Weitere Entscheidungen unten: BGH, 25.11.1981 | BGH, 14.01.1982

Rechtsprechung
   BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,664
BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81 (https://dejure.org/1981,664)
BGH, Entscheidung vom 23.12.1981 - 2 StR 694/81 (https://dejure.org/1981,664)
BGH, Entscheidung vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81 (https://dejure.org/1981,664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses bei provozierendem Verhalten eines polizeilichen Lockspitzels - Annahme eines besonders schweren Falles bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 46
    Betäubungsmittelstrafrecht: Tatprovokation, Strafzumessung bei Regelbeispiel

Papierfundstellen

  • StV 1982, 221
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Auszug aus BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81
    Unter diesen Umständen hat das provozierende Verhalten des polizeilichen Lockspitzels gegenüber dem Tatbeitrag des Angeklagten kein solches Gewicht erlangt, daß es ein Verfahrenshindernis begründen oder sich sonst auf den Schuldspruch auswirken könnte (vgl. BGH, Urteile vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80 = NJW 1981, 1626 und vom 15. April 1980 - 1 StR 107/80 = NJW 1980, 1761).
  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein

    Auszug aus BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81
    Unter diesen Umständen hat das provozierende Verhalten des polizeilichen Lockspitzels gegenüber dem Tatbeitrag des Angeklagten kein solches Gewicht erlangt, daß es ein Verfahrenshindernis begründen oder sich sonst auf den Schuldspruch auswirken könnte (vgl. BGH, Urteile vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80 = NJW 1981, 1626 und vom 15. April 1980 - 1 StR 107/80 = NJW 1980, 1761).
  • BGH, 02.12.1981 - 2 StR 542/81

    Bemessung einer Strafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81
    Diese entbindet den Tatrichter nicht von einer umfassenden Abwägung aller bedeutsamen tat- und täterbezogenen Umstände, wenn gewichtige für den Angeklagten sprechende Umstände vorhanden sind, die der Annahme eines besonders schweren Falles entgegenstehen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81).
  • BGH, 16.04.1985 - 1 StR 144/85

    Begründung eigenen Gewahrsams bei Beobachtung durch den Eigentümer oder Dritte -

    Diese besonderen Umstände hätte das Landgericht schon bei der Entscheidung über den anzuwendenden Strafrahmen berücksichtigen müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 23. September 1981 - 2 StR 694/81 - mitgeteilt bei Schoreit NStZ 1983, 18), da die festgestellte nachhaltige Einwirkung des Lockspitzels auf den Täter ein wesentlicher Strafmilderungsgrund ist (vgl. BGHSt 32, 345, 355), der allein oder im Zusammenhang mit weiteren für den Angeklagten sprechenden Umständen wie dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtmG (vgl. BGH StV 1983, 460) zur Verneinung eines besonders schweren Falles des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln hätte führen können.
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89

    Strafprozeßrecht: Beweiswürdigung bei Einsatz eines V-Mannes

    Die Nichtbeachtung der Voraussetzungen zulässiger staatlicher Tatprovokation hindert zwar die Verfolgung und Bestrafung des Täters nicht, doch liegt darin regelmäßig ein gewichtiger Strafzumessungsgrund zu seinen Gunsten (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH StV 1982, 221; BGH NStZ 1986, 162; BGH NJW 1986, 75; BGH StV 1987, 435).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84

    Lockspitzel - Landeskriminalamt - Heroin - Verfahrenshindernis - Drogengeschäft -

    Bei diesem Tatbeitrag des Angeklagten würde auch die von ihm in einem Beweisantrag behauptete Tatsache, der Gewährsmann der niederländischen Polizei habe ihn am 22. Dezember 1982 um die Lieferung des verfügbaren Heroins mit dem Hinweis darauf gebeten, daß anderenfalls 20 bei dem deutschen Kaufinteressenten beschäftigte niederländische Leiharbeiter ihren Arbeitsplatz verlören (siehe die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts vom 1. Juni 1984 Bl. 29), nicht zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führen (vgl. dazu BGHSt 32, 345 [346 f]; BGH NJW 1981, 1626 ; BGH NStZ 1981, 257 ; 1982, 126; 1982, 156; 1984, 78, 519; BGH StV 1981, 392, 599 ff. Anm. Mache; 1982, 221).
  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 151/83

