Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.11.1981

Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1981 - 2 StR 727/81   

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https://dejure.org/1981,9131
BGH, 22.12.1981 - 2 StR 727/81 (https://dejure.org/1981,9131)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1981 - 2 StR 727/81 (https://dejure.org/1981,9131)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1981 - 2 StR 727/81 (https://dejure.org/1981,9131)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abwägung der wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände gegeneinander

Papierfundstellen

  • StV 1982, 223
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.12.1982 - 2 StR 780/82

    Bejahung eines minder schweren Falles des Totschlags allein auf Grund der Annahme

    Dabei sind die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände gegeneinander abzuwägen (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1981 - 2 StR 727/81).
  • BGH, 06.10.1982 - 2 StR 465/82

    Annahme eines minder schweren Falles von Körperverletzung mit Todesfolg

    Bei dieser Gesamtbetrachtung sind die wesentlichen ent- und belastenden Umstände gegeneinander abzuwägen (BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1981 - 2 StR 727/81).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1981 - 4 StR 595/81   

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https://dejure.org/1981,4435
BGH, 26.11.1981 - 4 StR 595/81 (https://dejure.org/1981,4435)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1981 - 4 StR 595/81 (https://dejure.org/1981,4435)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1981 - 4 StR 595/81 (https://dejure.org/1981,4435)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Äußerer Tatbestand der vollendeten schweren räuberischen Erpressung - Sachlichrechtlicher Mangel bei unvollständigen Feststellungen zum inneren Tatbestand eines verwirklichten Delikts - Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer alkoholischen Beeinflussung - Ausführliche ...

Papierfundstellen

  • StV 1982, 223
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.1977 - 1 StR 805/76

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts bei fehlenden Feststellungen zur

    Auszug aus BGH, 26.11.1981 - 4 StR 595/81
    Insoweit ist für die Vollendung des § 253 StGB nämlich ausreichend, daß dem Bedrohten eine Handlung abgenötigt wird, die Vermögens schädigenden oder vermögensgefährdenden Charakter hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1977 - 1 StR 805/76).

    Das Urteil läßt nicht erkennen, ob sich die Strafkammer bewußt war, daß eine vollendete Erpressung dann nicht in Betracht kommt, wenn der Täter von vornherein entschlossen war, eine Summe in der Größenordnung der ihm angebotenen zurückzuweisen (BGH, Urteil vom 25. Januar 1977 - 1 StR 805/76 - S. 4; Lackner in LK, 9. Aufl., Rdn. 25 zu § 253 StGB unter Hinweis auf RG GA Bd. 58, 186).

  • BGH, 03.06.1964 - 2 StR 143/64
    Auszug aus BGH, 26.11.1981 - 4 StR 595/81
    Das Eintreten einer (endgültigen) Vermögensverschiebung im Sinne einer Bereicherung des Täters oder eines Dritten ist zur Vollendung des äußeren Tatbestandes nicht erforderlich (vgl. BGHSt 19, 342, 344).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 164/81

    Bestimmung einer Strafe nach dem Gesetz, das die schwerste Strafe androht -

    Auszug aus BGH, 26.11.1981 - 4 StR 595/81
    Ihren Ausführungen ist jedoch nicht zu entnehmen, daß sie sich der Möglichkeit bewußt war, wonach allein die auf alkoholische Beeinflussung zurückzuführende erheblich verminderte Schuldfähigkeit eines Angeklagten Anlaß für die Annahme eines minderschweren Falles sein kann (ständige Rechtspr., vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 104; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 und 9. Juli 1981 - 4 StR 164/81 und 4 StR 338/81).
  • BGH, 09.07.1981 - 4 StR 338/81

    Rechtliche Folgen einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit auf die

    Auszug aus BGH, 26.11.1981 - 4 StR 595/81
    Ihren Ausführungen ist jedoch nicht zu entnehmen, daß sie sich der Möglichkeit bewußt war, wonach allein die auf alkoholische Beeinflussung zurückzuführende erheblich verminderte Schuldfähigkeit eines Angeklagten Anlaß für die Annahme eines minderschweren Falles sein kann (ständige Rechtspr., vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 104; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 und 9. Juli 1981 - 4 StR 164/81 und 4 StR 338/81).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 686/81

    Anforderungen an die Begründung der Strafzumessung - Überprüfung des Vorliegens

    Den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, ob sich das Landgericht der Möglichkeit bewußt gewesen ist, allein wegen des Vorliegens des § 21 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 1981 - 4 StR 595/81, 9. Juli 1981 - 4 StR 338/81, 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81; BGH bei Holtz MDR 1980, 104) oder des § 23 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1981 - 3 StR 417/81, Beschlüsse vom 16. und 30. Oktober 1981 - 3 StR 332/81 und 3 StR 380/81) den Strafrahmen des § 308 Abs. 2 StGB anwenden zu können (vgl. Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl., 1981, § 50 Rdn. 2).
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