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   BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81   

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BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81 (https://dejure.org/1981,903)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1981 - 2 StR 356/81 (https://dejure.org/1981,903)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1981 - 2 StR 356/81 (https://dejure.org/1981,903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beleidigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Mordes - Ausschluss der Schuldfähigkeit aufgrund von Alkoholeinfluss - Beurteilung alkoholunabhängiger Persönlichkeitsstörungen - Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Papierfundstellen

  • StV 1982, 14
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.06.1955 - 3 StR 163/55

    Lustmord

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81
    Dieses Mordmerkmal verwirklicht nicht nur, wer schon im Töten selbst geschlechtliche Befriedigung sucht, sondern auch, wer die Todesfolge während der Tat in seinen Willen aufnimmt, um danach seine geschlechtliche Lust an der Leiche zu befriedigen (BGHSt 7, 353 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]).
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81
    Dabei ist bereits außer Betracht geblieben, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten ebensowenig wie ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens entgegenzustehen braucht (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 257/80 - und 11. Juni 1981 - 1 StR 14/81 -).
  • BGH, 14.07.1955 - 1 StR 728/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81
    Wäre der Angeklagte wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt worden, so hätte allerdings ein Schuldspruch wegen Beleidigung unterbleiben müssen, da § 177 StGB als der engere Tatbestand die Anwendung des § 185 StGB auf solche ehrverletzenden Handlungen ausschließt, die mit einer Vergewaltigung nach deren regelmäßigem Erscheinungsbild notwendigerweise verbunden sind (RGSt 65, 338; BGH NJW 1951, 368; BGH GA 1956, 316; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 177 Rdn. 10).
  • BGH, 28.06.1968 - 4 StR 226/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81
    Dabei darf allerdings nicht außer Betracht bleiben, daß erfahrungsgemäß auch erhebliche Alkoholmengen gewöhnlich nicht die Hemmungen beseitigen können, die jeden Menschen, sofern er nicht eine besonders abartige Persönlichkeit ist, davon abhalten, schwerste Angriffe gegen Leib und Leben anderer zu unternehmen (vgl. BGH, NStZ 1981, 298; BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68 -).
  • BGH, 07.09.1978 - 4 StR 467/78

    Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81
    Durchgreifenden Bedenken begegnet insbesondere die Auffassung, bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit komme es "nicht auf einen abstrakt berechneten BAK-Wert", sondern auf das Verhalten des Täters an (BGH, Beschlüsse vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78 - und 8. Mai 1981 - 2 StR 147/81 -).
  • BGH, 25.01.1978 - 3 StR 501/77

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Abgrenzung zwischen Bedrohung und

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81
    Mit Recht hat das Landgericht eine lebensgefährdende Behandlung darin gesehen, daß der Angeklagte die Zeugin würgte (BGH GA 1961, 241; BGH, Urteil vom 25. Januar 1978 - 3 StR 501/77 -); daß der Würgegriff fest genug war, um lebensgefährlich zu sein, ergibt sich aus den Folgen dieser Mißhandlung, die "schmerzhafte Unterblutungen an der rechten Halsseite" der Zeugin hervorrief (UA S. 16).
  • BGH, 11.06.1981 - 1 StR 14/81

    Erwägungen zur Schuldfähigkeit eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81
    Dabei ist bereits außer Betracht geblieben, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten ebensowenig wie ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens entgegenzustehen braucht (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 257/80 - und 11. Juni 1981 - 1 StR 14/81 -).
  • BGH, 03.12.1980 - 2 StR 257/80

    Abbaugeschwindigkeit der Blutalkoholkonzentration innerhalb kurzer Zeiträume -

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81
    Dabei ist bereits außer Betracht geblieben, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten ebensowenig wie ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens entgegenzustehen braucht (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 257/80 - und 11. Juni 1981 - 1 StR 14/81 -).
  • BGH, 08.05.1981 - 2 StR 147/81

    Aussagekraft des Promillegehaltes über die Einsichtsfähigkeit oder

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81
    Durchgreifenden Bedenken begegnet insbesondere die Auffassung, bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit komme es "nicht auf einen abstrakt berechneten BAK-Wert", sondern auf das Verhalten des Täters an (BGH, Beschlüsse vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78 - und 8. Mai 1981 - 2 StR 147/81 -).
  • RG, 03.07.1931 - I 23/31

    Findet die in § 20 Abs. 2 PreßG. aufgestellte Vermutung auch dann Anwendung, wenn

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81
    Wäre der Angeklagte wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt worden, so hätte allerdings ein Schuldspruch wegen Beleidigung unterbleiben müssen, da § 177 StGB als der engere Tatbestand die Anwendung des § 185 StGB auf solche ehrverletzenden Handlungen ausschließt, die mit einer Vergewaltigung nach deren regelmäßigem Erscheinungsbild notwendigerweise verbunden sind (RGSt 65, 338; BGH NJW 1951, 368; BGH GA 1956, 316; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 177 Rdn. 10).
  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Nach den bisher von der Rechtsprechung entschiedenen Fallgestaltungen tötet zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, wer sich durch den Tötungsakt selbst sexuelle Befriedigung verschaffen oder sich nach der Tötung in nekrophiler Weise an der Leiche vergehen will (BGHSt 7, 353, 354; BGH Urt. vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81; OGHSt 2, 337, 339).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Der Bundesgerichtshof fordert daher in ständiger Rechtsprechung, bei Blutalkoholwerten von 2 Promille an aufwärts die Anwendung des § 21 StGB in Betracht zu ziehen (BGH NStZ 1984, 408; VRS 69, 432, 433), da bei derartigen Werten erheblich verminderte Schuldfähigkeit naheliege (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 BAK 4; BGH bei Holtz MDR 1986, 622), und zwar um so näher, je mehr der Wert von 2 Promille überschritten ist (BGH StV 1982, 14, 15; NStZ 1984, 506; BGHR StGB § 21 BAK 6; zusammenfassend Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988, S. 379, 383).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Zum Teil ist davon die Rede, daß die Voraussetzungen des § 21 StGB bei einer Blutalkoholkonzentration von 2, 5 o/oo "sehr nahe liegen" (BGH StV 1982, 14, 15; BGH NStZ 1984, 506 ; BGH, Beschl. vom 13. Mai 1986 - 1 StR 199/86).
  • BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85

    Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

    Der Senat braucht hier nicht zu entscheiden, ob es in solchen Fällen schon tatbestandlich an einer Beleidigung fehlt, weil zwischen Scham- und Ehrverletzung zu unterscheiden sei (so z.B. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 185 Rdn. 4; Herdegen in LK, 9. Aufl. § 185 Rdn. 14), oder § 185 StGB lediglich infolge der Sondervorschriften des Sexualstrafrechts verdrängt wird (so z.B. Laufhütte a.a.O. § 174 Rdn. 23, § 182 Rdn. 6 für die Fälle des sexuellen Mißbrauchs Schutzbefohlener und der Verführung; vgl. auch BGH StV 1982, 14 für den Fall der versuchten Vergewaltigung).
  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 113/02

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung; gefährliches

    Gleichwohl verschließt sich der Senat nicht den Ausführungen des Generalbundesanwalts in seinem Teilaufhebungsantrag, der die Feststellung des Tatrichters dazu vermißt, wie lange (vgl. hierzu u.a. BGH, Urt. v. 11. April 2000 - 1 StR 55/00 und BGH StV 1993, 27; offen in BGH, Urt. v. 10. März 1998 - 1 StR 731/97 und BGHR StGB 223 a Abs. 1 Lebensgefährdung 8; aber auch BGH, Urt. v. 7. Oktober 1981 2 StR 356/81 und BGH GA 1961, 241) der Angeklagte das Opfer gewürgt hat, zumal da ohnehin - wie vorstehend aufgezeigt - über die Sache neu zu verhandeln ist.
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Begeht ein Angeklagter mit einer Blutalkoholkonzentration von 2, 6 Promille eine strafbare Handlung, dann liegt es besonders nahe, daß er sich in einem Zustand befand, in dem sein Hemmungsvermögen erheblich beeinträchtigt war (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 257/80; Urteil vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81; Beschluß vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83; Beschluß vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84; Beschluß vom 15. April 1983 - 2 StR 73/83; Beschluß vom 11. November 1982 - 1 StR 699/82 und Beschluß vom 30. April 1982 - 2 StR 142/82).
  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 328/92

    Rechtfertigung der Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des §

    Zwar kann ein Würgegriff am Hals geeignet sein, eine Lebensgefährdung herbeizuführen, z.B. durch Abschnüren der Halsschlagader oder Bruch des Kehlkopfknorpels (vgl. BGH GA 61, 241; BGHR StGB § 223 a I Strafzumessung 1; BGH, Urteile vom 25. Januar 1978 - 3 StR 501/77 - und vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81).
  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

    Insbesondere bleibt aber außer Betracht, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten ebensowenig wie ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens entgegenzustehen braucht (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 -2 StR 257/80 und vom 11. Juni 1981 -1 StR 14/81 sowie Urteil vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen und

    Einer Verurteilung wegen Beleidigung muß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht der Umstand im Wege stehen, daß die ehrverletzenden Handlungen Teil einer versuchten Vergewaltigung waren; der Tatbestand des § 185 StGB greift vielmehr nur dann nicht ein, wenn eine Verurteilung wegen (versuchter) Vergewaltigung erfolgt, "da § 177 StGB als der engere Tatbestand die Anwendung des § 185 StGB (nur) auf solche ehrverletzenden Handlungen ausschließt, die mit einer Vergewaltigung nach deren regelmäßigem Erscheinungsbild notwendigerweise verbunden sind" (BGH StV 1982, 14, 15 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts; Nichtverwerten von Lichtbildern;

    Zwar braucht planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten des Täters ebensowenig wie dessen ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens entgegenzustehen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 257/80 - und 11. Juni 1981 - 1 StR 14/81 - Urteile vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80 - und 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81 -).
  • BGH, 08.12.1989 - 2 StR 526/89

    Unangemessene Behandlung durch einen Würgegriff - Folgen des Fehlens

  • OLG Düsseldorf, 12.02.1988 - 5 Ss 2/88

    Beleidigung; Sexuelle Selbstbestimmung; Subsidiarität; Verurteilung

  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 733/86

    Verminderte Schuldfähigkeit bei erhöhtem Alkoholeinfluss - Berechnung und

  • BGH, 13.05.1986 - 1 StR 199/86

    Revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Feststellungen zur

  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83

    Verminderung des Hemmungsvermögens eines Angeklagten - Vorliegen von

  • BGH, 05.08.1983 - 2 StR 427/83

    Bedeutung des Blutalkohols und des tatsächlichen Verhaltens eines Angeklagten für

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