    Strafprozeßrecht: Verlesen einer Urkunde, Urteilsabsetzungsfrist,

    Im Falle der Bestätigung der Beweisbehauptung wäre aber eine polizeiliche Beeinflussung des Heroingeschäfts bei der Strafzumessung, möglicherweise schon bei der Auswahl des Strafrahmens zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. November 1981 - 2 StR 685/81; BGH, Beschluß vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81).
  • BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Deshalb durfte die Polizei in der im Urteil dargeatellten Weise vorgehen (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH JZ 1980, 536; BGH NStZ 1981, 70; BGH NJW 1981, 1626; BGH, Beschluß vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81).
  • BGH, 08.10.1982 - 2 StR 587/82

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz einer nicht geringen Menge, Strafaussetzung

    Diese strafmildernden Umstände hätte das Gericht bereits im Rahmen der Gesamtwürdigung berücksichtigen müssen, ob ein besonders schwerer Fall des Besitzes vorliegt (BGH, Beschlüsse vom 20. März 1981 - 2 StR 107/81; vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81).
  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 302/82

    Betäubungsmittelstrafrecht: Anwendung des Regelstrafrahmens trotz Verwirklichung

    Im Hinblick auf die nicht ausgeschlossene mittelschwere Debilität des Angeklagten (IQ: 65 Punkte) und den Umstand, daß er unmittelbar nach der Aussetzung seiner restlichen Vorstrafe zur Bewährung durch einen gezielt gegen ihn gerichteten Einsatz eines polizeilichen Lockspitzels in die jetzt abgeurteilte Tat verstrickt worden ist, hätte jedoch Anlaß bestanden zu prüfen, ob trotz Vorliegens des Regelbeispiels von der Annahme eines besonders schweren Falles abzusehen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 25. November 1981 - 2 StR 685/81 = StV 1982, 221; Beschluß vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81 = StV 1982, 221).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Eigenkonsum, Anwendung des

    Diese strafmildernden Umstände hätte das Gericht bereits im Rahmen der Gesamtwürdigung bei der Erörterung der Frage berücksichtigen müssen, ob ein besonders schwerer Fall des Handeltreibens vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77; 20. März 1981 - 2 StR 107/81; 25. November 1981 - 2 StR 685/81 und 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81).
  • BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93

    Betäubungsmittel; Menge; Schwere; Verstoß; Wirkstoffgehalt; Gefahren; Körperlich;

    Diese entbindet den Tatrichter nicht von einer umfassenden Abwägung aller bedeutsamen tat- und täterbezogenen Umstände, wenn gewichtige, für den Angeklagten sprechende Umstände vorhanden sind, die der Annahme eines besonders schweren Falles entgegenstehen könnten (BGH StV 1981, 278; 1982, 221 [225] und 1982, 261; 1983, 460; 1985, 147 und 1985, 323; Körner § 29 Rdn. 745, 778 m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BayObLG, 30.05.1990 - RReg. 4 St 105/90

    Urteil; Erörterung; Tatrichter; Strafaussetzung; Bewährung; Verstoß; Besonders

    die der Annahme eines besonders schweren Falles entgegenstehen könnten (BGH StV 1981, 278; BGH StV 1982, 221, 225 und 261; BGH StV 1983, 460 ; BGH StV 1985, 147 und 323; Körner Betäubungsmittelgesetz 3. Auflage § 29 Rn. 741, 745, 778 mit weiteren Nachweisen; ständige Rechtsprechung des Senats, zum Beispiel Beschluß vom 6.4.1989 RReg. 4 St 31/89).
  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 97/84

