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   BayObLG, 15.06.1982 - RReg. 1 St 125/82   

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https://dejure.org/1982,3029
BayObLG, 15.06.1982 - RReg. 1 St 125/82 (https://dejure.org/1982,3029)
BayObLG, Entscheidung vom 15.06.1982 - RReg. 1 St 125/82 (https://dejure.org/1982,3029)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Juni 1982 - RReg. 1 St 125/82 (https://dejure.org/1982,3029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vernehmung; Vernehmungsunfähigkeit; Zeuge; Verhörperson; Beweismittel; Urkunde; Verlesung; Wortlaut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1982, 412
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.1957 - 3 StR 37/57

    Aufbewahrung und Verbreitung der Schriften der verbotenen Kommunistischen Partei

    Auszug aus BayObLG, 15.06.1982 - RReg. 1 St 125/82
    Ohne solche Verlesung verstößt die Verwertung des Wortlauts der Urkunde gegen § 261 StPO (BGHSt 11, 29 und 159).
  • OLG Dresden, 01.07.2005 - 2 Ss 173/05

    Verteidigung; Strafaussetzung; Revision

    Die "Schwere der Tat" im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO beurteilt sich dabei zwar vorrangig nach der Höhe der Strafe, die der Angeklagte in dem jeweiligen Strafverfahren zu erwarten hat, wobei die Grenze etwa bei einem Jahr Freiheitsstrafe zu ziehen ist (vgl. KG StV 1982, 412; BayObLG …
  • OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94

    Rechtsfolgenentscheidung; Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf;

    Da unter § 140 StPO nur erstinstanzlich vor dem Amtsgericht zu verhandelnde Vergehenssachen fallen, ist die "Schwere der Tat" im Sinne dieser Vorschrift an der Strafgewalt (nach der Neufassung des § 24 Abs. 2 GVG : Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren) zu messen (vgl. KG StV 1982, 412 m.z.w.N.).
  • OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05

    Verzögerung des Verfahrens zur persönlichen Vernehmung wichtiger Zeugen -

    Angesichts der ausschlaggebenden Bedeutung der Angaben der Zeugin D für die der Urteilsfindung zugrunde liegenden schwerwiegenden Tatvorwürfe überwiegt hier jedoch das Interesse an einer erschöpfenden Sachaufklärung gegenüber dem Gebot der Verfahrensbeschleunigung, zumal der Angeklagte sich nicht in Untersuchungshaft befindet (BayObLG VRS 63, 211/212; OLG Schleswig StV 1982, 11; BGH NStZ 1982, 341; SK/ Schlüchter StPO § 251 Rn. 14).
  • KG, 26.08.1998 - 4 Ws 178/98

    Strafprozeßrecht: Notwendige Verteidigung im Revisionsverfahren

    Der Begriff der Schwere der Tat beurteilt sich hauptsächlich nach der Strafe, die der Angeklagte zu erwarten hat, wobei die Grenze etwa bei einem Jahr Freiheitsstrafe zu ziehen ist (vgl. Beschluß des Senats vom 24. Juni 1993 - 4 Ws 189/93 - KG StV 1982, 412; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl., § 140 Rdn. 23).
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