Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.02.1982

Rechtsprechung
   BGH, 12.01.1982 - 2 StR 752/81   

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BGH, 12.01.1982 - 2 StR 752/81 (https://dejure.org/1982,1198)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1982 - 2 StR 752/81 (https://dejure.org/1982,1198)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81 (https://dejure.org/1982,1198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision eines Angeklagten in einer Betäubungsmittelsache - Mitteilungspflicht im Urteil bei Annahme einer fortgesetzten Handlung - Mitteilung der Qualität von Betäubungsmitteln bei Bestimmung des Schuldumfangs - In dubio pro reo-Entscheidung bei fehlender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Papierfundstellen

  • StV 1982, 225
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.1981 - 2 StR 116/81

    Wissen des Täters über den Zusammenhang seiner Tätigkeit mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 2 StR 752/81
    Ist das nicht möglich, so kann eine Verurteilung nur insoweit erfolgen, als sich der Schuldumfang auch ohne die Angabe der Zahl und der Beschreibung der Einzelakte hinreichend genau bestimmen läßt (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 1981 - 2 StR 116/81 und 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81).
  • BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat, Identifizierung der Einzeltaten

    Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 2 StR 752/81
    Ist das nicht möglich, so kann eine Verurteilung nur insoweit erfolgen, als sich der Schuldumfang auch ohne die Angabe der Zahl und der Beschreibung der Einzelakte hinreichend genau bestimmen läßt (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 1981 - 2 StR 116/81 und 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81).
  • BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83

    Voraussetzungen des Vorliegens des Merkmals der "nicht geringen Menge" bei

    In neueren Entscheidungen hat er mehrfach ausgesprochen, daß der Tatrichter - nicht nur zur Feststellung einer "nicht geringen Menge", sondern allgemein zur Bestimmung des Schuldumfangs - entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Heroingemisches treffen oder aber von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen müsse (Strafverteidiger 1982, 225 f.; Beschl. vom 14. Oktober 1981 - 2 StR 583/81 - bei Holtz MDR 1982, 103; Urt. vom 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81; Beschl. vom 11. Juni 1982 - 2 StR 198/82; vgl. auch Urt. vom 15. April 1981 - 2 StR 116/84 - bei Holtz MDR 1981, 632).
  • BGH, 25.05.1984 - 2 StR 254/84

    Anforderungen an richterliche Feststellungen zum Schuldumfang bei unerlaubtem

    Der Senat weist darauf hin, daß der Tatrichter regelmäßig verpflichtet ist, den Wirkstoffgehalt des sichergestellten Rauschgiftes festzustellen, anderenfalls kann er - zu Gunsten des Angeklagten - nur von der nach den Umständen des Falles möglichen geringsten Wirkstoffkonzentration ausgehen (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81).
  • BGH, 02.11.1984 - 2 StR 665/84

    Überprüfung der Qualität von Kokain zur Bestimmung des Wirkstoffgehalts -

    Konnten hinreichend genaue Feststellungen über den Wirkstoffgehalt nicht getroffen werden, so mußte das Landgericht von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen, das nach den Umständen in Betracht kam (BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81;vom 2. Oktober 1984 - 1 StR 508/84 und BGHSt 32, 162, 164 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83] - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 16.02.1984 - 4 StR 97/84

    Einzelakte - Fortgesetzte Handlung - Anzahl der Einzelakte -

    Auch die Höhe des Wirkstoffgrades kann für den Unrechtsgehalt der Tat und die Schuld des Täters von Bedeutung sein (BGH, Beschluß vom 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81 -).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 727/82

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Drogenkonsumenten - Handeltreiben mit

    Der Heroinbasenanteil des abgegebenen Gemischs wurde nicht festgestellt, so daß zugunsten des Angeklagten von einem niedrigen Wert auszugehen ist (BGH, Beschluß vom 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81; Urteil vom 15. April 1981 - 2 StR 116/81; Beschluß vom 16. Juni 1982 - 2 StR 198/82).
  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 779/83

    Beurteilung eines Heroingemischs als "nicht geringe Menge" - Erfordernis von

    Da auch Heroingemisch mit einem Wirkstoffgehalt von lediglich 2 bis 3 % gehandelt wird (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81) ist nach den bisherigen Feststellungen nicht auszuschließen, daß die Angeklagten bereits ein Gemisch mit einem Heroinbasenanteil von 20 % oder weniger als "gutes Material" oder "bessere Qualität" bezeichnet haben und tatsächlich nur etwa 1, 3 g reines Heroin einführten.
  • BGH, 15.02.1984 - 2 StR 886/83