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Abhängigkeit des Täters von Heroin - Erhebliche

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1981 - 2 StR 685/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1728
BGH, 25.11.1981 - 2 StR 685/81 (https://dejure.org/1981,1728)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1981 - 2 StR 685/81 (https://dejure.org/1981,1728)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1981 - 2 StR 685/81 (https://dejure.org/1981,1728)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1728) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafrahmenwahl bei einem unvorbestraften Angeklagten, der durch einen V-Mann zu einem Heroingeschäft veranlasst wurde

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 20 § 21
    Betäubungsmittelstrafrecht: Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit

Papierfundstellen

  • StV 1982, 221
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.03.1977 - 3 StR 70/77

    Erforderlicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei Annahme

    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - 2 StR 685/81
    Im Urteil wird jedoch nicht erörtert, ob aus diesem Grund sowie wegen der Tatsache, daß die unvorbestraften Angeklagten durch einen V-Mann zu dem Heroingeschäft veranlaßt worden sind, bei der Strafbemessung von dem nach § 49 StGB gemilderten Strafrahmen (des § 11 Abs. 4 BetMG) oder sogar von dem des § 11 Abs. 1 BetMG (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77 -) auszugehen ist.
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Sollte die neue Strafkammer wiederum zu einem Schuldspruch kommen, wird sie bei der Abwägung, ob von einem besonders schweren Fall im Sinne des § 11 Abs. 4 BtMG a.F. auszugehen ist, auch zu berücksichtigen haben, daß der Angeklagte die Regelbeispiele des § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 und Nr. 6 a BtMG a.F. (UA 41) nur durch den gezielten Einsatz des V-Manns C. und die Mitwirkung der Polizei (am 12. Dezember 1981) werwirklichen konnte (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 221 und 1983, 20).
  • OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94

    Rechtsfolgenentscheidung; Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf;

    Da der Widerruf der ausgesetzten Freiheitsstrafe wegen einer in der Bewährungszeit begangenen Straftat (nämlich dem hier verfahrensgegenständlichen Delikt) wesentlich davon abhängt, ob der Angeklagte in dem neuen Verfahren zu einer Bewährungsstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird, verleiht jedenfalls diese absehbare Auswirkung der Rechtsfolgenentscheidung ihr das in § 140 Abs. 2 StPO vorausgesetzte Gewicht und macht die Mitwirkung eines Verteidigers in der Berufungshauptverhandlung notwendig (OLG Hamburg StV 1989, 521 ; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505, 506; vgl. auch OLG Hamm StV 1993, 180 und Müller NStZ 1990, 376 sowie Temming StV 1992, 221, 222).
  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87

    Möglichkeit der Strafmilderung bei Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels

    Das Landgericht geht daneben auch nicht darauf ein, ob T. mit dem Fahnder zusammenarbeitete; sollte das Geschäft aber durch den CID veranlaßt worden sein, wäre auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang gegen den Angeklagten ein Verdacht bestand, der den Einsatz eines Lockspitzels rechtfertigen konnte (vgl. BGH, Beschl. vom 25. November 1981 - 2 StR 685/81 bei Schoreit NStZ 1982, 66).
  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 151/83

    Strafprozeßrecht: Verlesen einer Urkunde, Urteilsabsetzungsfrist,

    Im Falle der Bestätigung der Beweisbehauptung wäre aber eine polizeiliche Beeinflussung des Heroingeschäfts bei der Strafzumessung, möglicherweise schon bei der Auswahl des Strafrahmens zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. November 1981 - 2 StR 685/81; BGH, Beschluß vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81).
  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 302/82

