revisionsrechtlichen Freibeweisverfahrens

    Das Freibeweisverfahren findet aber zum einen seine Grenze in der Bindung des Revisionsgerichts an vom Tatrichter festgestellte doppelrelevante Tatsachen (vgl. z.B. BGH StV 1991, 148; 1982, 101, OLG Karlsruhe GA 1985, 134).
  • BayObLG, 03.08.1993 - 5St RR 63/93
    Der Weg zu diesem Ziel führt aber dann nicht über eine bloße Strafmaßberufung, wenn - wie hier - noch Umstände des Schuldspruchs (Umfang der Geldfälschung) als sogenannte "doppel-relevante" Tatsachen zu prüfen waren (vgl. BGH StV 1982, 101; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 46 Rn. 53 a; Kleinknecht/Meyer § 244 Rn. 8).
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