    Anforderungen an die tatrichterliche Bestimmung des Schuldumfangs bei einer

    Konnte das Landgericht nicht genau bestimmen, wie oft der Angeklagte den Jungen sexuell mißbraucht hat, so hätte es unter Berücksichtigung des Grundsatzes "in dubio pro reo" die sichere Mindestzahl dieser Handlungen feststellen und seiner Beurteilung zugrunde legen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 547/80; Beschlüsse vom 27. März 1981 - 3 StR 107/81; 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81 - und 3. Mai 1983 - 1 StR 253/83).
  • BayObLG, 08.03.1996 - 4St RR 36/96

    Strafprozeßrecht: Wirksamkeit der Rechtmittelbeschränkung auf den

    Es hätte daher unter Berücksichtigung anderer hinreichend sicher festgestellter Tatumstände (Preis, Beurteilung durch andere Tatbeteiligte) und des Grundsatzes "in dubio pro reo" nicht nur in allen Fällen die Mindestmenge der erworbenen und abgegebenen Betäubungsmittels festgestellt werden müssen, sondern auch jeweils deren Wirkstoffgehalt (BGH StV 1982, 225/226).
  • BGH, 05.10.1984 - 2 StR 569/94

    Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Wirkstoffgehalt - Feststellungen

    Kann der Wirkstoffgehalt des Rauschgiftes (THC-Gehalt) nicht genau bestimmt werden, so ist zugunsten des Angeklagten von dem nach Lage des Falles noch möglichen geringsten THC-Gehalt auszugehen (BGH, Beschluß vom 1. Juli 1983 - 2 StR 378/83; Beschluß vom 11. Juni 1982 - 2 StR 198/82; Beschluß vom 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81 - und BGHSt 32, 162, 164).
  • BGH, 01.07.1983 - 2 StR 378/83

    Unzureichende Feststellungen zum Umfang der angelasteten Taten

    Sollten sichere Feststellungen nicht möglich sein, so wäre von dem nach Lage des Falles noch möglichen geringsten Heroinanteil auszugehen (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81).
  • BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 9/94

    Strafprozeßrecht: Feststellung des Schuldumfangs - Strafklageverbrauch im

  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 430/85

    Erfordernis der Feststellung des Mindestzahl der Einzelakte der angenommenen

  • BayObLG, 11.01.1985 - RReg. 4 St 305/84

    Minder schwerer Fall; Haschisch; THC; Geringe Menge; Betäubungsmittel; Unerlaubte

  • BGH, 05.10.1984 - 2 StR 569/84

    Bestimmung des Wirkstoffgehalts von Rauschgift für die Bewertung der Schwere der

  • BayObLG, 10.01.1995 - 4St RR 5/95

    Strafprozeßrecht: Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung auf den

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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1774
BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81 (https://dejure.org/1982,1774)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1982 - 2 StR 712/81 (https://dejure.org/1982,1774)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1982 - 2 StR 712/81 (https://dejure.org/1982,1774)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Eigenkonsum, Anwendung des Normalstrafrahmens trotz Vorliegens von Regelbeispielen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betäubungsmittel - Besonders schwerer Fall - Regelbeispiel - Widerlegbare Vermutung

Papierfundstellen

  • StV 1982, 225
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.03.1981 - 3 StR 68/81

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch - Beachtung von

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81
    Der Erwerb von Heroin zum Zwecke des Eigenverbrauchs (UA S. 10) ist rechtlich nur als unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln im Sinne von § 11 Abs. 1 BetMG aF zu bewerten (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1976 - 2 StR 579/76 und 18. März 1981 - 3 StR 68/81).
  • BGH, 15.12.1976 - 2 StR 579/76

    Zweck der Sitzungsniederschrift - Subsidiarität des Besitzes von

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81
    Der Erwerb von Heroin zum Zwecke des Eigenverbrauchs (UA S. 10) ist rechtlich nur als unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln im Sinne von § 11 Abs. 1 BetMG aF zu bewerten (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1976 - 2 StR 579/76 und 18. März 1981 - 3 StR 68/81).
  • BGH, 20.03.1981 - 2 StR 107/81

    Fehlende Berücksichtigung aller wesentlichen tatbezogenen und täterbezogenen

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81
    Diese strafmildernden Umstände hätte das Gericht bereits im Rahmen der Gesamtwürdigung bei der Erörterung der Frage berücksichtigen müssen, ob ein besonders schwerer Fall des Handeltreibens vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77; 20. März 1981 - 2 StR 107/81; 25. November 1981 - 2 StR 685/81 und 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81).
  • BGH, 02.12.1981 - 2 StR 542/81

    Bemessung einer Strafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81
    Sind Umstände vorhanden, die geeignet sein können, einen besonders schweren Fall zu verneinen, so ist eine umfassende Abwägung aller wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände erforderlich (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81).
  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Tatprovokation, Strafzumessung bei Regelbeispiel

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81
    Diese strafmildernden Umstände hätte das Gericht bereits im Rahmen der Gesamtwürdigung bei der Erörterung der Frage berücksichtigen müssen, ob ein besonders schwerer Fall des Handeltreibens vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77; 20. März 1981 - 2 StR 107/81; 25. November 1981 - 2 StR 685/81 und 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81).
  • BGH, 25.11.1981 - 2 StR 685/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81
    Diese strafmildernden Umstände hätte das Gericht bereits im Rahmen der Gesamtwürdigung bei der Erörterung der Frage berücksichtigen müssen, ob ein besonders schwerer Fall des Handeltreibens vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77; 20. März 1981 - 2 StR 107/81; 25. November 1981 - 2 StR 685/81 und 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81).
  • BGH, 23.03.1977 - 3 StR 70/77

    Erforderlicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei Annahme

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81
    Diese strafmildernden Umstände hätte das Gericht bereits im Rahmen der Gesamtwürdigung bei der Erörterung der Frage berücksichtigen müssen, ob ein besonders schwerer Fall des Handeltreibens vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77; 20. März 1981 - 2 StR 107/81; 25. November 1981 - 2 StR 685/81 und 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81).
  • BGH, 10.01.1978 - 2 StR 716/77

    Annahme eines besonders schweren Falls aufgrund des Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81
    Das Vorliegen eines Regelbeispieles führt nämlich nicht zwangsläufig zur Annahme eines besonders schweren Falles, sondern begründet nur eine entsprechende widerlegbare Vermutung (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Januar 1978 - 2 StR 716/77).
  • OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13

    Gewerbsmäßigkeit; Regelbeispiel; Arbeitslosengeld

    Wegen der "maßstabbildenden Bedeutung" (BGHSt 28, 318, [320]) der Regelbeispiele ist aber zur Bestimmung des im Einzelfall tatsächlich maßgeblichen Strafrahmens stets eine Gesamtwürdigung aller für die Strafzumessung wesentlichen Umstände vorzunehmen (BGH StV 1982, 225; Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 36/01 - juris; Fischer a.a.O.).
  • KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10

    Betrug: Mildernde Strafzumessungskriterien bei missbräuchlicher Inanspruchnahme

    Bei Verwirklichung eines Regelbeispiels ist zur Bestimmung des maßgeblichen Strafrahmens stets eine Gesamtwürdigung aller für die Strafzumessung wesentlichen Umstände vorzunehmen (BGH StV 1982, 225; Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 36/01 - juris; Fischer a.a.O.).
  • OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00

    Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung

    Es ist daher auch in den Regelbeispielfällen zur Bestimmung des maßgeblichen Strafrahmens stets eine Gesamtwürdigung aller für die Strafzumessung wesentlichen Umstände vorzunehmen (BGH StV 1982, 225; BGH NStZ 1993, 377 [Schoreit] = MDR 1993, 202 [Schmidt]; BGH NStZ-RR 1997, 121 [L]; Tröndle/Fischer a.a.O. Rdnr. 44; SenE v. 11.07.2000 - Ss 288/00 - SenE v. 08.09.2000 - Ss 364/00 - SenE v. 15.09.2000 - Ss 375/00 -).
  • BGH, 08.10.1982 - 2 StR 587/82

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz einer nicht geringen Menge, Strafaussetzung

    Sie hat jedoch nicht berücksichtigt, daß dann, wenn Umstände vorhanden sind, die geeignet sein können, einen besonders schweren Fall zu verneinen, eine umfassende Abwägung aller wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände erforderlich ist (BGH, Urteile vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81; vom 3. Februar 1982 - 2 StR 712/81).
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