    Betäubungsmittelstrafrecht: Anwendung des Regelstrafrahmens trotz Verwirklichung

    Im Hinblick auf die nicht ausgeschlossene mittelschwere Debilität des Angeklagten (IQ: 65 Punkte) und den Umstand, daß er unmittelbar nach der Aussetzung seiner restlichen Vorstrafe zur Bewährung durch einen gezielt gegen ihn gerichteten Einsatz eines polizeilichen Lockspitzels in die jetzt abgeurteilte Tat verstrickt worden ist, hätte jedoch Anlaß bestanden zu prüfen, ob trotz Vorliegens des Regelbeispiels von der Annahme eines besonders schweren Falles abzusehen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 25. November 1981 - 2 StR 685/81 = StV 1982, 221; Beschluß vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81 = StV 1982, 221).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Eigenkonsum, Anwendung des

    Diese strafmildernden Umstände hätte das Gericht bereits im Rahmen der Gesamtwürdigung bei der Erörterung der Frage berücksichtigen müssen, ob ein besonders schwerer Fall des Handeltreibens vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77; 20. März 1981 - 2 StR 107/81; 25. November 1981 - 2 StR 685/81 und 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81).
  • BGH, 15.07.1983 - 2 StR 14/83

    Widerspruch von doppelrelevanten Tatsachen zu neuen Feststellungen

    Nachdem das erste Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 10. Juni 1981 auf die Revision der Angeklagten durch Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 25. November 1981 - 2 StR 685/81 - im Strafausspruch aufgehoben wurde, sind alle den Schuldspruch tragenden Feststellungen bestehen geblieben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 14.01.1982 - 4 StR 686/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,5621
BGH, 14.01.1982 - 4 StR 686/81 (https://dejure.org/1982,5621)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1982 - 4 StR 686/81 (https://dejure.org/1982,5621)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1982 - 4 StR 686/81 (https://dejure.org/1982,5621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,5621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Strafzumessung - Überprüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles nach § 308 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Zulässigkeit der Berücksichtigung der Strafdrohung des Tatbestandes als Strafzumessungsgrund

Papierfundstellen

  • StV 1982, 221
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.11.1981 - 4 StR 595/81

    Äußerer Tatbestand der vollendeten schweren räuberischen Erpressung -

    Auszug aus BGH, 14.01.1982 - 4 StR 686/81
    Den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, ob sich das Landgericht der Möglichkeit bewußt gewesen ist, allein wegen des Vorliegens des § 21 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 1981 - 4 StR 595/81, 9. Juli 1981 - 4 StR 338/81, 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81; BGH bei Holtz MDR 1980, 104) oder des § 23 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1981 - 3 StR 417/81, Beschlüsse vom 16. und 30. Oktober 1981 - 3 StR 332/81 und 3 StR 380/81) den Strafrahmen des § 308 Abs. 2 StGB anwenden zu können (vgl. Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl., 1981, § 50 Rdn. 2).
  • BGH, 09.12.1981 - 3 StR 417/81

    Annahme eines Tatentschlusses zum Totschlag, wenn der Täter zwei Messerstiche auf

    Auszug aus BGH, 14.01.1982 - 4 StR 686/81
    Den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, ob sich das Landgericht der Möglichkeit bewußt gewesen ist, allein wegen des Vorliegens des § 21 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 1981 - 4 StR 595/81, 9. Juli 1981 - 4 StR 338/81, 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81; BGH bei Holtz MDR 1980, 104) oder des § 23 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1981 - 3 StR 417/81, Beschlüsse vom 16. und 30. Oktober 1981 - 3 StR 332/81 und 3 StR 380/81) den Strafrahmen des § 308 Abs. 2 StGB anwenden zu können (vgl. Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl., 1981, § 50 Rdn. 2).
  • BGH, 30.10.1981 - 3 StR 380/81

    Vorliegen eines minder schweren Falls des Totschlags - Strafmilderung beim

    Auszug aus BGH, 14.01.1982 - 4 StR 686/81
    Den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, ob sich das Landgericht der Möglichkeit bewußt gewesen ist, allein wegen des Vorliegens des § 21 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 1981 - 4 StR 595/81, 9. Juli 1981 - 4 StR 338/81, 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81; BGH bei Holtz MDR 1980, 104) oder des § 23 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1981 - 3 StR 417/81, Beschlüsse vom 16. und 30. Oktober 1981 - 3 StR 332/81 und 3 StR 380/81) den Strafrahmen des § 308 Abs. 2 StGB anwenden zu können (vgl. Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl., 1981, § 50 Rdn. 2).
  • BGH, 19.11.1981 - 2 StR 589/81

