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   BGH, 21.06.1982 - 4 StR 299/82   

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https://dejure.org/1982,13022
BGH, 21.06.1982 - 4 StR 299/82 (https://dejure.org/1982,13022)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1982 - 4 StR 299/82 (https://dejure.org/1982,13022)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1982 - 4 StR 299/82 (https://dejure.org/1982,13022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Vorsatz bzgl. der Unechtheit eines Wertgegenstandes im Zusammenhang mit einem Betrugsfall - Beurteilung von Bösgläubigkeit bei auffallenden Preisdifferenzen - Anforderungen an eine erschöpfende Beweiswürdigung bei Möglichkeit verschiedener Deutungen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1982, 508
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1981 - 4 StR 713/80

    Urteilsaufhebung wegen unzureichender Festellungen bezüglich des Tätervorsatzes

    Auszug aus BGH, 21.06.1982 - 4 StR 299/82
    Denn nur unter der Voraussetzung, daß das Tatgericht den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, in den Entscheidungsgründen erschöpfend würdigt, gilt der Grundsatz, daß die von ihm gezogenen Schlüsse möglich, aber nicht zwingend sein müssen (BGH, Urteil vom 26. Februar 1981 - 4 StR 713/80 = Strafverteidiger 1981, 221; Urteil vom 21. Mai 1981 - 4 StR 239/81 = Strafverteidiger 1981, 508; Hürxthal in KK, Rdn. 49 f. zu § 261 StPO).
  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 239/81

    Rechtfertigung einer Tötung durch Notwehr - Annahme eines Tötungsvorsatzes bei

    Auszug aus BGH, 21.06.1982 - 4 StR 299/82
    Denn nur unter der Voraussetzung, daß das Tatgericht den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, in den Entscheidungsgründen erschöpfend würdigt, gilt der Grundsatz, daß die von ihm gezogenen Schlüsse möglich, aber nicht zwingend sein müssen (BGH, Urteil vom 26. Februar 1981 - 4 StR 713/80 = Strafverteidiger 1981, 221; Urteil vom 21. Mai 1981 - 4 StR 239/81 = Strafverteidiger 1981, 508; Hürxthal in KK, Rdn. 49 f. zu § 261 StPO).
  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 406/23
    Dabei hat es jedoch - offensichtlich in Verkennung des für die Rücktrittsprüfung anzuwendenden rechtlichen Maßstabs - eine sich angesichts der übrigen Feststellungen aufdrängende Sachverhaltsalternative nicht erkennbar in den Blick genommen, die ebenso einen Fehlschlag begründen könnte (vgl. zur Lückenhaftigkeit einer Beweiswürdigung in Fällen, in denen - obwohl der Sachverhalt dazu drängt - eine naheliegende Möglichkeit des Tathergangs außer Betracht gelassen wird BGH, Beschluss vom 21. Juni 1982 - 4 StR 299/82; Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 337 StPO Rn. 129 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 337 Rn. 29).
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