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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1982 - 3 StR 107/82   

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Zeitschriftenfundstellen

  • StV 1982, 419



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Wird zitiert von ... (2)  

Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82   

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Zeitschriftenfundstellen

  • StV 1982, 419



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 622/84  

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46, § 74

    Ein solcher Umstand kann für die Strafzumessung nur insoweit Bedeutung haben, als er in Beziehung zu der abgeurteilten Tat steht (vergleiche BGHSt 5, 125, 132; BGH StrVert 1981, 178; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1982 - 4 StR 331/82 - mit weiteren Nachweisen).

Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1982 - 4 StR 325/82   

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Zeitschriftenfundstellen

  • StV 1982, 419



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Wird zitiert von ...  

Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1982 - 2 StR 188/82   

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Zeitschriftenfundstellen

  • StV 1982, 419



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Wird zitiert von ...  

Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82   

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Zeitschriftenfundstellen

  • StV 1982, 419



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96  

    StGB § 25, § 27, § 52, § 52, § 46, § 132a, §

    In der neuen Verhandlung und Entscheidung kann auch beachtet werden, daß bei der Strafzumessung gegebenenfalls in Betracht kommende, zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenzen für den Angeklagten S. in Erwägung zu ziehen sind (BGHSt 35, 148 ff.; BGH, Urt. vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82 - Leitsatz in StV 1982, 419; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2, 18; s.a. Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 24; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 324; restriktiv Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. § 83 III 2 b, S. 891).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 492/96  

    StGB § 46

    Das gilt insbesondere für gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts (BGH NStZ 1981, 342 ; BGH StV 1988, 64; BGH StV 1981, 235 ; BGH StV 1982, 419, BGH, Beschl. vom 11. November 1983 - 2 StR 279/83 -) und dabei grundsätzlich auch für Ruhestandsbeamte (BGHSt 35, 148 ; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2, 18; BGH StV 1985, 454; BGH, Beschl. vom 27. August 1996 - 1 StR 474/96 -).
  • BGH, 11.01.1983 - 1 StR 741/82  

    BtMG § 31 Nr. 1 (n.F.); StGB § 56 Abs. 2

    Die festgestellten Umstände hätten dem Landgericht Anlaß zu näherer Erörterung geben müssen, ob die Aussetzung der Vollstreckung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in dieser Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheint (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGHSt 29, 370 [371 f.]; BGH NStZ 1981, 61 [62] und 1982, 285 [286]; BGH Urteile vom 03.06.1982 - 1 StR 176/82 und vom 17.08.1982 - 1 StR 402/82).
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