    Verurteilung eines Apothekers wegen der Vergabe von verschreibungspflichtigen

    Auszug aus BGH, 14.01.1982 - 4 StR 686/81
    Diese Formulierungen lassen befürchten, daß das Landgericht den kriminalpolitischen Grundgedanken des § 308 Abs. 1 StGB und den Zweck der Strafdrohung unter Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB in unzulässiger Weise als Strafzumessungsgrund herangezogen hat (vgl. BGH, Beschluß vom 19. November 1981 - 2 StR 589/81).
  • BGH, 16.10.1981 - 3 StR 332/81

    Minderschwerer Fall des Totschlags; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 14.01.1982 - 4 StR 686/81
    Den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, ob sich das Landgericht der Möglichkeit bewußt gewesen ist, allein wegen des Vorliegens des § 21 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 1981 - 4 StR 595/81, 9. Juli 1981 - 4 StR 338/81, 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81; BGH bei Holtz MDR 1980, 104) oder des § 23 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1981 - 3 StR 417/81, Beschlüsse vom 16. und 30. Oktober 1981 - 3 StR 332/81 und 3 StR 380/81) den Strafrahmen des § 308 Abs. 2 StGB anwenden zu können (vgl. Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl., 1981, § 50 Rdn. 2).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 164/81

    Bestimmung einer Strafe nach dem Gesetz, das die schwerste Strafe androht -

    Auszug aus BGH, 14.01.1982 - 4 StR 686/81
    Den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, ob sich das Landgericht der Möglichkeit bewußt gewesen ist, allein wegen des Vorliegens des § 21 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 1981 - 4 StR 595/81, 9. Juli 1981 - 4 StR 338/81, 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81; BGH bei Holtz MDR 1980, 104) oder des § 23 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1981 - 3 StR 417/81, Beschlüsse vom 16. und 30. Oktober 1981 - 3 StR 332/81 und 3 StR 380/81) den Strafrahmen des § 308 Abs. 2 StGB anwenden zu können (vgl. Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl., 1981, § 50 Rdn. 2).
  • BGH, 09.07.1981 - 4 StR 338/81

    Rechtliche Folgen einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit auf die

    Auszug aus BGH, 14.01.1982 - 4 StR 686/81
    Den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, ob sich das Landgericht der Möglichkeit bewußt gewesen ist, allein wegen des Vorliegens des § 21 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 1981 - 4 StR 595/81, 9. Juli 1981 - 4 StR 338/81, 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81; BGH bei Holtz MDR 1980, 104) oder des § 23 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1981 - 3 StR 417/81, Beschlüsse vom 16. und 30. Oktober 1981 - 3 StR 332/81 und 3 StR 380/81) den Strafrahmen des § 308 Abs. 2 StGB anwenden zu können (vgl. Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl., 1981, § 50 Rdn. 2).
  • BGH, 06.04.1962 - 4 StR 32/62

    Ehescheidungsklage - §§ 153, 26, 13 StGB, Garantenstellung

    Auszug aus BGH, 14.01.1982 - 4 StR 686/81
    Auch darf der abstrakte Gesichtspunkt der Generalprävention, der schon in der Strafdrohung des Tatbestandes berücksichtigt ist, nicht lediglich unter Hinweis auf den Gesetzeszweck strafschärfend verwertet werden (BGHSt 17, 321, 324 [BGH 06.04.1962 - 4 StR 32/62]; vgl. zum ganzen auch Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts, 1980, S. 110; Dreher/Tröndle a.a.O., § 46 Rdn. 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht