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   BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80   

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BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80 (https://dejure.org/1981,278)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1981 - 1 StR 815/80 (https://dejure.org/1981,278)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1981 - 1 StR 815/80 (https://dejure.org/1981,278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln - Wahrung einer Rechtsmittelfrist - Einreichung einer in fremder Sprache gehaltenen Rechtsmittelschrift - Hinweis, dass die schriftliche Rechtsmitteleinlegung in deutscher Sprache erfolgen muss, als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 184; StPO (1975) § 35 a, § 44 S. 2, § 341

  • rechtsportal.de

    GVG § 184; StPO (1975) § 35 a, § 44 S. 2, § 341

  • rechtsportal.de

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer Rechtsmittelfrist; Einreichung einer in fremder Sprache gehaltenen Rechtsmittelschrift; Hinweis, dass die schriftliche Rechtsmitteleinlegung in deutscher Sprache erfolgen muss, als Bestandteil ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 29 (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 182
  • NJW 1982, 532
  • MDR 1981, 949
  • NStZ 1981, 487
  • StV 1981, 533
  • StV 1982, 23
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 02.10.1893 - IV 129/93

    Konsulargerichtsbehörden. Gerichtssprache. Berufung.

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Der Senat folgt aus den genannten Gründen der herkömmlichen strengen Auffassung (vgl. Begründung des Entwurfs zum GVG bei Hahn-Stegemann S. 176; RGZ 9, 430, 436; 31, 428, 429; 162, 282, 288; RGSt 67, 221, 223; RMG DJZ 1916, 344, 1170; BayObLG Seuff. Arch. 46, 116, 118; BayObLG …
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Denkbare Nachteile, die aus der Unkenntnis der deutschen Sprache entstehen, können dadurch ausgeglichen werden, daß dem Beschuldigten frühzeitig ein Verteidiger bestellt wird (§ 140 Abs. 2 StPO; Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK), daß während des gesamten Verfahrens ein Dolmetscher zur Verfügung steht (§ 185 GVG; Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK; EGMR NJW 1979, 1091, 1092) [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77] und daß im Fall der Fristversäumnis die Anforderungen an die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht überspannt werden (BVerfGE 40, 95, 98 = NJW 1975, 1597; 42, 120, 123 = NJW 1976, 1021 [BVerfG 07.04.1976 - 2 BvR 728/75]).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Denkbare Nachteile, die aus der Unkenntnis der deutschen Sprache entstehen, können dadurch ausgeglichen werden, daß dem Beschuldigten frühzeitig ein Verteidiger bestellt wird (§ 140 Abs. 2 StPO; Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK), daß während des gesamten Verfahrens ein Dolmetscher zur Verfügung steht (§ 185 GVG; Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK; EGMR NJW 1979, 1091, 1092) [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77] und daß im Fall der Fristversäumnis die Anforderungen an die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht überspannt werden (BVerfGE 40, 95, 98 = NJW 1975, 1597; 42, 120, 123 = NJW 1976, 1021 [BVerfG 07.04.1976 - 2 BvR 728/75]).
  • OLG Frankfurt, 13.03.1979 - 20 W 102/79
    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Die Gegenmeinung, die von der grundsätzlichen Beachtlichkeit fremdsprachiger Eingaben ausgeht (OLG Frankfurt NJW 1980, 1173 = MDR 1980, 151; LG Berlin JR 1961, 384; VGH München NJW 1976, 1048; Schneider MDR 1979, 534; Stober VerwRdschau 1979, 325, 329; Lässig, Deutsch als Gerichts- und Amtssprache, S. 49, 64, 100; Schäfer LR 23. Aufl., § 184 GVG Rdn. 4, 5; Stein-Jonas-Pohle ZPO, 19. Aufl. Anm. XV vor § 128) würde zu einer derart tiefgreifenden Änderung des Gesetzes führen, daß diese dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben müßte.
  • EGMR, 28.11.1978 - 6210/73

    Luedicke, Belkacem und Koç ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Denkbare Nachteile, die aus der Unkenntnis der deutschen Sprache entstehen, können dadurch ausgeglichen werden, daß dem Beschuldigten frühzeitig ein Verteidiger bestellt wird (§ 140 Abs. 2 StPO; Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK), daß während des gesamten Verfahrens ein Dolmetscher zur Verfügung steht (§ 185 GVG; Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK; EGMR NJW 1979, 1091, 1092) [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77] und daß im Fall der Fristversäumnis die Anforderungen an die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht überspannt werden (BVerfGE 40, 95, 98 = NJW 1975, 1597; 42, 120, 123 = NJW 1976, 1021 [BVerfG 07.04.1976 - 2 BvR 728/75]).
  • VGH Bayern, 20.02.1975 - 149 VIII 73
    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Die Gegenmeinung, die von der grundsätzlichen Beachtlichkeit fremdsprachiger Eingaben ausgeht (OLG Frankfurt NJW 1980, 1173 = MDR 1980, 151; LG Berlin JR 1961, 384; VGH München NJW 1976, 1048; Schneider MDR 1979, 534; Stober VerwRdschau 1979, 325, 329; Lässig, Deutsch als Gerichts- und Amtssprache, S. 49, 64, 100; Schäfer LR 23. Aufl., § 184 GVG Rdn. 4, 5; Stein-Jonas-Pohle ZPO, 19. Aufl. Anm. XV vor § 128) würde zu einer derart tiefgreifenden Änderung des Gesetzes führen, daß diese dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben müßte.
  • RG, 28.03.1883 - I 195/83

    Wechselregressklage; Nichtbeibringung der deutschen Übersetzung von der Klage

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Der Senat folgt aus den genannten Gründen der herkömmlichen strengen Auffassung (vgl. Begründung des Entwurfs zum GVG bei Hahn-Stegemann S. 176; RGZ 9, 430, 436; 31, 428, 429; 162, 282, 288; RGSt 67, 221, 223; RMG DJZ 1916, 344, 1170; BayObLG Seuff. Arch. 46, 116, 118; BayObLG …
  • VG Karlsruhe, 13.03.1978 - V 135/77

    Antrag auf Teilzeitbeschäftigung eines Lehrers im Schuldienst; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Denkbare Nachteile, die aus der Unkenntnis der deutschen Sprache entstehen, können dadurch ausgeglichen werden, daß dem Beschuldigten frühzeitig ein Verteidiger bestellt wird (§ 140 Abs. 2 StPO; Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK), daß während des gesamten Verfahrens ein Dolmetscher zur Verfügung steht (§ 185 GVG; Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK; EGMR NJW 1979, 1091, 1092) [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77] und daß im Fall der Fristversäumnis die Anforderungen an die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht überspannt werden (BVerfGE 40, 95, 98 = NJW 1975, 1597; 42, 120, 123 = NJW 1976, 1021 [BVerfG 07.04.1976 - 2 BvR 728/75]).
  • RG, 13.11.1942 - 1 D 363/42

    Wird der Angeklagte gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision in

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision (RGSt 76, 280).
  • RG, 08.05.1933 - 10 TB. 107/31

    Im deutsch-belgischen Rechtshilfeverkehr in Strafsachen besteht auf Grund des

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
    Der Senat folgt aus den genannten Gründen der herkömmlichen strengen Auffassung (vgl. Begründung des Entwurfs zum GVG bei Hahn-Stegemann S. 176; RGZ 9, 430, 436; 31, 428, 429; 162, 282, 288; RGSt 67, 221, 223; RMG DJZ 1916, 344, 1170; BayObLG Seuff. Arch. 46, 116, 118; BayObLG …
  • RG, 20.12.1939 - II 101/39

    1. Zur Verwendung fremdsprachlicher Urkunden. 2. Ist das für einen

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Zu einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung gehört schließlich der Hinweis, daß die schriftliche Rechtsmitteleinlegung in deutscher Sprache erfolgen muß (BGHSt 30, 182 ; KG, JR 1977, S. 129 (130); Maul, KK, 1982, § 35 a StPO , Rdnr. 8).
  • BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18

    Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge;

    Eine in einer anderen Sprache erhobene Klage ist unwirksam (BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1990 - 9 B 506.89 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 168 S. 28; BGH, Beschluss vom 14. Juli 1981 - 1 StR 815/80 - BGHSt 30, 182).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 U 211/12

    Anforderungen an das Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB

    Fremdsprachliche Schriftsätze bzw. Bezugnahme in deutschsprachigen Schriftsätzen auf fremdsprachliche Anlagen haben daher nicht ohne weiteres eine unmittelbare rechtserhebliche Wirkung (BGH, Beschluss vom 14.07.1981, 1 StR 815/80, NJW 1982, 532; Zöller-Lückemann, ZPO, 29. Auflage 2012, § 184 GVG, Rn 3 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1981 - 2 StR 408/81   

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BGH, 16.10.1981 - 2 StR 408/81 (https://dejure.org/1981,754)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1981 - 2 StR 408/81 (https://dejure.org/1981,754)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 (https://dejure.org/1981,754)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Heroin in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Steuerhehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Möglichkeit der unschädlichen Verwendung eines Betäubungsmittels

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    EG-Recht und Steuerhinterziehung bei Heroin-Schmuggel

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 237
  • NJW 1982, 1237
  • MDR 1982, 68
  • NStZ 1982, 32
  • StV 1982, 23
  • StV 1982, 24
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 05.02.1981 - 50/80

    Horvath / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus BGH, 16.10.1981 - 2 StR 408/81
    Das Recht der EWG (vgl. AufenthGH, NStZ 1981, 185) steht in Fällen der unerlaubten Einfuhr von Heroin der Entstehung von Einfuhrumsatzsteuerschuld gem. § 1 Nr. 4 UStG und damit insoweit der Verurteilung eines Täters wegen Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei nicht entgegen.

    Mit diesem Ergebnis stimmt es überein, daß sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 50/80 (NStZ 1981, 185) auf die Prüfung der Zulässigkeit der Zoll erhebung nach dem Gemeinsamen Zolltarif beschränkt und sich nicht mit der (nationalen) Einfuhrumsatzsteuer befaßt.

  • BGH, 22.01.1980 - 5 StR 12/80

    Zuständigkeit einer Jugendkammer bei gleichzeitigem Verfahren gegen

    Auszug aus BGH, 16.10.1981 - 2 StR 408/81
    Das gilt auch für den Verfahrensabschnitt ab Zurückverweisung aus der Revision (BGH, Beschluß vom 22. Januar 1981 - 5 StR 12/80).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Für den Fall, daß das Landgericht die Angeklagten wiederum wegen Steuerhinterziehung verurteilen sollte, weist der Senat vorsorglich auf die Entscheidung BGHSt 30, 237 [BGH 16.10.1981 - 2 StR 408/81] hin.
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Zwar hat der Bundesgerichtshof bisher in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa die Beschlüsse vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 = NJW 1982, 1237 und vom 25. März 1982 - 4 StR 81/82, sowie das Urteil vom 23. Mai 1984 - 3 StR 117/84 = StV 1984, 409, 410) angenommen, die Zurückverweisung müsse auch dann an eine Jugendkammer erfolgen, wenn sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richte, wobei zur Begründung auf § 47 a JGG verwiesen wird.

    Diese Rechtsprechung ist - soweit ersichtlich - durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 - begründet worden.

  • BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Für die Leistungsfähigkeit des Einzelnen mache es keinen Unterschied, ob ein Vermögensvorteil durch ein rechtmäßiges oder durch ein strafbares Verhalten erworben werde (unter Hinweis auf BFH, BStBl 1957 III S. 415; BFH, BStBl 1970 II S. 620; BGH, NJW 1982, S. 1237 ; Fischer in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung , 9. Aufl., Losebl., Stand: 1992, § 40 AO Rz. 15; Tipke/Lang, Steuerrecht, 13. Aufl., 1991, S. 110).
  • LG Essen, 29.04.2020 - 25 KLs 32/19

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

    Dies kann bei einer folgenschweren Pflichtverletzung schon bei einer einmaligen Handlung möglich sein (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.1982, Az.: 1 StR 50/82, NStZ 1982, 32).
  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht -

    Aus diesen Gründen muß auch die Zurückverweisung an die Jugendkammer erfolgen (BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81).
  • BGH, 01.06.1983 - 2 StR 182/83

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb teils zum Eigenverbrauch und teils zum

    Wohl kann Einfuhrumsatzsteuer hinterzogen worden sein (vgl. BGHSt 30, 237 [BGH 16.10.1981 - 2 StR 408/81]; BFH ZfZ 1982, 306).

    Wenn der neue Tatrichter die Verfolgung nicht nach § 154 a Abs. 2 StPO auf die Verletzung des Betäubungsmittelgesetzes beschränkt, muß er bei erneuter Annahme einer tateinheitlich begangenen Steuerhehlerei mitteilen, welche Umstände er unter diesem Gesichtspunkt zum Nachteil des Angeklagten gewertet hat (vgl. BGHSt 30, 237, 243 f) [BGH 16.10.1981 - 2 StR 408/81].

  • BFH, 23.03.1982 - VII R 68/81
    Dieser hat mit Beschluß vom 16. Oktober 1981 2 StR 408/81 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZFZ-- 1981, 370) entschieden, daß das genannte Urteil des EUGH in den Fällen der unerlaubten Einfuhr von Heroin der Entstehung von EUSt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG 1980 (und damit insoweit der Verurteilung eines Täters wegen Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei) nicht entgegensteht.
  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 81/82

    Schwere räuberische Erpressung und unerlaubtes Handeltreiben mit

    Da das Verfahren gegen den Angeklagten mit einer Jugendsache verbunden war und die Jugendkammer das Hauptverfahren eröffnet hatte, bleibt für die neue Hauptverhandlung die Zuständigkeit der Jugendkammer bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. und Beschluß vom 13. November 1981 - 2 StR 242/81 - sowie Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 m.w.Nachw., insoweit in MDR 1982, 68, NStZ 1982, 32 und JZ 1982, 31 nicht abgedruckt).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 141/83

    Ansehung einer unter Beweis gestellten mittelbaren Tatsache als bedeutungslos -

    Der neu entscheidende Tatrichter wird allerdings die von der Revision vermißte Prüfung vorzunehmen haben, ob und in welchem Umfang der Angeklagte auch gegen die Abgabenordnung verstoßen hat, sofern die Verfolgung nicht auf das Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz beschränkt werden sollte (vgl. BGHSt 30, 237, 243) [BGH 16.10.1981 - 2 StR 408/81].
  • BGH, 02.05.1984 - 2 StR 193/84

    Unterlassene Prüfung eines minder schweren Falles

    Obgleich sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, muß die Sache an eine Jugendkammer zurückgewiesen werden (BGHSt 30, 260, 262 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81] unter Hinweis auf BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 - sowie BGH, Beschluß vom 15. November 1983 - 2 StR 544/83 -).
  • BGH, 13.03.1984 - 3 StR 82/84

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

  • BGH, 15.11.1983 - 2 StR 544/83

    Zugrundelegung eines unzutreffenden Strafrahmens durch die Vorinstanz -

  • BGH, 18.03.1983 - 3 StR 455/82

    Einlegung einer Revision wegen einer Schuldspruchänderung

  • BGH, 29.01.1985 - 1 StR 6/85

    Unzureichende Feststellungen zum Körperverletzungsvorsatz

  • BayObLG, 11.01.1985 - RReg. 4 St 305/84

    Minder schwerer Fall; Haschisch; THC; Geringe Menge; Betäubungsmittel; Unerlaubte

  • BFH, 23.08.1983 - VII B 43/83
  • BGH, 07.09.1982 - 5 StR 497/82

    Zurückweisung eines Beweisantrags bezüglich der Vorlage des Fahrtenbuchs

  • BGH, 25.03.1982 - 1 StR 45/82

    Einziehung von Geldscheinen - Entziehung des durch eine rechtswidrige Tat

  • BGH, 12.01.1982 - 1 StR 320/81

    Berücksichtigung einer strafschwerenden Tatbestandsverwirklichung gegenüber

  • BGH, 04.01.1982 - 4 StR 674/81

    Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrügen - Vorliegen der

  • BGH, 16.04.1982 - 2 StR 104/82
  • BGH, 13.05.1987 - 2 StR 65/87

    Durchbrechung einer Verjährungsfrist für einen Betrug

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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1981 - 1 StR 815/80   

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BGH, 29.09.1981 - 1 StR 815/80 (https://dejure.org/1981,4137)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1981 - 1 StR 815/80 (https://dejure.org/1981,4137)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1981 - 1 StR 815/80 (https://dejure.org/1981,4137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 532
  • StV 1982, 23
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.12.1976 - 2 StR 645/76

    Fortgesetzter Erwerb und fortgesetzter Besitz von Rauschmitteln - Besitz einer

    Auszug aus BGH, 29.09.1981 - 1 StR 815/80
    Dies ist rechtsfehlerhaft, weil der Angeklagte nach den Feststellungen weder Heroin und Kokain, noch jemals gleichzeitig das insgesamt verbrauchte Haschisch in Besitz gehabt hat; sukzessiv erworbene Mengen dürfen nur dann zusammengerechnet werden, wenn sie einen gemeinsamen Vorrat bilden (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1976 - 2 StR 645/76).
  • BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81

    Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln - Erwerb

    Der Tatrichter muß also prüfen, welche Mengen die Angeklagten gleichzeitig besessen haben, insbesondere ob Teilmengen zusammengeflossen sind und, falls dies nicht der Fall ist, ob schon Teilmengen für sich die Voraussetzungen der nicht geringen Menge erfüllen (BGH, Urteile v. 12.2.1974 - 1 StR 502/73; 9.11.1976 - 1 StR 649/76; 22.12.1976 - 2 StR 645/76; Beschlüsse v. 22.2.1978 - 4 StR 52/78; 14.11.1978 - 1 StR 592/78; 29.9.1981 - 1 StR 815/80).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.1981 - 2 StR 489/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1598
BGH, 11.09.1981 - 2 StR 489/81 (https://dejure.org/1981,1598)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1981 - 2 StR 489/81 (https://dejure.org/1981,1598)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1981 - 2 StR 489/81 (https://dejure.org/1981,1598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis zwischen der Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und dem Umtausch verunreinigten Rauschgifts - Straferschwerende Berücksichtigung des Motives des Gewinnstrebens bei der Bemessung der Strafe für Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 46 Abs. 3 § 52
    Betäubungsmittelstrafrecht: Konkurrenz von Erwerb und Handeltreiben, Strafzumessung

Papierfundstellen

  • StV 1982, 23
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.09.1980 - 2 StR 397/80

    Verbot der doppelten Verwendung des Tatbestandmerkmals "Handeltreiben" bei der

    Auszug aus BGH, 11.09.1981 - 2 StR 489/81
    Schließlich besteht Anlaß, auf folgendes hinzuweisen: Bei der Bemessung der Strafe für Handeltreiben mit Betäubungsmitteln darf nicht straferschwerend berücksichtigt werden, daß das Motiv der Tat Gewinnstreben war, es sei denn, es wird ein besonders verwerfliches, übermäßiges Gewinnstreben (Profitgier) festgestellt (BGH, Beschluß vom 10. September 1980 - 2 StR 397/80).
  • BGH, 25.01.2011 - 4 StR 689/10

    Tateinheit beim Umtausch einer Rauschgiftmenge (unerlaubtes Handeltreiben mit

    Zwischen den drei abgeurteilten Taten des Angeklagten besteht daher hier Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 489/81, StV 1982, 23).
  • BGH, 14.11.1985 - 4 StR 588/85

    Betäubungsmittelstrafrecht: Umtausch von Rauschgift

    Alle bis dahin auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeiten stellten eine fortgesetzte Handlung des unerlaubten Handeltreibens dar (BGH Beschluß vom 11. September 1981 - 2 StR 489/81; siehe NStZ 1982, 63).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.08.1981 - 2 StR 396/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2727
BGH, 14.08.1981 - 2 StR 396/81 (https://dejure.org/1981,2727)
BGH, Entscheidung vom 14.08.1981 - 2 StR 396/81 (https://dejure.org/1981,2727)
BGH, Entscheidung vom 14. August 1981 - 2 StR 396/81 (https://dejure.org/1981,2727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Menge, Wirksamkeit, Preis und Zahl der zu erreichenden Rauschzustände als Kriterien der Annahme einer geringen Menge im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 5 Betäubungsmittelgesetz (BetMG)

  • rechtsportal.de

Papierfundstellen

  • StV 1982, 23
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von

    Auszug aus BGH, 14.08.1981 - 2 StR 396/81
    Daß es sich bei der genannten Menge angesichts der geringen Wirksamkeit des Betäubungsmittels im Hinblick auf Preis, Zahl der zu erreichenden Rauschzustände oder üblichen Vorrat für den Eigenverbrauch (vgl. BGHSt 26, 355, 357 [BGH 15.06.1976 - 1 StR 273/76]/358) um eine nicht geringe Menge im Sinne der genannten Vorschrift handelt, unterliegt zwar der Beurteilung des Tatrichters, hätte hier aber näherer Begründung bedurft.
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Es kann dabei offen bleiben, ob die vom Bundesgerichtshof zu der Strafzumessungsregel des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG aF entwickelte Rechtsprechung, wonach die Annahme des Merkmals der nicht geringen Menge tatrichterlicher Würdigung im Einzelfall überlassen blieb (BGHSt 26, 355, 358 [BGH 15.06.1976 - 1 StR 273/76]; BGH Strafverteidiger 1982, 23), auf das entsprechende Tatbestandsmerkmal des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG nF übertragbar ist (zweifelnd Körner, BtMG § 29 Rdn. 338; Slotty ZRP 1981, 60, 65).
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